WIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG UND ZWECK DER ÄNDERUNGSVEREINBARUNG Musterklauseln

WIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG UND ZWECK DER ÄNDERUNGSVEREINBARUNG. Die Änderungsvereinbarung dient in erster Linie der Aufrechterhaltung der steuerrechtlichen Organschaft zwischen BAYER und BI. Insbesondere muss bei der Verlustübernahmeverpflich- tung eine dynamische Verweisung auf § 302 AktG ausgesprochen werden. Denn eine solche Verweisung setzt § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG seit seiner jüngsten Änderung voraus. Ferner sieht § 14 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 KStG vor, dass die Gewinnabführungsvereinbarung auf mindestens 5 Jahre abgeschlossen wird. Zwar legt § 34 Abs. 10b Satz 4 KStG fest, dass Änderungsverein- barungen, die die dynamische Verweisung auf § 302 AktG betreffen, für die Anwendung des § 14 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 KStG nicht als Neuabschluss gelten. Jedoch ist unklar, ob dies auch für Verträge gilt, die weitere Änderungen enthalten, insbesondere wenn sie – wie hier – um ein Beherrschungselement erweitert werden. Um diese Auslegungsschwierigkeiten und die damit verbundene mögliche Aberkennung der steuerrechtlichen Organschaft zu vermeiden, wird festgelegt, dass eine ordentliche Kündigung vor Ablauf von 5 Jahren seit Wirksamwerden des Vertrages in seiner neuen Fassung ausgeschlossen ist. Denn es ist davon auszugehen, dass der Vertrag auch in der neuen Fassung mindestens 5 Jahre Bestand haben wird. Die so aufrechterhaltene körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft bewirkt eine zusammengefasste Besteuerung von BI (Organgesellschaft) und BAYER (Organträger- gesellschaft). Hierdurch wird ein steuerlicher Gewinn- (Verlust-)ausgleich ermöglicht. Dadurch fällt nur bei BAYER als Organträgergesellschaft Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an. Die Änderungsvereinbarung ermöglicht damit weiterhin eine steueroptimale Berücksichtigung der Gewinne und Verluste von BI im Rahmen der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft. Durch die neu aufgenommenen Regelungen zur Leitung der BI werden die Konzernleitungs- befugnisse von BAYER gestärkt, u. a. im Hinblick auf mögliche nachteilige Weisungen, die im Konzerninteresse angezeigt sein können. Im Übrigen werden keine essenziellen, inhaltlichen Veränderungen vorgenommen; im Wesent- lichen erfolgen nur redaktionelle Anpassungen. Die Anpassungen haben deshalb keine wirt- schaftlichen oder operativen Auswirkungen auf die beteiligten Gesellschaften. Insgesamt enthält der Vertrag in der Fassung der Änderungsvereinbarung übliche Regelungen, die im Rahmen einer Konzernbildung getroffen werden.

Related to WIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG UND ZWECK DER ÄNDERUNGSVEREINBARUNG

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.