Verwaltung. Richtbeispiele: A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die Fertigkeiten und ein- fache Kenntnisse voraussetzen Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1. mit einfachen Tätigkeiten (Anm. 3) in den Tätigkeitsbereichen a. Pflege/Betreuung/Erziehung, b. Hauswirtschaft/Handwerk/Technik, c. Verwaltung; 2. mit sehr einfachen Tätigkeiten (Anm. 2) in der Hauswirtschaft und zusätz- lich einfachen Tätigkeiten (Anm. 3) in der Grundpflege oder Betreuung. Hauswirtschaftskraft, Präsenzkraft, Mitarbeiterin im Empfang, in der Registratur und in der Telefonzentrale. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entgeltgruppe 2 (Anm. 2), denen zu- sätzlich 1. die Koordination (Anm. 12) von Mitarbeitenden oder 2. die Verantwortung für Sach- oder Haushaltsmittel (Anm. 13) für einen ge- samten Arbeitsbereich ausdrücklich übertragen ist. Entgeltgruppe 4 (Anm. 3, 4, 12, 13) A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die Fertigkeiten und Kenntnisse voraussetzen Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten unter fachli- cher Anleitung (Anm. 4) in den Tätigkeitsbereichen 1. Pflege/Betreuung/Erziehung; 2. Hauswirtschaft/Handwerk/Technik; 3. Verwaltung mit verschiedenen oder umfangreichen Tätigkeiten. Altenpflegehelferin, Krankenpflegehelferin, Heilerziehungshelferin, Mitarbeiterin in der Hausmeisterei oder im Technischen Dienst, Beiköchin, Mitarbeiterin in der Buchhaltung, Patientenverwaltung oder dem Einkauf.
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Samples: Arbeitsvertragsrichtlinien, Arbeitsvertragsrichtlinien
Verwaltung. Richtbeispiele:: Reinigungs- und Servicekraft in Wohn-, Betreuungs- und Be- handlungsräumen, Stationshilfe, Mitarbeiterin in der Post- oder einer anderen Annahmestelle, Fahrerin von leichteren LKW / Lastzügen, Technische Hilfskraft im HNR-Bereich, Verwaltungshilfskraft.
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die Fertigkeiten und ein- fache einfache Kenntnisse voraussetzen Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeitervoraussetzen
1. mit einfachen Tätigkeiten (Anm. 3) in den Tätigkeitsbereichen
a. Pflege/Betreuung/Pflege / Betreuung / Erziehung,
b. Hauswirtschaft/Handwerk/Nichtärztlicher medizinischer Dienst,
c. Hauswirtschaft / Handwerk / Technik,
c. d. Verwaltung,
e. Breitenausbildung;
2. mit sehr einfachen Tätigkeiten (Anm. 2) in der Hauswirtschaft und zusätz- lich zusätzlich einfachen Tätigkeiten (Anm. 3) in der Grundpflege oder Betreuung. Richtbeispiele: Hauswirtschaftskraft, Präsenzkraft, Mitarbeiterin im Empfang, in der Registratur Registra- tur / Archiv und in der Telefonzentrale, Sanitätshelferin, Pflegehelferin, Kinder- gartenhelferin, Betreuungsassistentin nach § 87 b SGB XI, Fahrerin mit Perso- nenbeförderung über 9 Personen oder schwerer LKW / Lastzug, Mitarbeiterin im HNR-Einsatzdienst mit Betreuungsaufgaben, Erste-Hilfe-Trainerin.
B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entgeltgruppe 2 (Anm. 2), denen zu- sätzlichzusätzlich
1. die Koordination (Anm. 12) von Mitarbeitenden oder
2. die Verantwortung für Sach- oder Haushaltsmittel (Anm. 13) für einen ge- samten gesamten Arbeitsbereich ausdrücklich übertragen ist. Entgeltgruppe 4 (Anm. 3, 4, 12, 13).
