Common use of Zahlungen Clause in Contracts

Zahlungen. Alle Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum (falls nicht anders vereinbart) ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der angeführten Zahlungsziele fällig. Die Zahlung hat in Bar in den Geschäften oder mittels Banküberweisung zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Gestaltet sich die Finanzierung des Käufers nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt: a) Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust); d) Sicherstellung auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % p. M. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und Spesen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wird. g) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungen. Alle Die Rechnungen sind 14 Tage zahlbar ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellungsdatum Rechnungsdatum. Ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum oder nach Ab- lauf einer anderen vereinbarten Zahlungsfrist ist ein Verzugszins von 5% pro Jahr geschuldet. CHROMOS ist berechtigt interne und externe Aufwen- dungen (falls wie bspw.Zahlungsportale) für die Rechnungserstellung separat zu verrechnen. CHROMOS ist berechtigt, pro Mahnung CHF 50 als pauschalierte Mahn- kosten zu berechnen. Fallen zusätzliche Inkassospesen an, so ist CHRO- MOS berechtigt, diese dem Kunden separat zu verrechnen. Wird der aus- stehende Betrag auch nach wiederholter Mahnung nicht anders vereinbart) ohne Abzug von Skonto zu bezahlenbezahlt, kann CHROMOS die Forderung an ein Inkassounternehmen abtreten oder die- ses mit der Betreibung der Forderung auf Kosten des Kunden beauftragen. Der Kunde ermächtigt CHROMOS hiermit zur Weitergabe der hierfür rele- vanten Daten. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, ausser diese seien anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, so- weit die Ansprüche auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Bei Teilverrechnungen sind Zahlungsfristerstreckung oder bei Vereinbarung eines Abzahlungs-, Leasinggeschäftes hat der Kunde den Kaufgegenstand gegen alle Risiken auf eigene Kosten zu versichern. Kann der Kunde den Versicherungsnach- weis nicht erbringen, hat CHROMOS das Recht, auf Kosten des Kunden die entsprechenden Teilzahlungen Versicherungen abzuschliessen. Solange der Kaufgegenstand nicht vollständig bezahlt sind, ist der Kunde verpflichtet, ihn ordentlich zu warten, ihn in tadellosem Zustand zu halten und alles zu unterlassen, was seinen Wert über die normale Abnutzung hinaus mindern könnte. Verfügt der Kunde nicht über qualifiziertes War- tungspersonal, erfolgt die Wartung der Sache zu Lasten des Kunden durch CHROMOS bzw. ihres Beauftragten. Ist ein Abzahlungsgeschäft vereinbart und befindet sich der Kunde mit Erhalt der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der angeführten Zahlungsziele fällig. Die Zahlung hat in Bar in den Geschäften oder mittels Banküberweisung zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Gestaltet sich die Finanzierung des Käufers nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen in Teil- zahlungen im Verzug, so sind wir hat CHROMOS das Recht, den Restkaufpreis in einer einmaligen Zahlung zu fordern. Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Kunden oder bei Gefährdung der Zahlung durch Verschlechterung sei- ner Vermögenslage ist CHROMOS berechtigt: a) , Sicherstellung zu verlangen oder gem. Ziff. 14 mit den Rechtsfolgen wie beim Zahlungsverzug vom Ver- trag zurückzutreten bzw. auf die weitere Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust); d) Sicherstellung auch noch nicht fälliger verzichten. CHRO- MOS behält sich weitergehende Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % p. M. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und Spesen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wirdgegenüber dem Kunden vor. g) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot).

