Verwaltung. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist für die gesamte Anlagepolitik der Gesellschaft verantwortlich. Die Gesellschaft hat die BlackRock (Luxembourg) S.A. zu ihrer Verwaltungsgesellschaft bestellt. Gemäß Kapitel 15 des Gesetzes von 2010 ist die Verwaltungsgesellschaft ermächtigt, als Fondsverwaltungsgesellschaft zu fungieren. Die Gesellschaft hat mit der Verwaltungsgesellschaft einen Verwaltungsgesellschaftsvertrag geschlossen. Gemäß diesem Vertrag wurde das Tagesgeschäft der Gesellschaft auf die Verwaltungsgesellschaft übertragen, d.h. sie ist unmittelbar oder mittelbar durch Übertragung der Aufgaben auf Dritte für die Anlageverwaltung der Gesellschaft, die allgemeine Verwaltung und den Vertrieb der Fonds verantwortlich. In Übereinstimmung mit der Gesellschaft hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, bestimmte Aufgaben – wie in diesem Prospekt beschrieben – auf Dritte zu übertragen. Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft sind: Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxxx Xxxxxxxxx sind Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe (zu der die Verwaltungsgesellschaft und die Anlageberater gehören). BlackRock (Luxembourg) S.A. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der BlackRock-Gruppe. Sie untersteht der Aufsicht durch die CSSF. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement im Einklang stehende und dieses fördernde Vergütungspolitik verabschiedet. Dabei fördert die Vergütungspolitik keine Risikobereitschaft, die mit den Risikoprofilen, Anlagebedingungen oder der Satzung der Gesellschaft unvereinbar ist und beeinträchtigt nicht die Einhaltung der Pflicht der Verwaltungsgesellschaft, im besten Interesse der Anleger zu handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der von ihr verwalteten OGAW- Fonds und deren Anleger und beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Die Vergütungspolitik enthält eine Beschreibung, wie Vergütungen und Leistungen berechnet werden, und legt diejenigen Personen fest, die über die Vergütungen und Leistungen entscheiden. Unter Berücksichtigung der internen Organisation der Verwaltungsgesellschaft erfolgt die Bewertung der Performance über einen mehrjährigen Zeitraum entsprechend der empfohlenen Haltedauer für Anleger der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW- Fonds. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Bewertungsprozess auf der längerfristigen Performance der Gesellschaft basiert und deren Anlagerisiken berücksichtigt und dass die tatsächliche Zahlung der performanceabhängigen Vergütungskomponenten verteilt über den gleichen Zeitraum erfolgt. Die Vergütungspolitik enthält fixe und variable Bestandteile der Gehälter sowie freiwillige Altersvorsorgeleistungen in einem angemessenen Verhältnis. Dabei macht die fixe Gehaltskomponente einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung aus, um eine umfassend flexible Politik hinsichtlich der variablen Vergütung zu ermöglichen, einschließlich der Möglichkeit, keine variable Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspolitik gilt für Mitarbeiter, einschließlich des Vorstands, Risikoträger, Kontrollfunktionen und solche Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, die der des Vorstands und der Risikoträger entspricht, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Verwaltungsgesellschaft hat. Einzelheiten über die aktuelle Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütungen und Leistungen berechnet werden und welche Personen über die Vergütung und Leistungen entscheiden sowie ggf. der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sind unter der Adresse xxx.xxxxxxxxx.xxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx und auf den jeweiligen Produktseiten der Fonds unter dem Reiter „Alle Dokumente“ auf der Webseite xxx.xxxxxxxxx.xxx abrufbar sowie auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos in Papierform erhältlich.
Appears in 3 contracts
Samples: Prospectus, Prospectus, Prospectus
Verwaltung. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist für die gesamte Anlagepolitik der Gesellschaft verantwortlichBeratung (Budget-Finanzen, etc.) Basis Stundenansatz2 65.00 / Std. Die Gesellschaft hat die BlackRock (Luxembourg) S.A. zu ihrer Verwaltungsgesellschaft bestelltSchriftverkehr Basis Stundenansatz² 65.00 / Std. Gemäß Kapitel 15 des Gesetzes von 2010 ist die Verwaltungsgesellschaft ermächtigtInstandhaltung, als Fondsverwaltungsgesellschaft zu fungierenReparaturen, Aufträge Basis Stundenansatz² 65.00 / Std. Die Gesellschaft hat Ersatz Alarmuhr Verlorene oder zerstörte Uhren3 300.00/Stk. Fahrdienst Basis Stundenansatz² + Km-Entschädigung 65.00 / Std., 1.00/Km Frühstück Gross: Brote, Konfitüre, Joghurt, Käse, Ei, Kaffee, Tee Klein: Brot, Butter, Konfitüre, Kaffee, Tee 10.00 6.00 Mittagessen Menü mit der Verwaltungsgesellschaft einen Verwaltungsgesellschaftsvertrag geschlossenDessert und Kaffee, Tee 19.00 / kleine Portion 17.00 Abendessen nach Menüplan 10.00 Extras Lieferung 4.00 pro Mal Veranstaltungen und aktivierende Angebote Konzerte, Chöre, Musikformationen, Dia-Shows, Darbietungen an Mottota- gen, Neujahrsapéro, Sichlete mit Zvieri, wöchentliches Turnen Kostenlos Teilnahme Muttertag, 1. Gemäß diesem Vertrag wurde das Tagesgeschäft der Gesellschaft auf die Verwaltungsgesellschaft übertragenAugustfeier 24.50 / 18.00 jährlicher Ganztages-Ausflug 20.00 Einsätze Basis Stundenansatz² 85.00 / Std. Sämtliche hauswirtschaftlichen Dienstleistungen wie: Wohnungsreinigungen, d.hBügelservice, etc. sie ist unmittelbar oder mittelbar durch Übertragung der Aufgaben auf Dritte für die Anlageverwaltung der Gesellschaft, die allgemeine Verwaltung und den Vertrieb der Fonds verantwortlich. In Übereinstimmung mit der Gesellschaft hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, bestimmte Aufgaben – wie in diesem Prospekt beschrieben – auf Dritte zu übertragen. Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft sind: Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxxx Xxxxxxxxx sind Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe (zu der die Verwaltungsgesellschaft und die Anlageberater gehören). BlackRock (Luxembourg) S.A. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der BlackRock-Gruppe. Sie untersteht der Aufsicht werden durch die CSSF. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine mit einem soliden ortsansässige Spitex angeboten und wirksamen Risikomanagement im Einklang stehende und dieses fördernde Vergütungspolitik verabschiedet. Dabei fördert die Vergütungspolitik keine Risikobereitschaft, die mit den Risikoprofilen, Anlagebedingungen oder der Satzung der Gesellschaft unvereinbar ist und beeinträchtigt nicht die Einhaltung der Pflicht der Verwaltungsgesellschaft, im besten Interesse der Anleger zu handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der von ihr verwalteten OGAW- Fonds und deren Anleger und beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Die Vergütungspolitik enthält eine Beschreibung, wie Vergütungen und Leistungen berechnet werden, und legt diejenigen Personen fest, die über die Vergütungen und Leistungen entscheiden. Unter Berücksichtigung der internen Organisation der Verwaltungsgesellschaft erfolgt die Bewertung der Performance über einen mehrjährigen Zeitraum entsprechend der empfohlenen Haltedauer für Anleger der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW- Fonds. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Bewertungsprozess auf der längerfristigen Performance der Gesellschaft basiert und deren Anlagerisiken berücksichtigt und dass die tatsächliche Zahlung der performanceabhängigen Vergütungskomponenten verteilt über den gleichen Zeitraum erfolgt. Die Vergütungspolitik enthält fixe und variable Bestandteile der Gehälter sowie freiwillige Altersvorsorgeleistungen in einem angemessenen Verhältnis. Dabei macht die fixe Gehaltskomponente einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung aus, um eine umfassend flexible Politik hinsichtlich der variablen Vergütung zu ermöglichen, einschließlich der Möglichkeit, keine variable Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspolitik gilt für Mitarbeiter, einschließlich des Vorstands, Risikoträger, Kontrollfunktionen und solche Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, die der des Vorstands und der Risikoträger entspricht, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Verwaltungsgesellschaft hat. Einzelheiten über die aktuelle Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütungen und Leistungen berechnet werden und welche Personen über die Vergütung und Leistungen entscheiden sowie ggf. der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sind unter der Adresse xxx.xxxxxxxxx.xxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx und auf den jeweiligen Produktseiten der Fonds unter dem Reiter „Alle Dokumente“ auf der Webseite xxx.xxxxxxxxx.xxx abrufbar sowie auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos in Papierform erhältlichRechnung gestellt.
