Common use of Verwaltung Clause in Contracts

Verwaltung. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist für die gesamte Anlagepolitik der Gesellschaft verantwortlich. Die Gesellschaft hat die BlackRock (Luxembourg) S.A. zu ihrer Verwaltungsgesellschaft bestellt. Gemäß Kapitel 15 des Gesetzes von 2010 ist die Verwaltungsgesellschaft ermächtigt, als Fondsverwaltungsgesellschaft zu fungieren. Die Gesellschaft hat mit der Verwaltungsgesellschaft einen Verwaltungsgesellschaftsvertrag geschlossen. Gemäß diesem Vertrag wurde das Tagesgeschäft der Gesellschaft auf die Verwaltungsgesellschaft übertragen, d.h. sie ist unmittelbar oder mittelbar durch Übertragung der Aufgaben auf Dritte für die Anlageverwaltung der Gesellschaft, die allgemeine Verwaltung und den Vertrieb der Fonds verantwortlich. In Übereinstimmung mit der Gesellschaft hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, bestimmte Aufgaben – wie in diesem Prospekt beschrieben – auf Dritte zu übertragen. Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft sind: Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxxx Xxxxxxxxx sind Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe (zu der die Verwaltungsgesellschaft und die Anlageberater gehören). BlackRock (Luxembourg) S.A. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der BlackRock-Gruppe. Sie untersteht der Aufsicht durch die CSSF. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement im Einklang stehende und dieses fördernde Vergütungspolitik verabschiedet. Dabei fördert die Vergütungspolitik keine Risikobereitschaft, die mit den Risikoprofilen, Anlagebedingungen oder der Satzung der Gesellschaft unvereinbar ist und beeinträchtigt nicht die Einhaltung der Pflicht der Verwaltungsgesellschaft, im besten Interesse der Anleger zu handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der von ihr verwalteten OGAW- Fonds und deren Anleger und beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Die Vergütungspolitik enthält eine Beschreibung, wie Vergütungen und Leistungen berechnet werden, und legt diejenigen Personen fest, die über die Vergütungen und Leistungen entscheiden. Unter Berücksichtigung der internen Organisation der Verwaltungsgesellschaft erfolgt die Bewertung der Performance über einen mehrjährigen Zeitraum entsprechend der empfohlenen Haltedauer für Anleger der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW- Fonds. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Bewertungsprozess auf der längerfristigen Performance der Gesellschaft basiert und deren Anlagerisiken berücksichtigt und dass die tatsächliche Zahlung der performanceabhängigen Vergütungskomponenten verteilt über den gleichen Zeitraum erfolgt. Die Vergütungspolitik enthält fixe und variable Bestandteile der Gehälter sowie freiwillige Altersvorsorgeleistungen in einem angemessenen Verhältnis. Dabei macht die fixe Gehaltskomponente einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung aus, um eine umfassend flexible Politik hinsichtlich der variablen Vergütung zu ermöglichen, einschließlich der Möglichkeit, keine variable Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspolitik gilt für Mitarbeiter, einschließlich des Vorstands, Risikoträger, Kontrollfunktionen und solche Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, die der des Vorstands und der Risikoträger entspricht, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Verwaltungsgesellschaft hat. Einzelheiten über die aktuelle Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütungen und Leistungen berechnet werden und welche Personen über die Vergütung und Leistungen entscheiden sowie ggf. der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sind unter der Adresse xxx.xxxxxxxxx.xxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx und auf den jeweiligen Produktseiten der Fonds unter dem Reiter „Alle Dokumente“ auf der Webseite xxx.xxxxxxxxx.xxx abrufbar sowie auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos in Papierform erhältlich.

