Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erste oder einmalige Prämie. 11.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erste oder einmalige Prämie. 9.1 Die erste oder einmalige Prämie wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Ist die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart, gilt als erste Prämie nur die erste Rate der ersten Jahresprämie. 7003021011
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erste oder einmalige Prämie. 9.1 Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheins und der Prämienrechnung fällig. Ist die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart, gilt als erste Prämie nur die erste Rate der ersten Jahresprämie.
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erste oder einmalige Prämie. 9.1 Die erste oder einmalige Prämie wird – wenn nichts anderes vereinbart ist –, unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erste oder einmalige Prämie