Common use of Zahlungen Clause in Contracts

Zahlungen. 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder im Falle der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm Artikel 252 EGBGB wird folgende Anzahlung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, fällig: 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Sicherungsschein befindet sich auf der Rückseite der Bu- chungsbestätigung bzw. auf der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® Buchungsformulars. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 4 Wochen vor Reise- beginn. Kommt der Xxxx seinen Zahlungsverpflichtungen nicht frist- gerecht nach, behält sich XXXX Xxxxxxx vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen. 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung oder per Kreditkarte (z. B. MasterCard und Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaida. XXXX Xxxxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx ausdrücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Xxxx gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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Samples: Reisebedingungen, Reisebedingungen

Zahlungen. 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der BuchungsbestätigungReservierungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder im Falle der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm Artikel 252 EGBGB wird folgende Anzahlung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, fällig:: Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über Costa vermittelten Versicherung fällig. 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen Tage vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Sicherungsschein befindet sich wird dem Reisebüro vor einer Zahlung mit der Reisebestätigung/Rechnung per E-Mail zugesandt (zu finden auf der Rückseite Rückseite), sodass Ihre Zahlungen auf den Reisepreis insolvenzgesichert sind. Hat der Bu- chungsbestätigung bzw. auf Kunde direkt über Costa gebucht, wird ihm der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® BuchungsformularsSicherungsschein auch direkt von Xxxxx übermittelt. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich Kunde seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 4 drei Wochen vor Reise- beginnReisebeginn. Kommt der Xxxx Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht frist- gerecht fristgerecht nach, behält sich XXXX Xxxxxxx Xxxxx vor, nach erfolgloser Mahnung und nicht fristgerechtem Zahlungseingang vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 6.2 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen. 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen ausgewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises Costa zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung Überweisung, Sofortüberweisung (PayPal), per Kreditkarte (nur Amex) oder per Kreditkarte über PayPal (z. B. MasterCard und Mastercard, Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaida. XXXX Xxxxxxx Xxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx Xxxxx ausdrücklich anders vereinbart, haben bei vereinbartem Direktinkasso Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx Kunde eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies dieses durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises Costa das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Xxxx Kunden gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises Costa das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnungBordabrechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx Kunde rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang Zahlungsvorgang informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen

Zahlungen. 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der BuchungsbestätigungReservierungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder im Falle der Insolvenz gemäß § 651 k BGB (für ab dem 01.07.2018 geschlossene Reiseverträge gemäß § 651 r BGB iVm in Verbindung mit Artikel 252 EGBGB EGBGB) wird folgende AnzahlungAnzahlung fällig: • bei Buchung zum Comfort-Preis und Deluxe-Preis 20 %, bezogen auf den Gesamtreisepreis• bei Buchung zum Basic-Preis 25 %, • bei Buchung zum Special-Preis 30 %, Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer ggf. über Costa vermittelten Versicherung fällig:. 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Sicherungsschein befindet sich wird dem Reisebüro vor einer Zahlung mit der Reisebestätigung/Rechnung per E-Mail zugesandt (zu finden auf der Rückseite Rückseite), sodass Ihre Zahlungen auf den Reisepreis gemäß § 651 k (ab dem 01.07.2018: § 651 r) BGB insolvenzgesichert sind. Hat der Bu- chungsbestätigung bzw. auf Kunde direkt über Costa gebucht, wird ihm der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® BuchungsformularsSicherungsschein auch direkt von Xxxxx übermittelt. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich Kunde seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 4 drei Wochen vor Reise- beginnReisebeginn. Kommt der Xxxx Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht frist- gerecht fristgerecht nach, behält sich XXXX Xxxxxxx Xxxxx vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 Punkt 6.2 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen. 2.6 Costa behält sich das Recht vor, die Abwicklung der Reisepreiszahlung bei Neubuchungen von Reisebüroinkasso (Zahlung an das Reisebüro) auf Direktinkasso (direkte Zahlung an Costa) umzustellen. Selbstverständlich wird Costa rechtzeitig über eine solche Umstellung vorab informieren. Für Buchungen im Direktinkasso gelten folgende Regelungen: a) Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen ausgewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises Costa zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung Überweisung, Sofortüberweisung oder per Kreditkarte (z. z.B. MasterCard und oder Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaida. XXXX Xxxxxxx Xxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx Xxxxx ausdrücklich anders vereinbart, haben bei vereinbartem Direktinkasso Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx Kunde eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies dieses durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises Costa das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Xxxx gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Zahlungen. 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der BuchungsbestätigungReservierungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder im Falle der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm in Verbindung mit Artikel 252 EGBGB EGBGB) wird folgende Anzahlung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, fällig:: • bei Buchung zum Comfort-Preis und Deluxe-Preis 20 %, • bei Buchung zum Basic-Preis 25 %, • bei Buchung zum Last-Minute-Preis und Flash-Preis 30 %, Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über Costa vermittelten Versicherung fällig. 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Sicherungsschein befindet sich wird dem Reisebüro vor einer Zahlung mit der Reisebestätigung/Rechnung per E-Mail zugesandt (zu finden auf der Rückseite Rückseite), sodass Ihre Zahlungen auf den Reisepreis gemäß § 651 r BGB insolvenzgesichert sind. Hat der Bu- chungsbestätigung bzw. auf Kunde direkt über Costa gebucht, wird ihm der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® BuchungsformularsSicherungsschein auch direkt von Xxxxx übermittelt. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich Kunde seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 4 drei Wochen vor Reise- beginnReisebeginn. Kommt der Xxxx Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht frist- gerecht fristgerecht nach, behält sich XXXX Xxxxxxx Xxxxx vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 6.2 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen. 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen ausgewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises Costa zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung Überweisung, Sofortüberweisung oder per Kreditkarte (z. z.B. MasterCard und oder Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaida. XXXX Xxxxxxx Xxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx Xxxxx ausdrücklich anders vereinbart, haben bei vereinbartem Direktinkasso Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx Kunde eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies dieses durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises Costa das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Xxxx gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Zahlungen. 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder im Falle der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm Artikel 252 EGBGB wird folgende Anzahlung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, fällig:: • Bei Buchung von AIDA PREMIUM und AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE 25 % • Bei Buchung von XXXX XXXXX und AIDA VARIO ALL INCLUSIVE 30 % • Bei Buchung von JUST AIDA 35 % Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über AIDA Cruises vermittelten Versicherung fällig. 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Veranstalter hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei der „Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH“ (DRSF) abgeschlossen. Die Gäste erhalten den Sicherungsschein befindet sich auf zusammen mit der Rückseite der Bu- chungsbestätigung bzw. auf der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® BuchungsformularsBuchungsbestätigung. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich seine Reiseunterlagenun- verzüglich sein AIDA Ticket, frühestens jedoch 4 3 Wochen vor Reise- beginn(Änderungen vorbehalten) Reisebeginn. Kommt der Xxxx seinen Zahlungsverpflichtungen nicht frist- gerecht fristgerecht nach, behält sich XXXX Xxxxxxx vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag Reise- vertrag zurückzutreten und die unter Ziffer Xxxxxx 6 vereinbarten Entschädigungspauschalen Ent- schädigungspauschalen zu berechnen. 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen aus- gewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung oder per Kreditkarte Kredit- karte (z. B. MasterCard und Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere weitere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaidaxxxx-xxxxxxx.xx/xxxxxx. XXXX Xxxxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx ausdrücklich AIDA Cruises aus- drücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde ver- mittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels Zahlungs- mittels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies durch eine entsprechende ent- sprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr Be- arbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Xxxx gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnungBord- abrechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang Zahlungsvorgang informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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Zahlungen. 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder im Falle Fall der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm Artikel 252 EGBGB wird folgende Anzahlung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, fällig: 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Sicherungsschein befindet sich auf der Rückseite der Bu- chungsbestätigung bzw. auf der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® Buchungsformulars. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 4 Wochen vor Reise- beginnReisebeginn. Kommt der Xxxx seinen Zahlungsverpflichtungen nicht frist- gerecht fristgerecht nach, behält sich XXXX Xxxxxxx vor, nach erfolgloser erfolg- loser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter gemäß Ziffer 6 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen. 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen aus- gewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung oder per Kreditkarte (z. B. MasterCard und Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere weitere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaidaxxx.xxxx-xxxxxxx.xx/xxxxxx. XXXX Xxxxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx ausdrücklich aus- drücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde vermit- telnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels Zahlungsmit- tels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies durch eine entsprechende Buchungsänderung Buchungs- änderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Xxxx gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang informiert.m 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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Samples: Reisebedingungen