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Samples: www.blackrock.com, doc.morningstar.com, wwk.esg4insurance.tools.factsheetslive.com

Verwaltung. Der Verwaltungsrat Xxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxxxxx Tel.: 07272/750-820 Werkleiterin: X. Xxxx-Xxxxx USt-ID-Nr.:DE 149741118 Mo. – Fr. 08.00 – 12.00 Uhr ------------------------------------------------------- Tel.: 07272/750-820 Fax: 07272/77309 Mail:xxxx@xxx-xxxxxxxxxxx.xx Internet: xxx.xxx-xxxxxxxxxxx.xx Sparkasse Germersheim-Kandel IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 93 BIC: XXXXXX00XXX IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXX00XXX SEPA-Basislastschriftmandat – Ich ermächtige die Gemeindewerke Rheinzabern (Verbandsgemeindekasse Herxheim), Gläubiger-ID DE96ZZZ00000085929, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gesellschaft ist für Verbandsgemeindekasse Herxheim auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die gesamte Anlagepolitik der Gesellschaft verantwortlichErstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Gesellschaft hat die BlackRock Mandatsreferenznummer für dieses SEPA-Mandat wird von den Gemeindewerken Rheinzabern gesondert mitgeteilt. Name, Vorname des Kontoinhabers (Luxembourgggfs. des Vertretungsberechtigten) S.A. zu ihrer Verwaltungsgesellschaft bestelltStraße, Hausnummer PLZ, Ort Name des Kreditinstitutes Kontonummer Bankleitzahl Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers (ggfs. Gemäß Kapitel 15 des Gesetzes von 2010 ist die Verwaltungsgesellschaft ermächtigt, als Fondsverwaltungsgesellschaft zu fungieren. Die Gesellschaft hat mit der Verwaltungsgesellschaft einen Verwaltungsgesellschaftsvertrag geschlossen. Gemäß diesem Vertrag wurde das Tagesgeschäft der Gesellschaft auf die Verwaltungsgesellschaft übertragen, d.h. sie ist unmittelbar oder mittelbar durch Übertragung der Aufgaben auf Dritte für die Anlageverwaltung der Gesellschaft, die allgemeine Verwaltung und den Vertrieb der Fonds verantwortlich. In Übereinstimmung mit der Gesellschaft hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, bestimmte Aufgaben – wie in diesem Prospekt beschrieben – auf Dritte zu übertragen. Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft sind: Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxxx Xxxxxxxxx sind Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe (zu der die Verwaltungsgesellschaft und die Anlageberater gehören). BlackRock (LuxembourgVertretungsberechtigten) S.A. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der BlackRock-Gruppe. Sie untersteht der Aufsicht durch die CSSF. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement im Einklang stehende und dieses fördernde Vergütungspolitik verabschiedet. Dabei fördert die Vergütungspolitik keine Risikobereitschaft, die mit den Risikoprofilen, Anlagebedingungen oder der Satzung der Gesellschaft unvereinbar ist und beeinträchtigt nicht die Einhaltung der Pflicht der Verwaltungsgesellschaft, im besten Interesse der Anleger zu handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der von ihr verwalteten OGAW- Fonds und deren Anleger und beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Die Vergütungspolitik enthält eine Beschreibung, wie Vergütungen und Leistungen berechnet werden, und legt diejenigen Personen fest, die über die Vergütungen und Leistungen entscheiden. Unter Berücksichtigung der internen Organisation der Verwaltungsgesellschaft erfolgt die Bewertung der Performance über einen mehrjährigen Zeitraum entsprechend der empfohlenen Haltedauer für Anleger der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW- Fonds. Hiermit soll sichergestellt werdenIch erkläre mich einverstanden, dass der Bewertungsprozess auf Lieferant die von mir im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Daten (z. B. Name, Anschrift, Tel.- Nr., Beginn und Ende der längerfristigen Performance der Gesellschaft basiert Belieferung sowie Daten zum Energieverbrauch für an mich per Telefon gerichtete Werbung für Produkte und/oder Dienstleistungen des Lieferanten verarbeitet und deren Anlagerisiken berücksichtigt nutzt (Vertragsangebote zu Stromverträgen sowie Informationen über Sonderangebote und dass die tatsächliche Zahlung der performanceabhängigen Vergütungskomponenten verteilt über den gleichen Zeitraum erfolgtRabattaktionen hierzu). Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Die Vergütungspolitik enthält fixe und variable Bestandteile Einwilligung gilt – vorbehaltlich eines vorherigen Widerrufs – bis zum Ende des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres. Der Widerruf ist zu richten an Gemeindewerke Rheinzabern, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx, Telefax: 07272/77309, E-Mail: xxxx@xxx-xxxxxxxxxxx.xx. Eine Übermittlung der Gehälter sowie freiwillige Altersvorsorgeleistungen in einem angemessenen Verhältnis. Dabei macht Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, ich habe dem ausdrücklich zugestimmt oder der Lieferant ist hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet oder die fixe Gehaltskomponente einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung aus, um eine umfassend flexible Politik hinsichtlich der variablen Vergütung zu ermöglichen, einschließlich der Möglichkeit, keine variable Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspolitik gilt für Mitarbeiter, einschließlich des Vorstands, Risikoträger, Kontrollfunktionen und solche Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, die der des Vorstands und der Risikoträger entspricht, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Verwaltungsgesellschaft hat. Einzelheiten über die aktuelle Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütungen und Leistungen berechnet werden und welche Personen über die Vergütung und Leistungen entscheiden sowie ggf. der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sind unter der Adresse xxx.xxxxxxxxx.xxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx und auf den jeweiligen Produktseiten der Fonds unter dem Reiter „Alle Dokumente“ auf der Webseite xxx.xxxxxxxxx.xxx abrufbar sowie auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos in Papierform erhältlichÜbermittlung ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zulässig.

