Wartungsvertrag. Jeder Vertrag, dessen Gegenstand die Erbringung von Dienstleistungen und die Lieferung der erforderlichen Ersatzteile für mindestens Folgendes ist: ◼ Sicherheitsprüfungen, ◼ vorbeugende Wartungsarbeiten, ◼ Reparaturen von Störungen und mechanischen oder elektrischen Defekten, ◼ Betriebsmängel (einschließlich der Kosten für Suche und Identifizierung), die durch Abnutzung entstanden sind oder auf Schäden infolge des normalen Betriebs der Anlage ohne Ursache außerhalb der Anlage beruhen.
Wartungsvertrag. Besteht ein Vollwartungsvertrag? ja nein Wenn ja, nennen Sie bitte den Anbieter und die Version: Laufzeit: Hinweis: Je nach Anbieter und Version benötigen wir eine Kopie des Vertrages, damit eine darauf abgestimmte Kalkulation und Risikoprüfung vorgenommen werden kann. Wir informieren Sie entsprechend und garantieren Ihnen gleichzeitig eine vertrauliche Behandlung gemäß untenstehender Klausel.
Wartungsvertrag. Werden die mangelhaften Dienstleistungen und Gerätelieferungen von einem Wartungs- vertrag gedeckt, gelten die Bestimmungen dieses Wartungsvertrags nur für die Mängel- beseitigung, unter Ausschluss aller anderen Gewährleistungsrechte.
Wartungsvertrag. 1.1. Der Wartungsvertrag ist nicht im Leasingentgelt enthalten und nur gültig, wenn ausdrücklich vereinbart. Der Wartungsvertrag kann unabhängig von einem Leasingvertrag schrifllich gekündigt werden, endet aber spätestens mit Beendigung des Leasingvertrages, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Im Rahmen des Wartungsvertrages erteilt PORSCHE bzw. der Kunde im Namen und auf Rechnung von PORSCHE Auflräge an von PORSCHE autorisierte Werkstätten. Zur Inanspruchnahme der der- art beauflragten Leistungen erhält der Kunde eine Kundenkarte. Dabei haflet der Kunde für die missbräuchliche Verwendung der Kundenkarte und hat diese sofort nach Beendigung des War- tungsvertrages an PORSCHE zurückzugeben.
Wartungsvertrag. Der LIZENZNEHMER hat für die Wartung bzw. Aktualisierung der LIZENZPROGRAMME mit der RZL Software GmbH, Xxxxxxxxxx Xxxx 00, 0000 Xxxxxxxxxx, einen Wartungsvertrag zu schließen. Jede neue, von RZL Software GmbH zur Verfügung gestellte Version der LIZENZPROGRAMME unterliegt automatisch diesem Lizenzvertrag.
Wartungsvertrag. Sofern kein Wartungsvertrag besteht, wird die Berechnung von Fehleranalysen und Störungsbeseitigungen, die nicht der Ge- währleistung unterliegen, sowie Mehraufwand, der durch unrich- tige oder unvollständige Fehlerbeschreibungen oder sonstige Angaben entsteht, ausdrücklich vorbehalten und in der Regel mit 220 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. je Problembearbeitung erfolgen.
Wartungsvertrag. Wenn mangelhafte Dienst- leistungen und Gerätelie- ferungen von einem War- tungsvertrag gedeckt sind, gelten die Bestimmungen dieses Wartungsvertrags nur für die Mängelbeseiti- gung, unter Ausschluss al- ler anderen Gewährleis- tungsrechte.
Wartungsvertrag. 1.1. Nicht im Leasingentgelt enthalten und nur gültig, wenn ausdrücklich vereinbart. Der Wartungsvertrag kann unabhängig vom Leasingvertrag schriftlich gekündigt werden, endet aber spätestens mit Beendigung des Leasingvertrages, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ist. Wird der War- tungsvertrag vor Beendigung des Leasingvertrages beendet, dann werden Spesen von EUR 120,– inkl. USt. verrechnet. PORSCHE bzw. der Kunde erteilen im Namen und auf Rechnung von PORSCHE Aufträge an von PORSCHE autorisierte Werkstätten. Für diesen Zweck erhält der Kunde eine Kundenkarte. Der Kunde haftet für die missbräuchliche Verwendung der Kundenkarte.
1.2. Aufrechnung (gilt nur im Verhältnis zu Unternehmern): Eine Aufrechnung von Ansprüchen des Kunden aus Wartungsverträgen gegen Forderungen von PORSCHE aus Leasing- und Kreditverträgen ist aus- geschlossen. Dies gilt auch im Fall der Insolvenz eines der Vertragsteile.
Wartungsvertrag. 15.1 Der AN hat dem AG spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung zu erklären, ob wartungsbedürftige Leistungen vorliegen und ein diesbezügliches Wartungsangebot vorzulegen. Andernfalls geht der AG davon aus, dass die vertraglichen Leistungen nicht wartungsbedürftig sind. Hinsichtlich des Wartungsangebots gilt eine Bindefrist von 3 Monaten nach Beginn der Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Das Angebot kann auch vom Bauherrn, Betreiber oder Nutzer angenommen werden.
15.2 Die Wartungsleistungen sollen für ein Jahr ab Abruf gelten, verbunden mit der Option für den AG, den Zeitraum durch Abruf um fünf weitere Jahre zu verlängern.
Wartungsvertrag. 17.1. Haben wir mit dem Kunden einen Wartungsvertrag geschlossen, erbringen wir die Wartung gemäß der je- weils vereinbarten "Leistungsbeschreibung Wartung".
17.2. Für den Wartungsvertrag gelten die "Allgemeinen Bedingungen" sowie diese "Zusätzlichen Bedingungen für laufende Wartungsleistungen". Soweit im Rahmen der Wartung Werkleistungen erbracht werden (insbesondere Kontroll- und vom Leistungsumfang ggf. umfasste Repa- raturleistungen) gelten die "Zusätzlichen Bedingungen für Werkleistungen" entsprechend.
17.3. Der Wartungsvertrag enthält eine objektbezogene Aufstellung aller zu wartenden Geräte und Anlagen (im folgenden nur "Geräte").
17.4. Wir können zur Leistungserbringung Dritte einsetzen. Wir können die Wartung dem technischen Fortschritt und der Entwicklung der Geräte anpassen. Bei einer Anpassung, die für berechtigte Interessen des Kunden nachteilig ist, kann der Kunde den Wartungsvertrag vorzeitig innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ankündigung auf den Zeit- punkt der Einführung der Anpassung kündigen.