Waffen Musterklauseln

Waffen. Versichert ist der erlaubte private Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, nicht jedoch zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Waffen aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition. Nicht versichert sind der Besitz und Gebrauch von Waffen zu Jagdzwecken und zu strafbaren Handlungen;
Waffen. Streng untersagt ist das Mitbringen von Waffen aller Art.
Waffen. Waffen jeglicher Art sind im Haus verboten.
Waffen aus dem erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition. Nicht versichert sind der Besitz und Gebrauch von Waffen zu Jagdzwecken und zu strafbaren Handlungen; aus der Beauftragung fremder Unternehmen, auch von Kraftfuhr- und Wasserfahrzeugunternehmen - insoweit teilweise abweichend von Ziff. 4.01, 2. -. Nicht versichert ist die pers nliche Haftpflicht der fremden Unternehmen und ihres Personals.
Waffen. Als Klarstellung, und insofern nicht abweichend vom Sportversicherungsvertrag, gelten unter Abschnitt B. II.
Waffen. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht im versicherten Verbands-/Vereinsbetrieb
Waffen. Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist verboten. Foto-, Funk- und Fernsehaufnahmen durch die Presse in den Gebäuden der Universität sind grundsätzlich zustimmungspflichtig und bedürfen der vorherigen Abstimmung mit der Pressestelle. Gewerbliche Foto-, Funk- und Fernsehaufnahmen sind zustimmungs- und gebührenpflichtig. Die vorherige Zustimmung erteilt das Dezernat 3. Das Persönlichkeitsrecht der bzw. des Einzelnen ist bei allen Film-, Funk- und Fotoaufnahmen zu beachten.
Waffen. Die Mitnahme / Beförderung von Waffen aller Art ist an Bord verboten. Eine Ausnahmegenehmigung für z. B. Jagd-Waffen ist bei der Reederei bei Bu- chung zu beantragen.
Waffen. 1.1 Verbotene Waffen (nach Anlage 2 WaffenG)