Welche Leistungen erhalten Sie? Musterklauseln

Welche Leistungen erhalten Sie?. 4.1 Versicherer ist die Chubb European Group Limited Direktion für Deutschland, Xxxxxxxxxx 00 in 60439 Frankfurt/Main, HRB Frankfurt 58029, VersStNr.: 807/V90807004025. Hauptsitz der Chubb ist London, United Kingdom. Die Chubb ist eine Limited nach englischem Recht. Der Vodafone Schaden-Service der Marsh GmbH, Xxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxx wickelt ersatzpflichtige Schäden direkt mit Ihnen als versicherter Person ab. 4.2 Die Versicherungsleistung beschränkt sich im Fall von Beschä- digung oder Zerstörung – unter Ausschluss eines jeden weiteren Anspruches – auf Ihre Freistellung von den Kosten der erforderlichen Reparatur des beschädigten Gerätes durch ein vom Versicherer beauftragtes Unternehmen, einschließlich Kosten des Rückversands des Gerätes an Sie. 4.3 Bei Verlust des Gerätes durch ein versichertes Ereignis oder falls der Versicherer feststellt, dass eine Reparatur unmöglich oder unwirtschaftlich ist, erhalten Sie ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte (ggf. auch ein Austauschgerät) durch ein vom Versicherer beauftragtes Unternehmen. Die Kosten des Versands des Ersatzgerätes an Sie werden ebenfalls übernommen. 4.4 Die Versicherungsleistung ist der Höhe nach beschränkt auf den Wiederbeschaffungswert des versicherten Xxxxxx abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts. Sie haben im Schadenfall keinen Anspruch auf Geldersatz. 4.5 Insgesamt deckt der Versicherungsschutz innerhalb von 12 Monaten höchstens zwei Schadensfälle ab. Nach Versiche- rungsleistung bezüglich des ersten Schadenfalls besteht der Versicherungsschutz für das reparierte Gerät oder das Ersatz- gerät für den Rest der vereinbarten Dauer des Versicherungs- schutzes fort. Nach Versicherungsleistung bezüglich des zweiten Schadenfalls erlischt der Versicherungsschutz automatisch und krieg, kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Ereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, politische Gewalthandlungen, Attentate oder Terrorakte, Terrorismus jeglicher Art, Streik, Aussperrung oder Arbeitsunruhen, Enteignungen oder enteignungsgleiche Eingriffe, Beschlagnahme, Entziehung, Verfügung oder sonstige staatliche Eingriffe;
Welche Leistungen erhalten Sie?. MED Komfort Start-U ist eine Zusatzversicherung zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch für Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge. Wir erstatten die Aufwendungen für Sehhilfen zu 100 % bis zu 300 Euro innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren, sowie die Kosten einer Laser-OP an beiden Augen bis zu 1.000 Euro während der Vertragslaufzeit (mit einer Begrenzung in den ersten 3 Jahren). Erstattet werden 80 % der Kosten für ambulante Heilbehandlungen durch Heilpraktiker und Ärzte für „Naturheilverfahren“, für verordnete Arznei- mittel, für Zuzahlungen bei Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, sowie 80 % der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen/Impfungen – insgesamt bis 2.000 Euro innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren. Zudem erstatten wir 80 % der Kosten für Hörgeräte bis zu 500 Euro innerhalb von 5 aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren. Es gibt eine Wartezeit von 3 Monaten (8 Monate bei Entbindung). Details entnehmen Sie bitte dem Tarifblatt.
Welche Leistungen erhalten Sie?. Siehe folgende Tabelle: BEITRAGSRÜCKVERGÜTUNG START 1) BASIC PREMIUM HAFTPFLICHT/ UNFALL
Welche Leistungen erhalten Sie?. 4.1 Im Versicherungsfall übernehmen wir die notwendigen Reparaturkosten zur Wiederherstellung des früheren, betriebsbereiten Zustandes. Bei einem Totalschaden erhalten Sie nach unserer Xxxx eine Geldentschädigung oder ein Ersatzgerät gleicher Art und Güte. Soweit Sie für Ihren Geräteschaden Leistungen aus einer anderen Versicherung bzw. aus Garantie oder gesetzlicher Gewährleitung beanspruchen können, besteht aus dieser Geräteschutzversicherung kein Versicherungsschutz. • Material-/ Konstruktions- oder Produktionsfehlern (soweit der Anspruch nicht im Rahmen der Garantie des Herstellers- oder Händlers oder der gesetzlichen Gewährleistung geltend gemacht werden kann), • Brand / Explosion / Implosion, • Handhabungs- und Bedienungsfehler, • Fall-/ Sturz- und Unfallschäden, • Blitzschlag / Überspannung / Kurzschluss, • Wasser- oder Feuchtigkeitsschäden beschädigt wird und seine Funktionsfähigkeit beeinträchtig t ist oder hierdurch ein Totalschaden vorliegt.
