Common use of Xxxxxxx und Gewährleistung Clause in Contracts

Xxxxxxx und Gewährleistung. 3.7.1. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das das jeweilige Nichterscheinen in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Exemplare kann kein Ersatz geleistet werden. 3.7.2. Der Verlag ist bemüht, den Zugang zu sämtlichen digitalen Abonnementinhalten 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen, kann dies aber nicht gewährleisten. 3.7.3. Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online- Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag hat die Nicht-Erreichbarkeit der Internetseite xxx.xxxxxxx.xxx aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall nicht zu vertreten. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.7.4. Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden. 3.7.5. Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte. 3.7.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen Für Abonnements, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Abonnements

Xxxxxxx und Gewährleistung. 3.7.14.7.1. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung der ge- druckten Lahrer Zeitung haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das das jeweilige Nichterscheinen der gedruckten Lahrer Zeitung in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Exemplare der Lahrer Zeitung kann kein Ersatz geleistet werden. 3.7.24.7.2. Der Verlag ist bemüht, den Zugang zu sämtlichen digitalen Abonnementinhalten 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen, kann dies aber nicht gewährleisten. 3.7.34.7.3. Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online- Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag hat die Nicht-Erreichbarkeit haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen der Internetseite xxx.xxxxxxx.xxx digitalen Ausgaben aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge infolge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall nicht zu vertretenSystemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen Betriebsunter- brechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.7.44.7.4. Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten Verhal- ten des Verlags, für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden. 3.7.54.7.5. Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche Scha- densersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte.Haftung 3.7.64.7.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche ver- gebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags. 4.7.7. Erfolgt die Zustellung unregelmäßig oder verspätet, verpflichtet sich der Verlag, innerhalb angemes- sener Zeit für Abhilfe zu sorgen. Zustellungsmängel sind sofort zu reklamieren. Der Abonnenten-Service ist von Montag bis Xxxxxxx von 7.00 bis 17.00 Uhr und am Samstag von 7.30 bis 12.00 Uhr zu erreichen unter 07821 2783136. 4.7.8. Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Xxxxxxx und Gewährleistung. 3.7.11. Die Agentur verpflichtet sich zu einer pünktlichen und reibungslosen Vertragserfüllung, so die notwendigen Voraussetzungen vom Ver- tragspartner geschaffen wurden (G). 2. Die Agentur übernimmt keine Haftung oder Schadenersatz für Un- regelmäßigkeiten und Ausfälle von Leistungen, die Dritte, insbeson- dere Vorlieferanten, zu vertreten haben. 3. Die Agentur haftet innerhalb des gesetzlichen Rahmens, weiterge- hende Haftungen sind ausgeschlossen. 4. Die Agentur hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die ggf. Schäden aus Veranstaltungen übernimmt. Haftungsansprüche – auch gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – sind jedoch ausgeschlossen, solange nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig ge- handelt wurde. 5. Der Vertragspartner ist nach der Übernahme der Mietgegenstände in vollem Umfang für diese verantwortlich. Er haftet während der Mietdauer für Verlust, Schäden oder Unfälle. Bei Beschädigungen werden die Reparaturkosten, bei Verlust der Wiederbeschaffungs- wert in Rechnung gestellt. 6. Der Wiederbeschaffungswert setzt sich zusammen aus den Wieder- beschaffungskosten zzgl. des Wiederbeschaffungsaufwands (z.B. Personalkosten, Fahrtkosten, Inventarisierungskosten). 7. Die Geräte sind, wenn die Betreuung durch die Agentur stattfindet, haftpflichtversichert. 8. Wird die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, werden Minderungs- oder Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. 9. Eine Haftung der Agentur entfällt, wenn der Misserfolg der Leistung auf fehlende Unterstützung (G) des Vertragspartners zurückzufüh- ren ist. 10. Eine Gewährleistung für den Erfolg und/oder das Gefallen von Ver- anstaltungen wird nicht übernommen. 11. Dem Vertragspartner bleibt das Recht auf Nachbesserung, die er während der Veranstaltung unter genauer Nennung der Mängel bei der Agentur anzeigen muss. Für Nichtlieferungendie Abhilfe steht der Agentur eine angemessene Zeit zur Verfügung. Unterlässt der Vertragspartner diese Rüge schuldhaft, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeitsind spätere Ersatzansprüche ausgeschlos- sen. 12. Der Verlag haftet Vertragspartner hat Mängel gegenüber der Agentur unverzüg- lich telefonisch unter 0178/6956953 vor Veranstaltungsbeginn mit- zuteilen, so dass ggf. ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden kann. Wird ein Mangel/Defekt erst bei der Rückgabe der Geräte ge- meldet, kann dieser nicht für das das jeweilige Nichterscheinen in Folge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Exemplare kann kein Ersatz geleistet akzeptiert werden. 3.7.213. Der Verlag ist bemühtErbringt die Agentur die Leistung verspätet oder gar nicht aus Grün- den, den Zugang zu sämtlichen digitalen Abonnementinhalten 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellendie in ihrer Sphäre liegen, kann dies aber nicht gewährleistender Vertragspartner vom Ver- trag kostenfrei zurücktreten und nur bei Vorsatz bzw. grober Fahr- lässigkeit Schadenersatz verlangen – so keine anderen Vereinba- rungen getroffen sind. 3.7.3. Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online- Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag hat die Nicht-Erreichbarkeit der Internetseite xxx.xxxxxxx.xxx aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall nicht zu vertreten. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.7.414. Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe Benutzung der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werdenvon der Agentur gestellten Geräte geschieht auf eigene Gefahr. 3.7.5. Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte. 3.7.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Xxxxxxx und Gewährleistung. 3.7.14.7.1. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung des gedruck- ten Schwarzwälder Boten haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das das jeweilige Nichterscheinen in Folge des gedruckten Schwarzwälder Boten infolge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Exemplare des Schwarzwälder Boten kann kein Ersatz geleistet werden. 3.7.24.7.2. Der Verlag ist bemüht, den Zugang zu sämtlichen digitalen Abonnementinhalten 24 Stunden täglich und an 7 sieben Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen, kann dies aber nicht gewährleisten. 3.7.34.7.3. Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online- Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag hat die Nicht-Erreichbarkeit haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen der Internetseite xxx.xxxxxxx.xxx digitalen Ausgaben aufgrund Leistungsstörungen im Internet, in Folge infolge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall nicht zu vertretenSystemausfall. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen Betriebsunter- brechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme. 3.7.44.7.4. Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden. 3.7.54.7.5. Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche Schaden- sersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 zwölf Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte. 3.7.64.7.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche vergeb- liche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags. 4.7.7. Erfolgt die Zustellung unregelmäßig oder verspätet, verpflichtet sich der Verlag, innerhalb angemes- sener Zeit für Abhilfe zu sorgen. Zustellungsmängel sind sofort zu reklamieren. Der Abonnenten-Service ist von Montag bis Xxxxxxx von 7.00 bis 17.00 Uhr und am Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr kostenlos zu erreichen unter 0800 7807802. 4.7.8. Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen