Verzugszinsen. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
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Samples: www.meixbau.at, www.panda-office.at
Verzugszinsen. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hiedurch hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
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Samples: em-sonnenschutz.at, www.eins-a.at
Verzugszinsen. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers Bestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 8 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hiedurch hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
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Samples: www.schleifpabst.com
Verzugszinsen. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 10% über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hiedurch hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
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Samples: www.ruprechter.at
Verzugszinsen. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers/Werkbestellers Auftraggebers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hiedurch hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
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Samples: www.acrylglastechnik.at