Appears in 1 contract
Samples: Mietvertrag
Verwaltung. Der Verwaltungsrat 34 Verbandsordnungen Die bisherigen Ordnungen gelten bis zur Neufassung fort, soweit sie nicht im Widerspruch zu dieser Satzung stehen. § 35 Ausschüsse und Referate Für einzelne Sachgebiete können vom Präsidium ständige Ausschüsse und Referate gebildet werden, sofern dies nicht durch den Verbandsrat erfolgt. Diese arbeiten im Rahmen der Gesellschaft ist vom Verbandsrat erlassenen Ordnungen sowie nach den Richtlinien des Präsidiums. § 36 Kassenprüfer
(1) Zur Prüfung des Finanz- und Rechnungswesens sind zwei Kassenprüfer zu bestellen, die vom Verbandstag gewählt werden. Sie dürfen kein anderes Amt im DMYV bekleiden. Die Kassenprüfer haben mindestens einmal jährlich eine Prüfung durchzuführen und hierüber dem Verbandstag einen schriftlichen Bericht vorzulegen.
(2) Gleichzeitig mit der Bestellung der Kassenprüfer sind zwei Vertreter zu bestellen, die einen Kassenprüfer im Falle der Verhinderung vertreten. Die Vertreter werden ebenfalls vom Verbandstag gewählt.
(3) Die Amtsdauer der Kassenprüfer und Vertreter beträgt in der Regel vier Jahre, gerechnet von Verbandstag zu Verbandstag. Um eine kontinuierliche Prüfung des Finanz- und Rechnungswesens sicherzustellen, werden auf dem Verbandstag 2005 der zweite Kassenprüfer und der zweite Stellvertreter nur für zwei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl in Folge sollte nur ausnahmsweise erfolgen.
(4) Nicht anwesende Kandidaten sind nur wählbar, wenn dem Verbandstag vor dem Wahlgang ihre Einverständniserklärung schriftlich vorliegt. § 37 Ehrenämter
(1) Alle Ämter sind Ehrenämter. Die Inhaber der Ämter haben jedoch Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen. Das Präsidium setzt die Sätze für Tages- und Übernachtungsgelder und für die gesamte Anlagepolitik Erstattung der Gesellschaft verantwortlich. Die Gesellschaft Fahrtkosten fest.
(2) Der Inhaber eines Amtes hat die BlackRock Interessen des DMYV wahrzunehmen.
(Luxembourg3) S.A. zu ihrer Verwaltungsgesellschaft bestellt. Gemäß Kapitel 15 des Gesetzes von 2010 Die Bestellung in ein Ehrenamt ist die Verwaltungsgesellschaft ermächtigt, als Fondsverwaltungsgesellschaft zu fungieren. Die Gesellschaft hat mit der Verwaltungsgesellschaft einen Verwaltungsgesellschaftsvertrag geschlossen. Gemäß diesem Vertrag wurde das Tagesgeschäft der Gesellschaft auf die Verwaltungsgesellschaft übertragen, d.h. sie ist unmittelbar oder mittelbar durch Übertragung der Aufgaben auf Dritte für die Anlageverwaltung der Gesellschaft, die allgemeine Verwaltung und den Vertrieb der Fonds verantwortlich. In Übereinstimmung mit der Gesellschaft hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, bestimmte Aufgaben – wie in diesem Prospekt beschrieben – auf Dritte zu übertragen. Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft sind: Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxxx Xxxxxxxxx sind Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe (zu der die Verwaltungsgesellschaft und die Anlageberater gehören). BlackRock (Luxembourg) S.A. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der BlackRock-Gruppe. Sie untersteht der Aufsicht durch die CSSF. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement im Einklang stehende und dieses fördernde Vergütungspolitik verabschiedet. Dabei fördert die Vergütungspolitik keine Risikobereitschaft, die mit den Risikoprofilen, Anlagebedingungen oder der Satzung der Gesellschaft unvereinbar ist und beeinträchtigt nicht die Einhaltung der Pflicht der Verwaltungsgesellschaft, im besten Interesse der Anleger zu handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der von ihr verwalteten OGAW- Fonds und deren Anleger und beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Die Vergütungspolitik enthält eine Beschreibung, wie Vergütungen und Leistungen berechnet werden, und legt diejenigen Personen fest, die über die Vergütungen und Leistungen entscheiden. Unter Berücksichtigung der internen Organisation der Verwaltungsgesellschaft erfolgt die Bewertung der Performance über einen mehrjährigen Zeitraum entsprechend der empfohlenen Haltedauer für Anleger der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW- Fonds. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Bewertungsprozess auf der längerfristigen Performance der Gesellschaft basiert und deren Anlagerisiken berücksichtigt und dass die tatsächliche Zahlung der performanceabhängigen Vergütungskomponenten verteilt über den gleichen Zeitraum erfolgt. Die Vergütungspolitik enthält fixe und variable Bestandteile der Gehälter sowie freiwillige Altersvorsorgeleistungen in einem angemessenen Verhältnis. Dabei macht die fixe Gehaltskomponente einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung aus, um eine umfassend flexible Politik hinsichtlich der variablen Vergütung zu ermöglichen, einschließlich der Möglichkeit, keine variable Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspolitik gilt für Mitarbeiter, einschließlich des Vorstands, Risikoträger, Kontrollfunktionen und solche Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, die der des Vorstands und der Risikoträger entspricht, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Verwaltungsgesellschaft hat. Einzelheiten über die aktuelle Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütungen und Leistungen berechnet werden und welche Personen über die Vergütung und Leistungen entscheiden sowie ggf. der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sind unter der Adresse xxx.xxxxxxxxx.xxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx und auf den jeweiligen Produktseiten der Fonds unter dem Reiter „Alle Dokumente“ auf der Webseite xxx.xxxxxxxxx.xxx abrufbar sowie auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos in Papierform erhältlichwiderruflich.
Appears in 1 contract
Samples: Satzung
Verwaltung. Der Verwaltungsrat Personalentwicklungskonzept soll unter Berücksichtigung der Gesellschaft Gleichstellung der Geschlechter fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. - Das Themenfeld „Frauen und Wirtschaft“ soll konzeptionell weiterentwickelt werden unter Einbindung und Stärkung der Koordinierungsstelle „Frauen und Wirtschaft“. - Die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist von allen dafür zuständigen Stellen in der Verwaltungspraxis bei der Umsetzung aller dafür relevanten Vorschriften zu beachten. - Online-Streams von Sitzungen - Die Verwaltung wird gebeten, Möglichkeiten für eine online-Übertragung von öffentlichen Sitzungen - zumindest des Kreistages - auf der Homepage des Landkreises Hildesheim zu prüfen. Erfahrungen aus anderen Gebietskörperschaften sollen hierbei einbezogen werden. - § 3 der Satzung über die gesamte Anlagepolitik Entschädigung der Gesellschaft verantwortlichKreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder des Landkreises Hildesheim wird wie folgt geändert: o In Absatz 1 werden nach dem Wort „Fraktionssitzungen“ die Worte „sowie an Sitzungen der Fraktionsarbeitskreise“ eingefügt. Die Gesellschaft hat o In Absatz 2 werden nach der Angabe „15 Sitzungen pro Jahr“ die BlackRock (Luxembourg) S.A. zu ihrer Verwaltungsgesellschaft bestellt. Gemäß Kapitel 15 des Gesetzes von 2010 ist die Verwaltungsgesellschaft ermächtigt, als Fondsverwaltungsgesellschaft zu fungieren. Die Gesellschaft hat mit der Verwaltungsgesellschaft einen Verwaltungsgesellschaftsvertrag geschlossen. Gemäß diesem Vertrag wurde das Tagesgeschäft der Gesellschaft auf die Verwaltungsgesellschaft übertragen, d.h. sie ist unmittelbar oder mittelbar durch Übertragung der Aufgaben auf Dritte für die Anlageverwaltung der Gesellschaft, die allgemeine Verwaltung und den Vertrieb der Fonds verantwortlich. In Übereinstimmung mit der Gesellschaft hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, bestimmte Aufgaben – wie in diesem Prospekt beschrieben – auf Dritte zu übertragen. Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft sind: Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxxx Xxxxxxxxx sind Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe (zu der die Verwaltungsgesellschaft Worte „und die Anlageberater gehören)Zahl der entschädigungsfähigen Fraktionsarbeitskreissitzungen auf 20 Sitzungen pro Jahr“ eingefügt. BlackRock (Luxembourg) S.A. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der BlackRock-Gruppe. Sie untersteht der Aufsicht durch die CSSF. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement im Einklang stehende und dieses fördernde Vergütungspolitik verabschiedet. Dabei fördert die Vergütungspolitik keine Risikobereitschaft, die mit den Risikoprofilen, Anlagebedingungen oder der Satzung der Gesellschaft unvereinbar ist und beeinträchtigt nicht die Einhaltung der Pflicht der Verwaltungsgesellschaft, im besten Interesse der Anleger zu handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der von ihr verwalteten OGAW- Fonds und deren Anleger und beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Die Vergütungspolitik enthält eine Beschreibung, wie Vergütungen und Leistungen berechnet - Bürgerfreundliche Verwaltung - Es soll ein Projekt gestartet werden, und legt diejenigen Personen fest, in dem die über die Vergütungen und Leistungen entscheiden. Unter Berücksichtigung der internen Organisation der Verwaltungsgesellschaft erfolgt die Bewertung der Performance über einen mehrjährigen Zeitraum entsprechend der empfohlenen Haltedauer für Anleger der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW- Fonds. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Bewertungsprozess auf der längerfristigen Performance der Gesellschaft basiert und deren Anlagerisiken berücksichtigt und dass die tatsächliche Zahlung der performanceabhängigen Vergütungskomponenten verteilt über den gleichen Zeitraum erfolgt. Die Vergütungspolitik enthält fixe und variable Bestandteile der Gehälter sowie freiwillige Altersvorsorgeleistungen in einem angemessenen Verhältnis. Dabei macht die fixe Gehaltskomponente einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung aus, Bevölkerung um eine umfassend flexible Politik hinsichtlich der variablen Vergütung zu ermöglichen, einschließlich der Möglichkeit, keine variable Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspolitik gilt für Mitarbeiter, einschließlich des Vorstands, Risikoträger, Kontrollfunktionen und solche Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, die der des Vorstands und der Risikoträger entspricht, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Verwaltungsgesellschaft hat. Einzelheiten über die aktuelle Vergütungspolitik, darunter eine BeschreibungVorschläge dazu gebeten wird, wie die Vergütungen Verwaltung bürgerfreundlichen gestaltet werden kann. - Leichte Sprache - Die Verwaltung wird aufgefordert, zentrale Informationsmaterialien und Leistungen berechnet werden Formulare in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. - Kreisfusion/-arrondierungen sollen bei vorliegenden neuen Rahmenbedingungen entsprechend geprüft werden. - Es sind neue Formen der Zusammenarbeit von Landkreisen anzustreben. - Migration wird weiterhin und welche Personen über zunehmend eine große Aufgabe sein. Es wird ein Migrationsausschuss gebildet. - Für eine sachgerechte Migration sind mehr Maßnahmen erforderlich, als sie derzeit im Migrationsrecht gesetzlich vorgeschrieben sind. Welche Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind, soll fortlaufend geprüft werden. Die für die Vergütung tatsächlich erforderlichen Maßnahmen anfallenden Kosten sollen umfassend ermittelt und Leistungen entscheiden sowie ggfvollständig vom Land/Bund abgefordert werden. der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sind unter der Adresse xxx.xxxxxxxxx.xxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx - Das Land wird aufgefordert einen Dolmetscherpool aufzubauen und auf den jeweiligen Produktseiten der Fonds unter dem Reiter „Alle Dokumente“ auf der Webseite xxx.xxxxxxxxx.xxx abrufbar sowie auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos in Papierform erhältlichzu unterhalten.
Appears in 1 contract
Samples: Kooperationsvereinbarung
Verwaltung. 7.1 Die Verwaltung des Unterstützungswerks-München e.V. wird von einem Treuhänder durchgeführt. Der Verwaltungsrat Treuhänder erledigt im Rahmen der Gesellschaft ist Durchführung der betrieblichen Altersversorgung für die gesamte Anlagepolitik Firma die damit zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben. Das Unterstützungswerk-München e.V. ist jederzeit berechtigt, einen anderen Treuhänder zu bestimmen. In diesem Fall verpflichtet es sich, der Gesellschaft verantwortlichFirma den neuen Treuhänder rechtzeitig zu benennen.Verwaltungstreuhänder ist: Magnus GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx
7.2 Das Unternehmen zahlt ein Verwaltungsentgelt in Höhe von 3% der Bruttoaufwendungen, mindestens jedoch € 50 jährlich pro Unternehmen, höchstens jedoch € 50 pro Person. Die Gesellschaft hat Das Verwaltungsentgelt ist auch bei Ruhen der Versorgung (Beitragsfreistellung der Rückdeckungsversicherungen) zu entrichten. Bei Einmalzuwendungen ist das Verwaltungsentgelt gesondert zu vereinbaren. Durch das Verwaltungsentgelt wird abgegolten: - die BlackRock (Luxembourg) S.A. zu ihrer Verwaltungsgesellschaft bestellt. Gemäß Kapitel 15 Führung des Gesetzes Bestandes des versorgungsberechtigten Personen- kreises - das jährliche Erstellen von 2010 ist die Verwaltungsgesellschaft ermächtigt, als Fondsverwaltungsgesellschaft zu fungieren. Die Gesellschaft hat mit der Verwaltungsgesellschaft einen Verwaltungsgesellschaftsvertrag geschlossen. Gemäß diesem Vertrag wurde Zuwendungsbescheinigungen für steuerliche Zwecke - das Tagesgeschäft der Gesellschaft auf die Verwaltungsgesellschaft übertragen, d.h. sie ist unmittelbar oder mittelbar durch Übertragung der Aufgaben auf Dritte Erstellen von Leistungsbescheiden/-nachweisen für die Anlageverwaltung Mitarbeiter - die Ermittlung der Gesellschaft, zu zahlenden Leistung für Leistungsempfänger - das Erstellen von Unverfallbarkeitsbescheinigungen - die allgemeine Verwaltung und den Vertrieb Anpassungsprüfung laufender Renten - die Ermittlung der Fonds verantwortlich. In Übereinstimmung mit der Gesellschaft hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, bestimmte Aufgaben – wie in diesem Prospekt beschrieben – auf Dritte zu übertragen. Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft sind: Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxxx Xxxxxxxxx sind Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe (zu der die Verwaltungsgesellschaft und die Anlageberater gehören). BlackRock (Luxembourg) S.A. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der BlackRock-Gruppe. Sie untersteht der Aufsicht durch die CSSF. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement im Einklang stehende und dieses fördernde Vergütungspolitik verabschiedet. Dabei fördert die Vergütungspolitik keine Risikobereitschaft, maximalen Zuwendungen für das Unterstützungswerk pro Trägerunternehmen - die mit den Risikoprofilen, Anlagebedingungen oder der Satzung der Gesellschaft unvereinbar ist o.g. Tätigkeiten zusammenhängende Korrespondenz mit Versorgungsberechtigten und beeinträchtigt nicht Leistungsempfängern - die Einhaltung der Pflicht der Verwaltungsgesellschaft, jährliche Ausstellung von Bescheinigungen für den Pensi- ons-Sicherungs-Verein - die Erledigung von Verwaltungsarbeiten im besten Interesse Zusammenhang mit Beiräten der Anleger zu handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit Trägerunternehmen - die Überwachung und Anpassung der GeschäftsstrategieLeistungspläne auf steuer- und arbeitsrechtliche Veränderungen - die Auszahlung von Renten; die Abführung von Lohnsteuer und Sozialabgaben ist darin nicht enthalten, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der kann jedoch auf - das Anfordern von ihr verwalteten OGAW- Fonds und deren Anleger und beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Die Vergütungspolitik enthält eine Beschreibung, wie Vergütungen und Leistungen berechnet Lebensbescheinigungen Anforderung gegen gesonderte Gebühr vereinbart werden, und legt diejenigen Personen fest, die über die Vergütungen und Leistungen entscheiden. Unter Berücksichtigung der internen Organisation der Verwaltungsgesellschaft erfolgt die Bewertung der Performance über einen mehrjährigen Zeitraum entsprechend der empfohlenen Haltedauer für Anleger der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW- Fonds. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Bewertungsprozess auf der längerfristigen Performance der Gesellschaft basiert und deren Anlagerisiken berücksichtigt und dass die tatsächliche Zahlung der performanceabhängigen Vergütungskomponenten verteilt über den gleichen Zeitraum erfolgt. Die Vergütungspolitik enthält fixe und variable Bestandteile der Gehälter sowie freiwillige Altersvorsorgeleistungen in einem angemessenen Verhältnis. Dabei macht die fixe Gehaltskomponente einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung aus, um eine umfassend flexible Politik hinsichtlich der variablen Vergütung zu ermöglichen, einschließlich der Möglichkeit, keine variable Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspolitik gilt für Mitarbeiter, einschließlich des Vorstands, Risikoträger, Kontrollfunktionen und solche Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, die der des Vorstands und der Risikoträger entspricht, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Verwaltungsgesellschaft hat. Einzelheiten über die aktuelle Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütungen und Leistungen berechnet werden und welche Personen über die Vergütung und Leistungen entscheiden sowie ggf. der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sind unter der Adresse xxx.xxxxxxxxx.xxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx und auf den jeweiligen Produktseiten der Fonds unter dem Reiter „Alle Dokumente“ auf der Webseite xxx.xxxxxxxxx.xxx abrufbar sowie auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos in Papierform erhältlich.
Appears in 1 contract
Samples: Aufnahme Und Verwaltungsvertrag
Verwaltung. Der Verwaltungsrat 1. Die Förderung nach § 10 Abs. 1 Z 5 lit. a bis c BSFG darf gemäß § 11 Abs. 3 BSFG nur gewährt werden, wenn der Gesellschaft ist Förderungswerber für das zu fördernde Vorhaben eine zahlenmäßige Gesamtdarstellung hinsichtlich Einnahmen und Ausgaben, sowie die Eigenmitteln, Sponsoreinnahmen und allfällige Förderungen von Dritten vorlegt.
2. Die Vereinigungen gemäß § 9 Abs. 3 BSFG sind für deren ordnungsgemäße Verwendung verantwortlich, auch dann, wenn Besondere Bundes-Sportförderungsmittel an Unterorganisationen weitergegeben werden.
3. Die einvernehmlich zwischen dem Sportministerium und der BSO genehmigten „Richtlinien für die gesamte Anlagepolitik Verwaltung, widmungsgemäße Verwendung, Abrechnung und Kontrolle der Gesellschaft verantwortlichBesonderen Bundes-Sportförderungsmittel“ und die „Förderrichtlinien zur Vergabe der Besonderen Bundes-Sportförderung gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 lit. a bis c BSFG“ sind einzuhalten, sowie die vom Sportministerium herausgegebenen „Richtlinien für die Verwendung des Logos des Förderungsgebers“ zu berücksichtigen und umzusetzen.
4. Die Gesellschaft hat Buchhaltung über die BlackRock Gebarung muss vollkommen getrennt von der übrigen finanziellen Gebarung des Förderungsempfängers geführt werden.
5. Für den Erlag und die Auszahlung ist ein eigenes Girokonto (LuxembourgBank oder Sparkasse) S.A. und/oder Sparbuch zu ihrer Verwaltungsgesellschaft bestelltführen. Gemäß Kapitel 15 des Gesetzes von 2010 Es ist darauf zu achten, dass für die Verwaltungsgesellschaft ermächtigt, als Fondsverwaltungsgesellschaft zu fungierenFörderungsmittel ein möglichst mit dem Höchstzinssatz ausgestattetes Konto und/oder Sparbuch gewählt wird. Die Gesellschaft hat mit anfallenden Zinsen sind bei der Verwaltungsgesellschaft einen Verwaltungsgesellschaftsvertrag geschlossenEndabrechnung beim Konto 3f in Eingang zu stellen.
6. Gemäß diesem Vertrag wurde das Tagesgeschäft der Gesellschaft auf die Verwaltungsgesellschaft übertragenNach Möglichkeit ist vom bargeldlosen Zahlungsverkehr Gebrauch zu machen.
7. Für den Bargeldverkehr ist ein eigenes Kassabuch zu führen, d.hwelches auch elektronisch geführt werden kann.
8. sie ist unmittelbar oder mittelbar durch Übertragung der Aufgaben auf Dritte Die Aufbewahrungsfrist für die Anlageverwaltung verrechneten Belege bei den Förderungsempfängern beträgt 10 Jahre vom Zeitpunkt der Gesellschaftordnungsgemäßen Anerkennung durch den Kontrollausschuss an gerechnet.