Zahlungen. 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang 1. Sofern beim Angebot nicht anders angegeben, sind Sie nach dem Gewinnen der Buchungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder Auktion zahlungspflichtig im Falle der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm Artikel 252 EGBGB wird folgende AnzahlungHinblick auf alle Verträge, bezogen auf den Gesamtreisepreisdie über die Auktion Zustandekommen. Dies gilt für alle Produkte/Waren, fällig: 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben istDienstleistungen und Arrangements über die Auktionswebseiten. Ihre Zahlung hat schuldbefreiende Wirkung. 2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist 2. Sie können die gewonnene Auktion über Ihr Benutzerkonto bezahlen. Wir senden Ihnen auch noch eine E-Mail mit den Details und Zahlungsmöglichkeiten. Wenn Kosten für die Nutzung bestimmter Zahlungsmethoden berechnet werden, sind diese bei den Zahlungsmethoden aufgeführt. Die Kosten können außerdem vorab auf der komplette Reise- preis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben istAuktionswebseite eingesehen werden. 2.4 Der Sicherungsschein befindet sich 3. Sie müssen eine gewonnene Auktion innerhalb von fünf (5) Tagen bezahlen, oder „Bezahlen auf Rechnung“ zu wählen. 4. Bezahlen Sie nicht innerhalb der Frist von fünf (5) Tagen, oder wählen Sie nicht innerhalb fünf Tage „Bezahlung auf Rechnung“ sind Sie Rechtlich in Verzug. Per E-Mail werden wir Sie noch einmal zur Zahlung auffordern. Danach haben Sie noch einmal eine Frist von 14 Tagen. 5. Bleibt die Zahlung aus, überträgt Emesa die Forderung (Eigentum von Xxxxx) an ein Inkassobüro und sind Sie, nachdem Sie von uns auf die überfällige Zahlung hingewiesen wurden, nach Ausbleiben der Zahlung innerhalb der genannten Frist von 14 Tagen zur Zahlung der gesetzlichen Zinsen über den ausstehenden Betrag verpflichtet. Emesa ist zudem berechtigt, die von ihr aufgewendeten außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen so weit wie gesetzlich möglich. 6. In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung: • Kreditkarte Mit Abgabe der Bestellung geben Sie Ihre Kreditkartendaten an. Nach Ihrer Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber wird die Zahlungstransaktion automatisch durchgeführt und Ihre Karte belastet. • Kauf auf Rechnung über Klarna In Zusammenarbeit mit Klarna AB (xxx.xxxxxx.xx), Xxxxxxxxx 00, Xxxxxxxxx, Xxxxxxxx, bieten wir Ihnen den Rechnungskauf als Zahlungsoption an. Bitte beachten Sie, dass Klarna Rechnung nur für Verbraucher verfügbar sind und dass die Zahlung jeweils an Klarna zu erfolgen hat. Beim Kauf auf Rechnung mit Klarna bekommen Sie immer zuerst die Ware und Sie haben immer eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Die vollständigen AGB zum Rechnungskauf finden Sie hier. • Sofortüberweisung 7. Solange Sie eine ausstehende Zahlungsverpflichtung bei uns haben, können Sie (vorübergehend) nicht mehr mitbieten. Nach Zahlung der ausstehenden Forderungen können Sie auf der Rückseite der Bu- chungsbestätigung bzw. auf der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® BuchungsformularsAuktionswebseite wieder mitbieten. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 4 Wochen vor Reise- beginn. Kommt der Xxxx seinen Zahlungsverpflichtungen nicht frist- gerecht nach, behält sich XXXX Xxxxxxx vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen. 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung oder per Kreditkarte (z. B. MasterCard und Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaida. XXXX Xxxxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx ausdrücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Xxxx gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungen. 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder im Falle der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm Artikel 252 EGBGB wird folgende Anzahlung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, fällig:: • Bei Buchung von AIDA PREMIUM und AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE 25 % • Bei Buchung von XXXX XXXXX und AIDA VARIO ALL INCLUSIVE 30 % Außerdem werden Anreisepakete, die einen sofort einbuchbaren Wunschflug enthalten, zusammen mit der Anzahlung in voller Höhe fällig. Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer gegebenenfalls über AIDA Cruises vermittelten Versicherung fällig. 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist.. Mit Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Xxxx ohne weitere Mahnung in Verzug. (Änderungen vorbehalten) 2.4 Der Veranstalter hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei der „Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH“ (DRSF) abgeschlossen. Die Gäste erhalten den Sicherungsschein befindet sich auf zusammen mit der Rückseite der Bu- chungsbestätigung bzw. auf der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® BuchungsformularsBuchungsbestätigung. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich seine Reiseunterlagensein AIDA Ticket, frühestens jedoch 4 3 Wochen vor Reise- beginn. Kommt der Xxxx seinen Zahlungsverpflichtungen nicht frist- gerecht fristgerecht nach, behält sich XXXX Xxxxxxx vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer Xxxxxx 6 vereinbarten Entschädigungspauschalen Entschädigungs- pauschalen zu berechnen. Weitere Schadensersatzansprüche werden ausdrücklich vorbehalten. 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen Fälligkeitstermin aus- gewiesenen Fälligkeitsdatum ausschließlich an AIDA Cruises zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung oder per Kreditkarte (z. B. MasterCard und Visa) mit aus- gewählten Kreditkarten vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere Eine Übersicht über die Zahlungsarten ist auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaidaxxxx-xxxxxxx.xx/ myaida zu finden. XXXX Xxxxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft Zu- kunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx AIDA Cruises ausdrücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet be- gründet ist, behält sich AIDA Cruises das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 AIDA Cruises behält sich das Recht vor, die zur Zahlung der myAIDA Bordrechnung hinterlegte EC- bzw. Kreditkarte auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Darüber hinaus kann XXXX Xxxxxxx im Hinblick auf das Bordkonto nach eigenem Ermessen Vorkasse verlangen, während der Reise Zwischenabrechnungen vor- nehmen und bestimmte Zahlungsarten im Einzelfall ablehnen. 2.8 In Abhängigkeit von der vom Xxxx gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnungBord- abrechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang Zahlungsvorgang informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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Samples: Reisebedingungen