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlungen. 5.1. Alle Rechnungen Rechnungen, auch Teilrechnungen, sind 14 Tage unverzüglich nach Ausstellungsdatum (falls nicht anders vereinbart) Erhalt ohne Abzug von Skonto zu bezahlenund spesenfrei zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 5.2. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der angeführten Zahlungsziele fällig. Die Zahlung hat in Bar in den Geschäften bar oder mittels Banküberweisung Überweisung zu erfolgen. 5.3. Eingehende Zahlungen werden zuerst des Vertragspartners gelten erst mit dem Einlangen auf ältere fällige Rechnungen gutgeschriebenunserem Geschäftskonto als geleistet. Unabhängig davon Etwaige Schwierigkeiten beim Transfer von Rechnungsbeträgen gehen zulasten des Vertragspartners. 5.5. Es bleibt es ausschließlich uns vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen diese eingehende Zahlungen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindendgutgeschrieben werden. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst zunächst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbringung(außer)gerichtlichen Einigung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. 5.6. Gestaltet sich die Finanzierung Finanzlage des Käufers nach unserem Dafürhalten für Vertragspartners aus unserer Sicht ungünstig oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen in VerzugZahlungsverzug, so sind wir berechtigt: a) , • die Erfüllung der eigenen Verpflichtung Verpflichtung, auch jener aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringenden Leistungen, gleichgültig welcher Art, bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch aufzuschieben und die zu nehmen; c) liefernde Ware bzw die Geräte, an welchen die Dienstleistungen erbracht werden, zurückzubehalten; • den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (TerminverlustTerminsverlust); d) Sicherstellung ; • Sicherstellungen auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen; e) ; • ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 der jeweils üblichen Bankrate für Kontokorrentkredite, jedoch mindestens 12 % p. M. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und Spesen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher ArtZinsen p.a., zu verrechnen; f) ; • bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wird. g) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten5.7. Unserem Dem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen Forderung aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte Dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher Personen abzutreten oder privatrechtlicher Natur, abzutreten zu verpfänden (Aufrechnungs- und AbrechnungsverbotAbtretungsverbot). 5.8. Zugunsten allfälliger gegen uns bestehender Forderungen steht dem Vertragspartner kein Zurückbehaltungsrecht zu. Der Vertragspartner ist verpflichtet, jegliche infolge seines Zahlungsverzugs anfallenden Zinsen und Kosten sowie entstandene Schäden zu ersetzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungen. Alle 6.1. Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum (falls nicht anders vereinbart) ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder der Rechnung nicht etwas anderes ergibt. 6.2. Wir sind berechtigt, bereits erbrachte Teilleistung abzurechnen. Nach Auftragserfüllung und Abnahme wird von Skonto uns die Endrechnung erstellt. Für die Endrechnung gilt Xxxxxx 6.1 entsprechend. 6.3. Für den Auftraggeber besteht die Möglichkeit, uns ein SEPA-Lastschriftmandat zu bezahlen. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der angeführten Zahlungsziele fälligerteilen. Die Frist für die Vorankündigung des Einzugs (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Auftraggeber sorgt für die Deckung des Xxxxxx. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, wenn der Auftraggeber die Nichteinlösung oder Rückbuchung zu vertreten hat. 6.4. Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen nach der Fälligkeit der Zahlung hat oder einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Bar Zahlungsverzug. Maßgebend ist der Zahlungseingang bei uns. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Wir sind berechtigt, ab der zweiten Mahnung Mahngebühren in Höhe von € 5,00 pro Schreiben zu fordern. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns infolge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 6.5. In Abweichung von den Geschäften oder mittels Banküberweisung §§ 366, 367 BGB sind wir berechtigt, bei Zahlungen ohne Verrechnungsbestimmung selbst zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehaltenbestimmen, auf welche unserer Forderungen die Zahlungen des Auftraggebers gutzuschreiben sind. 6.6. Sollte uns nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt werden, durch die unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, so können wir bei Bestehen einer Vorleistungspflicht unsere Leistung solange verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder uns Sicherheit für sie geleistet ist. 6.7. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur insoweit zulässig, als diese von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen uns als bestehend und fällig anerkannt oder rechtswirksam festgestellt sind. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als es auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Gestaltet sich die Finanzierung des Käufers nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt: a) Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust); d) Sicherstellung auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % p. M. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und Spesen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wirddemselben Vertragsverhältnis beruht. g) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungen. Alle 1. Unsere Rechnungen sind 14 Tage innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellungsdatum (falls nicht anders vereinbart) ohne Abzug Zugang zur Zahlung fällig. Soweit wir längere Zahlungsziele einräumen, tritt die Fälligkeit unserer Forderung mit Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Leistungszeit ein. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von Skonto 9%-Punkten über dem Basiszinssatz. 2. Zahlungen unserer Käufer werden zunächst auf deren älteste Forderungen angerechnet. Bei Scheckzahlung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. Wechsel werden nur er- füllungshalber entgegengenommen. Sämtliche Diskont-, Inkasso- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort nach Aufgabe zu bezahlen. 3. Bei Teilverrechnungen Vor Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge sind wir zu keinen weiteren Leistungen verpflichtet. Wird bei einer Rechnung das Zahlungsziel überschritten, oder werden uns Umstände bekannt, die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der angeführten die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir be- rechtigt, sämtliche noch offenen Rechnungen fällig zu stellen, auch wenn Stundung gewährt wurde oder Wechsel entgegengenom- men worden sind. Wir sind überdies berechtigt, ganz oder teilweise von noch laufen- den Verträgen Abstand zu nehmen. Lieferungen brauchen wir nicht mehr auszuführen oder können sie von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen. 4. Zahlungen sind an die auf unseren Formularen angegebenen Banken, bzw. Konten zu leisten. 5. Unsere Vertreter sind zu Inkasso nicht berechtigt. Abweichende Zahlungsziele fälligsind grundsätzlich bei Auftragsabschluss zu verein- baren. 6. Die Zahlung hat in Bar in den Geschäften oder mittels Banküberweisung zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Gestaltet sich die Finanzierung Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist er nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräf- tig festgestellt sind oder mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt: a) Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust); d) Sicherstellung auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % p. M. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und Spesen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wirdunseren Ansprüchen im Gegenseitig- keitsverhältnis stehen. g) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungen. Alle Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum (falls nicht anders vereinbart) ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der angeführten Zahlungsziele fällig1. Die Zahlung hat Zahlungen haben in Bar in den Geschäften oder mittels Banküberweisung Euro durch Überweisung auf unser angegebenes Konto zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Sofern keine abweichende Zahlungsbedingung vereinbart wurde, sind die Rechnungen gutgeschriebeninnerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Gestaltet sich die Finanzierung des Käufers nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen Gerät unser Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt: a) Erfüllung , von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch gesetzlichen Umsatzsteuer zu nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust); d) Sicherstellung auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % p. M. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden berechnen. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen unseres Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und SpesenZinsen entstanden, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Artsind wir berechtigt, zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutretendie Zahlung zunächst auf Kosten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wirddann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. g) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten2. Unserem Vertragspartner Der Abnehmer ist es untersagtnicht befugt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung Ansprüche irgendwelcher Art gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen unsere Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. 3. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch Umstände, die auf verminderte Kreditfähigkeit des Abnehmers hindeuten und uns zustehende Forderungen an dritte natürliche erst nach Abschluss des Vertrages bekannt werden, hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen, auch im Falle einer Stundung, zur Folge. 4. Dieselben Vorgänge berechtigen uns, jede weitere Veräußerung der gelieferten Ware zu untersagen, sie auf Kosten des Kunden in das eigene Verfügungsrecht zurückzunehmen, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder juristische PersonenSchadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 5. Kommt der Abnehmer mit einer Zahlung in Verzug, gleich ob öffentlicher so werden alle Forderungen, die wir aus irgendwelchen Gründen gegen den Abnehmer haben, sofort fällig. In diesen Fällen steht uns ferner das Recht zu, von einzelnen oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot)von allen nicht vollständig durchgeführten Geschäften zurückzutreten. Etwaige Inkassokosten gehen zu Lasten des Abnehmers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungen. Alle Rechnungen Soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich besondere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind 14 Zahlungen des Kunden dreißig (30) Tage nach Ausstellungsdatum ab dem Datum der von Hyfra ausgestellten Rechnung fällig. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn Hyfra der jeweilige Betrag zur Verfügung steht und (falls nicht anders vereinbartbei Scheckzahlung) ohne Abzug von Skonto zu bezahlenausgestellte Schecks eingelöst wurden. Bei Teilverrechnungen sind Überschreiten des relevanten Zahlungsziels gilt der Kunde ohne weitere Mahnung als in Verzug. Bei einem Zahlungsverzug seitens des Kunden kann Hyfra Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erheben. Das Recht von Hyfra auf Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt hiervon unberührt. Entstehen Hyfra beim Einzug fälliger Beträge Kosten, gehen diese zu Lasten des Kunden. Hyfra ist berechtigt, Zahlungen zunächst zur Begleichung älterer Schulden des Kunden sowie von bereits angefallenen Kosten und Zinsen zu verwenden und erst dann zur Deckung von für die entsprechenden Teilzahlungen mit Waren oder Service-Leistungen fälligen zugrunde liegenden Beträgen. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach und werden dabei insbesondere Schecks nicht eingelöst oder Zahlungen eingestellt, oder erhält Hyfra Kenntnis über andere Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden infrage stellen, kann Hyfra in eigenem Ermessen und unbeschadet seiner anderen Rechte die gesamte fällige Summe einfordern (selbst wenn Scheckzahlung akzeptiert wurde), ohne einen Auftrag auszuliefern (inkl. Teillieferungen) und vom Kunden bis zum Erhalt der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der angeführten Zahlungsziele fälligvollständigen Zahlung für weitere Lieferungen Vorauskasse verlangen. Die Zahlung hat in Bar in den Geschäften Der Kunde ist nicht berechtigt, aufgrund strittiger oder mittels Banküberweisung nicht endgültig und rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen Beträge zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen verrechnen oder gerichtlichen Erbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Gestaltet sich die Finanzierung des Käufers nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt: a) Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust); d) Sicherstellung auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % p. M. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und Spesen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wirdein Einbehaltungsrecht wahrzunehmen. g) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot).

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Samples: Warenverkaufs Und Serviceleistungsvereinbarung

Zahlungen. Alle Ein Anspruch auf Skonto besteht nur, wenn alle vorangehenden Rechnungen beglichen sind. Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum (falls nicht anders vereinbart) zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug Abzug. Wechselzahlungen sind vorher schriftlich zu vereinbaren. Wechsel und Schecks gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Diskont- und Bankspesen sowie sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Kunden. Teilzahlungen müssen in jedem Fall von Skonto zu bezahlenuns schriftlich bestätigt werden. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der angeführten Zahlungsziele fällig. Die Zahlung hat in Bar in den Geschäften Für verspätete Zahlungen oder mittels Banküberweisung zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Gestaltet sich die Finanzierung des Käufers nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so bei Stundung sind wir berechtigt: a) Erfüllung , für die gesamte fällige Forderung bankübliche Zinsen ab dem Tage des Verfalls zu berechnen, so dass es einer formellen In-Verzug-Setzung nicht bedarf. Ein in Verzug geratener Kunde ist verpflichtet, gelieferte, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, auf Verlangen an uns herauszugeben. Ist er im Verzug oder verschlechtern sich seine Vermögensverhältnisse erheblich, sind wir berechtigt, die sofortige Barzahlung aller noch offenen, auch der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust); d) Sicherstellung auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx fälligen Rechnungen, einschließlich der laufenden Wechsel oder der gestundeten Beträge zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % p. M. sowie alle durch verlangen und die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und SpesenErfüllung abgeschlossener Lieferverträge zu verweigern. Wenn quittierte Liefernachweise angefordert werden, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügtdarf dies, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wird. g) die Lieferung ordnungsgemäß ausgeliefert ist, das Zahlungsziel nicht beeinflussen. Etwaige entstandene Kosten werden von uns aus einem anderen Titel an nachbelastet. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debet-Zinsen, mindestens jedoch 3 % über den Vertragspartner zu erbringende Leistungen bis jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Kunden zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen Aufrechnung oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot)Zurückhaltung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Unternehmergeschäfte

Zahlungen. Alle Rechnungen 18.1 Sie sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum (falls nicht anders vereinbart) ohne Abzug von Skonto berechtigt Abschlagszahlungen zu bezahlenverlangen. Bei Teilverrechnungen Dies gilt jedoch erst für Abschlagsforderungen i.H.v. mindestens 15.000,00 EUR. Sie haben eine prüfbare Abschlagsrechnung vorzulegen. In der Schlussrechnung sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt erfolgten Abschlagszahlungen unter Darstellung des jeweiligen Rechnungsbetrags und der ggf. hierauf geleisteten Mehrwertsteuer auszuweisen. 18.2 Sofern Sie uns nicht bereits eine Vertragserfüllungssicherheit nach Ziffer 13.2 übergeben haben, sind wir im Falle von Abschlagszahlungen zu einem Einbehalt von 10 % der jeweiligen Faktura Abschlagsrechnung berechtigt. 18.3 Abschlagszahlungen sind ohne Einfluss auf Ihre Haftung; sie gelten nicht als Abnahme der Leistung oder von Teilen der Leistung. Sie bedeuten auch kein Anerkenntnis ordnungsgemäßer Leistungen oder hinsichtlich des tatsächlich erbrachten Leistungsumfanges sowie hinsichtlich der dort ausgewiesenen Preise. 18.4 Der Anspruch auf Schlusszahlung wird alsbald nach Maßgabe Prüfung und Feststellung fällig, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der angeführten Zahlungsziele fälligSchlussrechnung. Die Frist verlängert sich auf höchstens 60 Tage, wenn sie aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist. 18.5 Sie haben uns unaufgefordert eine Kopie Ihrer Freistellungsbescheinigung vorzulegen. Wir sind nach deutschem Steuerrecht grundsätzlich verpflichtet, 15% der ab 01.01.2002 gezahlten Vergütungen (zzgl. MwSt.) für Bauleistungen einzubehalten und zu Gunsten des Bauleistenden an das Finanzamt abzuführen. Wenn Sie uns keine Freistellungsbescheinigung vorgelegt haben, werden wir auf den Bruttorechnungsbetrag einen Steuerabzug gemäß dem „Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe“ vornehmen. 18.6 Sie haben im Falle einer Überzahlung den zu viel erhaltenen Betrag und die aus diesem Betrag abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer vom Empfang der Zahlung hat in Bar in an tatsächlich gezogenen Nutzungen herauszugeben, es sei denn, die Überzahlung erfolgte absichtlich. Eine Berufung auf den Geschäften oder mittels Banküberweisung zu erfolgenWegfall der Bereicherung gemäß § 818 Abs. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben3 BGB wird ausgeschlossen. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung Als Beweiserleichterung werden die eingehenden Beträge vorerst tatsächlich gezogenen Nutzungen mit 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gem. § 247 BGB angenommen. Beiden Parteien steht der Nachweis höherer oder geringerer gezogener Nutzungen frei. Unser Anspruch auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Gestaltet sich die Finanzierung des Käufers nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt: a) Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust); d) Sicherstellung auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % p. M. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und Spesen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wirdbleibt unberührt. g) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot).

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Samples: Bauvertrag

Zahlungen. Alle Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum (falls 1. Sofern nicht anders vereinbart) angegeben, ist der Käufer verpflichtet, die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug irgendwelcher Beträge zu begleichen. Jegliche Verrechnung mit einer Forderung gegenüber dem Verkäufer ist ausgeschlossen. 2. Wenn der Rechnungsbetrag ausdrücklich einen Kreditbegrenzungszuschlag enthält, ist dieser Zuschlag im Rechnungsbetrag enthalten und darf nur dann abgezogen werden, wenn die Rechnung ansonsten innerhalb von Skonto 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum bezahlt worden ist. 3. Wenn der Käufer einen fälligen Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig begleicht, muss er dem Verkäufer Zinsen in Höhe von 1¼ % des Rechnungsbetrags für jeden Monat oder Teil eines Monats zahlen, um den die Zahlungsfrist überschritten wurde. Sollten die gesetzlichen Zinsen gemäß Artikel 6: 119a B.W. (des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Niederlande) gegebenenfalls die Zinsen übersteigen, die gemäß der in diesem Absatz enthaltenen Zinszahlungsklausel fällig sind, ist der Verkäufer berechtigt, Anspruch auf die Zinsen zu bezahlenerheben gemäß Artikel 6: 119 a B.W., wobei die Zinsen gemäß dem genannten Artikel berechnet werden. 4. Bei Teilverrechnungen Die Zahlungen sind nur dann gültig, wenn sie in der vom Verkäufer angegebenen Weise veranlasst wurden. Es steht dem Verkäufer frei, die entsprechenden Teilzahlungen von ihm erhaltenen Zahlungen auf die noch offenen Kosten, die verfallenen Zinsen und die ältesten noch offenen Rechnungen zu verbuchen, auch wenn der Käufer darauf hingewiesen hat, dass der fragliche Betrag zur Zahlung einer bestimmten Rechnung vorgesehen ist oder aus der Überweisung hervorgeht, dass der Käufer den fraglichen Betrag zur Begleichung einer bestimmten Rechnung vorgesehen hat. 5. Wenn sich der Käufer nach Ablauf der Zahlungsfrist im Verzug befindet, ist der Verkäufer berechtigt, den ihm zustehenden Betrag gerichtlich einzufordern, ohne dass dazu eine weitere Zahlungsaufforderung erforderlich ist. Der Verkäufer ist berechtigt, alle mit Erhalt dem Käufer geschlossenen Verträge aufzulösen, wenn der jeweiligen Faktura nach Maßgabe Käufer seinen Pflichten gemäß einem mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrag nicht nachkommt, wenn dem Käufer ein Zahlungsaufschub erteilt wird beziehungsweise wenn gegen den Käufer ein Konkursverfahren eingeleitet wird. 6. Abgesehen von dem geschuldeten Betrag ist der angeführten Zahlungsziele fälligVerkäufer berechtigt, alle Kosten vom Käufer einzufordern, die durch den Zahlungsverzug des Käufers entstanden sind, und zwar sowohl die gerichtlichen als auch die außergerichtlichen Einziehungskosten. 7. Der Käufer hat immer dann außergerichtliche Einziehungskosten zu zahlen, wenn der Verkäufer zur Beitreibung eine Drittpartei eingeschaltet hat. Diese betragen 12% der Forderung, also des Rechnungsbetrags zuzüglich der angesammelten Zinsen und der außergerichtlichen Einziehungskosten. Die Zahlung hat in Bar in den Geschäften oder mittels Banküberweisung zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, auf welche muss innerhalb von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Gestaltet sich die Finanzierung des Käufers 14 Tagen nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt: a) Erfüllung Zusendung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust); d) Sicherstellung auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % p. M. sowie alle schriftlichen Zahlungserinnerung durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und SpesenDrittpartei erfolgen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Artdie der Verkäufer mit der Beitreibung beauftragt hat . In diesem Fall betragen die außergerichtlichen Einziehungskosten 5% des geschuldeten Betrags, zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutretenalso des Rechnungsbetrags, wobei es unsererseits zuzüglich der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarfangesammelten Zinsen gemäß Absatz 3 dieses Artikels, sondern es genügt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wirdmit einem Minimum von 11,50 Euro. g) von uns aus einem anderen Titel an 8. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, nachzuweisen, dass er die außergerichtlichen Einziehungskosten auch tatsächlich getätigt hat. Wenn der Verkäufer ein Konkursverfahren gegen den Vertragspartner zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben Käufer einleitet, muss dieser neben dem geschuldeten Betrag und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot)den damit verbundenen gerichtlichen beziehungsweise außergerichtlichen Kosten auch die Kosten des Konkursantrags zahlen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungen. Alle Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum (falls zahlbar sofort bei Bereitstellung der Ware, sofern nicht anders vereinbart) ohne Abzug von Skonto zu bezahleneine andere Zahlungsfrist vereinbart worden ist. Bei Teilverrechnungen Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen von mindestens 5% über dem Deutschen Bundesbank Diskontsatz, aber nicht unter 8 % berechnet. Die Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns ausdrücklich vor, die Annahme erfolgt grundsätzlich nur zahlungshalber. Die gesamten Wechsel- und Scheckkosten, einschließlich der Spesen und Provisionen sind vom Zahlungspflichtigen zu tragen. Gleiches gilt auch bei vereinbartem Zahlungseinzug. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Besteller ist nicht zulässig, es sei denn es handelt sich um von uns anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen. § 8. Verzug des Vertragspartners Termine und Garantieverpflichtungen entfallen für uns bei Zahlungsverzug von Seiten des Bestellers. Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung oder dem sich aus dem Eigentumsvorbehalt oder dem erweitertem Eigentumsvorbehalt ergebenen Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das außergerichtliche oder gerichtliche Vergleichsverfahren oder der Konkurs oder die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der angeführten Zahlungsziele Insolvenz eröffnet, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. Die Zahlung hat in Bar in den Geschäften oder mittels Banküberweisung zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen Dies gilt auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit gegeben sind. Zahlungswidmungen Gleiches gilt bei zweifelhafter Kreditwürdigkeit des Vertragspartners. Der Nachweis zweifelhafter Kreditwürdigkeit des Vertragspartners gilt durch den die Zahlung leistenden sind unwirksam und Auskunft einer Auskunftei oder Bank als erbracht, ohne dass deren Vorlage vom Vertragspartner gefordert werden kann. Das gilt auch sinngemäß für uns solche Verhältnisse bei einem Wechselbeteiligtem. Wird die Restschuld nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Gestaltet sich die Finanzierung des Käufers binnen 7 Tagen nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen in VerzugAufforderung beglichen, so sind wir berechtigt: a) Erfüllung , sofort die Herausgabe des Vertragsgegenstandes unter Ausschluss jeglicher Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Ist die Ware bereits verarbeitet, verbunden, vermischt oder vermengt worden, so hat der eigenen Verpflichtung Vertragspartner die neu entstandene Sache sofort stillzulegen, uns zu benachrichtigen und sie zu unser Verfügung zu halten. Unsere weitergehenden Rechte zum Rücktritt, auf von weiteren laufenden Lieferungsverträgen mit dem Vertragspartner, sowie etwaige Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. § 9. Eigentumsvorbehalt, verlängerter Eigentumsvorbehalt, erweiteter Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Xxxx bleibt bis zur Bewirkung restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Zinsen und Mehrwertsteuer, aus der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) Geschäftsverbindung zwischen dem Vertragspartner und uns unser eingeschränktes Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt dieser Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere jeweiligen Forderungen/Saldo. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, unbeschadet bestehender sonstiger Rechte die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen. Sofern von uns nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt, liegt in dem Herausgabeverlangen kein Rücktritt vom Vertrag. Der Vertragspartner hat die ihm überlassenden Waren stets in ordnungsgemäßen Zustand zu halten und ausreichend zu sichern. Er ist zur Weiterveräußerung im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verlängerung Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle der Lieferfrist Weiterveräußerung der Vorbehaltsware auf Kredit hat er unsere Rechte zu sichern. Darüber hinaus tritt der Vertragspartner schon jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an Dritte an uns ab. Er hat auf unser Verlangen die zur Einziehung notwendigen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schulden die Abtretung mitzuteilen. Wird die Ware oder deren Verbleib durch Dritte gefährdet, so hat uns der Vertragspartner unverzüglich davon in Anspruch Kenntnis zu nehmen; c) setzten. Die Kosten zur Beseitigung solcher Eingriffe gehen zu seinen Lasten. Der Vertragspartner darf die Vorbehaltsware mit einer anderen Sachen verbinden und danach in ordentlichem Zustand über sie verfügen. Eine solche Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Vertragspartner für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Vertragspartner das Alleineigentum an der neue Sache gemäß §947 II BGB, so räumt er uns vertraglich im Verhältnis des Wertes unseres Vorbehaltsgutes Miteigentum an der neuen Sache ein uns übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Vertragspartner das Alleineigentum an der neuen Sache gemäß §947 II BGB, so räumt er uns vertraglich im Verhältnis des Wertes unseres Vorbehaltgutes Miteigentum an der neuen Sache ein und wird diese unentgeltlich für uns verwahren. Wird die Vorbehaltsware veräußert, so gilt die vorstehend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe der Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig anderen Waren Gegenstand der Veräußerung ist. Übersteigen die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherungen die zu stellen (Terminverlust); d) Sicherstellung auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen sichernden Forderungen um mehr als 25%, so werden wir auf Verlangen des Vertragspartners im Einzelfall voll bezahlte Lieferungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen freigeben. Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass wir mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Vertragspartner übertragen und abgetretenen Forderungen dem Vertragspartner zustehen. § 10. Prüfungen und Abnahmen Die üblichen Prüfungen der äußeren Beschaffenheit, Funktionstüchtigkeit und ggf. Kompatibilität, d.h. auf Abmessungen nach Zeichnungen, Oberflächenfehler und Risse, bei wärmebehandelten Stücken die stichprobenweise Prüfung auf Festigkeit und Härte sind in den Stückpreisen eingeschlossen. Darüber hinausgehende Prüfungen werden, sofern gefordert, gesondert berechnet. Bei vorgeschriebener Abnahme hat diese sofort nach Meldung der Versandbereitschaft zu erfolgen. Die persönlichen und sachlichen Abnahmekosten gehen zu Lasten des Bestellers. § 11. Austauschteile Die Lieferung und Preisstellung von Austauschteilen erfolgt unter der Voraussetzung der unverzüglichen und für uns kostenfreien Ablieferung von entsprechenden instandsetzungsfähigen Altteilen an die von uns benannte Adresse ( Lager Halver oder Herstellerwerk). Der Kaufpreis ist zahlbar sofort bei Lieferung/Gestellung der Austauschteile in Höhe des Listenpreises zuzüglich des Aufschlages für nicht zurückgegebene verwendungsfähige Altteile. Der Besteller unterwirft sich unserer binnen 4 ½ Wochen nach Eingang der Altteile zu treffenden Entscheidung über deren Verwertbarkeit. Er kann binnen 10 Tagen nach Mitteilung unserer Entscheidung verworfene Altteile auf seine Kosten bei der Prüfstelle abholen. Nach Ablauf dieser Frist werden verworfene Altteile verschrottet oder entsorgt. Der Kunde erhält sodann Gutschrift über den Schrottpreis oder Rechnung über den Aufschlag zum Listenpreis oder über fachgerechte Entsorgung. Für im Austauschprogramm gelieferte Ware und Teile übernehmen wir nur die Gewährleistung für das von 1,5 % p. M. uns eingebaute Neumaterial sowie alle durch für die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten sachgerechte und Spesenordnungsgemäße Ausführung der von uns durchgeführten Arbeiten. Jede weitere Gewährleistung ist ausgeschlossen. § 12. Maße, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher ArtGewichte etc. Abbildungen, zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutretenMaße und Gewichte unserer Listen, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes Kataloge und sonstiger Schriftstücke sind unverbindlich. An Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht bedarf, sondern es genügtzugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen oder, wenn durch der Auftrag nicht an uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt erteilt wird, unverzüglich an uns zurückzugeben. g) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungen. Alle Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum (falls nicht anders vereinbart) ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der angeführten Zahlungsziele fällig1. Die Zahlung hat in Bar in den Geschäften oder mittels Banküberweisung innerhalb von 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Eingehende Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Während des Verzuges sind wir berechtigt, die bankmäßigen Verzugszinsen, mindestens aber 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Alle mit Einbringung der Forderung verbundenen Mahn- und sonstigen Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. 2. Bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum werden zuerst 3 % Skonto, innerhalb von 14 Tagen 2 % Skonto vom Rechnungsbetrag abzüglich aller Gutschriften gewährt. Voraus- setzung ist, dass sämtliche fällige Rechnungen oder andere Forderungen durch den Käufer bezahlt sind. Bedient sich der Käufer des Schecks, so ist der Tag der Einlösung desselben für die Skontierung maßgebend. Für Aufträge unter 250,- Euro netto Rechnungswert berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 12,50 Euro. 3. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber aufgrund ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung angenommen. Sämtliche bei dem Einzug von Wechseln oder Schecks ent- stehenden Spesen oder Kosten gehen zu Lasten des Käufers. 4. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschriebenSchulden anzurechnen und werden den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehaltenSind bereits Kosten und Zinsen entstanden, auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen durch den wird die Zahlung leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden zunächst auf die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen ErbringungKosten, dann auf die Zinsen und schließlich zuletzt auf das Kapital die Hauptleistung angerechnet. 5. Gestaltet sich die Finanzierung des Käufers nach unserem Dafürhalten für ungünstig Kommt der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen in Verzugliegt bei ihm eine wesentliche Vermögensverschlechterung vor, so sind wir berechtigt: a) Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest , die gesamte Restschuld fällig zu stellen (Terminverlust);stellen, auch wenn wir bereits Wechsel oder Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. d) Sicherstellung auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % p. M. sowie alle durch die Einbringung 6. Die Aufrechnung gegen unsere Forderung ist nur mit unbestrittenen oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und Spesen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügtrechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wirdder Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. g) 7. Im Falle des Vorhandenseins von uns aus Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft. In einem anderen Titel an solchen Fall ist der Käufer nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der eingehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu den Vertragspartner zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot)Nacherfüllung steht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungen. Alle Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum (falls nicht anders vereinbart) Ausstellungsraum ohne Abzug von Skonto zu bezahlenzahlbar. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der oben angeführten Zahlungsziele fällig. Die Zahlung hat in Bar in den Geschäften bar oder mittels Banküberweisung zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung leistenden Leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Gestaltet sich die Finanzierung des Käufers nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen in im Verzug, so sind wir berechtigt: a) Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest Rest des Kaufpreises fällig zu stellen (Terminverlust); d) Sicherstellung auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 1,2% p. M. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden auflaufende Kosten und Spesen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wird.; g) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringende Leistungen bis zur zu Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungen. Alle 1. Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum (falls nicht anders vereinbart) sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der angeführten Zahlungsziele fälligzahlbar. Die Zahlung hat ist mittels bargeldlosen Zahlungsverkehrs zu leisten. Sind keine abweichenden Zahlungsbedingungen wirksam vereinbart, sind bei reinen Materiallieferungen dreißig Prozent der Auftragssumme nach Auftragsbestätigung und der Rest- betrag nach Lieferung vom Material zur Zahlung fällig. Bei einer Lieferung mit Montageverpflichtung ist ein Einbehalt in Bar Höhe von zehn Prozent vom gesam- ten Auftragswert für die Montageleistung bis zur Bauabnahme möglich, sofern keine abweichenden Zahlungsziele wirksam vereinbart wurden. 2. Wechselzahlungen sind nicht zulässig. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers. 3. Im Falle des Verzuges werden bei Kaufleuten wie bei Nichtkaufleuten alle noch offenstehenden Forderungen sofort fällig. Wir sind berechtigt, ab Fällig- keitstag Verzugszinsen in den Geschäften banküblicher Höhe, jedoch mindestens in Höhe von 5% über dem Basiszins sowie alle durch Zahlungserinnerung, Mahn- und Inkas- so entstandenen Kosten zu berechnen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zah- lungsverzuges kein oder mittels Banküberweisung zu erfolgenein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 4. Für Kaufleute gilt zusätzlich folgendes: Mängelrügen schieben die Verpflich- tung zur Zahlung nicht auf. Der Käufer kann gegenüber dem Kaufpreis weder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen noch aufrechnen, es sei denn, es handelt sich bei der zur Aufrechnung gestellten Forderung um eine unbestrit- tene oder rechtskräftig festgestellte. Er darf Zahlungen aus irgendwelchen von uns nicht anerkannten Gründen nicht zurückhalten. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen durch den til- gen die Zahlung leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Gestaltet sich die Finanzierung des Käufers nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt: a) Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust); d) Sicherstellung auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen Schulden in der Höhe Reihenfolge ihrer Entstehung. 5. Sofern im Auftrag eine Anzahlung vereinbart ist, wird diese 7 Tage nach Auf- tragsbestätigung unaufgefordert fällig. 6. Das Fehlen einzelner Komponenten berechtigt den Auftraggeber nach Rück- sprache mit dem Auftragnehmer zum Einbehalt von 1,5 % p. M. sowie alle durch einem Rechnungsteil- betrag im Wert der fehlenden Komponenten, jedoch nicht zum vollständigen Rechnungs-Einbehalt. 7. Die Freigabe von Montageleistungen zur Ausführung erfolgt grundsätzlich erst nach fristwahrendem und vollständigem Ausgleich der gelieferten und bei- gestellten Materialkomponenten. Die Montage von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Material ist ausgeschlossen. 8. Nach Fertigstellung wird die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und Spesen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügtRestzahlung innerhalb von 7 Tagen fällig. Nicht vereinbarte Abzüge werden nachgefordert. Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wirddiese in der Auftragsbestätigung schriftlich akzeptiert und bestätigt wur- den. g) von uns aus einem anderen Titel an 9. Der Käufer ist nur mit schriftlicher Genehmigung und zusätzlich telefonischer Rücksprache mit der Buchhaltung berechtigt, dem Lieferanten oder Monteur den Vertragspartner zu erbringende Leistungen Rechnungsbetrag in bar auszuhändigen. Prüfungen gemäß dem Geldwä- schegesetz stimmt der AG bei Barzahlungen zu. 10. Die Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Auf- traggebers über. Der Auftragnehmer behält sich das Recht des verlängerten Eigentumsvorbehalts bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot)zum vollständigen Zahlungseingangs vor.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale, Delivery, and Payment

