Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Sicherheitsdienstleistern, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Objekt Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Bauherrenhaftpflichtversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicher- te Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs Was- serfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch An- spruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Dauercamper Versicherung, Dauercampingversicherung, Dauercampingversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der VersicherungsnehmerSie, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen Ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs Was- serfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem ei- nem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug Wasser- fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Haftpflichtversicherung, Tierhalterhaftpflicht Versicherung, Allgemeine Haftpflichtversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser BestimmungBestim- mung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Privat Haftpflichtversicherung, Kundeninformationen Zum SDV Vermittlerschutz, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch Ge- brauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem ei- nem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser BestimmungBe- stimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer Besit- zer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicher- te Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen Wasserfahrzeuges verur- sachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs Was- serfahrzeuges in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem ei- nem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer Be- sitzer des Wasserfahrzeugs Wasserfahrzeuges ist und wenn das Wasserfahrzeug Wasserfahr- zeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines des Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte bestellt oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser BestimmungBestimmungen, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere, Bauherrenhaftpflichtversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte beauftrag- te Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs Wasserfahr- zeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen ge- nommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne Sin- ne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung, Gewerbe Haftpflichtversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der VersicherungsnehmerSie, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen Ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs Was- serfahrzeugs verursachen oder für die sie Sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem ei- nem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug Wasser- fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Haftpflichtversicherung, Allgemeine Haftpflichtversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen verursa- chen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser die- ser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Widerrufsrecht
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen SchädenSchä- den, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mit- versicherte Person oder eine von ihnen bestellte bestell- te oder beauftragte Person durch den Gebrauch Ge- brauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen Per- sonen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug Wasser- fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Gewässerschaden Haftpflichtversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser BestimmungBestim- mung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der VersicherungsnehmerVersiche- rungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs Wasserfahr- zeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt ge- setzt wird.
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Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der VersicherungsnehmerSie, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs Wasser- fahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne Sin- ne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Barmenia Haftpflichtversicherung Für Gewerbliche Bauherren
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der VersicherungsnehmerSie, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen Ihnen oder den mitversicherten Personen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie Sie oder eine mitversicherte Person als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit von Ihnen bzw. der vorstehend genannten anderen vorgenannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser weder Sie noch die anderen vorgenannten Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist Fahr- zeugs sind und wenn das Wasserfahrzeug Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei hier- bei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Private Tierhalterhaftpflicht
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch Ge- brauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser BestimmungBestim- mung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagdhaftpflichtversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der VersicherungsnehmerVersiche- rungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs Was- serfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs Wasserfahr- zeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Versicherungsbedingungen Tierhalterhaftpflicht (Thv Hund 2020)
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte beauf- tragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs Wasser- fahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne Sin- ne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmerdu, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- Ge-brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte beauftrag- te Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs Wasserfahr- zeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs Wasserfahrzeuges in Anspruch genommen ge- nommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne Sin- ne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs Wasserfahrzeuges ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Gewerbe Haftpflichtversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs Wasserfahr- zeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs Wasserfahr- zeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser BestimmungBestim- mung, wenn keine dieser Personen Halter Hal- ter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Jagd Haftpflichtversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mit- versicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch Ge- brauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs Wasser- fahrzeugs in Anspruch An-spruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der VersicherungsnehmerSie, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen Ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs Was- serfahrzeugs verursachen oder für die sie Sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem ei- nem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug Wasser- fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Haftpflichtversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der VersicherungsnehmerSie, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs Wasserfahrzeuges verursachen oder o- der für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs Wasser- fahrzeuges in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne Sin- ne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs Wasserfahrzeuges ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Insurance Agreement
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mit- versicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch Ge- brauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug Wasser- fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Private Hundehalterhaftpflichtversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs Wasserfahr- zeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte be- auftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs Wasser- fahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen genom- men werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser die- ser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Widerrufsrecht
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der VersicherungsnehmerSie, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs Wasser- fahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer Besit- zer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem ei- nem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser BestimmungBe- stimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Private Haus Und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte beauf- tragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs Wasser- fahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs Wasserfahrzeuges in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne Sin- ne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs Wasserfahrzeuges ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Gewerbe Haftpflichtversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte beauf- tragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs Wasser- fahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs Wasserfahrzeuges in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Perso- nen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs Wasserfahrzeuges ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb Be- trieb gesetzt wird.
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Samples: Gewerbe Haftpflichtversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs Wasser- fahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der VersicherungsnehmerVersiche- rungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs Wasserfahr- zeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug Wasser- fahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen ih- nen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Hundehalterhaftpflichtversicherung
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der VersicherungsnehmerVersicherungs- nehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte be- auftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch An- spruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer Besit- zer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Private Tierhalterhaftpflicht
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs Wasserfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs Wasserfahrzeuges in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs Wasserfahrzeuges ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Und Berufshaftpflichtversicherung (Avb Bhv)
Wasserfahrzeuge. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der VersicherungsnehmerVersiche- rungsnehmer, eine mitversi- cherte mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs Was- serfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug Was- serfahrzeug ist kein Ge- brauch Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
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