Common use of Xxxxxxx und Versicherung Clause in Contracts

Xxxxxxx und Versicherung. Der Pensionär hat für alle Schäden aufzukommen, die durch sein Pferd, durch ihn oder durch einen mit dem Reiten seines Pferdes Beauftragten an den Einrichtungen des Stalles und den Anlagen sowie an den Hindernissen verursacht werden. Die Haftung des Pensionsgebers und seines Personals für die Beschädigung, Vernichtung oder Entwendung des eingestellten Pferdes oder der dazugehörigen eingebrachten Sachen (Sattelzeug usw.) wird wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Fall, dass der Pensionsgeber oder dessen Hilfspersonen im Auftrag des Pensionärs das Pferd reiten oder transportieren müssen. Die Versicherung des Pferdes gegen Krankheit, Unfälle usw. ist, falls gewünscht, Sache des Pensionärs. Der Pensionär erklärt hiermit, dass er für sich eine Privathaftpflichtversicherung, welche die Haftung als Tierhalter, Mieter, (Vermieter und Benützer fremder Pferde einschliesst), abgeschlossen hat oder innert 5 Tagen abschliesst. Der Pensionsgeber verpflichtet sich, bei der Betreuung des Pferdes höchstmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Der Pensionsgeber hat eine Haftpflichtversicherung, soweit er als Tierhalter für Drittschäden haftbar gemacht werden könnte. Lässt der Pensionär sein Pferd durch eine Drittperson reiten, ist er dafür verantwortlich, dass auch diese durch eine gleichwertige Haftpflichtversicherung gedeckt ist.

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Samples: Vertrag Für Pensionspferdehaltung

Xxxxxxx und Versicherung. Der Pensionär Pensionsnehmer hat für alle Schäden aufzukommen, die durch sein Pferd, durch ihn oder durch einen eine mit dem Reiten seines Pferdes Beauftragten beauftragte Person an den Einrichtungen des Stalles und an den anderen Anlagen sowie an den Hindernissen deren Betriebseinrichtungen und Geräten verursacht werden. Die Haftung des Pensionsgebers und seines Personals für die Beschädigung, Vernichtung oder Entwendung des eingestellten Pferdes oder der dazugehörigen eingebrachten Sachen dazugehörenden Utensilien und Ausrüstungsgegenstände (Sattelzeug Sattel, usw.) wird wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Fall, dass der Pensionsgeber oder dessen Hilfspersonen Mitarbeitenden im Auftrag des Pensionärs Pensionsnehmers das Pferd reiten oder transportieren müssen. Vorbehalten bleibt ein schweres Verschulden des Pensionsgebers und seinen Mitarbeitenden (Verletzung des elementaren Sorgfaltspflicht, grob fahrlässiges Handeln usw.) Die Versicherung des Pferdes gegen KrankheitKrankheiten, Unfälle Unfälle, usw. ist, falls gewünscht, ist Sache des PensionärsPensionsnehmers. Der Pensionär Pensionsnehmer erklärt hiermit, dass er für sich eine Privathaftpflichtversicherung, welche die Haftung als Tierhalter, MieterVermieter seines Pferdes, (Vermieter Mieter und Benützer fremder Pferde einschliesst), abgeschlossen hat oder innert 5 Tagen abschliessthat. Der Pensionsgeber verpflichtet sich, bei der Betreuung des Pferdes höchstmögliche grösste Sorgfalt walten zu lassen. Der Pensionsgeber hat eine Haftpflichtversicherung, soweit er als Tierhalter für Drittschäden haftbar gemacht werden könnte. Lässt der Pensionär Pensionsnehmer sein Pferd durch eine Drittperson reiten, ist er dafür verantwortlich, dass auch diese durch eine gleichwertige Haftpflichtversicherung gedeckt ist.