Zahlungen. Alle 1. Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum (falls nicht anders vereinbart) ohne Abzug sofort und spätestens innerhalb von Skonto 30 Tagen ab Rech- nungsdatum zahlbar. Erfolgt bis dahin keine Zahlung, sind wir berechtigt , für die Zeit danach Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8%, zuzüglich Mehrwertsteuer, zu bezahlenverlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle des Verzugs bleibt vorbehalten. 2. Bei Teilverrechnungen Lieferung und Montage von Anlagen und Geräten sind einschließlich der aus- gewiesenen entsprechend anfallende Mehrwertsteuerbeträge 50% des veranschlag- ten Gerätewertes bei Montagebeginn, 25% des Gerätewertes und die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt Montagekos- ten bei Fertigmeldung der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der angeführten Zahlungsziele fällig. Die Zahlung hat in Bar in den Geschäften oder mittels Banküberweisung zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen Anlage durch den die Zahlung leistenden sind unwirksam Errichter und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Gestaltet sich die Finanzierung des Käufers der Rechnungsrestbetrag nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt: a) Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust); d) Sicherstellung auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % p. M. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und Spesen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wird. g) von uns aus einem anderen Titel Übergabe an den Vertragspartner zu erbringende Leistungen zahlen. Werden diese Zahlungen nicht pünktlich geleistet, sind wir berechtigt, unsere weitere Tätigkeit einzustellen bzw. bis zur Bewirkung Zahlung aufzuschieben. 3. Zahlungen dürfen nur an uns erfolgen, nicht an Vertreter. 4. Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderer Wertpapiere erfolgt nur erfül- lungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmög- lichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der rückständigen Zahlung aufzuschieben Einlösung stehenden Kosten durch den Vertragspartner. Bei Wechselhingabe hat der Vertrags- partner alle Diskontzinsen und zurückzubehaltenSpesen nach unserer Berechnung zu tragen. 5. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen Bei Teillieferungen steht uns zustehenden Forderung gegen das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlung zu. 6. Alle unsere Forderungen aufzurechnen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenom- mener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kredit- würdigkeit unserer Vertragspartner zu mindern. 7. Tritt unser Auftraggeber vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne dass wir ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche ei- nen Grund dazu gegeben haben, oder juristische Personenerklären wir den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, gleich ob öffentlicher die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflich- tet sich der Vertragspartner, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von xxx. 25 % des vertraglichen Gerätewertes zu vergüten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder privatrechtlicher Naturnicht in dieser Höhe entstanden bzw. entgangen sind. Danach erfolgt Berech- nung nur in nachgewiesener Höhe. 8. Unser Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot)wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berech- tigt, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festge- stellt worden ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungen. Alle Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum in Ermangelung einer anderweitigen Vereinbarung sofort fällig und ohne jeden Abzug, insbesondere porto- und spesenfrei, zahlbar. Ist für die Zahlung ein Zahlungsziel, eine Skontofrist oder eine anderweitige Stundung vereinbart, so können wir diese widerrufen, falls der Käufer den Anspruch bestreitet oder ihn in sonstiger Weise erheblich gefährdet. Im Falle einer nachträglichen Stun- dung gilt dies auch bei einer erheblichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. Im Übrigen gilt die Bestimmung des § 321 BGB. Ein Skontoabzug gilt als dahingehend vereinbart bzw. gewährt, dass dieser nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die geschuldete Zahlung (falls nicht anders vereinbartbei Teilzahlungen alle geschuldeten Zahlungen) ohne Abzug von Skonto zu bezahleninnerhalb der Skontofrist in bar bei uns vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Schecks müssen innerhalb der Skontofrist unserem Konto gutgeschrieben sein; insoweit trägt der Käufer das Risiko des Zahlungsweges. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen Zahlung unter Vorbehalt, einer Bedingung oder sonstigen Einschränkung wird Skonto nicht gewährt. Unser Verkaufs- oder technisches Personal ist zum Inkasso nicht berechtigt. Zahlun- gen können mit Erhalt der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der angeführten Zahlungsziele fällig. Die Zahlung hat in Bar in den Geschäften befreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder mittels Banküberweisung zu auf ein von uns angegebenes Konto erfolgen. Eingehende Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen und unter dem Vorbehalt des Einganges des vollen Betrages gutgeschrieben. Kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Wir sind - auch bei anders lautender Bestimmung des Käufers - berechtigt, Zahlungen werden zuerst zunächst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, Schulden des Käufers oder - sofern bereits entstanden - zunächst auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen ErbringungKosten, dann auf Zinsen und schließlich zuletzt auf das Kapital angerechnetHauptforderungen anzurechnen. Gestaltet sich die Finanzierung Der Käufer wird in diesem Falle unverzüglich von der Art der erfolgten Verrechnung informiert. Nach Ablauf des Käufers nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so Fälligkeitstermins sind wir ohne Mahnung berechtigt: a) Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist , Fälligkeitszin- sen in Anspruch zu nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust); d) Sicherstellung auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % p. M. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und Spesen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, 8%-Punkten über Basiszinssatz zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügtberechnen. Ein etwaiger weiterge- hender Schadensersatzanspruch wegen Verzuges bleibt unberührt. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wirddie Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Er ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. g) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot).

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Leistungsbedingungen

Zahlungen. Alle Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum (falls nicht anders vereinbart) ohne Abzug 18. Zahlungen haben innerhalb einer Frist von Skonto 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlenerfolgen. Bei Teilverrechnungen sind Mangels abweichender Vereinbarung ist ein Drittel des Kaufpreises bei Vertragsschluss fällig und ein Drittel, nachdem der Lieferer dem Besteller die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt Versandbereitschaft des Liefergegen- standes erklärt hat. Der verbleibende Teil des Kaufpreises ist bei Abschluss der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der angeführten Zahlungsziele fälligGesamtlieferung zahlbar. 19. Die Zahlung hat in Bar in gilt erst dann als erfolgt, wenn der fällige Betrag unwiderruflich auf dem Konto des Lieferers gutgeschrieben ist. 20. Ist der Besteller mit seinen Zahlungen im Rückstand, so kann der Lieferer vom Tag der Fälligkeit an Verzugszinsen sowie Ersatz der Betreibungskosten fordern. Mangels abweichender Vereinbarung der Parteien gilt ein Zinssatz von 8 Prozentpunkten über dem Satz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank als vereinbart. Die zu ersetzenden Betreibungskosten betragen 1 % des Betrages, für den Geschäften die Verzugszinsen fällig werden. Im Falle verzögerter Zahlung oder mittels Banküberweisung zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen im Falle einer nicht fristgerechten Gestellung einer vereinbarten Sicherheit durch den Besteller kann der Lieferer, nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller, die Zahlung leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindendErfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen bzw. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbringungbis zur Gestellung der Sicherheit einstellen. Ist der Besteller mit seinen fälligen Zahlungen mehr als drei Monate im Rückstand, dann auf so kann der Lieferer durch schriftliche Mitteilung an den Besteller vom Vertrag zurücktreten und, zusätzlich zu den Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnetBetreibungskosten dieser Ziffer, vom Besteller Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen. Gestaltet sich die Finanzierung des Käufers nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er mit Ein solcher Schadenersatz darf den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt: a) Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust); d) Sicherstellung auch noch Kaufpreis nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % p. M. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und Spesen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wird. g) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot).überschreiten

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Zahlungen. Alle Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum (falls nicht anders vereinbart) 3.1. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. 2% Skonto gewähren wir, wenn kein Schuldsaldo fälliger Forderungen besteht und vollständige Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgt. Eventuelle mit der Zahlung verbundene Spesen gehen zu bezahlenLasten des Käufers. 3.2. Bei Teilverrechnungen sind Werden Zahlungsziele überschritten oder Zahlungsanweisungen nicht eingelöst so tritt die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der angeführten Zahlungsziele fällig. Die Zahlung hat in Bar in den Geschäften oder mittels Banküberweisung zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, auf welche von mehreren Fälligkeit aller Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Gestaltet sich die Finanzierung des Käufers nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt: a) Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen sofort ein (Terminverlust);. Bei Terminverlust steht uns das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist. Eine Aufrechnung des Käufers mit Gegenansprüchen sowie ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Käufers. Dies gilt auch bei der Geltendmachung von Mängeln. d) Sicherstellung auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen 3.3. Verspätete Zahlungen sind in der gesetzlicher Höhe mit 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, zumindest jedoch in Höhe von 1,5 18%pa, das entspricht 1,5% p. M. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und Spesen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Artpro Monat bzw 0,05% pro Tag, zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist verzinsen, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der dadurch entstandene Verzugsschaden geringer ist. Der Zahlungsverzug beginnt ohne besondere Mahnung mit Ablauf der vereinbarten Frist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt – unabhängig vom Vertrag zurückzutretenVerschulden des Käufers – vorbehalten. Wir sind berechtigt, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wirdals Entschädigung für etwaige Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von EUR 40,-- zu fordern. g) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungen. Alle Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum in Ermangelung einer anderweitigen Vereinbarung sofort fällig und ohne jeden Abzug, insbesondere porto- und spesenfrei, zahlbar. Ist für die Zahlung ein Zahlungsziel, eine Skontofrist oder eine anderweitige Stundung vereinbart, so können wir diese widerrufen, falls der Käufer den Anspruch bestreitet oder ihn in sonstiger Weise erheblich gefährdet. Im Falle einer nachträglichen Stundung gilt dies auch bei einer erheblichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. Im Übrigen gilt die Bestimmung des § 321 BGB. Ein Skontoabzug gilt als dahingehend vereinbart bzw. gewährt, dass dieser nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die geschuldete Zahlung (falls nicht anders vereinbartbei Teilzahlungen alle geschuldeten Zahlungen) ohne Abzug von Skonto zu bezahleninnerhalb der Skontofrist in bar bei uns vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Schecks müssen innerhalb der Skontofrist unserem Konto gutgeschrieben sein; insoweit trägt der Käufer das Risiko des Zahlungsweges. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen Zahlung unter Vorbehalt, einer Bedingung oder sonstigen Einschränkung wird Skonto nicht gewährt. Unser Verkaufs- oder technisches Personal ist zum Inkasso nicht berechtigt. Zahlungen können mit Erhalt der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der angeführten Zahlungsziele fällig. Die Zahlung hat in Bar in den Geschäften befreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder mittels Banküberweisung zu auf ein von uns angegebenes Konto erfolgen. Eingehende Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen und unter dem Vorbehalt des Einganges des vollen Betrages gutgeschrieben. Kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Wir sind - auch bei anders lautender Bestimmung des Käufers - berechtigt, Zahlungen werden zuerst zunächst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, Schulden des Käufers oder - sofern bereits entstanden - zunächst auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen ErbringungKosten, dann auf Zinsen und schließlich zuletzt auf das Kapital angerechnetHauptforderungen anzurechnen. Gestaltet sich Der Käufer wird in diesem Falle unverzüglich von der Art der erfolgten Verrechnung informiert. Nach Ablauf des Fälligkeitstermins sind wir ohne Mahnung berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 8%- Punkten über Basiszinssatz zu berechnen. Ein etwaiger weitergehender Schadensersatzanspruch wegen Verzuges bleibt unberührt. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Finanzierung Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Er ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung zu leisten oder sie abhängig zu machen von der Leistung einer Sicherheit, wenn der Käufer in Verzug mit vereinbarten Zahlungstermine ist, auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, oder die äußeren Umstände sind so, dass es Zweifel gibt an der Fähigkeit des Käufers nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so zu zahlen. In diesen Fällen sind wir berechtigt: a) Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust); d) Sicherstellung auch noch nicht fälliger , ein Fälligkeitsdatum für alle Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx der Geschäftsverbindung mit dem Käufer mit sofortiger Wirkung zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % p. M. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und Spesen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügtstellen. Dieser Kaufvertrag wird automatisch beendet, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wirdein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers und wenn das zuständige Insolvenzgericht daraufhin Sicherheitsmaßnahmen nach § § 21, 22 der deutschen Insolvenzordnung (InsO - InsO) anordnet. g) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot).

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Leistungsbedingungen

Zahlungen. Alle Rechnungen sind 14 Tage 11.1 Die Zahlungsbedingungen richten sich nach Ausstellungsdatum (falls nicht anders vereinbart) ohne Abzug von Skonto zu bezahlenden individuellen Vereinbarungen im Hauptvertrag. 11.2 Erfolgt eine Zahlung durch Überweisung, gilt die Zahlung mit Ausführung der Überweisung als geleistet, wenn das Konto über ausreichende Deckung verfügt. Bei Teilverrechnungen sind Erfolgt eine Zahlung per Scheck, so gilt die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt Zahlung als geleistet, sobald der jeweiligen Faktura nach Maßgabe Scheck versandt wurde oder bei Nichtübersendung uns zugegangen ist, vorausgesetzt der angeführten Zahlungsziele fälligScheck wird unserem Konto gutgeschriebenen. Die Zahlung hat Hereingabe von Wechseln bedarf in Bar in den Geschäften oder mittels Banküberweisung zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es jedem Einzelfall unserer vorherigen Zustimmung, wobei wir uns auch vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sindspezielle Wechselbedingungen zugrunde zu legen. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung leistenden Dies gilt auch, wenn uns der Besteller einen Scheck zur teilweisen oder völligen Abdeckung des Wechselbetrages zur Verfügung stellt. Diskont- und Wechselspesen sind unwirksam vom Besteller zu tragen und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Gestaltet sich die Finanzierung des Käufers nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen sofort zu entrichten. 11.3 Gerät der Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt:, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank Bundesbank, zu berechnen. a) Erfüllung 11.4 Wenn der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Anspruch zu nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen (Terminverlust); d) Sicherstellung stellen, auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach unserer Xxxx zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % p. M. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und Spesen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutretenzurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 11.5 Der Besteller ist zur Aufrechnung, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarfZurückbehaltung oder Minderung, sondern es genügtauch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wirdwir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben, oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. g) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungen. Alle Rechnungen sind 14 Tage Skonto. Abtretungen. Fälligkeit. Aufrechnungen 6.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfüllen wir - vertragsmäßige Erfüllung und richtige Rechnungserteilung vorausgesetzt - innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellungsdatum (falls Rechnungseingang, jedoch nicht anders vereinbart) ohne vor Anlieferung der Ware beziehungsweise Erbringung und Abnahme der Leistung beziehungsweise vor vollständiger Übergabe vertraglich vereinbarter Dokumentationen oder sonstiger Unterlagen, mit einem Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen ohne jeglichen Abzug. Wir sind berechtigt, durch Übersendung von Verrechnungsschecks oder durch Überweisung nach unserer Xxxx zu bezahlen. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der angeführten Zahlungsziele fälligzahlen. Die Zahlung hat gilt als fristgemäß, wenn wir nachweislich innerhalb der vorgenannten Frist dem Geldinstitut den Zahlungsauftrag erteilt oder den Scheck an den Auftragnehmer abgesandt haben. Wenn die Rechnungen die unter 2.6 bezeichneten Angaben nicht enthalten, beginnt die 30-tägige Frist für Skontoabzug erst mit dem Tage, an dem alle von uns geforderten Angaben vorliegen. Nachnahmesendungen lösen wir nicht ein; die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Bei günstigeren Zahlungsbedingungen des Lieferanten gelten diese, ohne dass damit dessen AGB im Übrigen anerkannt würden. 6.2 Der Auftragnehmer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine Zahlungs- oder sonstigen Forderungen gegen uns abzutreten oder Dritte zu ermächtigen, sie im eigenen Namen einzuziehen. 6.3 Gerät unser Auftragnehmer in Bar Vermögensverfall ( = Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit ) und wird deshalb beantragt, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren zu eröffnen, so gelten im Zeitpunkt der Stellung eines Insolvenzantrages alle unsere Forderungen gegen ihn als fällig und unbedingt zahlbar, und zwar auch, soweit es sich um betagte, auflösend bedingte oder aufschiebend bedingte Forderungen handelt. Soweit wir in diesem Zeitpunkt Forderungen gegen unseren Auftragnehmer haben, die nicht auf Geld gerichtet sind oder deren Geldbetrag unbestimmt oder ungewiss ist, sind wir berechtigt, nach billigem Ermessen den Geschäften oder mittels Banküberweisung uns vom Auftragnehmer geschuldeten Geldbetrag zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, auf welche beziffern und diesen von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf ihm zu fordern. 6.4 Wird über das Kapital angerechnet. Gestaltet sich die Finanzierung des Käufers nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen in VerzugVermögen unseres Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, so sind wir berechtigt: a) Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; c) den ganzen , gegen seine Forderungen auch mit uns zustehenden Ansprüchen aufzurechnen, die noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust); d) Sicherstellung auch bedingt oder noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen fällig sind und/oder die einem Dritten zustehen, an dem wir in diesem Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind oder der Höhe von 1,5 % p. M. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und Spesen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügt, wenn durch dann an uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wird. g) von uns aus einem anderen Titel an beteiligt ist. Soweit in diesem Zeitpunkt Forderungen gegen den Vertragspartner nicht auf Geld gerichtet sind oder ihr Geldbetrag unbestimmt oder ungewiss ist, sind wir berechtigt, nach billigem Xxxxxxxx den geschuldeten Geldbetrag zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot)beziffern.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Zahlungen. Alle Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum in Ermangelung einer anderweitigen Vereinbarung sofort fällig und ohne jeden Abzug, insbesondere porto- und spesenfrei, zahlbar. Ist für die Zahlung ein Zahlungsziel, eine Skontofrist oder eine anderweitige Stundung vereinbart, so können wir diese widerrufen, faBs der Käufer den Anspruch bestreitet oder ihn in sonstiger Weise erheblich gefährdet. Im Falle einer nachträglichen Stundung gilt dies auch bei einer erheblichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. Im Übrigen gilt die Bestimmung des § 321 BGB. Ein Skontoabzug gilt als dahingehend vereinbart bzw. gewährt, dass dieser nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die geschuldete Zahlung (falls nicht anders vereinbartbei Teilzahlungen alle geschuldeten Zahlungen) ohne Abzug von Skonto zu bezahleninnerhalb der Skontofrist in bar bei uns vorliegt oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Schecks müssen innerhalb der Skontofrist unserem Konto gutgeschrieben sein; insoweit trägt der Käufer das Risiko des Zahlungsweges. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen Zahlung unter Vorbehalt, einer Bedingung oder sonstigen Einschränkung vwrd Skonto nicht gewährt. Unser Verkaufs- oder technisches Personal ist zum Inkasso nicht berechtigt. Zahlungen können mit Erhalt der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der angeführten Zahlungsziele fällig. Die Zahlung hat in Bar in den Geschäften befreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder mittels Banküberweisung zu auf ein von uns angegebenes Konto erfolgen. Eingehende Schecks werden stets nur erfüllungshalber angenommen und unter dem Vorbehalt des Einganges des vollen Betrages gutgeschrieben. Kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers Vordatierte Schecks werden nicht angenommen. Wir sind - auch bei anders lautender Bestimmung des Käufers - berechtigt. Zahlungen werden zuerst zunächst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, Schulden des Käufers oder - sofern bereits entstanden - zunächst auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen ErbringungKosten, dann auf Zinsen und schließlich zuletzt auf das Kapital angerechnetHauptforderungen anzurechnen. Gestaltet sich Der Käufer wird in diesem Falle unverzüglich von der Art der erfolgten Verrechnung informiert. Nach Ablauf des Fälligkeitstermins sind ohne Mahnung berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 8%- Punkten über Basiszinssatz zu berechnen. Ern etwaiger weitergehender Schadensersatzanspruch wegen Verzuges bleibt unberührt. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Finanzierung Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Er ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung zu leisten oder sie abhängig zu machen von der Leistung einer Sicherheit, wenn der Käufer in Verzug mit vereinbarten Zahlungstermine ist, auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, oder die äußeren Umstände sind so, dass es Zweifel gibt an der Fähigkeit des Käufers nach unserem Dafürhalten zu zahlen. In diesen Fällen sind vAr berechtigt, ein Fälligkeitsdatum für ungünstig oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt: a) Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust); d) Sicherstellung auch noch nicht fälliger alle Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx der Geschäftsverbindung mit dem Käufer mit sofortiger Wirkung zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % p. M. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und Spesen, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügtstellen. Dieser Kaufvertrag wird automatisch beendet, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wirdein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers und wenn das zuständige Insolvenzgericht daraufhin Sicherheitsmaßnahmen nach § § 21, 22 der deutschen Insolvenzordnung (InsO - InsO) anordnet. g) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot).

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Leistungsbedingungen

Zahlungen. Alle Rechnungen Aufrechnung. Fälligkeit 9.1 Soweit nichts Anderes schriftlich vereinbart ist oder ein Fall der Ziffer 2.4 vorliegt, stellen wir unsere Rechnung mit der Lieferung und der Kunde schuldet uns die Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Verzug. Wir haben aber auch das Recht, die Belieferung von einer Zahlung Zug-um-Zug (nach unserer Xxxx auch durch Nachnahme oder Bank- Lastschriftverfahren) abhängig machen, Ziffer 2.4 bleibt unberührt. 9.2 Die Zahlungen sind 14 bar bei uns oder durch Überweisung auf das von uns in der Rechnung angegebene Konto in zu leisten. Von uns eingeräumte Skonti berechnen sich ab Rechnungsdatum. 9.3 Eine Rechnungsregulierung durch Wechsel oder Scheck erfolgt lediglich erfüllungshalber und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Diskontspesen, Wechselspesen und Kosten werden vom Tage nach Ausstellungsdatum (falls nicht anders vereinbart) ohne Abzug von Skonto der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet und sind vom Besteller zu bezahlen. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der angeführten Zahlungsziele fälligtragen. Die Zahlung hat mit der Übermittlung des Rechnungsbetrages verbundenen Risiken und Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. 9.4 Gerät der Besteller schuldhaft in Bar in den Geschäften oder mittels Banküberweisung zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehaltenZahlungsverzug, auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Gestaltet sich die Finanzierung des Käufers nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so sind wir berechtigt: a) Erfüllung , Verzugszinsen in Höhe der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten oder in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens aber in Höhe von 9 % zu berechnen. Kosten, auch Rechtsanwaltskosten, die uns durch die Eintreibung unserer Forderungen entstehen, sind vom Besteller zu tragen. Unser Recht, einen weitergehenden oder gesetzlichen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, bleibt unberührt. Bei einem schuldhaften Zahlungsverzug des Bestellers, sind wir immer berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu kündigen und die gesamte Restschuld aus der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest Geschäftsverbindung fällig zu stellen (Terminverlust); d) Sicherstellung und sofortige Barzahlung zu verlangen sowie Rabatte, auch noch wenn diese im Auftrag/Vertrag oder auf der Rechnung nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx offen ausgewiesen sind und sonstige vereinbarte Vergünstigungen zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % p. M. sowie alle widerrufen. Dieses Recht wird durch eine Stundung oder durch die Einbringung Annahme von Schecks oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten Wechseln nicht ausgeschlossen. Ferner sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Stellung von Sicherheiten auszuführen. Unsere Rechte aus § 321 BGB (Unsicherheitseinrede) bleiben in jedem Fall unberührt und Spesensie stehen uns bereits dann zu, gleichgültig ob gerichtlicher wenn der Besteller aus diesem oder außergerichtlicher Arteinem anderen Geschäft uns gegenüber schuldhaft in Zahlungsverzug gerät. 9.5 Eine Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist nur mit eigenen Ansprüchen des Bestellers zulässig, die unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sind oder die dem Besteller nach seiner schlüssigen substantiierten Behauptung gerade aus dem Geschäft zustehen, für das wir unsere jeweilige Forderung geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften als dem gegenständlichen Vertragsverhältnis kann nicht geltend gemacht werden. Die Abtretung von Ansprüchen bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Wir sind berechtigt, Zahlungen auf die älteste fällige Forderung zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wird. g9.7 Gerät der Besteller in Vermögensverfall ( = Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungs- unfähigkeit ) von uns aus einem anderen Titel an den Vertragspartner und wird deshalb beantragt, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung eröffnen, so gelten im Zeitpunkt der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen Stellung eines Insolvenzantrages alle unsere Forderungen aufzurechnen gegen ihn als fällig und unbedingt zahlbar, und zwar auch, soweit es sich um betagte, auflösend bedingte oder ihm allenfalls aufschiebend bedingte Forderungen handelt. Soweit wir in diesem Zeitpunkt Forderungen gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche den Besteller haben, die nicht auf Geld gerichtet sind oder juristische Personenderen Geldbetrag unbestimmt oder ungewiss ist, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natursind wir berechtigt, abzutreten (Aufrechnungs- nach billigem Ermessen den geschuldeten Geldbetrag zu beziffern und Abrechnungsverbot)diesen zu fordern.

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Samples: Lieferbedingungen

Zahlungen. Alle Rechnungen sind 14 am angegebenen Fälligkeitsdatum und spätestens 15 Tage nach Ausstellungsdatum (falls nicht anders vereinbart) ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der angeführten Zahlungsziele fälligRechnungsdatum zahlbar. Die Zahlung hat erfolgt am Gesellschaftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Waren entsprechend der ausgeführten Lieferung in Bar Rechnung zu stellen, beispielsweise bei Teillieferungen. Reklamationen, Anmerkungen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit der Rechnung müssen vom Käufer schriftlich per Einschreiben spätestens 5 Werktage nach dem Rechnungseingang gemeldet werden. Jede unbezahlte Rechnung wird ab ihrem Fälligkeitstag von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um vertragliche Zinsen in den Geschäften Höhe von 10% pro Jahr erhöht. Jede unbezahlte Rechnung wird zudem von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10% der ausstehenden Rechnungssumme erhöht. Die Nichtzahlung einer einzigen Rechnung am Fälligkeitsdatum oder mittels Banküberweisung zu erfolgen. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es uns vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen diese Zahlungen anzurechnen sind. Zahlungswidmungen durch den die Zahlung leistenden sind unwirksam und für uns nicht bindend. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge vorerst auf allenfalls aufgelaufene Kosten Nichteinhaltung einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erbringung, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Gestaltet sich die Finanzierung anderen Verpflichtung des Käufers nach unserem Dafürhalten für ungünstig oder ist er bewirkt, dass der geschuldete Saldo aller anderen, selbst der nicht fälligen Rechnungen des Verkäufers von Rechts wegen unverzüglich einklagbar wird. Ein Schuldvergleich des Käufers mit den vereinbarten Zahlungen in VerzugVerkaufsrechnungen des Verkäufers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Reklamationen über Mängel oder Nichtübereinstimmung setzen die Zahlungspflicht seitens des Käufers nicht aus. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, so sind wir berechtigt: a) Erfüllung dass die Bestimmungen des vorliegenden Artikels eine ausdrücklich auflösende Bedingung darstellen. Unvermindert des Schadenersatzanspruchs behält sich der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung aufzuschieben; b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreisrest fällig zu stellen (Terminverlust); d) Sicherstellung auch noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen Vereinbarungen nach unserer Xxxx zu beanspruchen; e) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,5 % p. M. sowie alle durch die Einbringung oder durch Einbringungsversuche auflaufenden Kosten und SpesenVerkäufer das Recht vor, gleichgültig ob gerichtlicher oder außergerichtlicher Art, zu verrechnen; f) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom diesen Vertrag zurückzutreten, wobei es unsererseits der Setzung einer Nachfrist unter Androhung des Rücktrittes nicht bedarf, sondern es genügt, wenn durch uns eine angemessene Nachfrist tatsächlich gewährt wird. g) von uns aus einem anderen Titel mittels eines Einschreibens an den Vertragspartner Käufer in folgenden Fällen jederzeit aufzulösen oder zu erbringende Leistungen bis zur Bewirkung widerrufen: Nichtzahlung einer einzigen Rechnung am Fälligkeitstag, Protest eines Wechsels, Antrag auf Schutz gegen die Gläubiger, jeder Antrag eines Zahlungsaufschubs, selbst nicht offiziell oder jede andere Tatsache, aus der rückständigen Zahlung aufzuschieben und zurückzubehalten. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls gegen uns zustehenden Forderung gegen unsere Forderungen aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abrechnungsverbot)die Zahlungsunfähigkeit des Käufers hervorgeht.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen