Common use of Vorsatz Clause in Contracts

Vorsatz. A.2.9.2 Sowohl im OPTIMAL- als auch im BASIS-Tarif besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. A.2.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sport- lichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motor- sport-Rennstrecken, auch dann, wenn es nicht auf die Er- zielung einer Höchstgeschwindigkeit (z.B. Gleichmäßig- keitsfahrten, Touristenfahrten) ankommt. Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung nach D.1.1.4 dar. A.2.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versicherungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern- energie.

Appears in 1 contract

Samples: www.wgv.de

Vorsatz. A.2.9.2 Sowohl im OPTIMAL- als auch im BASIS-Tarif besteht kein Versicherungsschutz Versi- cherungsschutz für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. A.2.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung Beteili- gung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sport- lichen Veranstaltungensportlichen Veranstal- tungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige ÜbungsfahrtenÜbungs- fahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motor- sportMotorsport-Rennstrecken, auch dann, wenn es nicht auf die Er- zielung Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit (z.z. B. Gleichmäßig- keitsfahrtenGleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten) ankommt. Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung nach D.1.1.4 dar. A.2.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte zer- störte Reifen. Versicherungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug Fahr- zeug verursacht wurden. A.2.9.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erd- beben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern- energieKernenergie.

Appears in 1 contract

Samples: www.insurancestation.de

Vorsatz. A.2.9.2 Sowohl im OPTIMAL- als auch im BASIS-Tarif besteht kein Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. A.2.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung Beteili- gung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sport- lichen Veranstaltungensportlichen Veranstal- tungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige ÜbungsfahrtenÜbungs- fahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motor- sportMotorsport-Rennstrecken, auch dann, wenn es nicht auf die Er- zielung Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit (z.z. B. Gleichmäßig- keitsfahrtenGleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten) ankommt. Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung nach D.1.1.4 dar. A.2.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte zer- störte Reifen. Versicherungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug Fahr- zeug verursacht wurden. A.2.9.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Erd- beben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern- energieKernenergie.

Appears in 1 contract

Samples: www.swu.de

Vorsatz. A.2.9.2 Sowohl im OPTIMAL- als auch im BASIS-Tarif Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. A.2.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sport- lichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motor- sport-Rennstrecken, auch dann, wenn es nicht auf die Er- zielung einer Höchstgeschwindigkeit (z.B. Gleichmäßig- keitsfahrten, Touristenfahrten) ankommt. Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung nach D.1.1.4 dar. A.2.9.4 Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zerstörte Reifen. Versicherungsschutz für Reifenschäden besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. A.2.9.5 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. A.2.9.6 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern- energie.

Appears in 1 contract

Samples: www.wgv.de