Zahlungen. 2.1 Nach Vertragsschluss 4.4.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird das Beförderungsentgelt sofort mit Abschluss des Beförderungsvertrages (Zugang vgl. Artikel 3.1) fällig. Erhöht sich das Beförderungsentgelt nachträglich, z.B. durch die Buchung oder Inanspruchnahme von entgeltpflichtigen Zusatzleistungen, Fluggastwechsel oder Umbuchungen, wird der Buchungsbestätigung) und Erhalt Mehrbetrag unverzüglich mit Eintritt des Sicherungsscheins zur Absicherung die Erhöhung auslösenden Umstandes, spätestens mit der Kundengelder im Falle der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm Artikel 252 EGBGB wird folgende Anzahlung, bezogen auf Mitteilung durch uns an Sie fällig. In diesem Fall gelten die nachfolgenden Regelungen entsprechend auch für den Gesamtreisepreis, fälligErhöhungsbetrag. 4.4.2 Für Ihre Zahlungen können Sie wählen: 2.2 Die Restzahlung (a) Barzahlungen sind ohne Einschränkungen an allen „Germanwings/ Eurowings Airport Sales“ möglich. (b) Per RatePAY-Rechnung können Sie das Beförderungsentgelt einschließlich der bei Abschluss des Beförderungsvertrags vereinbarten entgeltpflichtigen Zusatzleistungen bequem durch Banküberweisung entrichten. Zahlungen per RatePAY-Rechnung sind möglich, wenn der zu zahlende Gesamtbetrag mindestens 20 € und höchstens 0.000 € beträgt, Sie Ihren privaten Wohnsitz in Österreich oder in der Bundesrepublik Deutschland bei der Buchung als Rechnungs- und Kontaktanschrift angegeben haben und die weiteren in Artikel 23 beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Haben wir Ihren Wunsch auf Zahlung per RatePAY- Rechnung akzeptiert, wird der Rechnungsbetrag am 10. Bankarbeitstag nach Vornahme der Buchung, spätestens 30 Tage jedoch 1 Bankarbeitstag vor Reisebeginn dem Tag des ersten Abflugs zur Zahlung auf das angegebene Konto der Einzugsstelle fällig. (c) Mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren können Sie das Beförderungsentgelt einschließlich der bei Abschluss des Beförderungsvertrags vereinbarten entgeltpflichtigen Zusatzleistungen bequem durch Bankeinzug von Ihrem in Deutschland in EURO geführten Konto entrichten, soweit wenn zwischen dem Tag der Sicherungsschein übergeben Buchung und dem Tag des ersten Abflugs mindestens fünf Bankarbeitstage liegen. Sie erteilen dazu gesondert ein SEPA-Lastschrift-Mandat, durch welches Sie uns erlauben, den Zahlbetrag per SEPA-Lastschrift von ihrem Konto einzuziehen, und zugleich ihre kontoführende Bank anweisen, die Lastschrift bei Fälligkeit einzulösen. (d) Zahlungen per von uns akzeptierter Kreditkarte oder per PayPal sind ohne Einschränkungen möglich. Sie erteilen uns dazu die Belastungsermächtigung für Ihr Kreditkarten- oder PayPal-Konto bzw. erteilen PayPal den Zahlungsauftrag. Werden entgeltpflichtige Zusatzleistungen nachgebucht und per Kreditkarte oder PayPal gezahlt, so erheben wir dafür ein Transaktionsentgelt (Artikel 17 "TAFR"). 4.4.3 Haben wir die von Ihnen gewählte Zahlungsart durch Buchungsbestätigung akzeptiert, gilt das Beförderungsentgelt solange als vorläufig entrichtet, bis wir feststellen oder begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass (a) die von Ihnen angegebenen Daten der Kreditkarte, des PayPal- oder des Bankkontos falsch oder unvollständig sind, (b) Sie nicht der berechtigte Kreditkarten-, PayPal- oder Bankkontoinhaber sind, (c) Sie aus sonstigen Gründen nicht oder nicht in dem gesamten Umfang der durch den Beförderungsvertrag für Sie begründeten finanziellen Verpflichtungen über das Kreditkarten-, PayPal- oder Bankkonto zu verfügen berechtigt sind, (d) Sie die uns erteilte Ermächtigung widerrufen oder das vollständig ausgefüllte SEPA-Lastschrift-Mandat in Schriftform nicht unverzüglich zurückgesandt haben, (e) das Kreditkarten- oder Geldinstitut oder PayPal die von uns aufgrund Ihrer Ermächtigung angeforderte Zahlung nicht leistet, (f) der von uns bei Ihrem Kreditkarten-, PayPal- oder Bankkonto eingezogene Betrag ganz oder teilweise rückbelastet oder dessen Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird, oder (g) der Rechnungsbetrag einer RatePAY-Rechnung nicht spätestens am Fälligkeitstag auf dem Empfängerkonto eingegangen ist. 2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Sicherungsschein befindet sich auf der Rückseite der Bu- chungsbestätigung bzw. auf der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® Buchungsformulars. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 4 Wochen vor Reise- beginn. Kommt der Xxxx seinen Zahlungsverpflichtungen nicht frist- gerecht nach, behält sich XXXX Xxxxxxx vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen. 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung oder per Kreditkarte (z. B. MasterCard und Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaida. XXXX Xxxxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx ausdrücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Xxxx gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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Samples: Allgemeine Beförderungsbedingungen

Zahlungen. 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder im Falle der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm Artikel 252 EGBGB wird folgende Anzahlung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, fällig: 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Sicherungsschein Veranstalter hat zur Sicherung der Kundengelder für Buchungen bis zum 31.10.2021 eine Insolvenzversicherung bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. In diesen Fällen befindet sich der Sicherungsschein noch auf der Rückseite der Bu- chungsbestätigung Buchungsbestätigung oder Rechnung bzw. auf der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® Buchungsformulars. Seit dem 01.11.2021 besteht eine Absicherungspflicht des Veranstalters über die „Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH“ (DRSF). Seitdem erhalten die Gäste den Sicherungsschein zusammen mit den Rechnungsunterlagen. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- unver­ züglich seine Reiseunterlagensein AIDA Ticket, frühestens jedoch 4 3 Wochen vor Reise- Reise­ beginn. Kommt der Xxxx seinen Zahlungsverpflichtungen nicht frist- gerecht fristgerecht nach, behält sich XXXX Xxxxxxx vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer Xxxxxx 6 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen. 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen aus­ gewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung oder per Kreditkarte (z. B. MasterCard und Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere weitere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaidawww.aida­xxxxxxx.xx/xxxxxx. XXXX Xxxxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx ausdrücklich AIDA Cruises aus- drücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde vermit- telnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels Zahlungsmit­ tels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies durch eine entsprechende Buchungsänderung Buchungs­ änderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Xxxx gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.m

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Samples: Reisebedingungen

Zahlungen. 2.1 7.1. Nach Vertragsschluss Vertragsabschluss muss der Reisende 20 (Zugang zwanzig) Prozent – bzw. 30 (dreißig) bei Rad- und Schiffsreisen - des gesamten Reisepreises als Anzahlung überweisen, wobei die Rechtsfolgen gemäß Art. 1385 des Zivilgesetzbuches nicht eintreten, wenn der Buchungsbestätigung) und Erhalt Reisende wegen einem späteren, von ihm nicht zu vertretenden Ereignis zurücktritt, wenn der Rücktritt durch die schwerwiegende Nichterfüllung des Sicherungsscheins zur Absicherung Vertragspartners gerechtfertigt ist, bzw. wenn der Kundengelder im Falle Reiseveranstalter den Vertrag aufgrund von höherer Gewalt oder Nichterreichung der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm Artikel 252 EGBGB wird folgende Anzahlung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, fällig:Mindestteilnehmeranzahl nicht erfüllt. 2.2 7.2. Die Restzahlung wird in Höhe von 80 (achtzig) Prozent bzw. 70 (siebzig bei Rad- und Schiffsreisen) des Reisepreises erfolgt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung spätestens 30 (dreißig) Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.3 Reiseantritt bzw. bei Rad- und Schiffsreisen 50 (fünfzig) Tage vor Reiseantritt. Bei Buchung ab Anmeldungen innerhalb von 30 (dreißig) bzw. 50 (fünfzig bei Rad- und Schiffsreisen) Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis gesamte Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Sicherungsschein befindet sich 7.3. Sämtliche Zahlungen erfolgen per Kreditkarte über unsere Homepage oder per Banküberweisung auf der Rückseite der Bu- chungsbestätigung bzwfolgendes Konto: Bankverbindung: Raiffeisenkasse Xxxxxxxxxx, Xxxx-Xxxxxxxxxx-Xxx. auf der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® Buchungsformulars0, X-00000 Xxxxxxxxxx; Tel.: 0000 0000 000 000, ABI: 08302 - CAB: 00000, Xxxxxxxxxxxx: 0300031020, IBAN: XX00X0000000000000000000000, SWIFT: XXXXXX0X - BIC: RZSB IT 21023. 2.5 7.4. Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich seine Reiseunterlagenerfolgter Überweisung bitten wir den Reisenden, frühestens jedoch 4 die Kopie des Überweisungsbelegs im PDF-Format per E-Mail (xxxxxx@xxxxxxxxx.xxxx) zu senden. Eventuelle Kosten, die durch die Banküberweisung entstehen, verstehen sich zu Lasten des Reisenden. 7.5. Nach Zahlungseingang werden dem Reisenden bis spätestens 2 (zwei) Wochen vor Reise- beginnReiseantritt die notwendigen Reiseunterlagen per E-Mail zugesandt. 7.6. Kommt Nach erfolgter Buchungsbestätigung, wird für jede eventuelle Änderung der Xxxx seinen Zahlungsverpflichtungen Reservierung auf Verlangen des Reisenden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 verrechnet. 7.7. Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungs- und/oder Mitteilungsmodalitäten – soweit dies nicht frist- gerecht nachauf höhere Gewalt zurückzuführen ist –, behält sich XXXX Xxxxxxx der Reiseveranstalter unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen. 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung oder per Kreditkarte (z. B. MasterCard und Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaida. XXXX Xxxxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx ausdrücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Xxxx gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag gemäß Art. 1456 des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis Ital. Zivilgesetzbuchs mittels schriftlicher Mitteilung sofort und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkostenfristlos aufzulösen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Reise Paketen

Zahlungen. 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der BuchungsbestätigungReservierungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder im Falle der Insolvenz gemäß § 651 r k BGB iVm Artikel 252 EGBGB wird folgende AnzahlungAnzahlung fällig: • Bei Buchung zum Katalogpreis, bezogen auf den Gesamtreisepreis, Frühbucher oder Frühbucher Extra Preis 20 % • Bei Buchung zum FlexPreis 25 % Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer ggf. über Costa vermittelten Versicherung fällig:. 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 35 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen 35 Tage vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Sicherungsschein befindet sich wird dem Reisebüro vor einer Zahlung mit der Reisebestätigung/Rechnung per E- Mail zugesandt (zu finden auf der Rückseite Rückseite), sodass Ihre Zahlungen auf den Reisepreis gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert sind. Hat der Bu- chungsbestätigung bzw. auf Kunde direkt über Costa gebucht, wird ihm der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® BuchungsformularsSicherungsschein auch direkt von Xxxxx übermittelt. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich Kunde unverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 4 3 Wochen vor Reise- beginnReisebeginn. Bei Buchung über ein Reisebüro werden die Reiseunterlagen an das Reisebüro und bei Direktbuchung bei Costa direkt an den Kunden geschickt. Kommt der Xxxx Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht frist- gerecht fristgerecht nach, behält sich XXXX Xxxxxxx Xxxxx vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 Punkt 7 vereinbarten Entschädigungspauschalen Stornokosten zu berechnen. Darüber hinaus ist Costa berechtigt, bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 10 Euro zu erheben sowie die durch die Nichtzahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren) weiterzubelasten. Dieses Recht steht Xxxxx nicht nur bei Zahlung des Reisepreises, sondern bei jeglichen Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber Costa zu. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden in jedem Fall unbenommen. 2.6 Costa behält sich das Recht vor, die Abwicklung der Reisepreiszahlung bei Neubuchungen von Reisebüroinkasso (Zahlung an das Reisebüro) auf Direktinkasso (direkte Zahlung an Costa) umzustellen. Selbstverständlich wird Costa rechtzeitig über eine solche Umstellung vorab informieren. Für Buchungen im Direktinkasso gelten folgende Regelungen: a) Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen ausgewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises Costa zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung Überweisung, Sofortüberweisung oder per Kreditkarte (z. B. MasterCard und oder Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaida. XXXX Xxxxxxx Xxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx Xxxxx ausdrücklich anders vereinbart, haben bei vereinbartem Direktinkasso Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx Kunde eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies dieses durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises Costa das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 b) In Abhängigkeit von der vom Xxxx Kunden gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises Xxxxx das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises Reisepreises, der Bordabrechnung oder der Bordab- rechnungvon Ausflugsbuchungen) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang Zahlungsvorgang rechtzeitig informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Zahlungen. 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder im Falle der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm Artikel 252 EGBGB wird folgende Anzahlung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, fällig:: • Bei Buchung von AIDA PREMIUM und AIDA PREMIUM ALL INCLUSIVE 25 % • Bei Buchung von XXXX XXXXX und AIDA VARIO ALL INCLUSIVE 30 % • Bei Buchung von JUST AIDA 35 % Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über AIDA Cruises vermittelten Versicherung fällig. 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist.. (Änderungen vorbehalten) 2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Veranstalter hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei der „Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH“ (DRSF) abgeschlossen. Die Gäste erhalten den Sicherungsschein befindet sich auf zusammen mit der Rückseite der Bu- chungsbestätigung bzw. auf der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® BuchungsformularsBuchungsbestätigung. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich seine Reiseunterlagenun- verzüglich sein AIDA Ticket, frühestens jedoch 4 3 Wochen vor Reise- beginnReisebeginn. Kommt der Xxxx seinen Zahlungsverpflichtungen nicht frist- gerecht fristgerecht nach, behält sich XXXX Xxxxxxx vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag Reise- vertrag zurückzutreten und die unter Ziffer Xxxxxx 6 vereinbarten Entschädigungspauschalen Ent- schädigungspauschalen zu berechnen. 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen aus- gewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung oder per Kreditkarte Kredit- karte (z. B. MasterCard und Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere weitere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaidaxxxx-xxxxxxx.xx/xxxxxx. XXXX Xxxxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx ausdrücklich AIDA Cruises aus- drücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde ver- mittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels Zahlungs- mittels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies durch eine entsprechende ent- sprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr Be- arbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Xxxx gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnungBord- abrechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang Zahlungsvorgang informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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Samples: Reisebedingungen

Zahlungen. 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der BuchungsbestätigungReservierungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder im Falle der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm in Verbindung mit Artikel 252 EGBGB EGBGB) wird folgende Anzahlung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, fällig:: • bei Buchung zum Comfort-Preis und Deluxe-Preis 20 %, • bei Buchung zum Basic-Preis 25 %, • bei Buchung zum Last-Minute-Preis und Flash-Preis 30 % Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über Costa vermittelten Versicherung fällig. 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Sicherungsschein befindet sich wird dem Reisebüro vor einer Zahlung mit der Reisebestätigung/Rechnung per E-Mail zugesandt (zu finden auf der Rückseite Rückseite), sodass Ihre Zahlungen auf den Reisepreis gemäß § 651 r BGB insolvenzgesichert sind. Hat der Bu- chungsbestätigung bzw. auf Kunde direkt über Costa gebucht, wird ihm der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® BuchungsformularsSicherungsschein auch direkt von Xxxxx übermittelt. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich Kunde seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 4 drei Wochen vor Reise- beginnReisebeginn. Kommt der Xxxx Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht frist- gerecht fristgerecht nach, behält sich XXXX Xxxxxxx Xxxxx vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 6.2 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen. 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen ausgewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises Costa zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung Überweisung, Sofortüberweisung oder per Kreditkarte (z. z.B. MasterCard und oder Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaida. XXXX Xxxxxxx Xxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx Xxxxx ausdrücklich anders vereinbart, haben bei vereinbartem Direktinkasso Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx Kunde eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies dieses durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises Costa das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Xxxx gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Zahlungen. 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder im Falle der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm Artikel 252 EGBGB wird folgende Anzahlung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, fällig: 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist., 2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist.Reise- 2.4 Der Sicherungsschein befindet sich auf der Rückseite der Bu- chungsbestätigung Buchungsbestätigung bzw. auf der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® Buchungsformulars. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich unverzüg- lich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 4 3 Wochen vor Reise- beginnReisebe- ginn. Kommt der Xxxx seinen Zahlungsverpflichtungen nicht frist- gerecht fristge- recht nach, behält sich XXXX Xxxxxxx AIDA Cruises vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen. 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung oder per Kreditkarte (z. B. MasterCard und Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere weitere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ xxx.xxxx-xxxxxxx.xx/ myaida. XXXX Xxxxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx ausdrücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende schuldbe- freiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten ver- wendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden betreffen- den Forderung wieder zurück, ohne dass dies durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Xxxx gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnungBord- abrechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang Zahlungsvor- gang informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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Samples: Reisebedingungen

Zahlungen. 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder im Falle Fall der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm Artikel 252 EGBGB wird folgende Anzahlung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, fällig: 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Sicherungsschein Veranstalter hat zur Sicherung der Kundengelder für Buchungen bis zum 31.10.2021 eine Insolvenzversicherung bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. In diesen Fällen befindet sich der Sicherungsschein noch auf der Rückseite der Bu- chungsbestätigung Buchungsbestätigung oder Rechnung bzw. auf der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® Buchungsformulars. Seit dem 01.11.2021 besteht eine Absicherungspflicht des Veranstalters über die „Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH“ (DRSF). Seitdem erhalten die Gäste den Sicherungsschein zusammen mit den Rechnungsunterlagen. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich unverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 4 3 Wochen vor Reise- beginnReisebeginn. Kommt der Xxxx seinen Zahlungsverpflichtungen nicht frist- gerecht fristgerecht nach, behält sich XXXX Xxxxxxx vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter gemäß Ziffer 6 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen. 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen aus[1]gewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung oder per Kreditkarte (z. B. MasterCard und Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere weitere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaidaxxx.xxxx-xxxxxxx.xx/xxxxxx. XXXX Xxxxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx ausdrücklich AIDA Cruises aus[1]drücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde vermit[1]telnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels Zahlungsmit[1]tels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies durch eine entsprechende Buchungsänderung Buchungs[1]änderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises XXXX Xxxxxxx das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Xxxx gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnungBordabrechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang Zahlungsvorgang informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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Samples: Reisevertrag

Zahlungen. 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der BuchungsbestätigungReservierungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder im Falle der Insolvenz gemäß § 651 k BGB (für ab dem 01.07.2018 geschlossene Reiseverträge gemäß § 651 r BGB iVm in Verbin­ dung mit Artikel 252 EGBGB EGBGB) wird folgende AnzahlungAnzahlung fällig: • Bei Buchung zum Katalogpreis, bezogen auf den Gesamtreisepreis, Frühbucher­ oder Frühbucher­Extra­ Preis 20 % • Bei Buchung zum FlexPreis 25 % Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer ggf. über Xxxxx vermittelten Versicherung fällig:. 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reise- Reise­ preis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Sicherungsschein befindet sich wird dem Reisebüro vor einer Zahlung mit der Reisebestätigung / Rechnung per E-Mail zugesandt (zu finden auf der Rückseite Rückseite), sodass Ihre Zahlungen auf den Reisepreis gemäß § 651 k (ab dem 01.07.2018: § 651 r) BGB insolvenzgesichert sind. Hat der Bu- chungsbestätigung bzw. auf Kunde direkt über Costa gebucht, wird ihm der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® BuchungsformularsSicherungsschein auch direkt von Xxxxx übermittelt. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- Kunde unver­ züglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 4 3 Wochen vor Reise- beginnRei­ sebeginn. Kommt der Xxxx Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht frist- gerecht fristgerecht nach, behält sich XXXX Xxxxxxx Xxxxx vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 Punkt 6.2 vereinbarten Entschädigungspauschalen Ent­ schädigungspauschalen zu berechnen. 2.6 Costa behält sich das Recht vor, die Abwicklung der Reisepreis­ zahlung bei Neubuchungen von Reisebüroinkasso (Zahlung an das Reisebüro) auf Direktinkasso (direkte Zahlung an Costa) umzustellen. Selbstverständlich wird Costa rechtzeitig über eine solche Umstellung vorab informieren. Für Buchungen im Direktinkasso gelten folgende Regelungen: a) Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- ausgewie­ senen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises Costa zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung Überweisung, Sofortüberweisung oder per Kreditkarte (z. B. MasterCard und oder Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaida. XXXX Xxxxxxx Xxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx Xxxxx ausdrücklich anders vereinbart, haben bei ver­ einbartem Direktinkasso Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels Zahlungs­ mittels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx Kunde eine bereits im Voraus Vo­ raus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies dieses durch eine entsprechende Buchungsänderung Buchungs­ änderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises Costa das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 b) In Abhängigkeit von der vom Xxxx Kunden gewählten Zahlart und im Rahmen Rah­ men der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises Xxxxx das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises Reisepreises, der Bordabrechnung oder der Bordab- rechnungvon Aus­ flugsbuchungen) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang Zahlungsvorgang recht­ zeitig informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Zahlungen. 2.1 7.1. Nach Vertragsschluss Vertragsabschluss muss der Reisende 20 (Zugang zwanzig) Prozent des gesamten Reisepreises als Anzahlung überweisen, wobei die Rechtsfolgen gemäß Art. 1385 des Zivilgesetzbuches nicht eintreten, wenn der Buchungsbestätigung) und Erhalt Reisende wegen einem späteren, von ihm nicht zu vertretenden Ereignis zurücktritt, wenn der Rücktritt durch die schwerwiegende Nichterfüllung des Sicherungsscheins zur Absicherung Vertragspartners gerechtfertigt ist, bzw. wenn der Kundengelder im Falle Reiseveranstalter den Vertrag aufgrund von höherer Gewalt oder Nichterreichung der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm Artikel 252 EGBGB wird folgende Anzahlung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, fällig:Mindestteilnehmeranzahl nicht erfüllt. 2.2 7.2. Die Restzahlung wird in Höhe von 80 (achtzig) Prozent des Reisepreises erfolgt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung spätestens 30 (dreißig) Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.3 Reiseantritt bzw. bei Rad- und Schiffsreisen 50 (fünfzig) Tage vor Reiseantritt. Bei Buchung ab Anmeldungen innerhalb von 30 (dreißig) Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis gesamte Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Sicherungsschein befindet sich 7.3. Sämtliche Zahlungen erfolgen per Kreditkarte über unsere Homepage oder per Banküberweisung auf der Rückseite der Bu- chungsbestätigung bzwfolgendes Konto: Bankverbindung: Raiffeisenkasse Xxxxxxxxxx, Xxxx-Xxxxxxxxxx-Xxx. auf der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® Buchungsformulars0, X-00000 Xxxxxxxxxx; Tel.: 0000 0000 000 000, ABI: 08302 – CAB: 00000, Xxxxxxxxxxxx: 0300031020, IBAN: XX00X0000000000000000000000, SWIFT: XXXXXX0X – BIC: RZSB IT 21023. 2.5 7.4. Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich seine Reiseunterlagenerfolgter Überweisung bitten wir den Reisenden, frühestens jedoch 4 die Kopie des Überweisungsbelegs im PDF-Format per E-Mail (xxxxxx@xxxxxxxxx.xxxx) zu senden. Eventuelle Kosten, die durch die Banküberweisung entstehen, verstehen sich zu Lasten des Reisenden. 7.5. Nach Zahlungseingang werden dem Reisenden bis spätestens 2 (zwei) Wochen vor Reise- beginnReiseantritt die notwendigen Reiseunterlagen per E- Mail zugesandt. 7.6. Kommt Nach erfolgter Buchungsbestätigung, wird für jede eventuelle Änderung der Xxxx seinen Zahlungsverpflichtungen Reservierung auf Verlangen des Reisenden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 verrechnet. 7.7. Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungs- und/oder Mitteilungsmodalitäten – soweit dies nicht frist- gerecht nachauf höhere Gewalt zurückzuführen ist –, behält sich XXXX Xxxxxxx der Reiseveranstalter unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen. 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung oder per Kreditkarte (z. B. MasterCard und Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaida. XXXX Xxxxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx ausdrücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Xxxx gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag gemäß Art. 1456 des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis Ital. Zivilgesetzbuchs mittels schriftlicher Mitteilung sofort und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkostenfristlos aufzulösen.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen Für Den Verkauf Von Reisepaketen

Zahlungen. 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder im Falle der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm Artikel 252 EGBGB wird folgende Anzahlung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, fällig: 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Sicherungsschein befindet befi ndet sich auf der Rückseite der Bu- chungsbestätigung Buchungsbestätigung bzw. auf der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® Buchungsformulars. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich unverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 4 Wochen vor Reise- beginnReisebeginn. Kommt der Xxxx seinen Zahlungsverpflichtungen Zahlungsverpfl ichtungen nicht frist- gerecht fristgerecht nach, behält sich XXXX Xxxxxxx vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer Xxxxxx 6 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen. 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen ausgewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung oder per Kreditkarte (z. B. MasterCard und Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet fi ndet der Xxxx xxx- tere weitere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaidawww.aida xxxxxxx.xx/xxxxxx. XXXX Xxxxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx ausdrücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Xxxx gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnungBordabrechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang Zahlungsvorgang informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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Samples: Reisevertrag

Zahlungen. 2.1 7.1. Nach Vertragsschluss Vertragsabschluss muss der Reisende 20 (Zugang zwanzig) Prozent des gesamten Reisepreises als Anzahlung überweisen, wobei die Rechtsfolgen gemäß Art. 1385 des Zivilgesetzbuches nicht eintreten, wenn der Buchungsbestätigung) und Erhalt Reisende wegen einem späteren, von ihm nicht zu vertretenden Ereignis zurücktritt, wenn der Rücktritt durch die schwerwiegende Nichterfüllung des Sicherungsscheins zur Absicherung Vertragspartners gerechtfertigt ist, bzw. wenn der Kundengelder im Falle Reiseveranstalter den Vertrag aufgrund von höherer Gewalt oder Nichterreichung der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm Artikel 252 EGBGB wird folgende Anzahlung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, fällig:Mindestteilnehmeranzahl nicht erfüllt. 2.2 7.2. Die Restzahlung wird in Höhe von 80 (achtzig) Prozent des Reisepreises erfolgt ohne nochmalige Zahlungsaufforderung spätestens 30 (dreißig) Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.3 Reiseantritt bzw. bei Rad- und Schiffsreisen 50 (fünfzig) Tage vor Reiseantritt. Bei Buchung ab Anmeldungen innerhalb von 30 (dreißig) Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis gesamte Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Sicherungsschein befindet sich 7.3. Sämtliche Zahlungen erfolgen per Kreditkarte über unsere Homepage oder per Banküberweisung auf der Rückseite der Bu- chungsbestätigung bzwfolgendes Konto: Bankverbindung: Raiffeisenkasse Niederdorf, Hans- Xxxxxxxxxx-Xxx. auf der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® Buchungsformulars0, X-00000 Xxxxxxxxxx; Tel.: 0000 0000 000 000, ABI: 08302 – CAB: 00000, Xxxxxxxxxxxx: 0300031020, IBAN: XX00X0000000000000000000000, SWIFT: XXXXXX0X – BIC: RZSB IT 21023. 2.5 7.4. Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich seine Reiseunterlagenerfolgter Überweisung bitten wir den Reisenden, frühestens jedoch 4 die Kopie des Überweisungsbelegs im PDF-Format per E-Mail (xxxxxx@xxxxxxxxx.xxxx) zu senden. Eventuelle Kosten, die durch die Banküberweisung entstehen, verstehen sich zu Lasten des Reisenden. 7.5. Nach Zahlungseingang werden dem Reisenden bis spätestens 2 (zwei) Wochen vor Reise- beginnReiseantritt die notwendigen Reiseunterlagen per E-Mail zugesandt. 7.6. Kommt Nach erfolgter Buchungsbestätigung, wird für jede eventuelle Änderung der Xxxx seinen Zahlungsverpflichtungen Reservierung auf Verlangen des Reisenden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 verrechnet. 7.7. Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungs- und/oder Mitteilungsmodalitäten – soweit dies nicht frist- gerecht nachauf höhere Gewalt zurückzuführen ist –, behält sich XXXX Xxxxxxx der Reiseveranstalter unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen. 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung oder per Kreditkarte (z. B. MasterCard und Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaida. XXXX Xxxxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx ausdrücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Xxxx gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag gemäß Art. 1456 des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis Ital. Zivilgesetzbuchs mittels schriftlicher Mitteilung sofort und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkostenfristlos aufzulösen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Reisepaketen

Zahlungen. 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder im Falle Fall der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm Artikel 252 EGBGB wird folgende Anzahlung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, fällig: 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Sicherungsschein befindet sich auf der Rückseite der Bu- chungsbestätigung Buchungsbestätigung bzw. auf der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® Buchungsformulars. Seit dem 01.11.2021 besteht eine Absicherungspflicht des Veranstalters über die „Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH“ (DRSF). Seitdem erhalten die Gäste den Sicherungsschein zusammen mit den Rechnungsunterlagen. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich unverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 4 3 Wochen vor Reise- beginnReisebeginn. Kommt der Xxxx seinen Zahlungsverpflichtungen nicht frist- gerecht fristgerecht nach, behält sich XXXX Xxxxxxx vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer gemäß Ziff er 6 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen.zu 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen ausgewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung oder per Kreditkarte (z. B. MasterCard und Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere weitere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaidaxxx.xxxx-xxxxxxx.xx/xxxxxx. XXXX Xxxxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx ausdrücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden betreff enden Forderung wieder zurück, ohne dass dies durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Xxxx gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnungBordabrechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang Zahlungsvorgang informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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Samples: Reisevertrag

Zahlungen. 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der BuchungsbestätigungReservierungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder im Falle der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm Artikel 252 EGBGB wird folgende Anzahlung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, fällig:: •• bei Buchung zum Tarif My Cruise, All Inclusive Tarif oder Super All inclusive Tarif 20 %, •• bei Buchung einer Weltreise oder Grand Cruise der Costa Luminosa 20 %, •• bei Buchung zum Last-Minute-Preis und Flash-Preis 30 %. Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über Costa vermittelten Versicherung fällig. 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen Tage vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Sicherungsschein befindet sich wird dem Reisebüro vor einer Zahlung mit der Reisebestätigung/Rechnung per E-Mail zugesandt (zu finden auf der Rückseite Rückseite), sodass Ihre Zahlungen auf den Reisepreis insolvenzgesichert sind. Hat der Bu- chungsbestätigung bzw. auf Kunde direkt über Costa gebucht, wi rd ihm der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® BuchungsformularsSicherungsschein auch direkt von Costa übermittelt. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich Kunde seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 4 drei Wochen vor Reise- beginnReisebeginn. Kommt der Xxxx Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht frist- gerecht fristgerecht nach, behält sich XXXX Xxxxxxx Xxxxx vor, nach erfolgloser Mahnung und nicht fristgerechtem Zahlungseingang vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 6.2 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen. 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen ausgewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises Costa zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung Überweisung, Sofortüberweisung (PayPal), per Kreditkarte (nur Amex) oder per Kreditkarte über PayPal (z. B. MasterCard und Mastercard, Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaida. XXXX Xxxxxxx Xxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx Xxxxx ausdrücklich anders vereinbart, haben bei vereinbartem Direktinkasso Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx Kunde eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung Forderu ng wieder zurück, ohne dass dies dieses durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises Xxxxx das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Xxxx Kunden gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises Costa das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnungBordabrechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx Kunde rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang Zahlungsvorgang informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Zahlungen. 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der BuchungsbestätigungReservierungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung der Kundengelder im Falle der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm Artikel 252 EGBGB wird folgende Anzahlung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, fällig:: -bei Buchung zum Tarif My Cruise, All Inclusive Tarif oder Super All inclusive Tarif 20 %, -bei Buchung einer Weltreise oder Grand Cruise der Costa Luminosa 20 %, -bei Buchung zum Last-Minute-Preis und Flash-Preis 30 %. Mit der Anzahlung wird gleichzeitig auch die volle Prämie einer über Costa vermittelten Versicherung fällig. 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen Tage vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Sicherungsschein befindet sich wird dem Reisebüro vor einer Zahlung mit der Reisebestätigung/Rechnung per E-Mail zugesandt (zu finden auf der Rückseite Rückseite), sodass Ihre Zahlungen auf den Reisepreis insolvenzgesichert sind. Hat der Bu- chungsbestätigung bzw. auf Kunde direkt über Costa gebucht, wird ihm der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® BuchungsformularsSicherungsschein auch direkt von Xxxxx übermittelt. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich Kunde seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 4 drei Wochen vor Reise- beginnReisebeginn. Kommt der Xxxx Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht frist- gerecht fristgerecht nach, behält sich XXXX Xxxxxxx Xxxxx vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 6 6.2 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnen. 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen ausgewiesenen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises Costa zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung Überweisung, Sofortüberweisung (PayPal), per Kreditkarte (nur Amex) oder per Kreditkarte über PayPal (z. B. MasterCard und Mastercard, Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaida. XXXX Xxxxxxx Xxxxx behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx Xxxxx ausdrücklich anders vereinbart, haben bei vereinbartem Direktinkasso Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende Wirkung. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx Kunde eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies dieses durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises Costa das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Xxxx Kunden gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises Costa das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnungBordabrechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx Kunde rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang Zahlungsvorgang informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Zahlungen. 2.1 Nach Vertragsschluss (Zugang der BuchungsbestätigungReservierungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheins zur Absicherung wird eine Anzahlung von 20% fällig. Mit der Kundengelder im Falle der Insolvenz gemäß § 651 r BGB iVm Artikel 252 EGBGB Anzahlung wird folgende Anzahlung, bezogen auf den Gesamtreisepreis, gleichzeitig auch die volle Prämie einer ggf. über Costa vermittelten Versicherung fällig:. 2.2 Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.3 Bei Buchung ab 30 Tagen Tage vor Reisebeginn ist der komplette Reise- preis Reisepreis sofort fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. 2.4 Der Sicherungsschein befindet sich wird dem Reisebüro vor einer Zahlung mit der Reisebestätigung/Rechnung per E-Mail zugesandt (zu finden auf der Rückseite Rückseite), sodass Ihre Zahlungen auf den Reisepreis insolvenzgesichert sind. Hat der Bu- chungsbestätigung bzw. auf Kunde direkt über Costa gebucht, wird ihm der Rückseite des neutralen Xxxxxxx XXXX® BuchungsformularsSicherungsschein auch direkt von Xxxxx übermittelt. 2.5 Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Xxxx unver- züglich Kunde unverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 4 3 Wochen vor Reise- beginnReisebeginn. Bei Buchung über ein Reisebüro werden die Reiseunterlagen an das Reisebüro und bei Direktbuchung bei Costa direkt an den Kunden geschickt. Kommt der Xxxx Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht frist- gerecht fristgerecht nach, behält sich XXXX Xxxxxxx Xxxxx vor, nach erfolgloser Mahnung vom Reisevertrag zurückzutreten und eine Entschädigungspauschale in Höhe der in Punkt 7.2. vereinbarten Stornogebühr geltend zu machen. Darüber hinaus ist Costa berechtigt, bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 10 Euro zu erheben sowie die unter Ziffer 6 vereinbarten Entschädigungspauschalen zu berechnendurch die Nichtzahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren) weiterzubelasten. Dieses Recht steht Xxxxx nicht nur bei Zahlung des Reisepreises, sondern bei jeglichen Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber Costa zu. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem Kunden in jedem Fall unbenommen. 2.6 Die Zahlung des Reisepreises hat zum in der Rechnung ausgewie- senen Fälligkeitstermin ausschließlich an AIDA Cruises zu erfolgen und kann wahlweise per Überweisung oder per Kreditkarte (z. B. MasterCard und Visa) vorgenommen werden. Darüber hinaus findet der Xxxx xxx- tere Zahlungsarten auf xxx.xxxx.xx/xxxxxx bzw. xxx.xxxxxxxxxxx.xx/ myaida. XXXX Xxxxxxx Costa behält sich das Recht vor, die akzeptierten Zah- lungsweisen Zahlungsweisen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sofern nicht mit XXXX Xxxxxxx ausdrücklich anders vereinbart, haben Zahlungen an vermittelnde Reisebüros keine schuldbefreiende WirkungSelbstverständlich wird Costa rechtzeitig über eine solche Umstellung vorab informieren. Nach erfolgter Zahlung ist eine Änderung des verwendeten Zahlungsmittels nicht mehr möglich. Verlangt der Xxxx Kunde eine bereits im Voraus geleistete Zahlung noch vor Fälligkeit der betreffenden Forderung wieder zurück, ohne dass dies dieses durch eine entsprechende Buchungsänderung begründet ist, behält sich AIDA Cruises Costa das Recht vor, hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. 2.7 In Abhängigkeit von der vom Xxxx gewählten Zahlart und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben behält sich AIDA Cruises das Recht vor, bei Zahlungen (z. B. des Reisepreises oder der Bordab- rechnung) ein Transaktionsentgelt zu verlangen. Über die Höhe des Transaktionsentgelts wird der Xxxx rechtzeitig vor dem Zahlungs- vorgang informiert. 2.8 Tritt ein Dritter in den Vertrag des Reisenden ein, so haften beide AIDA Cruises gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen