Wettbewerb. 1. Die Vertragsparteien anerkennen, dass gewisse Geschäftspraktiken wie wett- bewerbswidrige Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen sowie der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung den Handel zwischen den Vertragsparteien behindern können. 2. Eine Vertragspartei nimmt auf Xxxxxxxx einer anderen Vertragspartei Konsultati- onen auf mit dem Ziel, die in Absatz 1 erwähnten Verhaltensweisen zu beseitigen. Die angefragte Vertragspartei nimmt dieses Ersuchen uneingeschränkt und wohl- 28 SR 0.975.2 wollend entgegen, zeigt sich hilfsbereit, indem sie öffentlich zugängliche nicht vertrauliche Informationen zur Verfügung stellt, die für die Sachfrage relevant sind. Vorbehaltlich ihrer Gesetzgebung und des Abschlusses einer zufriedenstellenden Vereinbarung über die Sicherstellung der Vertraulichkeit der Informationen stellt die Vertragspartei der ersuchenden Vertragspartei jede weitere verfügbare Information zur Verfügung. 3. Keine Vertragspartei wird im Zusammenhang mit Fragen, die sich auf Grund dieses Kapitels ergeben, die Aufnahme eines Schiedsverfahrens nach Kapitel IX verlangen.
Appears in 2 contracts
Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Wettbewerb. 1. Die Vertragsparteien anerkennen, dass gewisse Geschäftspraktiken wie wett- bewerbswidrige Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen sowie der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung den Handel zwischen den Vertragsparteien behindern können.
2. Eine Vertragspartei nimmt auf Xxxxxxxx einer anderen Vertragspartei Konsultati- onen auf mit dem Ziel, die in Absatz 1 erwähnten Verhaltensweisen zu beseitigen. Die angefragte Vertragspartei nimmt dieses Ersuchen uneingeschränkt und wohl- 28 SR 0.975.2 wollend entgegen, zeigt sich hilfsbereit, indem sie öffentlich zugängliche nicht vertrauliche Informationen zur Verfügung stellt, die für die Sachfrage relevant sind. Vorbehaltlich ihrer Gesetzgebung und des Abschlusses einer zufriedenstellenden Vereinbarung über die Sicherstellung der Vertraulichkeit der Informationen stellt die Vertragspartei der ersuchenden Vertragspartei jede weitere verfügbare Information zur Verfügung.
3. Keine Vertragspartei wird im Zusammenhang mit Fragen, die sich auf Grund dieses Kapitels ergeben, die Aufnahme eines Schiedsverfahrens nach Kapitel IX verlangen.. 28 SR 0.975.2
Appears in 1 contract
Samples: Freihandelsabkommen
Wettbewerb. 1. Die Vertragsparteien anerkennen, dass gewisse Geschäftspraktiken wie wett- bewerbswidrige Vereinbarungen oder aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen sowie der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung den Handel zwischen den Vertragsparteien behindern können.
2. Eine Vertragspartei nimmt auf Xxxxxxxx einer anderen Vertragspartei Konsultati- onen Konsulta- tionen auf mit dem Ziel, die in Absatz 1 erwähnten Verhaltensweisen zu beseitigen. Die angefragte Vertragspartei nimmt dieses Ersuchen uneingeschränkt und wohl- 28 SR 0.975.2 wollend entgegen, zeigt sich hilfsbereit, indem sie öffentlich zugängliche nicht vertrauliche ver- trauliche Informationen zur Verfügung stellt, die für die Sachfrage relevant sind. Vorbehaltlich ihrer Gesetzgebung und des Abschlusses einer zufriedenstellenden Vereinbarung über die Sicherstellung der Vertraulichkeit der Informationen stellt die Vertragspartei der ersuchenden Vertragspartei jede weitere verfügbare Information Informa- tion zur Verfügung.
3. Keine Vertragspartei wird im Zusammenhang mit Fragen, die sich auf Grund dieses die- ses Kapitels ergeben, die Aufnahme eines Schiedsverfahrens nach Kapitel IX verlangen.ver- langen. 29 SR 0.975.2
Appears in 1 contract
Samples: Freihandelsabkommen