9. Hinsichtlich der Berichtslegung ist nach Teil VI „Fristen und Berichtslegung“ vorzugehen.
10. Bei Beschaffungen von langlebigen Wirtschaftsgütern wird auf Grund der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit die allgemeine Verwaltung und den Vertrieb der Fonds verantwortlich. In Übereinstimmung mit der Gesellschaft hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, bestimmte Aufgaben – wie in diesem Prospekt beschrieben – auf Dritte zu übertragen. Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft sind: Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxxx Xxxxxxxxx sind Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe (zu der die Verwaltungsgesellschaft und die Anlageberater gehören). BlackRock (Luxembourg) S.A. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der BlackRock-Gruppe. Sie untersteht der Aufsicht durch die CSSF. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement im Einklang stehende und dieses fördernde Vergütungspolitik verabschiedet. Dabei fördert die Vergütungspolitik keine Risikobereitschaft, die mit den Risikoprofilen, Anlagebedingungen oder der Satzung der Gesellschaft unvereinbar ist und beeinträchtigt nicht die Einhaltung der Pflicht der Verwaltungsgesellschaft, im besten Interesse der Anleger zu handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der Einholung von ihr verwalteten OGAW- Fonds und deren Anleger und beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Die Vergütungspolitik enthält eine Beschreibung, wie Vergütungen und Leistungen berechnet werden, und legt diejenigen Personen fest, die über die Vergütungen und Leistungen entscheiden. Unter Berücksichtigung der internen Organisation der Verwaltungsgesellschaft erfolgt die Bewertung der Performance über einen mehrjährigen Zeitraum entsprechend der empfohlenen Haltedauer für Anleger der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW- Fonds. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Bewertungsprozess auf der längerfristigen Performance der Gesellschaft basiert und deren Anlagerisiken berücksichtigt und dass die tatsächliche Zahlung der performanceabhängigen Vergütungskomponenten verteilt über den gleichen Zeitraum erfolgt. Die Vergütungspolitik enthält fixe und variable Bestandteile der Gehälter sowie freiwillige Altersvorsorgeleistungen in einem angemessenen Verhältnis. Dabei macht die fixe Gehaltskomponente einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung aus, um eine umfassend flexible Politik hinsichtlich der variablen Vergütung zu ermöglichen, einschließlich der Möglichkeit, keine variable Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspolitik gilt für Mitarbeiter, einschließlich des Vorstands, Risikoträger, Kontrollfunktionen und solche Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, die der des Vorstands und der Risikoträger entspricht, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Verwaltungsgesellschaft hat. Einzelheiten über die aktuelle Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütungen und Leistungen berechnet werden und welche Personen über die Vergütung und Leistungen entscheiden sowie ggf. der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sind unter der Adresse xxx.xxxxxxxxx.xxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx und auf den jeweiligen Produktseiten der Fonds unter dem Reiter „Alle Dokumente“ auf der Webseite xxx.xxxxxxxxx.xxx abrufbar sowie auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos in Papierform erhältlichAnboten empfohlen.
Appears in 1 contract
Verwaltung. 5 Organe des Vereins
1. der Vorstand,
2. der Aufsichtsrat,
3. die Mitgliedervertretung (Vertreterversammlung).
(1) Der Verwaltungsrat Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei oder mehr Vorstandsmitgliedern, die vom Aufsichtsrat auf die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt werden.
(2) Zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder ein Vorstands- mitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
(3) Der Vorstand bestellt Prokuristen und widerruft die Bestellung.
(4) Die Vorstandsmitglieder nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil, sofern der Gesellschaft ist für Aufsichtsrat bei einzelnen Beratungsthemen nicht anders entscheidet.
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern. Soweit die gesamte Anlagepolitik Mitglieder des Aufsichtsrats von der Gesellschaft verantwortlichVertreterversammlung zu wählen sind, werden sie durch einfache Stimmenmehrheit der Vertreter gewählt. Die Gesellschaft hat die BlackRock (Luxembourg) S.A. von der Vertreterversammlung zu ihrer Verwaltungsgesellschaft bestelltwählenden Aufsichtsratsmitglieder müssen Mitglieder des Vereins sein und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Gemäß Kapitel 15 Zur Xxxx als Mitglied des Gesetzes von 2010 ist die Verwaltungsgesellschaft ermächtigt, als Fondsverwaltungsgesellschaft zu fungieren. Die Gesellschaft hat mit der Verwaltungsgesellschaft einen Verwaltungsgesellschaftsvertrag geschlossen. Gemäß diesem Vertrag wurde das Tagesgeschäft der Gesellschaft auf die Verwaltungsgesellschaft übertragen, d.h. sie ist unmittelbar oder mittelbar durch Übertragung der Aufgaben auf Dritte für die Anlageverwaltung der GesellschaftAufsichtsrats dürfen nur Personen zugelassen werden, die allgemeine Verwaltung zum Zeitpunkt des Amtsantritts mindestens 25 Jahre und den Vertrieb höchstens 72 Jahre alt sind.
(2) Die Amtsdauer der Fonds verantwortlich. In Übereinstimmung mit Mitglieder des Aufsichtsrats läuft bis zur Beendigung der Gesellschaft hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, bestimmte Aufgaben – wie in diesem Prospekt beschrieben – auf Dritte zu übertragen. Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft sind: Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxxx Xxxxxxxxx sind Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe (zu der die Verwaltungsgesellschaft und die Anlageberater gehören). BlackRock (Luxembourg) S.A. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der BlackRock-Gruppe. Sie untersteht der Aufsicht durch die CSSF. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement im Einklang stehende und dieses fördernde Vergütungspolitik verabschiedet. Dabei fördert die Vergütungspolitik keine Risikobereitschaft, die mit den Risikoprofilen, Anlagebedingungen oder der Satzung der Gesellschaft unvereinbar ist und beeinträchtigt nicht die Einhaltung der Pflicht der Verwaltungsgesellschaft, im besten Interesse der Anleger zu handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der von ihr verwalteten OGAW- Fonds und deren Anleger und beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Die Vergütungspolitik enthält eine Beschreibung, wie Vergütungen und Leistungen berechnet werden, und legt diejenigen Personen festVertreterversammlung, die über die Vergütungen und Leistungen entscheidenEntlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Xxxx beschließt, wobei das Geschäftsjahr nicht mitgerechnet wird, in dem gewählt wird. Unter Berücksichtigung Ersatz- oder Ergänzungswahlen für ausscheidende oder neu hinzukommende Aufsichtsratsmitglieder finden nur für den Rest der internen Organisation Wahlzeit (Satz 1) statt.
(3) Das Amt eines von der Verwaltungsgesellschaft erfolgt Vertreterversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieds erlischt durch Widerruf der Xxxx seitens der Vertreterversammlung oder mit dem Zeitpunkt, in dem die Bewertung Mitgliedschaft beim Verein erlischt, oder durch Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland oder durch Rücktritt. Zum Widerruf der Performance über einen mehrjährigen Zeitraum entsprechend der empfohlenen Haltedauer für Anleger Xxxx ist eine Mehrheit von drei Vierteln der von den Vertretern abgegebenen Stimmen erforderlich.
(4) Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung, für Reisen pauschalen Fahrt- kostenersatz sowie für jede Sitzung eine Spesenpauschale. Eine gegebenenfalls zu entrichtende Umsatzsteuer wird gesondert erstattet.
(5) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats kann durch an den Vorstand zu richtende Erklärung in Textform sein Amt unter Einhaltung einer Frist von einem Monat auch ohne wichtigen Grund niederlegen.
(1) Der Aufsichtsrat wird vertreten durch seinen Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter.
(2) Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Xxxx soll in einer Sitzung im Anschluss an die ordentliche Vertreterversammlung, die den Aufsichtsrat gewählt hat, erfolgen; diese Sitzung bedarf keiner besonderen Einberufung. Wenn der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW- FondsVorsitzende oder sein Stellvertreter vorzeitig aus dem Amt ausscheidet, hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl vorzunehmen. Hiermit soll sichergestellt A XX 0 (01.10.2022) L3AAA1X 2000LV2000D
(3) Der Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende beruft die Sitzungen des Aufsichtsrats ein und leitet sie. Eine Sitzung ist einzuberufen, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats oder der Vorstand es beantragt.
(4) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Der persönlichen Teilnahme steht die Teilnahme einzelner Mitglieder des Aufsichtsrats per Videokonferenz oder Telefon gleich. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung die Stimme seines Stellvertreters. Außerhalb von Sitzungen können Beschlüsse schriftlich, fernmündlich, per Telefax, elektronisch oder in vergleichbarer Form gefasst werden, sofern der Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter eine solche Beschlussfassung vorsieht. Ein Widerspruch gegen diese Art der Beschlussfassung ist nicht möglich.
(5) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, an der Beschlussfassung teilnimmt.
(6) Der Aufsichtsrat bildet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften aus seiner Mitte für bestimmte Aufgaben Ausschüsse.
(7) Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats ist eine Niederschrift anzufertigen, die der Vorsitzende oder sein Stellvertreter zu unterzeichnen hat. Dem Aufsichtsrat obliegen außer den sonstigen gesetzlichen Rechten und Pflichten folgende Aufgaben:
a) Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Vorschlags über die Verteilung des Überschusses und Bericht darüber in der Vertreterversammlung,
b) Erklärung über den Jahresabschluss gegenüber dem Vorstand innerhalb eines Monats nach Vorlegung,
c) vorläufige Beschlussfassung über dringende Änderungen der Versicherungsbedingungen,
d) Vornahme von Änderungen der Satzung und der Versicherungs- bedingungen, die nur die Fassung betreffen oder die von der Aufsichtsbehörde oder dem unabhängigen Treuhänder, bevor er einer Bedingungsänderung zustimmt, verlangt werden,
e) Beschlussfassung über die Wahlordnung für die Xxxx der Mitgliedervertretung,
f) Bestellung der Mitglieder des Vorstands und Abschluss ihrer Dienstverträge,
g) Enthebung von Vorstandsmitgliedern von ihren Ämtern,
h) Bestellung oder Entlassung des Verantwortlichen Aktuars.
(1) Bis zur Beendigung der ordentlichen Vertreterversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, besteht die Mitgliedervertretung aus 30 Vertretern der Mitglieder, die nebst doppelt so vielen Ersatzpersonen nach einer von Aufsichtsrat und Vorstand aufzustellenden Wahlordnung, die der Zustimmung der Mitgliedervertretung bedarf, von den Mitgliedern des Vereins mit der Maßgabe auf neun Jahre gewählt werden, dass nach drei Jahren ein Drittel der Bewertungsprozess auf der längerfristigen Performance der Gesellschaft basiert und deren Anlagerisiken berücksichtigt und dass Vertreter, von den übrigen nach sechs Jahren die tatsächliche Zahlung der performanceabhängigen Vergütungskomponenten verteilt über den gleichen Zeitraum erfolgtHälfte, durch Los ausscheidet. Die Vergütungspolitik enthält fixe Mitgliedervertretung nimmt bis dahin für die durch Los ausgeschiedenen Vertreter für den Rest der neunjährigen Wahlzeit Ersatzwahlen vor. Wiederwahl ist zulässig. Mit Beendigung der ordentlichen Vertreterversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, besteht die Mitgliedervertretung aus 30 Vertretern der Mitglieder, die jeweils nebst einer Ersatzperson nach einer von Aufsichtsrat und variable Bestandteile Vorstand aufzustellenden Wahlordnung, die der Gehälter sowie freiwillige Altersvorsorgeleistungen Zustimmung der Mitgliedervertretung bedarf, von den Mitgliedern des Vereins auf fünf Jahre gewählt werden. Wiederwahl ist zulässig. Alle fünf Jahre findet eine Neuwahl durch die Mitglieder statt.
(2) Wahlberechtigt ist jede geschäftsfähige natürliche und juristische Person, die Mitglied des Vereins ist. Wählbar sind dagegen nur geschäftsfähige natürliche Personen, die Mitglied des Vereins sind. Sie müssen ihren Hauptwohnsitz in einem angemessenen VerhältnisDeutschland haben. Dabei macht die fixe Gehaltskomponente einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung aus, um eine umfassend flexible Politik hinsichtlich der variablen Vergütung zu ermöglichen, einschließlich der Möglichkeit, keine variable Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspolitik gilt für Mitarbeiter, einschließlich Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands, Risikoträger, Kontrollfunktionen Angestellte des Innen- und solche MitarbeiterAußendiensts sowie hauptberuflich selbstständige Versicherungsvermittler des Vereins können nicht gewählt werden. Ebenso wenig sind Personen wählbar, die eine Gesamtvergütung erhaltenhaupt- beruflich einem Organ eines konzernfremden Versicherungs- oder Versicherungsvermittlungsunternehmens angehören oder bei einem solchen hauptberuflich tätig sind. Gleiches gilt für selbstständige Versicherungsvermittler, die für ein konzern- fremdes Versicherungs- oder Versicherungsvermittlungs- unternehmen tätig sind. Zur Xxxx als Vertreter dürfen nur Personen zugelassen werden, die zum Zeitpunkt des Amtsantritts höchstens 72 Jahre alt sind.
(3) Die Amtszeit der Vertreter beginnt mit dem Schluss der ordentlichen Vertreterversammlung, die auf die Xxxx gemäß Abs. 1 S. 6 folgt.
(4) Das Amt als Vertreter erlischt vorzeitig
a) durch freiwilligen Rücktritt,
b) durch Eintritt eines die Wählbarkeit gemäß Abs. 2 S. 2 bis 6 ausschließenden Umstands,
c) bei Eröffnung des lnsolvenzverfahrens oder bei Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse über das Vermögen des Mitglieder- vertreters,
d) durch Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland. Xxxxxxxx ein Vertreter aus, so rückt an diese Stelle dessen erste Ersatzperson. Fällt diese aus, so tritt bis zur Beendigung der ordentlichen Vertreterversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, die zweite Ersatzperson ein. Sind beide Ersatzpersonen ausgefallen, so wählt die Mitgliedervertretung in der nächsten Vertreterversammlung für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Vertreters einen neuen Vertreter und zwei Ersatzpersonen. Mit der Beendigung der ordentlichen Vertreterversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, wählt die Mitgliedervertretung, für den Fall dass ein Vertreter und dessen Ersatzperson ausfallen, in der nächsten Vertreterversammlung für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Vertreters einen neuen Vertreter und eine Ersatzperson.
(1) Den Tagungsort und den Zeitpunkt der Vertreterversammlung bestimmt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Die Einberufung der Vertreterversammlung erfolgt, soweit die Gesetze nichts anderes bestimmen, durch den Vorstand.
(2) Ordentliche Vertreterversammlungen finden jährlich einmal statt. Ihre Einberufung erfolgt durch Bekanntmachung gemäß § 3.
(3) Zur Einberufung einer außerordentlichen Vertreterversammlung ist der Vorstand verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Vertreter oder der Aufsichtsrat schriftlich unter Angabe der Gründe eine Einberufung beantragt. Die Bestimmungen über die ordentlichen Vertreterversammlungen finden für die außer- ordentlichen Vertreterversammlungen entsprechend Anwen- dung.
(4) Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats haben an den Vertreterversammlungen teilzunehmen.
(5) Die Mitgliedervertreter erhalten ein Sitzungsgeld sowie für Reisen pauschalen Fahrtkostenersatz. Eine gegebenenfalls zu entrichtende Umsatzsteuer wird gesondert erstattet.
(1) Die Vertreterversammlung wird eröffnet durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats, bei deren Verhinderung durch den Vorsitzenden des Vorstands (im Verhinderungsfall durch ein Vorstandsmitglied); letzterer leitet die Vertreterversammlung. A XX 0 (01.10.2022) L3AAA1X 2000LV2000D
(2) Anträge an die Vertreterversammlung können vom Aufsichtsrat, vom Vorstand oder von Mitgliedern der Risikoträger entsprichtVertreterversammlung gestellt werden. Anträge von Mitgliedern des Vereins sind auf die Tagesordnung zu setzen, wenn sie von mindestens 200 Mitgliedern beim Vorstand eingereicht worden sind. Für eine ordentliche Vertreterversammlung muss die Einreichung spätestens bis zum 1. Xxxx eines Jahres und für eine außerordentliche Vertreterversammlung fünf Tage nach deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss Einberufung erfolgen.
(3) Jede ordnungsgemäß einberufene Vertreterversammlung ist ohne Rücksicht auf das Risikoprofil die Zahl der Verwaltungsgesellschaft haterschienenen Vertreter beschlussfähig. Einzelheiten Die Beschlüsse nach § 13 Buchst. c, f und k bedürfen einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Für die übrigen Beschlüsse nach § 13 genügt einfache Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
(4) Soweit durch Gesetze einer Minderheit gewisse Rechte gewährt sind, stehen sie einer Minderheit von zehn Vertretern zu.
(5) Über die Beschlüsse der Vertreterversammlungen sind notariell zu beurkundende Niederschriften zu fertigen. Die Aufgaben der Vertreterversammlung sind, soweit die Gesetze nichts weiteres vorsehen, die folgenden:
a) Entgegennahme des Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Prüfungsberichts des Aufsichtsrats,
b) Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats,
c) Beschlussfassung über Änderung der Satzung,
d) Beschlussfassung über Änderung der Versicherungs- bedingungen,
e) Xxxx der Mitglieder des Aufsichtsrats,
f) Beschlussfassung über die aktuelle Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütungen und Leistungen berechnet werden und welche Personen Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats,
g) Beschlussfassung über die Vergütung Höhe der Aufwandsentschädigung, des pauschalen Fahrtkostenersatzes sowie der Spesen- pauschale für die Mitglieder des Aufsichtsrats,
h) Bestellung eines Abschlussprüfers gemäß §§ 172, 191 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz) in Verbindung mit § 119 Abs. 1 Nr. 5 Aktiengesetz und Leistungen entscheiden § 318 Abs. 1 Handelsgesetzbuch,
i) Zustimmung zu der Wahlordnung für die Xxxx der Mitglieder- vertretung,
j) Ersatzwahlen zur Mitgliedervertretung,
k) Beschlussfassung über Bestandsübertragung gemäß § 13 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungs- unternehmen,
l) Beschlussfassung über die Höhe des Sitzungsgelds sowie ggf. der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sind unter der Adresse xxx.xxxxxxxxx.xxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx und auf den jeweiligen Produktseiten der Fonds unter dem Reiter „Alle Dokumente“ auf der Webseite xxx.xxxxxxxxx.xxx abrufbar sowie auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos in Papierform erhältlichpauschalen Fahrtkostenersatzes für die Mitgliedervertreter.
Appears in 1 contract
Samples: Satzung
Verwaltung. Geschäftsführendes Organ der Genossenschaft ist die Verwaltung. Ihr können nur natürliche Personen angehören, welche Genossenschafterinnen oder Genossenschafter sein müssen. Die Verwaltung besteht aus mindestens drei Mitgliedern, der Präsidentin bzw. dem Präsidenten und 2 weiteren Mitgliedern, wovon ein Mitglied Produzentin bzw. Produzent sein kann. Der Verwaltungsrat Verwaltung beigestellt ist die notwendige Anzahl von Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern. Die Mitglieder der Gesellschaft Verwaltung und die Funktions‐ trägerinnen bzw. Funktionsträger werden jährlich von der General‐ versammlung gewählt. Die Präsidentin bzw. der Präsident wird von der Generalversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich die Verwaltung selbst. Die Funktionsträgerinnen / Funktionsträger übernehmen einen oder mehrere Funktionsbereiche nach Absprache mit der Verwaltung und den übrigen Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern. Die Verwaltung kann bei Bedarf bis zur nächsten Generalversammlung in eigener Kompetenz Funktionsträgerinnen / Funktionsträger einsetzen. Die Mitglieder der Verwaltung zeichnen kollektiv zu zweien. Die Verwaltung ist verhandlungs‐ und beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Ein Beschluss gilt als zustandegekommen, wenn ihm die Mehrheit der Anwesenden zustimmt, mit Ausnahme von abweichenden Regelungen im Geschäftsreglement. Bei Stimmengleichheit gibt die Präsidentin bzw. der Präsident den Stichentscheid. Die Verwaltung vertritt die Genossenschaft nach aussen und innen. Die Verwaltung hat alles vorzukehren, was die Erfüllung des Genossenschaftszwecks erfordert. Sie ist für die gesamte Anlagepolitik der Gesellschaft eine geordnete Geschäfts‐ und Rechnungsführung verantwortlich. Die Gesellschaft hat die BlackRock (Luxembourg) S.A. zu Mitglieder der Verwaltung bewahren ihre sachbezogenen Akten auf und übergeben diese nach Ablauf ihrer Verwaltungsgesellschaft bestellt. Gemäß Kapitel 15 des Gesetzes von 2010 ist die Verwaltungsgesellschaft ermächtigt, als Fondsverwaltungsgesellschaft zu fungierenAmtszeit geordnet ihren Nachfolgerinnen und Nachfolgern. Die Gesellschaft hat mit Präsidentin bzw. der Verwaltungsgesellschaft einen Verwaltungsgesellschaftsvertrag geschlossen. Gemäß diesem Vertrag wurde das Tagesgeschäft der Gesellschaft auf Präsident (im Verhinderungsfall die Verwaltungsgesellschaft übertragen, d.h. sie ist unmittelbar oder mittelbar durch Übertragung der Aufgaben auf Dritte für Stellvertretung) leitet die Anlageverwaltung der Gesellschaft, General‐ versammlung und präsidiert die allgemeine Verwaltung und den Vertrieb der Fonds verantwortlich. In Übereinstimmung mit der Gesellschaft hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, bestimmte Aufgaben – wie in diesem Prospekt beschrieben – auf Dritte zu übertragenVerwaltungssitzungen. Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft sind: Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxxx Xxxxxxxxx sind Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe (zu der die Verwaltungsgesellschaft und die Anlageberater gehören). BlackRock (Luxembourg) S.A. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der BlackRock-Gruppe. Sie untersteht der Aufsicht Verwaltungs‐ tätigkeit wird durch die CSSF. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement im Einklang stehende und dieses fördernde Vergütungspolitik verabschiedet. Dabei fördert die Vergütungspolitik keine Risikobereitschaft, die mit den Risikoprofilen, Anlagebedingungen oder der Satzung der Gesellschaft unvereinbar ist und beeinträchtigt nicht die Einhaltung der Pflicht der Verwaltungsgesellschaft, im besten Interesse der Anleger zu handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der von ihr verwalteten OGAW- Fonds und deren Anleger und beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Die Vergütungspolitik enthält eine Beschreibung, wie Vergütungen und Leistungen berechnet werden, und legt diejenigen Personen fest, die über die Vergütungen und Leistungen entscheiden. Unter Berücksichtigung der internen Organisation der Verwaltungsgesellschaft erfolgt die Bewertung der Performance über einen mehrjährigen Zeitraum entsprechend der empfohlenen Haltedauer für Anleger der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW- Fonds. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Bewertungsprozess auf der längerfristigen Performance der Gesellschaft basiert und deren Anlagerisiken berücksichtigt und dass die tatsächliche Zahlung der performanceabhängigen Vergütungskomponenten verteilt über den gleichen Zeitraum erfolgt. Die Vergütungspolitik enthält fixe und variable Bestandteile der Gehälter sowie freiwillige Altersvorsorgeleistungen in einem angemessenen Verhältnis. Dabei macht die fixe Gehaltskomponente einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung aus, um eine umfassend flexible Politik hinsichtlich der variablen Vergütung zu ermöglichen, einschließlich der Möglichkeit, keine variable Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspolitik gilt für Mitarbeiter, einschließlich des Vorstands, Risikoträger, Kontrollfunktionen und solche Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, die der des Vorstands und der Risikoträger entspricht, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Verwaltungsgesellschaft hat. Einzelheiten über die aktuelle Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütungen und Leistungen berechnet werden und welche Personen über die Vergütung und Leistungen entscheiden sowie ggf. der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sind unter der Adresse xxx.xxxxxxxxx.xxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx und auf den jeweiligen Produktseiten der Fonds unter dem Reiter „Alle Dokumente“ auf der Webseite xxx.xxxxxxxxx.xxx abrufbar sowie auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos in Papierform erhältlichGeschäftsreglement näher bestimmt.
