Common use of Verzugsfolgen Clause in Contracts

Verzugsfolgen. 8.2.1. Verzugszinsen Befindet sich der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in gesetzlicher Höhe geltend gemacht. 8.2.2. Verzugsschaden Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt ist der Kunde verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. inexio steht der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Im Übrigen verbleibt es bei der unter „Entgelte/Preisliste“ getroffenen Regelung. 8.2.3. Sperre inexio ist berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden in Überein- stimmung mit den gesetzlichen Regelungen zu sperren. Der Kunde bleibt auch während der recht- mäßigen Sperrung zur Zahlung der vereinbarten verbindungsunabhängigen Vergütung sowie der auf- gelaufenen Außenstände verpflichtet. 8.2.4. Kündigungsrecht, Pauschale für Restlaufzeit Im Falle einer fristlosen Kündigung durch inexio aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist inexio bei Verträgen mit Vertragslaufzeitbindung berechtigt, einen sofort in einer Summe fälligen, pauschalierten Aufwandsersatz zu verlangen, die- ser beträgt 50 % der bis zum Ende der regulären Laufzeit fälligen monatlichen nutzungsunabhängi- gen Vergütung. inexio ist bei Nachweis berechtigt, einen höheren Aufwand geltend zu machen. Dem Kunden ist jedoch ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass inexio kein oder ein wesentlich gerin- gerer Aufwand entstanden ist. Kündigt inexio den Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund vor Mitteilung der Betriebsbereitschaft der Leistungen oder bevor vereinbarte Änderungs- arbeiten ausgeführt worden sind, so hat der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen. Kündigt der Kunde den Vertrag aus einem nicht von inexio zu vertretenden Grund vor Mitteilung der Betriebsbereitschaft der Leistungen oder bevor vereinbarte Änderungs- arbeiten ausgeführt worden sind, so hat der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten nach Maßgabe einer jeweils aktuellen Preisliste der inexio zu zahlen. Im Übrigen gelten die unter „Entgelte/Preisliste getroffenen Regelungen gleichermaßen auch hier.

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Samples: Telecommunications, Telecommunications

