Vollmachten Musterklauseln

Vollmachten. Werden für ein Depot/Konto Vollmachten erteilt, kann jeder Bevollmächtigte allein über dieses Depot/Konto verfügen, sofern vom Inhaber keine abweichen- de Weisung erteilt worden ist. Der Bevollmächtigte ist nicht befugt, die Vollmacht zu übertragen und Untervollmachten zu erteilen. Bei einem Gemeinschafts- depot/-konto muss die Vollmachterteilung von allen Inhabern gemeinschaftlich erfolgen. Der Bevollmächtigte ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu legitimieren und datenmäßig zu erfassen. Die Vollmacht erlischt mit Widerruf auch nur eines Inhabers. Der Widerruf ist der ebase unverzüglich und aus Be- weisgründen möglichst schriftlich – mindestens in Textform – mitzuteilen. Vollmachten können grundsätzlich auf dem von der ebase zur Verfügung ge- stellten separaten Formular „Vollmacht“ erteilt werden, welches kostenlos bei der ebase angefordert oder unter xxx.xxxxx.xxx heruntergeladen und aus- gedruckt werden kann.
Vollmachten. 1. Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bevollmächtigt der Kunde den Finanzdienstleister, alle Unterlagen, die mit der Erfüllung dieses Auftrags im Zusammenhang stehen, einzusehen und Kopien hievon zu erstellen.
Vollmachten. Werden für ein Depot/Konto Vollmachten erteilt, kann jeder Bevoll- mächtigte allein über dieses Depot/Konto verfügen, sofern vom Depot-/Kontoinhaber keine abweichende Weisung erteilt worden ist. Der Bevollmächtigte ist nicht befugt, die Vollmacht zu übertragen und Untervollmachten zu erteilen. Bei einem Gemeinschaftsdepot/ -konto muss die Vollmachterteilung von allen Inhabern gemein- schaftlich erfolgen. Der Bevollmächtigte ist entsprechend den ge- setzlichen Vorgaben zu legitimieren und datenmäßig zu erfassen. Die Vollmacht erlischt mit Widerruf auch nur eines Inhabers. Der Widerruf ist der ebase unverzüglich und aus Beweisgründen schriftlich mit- zuteilen. Vollmachten können grundsätzlich nur auf dem von der ebase zur Verfügung gestellten separaten Formular „Vollmacht“ erteilt werden, welches kostenlos bei der ebase angefordert oder auf der Homepage der ebase „xxx.xxxxx.xxx“ heruntergeladen und ausgedruckt werden kann. Eine Vollmacht kann nur von der ebase erfasst werden, wenn keine Änderungen und/oder Ergänzungen der auf dem Formular vorgege- benen Texte erfolgen. Der Bevollmächtigte kann im Todesfall des Kunden über das Depot/Konto – unter Befreiung von den Beschrän- kungen nach § 181 BGB – auch zu eigenen Gunsten verfügen (§ 181: „Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Ver- treter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht“).
Vollmachten. Unter Verwendung des auf deren Website verfügbaren Standardformulars der Bank ist der Kunde berechtigt, einem Dritten eine schriftliche, unbeschränkte Vollmacht ohne Substitutionsrecht zu erteilen, unter Ausschluss von Handelsgeschäften, da diese telefonisch erfolgen müssen, damit die Bank den Entscheidungsträger identifizieren kann, was es diesem Dritten ermöglicht, den Kunden bei Transaktionen mit der Bank zu vertreten. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, gilt eine Vollmacht, die der Kunde der Bank oder Dritten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank gewährt, bis zum Ableben des Kunden. Die Vollmachten bleiben solange gültig, bis sie vom Kunden widerrufen werden oder ein anderes die Vollmacht beendendes Ereignis eintritt. Ein derartiges Ereignis ist der Bank schriftlich per Einschreiben mitzuteilen. Die Bank haftet nicht für Transaktionen, die vor Erhalt der Aufhebungsmitteilung gemäß vorstehendem Abschnitt im Rahmen der Vollmacht ausgeführt werden.
Vollmachten. Ich bevollmächtige die EWS, meinen bestehenden Stromlieferungsvertrag für die oben angegebene Lieferadresse bei meinem bisherigen Stromliefe- ranten zum oben angegebenen Zeitpunkt (V. Gewünschter Lieferbeginn) zu kündigen und die entsprechende Netzanmeldung beim zuständigen Netzbetreiber durchzuführen. Ich bevollmächtige die EWS zur Vornahme aller sonstigen Handlungen, sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Stromanbieters erforderlich werden. Außerdem bin ich damit einverstanden, dass die EWS den Messstellenbetrieb zu einem von der EWS festgelegten Zeitpunkt Xxxxxxx Xx Xxxxxx 00 Amtsgericht Stuttgart HRA 390178 PGA Stuttgart BIC XXXXXXXX000 IBAN XX00000000000000000000 72108 Rottenburg – Bad Niedernau Sitz: Rottenburg – Bad Niedernau KSK Tübingen BIC XXXXXXX0XXX IBAN XX00000000000000000000 Tel. 07472 / 7397 Pers.Haft.Ges.: Bürkle Verw.-GmbH VOBA Herrenberg BIC XXXXXXX0XXX IBAN XX00000000000000000000 übernehmen kann. Hierüber werde ich rechtzeitig durch die EWS in Text- form informiert. Die EWS leitet alles Notwendige in die Wege und wird den Netzbetreiber bzw. bisherigen Messstellenbetreiber über den Wechsel meines Messstellenbetreibers informieren. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach §5 Abs. 1 MsbG für den Messstellenbetrieb zu- ständig ist, bevollmächtigt der Kunde die EWS auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten. Zudem bevollmächtige ich die EWS, die Löschung meiner Daten zu Werbezwecken oder Unterbreitung von Ange- boten bei meinem bisherigen Lieferanten (siehe IV.) zu verlangen.
Vollmachten. 4.4.1 Die Objektüberwachung oder Bauüberwachung obliegt dem vom AG beauftragten Dritten.
Vollmachten. 1. Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bevollmächtigt der Kunde Kontrakta, alle Unterlagen, die mit der Erfüllung dieses Auftrags im Zusammenhang stehen, einzusehen und Kopien hievon zu erstellen.
Vollmachten. Die Verkäuferin und der Käufer erteilen hiermit den Notariatsangestellten Frau…, Frau…, und Frau…, sämtlich geschäftsansässig XXXXX Musterstadt, XXXXX Straße XX, Vollmacht, und zwar jeder für sich allein und befreit von den Beschränkungen des § 181 BGB, alle Erklärungen abzugeben, die zur Durchführung dieses Verkaufs und Vornahme desselben notwendig werden sollten, insbesondere die Handelsregisteranmeldung zu ergänzen und abzuändern und eine Gesellschafterversammlung unter Verzicht auf Form und Frist abzuhalten und ggf. erforderliche Beschlüsse zu fassen. Die Bevollmächtigten sind auch berechtigt, zukünftige, neue Handelsregisteranmeldungen vorzunehmen. Die Vollmacht berechtigt auch zur Erteilung von Untervollmachten und erlischt mit der Abwicklung dieses Kauf- und Abtretungsvertrags.
Vollmachten. Wird für ein Depot eine Vollmacht erteilt, kann der/die Bevollmächtigte(n) allein über das Depot verfügen (Einzel- verfügungsbefugnis), sofern der Depotinhaber keine gegen- teilige Weisung erteilt hat. Der/Die Bevollmächtigte(n) ist/ sind nicht befugt, Untervollmachten zu erteilen oder die Vollmacht zu übertragen. Bei einem Gemeinschaftsdepot, unabhängig von der Verfügungsbefugnis, muss die Voll- macht von beiden Depotinhabern gemeinschaftlich erteilt werden. Bei einem Minderjährigendepot muss die Voll- machtserteilung von allen gesetzlichen Vertretern gemein- schaftlich erteilt werden. Jeder Bevollmächtigte ist vom Institut gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu legitimieren und datenmäßig zu erfassen. Die Vollmacht erlischt, wenn nur ein Depotmitinhaber diese in Textform gegenüber dem Institut widerruft.
Vollmachten. Vollmacht