Vollmachten. Werden für ein Depot/Konto Vollmachten erteilt, kann jeder Bevollmächtigte allein über dieses Depot/Konto verfügen, sofern vom Inhaber keine abweichen- de Weisung erteilt worden ist. Der Bevollmächtigte ist nicht befugt, die Vollmacht zu übertragen und Untervollmachten zu erteilen. Bei einem Gemeinschafts- depot/-konto muss die Vollmachterteilung von allen Inhabern gemeinschaftlich erfolgen. Der Bevollmächtigte ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu legitimieren und datenmäßig zu erfassen. Die Vollmacht erlischt mit Widerruf auch nur eines Inhabers. Der Widerruf ist der ebase unverzüglich und aus Be- weisgründen möglichst schriftlich – mindestens in Textform – mitzuteilen. Vollmachten können grundsätzlich auf dem von der ebase zur Verfügung ge- stellten separaten Formular „Vollmacht“ erteilt werden, welches kostenlos bei der ebase angefordert oder unter xxx.xxxxx.xxx heruntergeladen und aus- gedruckt werden kann.
Vollmachten. Werden für ein Depot/Konto Vollmachten erteilt, kann jeder Bevoll- mächtigte allein über dieses Depot/Konto verfügen, sofern vom Depot-/Kontoinhaber keine abweichende Weisung erteilt worden ist. Der Bevollmächtigte ist nicht befugt, die Vollmacht zu übertragen und Untervollmachten zu erteilen. Bei einem Gemeinschaftsdepot/ -konto muss die Vollmachterteilung von allen Inhabern gemein- schaftlich erfolgen. Der Bevollmächtigte ist entsprechend den ge- setzlichen Vorgaben zu legitimieren und datenmäßig zu erfassen. Die Vollmacht erlischt mit Widerruf auch nur eines Inhabers. Der Widerruf ist der ebase unverzüglich und aus Beweisgründen schriftlich mit- zuteilen. Vollmachten können grundsätzlich nur auf dem von der ebase zur Verfügung gestellten separaten Formular „Vollmacht“ erteilt werden, welches kostenlos bei der ebase angefordert oder auf der Homepage der ebase „xxx.xxxxx.xxx“ heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Eine Vollmacht kann nur von der ebase erfasst werden, wenn keine Änderungen und/oder Ergänzungen der auf dem Formular vorgege- benen Texte erfolgen. Der Bevollmächtigte kann im Todesfall des Kunden über das Depot/Konto – unter Befreiung von den Beschrän- kungen nach § 181 BGB – auch zu eigenen Gunsten verfügen (§ 181: „Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Ver- treter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht“).
Vollmachten. Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bevollmächtigt der Kunde den Finanzdienstleister, alle Unterlagen, die mit der Erfüllung dieses Auftrags im Zusammenhang stehen, einzusehen und Kopien hievon zu erstellen.
Vollmachten. Unter Verwendung des auf deren Website verfügbaren Standardformulars der Bank ist der Kunde berechtigt, einem Dritten eine schriftliche, unbeschränkte Vollmacht ohne Substitutionsrecht zu erteilen, unter Ausschluss von Handelsgeschäften, da diese telefonisch erfolgen müssen, damit die Bank den Entscheidungsträger identifizieren kann, was es diesem Dritten ermöglicht, den Kunden bei Transaktionen mit der Bank zu vertreten. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, gilt eine Vollmacht, die der Kunde der Bank oder Dritten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank gewährt, bis zum Ableben des Kunden. Die Vollmachten bleiben solange gültig, bis sie vom Kunden widerrufen werden oder ein anderes die Vollmacht beendendes Ereignis eintritt. Ein derartiges Ereignis ist der Bank schriftlich per Einschreiben mitzuteilen. Die Bank haftet nicht für Transaktionen, die vor Erhalt der Aufhebungsmitteilung gemäß vorstehendem Abschnitt im Rahmen der Vollmacht ausgeführt werden.
Vollmachten. Die Verkäuferin und der Käufer erteilen hiermit den Notariatsangestellten Frau…, Frau…, und Frau…, sämtlich geschäftsansässig XXXXX Musterstadt, XXXXX Straße XX, Vollmacht, und zwar jeder für sich allein und befreit von den Beschränkungen des § 181 BGB, alle Erklärungen abzugeben, die zur Durchführung dieses Verkaufs und Vornahme desselben notwendig werden sollten, insbesondere die Handelsregisteranmeldung zu ergänzen und abzuändern und eine Gesellschafterversammlung unter Verzicht auf Form und Frist abzuhalten und ggf. erforderliche Beschlüsse zu fassen. Die Bevollmächtigten sind auch berechtigt, zukünftige, neue Handelsregisteranmeldungen vorzunehmen. Die Vollmacht berechtigt auch zur Erteilung von Untervollmachten und erlischt mit der Abwicklung dieses Kauf- und Abtretungsvertrags.
Vollmachten. 2.2.1 Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen in deinem Namen abzugeben.
2.2.2 Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen dich, sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten in deinem Namen.
2.2.3 Erlangst du oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Vollmachten. Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bevollmächtigt der Kunde Kontrakta, alle Unterlagen, die mit der Erfüllung dieses Auftrags im Zusammenhang stehen, einzusehen und Kopien hievon zu erstellen.
Vollmachten. Vollmacht
Vollmachten. Die Objektüberwachung oder Bauüberwachung obliegt dem vom AG beauftragten Dritten.
Vollmachten. Wird für ein Depot eine Vollmacht erteilt, kann der/die Bevollmächtigte(n) allein über das Depot verfügen (Einzel- verfügungsbefugnis), sofern der Depotinhaber keine gegen- teilige Weisung erteilt hat. Der/Die Bevollmächtigte(n) ist/ sind nicht befugt, Untervollmachten zu erteilen oder die Vollmacht zu übertragen. Bei einem Gemeinschaftsdepot, unabhängig von der Verfügungsbefugnis, muss die Voll- macht von beiden Depotinhabern gemeinschaftlich erteilt werden. Bei einem Minderjährigendepot muss die Voll- machtserteilung von allen gesetzlichen Vertretern gemein- schaftlich erteilt werden. Jeder Bevollmächtigte ist vom Institut gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu legitimieren und datenmäßig zu erfassen. Die Vollmacht erlischt, wenn nur ein Depotmitinhaber diese in Textform gegenüber dem Institut widerruft.