Verzugsfolgen. Für jede nach Verzugseintritt ergehende Mahnung berechnet InterCard dem VU eine Kostenpauschale von € 5,00 zuzüglich der ggf. angefallenen Fremdkosten. Das VU ist berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass die InterCard tatsächlich entstandenen Kosten und Schäden geringer sind. Darüber hinaus ist InterCard berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzugs des VU ihre Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften einzustellen. Das Recht von InterCard zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
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Samples: Payment Processing Agreement, Payment Processing Agreement
Verzugsfolgen. 40.026.001 (0719) Für jede nach Verzugseintritt ergehende Mahnung berechnet InterCard dem VU eine Kostenpauschale von € 5,00 zuzüglich der ggf. angefallenen Fremdkosten. Das VU ist berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass die der InterCard tatsächlich tatsäch- lich entstandenen Kosten und Schäden geringer sind. Darüber hinaus ist InterCard berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzugs des VU ihre Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften einzustellen. Das Recht von InterCard zur außerordentlichen außeror- dentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
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Samples: Zahlungsdienstleistungsvertrag
Verzugsfolgen. 40.026.001 (0619) Für jede nach Verzugseintritt ergehende Mahnung berechnet InterCard dem VU eine Kostenpauschale von € 5,00 zuzüglich der ggf. angefallenen Fremdkosten. Das VU ist berechtigt, den Nachweis zu erbringen, dass die der InterCard tatsächlich tatsäch- lich entstandenen Kosten und Schäden geringer sind. Darüber hinaus ist InterCard berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzugs des VU ihre Leistungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften einzustellen. Das Recht von InterCard zur außerordentlichen außeror- dentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
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Samples: Zahlungsdienstleistungsvertrag