Vorsatz. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätz- lich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungs- pflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungs- nehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Appears in 3 contracts
Samples: Hausratversicherung, Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung, Hausratversicherung Und Glasversicherung
Vorsatz. Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätz- lich vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungs- pflicht Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungs- nehmers Versicherungsneh- mers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.;
Appears in 1 contract
Samples: Hausratversicherung