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die Fertigkeiten und Kenntnisse voraussetzen Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten unter fachli- cher Anleitung (Anm. 4) in den Tätigkeitsbereichenvoraussetzen
1. Pflege/Betreuung/Pflege / Betreuung / Erziehung;
2. Hauswirtschaft/Handwerk/TechnikNichtärztlicher medizinischer Dienst;
3. Verwaltung mit verschiedenen oder umfangreichen Tätigkeiten. Altenpflegehelferin, Krankenpflegehelferin, Heilerziehungshelferin, Mitarbeiterin in der Hausmeisterei oder im Technischen Dienst, Beiköchin, Mitarbeiterin in der Buchhaltung, Patientenverwaltung oder dem Einkauf.Hauswirtschaft / Handwerk / Technik;
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Samples: Arbeitsvertragsrichtlinien (Avr)
Verwaltung. Richtbeispiele:
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die Fertigkeiten und ein- fache einfache Kenntnisse voraussetzen Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeitervoraussetzen
1. mit einfachen Tätigkeiten (Anm. 3) in den Tätigkeitsbereichen
a. Pflege/Betreuung/Erziehung,
b. Hauswirtschaft/Handwerk/Technik,
c. Verwaltung;
2. mit sehr einfachen Tätigkeiten (Anm. 2) in der Hauswirtschaft und zusätz- lich zusätzlich einfachen Tätigkeiten (Anm. 3) in der Grundpflege oder Betreuung. HauswirtschaftskraftPflegehelferin/Krankenpflegehelferin mit mindestens einer Basisqualifikation, PräsenzkraftHauswirt- schaftskraft, Betreuungsassistenz, Mitarbeiterin im Empfang, in der Registratur und Registratur, im Archiv, in der Telefonzentrale, in der Service- und Informationszentrale, Fahrerin.
B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entgeltgruppe 2 (Anm. 2), denen zu- sätzlich
1. die Koordination (Anm. 12) von Mitarbeitenden oder
2. die Verantwortung für Sach- oder Haushaltsmittel (Anm. 13) für einen ge- samten Arbeitsbereich gesamten Ar- beitsbereich ausdrücklich übertragen ist. Entgeltgruppe 4 (Anm. 3, 4, 12, 13).
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die Fertigkeiten und Kenntnisse voraussetzen Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten unter fachli- cher Anleitung (Anm. 4) in den Tätigkeitsbereichenvoraussetzen
1. Pflege/Betreuung/Erziehung;
2. Hauswirtschaft/Handwerk/Technik;
3. Verwaltung mit verschiedenen oder umfangreichen Tätigkeiten. AltenpflegehelferinAltenpflegehelferin mit nachgewiesener mindestens einjähriger Ausbildung, KrankenpflegehelferinKrankenpflege- helferin Sterilisation mit nachgewiesen mindestens einjähriger Ausbildung, Gymnastiklehre- rin, Sekretärin, Heilerziehungshelferin, Mitarbeiterin in der Hausmeisterei oder im Technischen Techni- schen Dienst, Beiköchin, Mitarbeiterin in der Buchhaltung, Patientenverwaltung Kosteneinziehung, Patientenver- waltung oder dem Einkauf, leitende Telefonistin, Leiterin Service- und Telefonzentrale
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die spezielle Fertigkeiten und erweiterte Kenntnisse voraussetzen
1. Pflege/Betreuung/Erziehung bei der Durchführung aktivierender oder tagesstrukturie- render Aufgaben;
2. Nichtärztlicher medizinischer Dienst;
3. Hauswirtschaft/Handwerk/Technik (bei Hausmeisterinnen ohne fachliche Anleitung);
4. Verwaltung mit Sekretariatsaufgaben in Pflege- und Betreuungseinheiten. Stationsassistentin, Masseurin/medizinische Bademeisterin, Fachkraft für Prävention, Arzt- helferin, Unterstützungskraft in Kindertagesstätten, Altenpflegehelferin mit speziellen Aufga- ben, Heilerziehungshelferin mit speziellen Aufgaben, Hausmeisterin, Medizinische Schreib- kraft im Schreibpool, Medizinische Schreibkraft im Sekretariat/ in der Aufnahme ambulant, Mitarbeiterin Patientenmanagement, Mitarbeiterin Buchhaltung, Sekretärin.
B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entgeltgruppe 4 (Anm. 4), denen zusätzlich
1. die Koordination von Mitarbeitenden (Anm.12) oder
2. die Verantwortung für Sach- oder Haushaltsmittel (Anm. 13) für einen gesamten Ar- beitsbereich ausdrücklich übertragen ist.
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die erweiterte und vertiefte Kenntnisse und entsprechende Fähigkeiten voraussetzen
1. Nichtärztlicher medizinischer Dienst;
2. Hauswirtschaft/Handwerk/Technik;
3. Verwaltung;
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Samples: Arbeitsvertragsrichtlinien
Verwaltung. Richtbeispiele:: Reinigungs- und Servicekraft in Wohn-, Betreuungs- und Behandlungsräumen, Stationshilfe, Mitarbeiterin in der Post- oder einer anderen Annahmestelle, Fahrerin von leichteren LKW / Lastzügen, Technische Hilfskraft im HNR- Bereich, Verwaltungshilfskraft.
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die Fertigkeiten und ein- fache einfache Kenntnisse voraussetzen Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeitervoraussetzen
1. mit einfachen Tätigkeiten (Anm. 3) in den Tätigkeitsbereichen
a. Pflege/Betreuung/Pflege / Betreuung / Erziehung,
b. Hauswirtschaft/Handwerk/Nichtärztlicher medizinischer Dienst,
c. Hauswirtschaft / Handwerk / Technik,
c. d. Verwaltung,
e. Breitenausbildung;
2. mit sehr einfachen Tätigkeiten (Anm. 2) in der Hauswirtschaft und zusätz- lich zusätzlich einfachen Tätigkeiten (Anm. 3) in der Grundpflege oder Betreuung. Richtbeispiele: Hauswirtschaftskraft, Präsenzkraft, Mitarbeiterin im Empfang, in der Registratur / Archiv und in der Telefonzentrale, Sanitätshelferin, Pflegehelferin, Kindergartenhelferin, Betreuungsassistentin nach § 87 b SGB XI, Fahrerin mit Personenbeförderung über 9 Personen oder schwerer LKW / Lastzug, Mitarbeiterin im HNR-Einsatzdienst mit Betreuungsaufgaben, Erste-Hilfe-Trainerin.
B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entgeltgruppe 2 (Anm. 2), denen zu- sätzlichzusätzlich
1. die Koordination (Anm. 12) von Mitarbeitenden oder
2. die Verantwortung für Sach- oder Haushaltsmittel (Anm. 13) für einen ge- samten gesamten Arbeitsbereich ausdrücklich übertragen ist. Entgeltgruppe 4 (Anm. 3, 4, 12, 13).