Appears in 1 contract
Samples: Statuten Der Genossenschaft
Verwaltung. Örtliche Verwaltung § 12
(1) Die Stadt Ditzingen richtet in der künftigen Ortschaft “Ditzingen-Heimerdingen” eine örtliche Verwaltung ein. Sie ist jeweils mit mindestens 1 Beamten des württ. gehobenen Verwaltungsdienstes zu besetzen.
(2) Der Verwaltungsrat örtlichen Verwaltung werden alle Aufgaben übertragen, die zu einer zweckmäßigen und bürgernahen Verwaltung und Betreuung der Gesellschaft ist Einwohner des Stadtteils Heimerdingen gehören, insbesondere
a) Einwohnermeldeamt, Ausweiswesen, Polizeistundenverlängerung
b) Ortsbehörde für die gesamte Anlagepolitik Arbeiter- und Angestelltenrentenversicherung
c) Ratschreiberei - als Nebenstelle - und die sonstigen Aufgaben der Gesellschaft verantwortlichfreiwilligen Gerichtsbarkeit
d) Beratung und Betreuung der Bevölkerung
e) Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Anträgen und Wünschen aller Art an die zuständigen Dienststellen der Gesamtverwaltung. Die Gesellschaft hat die BlackRock Der örtlichen Verwaltung können auf Zeit und Dauer weitere Aufgaben aus anderen Geschäftsbereichen der Gesamtverwaltung übertragen werden.
(Luxembourg3) S.A. zu ihrer Verwaltungsgesellschaft bestellt. Gemäß Kapitel 15 des Gesetzes von 2010 ist die Verwaltungsgesellschaft ermächtigt, als Fondsverwaltungsgesellschaft zu fungieren. Die Gesellschaft hat mit der Verwaltungsgesellschaft Der Stadtteil Heimerdingen bildet einen Verwaltungsgesellschaftsvertrag geschlossen. Gemäß diesem Vertrag wurde das Tagesgeschäft der Gesellschaft auf die Verwaltungsgesellschaft übertragen, d.h. sie ist unmittelbar oder mittelbar durch Übertragung der Aufgaben auf Dritte für die Anlageverwaltung der Gesellschaft, die allgemeine Verwaltung eigenen Standesamtsbezirk.
(4) Der Ortsvorsteher vertritt den Bürgermeister und den Vertrieb Beigeordneten ständig beim Vollzug der Fonds verantwortlichBeschlüsse des Ortschaftsrates und bei der Leitung der örtlichen Verwaltung.
(5) Der Bürgermeister oder seine Stellvertreter sollen mindestens alle vierzehn Tage eine regelmäßige Sprechstunde im Stadtteil Heimerdingen abhalten. In Übereinstimmung mit der Gesellschaft hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossenJede zweite sollte eine Abendsprechstunde sein.
(6) Sitzungen des Gemeindegerichts sollen, bestimmte Aufgaben – wie wenn beide Parteien im Stadtteil Heimerdingen wohnen, nach Möglichkeit in diesem Prospekt beschrieben – auf Dritte zu übertragenWohnbezirk stattfinden.
(7) Grundbuchamtsbezirk, Nachlass- und Vormundschaftsgericht sollen erhalten bleiben, vorbehaltlich einer anderen Entscheidung der zuständigen staatlichen Behörden. Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft sind: Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxxx Xxxxxxxxx sind Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe (zu der die Verwaltungsgesellschaft und die Anlageberater gehören). BlackRock (Luxembourg) S.A. Es ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der BlackRock-Gruppe. Sie untersteht der Aufsicht durch die CSSF. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement im Einklang stehende und dieses fördernde Vergütungspolitik verabschiedet. Dabei fördert die Vergütungspolitik keine Risikobereitschaft, die mit den Risikoprofilen, Anlagebedingungen oder der Satzung der Gesellschaft unvereinbar ist und beeinträchtigt nicht die Einhaltung der Pflicht der Verwaltungsgesellschaft, im besten Interesse der Anleger zu handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der von ihr verwalteten OGAW- Fonds und deren Anleger und beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Die Vergütungspolitik enthält eine Beschreibung, wie Vergütungen und Leistungen berechnet werden, und legt diejenigen Personen fest, die über die Vergütungen und Leistungen entscheiden. Unter Berücksichtigung der internen Organisation der Verwaltungsgesellschaft erfolgt die Bewertung der Performance über einen mehrjährigen Zeitraum entsprechend der empfohlenen Haltedauer für Anleger der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW- Fonds. Hiermit soll sichergestellt werdendarauf hinzuwirken, dass der Bewertungsprozess auf Bezirksnotar im Stadtteil Heimerdingen monatlich zweimal einen regelmäßigen Sprechtag abhält.
(8) Das archivwürdige Schriftgut der längerfristigen Performance der Gesellschaft basiert und deren Anlagerisiken berücksichtigt und dass die tatsächliche Zahlung der performanceabhängigen Vergütungskomponenten verteilt über den gleichen Zeitraum erfolgt. Die Vergütungspolitik enthält fixe und variable Bestandteile der Gehälter sowie freiwillige Altersvorsorgeleistungen in einem angemessenen Verhältnis. Dabei macht die fixe Gehaltskomponente einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung aus, um eine umfassend flexible Politik hinsichtlich der variablen Vergütung zu ermöglichen, einschließlich der Möglichkeit, keine variable Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspolitik gilt für Mitarbeiter, einschließlich des Vorstands, Risikoträger, Kontrollfunktionen und solche Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, die der des Vorstands und der Risikoträger entspricht, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Verwaltungsgesellschaft hat. Einzelheiten über die aktuelle Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütungen und Leistungen berechnet werden und welche Personen über die Vergütung und Leistungen entscheiden sowie ggf. der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sind unter der Adresse xxx.xxxxxxxxx.xxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx und auf den jeweiligen Produktseiten der Fonds unter dem Reiter „Alle Dokumente“ auf der Webseite xxx.xxxxxxxxx.xxx abrufbar sowie auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos in Papierform erhältlichGemeinde Heimerdingen wird gesondert aufbewahrt.
Appears in 1 contract
Samples: Vereinbarung Über Die Eingliederung Der Gemeinde Heimerdingen in Die Stadt Ditzingen