Common use of Wiederherstellung Clause in Contracts

Wiederherstellung. Die Wiederherstellung des Ver- trags, bei gleichem Eigentümer, gleichem versicherten Fahrzeug und gleicher Tarifform erfolgt, indem die Jahres- fälligkeit des Vertrages um 1/360 für jeden Tag der Un- terbrechung verlängert wird. Die Prämie der Wiederher- stellung wird mit dem gleichen Tarif der unterbrochenen Police berechnet, der nur für die Kfz-Haftpflichtversi- cherung um 10,00 Euro erhöht wird(ohne Steuern und steuerähnliche Abgaben). Bei Änderung des Risikos wird von dem so berechneten Betrag die bezahlte und nicht genutzte Rate der unterbrochenen Prämie abgezogen. Der Beobachtungszeitraum bleibt über die gesamte Unterbre- chungsdauer der Versicherung unterbrochen und wird ab dem Zeitpunkt der Wiederherstellung fortgesetzt. Die Be- scheinigung über den Schadenverlauf wird daher mindes- tens dreißig Tage vor der neuen Jahresfälligkeit nach der Wiederherstellung auf elektronischem Wege zugestellt. Die Wiederherstellung ist für das zuvor versicherte Fahrzeug oder ein Auto, das der Versicherungsneh- mer neu erworben hat, ab 24 Uhr des Tages möglich, an dem die berechnete Prämie bezahlt wird. Andere Versicherungsdeckungen als die Kfz-Haftpflicht werden nur geleistet, wenn sie schon im früheren Vertrag enthal- ten waren oder wenn das Fahrzeug neu erworben wurde.

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Wiederherstellung. Die Wiederherstellung des Ver- trags, bei gleichem Eigentümer, gleichem versicherten Fahrzeug und gleicher Tarifform erfolgt, indem die Jahres- fälligkeit des Vertrages um 1/360 für jeden Tag der Un- terbrechung verlängert wird. Die Prämie der Wiederher- stellung wird mit dem gleichen Tarif der unterbrochenen Police berechnet, der nur für die Kfz-Haftpflichtversi- cherung um 10,00 20,33 Euro erhöht wird(ohne Steuern und steuerähnliche Abgaben). Bei Änderung des Risikos wird von dem so berechneten Betrag die bezahlte und nicht genutzte Rate der unterbrochenen Prämie abgezogen. Der Beobachtungszeitraum bleibt über die gesamte Unterbre- chungsdauer der Versicherung unterbrochen und wird ab dem Zeitpunkt der Wiederherstellung fortgesetzt. Die Be- scheinigung über den Schadenverlauf wird daher mindes- tens dreißig Tage vor der neuen Jahresfälligkeit nach der Wiederherstellung auf elektronischem Wege zugestellt. Die Wiederherstellung ist für das zuvor versicherte Fahrzeug oder ein Auto, das der Versicherungsneh- mer neu erworben hat, ab 24 Uhr des Tages möglich, an dem die berechnete Prämie bezahlt wird. Andere Versicherungsdeckungen als die Kfz-Haftpflicht werden nur geleistet, wenn sie schon im früheren Vertrag enthal- ten waren oder wenn das Fahrzeug neu erworben wurde.

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Wiederherstellung. Die Wiederherstellung des Ver- trags, bei gleichem Eigentümer, gleichem versicherten Fahrzeug und gleicher Tarifform erfolgt, indem die Jahres- fälligkeit Jahre- sfälligkeit des Vertrages um 1/360 für jeden Tag der Un- terbrechung verlängert wird. Die Prämie der Wiederher- stellung wird mit dem gleichen Tarif der unterbrochenen Police berechnet, der nur für die Kfz-Haftpflichtversi- cherung um 10,00 Euro erhöht wird(ohne Steuern und steuerähnliche Abgaben). Bei Änderung Zu Gunsten des Risikos Versicherungsnehmers wird von dem so berechneten Betrag die bezahlte und nicht genutzte Rate der unterbrochenen Prämie abgezogen. Der Beobachtungszeitraum Beo- bachtungszeitraum bleibt über die gesamte Unterbre- chungsdauer der Versicherung unterbrochen und wird ab dem Zeitpunkt der Wiederherstellung fortgesetzt. Die Be- scheinigung Bescheinigung über den Schadenverlauf wird daher mindes- tens min- destens dreißig Tage vor der neuen Jahresfälligkeit nach der Wiederherstellung auf elektronischem Wege zugestelltzuge- stellt. Die Wiederherstellung ist für das zuvor versicherte Fahrzeug Kleinkraftrad/Motorrad oder ein AutoFahrzeug der glei- chen Art, das der Versicherungsneh- mer Versicherungsnehmer neu erworben erwor- ben hat, ab 24 Uhr des Tages möglich, an dem die berechnete Prämie bezahlt wird. Andere Versicherungsdeckungen Versicherun- gsdeckungen als die Kfz-Haftpflicht werden nur geleistet, wenn sie schon im früheren Vertrag enthal- ten enthalten waren oder wenn das Fahrzeug neu erworben wurde.

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