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die Fertigkeiten und Kenntnisse voraussetzen Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten unter fachli- cher Anleitung (Anm. 4) in den Tätigkeitsbereichenvoraussetzen
1. Pflege/Betreuung/Pflege / Betreuung / Erziehung;
2. Hauswirtschaft/Handwerk/TechnikNichtärztlicher medizinischer Dienst;
3. Verwaltung mit verschiedenen oder umfangreichen Tätigkeiten. Altenpflegehelferin, Krankenpflegehelferin, Heilerziehungshelferin, Mitarbeiterin in der Hausmeisterei oder im Technischen Dienst, Beiköchin, Mitarbeiterin in der Buchhaltung, Patientenverwaltung oder dem Einkauf.Hauswirtschaft / Handwerk / Technik;
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Samples: Arbeitsvertragsrichtlinien
Verwaltung. Richtbeispiele:: Reinigungskraft in Wohn-, Betreuungs- und Behandlungsräumen, Stationshilfe, Mitarbeiterin in der Vervielfälti- gung und in der Poststelle, Servicekraft ENTGELTGRUPPE 3 (Anm. 2, 3, 12, 13)
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die Fertigkeiten und ein- fache einfache Kenntnisse voraussetzen Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeitervoraussetzen
1. mit einfachen Tätigkeiten (Anm. 3) in den Tätigkeitsbereichen
a. Pflege/Betreuung/Erziehung,
b. Hauswirtschaft/Handwerk/Technik,
c. Verwaltung;
2. mit sehr einfachen Tätigkeiten (Anm. 2) in der Hauswirtschaft und zusätz- lich einfachen zusätzlich ein- fachen Tätigkeiten (Anm. 3) in der Grundpflege oder Betreuung. Richtbeispiele: Hauswirtschaftskraft, Präsenzkraft, Mitarbeiterin im Empfang, in der Registratur und in der Telefonzentrale., Pflegehelferin ohne Qualifizierung, Mitarbeiterin in der Hausmeisterei oder im Technischen Dienst
B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entgeltgruppe 2 (Anm. 2), denen zu- sätzlichzusätzlich
1. die Koordination (Anm. 12) von Mitarbeitenden Mitarbe- tenden oder
2. die Verantwortung für Sach- oder Haushaltsmittel Haus- haltsmittel (Anm. 13) für einen ge- samten gesamten Arbeitsbereich ausdrücklich übertragen ist. Entgeltgruppe ENTGELTGRUPPE 4 (Anm. 3, 4, 12, 13)
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die Fertigkeiten und Kenntnisse voraussetzen Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten unter fachli- cher Anleitung (Anm. 4) in den Tätigkeitsbereichen
1. Pflege/Betreuung/Erziehung;
2. Hauswirtschaft/Handwerk/Technik;
3. Verwaltung mit verschiedenen oder umfangreichen Tätigkeiten. Altenpflegehelferin, Krankenpflegehelferin, Heilerziehungshelferin, Mitarbeiterin in der Hausmeisterei oder im Technischen Dienst, Beiköchin, Mitarbeiterin in der Buchhaltung, Patientenverwaltung oder dem Einkauf.
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Samples: Arbeitsvertragsrichtlinien
Verwaltung. Richtbeispiele:
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die Fertigkeiten und ein- fache einfache Kenntnisse voraussetzen Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeitervoraussetzen
1. mit einfachen Tätigkeiten (Anm. 3) in den Tätigkeitsbereichen
a. Pflege/Betreuung/Erziehung,
b. Hauswirtschaft/Handwerk/Technik,
c. Verwaltung;
2. mit sehr einfachen Tätigkeiten (Anm. 2) in der Hauswirtschaft und zusätz- lich einfachen zusätzlich ein- fachen Tätigkeiten (Anm. 3) in der Grundpflege oder Betreuung. Hauswirtschaftskraft, Präsenzkraft, Mitarbeiterin im Empfang, in der Registratur und in der Telefonzentrale.
B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entgeltgruppe 2 (Anm. 2), denen zu- sätzlich
1. die Koordination (Anm. 12) von Mitarbeitenden oder
2. die Verantwortung für Sach- oder Haushaltsmittel (Anm. 13) für einen ge- samten gesam- ten Arbeitsbereich ausdrücklich übertragen ist. Entgeltgruppe 4 (Anm. 3, 4, 12, 13)
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die Fertigkeiten und Kenntnisse voraussetzen Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten unter fachli- cher Anleitung (Anm. 4) in den Tätigkeitsbereichen
1. Pflege/Betreuung/Erziehung;
2. Hauswirtschaft/Handwerk/Technik;
3. Verwaltung mit verschiedenen oder umfangreichen Tätigkeiten. Altenpflegehelferin, Krankenpflegehelferin, Heilerziehungshelferin, Mitarbeiterin in der Hausmeisterei oder im Technischen Dienst, Beiköchin, Mitarbeiterin in der Buchhaltung, Patientenverwaltung oder dem Einkauf.
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Samples: Arbeitsvertragsrichtlinien
Verwaltung. Richtbeispiele:
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die Fertigkeiten und ein- fache Kenntnisse voraussetzen Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeitereinfache Kenntnis- se voraussetzen
1. mit einfachen Tätigkeiten (Anm. 3) in den Tätigkeitsbereichen
a. Pflege/Betreuung/Erziehung,
b. Hauswirtschaftauswirtschaft/Handwerk/Technik,
c. Verwaltung;
2. mit sehr einfachen Tätigkeiten (Anm. 2) in der Hauswirtschaft und zusätz- lich zusätzlich einfachen Tätigkeiten Tätigkei- ten (Anm. 3) in der Grundpflege oder Betreuung. Hauswirtschaftskraft, Präsenzkraft, Mitarbeiterin im Empfang, in der Registratur und in der Telefonzentrale.
B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entgeltgruppe 2 (Anm. 2), denen zu- sätzlich
1. die Koordination (Anm. 12) von Mitarbeitenden oder
2. die Verantwortung für Sach- oder Haushaltsmittel (Anm. 13) für einen ge- samten gesamten Arbeitsbereich ausdrücklich übertragen ist. Entgeltgruppe 4 (Anm. 3, 4, 12, 13).
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die Fertigkeiten und Kenntnisse voraussetzen Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten unter fachli- cher Anleitung (Anm. 4) in den Tätigkeitsbereichenvoraus- setzen
1. Pflege/Betreuung/Erziehung;
2. Hauswirtschaft/Handwerk/Technik;
3. Verwaltung mit verschiedenen oder umfangreichen Tätigkeiten. Altenpflegehelferin, Krankenpflegehelferin, Heilerziehungshelferin, Mitarbeiterin in der Hausmeisterei oder im Technischen Dienst, Beiköchin, Mitarbeiterin in der Buchhaltung, Patientenverwaltung oder dem Einkauf.
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Samples: Arbeitsvertragsrichtlinien
Verwaltung. Richtbeispiele:
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die Fertigkeiten und ein- fache einfache Kenntnisse voraussetzen Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeitervoraussetzen
1. mit einfachen Tätigkeiten (Anm. 3) in den Tätigkeitsbereichen
a. Pflege/Betreuung/Erziehung,
b. Hauswirtschaft/Handwerk/Technik,
c. Verwaltung;
2. mit sehr einfachen Tätigkeiten (Anm. 2) in der Hauswirtschaft und zusätz- lich einfachen zusätzlich ein- fachen Tätigkeiten (Anm. 3) in der Grundpflege oder Betreuung. Hauswirtschaftskraft, Präsenzkraft, Mitarbeiterin im Empfang, in der Registratur und in der Telefonzentrale.
B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entgeltgruppe 2 (Anm. 2), denen zu- sätzlichzusätzlich
1. die Koordination (Anm. 12) von Mitarbeitenden oder
2. die Verantwortung für Sach- oder Haushaltsmittel (Anm. 13) für einen ge- samten gesamten Arbeitsbereich ausdrücklich übertragen ist. Entgeltgruppe 4 (Anm. 3, 4, 12, 13).
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die Fertigkeiten und Kenntnisse voraussetzen Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten unter fachli- cher Anleitung (Anm. 4) in den TätigkeitsbereichenKennt- nisse voraussetzen
1. Pflege/Betreuung/Erziehung;
2. Hauswirtschaft/Handwerk/Technik;
3. Verwaltung mit verschiedenen oder umfangreichen Tätigkeiten. Altenpflegehelferin, Krankenpflegehelferin, HeilerziehungshelferinHeilerziehungspflegehelferin, Mitarbeiterin in der Hausmeisterei oder im Technischen Dienst, Beiköchin, Mitarbeiterin in der Buchhaltung, Patientenverwaltung oder dem Einkauf
B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entgeltgruppe 3 (Anm. 3), denen zusätzlich
1. die Koordination von Mitarbeitenden (Anm. 12) oder
2. die Verantwortung für Sach- oder Haushaltsmittel (Anm. 13) für einen gesamten Arbeitsbereich ausdrücklich übertragen ist. Vorarbeiterin im Reinigungsdienst.
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die spezielle Fertigkeiten und erweiterte Kenntnisse voraussetzen
1. Pflege/Betreuung/Erziehung bei der Durchführung aktivierender oder tagestrukturierender Aufgaben;
2. Nichtärztlicher medizinischer Dienst;
3. Hauswirtschaft/Handwerk/Technik (bei Hausmeisterinnen ohne fachliche Anleitung);
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Samples: Arbeitsvertragsrichtlinien
Verwaltung. Richtbeispiele:
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die Fertigkeiten und ein- fache einfache Kenntnisse voraussetzen Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeitervoraussetzen
1. mit einfachen Tätigkeiten (Anm. 3) in den Tätigkeitsbereichen
a. Pflege/Betreuung/Erziehung,
b. Hauswirtschaft/Handwerk/Technik,
c. Verwaltung;
2. mit sehr einfachen Tätigkeiten (Anm. 2) in der Hauswirtschaft und zusätz- lich zusätzlich einfachen Tätigkeiten (Anm. 3) in der Grundpflege oder Betreuung. Hauswirtschaftskraft, Präsenzkraft, Mitarbeiterin Mitarbeiter im Empfang, in der Registratur und in der Telefonzentrale.
B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entgeltgruppe 2 (Anm. 2), denen zu- sätzlichzusätzlich
1. die Koordination (Anm. 12) von Mitarbeitenden oder
2. die Verantwortung für Sach- oder Haushaltsmittel (Anm. 13) für einen ge- samten gesamten Arbeitsbereich ausdrücklich übertragen ist. Entgeltgruppe 4 (Anm. 3, 4, 12, 13).
A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die Fertigkeiten und Kenntnisse voraussetzen Hierzu gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten unter fachli- cher Anleitung (Anm. 4) in den Tätigkeitsbereichenvoraussetzen
1. Pflege/Betreuung/Erziehung;
2. Hauswirtschaft/Handwerk/Technik;
3. Verwaltung mit verschiedenen oder umfangreichen Tätigkeiten. AltenpflegehelferinAltenpflegehelfer, KrankenpflegehelferinKrankenpflegehelfer, HeilerziehungshelferinHeilerziehungshelfer, Mitarbeiterin Mitarbeiter in der Hausmeisterei oder im Technischen Dienst, BeiköchinBeikoch, Mitarbeiterin Mitarbeiter in der Buchhaltung, Patientenverwaltung oder dem Einkauf.
B. Mitarbeiter der Entgeltgruppe 3 (Anm. 3), denen zusätzlich
1. die Koordination von Mitarbeitenden (Anm. 12) oder
2. die Verantwortung für Sach- oder Haushaltsmittel (Anm. 13) für einen gesamten Arbeitsbereich ausdrücklich übertragen ist. Vorarbeiter im Reinigungsdienst.
A. Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die spezielle Fertigkeiten und erweiterte Kenntnisse voraussetzen
1. Pflege/Betreuung/Erziehung bei der Durchführung aktivierender oder tagesstrukturierender Aufgaben;
2. Nichtärztlicher medizinischer Dienst;
3. Hauswirtschaft/Handwerk/Technik (bei Hausmeistern ohne fachliche Anleitung);
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Samples: Arbeitsvertragsrichtlinien