Welche Leistungen erhalten Sie?. Zahnvorsorge DENT Premium-U bietet als Zahnversicherungsschutz umfangreiche Leistungen.
Welche Leistungen erhalten Sie?. Zahnvorsorge DENT Komfort-U bietet als Zahnversicherungsschutz um- fangreiche Leistungen.
Welche Leistungen erhalten Sie?. Die Auslandsreise-Krankenversicherung Care Travel (NAFTA) übernimmt bei allen unvorhergesehenen Krankheitsfällen die Kosten für die medizinisch notwendige ambulante oder stationäre Heilbehandlung zu 100%. Selbstverständlich sind Arznei-, Heil- und Verbandsmittel im Leistungspaket enthalten. Ebenfalls zu 100% werden die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen übernommen. Versichert werden können Einzelreisen bis zu einer Dauer von insgesamt 365 Reisetagen. Ein besonderer Vorteil des Tarifes Care Travel (NAFTA): Auch die Mehrkosten für einen Rücktransport wer- den zu 100 % übernommen, wenn dieser medizinisch sinnvoll sowie vertretbar ist und durch den Versiche- rer, bzw. dessen Assistance organisiert wird oder vorab eine Zusage des Versicherers erfolgt. Für eine Über- führung aus dem Ausland werden bis zu 5.000,00 Euro (innerhalb Europa) bzw. 10.000,00 Euro (weltweit) bezahlt. Bei Teilnahme an Austauschprogrammen J1 und J2, die vom Bureau of Educational and Cultural Affairs (ECA) des amerikanischen Außenministeriums verwaltet werden, werden die Überführungskosten bis zu der Höhe, die für die Erlangung des Visums vorgeschriebenen sind, erstattet. Überführungen müssen mit dem Versicherer abgestimmt werden. Der Tarif Care Travel (NAFTA) sieht einen Selbstbehalt von 50,- Euro je Versicherungsfall vor. Der Tarif Care Travel (NAFTA) beinhaltet keine Leistungen für Zahnersatz oder kieferorthopädische Behand- lungen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit für Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland oder Österreich - mit Ausnahme der Staatsgebiete, deren Staatsangehörigkeit die versicherte Person besitzt bzw. ihren stän- digen Wohnsitz hat Die Einzelheiten zu den versicherten Leistungen können Sie dem Tarifblatt und § 1 der Allgemeinen Versi- cherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung bei Reisen (AVB-R) entnehmen.
Welche Leistungen erhalten Sie?. Tarif MED (EG 080-U) ist als Zusatzversicherung zur Gesetzlichen Kran- kenversicherung (GKV) und für Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge konzipiert. Die Versicherung erstattet 80 % der Kosten für ambulante Heilbehandlungen durch Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Naturheilver- fahren“ und Heilpraktiker, sowie für verordnete Arznei- und Verbandmittel sowie Zuzahlungen bis maximal 500 Euro je Kalenderjahr. Wir erstatten die Aufwendungen für Sehhilfen zu 80 % bis zu 130 Euro innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren. Die unter den Versiche- rungsschutz fallenden Aufwendungen sind insoweit erstattungsfähig, als sie von der Vorleistungsversicherung nicht übernommen werden. Im Versicherungsschutz enthalten ist eine Reisekrankenversicherung bis zu 42 Tage inklusive dem medizinisch notwendigen Rücktransport. Sofern es sich um einen Ausbildungstarif handelt, erkennen Sie das an der Bezeichnung „A“ hinter der Tarifbezeichnung: EG 080-UA. Alter Beitrag Beitrag (UA) Alter Beitrag 0-19 5,68 – 48 10,79 20 6,30 2,54 49 10,90 21 6,44 2,54 50 11,01 22 6,58 2,54 51 11,12 23 6,73 2,59 52 11,22 24 6,88 2,63 53 11,31 25 7,04 2,72 54 11,41 26 7,20 2,76 55 11,42 27 7,37 2,82 56 11,42 28 7,54 2,96 57 11,44 29 7,71 3,13 58 11,44 30 7,88 3,28 59 11,45 31 8,05 3,47 60 11,46 32 8,22 3,64 61 11,48 33 8,39 3,79 62 11,49 34 8,56 3,99 63 11,49 35 8,73 – 64 11,49 36 8,91 – 65 11,23 37 9,08 – 66 11,23 38 9,25 – 67 11,23 39 9,43 – 68 11,23 40 9,60 – 69 11,23 41 9,77 – 70 11,23 42 9,94 – 71 11,23 43 10,11 – 72 11,23 44 10,26 – 73 11,23 45 10,41 – 74 11,23 46 10,55 – 75 11,23