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Samples: www.evu-rheinzabern.de

Verwaltung. Geschäftsführendes Organ der Genossenschaft ist die Verwaltung. Ihr können nur natürliche Personen angehören, welche Genossenschafterinnen oder Genossenschafter sein müssen. Die Verwaltung besteht aus mindestens drei Mitgliedern, der Präsidentin bzw. dem Präsidenten und 2 weiteren Mitgliedern, wovon ein Mitglied Produzentin bzw. Produzent sein kann. Der Verwaltungsrat Verwaltung beigestellt ist die notwendige Anzahl von Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern. Die Mitglieder der Gesellschaft Verwaltung und die Funktions‐ trägerinnen bzw. Funktionsträger werden jährlich von der General‐ versammlung gewählt. Die Präsidentin bzw. der Präsident wird von der Generalversammlung gewählt. Im Übrigen konstituiert sich die Verwaltung selbst. Die Funktionsträgerinnen / Funktionsträger übernehmen einen oder mehrere Funktionsbereiche nach Absprache mit der Verwaltung und den übrigen Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern. Die Verwaltung kann bei Bedarf bis zur nächsten Generalversammlung in eigener Kompetenz Funktionsträgerinnen / Funktionsträger einsetzen. Die Mitglieder der Verwaltung zeichnen kollektiv zu zweien. Die Verwaltung ist verhandlungs‐ und beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Ein Beschluss gilt als zustandegekommen, wenn ihm die Mehrheit der Anwesenden zustimmt, mit Ausnahme von abweichenden Regelungen im Geschäftsreglement. Bei Stimmengleichheit gibt die Präsidentin bzw. der Präsident den Stichentscheid. Die Verwaltung vertritt die Genossenschaft nach aussen und innen. Die Verwaltung hat alles vorzukehren, was die Erfüllung des Genossenschaftszwecks erfordert. Sie ist für die gesamte Anlagepolitik der Gesellschaft eine geordnete Geschäfts‐ und Rechnungsführung verantwortlich. Die Gesellschaft hat die BlackRock (Luxembourg) S.A. zu Mitglieder der Verwaltung bewahren ihre sachbezogenen Akten auf und übergeben diese nach Ablauf ihrer Verwaltungsgesellschaft bestellt. Gemäß Kapitel 15 des Gesetzes von 2010 ist die Verwaltungsgesellschaft ermächtigt, als Fondsverwaltungsgesellschaft zu fungierenAmtszeit geordnet ihren Nachfolgerinnen und Nachfolgern. Die Gesellschaft hat mit Präsidentin bzw. der Verwaltungsgesellschaft einen Verwaltungsgesellschaftsvertrag geschlossen. Gemäß diesem Vertrag wurde das Tagesgeschäft der Gesellschaft auf Präsident (im Verhinderungsfall die Verwaltungsgesellschaft übertragen, d.h. sie ist unmittelbar oder mittelbar durch Übertragung der Aufgaben auf Dritte für Stellvertretung) leitet die Anlageverwaltung der Gesellschaft, General‐ versammlung und präsidiert die allgemeine Verwaltung und den Vertrieb der Fonds verantwortlich. In Übereinstimmung mit der Gesellschaft hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, bestimmte Aufgaben – wie in diesem Prospekt beschrieben – auf Dritte zu übertragenVerwaltungssitzungen. Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft sind: Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxxx Xxxxxxxxx sind Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe (zu der die Verwaltungsgesellschaft und die Anlageberater gehören). BlackRock (Luxembourg) S.A. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der BlackRock-Gruppe. Sie untersteht der Aufsicht Verwaltungs‐ tätigkeit wird durch die CSSF. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement im Einklang stehende und dieses fördernde Vergütungspolitik verabschiedet. Dabei fördert die Vergütungspolitik keine Risikobereitschaft, die mit den Risikoprofilen, Anlagebedingungen oder der Satzung der Gesellschaft unvereinbar ist und beeinträchtigt nicht die Einhaltung der Pflicht der Verwaltungsgesellschaft, im besten Interesse der Anleger zu handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der von ihr verwalteten OGAW- Fonds und deren Anleger und beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Die Vergütungspolitik enthält eine Beschreibung, wie Vergütungen und Leistungen berechnet werden, und legt diejenigen Personen fest, die über die Vergütungen und Leistungen entscheiden. Unter Berücksichtigung der internen Organisation der Verwaltungsgesellschaft erfolgt die Bewertung der Performance über einen mehrjährigen Zeitraum entsprechend der empfohlenen Haltedauer für Anleger der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW- Fonds. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Bewertungsprozess auf der längerfristigen Performance der Gesellschaft basiert und deren Anlagerisiken berücksichtigt und dass die tatsächliche Zahlung der performanceabhängigen Vergütungskomponenten verteilt über den gleichen Zeitraum erfolgt. Die Vergütungspolitik enthält fixe und variable Bestandteile der Gehälter sowie freiwillige Altersvorsorgeleistungen in einem angemessenen Verhältnis. Dabei macht die fixe Gehaltskomponente einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung aus, um eine umfassend flexible Politik hinsichtlich der variablen Vergütung zu ermöglichen, einschließlich der Möglichkeit, keine variable Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspolitik gilt für Mitarbeiter, einschließlich des Vorstands, Risikoträger, Kontrollfunktionen und solche Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, die der des Vorstands und der Risikoträger entspricht, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Verwaltungsgesellschaft hat. Einzelheiten über die aktuelle Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütungen und Leistungen berechnet werden und welche Personen über die Vergütung und Leistungen entscheiden sowie ggf. der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sind unter der Adresse xxx.xxxxxxxxx.xxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx und auf den jeweiligen Produktseiten der Fonds unter dem Reiter „Alle Dokumente“ auf der Webseite xxx.xxxxxxxxx.xxx abrufbar sowie auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos in Papierform erhältlichGeschäftsreglement näher bestimmt.

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Samples: stadtlandnetzuster.files.wordpress.com

Verwaltung. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ist für die gesamte Anlagepolitik der Gesellschaft verantwortlichBeratung (Budget-Finanzen, etc.) Basis Stundenansatz2 65.00 / Std. Die Gesellschaft hat die BlackRock (Luxembourg) S.A. zu ihrer Verwaltungsgesellschaft bestelltSchriftverkehr Basis Stundenansatz² 65.00 / Std. Gemäß Kapitel 15 des Gesetzes von 2010 ist die Verwaltungsgesellschaft ermächtigtInstandhaltung, als Fondsverwaltungsgesellschaft zu fungierenReparaturen, Aufträge Basis Stundenansatz² 65.00 / Std. Die Gesellschaft hat Ersatz Alarmuhr Verlorene oder zerstörte Uhren3 300.00/Stk. Fahrdienst Basis Stundenansatz² + Km-Entschädigung 65.00 / Std., 1.00/Km Frühstück Gross: Brote, Konfitüre, Joghurt, Käse, Ei, Kaffee, Tee Klein: Brot, Butter, Konfitüre, Kaffee, Tee 10.00 6.00 Mittagessen Menü mit der Verwaltungsgesellschaft einen Verwaltungsgesellschaftsvertrag geschlossenDessert und Kaffee, Tee 19.00 / kleine Portion 17.00 Abendessen nach Menüplan 10.00 Extras Lieferung 4.00 pro Mal Veranstaltungen und aktivierende Angebote Konzerte, Chöre, Musikformationen, Dia-Shows, Darbietungen an Mottota- gen, Neujahrsapéro, Sichlete mit Zvieri, wöchentliches Turnen Kostenlos Teilnahme Muttertag, 1. Gemäß diesem Vertrag wurde das Tagesgeschäft der Gesellschaft auf die Verwaltungsgesellschaft übertragenAugustfeier 24.50 / 18.00 jährlicher Ganztages-Ausflug 20.00 Einsätze Basis Stundenansatz² 85.00 / Std. Sämtliche hauswirtschaftlichen Dienstleistungen wie: Wohnungsreinigungen, d.hBügelservice, etc. sie ist unmittelbar oder mittelbar durch Übertragung der Aufgaben auf Dritte für die Anlageverwaltung der Gesellschaft, die allgemeine Verwaltung und den Vertrieb der Fonds verantwortlich. In Übereinstimmung mit der Gesellschaft hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, bestimmte Aufgaben – wie in diesem Prospekt beschrieben – auf Dritte zu übertragen. Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft sind: Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxxx Xxxxxxxxx sind Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe (zu der die Verwaltungsgesellschaft und die Anlageberater gehören). BlackRock (Luxembourg) S.A. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der BlackRock-Gruppe. Sie untersteht der Aufsicht werden durch die CSSF. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine mit einem soliden ortsansässige Spitex angeboten und wirksamen Risikomanagement im Einklang stehende und dieses fördernde Vergütungspolitik verabschiedet. Dabei fördert die Vergütungspolitik keine Risikobereitschaft, die mit den Risikoprofilen, Anlagebedingungen oder der Satzung der Gesellschaft unvereinbar ist und beeinträchtigt nicht die Einhaltung der Pflicht der Verwaltungsgesellschaft, im besten Interesse der Anleger zu handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der von ihr verwalteten OGAW- Fonds und deren Anleger und beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Die Vergütungspolitik enthält eine Beschreibung, wie Vergütungen und Leistungen berechnet werden, und legt diejenigen Personen fest, die über die Vergütungen und Leistungen entscheiden. Unter Berücksichtigung der internen Organisation der Verwaltungsgesellschaft erfolgt die Bewertung der Performance über einen mehrjährigen Zeitraum entsprechend der empfohlenen Haltedauer für Anleger der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW- Fonds. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Bewertungsprozess auf der längerfristigen Performance der Gesellschaft basiert und deren Anlagerisiken berücksichtigt und dass die tatsächliche Zahlung der performanceabhängigen Vergütungskomponenten verteilt über den gleichen Zeitraum erfolgt. Die Vergütungspolitik enthält fixe und variable Bestandteile der Gehälter sowie freiwillige Altersvorsorgeleistungen in einem angemessenen Verhältnis. Dabei macht die fixe Gehaltskomponente einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung aus, um eine umfassend flexible Politik hinsichtlich der variablen Vergütung zu ermöglichen, einschließlich der Möglichkeit, keine variable Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspolitik gilt für Mitarbeiter, einschließlich des Vorstands, Risikoträger, Kontrollfunktionen und solche Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, die der des Vorstands und der Risikoträger entspricht, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Verwaltungsgesellschaft hat. Einzelheiten über die aktuelle Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütungen und Leistungen berechnet werden und welche Personen über die Vergütung und Leistungen entscheiden sowie ggf. der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sind unter der Adresse xxx.xxxxxxxxx.xxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx und auf den jeweiligen Produktseiten der Fonds unter dem Reiter „Alle Dokumente“ auf der Webseite xxx.xxxxxxxxx.xxx abrufbar sowie auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos in Papierform erhältlichRechnung gestellt.

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Samples: www.alterszentrum-ins.ch

Verwaltung. Der Verwaltungsrat Personalentwicklungskonzept soll unter Berücksichtigung der Gesellschaft Gleichstellung der Geschlechter fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. - Das Themenfeld „Frauen und Wirtschaft“ soll konzeptionell weiterentwickelt werden unter Einbindung und Stärkung der Koordinierungsstelle „Frauen und Wirtschaft“. - Die „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ist von allen dafür zuständigen Stellen in der Verwaltungspraxis bei der Umsetzung aller dafür relevanten Vorschriften zu beachten. - Online-Streams von Sitzungen - Die Verwaltung wird gebeten, Möglichkeiten für eine online-Übertragung von öffentlichen Sitzungen - zumindest des Kreistages - auf der Homepage des Landkreises Hildesheim zu prüfen. Erfahrungen aus anderen Gebietskörperschaften sollen hierbei einbezogen werden. - § 3 der Satzung über die gesamte Anlagepolitik Entschädigung der Gesellschaft verantwortlichKreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder des Landkreises Hildesheim wird wie folgt geändert: o In Absatz 1 werden nach dem Wort „Fraktionssitzungen“ die Worte „sowie an Sitzungen der Fraktionsarbeitskreise“ eingefügt. Die Gesellschaft hat o In Absatz 2 werden nach der Angabe „15 Sitzungen pro Jahr“ die BlackRock (Luxembourg) S.A. zu ihrer Verwaltungsgesellschaft bestellt. Gemäß Kapitel 15 des Gesetzes von 2010 ist die Verwaltungsgesellschaft ermächtigt, als Fondsverwaltungsgesellschaft zu fungieren. Die Gesellschaft hat mit der Verwaltungsgesellschaft einen Verwaltungsgesellschaftsvertrag geschlossen. Gemäß diesem Vertrag wurde das Tagesgeschäft der Gesellschaft auf die Verwaltungsgesellschaft übertragen, d.h. sie ist unmittelbar oder mittelbar durch Übertragung der Aufgaben auf Dritte für die Anlageverwaltung der Gesellschaft, die allgemeine Verwaltung und den Vertrieb der Fonds verantwortlich. In Übereinstimmung mit der Gesellschaft hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, bestimmte Aufgaben – wie in diesem Prospekt beschrieben – auf Dritte zu übertragen. Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft sind: Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxxx Xxxxxxxxx sind Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe (zu der die Verwaltungsgesellschaft Worte „und die Anlageberater gehören)Zahl der entschädigungsfähigen Fraktionsarbeitskreissitzungen auf 20 Sitzungen pro Jahr“ eingefügt. BlackRock (Luxembourg) S.A. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der BlackRock-Gruppe. Sie untersteht der Aufsicht durch die CSSF. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement im Einklang stehende und dieses fördernde Vergütungspolitik verabschiedet. Dabei fördert die Vergütungspolitik keine Risikobereitschaft, die mit den Risikoprofilen, Anlagebedingungen oder der Satzung der Gesellschaft unvereinbar ist und beeinträchtigt nicht die Einhaltung der Pflicht der Verwaltungsgesellschaft, im besten Interesse der Anleger zu handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der von ihr verwalteten OGAW- Fonds und deren Anleger und beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Die Vergütungspolitik enthält eine Beschreibung, wie Vergütungen und Leistungen berechnet - Bürgerfreundliche Verwaltung - Es soll ein Projekt gestartet werden, und legt diejenigen Personen fest, in dem die über die Vergütungen und Leistungen entscheiden. Unter Berücksichtigung der internen Organisation der Verwaltungsgesellschaft erfolgt die Bewertung der Performance über einen mehrjährigen Zeitraum entsprechend der empfohlenen Haltedauer für Anleger der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW- Fonds. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Bewertungsprozess auf der längerfristigen Performance der Gesellschaft basiert und deren Anlagerisiken berücksichtigt und dass die tatsächliche Zahlung der performanceabhängigen Vergütungskomponenten verteilt über den gleichen Zeitraum erfolgt. Die Vergütungspolitik enthält fixe und variable Bestandteile der Gehälter sowie freiwillige Altersvorsorgeleistungen in einem angemessenen Verhältnis. Dabei macht die fixe Gehaltskomponente einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung aus, Bevölkerung um eine umfassend flexible Politik hinsichtlich der variablen Vergütung zu ermöglichen, einschließlich der Möglichkeit, keine variable Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspolitik gilt für Mitarbeiter, einschließlich des Vorstands, Risikoträger, Kontrollfunktionen und solche Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, die der des Vorstands und der Risikoträger entspricht, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Verwaltungsgesellschaft hat. Einzelheiten über die aktuelle Vergütungspolitik, darunter eine BeschreibungVorschläge dazu gebeten wird, wie die Vergütungen Verwaltung bürgerfreundlichen gestaltet werden kann. - Leichte Sprache - Die Verwaltung wird aufgefordert, zentrale Informationsmaterialien und Leistungen berechnet werden Formulare in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. - Kreisfusion/-arrondierungen sollen bei vorliegenden neuen Rahmenbedingungen entsprechend geprüft werden. - Es sind neue Formen der Zusammenarbeit von Landkreisen anzustreben. - Migration wird weiterhin und welche Personen über zunehmend eine große Aufgabe sein. Es wird ein Migrationsausschuss gebildet. - Für eine sachgerechte Migration sind mehr Maßnahmen erforderlich, als sie derzeit im Migrationsrecht gesetzlich vorgeschrieben sind. Welche Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind, soll fortlaufend geprüft werden. Die für die Vergütung tatsächlich erforderlichen Maßnahmen anfallenden Kosten sollen umfassend ermittelt und Leistungen entscheiden sowie ggfvollständig vom Land/Bund abgefordert werden. der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sind unter der Adresse xxx.xxxxxxxxx.xxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx - Das Land wird aufgefordert einen Dolmetscherpool aufzubauen und auf den jeweiligen Produktseiten der Fonds unter dem Reiter „Alle Dokumente“ auf der Webseite xxx.xxxxxxxxx.xxx abrufbar sowie auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos in Papierform erhältlichzu unterhalten.

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Samples: spd-kreistagsfraktion-hildesheim.de

Verwaltung. Der Verwaltungsrat Grundsätzlich hat nur die Verwaltung Einblick in den Geschäftsverkehr der Gesellschaft Darlehens- und Depositenkasse. Sie ist für die gesamte Anlagepolitik der Gesellschaft verantwortlichzu strengster Verschwiegenheit verpflichtet. Die Gesellschaft hat Prüfung der Rechnung erfolgt durch die BlackRock gewählten Personen der Rechnungsprüfungskommission (LuxembourgRPK) S.A. zu ihrer Verwaltungsgesellschaft bestellt. Gemäß Kapitel 15 des Gesetzes von 2010 ist die Verwaltungsgesellschaft ermächtigt, als Fondsverwaltungsgesellschaft zu fungierender Baugenossenschaft Altdorf. Die Gesellschaft hat mit Anonymität der Verwaltungsgesellschaft einen Verwaltungsgesellschaftsvertrag geschlossenKontoinhaber wird durch Nummernkonto gewährleistet. Gemäß diesem Vertrag wurde (Ersetzt das Tagesgeschäft der Gesellschaft auf die Verwaltungsgesellschaft übertragen, d.h. sie ist unmittelbar oder mittelbar durch Übertragung der Aufgaben auf Dritte für die Anlageverwaltung der Gesellschaft, die allgemeine Reglement vom Januar 2018) Verwaltung und den Vertrieb der Fonds verantwortlich. In Übereinstimmung mit der Gesellschaft hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, bestimmte Aufgaben – wie in diesem Prospekt beschrieben – auf Dritte zu übertragen. Die Verwaltungsratsmitglieder der Verwaltungsgesellschaft sind: Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxx, Xxxxx Xxxxxxx und Xxxxxxxx Xxxxxxxxx sind Mitarbeiter der BlackRock-Gruppe (zu der die Verwaltungsgesellschaft und die Anlageberater gehören). BlackRock (Luxembourg) S.A. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der BlackRock-Gruppe. Sie untersteht der Aufsicht durch die CSSF. Die Verwaltungsgesellschaft hat eine mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement im Einklang stehende Mai 0000 Xxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx <.. image(Ein Bild, das tragen, darstellend, angezogen enthält. Automatisch generierte Beschreibung) removed ..> Mieter / Mitglieder <.. image(Ein Bild, das Text enthält. Automatisch generierte Beschreibung) removed ..> - Ein Anteilschein pro Mietpartie - Wert Fr. 250.00 / ohne Zins - Teilnahme an Generalversammlung - Kontoinhaber ist der / die Mieter gemäss Mietvertrag - Pflichtkapital für Wohnung erforderlich (Art. 15) - freie Einzahlungsbeträge - Kündigungsfristen: bis Fr. 5'000.00 keine bis Fr. 15'000.00 1 Monat über Fr. 15'000.00 3 Monate - Laufzeit bis Kündigung der Wohnung - Sicherheit: Vermögen der Genossenschaft - Auszahlung bei Auszug bzw. Beendigung Mitgliedschaft - freiwillig für Mitglieder - Vollmacht erforderlich - mind. Fr. 1000.00 oder ein höherer durch Tausend teilbarer Betrag - Kündigungsfrist: 3 Monate - Laufzeit 4 Jahre - vorzeitige Auflösung vor Vertragsende hat einen Abzug beim Zins zur Folge - Kontoauszug wird erstellt - Auszahlung bei Auszug bzw. Beendigung Mitgliedschaft - Verzinsung per 31.12 und dieses fördernde Vergütungspolitik verabschiedet. Dabei fördert die Vergütungspolitik keine Risikobereitschaft, die mit den Risikoprofilen, Anlagebedingungen oder der Satzung der Gesellschaft unvereinbar ist Gutschrift auf Depositenkonto - Kontoauszug per 31.12 - Verzinsung per 31.12 und beeinträchtigt nicht die Einhaltung der Pflicht der Verwaltungsgesellschaft, im besten Interesse der Anleger zu handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft sowie der von ihr verwalteten OGAW- Fonds und deren Anleger und beinhaltet Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten. Die Vergütungspolitik enthält eine Beschreibung, wie Vergütungen und Leistungen berechnet werden, und legt diejenigen Personen fest, die über die Vergütungen und Leistungen entscheiden. Unter Berücksichtigung der internen Organisation der Verwaltungsgesellschaft erfolgt die Bewertung der Performance über einen mehrjährigen Zeitraum entsprechend der empfohlenen Haltedauer für Anleger der von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten OGAW- Fonds. Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Bewertungsprozess Gutschrift auf der längerfristigen Performance der Gesellschaft basiert und deren Anlagerisiken berücksichtigt und dass die tatsächliche Zahlung der performanceabhängigen Vergütungskomponenten verteilt über den gleichen Zeitraum erfolgt. Die Vergütungspolitik enthält fixe und variable Bestandteile der Gehälter sowie freiwillige Altersvorsorgeleistungen in einem angemessenen Verhältnis. Dabei macht die fixe Gehaltskomponente einen ausreichend hohen Anteil an der Gesamtvergütung aus, um eine umfassend flexible Politik hinsichtlich der variablen Vergütung zu ermöglichen, einschließlich der Möglichkeit, keine variable Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspolitik gilt für Mitarbeiter, einschließlich des Vorstands, Risikoträger, Kontrollfunktionen und solche Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, die der des Vorstands und der Risikoträger entspricht, deren Tätigkeit einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Verwaltungsgesellschaft hat. Einzelheiten über die aktuelle Vergütungspolitik, darunter eine Beschreibung, wie die Vergütungen und Leistungen berechnet werden und welche Personen über die Vergütung und Leistungen entscheiden sowie ggf. der Zusammensetzung des Vergütungsausschusses, sind unter der Adresse xxx.xxxxxxxxx.xxx/Xxxxxxxxxxxxxxxxxx und auf den jeweiligen Produktseiten der Fonds unter dem Reiter „Alle Dokumente“ auf der Webseite xxx.xxxxxxxxx.xxx abrufbar sowie auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft kostenlos in Papierform erhältlich.Depositenkonto

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Samples: www.bga-altdorf.ch