Verzugsfolgen. 8.2.1. Verzugszinsen Befindet sich (1) Gerät der Kunde mit zwei Monatsmieten oder in VerzugHöhe eines Saldos in Höhe von mind. 2 Monatsmieten länger als 30 Tage in Rückstand oder erfüllt er andere in diesem Vertrag genannte wesentliche Verpflichtungen nicht, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in gesetzlicher Höhe geltend gemacht. 8.2.2. Verzugsschaden Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt ist hat BITWORKS, wenn der Kunde verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz gemäß innerhalb 1 Woche auf entsprechende Mahnung hin nicht leistet und der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. inexio steht der Nachweis eines höheren Schadens, individuelle Vertrag mit dem Kunden steht nichts an- deres regelt, unbeschadet sonstiger Ansprüche das Recht, • entweder alle noch nicht fälligen Xxxxxx sofort zahlbar zu stel- len, wobei anstelle sofortiger Zahlung für den fälligen Betrag Sicherheit durch Bankbürgschaft geleistet werden kann. Zahlt der Nachweis offenKunde sofort, dass ein Schaden nicht erhält er eine Gutschrift in Höhe von 5 % der Restmietforderung. Erfolgt keine Zahlung oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Im Übrigen verbleibt es bei der unter „Entgelte/Preisliste“ getroffenen Regelung. 8.2.3. Sperre inexio Sicherheits- leistung, ist BITWORKS berechtigt, die Inanspruchnahme Mietsache sicherzustel- len und die Weiterzahlung der Leistung durch den Mietraten zu fordern. (BIT- WORKS räumt für diesen Fall dem Kunden in Überein- stimmung mit den gesetzlichen Regelungen zu sperren. Der Kunde bleibt auch während jedoch die Nutzung der recht- mäßigen Sperrung zur Mietsache nach Zahlung der vereinbarten verbindungsunabhängigen Vergütung Mietrückstände wieder ein.) oder • den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen und die gesetz- lich oder vertraglich zustehenden Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz wegen des durch die Kündigung verur- sachten Schadens und auf einredelose Rückgabe und Verwer- tung der Mietsache sowie der auf- gelaufenen Außenstände verpflichtet. 8.2.4ggf. Kündigungsrechtauf Nutzungsentschädigung, Pauschale für Restlaufzeit Im Falle einer fristlosen Kündigung durch inexio aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist inexio bei Verträgen mit Vertragslaufzeitbindung berechtigt, einen sofort in einer Summe fälligen, pauschalierten Aufwandsersatz zu verlangen, die- ser beträgt 50 % der bis zum Ende der regulären Laufzeit fälligen monatlichen nutzungsunabhängi- gen Vergütung. inexio ist bei Nachweis berechtigt, einen höheren Aufwand geltend zu machen. Dem . (2) BITWORKS behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Kunden ist jedoch ausdrücklich ein Pfandrecht auf alle in den Räumen der Nachweis gestattet, dass inexio kein oder ein wesentlich gerin- gerer Aufwand entstanden ist. Kündigt inexio den Vertrag aus einem BIT- WORKS vom Kunden betriebenen Gegenstände (z.B. Kundenge- räte wie Housing-Server, Router, Software, Zubehör etc.) geltend zu vertretenden Grund vor Mitteilung der Betriebsbereitschaft der Leistungen oder bevor vereinbarte Änderungs- arbeiten ausgeführt worden sind, so hat der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten machen und eventuelle Forderungen aus diesen Gegenstän- den auszugleichen. Dieses Pfandrecht gilt als zusätzlich zu ersetzen. Kündigt der Kunde den Vertrag aus einem nicht von inexio zu vertretenden Grund vor Mitteilung der Betriebsbereitschaft der Leistungen oder bevor vereinbarte Änderungs- arbeiten ausgeführt worden sind, so hat der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten nach Maßgabe einer jeweils aktuellen Preisliste der inexio zu zahlen. Im Übrigen gelten die unter „Entgelte/Preisliste getroffenen Regelungen gleichermaßen auch hierBITWORKS ohnehin zustehenden gesetzlichen Pfandrechten (Vermieterpfandrecht etc.) als vereinbart.

