Wiederherbeigeschaffte Sachen. 5.1. Erlangen Sie Kenntnis über den Verbleib entwendeter Sachen, müssen Sie uns das unverzüglich melden und bei der Wiederbeschaffung der Sachen behilflich sein. 5.2. Werden die Sachen nach Zahlung der Entschädigung herbeigeschafft, so haben Sie die erhaltene Entschädigung, abzüglich der Vergütung für einen allfälligen Minderwert, zurückzugeben oder die wieder herbeigeschafften Sachen an uns zu übereignen.
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Samples: Haushaltversicherung, Haushaltversicherung
Wiederherbeigeschaffte Sachen. 5.1. 3.1 Erlangen Sie Kenntnis über den Verbleib entwendeter Sachen, müssen Sie uns das unverzüglich melden und bei der Wiederbeschaffung der Sachen behilflich sein.
5.2. 3.2 Werden die Sachen nach Zahlung der Entschädigung herbeigeschafft, so haben Sie die erhaltene Entschädigung, abzüglich der Vergütung für einen allfälligen Minderwert, zurückzugeben oder die wieder herbeigeschafften Sachen an uns zu übereignen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Eigenheimversicherung
Wiederherbeigeschaffte Sachen. 5.14.1. Erlangen Sie Kenntnis über den Verbleib entwendeter Sachen, müssen Sie uns das unverzüglich melden und bei der Wiederbeschaffung der Sachen behilflich sein.
5.24.2. Werden die Sachen nach Zahlung der Entschädigung herbeigeschafft, so haben Sie die erhaltene Entschädigung, abzüglich der Vergütung für einen allfälligen Minderwert, zurückzugeben oder die wieder herbeigeschafften Sachen an uns zu übereignen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Eigenheimversicherung
Wiederherbeigeschaffte Sachen. 5.14.1. Erlangen Sie Kenntnis über den Verbleib entwendeter Sachen, müssen Sie uns das unverzüglich melden und bei der Wiederbeschaffung der Sachen behilflich sein.
5.24.2. Werden die Sachen nach Zahlung der Entschädigung herbeigeschafft, so haben Sie die erhaltene Entschädigung, abzüglich der Vergütung für einen allfälligen Minderwert, zurückzugeben oder die wieder herbeigeschafften Sachen an uns zu übereignen.
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Samples: Haushaltversicherung
Wiederherbeigeschaffte Sachen. 5.13.1. Erlangen Sie Kenntnis über den Verbleib entwendeter Sachen, müssen Sie uns das unverzüglich melden und bei der Wiederbeschaffung der Sachen behilflich sein.
5.23.2. Werden die Sachen nach Zahlung der Entschädigung herbeigeschafft, so haben Sie die erhaltene Entschädigung, abzüglich der Vergütung für einen allfälligen Minderwert, zurückzugeben oder die wieder herbeigeschafften Sachen an uns zu übereignen.
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Samples: Eigenheimversicherung