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Samples: Hinterlegungsvertrag Für Pensionspferde

Xxxxxxx und Versicherung. Der Pensionär hat für alle Schäden aufzukommen, die durch sein Pferd, durch ihn oder durch einen mit dem Reiten seines Pferdes Beauftragten an den Einrichtungen des Stalles und den Anlagen sowie an den Hindernissen verursacht werden. Die Haftung des Pensionsgebers und seines Personals für die Beschädigung, Vernichtung oder Entwendung des eingestellten Pferdes oder der dazugehörigen eingebrachten Sachen (Sattelzeug usw.) wird wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Fall, dass der Pensionsgeber oder dessen Hilfspersonen im Auftrag des Pensionärs das Pferd reiten oder transportieren müssen. Die Versicherung des Pferdes gegen Krankheit, Unfälle usw. ist, falls gewünscht, Sache des Pensionärs. Der Pensionsgeber verpflichtet sich, bei der Betreuung des Pferdes höchstmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Der Pensionsgeber hat eine Haftpflichtversicherung, soweit er als Tierhalter für Drittschäden haftbar gemacht werden könnte. Der Pensionär erklärt hiermit, dass er für sich eine Privathaftpflichtversicherung, welche die Haftung als Tierhalter, Mieter, (Vermieter und Benützer fremder Pferde einschliesst), abgeschlossen hat oder innert 5 Tagen abschliesst. Der Pensionsgeber verpflichtet sich, bei der Betreuung des Pferdes höchstmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Der Pensionsgeber hat eine Haftpflichtversicherung, soweit er als Tierhalter für Drittschäden haftbar gemacht werden könnte. Lässt der Pensionär sein Pferd durch eine Drittperson reiten, ist er dafür verantwortlich, dass auch diese durch eine gleichwertige Haftpflichtversicherung gedeckt ist.

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Samples: Vertrag Für Pensionspferdehaltung

Xxxxxxx und Versicherung. Der Pensionär Pensionsnehmer hat für alle Schäden aufzukommen, die durch sein Pferd, durch ihn oder durch einen eine mit dem Reiten seines Pferdes Beauftragten beauftragte Person an den Einrichtungen des Stalles und an den anderen Anlagen sowie an den Hindernissen anderen Betriebseinrichtungen und Geräten verursacht werden. Die Haftung des Pensionsgebers und seines Personals für die Beschädigung, Vernichtung oder Entwendung des eingestellten eingestallten Pferdes oder der dazugehörigen eingebrachten Sachen dazugehörenden Utensilien und Ausrüstungsgegenstände (Sattelzeug Sattel, usw.) wird wegbedungen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Fall, dass der Pensionsgeber oder dessen Hilfspersonen Mitarbeitende im Auftrag des Pensionärs Pensionsnehmers das Pferd reiten oder transportieren müssen. Vorbehalten bleibt ein schweres Verschulden des Pensionsgebers und seiner Mitarbeitenden (Verletzung der elementaren Sorgfaltspflicht, grob fahrlässiges Handeln usw.) Die Versicherung des Pferdes gegen KrankheitKrankheiten, Unfälle Unfälle, usw. istfalls dies gewünscht wird, falls gewünscht, ist Sache des PensionärsPensionsnehmers. Der Pensionär Pensionsnehmer erklärt hiermit, dass er für sich eine Privathaftpflichtversicherung, welche die Haftung als Tierhalter, Vermieter seines Pferdes, Mieter, (Vermieter und Benützer fremder Pferde einschliesst), abgeschlossen hat oder innert 5 Tagen abschliessthat. Der Pensionsgeber verpflichtet sich, bei der Betreuung des Pferdes höchstmögliche grösste Sorgfalt walten zu lassen. Der Pensionsgeber hat eine Haftpflichtversicherung, soweit er als Tierhalter für Drittschäden haftbar gemacht werden könnte. Lässt der Pensionär Pensionsnehmer sein Pferd durch eine Drittperson reiten, ist er dafür verantwortlichverantwort- lich, dass auch diese durch eine gleichwertige Haftpflichtversicherung gedeckt ist.

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Samples: Hinterlegungsvertrag Für Pensionspferde