Verzugszinsen. Bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen beträgt der gesetzliche Zinssatz 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend. Verzugszinsen sind in gesonderten Rechnungen zu fakturieren und haben folgende Informationen zu enthalten: • das Rechnungsdatum, • die jeweilige Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum der aushaftenden Originalrechnung, aufgrund der Verzugszinsen verrechnet werden, • Anzahl der Verzugstage, • den aushaftenden Betrag, • den verrechneten Zinssatz sowie • die verrechneten Verzugszinsen.
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Samples: Standardangebot Für Den Zugang Zu Passiver Infrastruktur, Standardangebot Für Den Zugang Zu Passiver Infrastruktur, Standardangebot Für Den Zugang Zu Breitbandinfrastruktur
Verzugszinsen. Bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen beträgt der gesetzliche Zinssatz 9,2 acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige nächste Halbjahr maßgebend. Verzugszinsen sind in gesonderten Rechnungen gesonderter Rechnung zu fakturieren und haben folgende Informationen zu enthalten: • :
a) das Rechnungsdatum, • ,
b) die Kundennummer,
c) die jeweilige Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum der aushaftenden Originalrechnung, aufgrund der Verzugszinsen verrechnet werden, • ,
d) Anzahl der Verzugstage, • ,
e) den aushaftenden Betrag, • ,
f) den verrechneten Zinssatz sowie • sowie
g) die verrechneten Verzugszinsen. Die Details des Abrechnungsverfahrens sind in Anhang 8, Punkt 3 geregelt.
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Verzugszinsen. Bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen beträgt der gesetzliche Zinssatz 9,2 acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige nächste Halbjahr maßgebend. Verzugszinsen sind in gesonderten Rechnungen gesonderter Rechnung zu fakturieren und haben folgende Informationen zu enthalten: • :
a) das Rechnungsdatum, • ,
b) die Kundennummer,
c) die jeweilige Rechnungsnummer und das Rechnungsdatum der aushaftenden Originalrechnung, aufgrund der Verzugszinsen verrechnet werden, • ,
d) Anzahl der Verzugstage, • ,
e) den aushaftenden Betrag, • ,
f) den verrechneten Zinssatz sowie • sowie
g) die verrechneten Verzugszinsen. Die Details des Abrechnungsverfahrens sind in Anhang 8, Punkt 3, geregelt.
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