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  • Wesentliche Leistungsmerkmale Die Bank richtet für den Kunden ein Verrechnungskonto in Fremdwährung in laufender Rechnung ein, schreibt eingehende Zahlungen auf dem Verrech- nungskonto gut und wickelt von ihm veranlasste Zahlungsvorgänge (z.B. Überweisung) zu Lasten dieses Verrechnungskontos ab, soweit das Verrech- nungskonto ausreichend Guthaben aufweist. Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen vom Vertrag umfasst • Kontoführung • Überweisungen auf das Verrechnungskonto und Drittkonten in der Währung oder auch nach Umrechnung Das Fremdwährungskonto kann für Wertpapieraufträge in gleicher Währung als Abwicklungskonto angegeben werden.

  • Zusätzliche Leistungen Sollten sich während der Durchführung des Auftrages notwendige zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des Vertrages herausstellen, wird der AN eine Anordnung des AG einholen. Sollte der AG nicht erreichbar sein und die Ausführung der Leistungen im mutmaßlichen Interesse des AG liegen oder die notwendigen zusätzlichen Leistun- gen weniger als 10 % der Auftragssumme betragen, kann der AN die Leistungen ohne Anordnung des AG ausführen. Die Abrechnung der notwendigen zusätzlichen Leistungen erfolgt nach den Stundensät- zen des AN nebst Zuschlägen gem. Ziff. 11., soweit diese angefallen sind.

  • Versicherte Leistungen Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich berechtigter Ansprüche

  • Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden 4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur. 4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt. 4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Dienstleistungen 9.1 Cytiva erbringt die im Vertrag ausdrücklich genannten Dienstleistungen während der üblichen Geschäftszeiten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Erbringung von (i) zusätzlichen Dienstleistungen oder (ii) Dienstleistungen außerhalb dieser Zeiten durch Cytiva (auf Anfrage des Käufers) wird zu den jeweils gültigen Tarifen von Cytiva, einschließlich der Kosten für Überstunden, sofern zutreffend, und zusätzlich zu der im Vertrag genannten Vergütung in Rechnung gestellt. 9.2 Cytiva ist berechtigt, dem Käufer den Zeitaufwand für Online- oder Vor-Ort- Einweisungen, die Vorbereitung und Einreichung von Unterlagen und die Erledigung administrativer Aufgaben (insgesamt mehr als 30 Minuten), die der Käufer im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen durch Cytiva verlangt, sowie die Wartezeit der Cytiva-Vertreter am Leistungsort zu der üblichen Vergütung in Rechnung zu stellen. 9.3 Jegliche Verpflichtung von Cytiva zur Erbringung von Dienstleistungen an einem Leistungsort unterliegt der Bedingung, dass der Käufer eine geeignete, sichere und gefahrlose Umgebung für die Mitarbeiter von Cytiva, die diese Dienstleistungen erbringen, in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht bereitstellt. 9.4 Der Käufer ist verpflichtet, (i) den Mitarbeitern von Xxxxxx den Zugang zum Leistungsort während der üblichen Geschäftszeiten zu ermöglichen und zu erleichtern, damit Xxxxxx ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen kann; (ii) auf Verlangen von Cytiva ausgefüllte Gesundheits- und Sicherheitserklärungen vorzulegen; (iii) den Mitarbeitern von Cytiva, die am Leistungsort arbeiten, schriftliche Informationen über relevante Gefahren und Sicherheitsverfahren sowie eine Liste aller gefährlichen Materialien (z. B. Asbest, Blei oder Quecksilber), mit denen diese Mitarbeiter in Berührung kommen können, und alle zugehörigen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen; und (iv) ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um gefährliche Bedingungen oder Materialien am Leistungsort ordnungsgemäß zu beseitigen, zu entfernen und/oder zu sanieren, einschließlich der Entfernung von Blut, Körperflüssigkeiten und anderen potenziell infektiösen Materialien von allen für die Dienstleistungen relevanten Anlagen. 9.5 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben (i) ist der Käufer für die ordnungsgemäße Verwaltung, Lagerung und Entsorgung aller Abfälle im Zusammenhang mit der Dienstleistung verantwortlich und (ii) umfasst die Verpflichtung von Cytiva zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik- Altgeräten (WEEE) umfasst nicht die Bereitstellung eines physischen Zugangs zu den Anlagen, Deinstallation, Entkopplung, Desinfektion, Heben/Kranen, Transport zu einer ebenerdigen Ladefläche oder Rampe, Verpacken oder damit zusammenhängende ähnliche Tätigkeiten, und der Käufer führt diese Tätigkeiten auf eigene Kosten durch, wenn und soweit dies erforderlich ist. 9.6 Auf Verlangen von Xxxxxx (oder nach geltendem Recht) hat der Käufer mindestens eine (1) entsprechend qualifizierte Person zur Verfügung zu stellen, die jederzeit in der Lage ist, die Sicherheit der Mitarbeiter von Xxxxxx während der Erbringung der Dienstleistungen am Leistungsort zu gewährleisten. Wird eine solche Person nicht zur Verfügung gestellt, behält sich Xxxxxx das Recht vor, dem Käufer die Anwesenheit einer zusätzlichen Person von Xxxxxx gemäß der aktuellen Preisliste von Xxxxxx in Rechnung zu stellen. Die Mitarbeiter von Cytiva können die Erbringung der Dienstleistungen aussetzen und die entsprechenden Anlagen abschalten, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Gefahr für ihre Sicherheit oder Gesundheit besteht. 9.7 Der Käufer stellt den Mitarbeitern von Cytiva am Leistungsort die Einrichtungen zur Verfügung, die nach vernünftigem Ermessen für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, einschließlich Strom, Arbeitsraum, Beleuchtung, Wasser, Telefon und Internet. 9.8 Der Käufer ist verpflichtet (auf eigene Kosten), entsprechende Genehmigungen und/oder Lizenzen für die Nutzung der Wartungssoftware des Käufers und/oder Dritter, der Dokumentation und anderer geschützter Informationen zu verschaffen, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind, damit Cytiva die Dienstleistungen erbringen kann. 9.9 Vorbehaltlich etwaiger Geheimhaltungsverpflichtungen gemäß Ziffer 15 hat Cytiva das Recht, während der Erbringung der Dienstleistungen Leistungs- und Nutzungsdaten des Produkts zu erheben und diese frei zu nutzen, u. a. für Zwecke der Produkt-/Dienstentwicklung, Benchmarking und Qualitätsinitiativen. Alle von Cytiva gesammelten Daten werden in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht verwendet. 9.10 Der Käufer stellt sicher, dass seine Mitarbeiter während ihres Aufenthalts auf dem Gelände von Xxxxxx alle geltenden Regeln und Vorschriften einhalten.

  • Zusatzleistungen Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen) Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt nicht - für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie - für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

  • Mitwirkungspflichten des Auftraggebers Der Kunde ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben, verpflichtet. Er ist auch während der Vertragslaufzeit verpflichtet, dem Makler unverzüglich alle Risikoänderungen mitzuteilen.