Common use of Verzugsfolgen Clause in Contracts

Verzugsfolgen. Ist der Kunde mit der Bezahlung der Entgeltforderungen von A1 oder Entgeltforderungen Dritter, die von A1 vorgeschrieben werden, im Verzug, ist A1 berechtigt, Verzugszinsen zu verrechnen. Der Zinssatz beträgt 12% jährlich, liegt aber mindestens 3% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank. Verzugszinsen werden nach Ablauf von zwei Monaten nach Fälligkeit kapitalisiert. Die für das Einschreiten von Rechtsanwälten sowie von Inkassoinstituten anfallenden notwendigen und zweckentsprechenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen die der A1 entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei der Kunde hinsichtlich eines eingeschalteten Inkassoinstitutes verpflichtet ist, maximal die Vergütungen zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996 idgF, ergeben. Hinsichtlich eines eingeschalteten Rechtsanwaltes ist der Kunde verpflichtet maximal Vergütungen zu ersetzen, die sich aus den Autonomen Honorarrichtlinien, AHR 1976 idgF, und aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz, BGBl. 1969/189 idgF, ergeben. Diese Normen sind im Internet unter xxx.xxxxx.xx abrufbar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Cloud Und Software Solutions, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verzugsfolgen. Ist der Kunde mit der Bezahlung der Entgeltforderungen von A1 oder Entgeltforderungen Dritter, die von A1 vorgeschrieben werden, im Verzug, ist A1 berechtigt, Verzugszinsen zu verrechnen. Der Zinssatz beträgt 12% jährlich, liegt aber mindestens 3% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank. Verzugszinsen werden nach Ablauf von zwei Monaten nach Fälligkeit kapitalisiert. Die für das Einschreiten von Rechtsanwälten sowie von Inkassoinstituten anfallenden notwendigen und zweckentsprechenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen die der A1 entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei der Kunde hinsichtlich eines eingeschalteten Inkassoinstitutes verpflichtet ist, maximal die Vergütungen zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996 idgF, ergeben. Hinsichtlich eines eingeschalteten Rechtsanwaltes ist der Kunde verpflichtet maximal Vergütungen zu ersetzen, die sich aus den Autonomen Honorarrichtlinien, AHR 1976 idgF, und aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz, BGBl. 1969/189 idgF, ergeben. Diese Normen sind im Internet unter xxx.xxxxx.xx abrufbar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Managed Connectivity Agreement

Verzugsfolgen. Ist der Kunde mit der Bezahlung der Entgeltforderungen von A1 WD oder Entgeltforderungen Dritter, die von A1 WD vorgeschrieben werden, im Verzug, ist A1 WD berechtigt, Verzugszinsen zu verrechnen. Der Zinssatz beträgt 12% jährlich, liegt aber mindestens 3% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank. Verzugszinsen werden nach Ablauf von zwei Monaten nach Fälligkeit kapitalisiert. Die für das Einschreiten von Rechtsanwälten sowie von Inkassoinstituten anfallenden notwendigen und zweckentsprechenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen die der A1 WD entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei der Kunde hinsichtlich eines eingeschalteten Inkassoinstitutes verpflichtet ist, maximal die Vergütungen zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGBl. Nr. 141/1996 idgF, ergeben. Hinsichtlich eines eingeschalteten Rechtsanwaltes ist der Kunde verpflichtet maximal Vergütungen zu ersetzen, die sich aus den Autonomen Honorarrichtlinien, AHR 1976 idgF, und aus dem Rechtsanwaltstarifgesetz, BGBl. 1969/189 idgF, ergeben. Diese Normen sind im Internet unter xxx.xxxxx.xx abrufbar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen