Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen
Zahlungen. Zahlungen sindUnsere Rechnungen sind in Ermangelung einer anderweitigen Vereinbarung sofort fällig und ohne jeden Abzug, insbesondere porto- und spesenfrei, zahlbar. Ist für die Zahlung ein Zahlungsziel, eine Skontofrist oder eine anderweitige Stundung vereinbart, so können wir diese widerrufen, falls der Käufer den Anspruch bestreitet oder ihn in sonstiger Weise erheblich gefährdet. Im Falle einer nachträglichen Stundung gilt dies auch bei einer erheblichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. Im Übrigen gilt die Bestimmung des § 321 BGB. Ein Skontoabzug gilt als dahingehend vereinbart bzw. gewährt, dass dieser nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die geschuldete Zahlung (bei Teilzahlungen alle geschuldeten Zahlungen) innerhalb der Skontofrist in bar bei uns vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Schecks müssen innerhalb der Skontofrist unserem Konto gutgeschrieben sein; insoweit trägt der Käufer das Risiko des Zahlungsweges. Bei Zahlung unter Vorbehalt, einer Bedingung oder sonstigen Einschränkung wird Skonto nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leistengewährt. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese Unser Verkaufs- oder technisches Personal ist zum Inkasso nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder auf ein von uns angegebenes Konto erfolgen. Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen und unter dem Vorbehalt des Einganges des vollen Betrages gutgeschrieben. Kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Wir sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; - auch bei anders lautender Bestimmung des Käufers - berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Käufers oder - sofern erforderlichbereits entstanden - zunächst auf Kosten, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügungdann auf Zinsen und zuletzt auf Hauptforderungen anzurechnen. Der Käufer verzichtet wird in diesem Falle unverzüglich von der Art der erfolgten Verrechnung informiert. Nach Ablauf des Fälligkeitstermins sind wir ohne Mahnung berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 8%- Punkten über Basiszinssatz zu berechnen. Ein etwaiger weitergehender Schadensersatzanspruch wegen Verzuges bleibt unberührt. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Er ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtsdem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wir sind berechtigt, sowohl aus laufendem Vertragnoch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung zu leisten oder sie abhängig zu machen von der Leistung einer Sicherheit, wie aus früheren oder anderen Geschäftenwenn der Käufer in Verzug mit vereinbarten Zahlungstermine ist, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegennach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer äußeren Umstände sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassenso, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich es Zweifel gibt an der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb Fähigkeit des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagenzahlen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder ein Fälligkeitsdatum für alle Ansprüche aus der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig Geschäftsverbindung mit dem Käufer mit sofortiger Wirkung zu machenstellen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossenDieser Kaufvertrag wird automatisch beendet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers und wenn das zuständige Insolvenzgericht daraufhin Sicherheitsmaßnahmen nach § § 21, 22 der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0deutschen Insolvenzordnung (InsO - InsO) anordnet.
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Zahlungen. Zahlungen sind11.1 Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den individuellen Vereinbarungen im Hauptvertrag.
11.2 Erfolgt eine Zahlung durch Überweisung, gilt die Zahlung mit Ausführung der Überweisung als geleistet, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurdedas Konto über ausreichende Deckung verfügt. Erfolgt eine Zahlung per Scheck, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir so gilt die Versandbereitschaft Zahlung als geleistet, sobald der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegtScheck versandt wurde oder bei Nichtübersendung uns zugegangen ist, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir vorausgesetzt der Scheck wird unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandetKonto gutgeschriebenen. Die Zurückhaltung Hereingabe von Zahlungen wegenWechseln bedarf in jedem Einzelfall unserer vorherigen Zustimmung, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässigwobei wir uns auch vorbehalten, spezielle Wechselbedingungen zugrunde zu legen. Dies gilt auch, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sinduns der Besteller einen Scheck zur teilweisen oder völligen Abdeckung des Wechselbetrages zur Verfügung stellt. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel Diskont- und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener Wechselspesen sind vom Besteller zu tragen und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. zu entrichten.
11.3 Gerät der Käufer Besteller in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht einVerzug, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank Bundesbank, zu berechnen.
11.4 Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die Ware zurückzunehmenseine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, ggf. den Betrieb des Käufers sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertragstellen, auch wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. Wir sind jedoch in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Frist Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages.
11.5 Der Besteller ist zur Aufrechnung, ohne eine laufende GeschäftsverbindungZurückbehaltung oder Minderung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, auch wenn Mängelrügen oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen Gegenansprüche geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben, oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungen. 6.1. Die Zahlung kann -- mangels anderer Vereinbarung -- mit schuldbefreiender Wirkung nur ohne Abzug bar bei Übernahme der Ware erfolgen. Bei Bestehen einer entsprechenden Vereinbarung kann die Zahlung im Einzugs- bzw. Überweisungsverkehr auf unser Bankkonto erfolgen. In diesem Fall gelten Zahlungen sinddes Käufers erst mit dem Zeitpunkt des endgültigen Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Bahnlieferungen (Kesselwagen-, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten Waggon- oder Stückgutsendungen) ist vorbehaltlich anderer Regelungen Vorauskasse zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
6.2. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Rechnungslegung unbeschadet aller uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe) zu verlangen. Im Fall des Zahlungsverzuges, auch mit nur einer Teilzahlung, steht dem Käufer vom Gesamtpreis kein Skonto zu.
6.3. Außerdem sind wir bei Zahlungsverzug, bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers, Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse oder bei Bekanntwerden von sonstigen Umständen, die die Einbringlichkeit unserer Forderungen gefährden oder erschweren könnten (z.B. aufgrund der von einer Wirtschaftsauskunftei erteilten Information), unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, vom Vertrag ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten.
6.4. Wir sind berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzuges oder bei Eintreten von Umständen gemäß Pkt. 6.3 ein (vertraglich) eingeräumtes Zahlungsziel mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und eventuelle weitere Lieferungen ausschließlich nach unserer Xxxx gegen Barzahlung, Vorauszahlung oder Sicherstellung vorzunehmen.
6.5. Zur Entgegennahme von Zahlungen gelten -- sofern das Inkasso nicht anlässlich der Lieferung erfolgt -- Beauftragte unserer Gesellschaft nur bei Vorweisen einer Inkassovollmacht als berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlichZahlungen, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur VerfügungSchecks und Wechsel gelten nur dann als von uns übernommen, wenn die Übernahme auf unseren nummerierten Quittungsvordrucken oder Lieferpapieren bestätigt wurde. Wechsel oder Schecks werden von uns nur bei Vereinbarung im Einzelfall und stets nur zahlungshalber angenommen.
6.6. Mangels anderer Vereinbarung ist Zahlungsort jedenfalls Wien.
6.7. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossenGegenforderungen nur dann gegen unsere Kaufpreisforderungen aufrechnen, wenn die Gegenforderung von uns schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Wir sind berechtigt, einlangende Zahlungen, die nicht eindeutig gewidmet wurden, nach unserer Xxxx auf offene Forderungen anzurechnen. Die Richtigkeit unserer Kontoauszüge bzw. Belastungsnoten und der Bestand unserer darin angegebenen Forderungen gelten als vom Käufer anerkannt, wenn er die Belege nicht innerhalb von zwei Wochen ab Ausstellung (Belegdatum) mit schriftlicher Begründung als unrichtig zurückweist.
6.8. Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwenig sind. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, ist der Käufer verpflichtet, pro erfolgte Mahnung einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannteBetrag von EUR 15, zuzüglich USt. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen zu bezahlen.
6.9. Sollten zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlungen Zahlungsverpflichtungen des OMV Konzerns (d.i. OMV Aktiengesellschaft oder eine Garantie für Gesellschaft, an der die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln OMV Aktiengesellschaft direkt oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges indirekt beteiligt ist) gegen den Käufer entstehen oder bestehen, sind wir berechtigtberechtigt (aber nicht verpflichtet), Zinsen in diese Zahlungsverpflichtungen bis zur Höhe von 8 % über dem jeweils von unserer Forderungen aufzurechnen. Dieses Recht steht uns auch gegenüber jedem Zessionar bzw. sonstigem Berechtigten an der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können Forderung gegen den OMV Konzern – auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0wenn der OMV Konzern der Übertragung zugestimmt hat – zu.
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Samples: Sales Contracts
Zahlungen. Zahlungen sindDie Zahlung hat nach jeweiliger Übereinkunft zu erfolgen, und zwar so, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Schecks werden unter Vorbehalt entgegengenommen und gelten bis zu ihrer gänzlichen Einlösung nicht als Bezahlung. Wechsel können nicht angenommen werden. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen uns Umstände bekannt werden, die darauf schließen lassennach pflichtgemäßem Ermessen geeignet sind, dass seine Kreditwürdigkeit zu beeinträchtigen, so werden alle unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werdenForderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen VorschriftenZu weiteren Lieferungen sind wir in diesem Falle nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber Vorzahlung anbietet. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährtWird vom Auftraggeber keine Vorauszahlung angeboten, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, so sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung anstelle der Lieferung Schadensersatz Erfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangenverlangen oder von den Verträgen, soweit Lieferungen noch nicht erfolgt sind, zurückzutreten. Wurde Zahlungen des Käufers werden stets auf die älteste Schuld und verstehen sich ab Lieferort. Dies gilt auch dann, wenn ausdrücklich Lieferfristen oder - termine fest vereinbart wurden. Wir haften nicht für allfällige Verspätung seitens der Lieferwerke. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Die Lieferung gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als erfolgt. Versandfertig gemeldete Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagenmuss unverzüglich abgerufen werden. In diesen Fällen Andernfalls sind wir berechtigt, weitere Lieferungen sie nach unserer Xxxx zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Auftragsgebers zu lagern und die Lagerkosten nach Aufwand zu berechnen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung oder einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Unter höherer Gewalt werden alle Umstände verstanden, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen u.a. währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, unverschuldeten oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen sowie Behinderung der Verkehrswege oder gravierenden Transportstörungen oder Beeinträchtigungen insbesondere auf Grund von einer VorauszahlungRohstoff-, Energie oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossenArbeitskräftemangel, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel uns nicht zurechenbaren behördlichen Maßnahmen oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen von uns nicht zu vertretenden Ereignissen und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, bei dem Lieferwerk oder einem Unterlieferanten eintreten. Falls wir in Verzug geraten, muss uns der Auftraggeber schriftlich eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen habenangemessene Nachfrist setzen. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln Wir sind zu Teillieferungen und geringfügigen branchenüblichen Mehr- oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir Minderlieferungen berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0.
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Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer Bauabzugs-steuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung Freistellungs-bescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener herein genommener und gutgeschriebener gutge- schriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. EvtEvtl. Vereinbarte vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmenzurück zu nehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten zurück zu treten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende GeschäftsverbindungGechäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer VorauszahlungVoraus- zahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss Vertragsabschluß kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen ver- schwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie Industrie- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Zahlungen. Zahlungen sindUnsere Rechnungen sind in Ermangelung einer anderweitigen Vereinbarung sofort fällig und ohne jeden Abzug, insbesondere porto- und spesenfrei, zahlbar. Ist für die Zahlung ein Zahlungsziel, eine Skontofrist oder eine anderweitige Stundung vereinbart, so können wir diese widerrufen, faBs der Käufer den Anspruch bestreitet oder ihn in sonstiger Weise erheblich gefährdet. Im Falle einer nachträglichen Stundung gilt dies auch bei einer erheblichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. Im Übrigen gilt die Bestimmung des § 321 BGB. Ein Skontoabzug gilt als dahingehend vereinbart bzw. gewährt, dass dieser nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die geschuldete Zahlung (bei Teilzahlungen alle geschuldeten Zahlungen) innerhalb der Skontofrist in bar bei uns vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Schecks müssen innerhalb der Skontofrist unserem Konto gutgeschrieben sein; insoweit trägt der Käufer das Risiko des Zahlungsweges. Bei Zahlung unter Vorbehalt, einer Bedingung oder sonstigen Einschränkung vwrd Skonto nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leistengewährt. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese Unser Verkaufs- oder technisches Personal ist zum Inkasso nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder auf ein von uns angegebenes Konto erfolgen. Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen und unter dem Vorbehalt des Einganges des vollen Betrages gutgeschrieben. Kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Wir sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; - auch bei anders lautender Bestimmung des Käufers - berechtigt. Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Käufers oder - sofern erforderlichbereits entstanden - zunächst auf Kosten, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügungdann auf Zinsen und zuletzt auf Hauptforderungen anzurechnen. Der Käufer verzichtet wird in diesem Falle unverzüglich von der Art der erfolgten Verrechnung informiert. Nach Ablauf des Fälligkeitstermins sind ohne Mahnung berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 8%- Punkten über Basiszinssatz zu berechnen. Ern etwaiger weitergehender Schadensersatzanspruch wegen Verzuges bleibt unberührt. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Er ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtsdem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wir sind berechtigt, sowohl aus laufendem Vertragnoch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung zu leisten oder sie abhängig zu machen von der Leistung einer Sicherheit, wie aus früheren oder anderen Geschäftenwenn der Käufer in Verzug mit vereinbarten Zahlungstermine ist, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegennach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer äußeren Umstände sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassenso, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich es Zweifel gibt an der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb Fähigkeit des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagenzahlen. In diesen Fällen sind wir vAr berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder ein Fälligkeitsdatum für alle Ansprüche aus der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig Geschäftsverbindung mit dem Käufer mit sofortiger Wirkung zu machenstellen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossenDieser Kaufvertrag wird automatisch beendet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers und wenn das zuständige Insolvenzgericht daraufhin Sicherheitsmaßnahmen nach § § 21, 22 der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0deutschen Insolvenzordnung (InsO - InsO) anordnet.
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Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb Die Rechnungen der METALLEX AG werden mit dem Valutadatum des zwischen der METALLEX AG und der Käuferin vereinbarten Zahlungsziels ausgestellt und gelten als erste Mahnung. Der in den Rechnungen der METALLEX AG aufge- führte Xxxxxxxxxxxxx ist somit von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor Käuferin gemäss den vertraglich vereinbarten Terminen liegtKonditionen zwischen der Käufe- rin und der METALLEX AG ohne jeden Abzug, sind wir zur Rechnungslegung berechtigtinnerhalb der vorgängig vereinbarten Zahlungsfrist zahlbar. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto Für nicht fristgerecht eingehende Zahlungen behält sich die METALLEX AG vor, zu zahlen; wir akzeptieren dem auf der Rechnung aufgeführten Zinssatz Verzugszins einzufordern. Erhält die METALLEX AG nach Abschluss des Verkaufes davon Kenntnis, dass die finanzielle Lage der Käuferin keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlichGewähr für die fristgerechte Zahlung bietet, stellen wir unserem Käufer so behält sich die METALLEX AG vor, vor Ausfüh- ren der Lieferung der Ware, innerhalb einer von der METALLEX AG gesetzten Frist, das Stellen einer ihr genügenden Zahlungsgarantie oder eine Freistellungsbescheinigung zur VerfügungVorauszahlung der Ware zu verlangen. Der Käufer verzichtet Weiter behält sich die METALLEX AG im Falle einer ungenügenden Zahlungsbereitschaft oder bei Zahlungsverzug der Käuferin vor, weitere Warenlieferungen ohne Nach- fristsetzung auf die Geltendmachung eines ZurückbehaltungsrechtsLieferung der restlichen an die Käuferin verkauften Mengen zu verzichten. Für die so entstandenen Umtriebe (Stornierung des Auftrages beim Lieferanten, sowohl Abstossen bereits eingekaufter Devisen, Ausbuchen des Auf- trages usw.) behält sich die METALLEX AG vor, der Käuferin die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Zwi- schenverkauf dieser Waren bleibt somit ausdrücklich der METALLEX AG vorbehalten. Die METALLEX AG behält sich ausdrücklich das Recht zur Zession von fakturierten Beträgen vor, allenfalls die Rechte aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäftenden mit den Kunden einge- gangenen Verträgen an Dritte abzutreten und über den Umfang der Warenlieferungen Kreditrisikoversicherungen ab- zuschliessen. Eine Zedierung, auch wenn er nachträglich erfolgt, berechtigt die Käuferin nicht zum Rücktritt von den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwendenMETALLEX AG eingegangenen vertraglichen Vereinbarungen. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn Informationspflicht der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit METALLEX AG gegenüber der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0Käuferin entfällt.
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Samples: Allgemeine Einkaufs , Verkaufs , Liefer Und Geschäftsbedingungen
Zahlungen. Zahlungen sindAufrechnung. Fälligkeit
9.1 Soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist oder ein Fall der Ziffer 2.4 vorliegt, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, stellen wir unsere Rechnung mit der Lieferung und der Kunde schuldet uns die Zahlung innerhalb von 30 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug. Wir haben aber auch das Recht, die Belieferung von einer Zahlung Zug-um-Zug (nach Rechnungsdatum netto unserer Xxxx auch durch Nachnahme oder Bank- Lastschriftverfahren) abhängig machen, Ziffer 2.4 bleibt unberührt.
9.2 Die Zahlungen sind bar bei uns oder durch Überweisung auf eines unserer Bankkonten das von uns in der Rechnung angegebene Konto in zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft Von uns eingeräumte Skonti berechnen sich ab Rechnungsdatum.
9.3 Eine Rechnungsregulierung durch Wechsel oder Scheck erfolgt lediglich erfüllungshalber und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Diskontspesen, Wechselspesen und Kosten werden vom Tage der Ware angezeigt haben Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegtsind vom Besteller zu tragen. Die mit der Übermittlung des Rechnungsbetrages verbundenen Risiken und Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
9.4 Gerät der Besteller schuldhaft in Zahlungsverzug, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten oder in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens aber in Höhe von 9 % zu berechnen. Rechnungen über Montageleistungen Kosten, auch Rechtsanwaltskosten, die uns durch die Eintreibung unserer Forderungen entstehen, sind sofort netto vom Besteller zu zahlen; tragen. Unser Recht, einen weitergehenden oder gesetzlichen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, bleibt unberührt. Bei einem schuldhaften Zahlungsverzug des Bestellers, sind wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut immer berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu kündigen und die gesamte Restschuld aus der Geschäftsverbindung fällig zu stellen und sofortige Barzahlung zu verlangen sowie Rabatte, auch wenn diese im Auftrag/Vertrag oder auf der Rechnung nicht offen ausgewiesen sind und sonstige vereinbarte Vergünstigungen zu widerrufen. Dieses Recht wird durch eine Stundung oder durch die Annahme von Schecks oder Wechseln nicht ausgeschlossen. Ferner sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen. Unsere Rechte aus § 48 EstG; sofern erforderlich321 BGB (Unsicherheitseinrede) bleiben in jedem Fall unberührt und sie stehen uns bereits dann zu, stellen wenn der Besteller aus diesem oder einem anderen Geschäft uns gegenüber schuldhaft in Zahlungsverzug gerät.
9.5 Eine Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist nur mit eigenen Ansprüchen des Bestellers zulässig, die unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sind oder die dem Besteller nach seiner schlüssigen substantiierten Behauptung gerade aus dem Geschäft zustehen, für das wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügungunsere jeweilige Forderung geltend machen. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandetGeschäften als dem gegenständlichen Vertragsverhältnis kann nicht geltend gemacht werden. Die Zurückhaltung Abtretung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sindAnsprüchen bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halbersind berechtigt, Zahlungen auf die älteste fällige Forderung zu verrechnen.
9.7 Gerät der Besteller in Vermögensverfall ( = Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungs- unfähigkeit ) und wird deshalb beantragt, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren zu eröffnen, so gelten im Zeitpunkt der Stellung eines Insolvenzantrages alle unsere Forderungen gegen ihn als fällig und unbedingt zahlbar, und zwar auch, soweit es sich um betagte, auflösend bedingte oder aufschiebend bedingte Forderungen handelt. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem Soweit wir über in diesem Zeitpunkt Forderungen gegen den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werdenBesteller haben, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug auf Geld gerichtet sind oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht einderen Geldbetrag unbestimmt oder ungewiss ist, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz den geschuldeten Geldbetrag zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0beziffern und diesen zu fordern.
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Samples: Lieferbedingungen
Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas Skonto. Abtretungen. Fälligkeit. Aufrechnungen
6.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfüllen wir - vertragsmäßige Erfüllung und richtige Rechnungserteilung vorausgesetzt - innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft Rechnungseingang, jedoch nicht vor Anlieferung der Ware angezeigt haben beziehungsweise Erbringung und diese nicht Abnahme der Leistung beziehungsweise vor den vollständiger Übergabe vertraglich vereinbarten Terminen liegtvereinbarter Dokumentationen oder sonstiger Unterlagen, mit einem Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen ohne jeglichen Abzug. Wir sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto , durch Übersendung von Verrechnungsschecks oder durch Überweisung nach unserer Xxxx zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässigZahlung gilt als fristgemäß, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sindwir nachweislich innerhalb der vorgenannten Frist dem Geldinstitut den Zahlungsauftrag erteilt oder den Scheck an den Auftragnehmer abgesandt haben. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des EingangsWenn die Rechnungen die unter 2.6 bezeichneten Angaben nicht enthalten, abzüglich der Auslagen beginnt die 30-tägige Frist für Skontoabzug erst mit Wertstellung des Tagesdem Tage, an dem alle von uns geforderten Angaben vorliegen. Nachnahmesendungen lösen wir über den Gegenwert verfügen könnennicht ein; die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fälligBei günstigeren Zahlungsbedingungen des Lieferanten gelten diese, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werdenohne dass damit dessen AGB im Übrigen anerkannt würden.
6.2 Der Auftragnehmer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, die darauf schließen lassennicht unbillig verweigert werden darf, dass nicht berechtigt, seine Zahlungs- oder sonstigen Forderungen gegen uns abzutreten oder Dritte zu ermächtigen, sie im eigenen Namen einzuziehen.
6.3 Gerät unser Auftragnehmer in Vermögensverfall ( = Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit ) und wird deshalb beantragt, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren zu eröffnen, so gelten im Zeitpunkt der Stellung eines Insolvenzantrages alle unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährtForderungen gegen ihn als fällig und unbedingt zahlbar, und zwar auch, soweit es sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen um betagte, auflösend bedingte oder aufschiebend bedingte Forderungen handelt. Soweit wir in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug diesem Zeitpunkt Forderungen gegen unseren Auftragnehmer haben, die nicht auf Geld gerichtet sind oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht einderen Geldbetrag unbestimmt oder ungewiss ist, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmenbilligem Ermessen den uns vom Auftragnehmer geschuldeten Geldbetrag zu beziffern und diesen von ihm zu fordern.
6.4 Wird über das Vermögen unseres Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen so sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlunggegen seine Forderungen auch mit uns zustehenden Ansprüchen aufzurechnen, die noch bedingt oder noch nicht fällig sind und/oder die einem Dritten zustehen, an dem wir in diesem Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machendann an uns beteiligt ist. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen Soweit in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung diesem Zeitpunkt Forderungen gegen den Vertragspartner nicht auf Geld gerichtet sind oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel ihr Geldbetrag unbestimmt oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ungewiss ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz nach billigem Xxxxxxxx den geschuldeten Geldbetrag zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0beziffern.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Zahlungen. Zahlungen sinda. Gemäß diesen Bedingungen muss der Kunde die Produkte und/oder Dienstleistungen von WSA zum Weiterverkauf auf eigene Rechnung, wenn nicht ausdrücklich etwas im eigenen Namen und auf eigenes Risiko erwerben. Der Kunde stellt sicher, dass die Produkte als Produkte von WSA identifiziert werden können. Der Kunde hat seine eigenen (Wieder-)Verkaufspreise und Geschäftsbedingungen festzulegen, die den (Wieder-)Verkauf von Produkten und Dienstleistungen an seine eigenen Kunden regeln.
b. Die Preise für Produkte und Dienstleistungen werden in regelmäßig aktualisierten Preislisten angegeben, und, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb werden die vom Kunden aufgegebenen Bestellungen gemäß der zum Zeitpunkt der Bestellbestätigung von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten WSA geltenden Preisliste berechnet. WSA ist im Rahmen seiner allgemeinen Vertriebsstrategie berechtigt, seine Preisliste jederzeit vor Abschluss des jeweiligen Kaufvertrages zu leistenändern. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben WSA wird den Kunden rechtzeitig und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fälligschriftlich benachrichtigen, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werdenPreisliste geändert wird.
c. Alle Gegenleistungen und sonstigen Beträge, die darauf schließen lassenim Rahmen dieser Bedingungen zu zahlen sind oder als solche angegeben sind, verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuern oder anderer ähnlicher Steuern ("Umsatzsteuer oder ähnliche Steuern"). Wenn eine Umsatzsteuer oder ähnliche Steuern anfallen, muss der Kunde diese Beträge zusätzlich in Übereinstimmung mit den geltenden Regeln und Vorschriften zahlen. Alle Zahlungen erfolgen ohne Abzug oder Einbehaltung von Steuern durch den Kunden. Wenn die Steuer gemäß den geltenden Gesetzen einbehalten werden muss, wird der vom Kunden zu zahlende Betrag in dem Umfang erhöht, der erforderlich ist, um sicherzustellen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten WSA nach einem solchen Abzug oder einer solchen Einbehaltung einen Nettobetrag erhält, der dem Betrag entspricht, den WSA erhalten hätte, wenn kein solcher Abzug oder eine solche Einbehaltung vorgenommen worden wäre oder hätte vorgenommen werden müssen.
d. Der Kunde leistet die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährtvollständige Zahlung im Voraus in der in der Rechnung von WSA angegebenen Währung in sofort verfügbaren Mitteln (wenn kein Zahlungsaufschub gewährt wurde), soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht einjedoch unter keinen Umständen später als dreißig (30) Tage ab Rechnungsdatum (wenn ein Zahlungsaufschub gemäß dem internen Verfahren von WSA genehmigt wurde), sind wir sofern von WSA nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
e. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, nach vorheriger Mahnung wenn seine Gegenforderung unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.
f. Wenn das Konto des Kunden überfällig ist, behält sich WSA das Recht vor, jede Vorauszahlung, die Ware zurückzunehmenbei einer anderen Bestellung geleistet wurde, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme auf ausstehende Beträge anzuwenden.
g. Kommt der Kunde in Verzug, ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch WSA berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt.
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Samples: Sales Contracts
Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werdenAlle Zahlungen, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertragesdieses Vertrages an IOI OLEO zu leisten sind, sind bei Lieferung der Waren unmittelbar, ohne Abzug zu leisten, sofern keine andere schriftliche Einigung vorliegt. Jegliche Zahlungsbedingungen, die in der Praxis befolgt werden oder die eingerichtet wurden, ohne dass man sich auf eine laufende Geschäftsverbindungzeitliche Begrenzung geeinigt hat, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagenjederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Frist widerrufen werden. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn Sollte der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt aucheine gemäß Vertrag fällige Zahlung an IOI OLEO nicht leisten, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben istbehält sich IOI OLEO das Recht vor, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 8 % per annum über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; . Die Gültigkeit des § 353 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bleibt hiervon unberührt. IOI OLEO ist jederzeit, auch nach Abschluss eines Vertrages, berechtigt, adäquate Sicherheiten zur Absicherung unserer Forderungen, einschließlich der noch nicht fälligen, zu fordern und dies zur Bedingung für weitere von uns zu erbringende Vorausleistungen zu machen. Sollte der Käufer der Zahlung für eine Lieferung nicht innerhalb der ver- traglich geregelten Frist nachkommen oder nachteilige Informationen über die finanzielle Lage des Käufers, darunter eine Veränderung der Bonität des Käufers (Coface), aufkommen und/oder es zu Problemen bei entsprechendem Nachweis können der Übermittlung von Zahlungen kommen, ist IOI OLEO berechtigt, vom Käufer entweder umgehend Sicherheiten nach Xxxx von IOI OLEO oder die sofortige Bezahlung zu fordern oder noch nicht gelieferte Verträge oder einen Teil dieser Verträge zu kündigen und/oder die Lieferung auf einen späteren Termin zu verlegen. Vom Käufer geäußerte Einwände oder Meinungsverschiedenheiten jeglicher Art begründen kein Leistungsverweigerungsrecht. Der Käufer ist nicht berechtigt, Pfandrechte einzufordern. Das gilt auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werdenfür jegliche Zurückbehaltungsrechte. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0Die Ausnahme: Fälle, bei denen die Ansprüche unbestritten, anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Im Allgemeinen ist der Käufer nicht berechtigt, basierend auf Ansprüchen vertragsgemäß fällige Zahlungen an IOI OLEO zu verrechnen oder Beträge zurückzuhalten. Der Käufer ist nur dann berechtigt, Zahlungen zu verrechnen oder zurückzuhalten, wenn seine Forderungen entweder unbestritten oder rechtskräftig geworden sind. XXX XXXX ist berechtigt, Forderungen des Käufers mit eigenen Forderungen an den Käufer zu verrechnen, die aus jeglichen Transaktionen zwischen dem Käufer und XXX XXXX hervorgegangen sind.
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Zahlungen. Zahlungen sindUnsere Rechnungen sind in Ermangelung einer anderweitigen Vereinbarung sofort fällig und ohne jeden Abzug, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurdeinsbesondere porto- und spesenfrei, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leistenzahlbar. Sofern Ist für die Zahlung ein Zahlungsziel, eine Skontofrist oder eine anderweitige Stundung vereinbart, so können wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegtwiderrufen, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich falls der Käufer mit den Anspruch bestreitet oder ihn in sonstiger Weise erheblich gefährdet. Im Falle einer nachträglichen Stun- dung gilt dies auch bei einer erheblichen Verschlechterung der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb Vermögensverhältnisse des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen habenKäufers. Im Übrigen darf gilt die Bestimmung des § 321 BGB. Ein Skontoabzug gilt als dahingehend vereinbart bzw. gewährt, dass dieser nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die geschuldete Zahlung wegen Mängeln (bei Teilzahlungen alle geschuldeten Zahlungen) innerhalb der Skontofrist in bar bei uns vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Schecks müssen innerhalb der Skontofrist unserem Konto gutgeschrieben sein; insoweit trägt der Käufer das Risiko des Zahlungsweges. Bei Zahlung unter Vorbehalt, einer Bedingung oder sonstigen Beanstandungen Einschränkung wird Skonto nicht gewährt. Unser Verkaufs- oder technisches Personal ist zum Inkasso nicht berechtigt. Zahlun- gen können mit befreiender Wirkung nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall unmittelbar an uns oder auf ein von der Industrie uns angegebenes Konto erfolgen. Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen und Handelskammer am Sitz unter dem Vorbehalt des Einganges des vollen Betrages gutgeschrieben. Kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Wir sind - auch bei anders lautender Bestimmung des Käufers benannter Sachverständiger- berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Käufers oder - sofern bereits entstanden - zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf Hauptforderungen anzurechnen. Dieser soll auch über die Verteilung Der Käufer wird in diesem Falle unverzüglich von der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheidenArt der erfolgten Verrechnung informiert. Im Falle eines Zahlungsverzuges Nach Ablauf des Fälligkeitstermins sind wir ohne Mahnung berechtigt, Zinsen Fälligkeitszin- sen in Höhe von 8 % 8%-Punkten über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0Ein etwaiger weiterge- hender Schadensersatzanspruch wegen Verzuges bleibt unberührt. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Er ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Zahlungen. Zahlungen sindDie Bezahlung der von SPRINGER erbrachten Leistungen erfolgt in der in der maßgeblichen Rechnung angeführ- ten Währung und Höhe. Wenn dies nach Meinung von SPRINGER erforderlich ist, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurdeist SPRINGER berechtigt, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir volle oder teilweise Voraus- zahlung oder angemessene Sicherheit für die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werdenBezahlung, die darauf schließen lassenfür SPRINGER akzeptabel ist, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde Preise sind grundsätzlich in Euro angegeben und enthalten keine Mehrwertsteuer oder sonstige außerhalb von Ös- terreich anfallende Steuern oder Abgaben. Alle eventuellen Steuern oder Abgaben, die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertragesnicht explizit genannt sind, ohne eine laufende Geschäftsverbindungmüssen vom Kunden getragen werden. Versicherung, geliefertInstallation, verpflichten wir unsEndbenutzerschulung, zuvor Versand und Kunden- dienst sind nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich angegeben. Wenn der Kunde die geschuldeten Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, werden unabhängig an- derer SPRINGER zustehender Rechte dem Kunden Zinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Zinsen fallen täg- lich, auf Basis des ausständigen Betrages, vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig Fälligkeitszeitpunkt bis zu machendessen vollständiger Bezahlung an. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen Kunde hat die angemessenen Kosten, die bei der Eintreibung rückständiger Zahlungen SPRINGER oder seinem Vertreter entstanden sind, zu ersetzen. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwendender Zusammenfassung genannten Konditionen zu be- zahlen. Eine Zahlungsverweigerung Der Auftraggeber hat kein Recht auf Aufrechnung, Einbehaltung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben istMinderung, es sei denn, ein entspre- chender Anspruch wird von einem zuständigen Gericht oder Schiedsgericht rechtskräftig festgestellt. Die Vertragsparteien stimmen darüber überein, dass wir nach Ende der Dienstleistung, sämtliche bis dahin vertraglich vereinbarte Zahlungsverpflichtungen seitens des Auftraggebers erfüllt sein müssen. Arbeiten und Stehzeiten, die durch Verzögerungen verursacht werden und nicht unter dem Einfluss oder der Kon- trolle von SPRINGER stehen, werden nach den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie aktuell gültigen Stundensätzen von Springer Maschinenfabrik GmbH verrechnet. Die Kosten für Auslöse, Diäten und Kilometergelder für unser Personal sind im Preis enthalten. Die Kosten für die Beschaffenheit der Sache übernommen habenUnterkunft werden mit einem pauschalen Nächtigungssatz von netto 55 Euro pro Übernachtung ver- rechnet. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung für Flüge unseres Personals werden nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0tatsächlichem Aufwand ohne Aufschlag verrechnet.
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Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen Alle Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leistenAusstellungsraum ohne Abzug zahlbar. Sofern wir Bei Teilverrechnungen sind die Versandbereitschaft entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandetjeweiligen Faktura nach Maßgabe der oben angeführten Zahlungsziele fällig. Die Zurückhaltung Zahlung hat in bar oder mittels Banküberweisung zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen durch den Käufer die Zahlung Leistenden sind nur zulässigunwirksam und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbringung, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sinddann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn Gestaltet sich die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit Finanzierung des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht einden vereinbarten Zahlungen im Verzug, sind wir berechtigt:
a) Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben;
b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen;
c) den ganzen noch offenen Rest des Kaufpreises fällig zu stellen (Terminverlust);
d) Sicherstellung auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen;
e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,2% p. M. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufende Kosten und Spesen, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmengleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor verrechnen;
f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung , wobei es unsererseits der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigtSetzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossensondern es genügt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wird;
g) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringende Leistungen bis zu Bewirkung der Käufer einen Mangel rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auchihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben istgleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie abzutreten (Aufrechnungs- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0Abrechnungsverbot).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer Bauabzugs-steuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung Freistellungs-bescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener herein genommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten ein- gehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen Lieferun- gen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmenzurück zu nehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigtberech- tigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten zurück zu treten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende GeschäftsverbindungGechäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Zahlungen. 6.1. Die Zahlung kann -- mangels anderer Vereinbarung -- mit schuldbefreiender Wirkung nur ohne Abzug bar bei Übernahme der Ware erfolgen. Bei Bestehen einer entsprechenden Vereinbarung kann die Zahlung im Einzugs- bzw. Überweisungsverkehr auf unser Bankkonto erfolgen. In diesem Fall gelten Zahlungen sinddes Käufers erst mit dem Zeitpunkt des endgültigen Einganges auf unserem Ge- schäftskonto als geleistet. Bei Bahnlieferungen (Kesselwagen-, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten Waggon- oder Stückgutsendungen) ist vorbehaltlich anderer Regelungen Vorauskasse zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
6.2. Bei Zahlungsverzug sind wir zur Rechnungslegung unbeschadet aller uns sonst zustehenden Rechte berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe) zu verlangen. Im Fall des Zahlungsverzuges, auch mit nur einer Teilzahlung, steht dem Käufer vom Gesamtpreis kein Skonto zu.
6.3. Außerdem sind wir bei Zahlungsverzug, bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers, Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse oder bei Bekanntwerden von sonstigen Umständen, die die Einbringlichkeit unserer Forderungen gefährden oder erschweren könnten (z.B. aufgrund der von einer Wirtschaftsauskunftei erteilten Information), unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, vom Vertrag ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten.
6.4. Wir sind berechtigt, im Falle eines Zahlungsverzuges oder bei Eintreten von Umständen gemäß Pkt. 6.3 ein (vertraglich) eingeräumtes Zahlungsziel mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und eventuelle weitere Lieferungen ausschließlich nach unserer Xxxx gegen Barzahlung, Vorauszahlung oder Sicherstellung vorzunehmen.
6.5. Zur Entgegennahme von Zahlungen gelten -- sofern das Inkasso nicht anlässlich der Lieferung erfolgt -- Beauftragte unserer Gesellschaft nur bei Vorweisen einer Inkassovollmacht als berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlichZahlungen, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur VerfügungSchecks und Wechsel gelten nur dann als von uns übernommen, wenn die Übernahme auf unseren nummerierten Quittungsvordrucken oder Lieferpapieren bestätigt wurde. Wechsel oder Schecks werden von uns nur bei Vereinbarung im Einzelfall und stets nur zahlungshalber angenommen.
6.6. Mangels anderer Vereinbarung ist Zahlungsort jedenfalls Wien.
6.7. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossenGegenforderungen nur dann gegen unsere Kaufpreisforderungen aufrechnen, wenn die Gegenforderung von uns schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Wir sind berechtigt, einlangende Zahlungen, die nicht eindeutig gewidmet wurden, nach unserer Xxxx auf offene Forderungen anzurechnen. Die Richtigkeit unserer Kontoauszüge bzw. Belastungsnoten und der Bestand unserer darin angegebenen Forderungen gelten als vom Käufer anerkannt, wenn er die Belege nicht innerhalb von zwei Wochen ab Ausstellung (Belegdatum) mit schriftlicher Begründung als unrichtig zurückweist.
6.8. Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwenig sind. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, ist der Käufer verpflichtet, pro erfolgte Mahnung einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannteBetrag von EUR 15, zuzüglich USt. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen zu bezahlen.
6.9. Sollten zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlungen Zahlungsverpflichtungen des OMV Konzerns (d.i. OMV Aktiengesellschaft oder eine Garantie für Gesellschaft, an der die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln OMV Aktiengesellschaft direkt oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges indirekt beteiligt ist) gegen den Käufer entstehen oder bestehen, sind wir berechtigtberechtigt (aber nicht verpflichtet), Zinsen in diese Zahlungsverpflichtungen bis zur Höhe von 8 % über dem jeweils von unserer Forderungen aufzurechnen. Dieses Recht steht uns auch gegenüber jedem Zessionar bzw. sonstigem Berechtigten an der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können Forderung gegen den OMV Konzern – auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0wenn der OMV Konzern der Übertragung zugestimmt hat – zu.
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Samples: Sales Contracts
Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung1. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen gemäß unserer Vereinbarung mit dem Käufer.
2. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer verzichtet auf in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er weitergehenden Verzugsschaden vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den Liefergegenstand beanstandetkaufmännischen Fälligkeitszins (§353 HGB) unberührt.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassenAntrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unsere Kaufpreisansprüche unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung vertretbarer Sachen (Einzelanfertigung) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährtvertragswidrigem Verhalten des Käufers, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel insbesondere bei Fälligkeit nicht einNichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware wegzunehmenauf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen (Kosten der Rücksendung trägt der Käufer). Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zu gleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind jedoch vielmehr berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung lediglich die Xxxx heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines EinzelvertragesKäufer den fälligen Kaufpreis nicht, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten dürfen wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu diese Rechte nur geltend machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der wir dem Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung derartige Fristsetzung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Zahlungen. 1. Die Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes haben in Euro durch Überweisung auf unser angegebenes Konto zu erfolgen. Sofern keine abweichende Zahlungsbedingung vereinbart wurde, sind die Rechnungen innerhalb von 30 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto auf eines unserer Bankkonten zu leistenzahlbar. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegtGerät unser Kunde in Verzug, so sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto , von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sindberechnen. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halbersind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen unseres Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Gutschriften über Wechsel Sind bereits Kosten und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht einZinsen entstanden, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
2. Der Abnehmer ist nicht befugt, Ansprüche irgendwelcher Art gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder gegen unsere Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
3. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch Umstände, die auf verminderte Kreditfähigkeit des Abnehmers hindeuten und uns erst nach vorheriger Mahnung Abschluss des Vertrages bekannt werden, hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen, auch im Falle einer Stundung, zur Folge.
4. Dieselben Vorgänge berechtigen uns, jede weitere Veräußerung der gelieferten Ware zu untersagen, sie auf Kosten des Kunden in das eigene Verfügungsrecht zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigtnoch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern, nach angemessener Frist Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Wurde Kommt der Abnehmer mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen, die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrageswir aus irgendwelchen Gründen gegen den Abnehmer haben, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagensofort fällig. In diesen Fällen sind wir berechtigtsteht uns ferner das Recht zu, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, einzelnen oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig von allen nicht vollständig durchgeführten Geschäften zurückzutreten. Etwaige Inkassokosten gehen zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe Lasten des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0Abnehmers.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungen. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten Lieferung in bar und sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten. Sofern wir Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Versandbereitschaft die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft zu mindern geeignet sind (insbesondere: Stellung eines Insolvenzantrags, Abgabe der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegteidesstattlichen Versicherung), sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung zum Rücktritt von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen sämtlichen noch nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir vollständig erfüllten Verträgen berechtigt, nach vorheriger Mahnung ebenso wie die Ware zurückzunehmenLeistung zurückzubehalten, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten bis der Vertragspartner vollständig bezahlt hat oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheidenKaufpreises geleistet hat. Im Falle eines Zahlungsverzuges von Teillieferungen ist der auf die Teillieferung entfallende anteilige Kaufpreis nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen zu zahlen. Lieferzeiten und Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindlich. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns in Schrift-, Text- oder elektronischer Form als verbindlich bezeichnet werden. Die Lieferfrist beginnt im Zweifel mit der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch nach Überlassung aller für den Auftrag erforderlichen Unterlagen und Materialien seitens des Kunden an uns einschließlich etwa erforderlicher Genehmigungen und Freigaben. Liegen diese Unterlagen und Materialien nicht rechtzeitig vor, verlängern sich etwaige Lieferfristen angemessen und entsprechend. Zur Fristwahrung genügt die Versandbereitschaftsanzeige. Verzögerungen durch den Transport gehen nicht zu Lasten der Sunfire Solingen GmbH. Verzögert sich die Lieferung oder Fertigstellung in Folge unvorhersehbarer Umstände bei uns, bei Lieferanten oder Subunternehmern, wie z.B. höhere Gewalt, Streik. Rohstoffmangel, Betriebsstörung oder Energieausfall, so kann der Kunde nach Einräumen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. § 323 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Wird durch solche Umstände die Lieferung unmöglich, werden wir von unserer Lieferpflicht befreit. Wird uns die Lieferung durch solche Umstände Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, so werden die gesamten ausstehenden Forderungen unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte sofort fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Dasselbe gilt, wenn aufgrund Nichtzahlung einer Rechnung gerichtliche Geltendmachung erforderlich wird. Unabhängig von einem Rücktritt sind wir auch berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über den obigen Fällen dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz Auftraggeber die Weiterveräußerung des Vertragsgegenstandes zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werdenuntersagen. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0Die Vorschrift des § 325 BGB findet Anwendung, so dass das Recht, Schadensersatz zu verlangen, durch einen Rücktritt nicht ausgeschlossen wird. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen unsere Forderungen aufrechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungen. Zahlungen sind, wenn Alle Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum (falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb anders vereinbart) ohne Abzug von 30 Tagen Skonto zu bezahlen. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft Maßgabe der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandetangeführten Zahlungsziele fällig. Die Zurückhaltung Zahlung hat in Bar in den Geschäften oder mittels Banküberweisung zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen durch den Käufer die Zahlung leistenden sind nur zulässigunwirksam und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbringung, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sinddann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn Gestaltet sich die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit Finanzierung des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährtnach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, so sind wir berechtigt:
a) Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben;
b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen;
c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust);
d) Sicherstellung auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen;
e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % p. M. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und Spesen, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmengleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor verrechnen;
f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung , wobei es unsererseits der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigtSetzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossensondern es genügt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wird.
g) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung der Käufer einen Mangel rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auchihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben istgleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie abzutreten (Aufrechnungs- und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0Abrechnungsverbot).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten und ohne Abzug zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen sofern das Geldinstitut die Annahme bestätigt hat. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Bei Wechsel, Schecks oder Überweisungen ist jener Tag maßgeblich, mit dem das Geldinstitut die Gutschrift vornimmt. Innerhalb derselben Forderung werden eingehende Beträge vorerst auf allenfalls angelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Einbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Bei Teilzahlungsvereinbarungen tritt Terminverlust bei Verzug mit einem Teilzahlungsbetrag ein. Wird nach Abschluss des EingangsVertrages erkennbar, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung dass unser Zahlungsanspruch durch schlechte Vermögensverhältnisse des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werdenAuftraggebers, die darauf schließen lassenuns zur Zeit des Vertragsabschlusses nicht bekannt sein mussten, gefährdet ist oder ist der Auftraggeber mit der vereinbarten Zahlung im Verzug, so sind wir berechtigt:
a) die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen aufzuschieben;
b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen;
c) den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig zu stellen;
d) Sicherstellungen auch noch nicht fälliger Ansprüche nach unserer Xxxx zu beanspruchen;
e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe der jeweils üblichen Bankrate für Kontokorrentkredite, jedoch mindestens 12% p.a., sowie alle durch die Einbringung(-sversuche) aufgelaufenen Kosten und Spesen, zu verrechnen;
f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf;
g) von uns, aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringende Leistung, gleichgültig welcher Art, bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzuhalten. Dies gilt auch für den Fall, dass eine allenfalls von uns beauftragte Kreditversicherung eine Übernahme des Geschäftsfalles aus Bonitätsgründen des Auftraggebers ablehnt. Dem Auftraggeber ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werdenForderung aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen - ausgenommen reine Geldforderungen - an Dritte abzutreten (Aufrechnungs- und Abtretungsverbot). Zugunsten allfälliger gegen uns bestehender Forderungen steht dem Auftraggeber ein Retentionsrecht nicht zu. Bei Zahlungsverzug gelten sind wir berechtigt ein Inkassobüro mit der Einbringung der Forderung zu beauftragen, die gesetzlichen Vorschriftendaraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährtSofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, soweit verpflichtet sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er Auftraggeber, pro erfolgter Mahnung einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung Betrag von € 25,00 sowie für die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb Evidenzhaltung des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen Schuldverhältnisses im Rahmen eines EinzelvertragesMahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 5,00 zu bezahlen. Bei Exportgeschäften ist der Auftraggeber verpflichtet, ohne eine laufende Geschäftsverbindungsämtliche Export- und Zollpapiere und dergleichen im Original an uns zurückzusenden, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung ansonsten der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben Auftraggeber verpflichtet ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz allfällige Umsatzsteuer zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0bezahlen.
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Samples: Sales Contracts
Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, Die Rechnungen sind zahlbar ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum netto oder nach Ab- lauf einer anderen vereinbarten Zahlungsfrist ist ein Verzugszins von 5% pro Jahr geschuldet. CHROMOS ist berechtigt interne und externe Aufwen- dungen (wie bspw.Zahlungsportale) für die Rechnungserstellung separat zu verrechnen. CHROMOS ist berechtigt, pro Mahnung CHF 50 als pauschalierte Mahn- kosten zu berechnen. Fallen zusätzliche Inkassospesen an, so ist CHRO- MOS berechtigt, diese dem Kunden separat zu verrechnen. Wird der aus- stehende Betrag auch nach wiederholter Mahnung nicht bezahlt, kann CHROMOS die Forderung an ein Inkassounternehmen abtreten oder die- ses mit der Betreibung der Forderung auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur VerfügungKosten des Kunden beauftragen. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich Kunde ermächtigt CHROMOS hiermit zur Weitergabe der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwendenhierfür rele- vanten Daten. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, wenn ausser diese seien anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, so- weit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Bei Zahlungsfristerstreckung oder bei Vereinbarung eines Abzahlungs-, Leasinggeschäftes hat der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannteKunde den Kaufgegenstand gegen alle Risiken auf eigene Kosten zu versichern. Dies gilt auchKann der Kunde den Versicherungsnach- weis nicht erbringen, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben isthat CHROMOS das Recht, es sei dennauf Kosten des Kunden die entsprechenden Versicherungen abzuschliessen. Solange der Kaufgegenstand nicht vollständig bezahlt sind, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für ist der Kunde verpflichtet, ihn ordentlich zu warten, ihn in tadellosem Zustand zu halten und alles zu unterlassen, was seinen Wert über die Beschaffenheit normale Abnutzung hinaus mindern könnte. Verfügt der Kunde nicht über qualifiziertes War- tungspersonal, erfolgt die Wartung der Sache übernommen habenzu Lasten des Kunden durch CHROMOS bzw. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werdenihres Beauftragten. Über die Höhe entscheidet Ist ein Abzahlungsgeschäft vereinbart und befindet sich der Kunde mit Teil- zahlungen im Streitfall ein von Verzug, so hat CHROMOS das Recht, den Restkaufpreis in einer einmaligen Zahlung zu fordern. Bei Eintritt der Industrie und Handelskammer am Sitz Zahlungsunfähigkeit des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung Kunden oder bei Gefährdung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir Zahlung durch Verschlechterung sei- ner Vermögenslage ist CHROMOS berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über Sicherstellung zu verlangen oder gem. Ziff. 14 mit den Rechtsfolgen wie beim Zahlungsverzug vom Ver- trag zurückzutreten bzw. auf die weitere Erfüllung zu verzichten. CHRO- MOS behält sich weitergehende Ansprüche gegenüber dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0Kunden vor.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungen. Zahlungen sind5.1. Alle Rechnungen, wenn auch Teilrechnungen, sind unverzüglich nach Erhalt ohne Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
5.2. Zahlung hat in bar oder mittels Überweisung zu erfolgen.
5.3. Zahlungen des Vertragspartners gelten erst mit dem Einlangen auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Etwaige Schwierigkeiten beim Transfer von Rechnungsbeträgen gehen zulasten des Vertragspartners.
5.5. Es bleibt ausschließlich uns vorbehalten, innerhalb auf welche von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von mehreren Forderungen eingehende Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet gutgeschrieben werden. Bei Zahlungsverzug gelten Innerhalb derselben Forderung werden die gesetzlichen Vorschrifteneingehenden Beträge zunächst auf Kosten einer (außer)gerichtlichen Einigung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet.
5.6. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährtGestaltet sich die Finanzlage des Vertragspartners aus unserer Sicht ungünstig oder ist er in Zahlungsverzug, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, so sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung • die Ware zurückzunehmenErfüllung der eigenen Verpflichtung, ggf. auch jener aus einem anderen Titel an den Betrieb des Käufers Vertragspartner zu betreten erbringenden Leistungen, gleichgültig welcher Art, bis zur Zahlung aufzuschieben und die zu liefernde Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind bzw die Geräte, an welchen die Dienstleistungen erbracht werden, zurückzubehalten; • den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminsverlust); • Sicherstellungen auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen; • ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe der jeweils üblichen Bankrate für Kontokorrentkredite, jedoch berechtigtmindestens 12 % Zinsen p.a., nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor verrechnen; • bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen.
5.7. In diesen Fällen sind wir berechtigtDem Vertragspartner ist es untersagt, weitere Lieferungen von mit einer Vorauszahlung, ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderung aufzurechnen oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an Dritte natürliche oder juristische Personen abzutreten oder zu machenverpfänden (Aufrechnungs- und Abtretungsverbot).
5.8. Zugunsten allfälliger gegen uns bestehender Forderungen steht dem Vertragspartner kein Zurückbehaltungsrecht zu. Der Käufer kann jedoch diese Vertragspartner ist verpflichtet, jegliche infolge seines Zahlungsverzugs anfallenden Zinsen und Kosten sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz entstandene Schäden zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0ersetzen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungen. Zahlungen 1. Rechnungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeworden ist, innerhalb von 30 7 Tagen nach ab Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung ist in bar oder mittels bargeldlosem Zahlungsverkehr zu leisten.
2. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
3. Im Falle des Verzuges werden bei Kaufleuten wie bei Nichtkaufleuten alle noch offenstehenden Forderungen sofort fällig. Wir akzeptieren nur sind außerdem berechtigt, vom Fälligkeitstage ab Verzugszinsen in banküblicher Höhe, jedoch mindestens in Höhe von 8% über dem Basiszins, bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halberVerbrauchern im Sinne der §§ 474 ff. Gutschriften BGB in Höhe von 5% über Wechsel dem Basiszinssatz sowie alle durch Zahlungserinnerung, Mahn- und Schecks erfolgen vorbehaltlich des EingangsInkasso entstandenen Kosten zu berechnen. Falls wir in der Lage sind, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht einhöheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Für Kaufleute gilt zusätzlich folgendes: Mängelrügen schieben die Verpflichtung zur Zahlung nicht auf. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben istgegenüber dem Kaufpreis weder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen noch aufrechnen, es sei denn, dass wir den Mangel es handelt sich bei der zur Aufrechnung gestellten Forderung um eine unbestrittene oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für rechtskräftig festgestellte. Er darf Zahlungen aus irgendwelchen von uns nicht anerkannten Gründen nicht zurückhalten. Eingehende Zahlungen tilgen die Beschaffenheit Schulden in der Sache übernommen habenReihenfolge ihrer Entstehung.
5. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet Sofern im Streitfall ein Auftrag eine Anzahlung vereinbart ist, wird diese mit der Auftragsbestätigung fällig.
6. Die Montageleistung erfolgt erst nach Materialbezahlung sobald der Bausatz geliefert wurde.
7. Nach Fertigstellung wird die Restzahlung innerhalb von 7 Tagen fällig. Nicht vereinbarte Abzüge werden nachgefordert. Skontoabzüge sind nur zulässig wenn diese in der Industrie Auftragsbestätigung schriftlich akzeptiert und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständigerbestätigt wurden.
8. Dieser soll auch über die Verteilung Der Käufer ist nur mit schriftlicher Genehmigung und zusätzlich telefonischer Rücksprache mit der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir Buchhaltung berechtigt, Zinsen dem Lieferanten oder Monteur den Rechnungsbetrag in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0bar auszuhändigen.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen
Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 3.1 Die Fakturen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto ohne Abzug zu zahlen; , sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wir behalten uns vor eine Voraus- oder An- zahlung zu erheben.
3.2 Ein vereinbarter Skonto-Abzug bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert, und setzt voraus, dass sämtliche fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung be- glichen sind. Bei unerlaubten Skontoabzügen behalten wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlichuns vor, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügungeinen Bearbeitungszuschlag von 25 CHF/EUR nach zu be- lasten.
3.3 Massgebend für die Einhaltung der Zahlungsfristen und die Skontoberechtigung ist das Valutadatum der Posteinzahlung o- der des Zahlungsauftrages an die Bank. Der Käufer verzichtet Fällt der letzte Tag der Zahlungsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Fei- ertag, so kann die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandetZahlung am nächsten Werktag vollzogen wer- den.
3.4 Checks gelten erst vom Zeitpunkt der Einlösung an als Zah- lung. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegendabei entstehenden Gebühren gehen zu Lasten des Käufers.
3.5 Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der in Artikel 3.1 festge- legten Frist, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch so ist der Verkäufer nach Ablauf dieser Frist be- rechtigt, den Käufer sind nur zulässigdurch Ansetzung einer Zahlungsfrist in Ver- zug zu setzen und ab Fristablauf 5 % Verzugszinsen zuzüglich Mahnspesen zu verlangen. Das von uns gelieferte Material bleibt bis zum vollständigen Eingang des vereinbarten Kaufpreises Ei- gentum des Verkäufers.
3.6 Das Nichteinhalten unserer Zahlungsbedingungen entbindet den Verkäufer von Lieferverpflichtungen, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sindden Käufer aber nicht von seiner Annahmepflicht. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich Ist der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen Zahlung in Verzug befindet. Gerät Verzug, ist der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, Verkäufer nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmenberechtigt, ggf. den Betrieb für weitere Bestellungen Vorauszahlung zu verlangen und noch nicht ausgeführte Lieferungen zurückzubehalten.
3.7 Vom Verkäufer bestrittene oder nicht rechtskräftig festge- stellte Gegenforderungen des Käufers zu betreten und berechtigen diesen weder zur Zurückhaltung von Zahlungen noch zur Verrechnung.
3.8 Der Verkäufer kann die Ware wegzunehmenErfüllung seiner Pflichten aussetzen, wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass der Käufer einen wesentlichen Teil seiner Pflichten nicht erfüllen wird. Die Rücknahme Der Verkäufer ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist seine Leistung so lange zurückzuhal- ten, bis ihm die Gegenleistung sichergestellt wird. Erfolgt keine Sicherheitsleistung innerhalb einer angemessenen vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung Verkäu- fer angesetzten Frist, ist der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines EinzelvertragesVerkäufer berechtigt, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall . Hat der Verkäufer die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigtbereits abgesandt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlungbevor sich herausstellt, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn dass der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kanntewesentlichen Teil seiner Pflichten nicht erfüllen wird, kann sich der Verkäufer der Übergabe der Ware an den Käufer widersetzen.
3.9 Bei Zahlungsverzug kommen die schweizerischen gesetzli- xxxx Xxxxxxx gemäss Art. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000107-0109 OR zur Anwendung.
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Samples: Sales Contracts
Zahlungen. 1. Zahlungen sindsind fällig und zu leisten entsprechend dem vereinbar- ten Zahlungsziel. Soweit Zahlungen im Wege des SEPA-Last- schriftverfahrens erfolgen, leiten wir dem Besteller spätestens ei- nen Tag vor Fälligkeit der Zahlung eine Vorabinformation (z. B. im Rahmen einer Rechnung) zu, die den Lastschriftbetrag und das Fälligkeitsdatum enthält. Bei Projektgeschäften können wir nach eigener Xxxx die Lieferung zurückhalten bis der gesamte Kauf- preis für die jeweiligen Waren vollständig im Voraus bezahlt oder bis eine angemessene Sicherheit (wie z. B. eine Bürgschaft eines Dritten) geleistet wurden.
2. Der Besteller gerät in Verzug, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurdeihm nach Eintritt der Fälligkeit eine Mahnung zugeht, innerhalb ohne Mahnung 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Forderungsaufstel- lung. Zahlungen gelten unabhängig von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des TagesZahlungsmethode an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Gegenwert Betrag verfügen könnenkön- nen.
3. Schecks und Wechsel werden von uns grundsätzlich nicht entge- gengenommen. Sofern wir im Einzelfall Schecks oder Wechsel entgegennehmen, erfolgt die Entgegennahme erfüllungshalber un- ter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Einlösung oder Gutschrift bei uns. Diskont- und Einzugsspesen sind vom Besteller zu vergü- ten.
4. Bei Nichteinlösen von Schecks oder Wechseln, bei Rücklastschrif- ten bei einem SEPA-Lastschriftverfahren, bei Zahlungseinstellung sowie bei einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers, oder wenn vergleichbare be- gründete Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Bestellers nahelegen, werden im Fall des Zahlungsverzugs un- sere sämtlichen Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel – auch im Falle einer Stundung – sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden.
5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen Verzugszinsen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % jähr- lich neun Prozentpunkten über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen; .
6. Wenn sich nach Abschluss des Vertrages mit dem Besteller her- ausstellt, dass die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bestellers aufgrund der Finanzlage des Bestellers (insbesondere bei entsprechendem Nachweis (mehrfachem) Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Ausschluss von der Zentralregulierung durch den Zentralregulierer, Beschlagnahme o- der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Erhebung von Wechsel- oder Scheckprotesten und Weigerung der Einlösung von Last- schriften, auch im Verhältnis zu Dritten) gefährdet ist, können auch höhere Verzugszinsen wir nach eigener Xxxx die Lieferung zurückhalten, bis der gesamte Kaufpreis für die jeweiligen Waren vollständig im Voraus bezahlt oder bis eine angemessene Sicherheit (wie z. B. eine Bürgschaft eines Dritten) geleistet wurde. Das Gleiche gilt, wenn sich infolge des Zahlungsverzugs des Bestellers begründete Zweifel an der Solvenz oder Bonität des Bestellers ergeben. Wenn die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Bestellers aufgrund der Fi- nanzlage des Bestellers gefährdet ist, können wir den Besteller zudem mit Blick auf sämtliche zukünftige Bestellungen auf Voraus- zahlung umstellen und im Folgenden die Lieferung bestellter Ware an den Besteller erst nach Zahlungseingang des jeweiligen Kauf- preises auf unserem Konto veranlassen.
7. Wenn in den in Ziffer V.6 genannten Fällen die Vorauszahlung o- der die Sicherheit vom Besteller innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung durch uns nicht geleistet wird, können wir vom Ver- trag zurücktreten.
8. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Entsprechendes gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, die der Be- steller darüber hinaus nur geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0machen kann, soweit diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und in einem angemesse- nen Verhältnis zu den aufgeführten Mängeln stehen.
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Samples: Sales Contracts
Zahlungen. Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto sind gemäß den auf eines unserer Bankkonten der Rechnung vermerkten Zahlungskonditionen spesenfrei zu leisten. Sofern wir Zahlungsfrist von 10 / 30 Tagen, rein netto, versteht sich ab Fakturendatum und bis zum Tag der Buchung auf unserem Bankkonto. Für Teilrechnungen gelten die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor für den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigtGesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werdenBei Aufträgen, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht einmehrere Teillieferungen umfassen, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggfjeder einzelnen Lieferung oder Leistung eine Rechnung zu stellen. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme Der Kunde ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch nicht berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferungen, Garantie- oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangenGewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Wurde die Ware hingegen Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen im Rahmen eines Einzelvertragesbanküblichen Ausmaß. Bei uns eingehende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, ohne eine laufende Geschäftsverbindungdie Zinsen und Nebenspesen, geliefertdie vorprozessualen Kosten, verpflichten wir unswie Der Kunde erteilt seine Zustimmung, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch dass die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen Erfüllung dieses Vertrages von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machenuns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwendenKunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossenGeschäftsadresse an uns bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für sie an die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
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Zahlungen. Zahlungen a) Xxxxxx nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart, wird Xxxx nur gegen kostenpflichtige Nachnahme oder gegen Vorauszahlung netto ohne Skonto geliefert. Für den Fall des Vorliegens einer Annahme- und/oder Auftragsbestätigung gilt eine 40%ige Anzahlung, zahlbar binnen 14 Tagen ab Vorliegen der Auftragsbestätigung als ausdrücklich bedungen, wobei uns die Nichtbezahlung der vereinbarten Anzahlung zum sofortigen, entschädigungslosen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Falle und im Falle nachträglicher Stornierung des Auftrages sind Anzahlungen als Angeld zu verstehen, sodass wir - mit Ausnahme unseres Verschuldens an der Stornierung - nicht zur Rückgabe der Anzahlung verpflichtet sind. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche unsererseits bleiben hievon unberührt. Wir sind darüber hinaus berechtigt, weitere 30% der vereinbarten Auftragssumme bei Warenanlieferung (selbst wenn diese nur zum Teil erfolgt) in Rechnung zu stellen. Sämtliche unserer Rechnungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart sofern keine andere, schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb sofort nach Erhalt ohne Prüffrist und ohne jedweden Abzug zur Zahlung fällig.
b) Scheck und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungs statt, angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners; wir sind jedenfalls berechtigt, angebotene Zahlungen mittels Scheck oder Wechsel ohne Angabe von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Gründen abzulehnen.
c) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen aus irgendwelchen Gründen von Seiten des Vertragspartners sind ohne ausdrückliche Vereinbarung unzulässig. Zahlungen haben mit schuldbefreiender Wirkung auf eines unserer Bankkonten Konten oder an eine mit Inkassovollmacht ausgewiesene Person zu erfolgen. Die Umsatzsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft ; im Falle der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegtÜberschreitung des Zahlungszieles, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel Annahmeverzug sowie bei Fälligkeit nicht ein, Terminsverlust sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils Basiszinssatz zur Verrechnung zu bringen (§ 352 UGB). Im Falle der Säumnis ist der Vertragspartner verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch die Mahnspesen, Interventionskosten (insbesondere Inkassokosten) sowie die Kosten anwaltlichen Einschreitens zu ersetzen. Geltend gemachte Gewährleistungsansprüche – welcher Art immer – berechtigen den Vertragspartner nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.
d) Im Falle vereinbarter, kontokorrentmäßiger Verrechnung findet § 1416 ABGB keine Anwendung. Zahlungen des Vertragspartners können nach unserer Xxxx auf jedwede Verbindlichkeit des Vertragspartners angerechnet werden.
e) Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung sind wir jederzeit berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit die Annahme derselben für den Vertragspartner zumutbar ist. Es steht uns zu, Teilrechnungen zu legen bzw. in angemessenem Umfang Abschlagszahlungen zu verlangen. Für den Fall des Zahlungsverzuges des Vertragspartners nach Vorliegen solcher Teilrechnungen und/oder Abschlagszahlungsbegehren sind wir berechtigt, bis zur Behebung des Zahlungsverzuges weitere Lieferungen zurückzuhalten und/oder mit unserer Leistungserbringung innezuhalten. Uns steht diesfalls das Recht zu, nach Wegfall des Zahlungsverzuges unter Berücksichtigung unserer betrieblichen Interessen eine Anpassung von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz Fristen und Terminen ohne jedweden Nachteil für uns zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0begehren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungen. Zahlungen sind1. Unsere Forderungen sind grundsätzlich "netto Kasse" ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, wenn soweit nicht ausdrücklich etwas ein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurdeworden ist. Wechsel und Schecks werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und nur zahlungshalber angenommen und unter Abzug entstehender Spesen, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leistenZinsen, Provisionen, Kosten und Steuern und unter Vorbehalt gutgeschrieben. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen Eine Zahlung durch den Käufer sind nur zulässiggilt erst dann als erfolgt, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert Betrag frei verfügen können, bei der Hingabe von Wechseln und Schecks übernehmen wir keine Gewähr.
2. Zahlungsverzug berechtigt uns, alle Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten.
3. Gegenüber unseren Ansprüchen ist Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht unter keinem Gesichtspunkt zulässig. Insbesondere berechtigen Mangelrügen, Reklamationen oder Rücksendungen den Kunden nicht, Zahlungen zurückzuhalten.
4. Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln oder/und begründete Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden werden alle unserer Forderungen werden unabhängig von aus der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel Geschäftsverbindung sofort fällig. Wir sind alsdann berechtigt, wenn die Zahlungsbedingungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wegen aller unserer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zu verlangen und alle uns obliegenden Erfüllungshandlungen bis zur Vorauszahlung der Sicherheitsleistung vorzunehmen. Liegt Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werdenbinnen einer Frist von 3 Tagen vor, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, so sind wir berechtigt, . nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist unserer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde Die Kreditwürdigkeit des Kunden gilt bereits dann als zweifelhaft, wenn eine Bank oder eine Auskunftei dem Sinne nach mitteilt, die Zahlungsweise des Kunden sei unregelmäßig oder es sei Zurückhaltung geboten. Der Kunde ist verpflichtet, uns von Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich zu unterrichten. 5. Bei Zahlungsverzug sind wir außerdem berechtigt, von uns gelieferte Xxxx ohne Inanspruchnahme des Gerichtsvollziehers zurückzunehmen. Zu diesem Zweck hat der Kunde den von uns beauftragten Personen jederzeit zu gestatten, seine Geschäfts- und Lagerräume zu betreten. Die zurückgenommenen Teile werden dem Kunden nach unserer Xxxx zu dem berechneten oder zu den am Tage der Rücknahme gültigen Preisen gutgeschrieben, wobei wir für Gewinnausfall und für die bei der Lieferung entstandenen Unkosten unbeschadet eines höheren Schadens, mind. 25 % des Nettorechnungspreises sowie zusätzliche die durch die Rücknahme entstandenen Unkosten in Abzug bringen können. Ein weiterer Abzug kann erfolgen. wenn die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagennicht mehr neuwertig ist. In diesen Fällen sind der Zurücknahme der Waren liegt ein Rücktritt vom Kaufvertrag nur dann. wenn wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machenes ausdrücklich schriftlich erklären. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwendenDem Kunden bleibt vorbehalten. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0geringeren Schaden nachzuweisen.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungen. Zahlungen Unsere Rechungen sind wie auf der Vorderseite ausgedruckt in bar zu bezahlen. Zahlung hat in der Weise zu erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen können, Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Die Annahe von Schecks und Wechseln erfolgt zahlungshalber nur nach Vereinbarung und unter der Vorraussetzung möglicher Diskontierung bzw. Einlösung. Diskontspesen und Einziehungskosten nach jeweiligen Banksätzen gehen zu Lasten des Bestellers. Auf Wechsel wird kein Skonto gewährt. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wird Zinsen in Höhe von 4 v.H. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, es sei denn, der Käufer weist einen niedrigeren Schaden nach. Falls wir in der Lage sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegteinen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto , diesen geltend zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sindmachen. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige behalten uns vor, gegen Rückgabe der Schecks oder Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindetjederzeit Barzahlung zu verlangen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst löste er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. gegebenenfalls den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigtSoweit uns nachträglich Umstände bekannt werden, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung ergibt und die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertragesunseren Zahlungssahnspruch gefährden, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere ihn unabhängig von der Laufzeit etwa erhaltener Wechsel fällig zu stellen. Insoweit sind wir auch berechtigt, Einziehungsermächtigungen zu widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder Vorauszahlung zu verlangen. Die in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsfolgen kann der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machenKäufer durch die Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung darf nur mit unbestrittenen oder -zurückbehalt ist ausgeschlossenrechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
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Zahlungen. Zahlungen 1. Rechnungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurdeworden ist, innerhalb von 30 7 Tagen nach ab Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung ist mittels bargeldlosen Zahlungsverkehrs zu leisten. Sofern Sind keine abweichenden Zahlungsbedingungen wirksam vereinbart, sind bei reinen Materiallieferungen dreißig Prozent der Auftragssumme nach Auftragsbestätigung und der Rest- betrag nach Lieferung vom Material zur Zahlung fällig. Bei einer Lieferung mit Montageverpflichtung ist ein Einbehalt in Höhe von zehn Prozent vom gesam- ten Auftragswert für die Montageleistung bis zur Bauabnahme möglich, sofern keine abweichenden Zahlungsziele wirksam vereinbart wurden.
2. Wechselzahlungen sind nicht zulässig. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
3. Im Falle des Verzuges werden bei Kaufleuten wie bei Nichtkaufleuten alle noch offenstehenden Forderungen sofort fällig. Wir sind berechtigt, ab Fällig- keitstag Verzugszinsen in banküblicher Höhe, jedoch mindestens in Höhe von 5% über dem Basiszins sowie alle durch Zahlungserinnerung, Mahn- und Inkas- so entstandenen Kosten zu berechnen. Falls wir die Versandbereitschaft in der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegtLage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto , diesen geltend zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügungmachen. Der Käufer verzichtet auf ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zah- lungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Für Kaufleute gilt zusätzlich folgendes: Mängelrügen schieben die Geltendmachung eines ZurückbehaltungsrechtsVerpflich- tung zur Zahlung nicht auf. Der Käufer kann gegenüber dem Kaufpreis weder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen noch aufrechnen, sowohl es sei denn, es handelt sich bei der zur Aufrechnung gestellten Forderung um eine unbestrit- tene oder rechtskräftig festgestellte. Er darf Zahlungen aus laufendem Vertragirgendwelchen von uns nicht anerkannten Gründen nicht zurückhalten. Eingehende Zahlungen til- gen die Schulden in der Reihenfolge ihrer Entstehung.
5. Sofern im Auftrag eine Anzahlung vereinbart ist, wie aus früheren oder anderen Geschäftenwird diese 7 Tage nach Auf- tragsbestätigung unaufgefordert fällig.
6. Das Fehlen einzelner Komponenten berechtigt den Auftraggeber nach Rück- sprache mit dem Auftragnehmer zum Einbehalt von einem Rechnungsteil- betrag im Wert der fehlenden Komponenten, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandetjedoch nicht zum vollständigen Rechnungs-Einbehalt.
7. Die Zurückhaltung Freigabe von Zahlungen wegen, oder Montageleistungen zur Ausführung erfolgt grundsätzlich erst nach fristwahrendem und vollständigem Ausgleich der gelieferten und bei- gestellten Materialkomponenten. Die Montage von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Material ist ausgeschlossen.
8. Nach Fertigstellung wird die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer Restzahlung innerhalb von 7 Tagen fällig. Nicht vereinbarte Abzüge werden nachgefordert. Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel in der Auftragsbestätigung schriftlich akzeptiert und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machenbestätigt wur- den.
9. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn nur mit schriftlicher Genehmigung und zusätzlich telefonischer Rücksprache mit der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir Buchhaltung berechtigt, Zinsen dem Lieferanten oder Monteur den Rechnungsbetrag in Höhe von 8 % über bar auszuhändigen. Prüfungen gemäß dem jeweils von Geldwä- schegesetz stimmt der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnen; AG bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werdenBarzahlungen zu.
10. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0Die Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Auf- traggebers über. Der Auftragnehmer behält sich das Recht des verlängerten Eigentumsvorbehalts bis zum vollständigen Zahlungseingangs vor.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale, Delivery, and Payment
Zahlungen. Zahlungen sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vertrag- lich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen ver- fügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener gutge- schriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche Kaufpreis- ansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende GeschäftsverbindungGechäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten gelie fer- ten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen Sicher - heitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit Xxxx lässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen ange- messenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnenberech- nen; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Zahlungen. Zahlungen sindUnsere Rechnungen sind zahlbar sofort bei Bereitstellung der Ware, wenn sofern nicht ausdrücklich etwas anderes eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurdeworden ist. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen von mindestens 5% über dem Deutschen Bundesbank Diskontsatz, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leisten. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese aber nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandetunter 8 % berechnet. Die Zurückhaltung Annahme von Zahlungen wegenWechseln und Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor, oder die Annahme erfolgt grundsätzlich nur zahlungshalber. Die gesamten Wechsel- und Scheckkosten, einschließlich der Spesen und Provisionen sind vom Zahlungspflichtigen zu tragen. Gleiches gilt auch bei vereinbartem Zahlungseinzug. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur Besteller ist nicht zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten es sei denn es handelt sich um von uns anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen. § 8. Verzug des Vertragspartners Termine und Garantieverpflichtungen entfallen für uns bei Zahlungsverzug von Seiten des Bestellers. Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung oder dem sich aus dem Eigentumsvorbehalt oder dem erweitertem Eigentumsvorbehalt ergebenen Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das außergerichtliche oder gerichtliche Vergleichsverfahren oder der Konkurs oder die Insolvenz eröffnet, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Dies gilt auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit gegeben sind. Wir akzeptieren nur Gleiches gilt bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halberzweifelhafter Kreditwürdigkeit des Vertragspartners. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich Der Nachweis zweifelhafter Kreditwürdigkeit des EingangsVertragspartners gilt durch die Auskunft einer Auskunftei oder Bank als erbracht, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tagesohne dass deren Vorlage vom Vertragspartner gefordert werden kann. Das gilt auch sinngemäß für solche Verhältnisse bei einem Wechselbeteiligtem. Wird die Restschuld nicht binnen 7 Tagen nach Aufforderung beglichen, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Evt. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, so sind wir berechtigt, nach vorheriger Mahnung sofort die Herausgabe des Vertragsgegenstandes unter Ausschluss jeglicher Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Ist die Ware zurückzunehmenbereits verarbeitet, ggfverbunden, vermischt oder vermengt worden, so hat der Vertragspartner die neu entstandene Sache sofort stillzulegen, uns zu benachrichtigen und sie zu unser Verfügung zu halten. den Betrieb Unsere weitergehenden Rechte zum Rücktritt, auf von weiteren laufenden Lieferungsverträgen mit dem Vertragspartner, sowie etwaige Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. § 9. Eigentumsvorbehalt, verlängerter Eigentumsvorbehalt, erweiteter Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Zinsen und Mehrwertsteuer, aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Vertragspartner und uns unser eingeschränktes Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt dieser Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere jeweiligen Forderungen/Saldo. Bei Zahlungsverzug des Käufers Bestellers sind wir berechtigt, unbeschadet bestehender sonstiger Rechte die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu betreten und die Ware wegzunehmenverlangen. Die Rücknahme ist Sofern von uns nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt, liegt in dem Herausgabeverlangen kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch Der Vertragspartner hat die ihm überlassenden Waren stets in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und ausreichend zu sichern. Er ist zur Weiterveräußerung im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten eine Verpfändung oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können Sicherungsübereignung ist jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigtder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware auf Kredit hat er unsere Rechte zu sichern. Darüber hinaus tritt der Vertragspartner schon jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Dritte an uns ab. Er hat auf unser Verlangen die zur Einziehung notwendigen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schulden die Abtretung mitzuteilen. Wird die Ware oder deren Verbleib durch Dritte gefährdet, Zinsen so hat uns der Vertragspartner unverzüglich davon in Kenntnis zu setzten. Die Kosten zur Beseitigung solcher Eingriffe gehen zu seinen Lasten. Der Vertragspartner darf die Vorbehaltsware mit einer anderen Sachen verbinden und danach in ordentlichem Zustand über sie verfügen. Eine solche Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Vertragspartner für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Vertragspartner das Alleineigentum an der neue Sache gemäß §947 II BGB, so räumt er uns vertraglich im Verhältnis des Wertes unseres Vorbehaltsgutes Miteigentum an der neuen Sache ein uns übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Vertragspartner das Alleineigentum an der neuen Sache gemäß §947 II BGB, so räumt er uns vertraglich im Verhältnis des Wertes unseres Vorbehaltgutes Miteigentum an der neuen Sache ein und wird diese unentgeltlich für uns verwahren. Wird die Vorbehaltsware veräußert, so gilt die vorstehend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe der Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren Gegenstand der Veräußerung ist. Übersteigen die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 25%, so werden wir auf Verlangen des Vertragspartners im Einzelfall voll bezahlte Lieferungen nach unserer Xxxx freigeben. Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass wir mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Vertragspartner übertragen und abgetretenen Forderungen dem Vertragspartner zustehen. § 10. Prüfungen und Abnahmen Die üblichen Prüfungen der äußeren Beschaffenheit, Funktionstüchtigkeit und ggf. Kompatibilität, d.h. auf Abmessungen nach Zeichnungen, Oberflächenfehler und Risse, bei wärmebehandelten Stücken die stichprobenweise Prüfung auf Festigkeit und Härte sind in den Stückpreisen eingeschlossen. Darüber hinausgehende Prüfungen werden, sofern gefordert, gesondert berechnet. Bei vorgeschriebener Abnahme hat diese sofort nach Meldung der Versandbereitschaft zu erfolgen. Die persönlichen und sachlichen Abnahmekosten gehen zu Lasten des Bestellers. § 11. Austauschteile Die Lieferung und Preisstellung von 8 % Austauschteilen erfolgt unter der Voraussetzung der unverzüglichen und für uns kostenfreien Ablieferung von entsprechenden instandsetzungsfähigen Altteilen an die von uns benannte Adresse ( Lager Halver oder Herstellerwerk). Der Kaufpreis ist zahlbar sofort bei Lieferung/Gestellung der Austauschteile in Höhe des Listenpreises zuzüglich des Aufschlages für nicht zurückgegebene verwendungsfähige Altteile. Der Besteller unterwirft sich unserer binnen 4 ½ Wochen nach Eingang der Altteile zu treffenden Entscheidung über dem jeweils deren Verwertbarkeit. Er kann binnen 10 Tagen nach Mitteilung unserer Entscheidung verworfene Altteile auf seine Kosten bei der Prüfstelle abholen. Nach Ablauf dieser Frist werden verworfene Altteile verschrottet oder entsorgt. Der Kunde erhält sodann Gutschrift über den Schrottpreis oder Rechnung über den Aufschlag zum Listenpreis oder über fachgerechte Entsorgung. Für im Austauschprogramm gelieferte Ware und Teile übernehmen wir nur die Gewährleistung für das von uns eingebaute Neumaterial sowie für die sachgerechte und ordnungsgemäße Ausführung der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu berechnenvon uns durchgeführten Arbeiten. Jede weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen. § 12. Maße, Gewichte etc. Abbildungen, Maße und Gewichte unserer Listen, Kataloge und sonstiger Schriftstücke sind unverbindlich. An Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; bei entsprechendem Nachweis können auch höhere Verzugszinsen geltend sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0werden und sind auf Verlangen oder, wenn der Auftrag nicht an uns erteilt wird, unverzüglich an uns zurückzugeben.
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Zahlungen. Zahlungen sind(a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 10 Tagen nach ab Rechnungsdatum netto auf eines unserer Bankkonten zu leistenzur Zahlung fällig. Sofern wir die Versandbereitschaft der Ware angezeigt haben und diese nicht vor den vertraglich vereinbarten Terminen liegt, sind wir zur Rechnungslegung berechtigt. Rechnungen über Montageleistungen sind sofort netto zu zahlen; wir akzeptieren keine Bauabzugssteuer laut § 48 EstG; sofern erforderlich, stellen wir unserem Käufer eine Freistellungsbescheinigung zur Verfügung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowohl aus laufendem Vertrag, wie aus früheren oder anderen Geschäften, auch wenn er den Liefergegenstand beanstandet. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen, oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Käufer sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind. Wir akzeptieren nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige Wechsel zahlungs- halber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs, abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass unsere Kaufpreisansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet werden. Bei Zahlungsverzug Es gelten die gesetzlichen VorschriftenRegeln betreffend die Fol- gen des Zahlungsverzugs.
(b) Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen auf das von uns offiziell bekanntgegebene Bankkonto als zuläs- sigen Zahlungsweg (Erfüllungswirkung). EvtEs liegt in der Verantwortung des Käufers, diese Bankverbindung durch Rücksprache mit uns zu verifizieren. Vereinbarte Skonti Wir werden nicht gewährt, soweit sich den Käufer über Änderungen von Bankverbindun- gen stets über offizielle Schreiben verständigen und erwarten auch in diesem Fall eine entsprechende Veri- fizierung. Abweichende Angaben zu Kontoverbindung auf Rechnungen sind ohne die zuvor genannten Schritte ungültig.
(c) Am Fälligkeitstag muss der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindetZahlungsbetrag valutarisch zur Verfügung stehen. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(d) Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, nach vorheriger ohne weitere Mahnung die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind jedoch berechtigt, nach angemessener Frist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurde die Ware hingegen im Rahmen eines Einzelvertrages, ohne eine laufende Geschäftsverbindung, geliefert, verpflichten wir uns, zuvor vom Vertrag zurückzutreten; wir können jedoch in jedem Fall die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. In diesen Fällen sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung, oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Der Käufer kann jedoch diese sowie sonstige genannte Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistungen in Höhe des gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden. Eine Zahlungsverweigerung oder -zurückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer einen Mangel oder einen sonstigen Beanstandungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, falls er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass wir den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. Im Übrigen darf die Zahlung wegen Mängeln oder sonstigen Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehalten werden. Über die Höhe entscheidet im Streitfall ein von der Industrie und Handelskammer am Sitz des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % 9 Prozentpunkten über dem jeweils Basiszinssatz und eine Pauschale von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz 40 EUR zu berechnen; bei entsprechendem Nachweis . Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(e) Wir können vorzeitige Zahlung verlangen, falls der Käufer vereinbarte Zahlungsbedingungen für vorausge- gangene Lieferungen nicht eingehalten hat, die Zahlungsfähigkeit des Käufers in Frage gestellt ist oder das vereinbarte Kreditlimit überschritten wird. Wir sind berechtigt, nach Fristsetzung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(f) Der Käufer kann nur mit unbestrittenen, von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforde- rungen aufrechnen. Zur Ausübung von einem Zurückbehaltungsrecht ist der Käufer nur insofern befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wir sind zur Aufrechnung auch höhere Verzugszinsen geltend gemacht werdenmit solchen Forderungen berechtigt, die den mit uns verbundenen Unternehmen gegenüber dem Käufer zustehen. Xxxx Xxxxxxxxx 00 xxxx@xxxxxxxxxxx.xx I 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx +00 0000 000-0Auf Wunsch geben wir die mit uns verbundenen Unternehmen bekannt.
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