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Samples: Agbs Für Mietverträge (Mietanlagenunterhaltung), Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verzugsfolgen. 8.2.1. Verzugszinsen Befindet sich a) Sollte aus Gründen, die in der Kunde in VerzugSphäre des Auftraggeber liegen, werden die Auf- tragsabwicklung verzögert erfolgen, ist die Leitner Installations GmbH berechtigt, die daraus entstehenden Un- und Mehrkosten jedenfalls zu verrechnen, wobei bei Bauzeitverlängerungen pro angefangenen Ka- lenderwoche 1% Pönale, bemessen von der Nettoauftragssumme vom Auftraggeber, zu bezahlen ist, vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in gesetzlicher Höhe geltend gemachtdarüber hinaus gehenden, tatsächlichen Aufwandes. 8.2.2. Verzugsschaden Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt ist der Kunde verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. inexio steht der Nachweis eines höheren Schadens, b) Die Pönale bedarf keines besonderen Leistungsnachweises und unter- liegt nicht dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Im Übrigen verbleibt es bei der unter „Entgelte/Preisliste“ getroffenen Regelungrichterlichen Mäßigungsrecht. 8.2.3. Sperre inexio ist berechtigt, c) Verzögert sich hingegen die Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden in Überein- stimmung mit den gesetzlichen Regelungen zu sperren. Der Kunde bleibt auch während der recht- mäßigen Sperrung zur Zahlung der vereinbarten verbindungsunabhängigen Vergütung sowie der auf- gelaufenen Außenstände verpflichtet. 8.2.4. Kündigungsrecht, Pauschale für Restlaufzeit Im Falle einer fristlosen Kündigung durch inexio die Leitner Installations GmbH aus Gründen, die in seiner Sphäre gelegen sind, hat der Kunde Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu vertreten setzen und die Leitner Installations GmbH vorweg zur Leistungserfüllung aufzufordern. d) Etwaige Schadenersatzansprüche aus Verzugsfolgen, insbesondere Pönalen und sonstige Vertragsstrafen des Auftraggeber, können auf die Leitner Installations GmbH nur dann übertragen werden, sofern die- ser nachweislich bei Beauftragung auf derartige Verzugsfolgen, auch der Höhe nach, aufmerksam gemacht wurde. Derartige Verzugsfolgen werden andernfalls ausgeschlossen, sofern die Leitner Installations GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu verantworten hat. Verzugsansprüche können jedenfalls erst nach Ablauf einer angemes- senen Nachfrist geltend gemacht werden. e) Schadenersatz wegen Nichterfüllung und wegen Schäden, die nicht Güterschäden darstellen, sind ausdrücklich ausgeschlossen (Freizeich- nung). Im Verzugsfall ist inexio bei Verträgen mit Vertragslaufzeitbindung die Leitner Installations GmbH berechtigt, einen sofort in einer Summe fälligen, pauschalierten Aufwandsersatz zu verlangen, die- ser beträgt 50 % der bis zum Ende der regulären Laufzeit fälligen monatlichen nutzungsunabhängi- gen Vergütung. inexio ist bei Nachweis berechtigt, einen höheren Aufwand Ver- zugszinsen gemäß § 352 UGB geltend zu machen. Dem Kunden ist jedoch ausdrücklich , als auch die mit der Nachweis gestattet, dass inexio kein oder ein wesentlich gerin- gerer außergerichtlichen Einmahnung und Geltendmachung entstehenden Kosten und einen vorprozessualen anwaltlichen Aufwand entstanden ist. Kündigt inexio den Vertrag aus einem vom Kunden in Rechnung zu vertretenden Grund vor Mitteilung der Betriebsbereitschaft der Leistungen oder bevor vereinbarte Änderungs- arbeiten ausgeführt worden sind, so hat der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen. Kündigt der Kunde den Vertrag aus einem nicht von inexio zu vertretenden Grund vor Mitteilung der Betriebsbereitschaft der Leistungen oder bevor vereinbarte Änderungs- arbeiten ausgeführt worden sind, so hat der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten nach Maßgabe einer jeweils aktuellen Preisliste der inexio zu zahlen. Im Übrigen gelten die unter „Entgelte/Preisliste getroffenen Regelungen gleichermaßen auch hierstellen.

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Samples: General Terms and Conditions

Verzugsfolgen. 8.2.1Bei Überschreitung des Zahlungstermins hat der Vertragspartner, ohne dass es einer förmlichen Verzugssetzung bedarf, für die jeweils überfälligen Beträge – wenn der Vertrag für den Vertragspartner ein unternehmensbezogenes Geschäft ist – 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a. Verzugszinsen Befindet sich der Kunde in unabhängig von seiner Verantwortung am Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in gesetzlicher Höhe geltend gemacht. 8.2.2und – wenn er Verbraucher ist – 5 % p.a. Verzugsschaden Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt an Verzugszinsen zu bezahlen. Der Vertragspartner ist der Kunde ferner verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz gemäß der Fa. FIS sämtliche durch den Zahlungsverzug die durch zweckentsprechende Rechtsverfolgung entstandenen Kosten, wie etwa Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Pro Mahnung der Fa. FIS werden € 35,00 an Mahnspesen vereinbart. Die in den beiden vorstehenden Sätzen vereinbarte Ersatzpflicht ist für Vertragspartner, die Verbraucher sind, auf die nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz bzw. der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen in der jeweils aktuellen Preisliste gültigen Fassung beschränkt. Bei Verzug des Vertragspartners ist die Fa. FIS unbeschadet sonstiger Rechte befugt, seine Leistungen einzustellen und/oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu zahlennehmen, sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und allenfalls gelieferte Gegenstände wieder abzuholen, ohne dass dies den Vertragspartner von seiner Leistungspflicht entbindet. inexio steht Ein Rücktritt der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden Fa. FIS liegt bei diesen Handlungen nur bei ausdrücklicher Erklärung durch die Fa. FIS vor. Bei allenfalls vereinbarten Ratenzahlungen gilt Terminsverlust als vereinbart. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht in vollständiger Vereinbarung auch nur einer Teilzahlung wird die gesamte noch offene Restforderung sofort zur Gänze fällig. Ist der Vertragspartner Verbraucher, tritt dieser Höhe entstanden istTerminsverlust erst dann ein, wenn die Forderung seit sechs Wochen fällig ist und er von der Fa. FIS unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist und Ankündigung des sonstigen Terminsverlustes erfolglos zur Zahlung aufgefordert wurde. Im Übrigen verbleibt es bei der unter „Entgelte/Preisliste“ getroffenen Regelung. 8.2.3Falle des Terminsverlustes werden Verzugszinsen gemäß obiger Bestimmung in Rechnung gestellt. Sperre inexio ist berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden in Überein- stimmung mit den gesetzlichen Regelungen zu sperren. Der Kunde bleibt auch während der recht- mäßigen Sperrung zur Zahlung der vereinbarten verbindungsunabhängigen Vergütung sowie der auf- gelaufenen Außenstände verpflichtet. 8.2.4. Kündigungsrecht, Pauschale für Restlaufzeit Im Falle von begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners oder einer fristlosen Kündigung durch inexio aus Gründen, Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners ist die der Kunde zu vertreten hat, ist inexio bei Verträgen mit Vertragslaufzeitbindung Fa. FIS berechtigt, einen jederzeit sofort in einer Summe fälligenvom Vertrag zurückzutreten, pauschalierten Aufwandsersatz zu verlangen, die- ser beträgt 50 % der bis zum Ende der regulären Laufzeit fälligen monatlichen nutzungsunabhängi- gen Vergütung. inexio ist bei Nachweis berechtigt, einen höheren Aufwand geltend zu machen. Dem Kunden ist jedoch ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass inexio kein sowie bereits gelieferte Waren zurückzuholen und/oder ein wesentlich gerin- gerer Aufwand entstanden ist. Kündigt inexio den Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund vor Mitteilung der Betriebsbereitschaft der Leistungen oder bevor vereinbarte Änderungs- arbeiten ausgeführt worden sind, so hat der Kunde die Aufwendungen das Entgelt für bereits durchgeführte Arbeiten erbrachte Leistungen fällig zu ersetzen. Kündigt der Kunde den Vertrag aus einem nicht von inexio zu vertretenden Grund vor Mitteilung der Betriebsbereitschaft der Leistungen oder bevor vereinbarte Änderungs- arbeiten ausgeführt worden sind, so hat der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten nach Maßgabe einer jeweils aktuellen Preisliste der inexio zu zahlen. Im Übrigen gelten die unter „Entgelte/Preisliste getroffenen Regelungen gleichermaßen auch hierstellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Verzugsfolgen. 8.2.1. Verzugszinsen Befindet sich der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in gesetzlicher Höhe geltend gemacht. 8.2.2. Verzugsschaden Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt ist der Kunde verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. inexio QUiX steht der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Im Übrigen verbleibt es bei der unter „Entgelte/Preisliste“ getroffenen Regelung. 8.2.3. Sperre inexio QUiX ist berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden in Überein- stimmung Übereinstim- mung mit den gesetzlichen Regelungen zu sperren. Der Kunde bleibt auch während der recht- mäßigen rechtmäßigen Sperrung zur Zahlung der vereinbarten verbindungsunabhängigen Vergütung sowie der auf- gelaufenen aufgelaufenen Außenstände verpflichtet. 8.2.4. Kündigungsrecht, Pauschale für Restlaufzeit Im Falle einer fristlosen Kündigung durch inexio QUiX aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist inexio QUiX bei Verträgen mit Vertragslaufzeitbindung berechtigtbe- rechtigt, einen sofort in einer Summe fälligen, pauschalierten Aufwandsersatz zu verlangen, die- ser dieser beträgt 50 % der bis zum Ende der regulären Laufzeit fälligen monatlichen nutzungsunabhängi- gen nutzungsunabhängigen Vergütung. inexio QUiX ist bei Nachweis berechtigt, einen höheren Aufwand geltend zu machen. Dem Kunden Kun- den ist jedoch ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass inexio QUiX kein oder ein wesentlich gerin- gerer geringerer Aufwand entstanden ist. Kündigt inexio QUiX den Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund vor Mitteilung der Betriebsbereitschaft der Leistungen oder bevor vereinbarte Änderungs- arbeiten Änderungsarbeiten ausgeführt worden sind, so hat der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen. Kündigt der Kunde den Vertrag aus einem nicht von inexio QUiX zu vertretenden Grund vor Mitteilung der Betriebsbereitschaft der Leistungen oder bevor vereinbarte Änderungs- arbeiten ausgeführt Änderungsarbeiten aus- geführt worden sind, so hat der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten nach Maßgabe einer jeweils aktuellen Preisliste der inexio QUiX zu zahlen. Im Übrigen gelten die unter „EntgelteEnt- gelte/Preisliste getroffenen Regelungen gleichermaßen auch hier.

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Samples: Telecommunications

Verzugsfolgen. 8.2.1. Verzugszinsen Befindet sich der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in gesetzlicher Höhe geltend gemacht. 8.2.2. Verzugsschaden Für die Anmahnung fälliger Rechnungsbeträge nach Verzugseintritt ist der Kunde Kun- de verpflichtet, einen pauschalen Schadensersatz gemäß der jeweils aktuellen Preisliste zu zahlen. inexio steht der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Im Übrigen verbleibt es bei der unter „EntgelteEnt- gelte/Preisliste“ getroffenen Regelung. 8.2.3. Sperre inexio ist berechtigt, die Inanspruchnahme der Leistung durch den Kunden in Überein- stimmung mit den gesetzlichen Regelungen zu sperren. Der Kunde bleibt auch während der recht- mäßigen Sperrung zur Zahlung der vereinbarten verbindungsunabhängigen Vergütung sowie der auf- gelaufenen Außenstände verpflichtet. 8.2.4. Kündigungsrecht, Pauschale für Restlaufzeit Im Falle einer fristlosen Kündigung durch inexio aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist inexio bei Verträgen mit Vertragslaufzeitbindung berechtigt, einen sofort in einer Summe fälligen, pauschalierten Aufwandsersatz zu verlangen, die- ser dieser beträgt 50 % der bis zum Ende der regulären Laufzeit fälligen monatlichen nutzungsunabhängi- gen nutzungsunabhängigen- Vergütung. inexio ist bei Nachweis berechtigt, einen höheren Aufwand geltend zu machen. Dem Kunden Kun- den ist jedoch ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass inexio kein oder ein wesentlich gerin- gerer geringerer Aufwand entstanden ist. Kündigt inexio den Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund vor Mitteilung der Betriebsbereitschaft der Leistungen oder bevor vereinbarte Änderungs- arbeiten Änderungsarbeiten ausgeführt worden sind, so hat der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen. Kündigt der Kunde den Vertrag aus einem nicht von inexio zu vertretenden Grund vor Mitteilung Mittei- lung der Betriebsbereitschaft der Leistungen oder bevor vereinbarte Änderungs- arbeiten Änderungsarbeiten ausgeführt worden sind, so hat der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten nach Maßgabe einer jeweils aktuellen Preisliste der inexio zu zahlen. Im Übrigen gelten die unter „Entgelte/Preisliste getroffenen Regelungen gleichermaßen auch hier.

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Samples: General Terms and Conditions