Common use of Wasserfahrzeuge Clause in Contracts

Wasserfahrzeuge. 3.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestell- te oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahr- zeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Was- serfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 3.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer oder Mitversicherte) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 3.3 Eine Tätigkeit der in Ziffer V. 3.1 genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.

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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen

Wasserfahrzeuge. 3.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht sind Ansprüche wegen Schäden, die der VersicherungsnehmerVer- sicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestell- te bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahr- zeugs Wasserfahrzeuges verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Was- serfahrzeugs Wasserfahrzeuges in Anspruch genommen genom- men werden. 3.2 . Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer oder MitversicherteMitversicherten) kein VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 3.3 . Eine Tätigkeit der in Ziffer V. 3.1 genannten Personen an einem Wasserfahrzeug Wasser- fahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs dieses Fahrzeuges ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb Be- trieb gesetzt wird. Falls im Rahmen und Umfang des Vertrages eine abwei- chende Regelung getroffen wurde, gilt dieser Ausschluss in- soweit nicht.

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Samples: Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung

Wasserfahrzeuge. 3.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestell- te oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahr- zeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Was- serfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 3.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer oder Mitversicherte) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 3.3 Eine Tätigkeit der in Ziffer Teil X. Xxxxxx V. 3.1 genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Haus Und Grundbesitz, Haftpflichtversicherung Für Bauherren

Wasserfahrzeuge. 3.1 Nicht versichert ist die Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestell- te oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahr- zeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Was- serfahrzeugs in Anspruch genommen werden. 3.2 Besteht nach diesen Bestimmungen für einen Versicherten (Versicherungsnehmer oder Mitversicherte) kein Versicherungsschutz, so gilt das auch für alle anderen Versicherten. 3.3 Eine Tätigkeit der in Ziffer V. Teil X. Xxxxxx IV. 3.1 genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sinne dieser BestimmungBestim- mung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.

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Samples: Haftpflichtversicherung Für Haus Und Grundbesitz, Haftpflichtversicherung Für Bauherren