Common use of Zahlungen Clause in Contracts

Zahlungen. a) Mit Vertragsabschluss kann vom jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wird. Soweit es sich um Reisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen bzw. nach Übermittlung eines Sicherungsscheines mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers des Anbieters verlangt werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig; Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang des Reiseplans bzw. der Reiseunterlagen fällig. Abweichend von Vorstehendem werden Zahlungen für Luftbeförderungsverträge im Regelfall sofort bei Zugang der Bestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt bei Mietwagen. Bei Mietwagen ist darüber hinaus zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte anfallen können, die vom Kunden vor Ort zu zahlen sind. Abhängig von den gebuchten Touristikleistungen erfolgt der Zahlungseinzug durch den Anbieter selbst, durch TUI oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Soweit TUI oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Reisen- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters. Ist TUI Inkassobevollmächtigte des Anbieters, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Anbieters. b) Fällige Zahlungen an die Anbieter der Touristikleistungen kann der Kunde mit den Kreditkarten TUI Card, VISA, MasterCard und American Express vornehmen, wenn und soweit diese vom Anbieter der Touristikleistungen als Zahlungsmittel angeboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsmitteln entnehmen Sie bitte den Angaben im Buchungsverlauf und direkt den Geschäftsbedingungen des Anbieters der Touristikleistung. c) Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels SEPA-Banklastschrift erfolgen. d) TUI behält sich das Recht vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften an den Kunden weiter zu berechnen.

Appears in 3 contracts

Samples: Vermittlerbedingungen, Vermittlerbedingungen, Vermittlungsbedingungen

Zahlungen. 2.1. Der Vermittler verbundener Reiseleistungen darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen nur entgegennehmen, wenn er sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von dem Vermittler selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Vermittlers verbundener Reiseleistungen a) Mit Vertragsabschluss kann Reiseleistungen ausfallen oder b) der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt. 2.2. Diese Sicherstellung leistet der Vermittler verbundener Reiseleistungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zah- lungen des Kunden an den Vermittler verbundener Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an den vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet. 3. Allgemeine Vertragspflichten des Vermittlers, Auskünfte, Hinweise 3.1. Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage bei den Leistungserbringern durch den Vermittler vorgenommen. Zur Leis- tungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbrin- ger die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt. 3.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet der Vermittler im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die kor- rekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Aus- kunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet der Vermittler gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde. 3.3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Vermittler nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen des Vermittlers im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt. 3.4. Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt der Vermittler bezüglich Auskünften zu Preisen, Leis- tungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wird. Soweit es sich um Reisen Vermittler zu ver- mittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift. 3.5. Sonderwünsche nimmt der §§ 651a ffVermittler nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungser- bringer entgegen. BGB handeltSoweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, darf eine Anzahlung nur gegen bzwhat der Vermittler für die Er- füllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. nach Übermittlung eines Sicherungsscheines mit Namen und Kontaktdaten Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertrags- grundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu über- mittelnde Buchungserklärung des Kundengeldabsicherers des Anbieters verlangt werdenKunden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig; Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang des Reiseplans bzw. der Reiseunterlagen fällig. Abweichend von Vorstehendem werden Zahlungen für Luftbeförderungsverträge Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Xxxxxxxxxxxxx im Regelfall sofort bei Zugang nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der Bestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt bei Mietwagen. Bei Mietwagen ist darüber hinaus zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte anfallen können, die vom Kunden vor Ort zu zahlen sind. Abhängig von den gebuchten Touristikleistungen erfolgt der Zahlungseinzug durch den Anbieter selbst, durch TUI oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Soweit TUI oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Reisen- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung vertrag- lichen Verpflichtungen des jeweiligen Anbieters. Ist TUI Inkassobevollmächtigte des Anbieters, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten AnbietersLeistungserbringers werden. b) Fällige Zahlungen an die Anbieter der Touristikleistungen kann der Kunde mit den Kreditkarten TUI Card, VISA, MasterCard und American Express vornehmen, wenn und soweit diese vom Anbieter der Touristikleistungen als Zahlungsmittel angeboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsmitteln entnehmen Sie bitte den Angaben im Buchungsverlauf und direkt den Geschäftsbedingungen des Anbieters der Touristikleistung. c) Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels SEPA-Banklastschrift erfolgen. d) TUI behält sich das Recht vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften an den Kunden weiter zu berechnen.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen

Zahlungen. a) 2.1 Die Compass Kreuzfahrten GmbH hat zur Sicherung des Reisepreises eine Insolvenzversicherung bei 2.2 Mit Vertragsabschluss kann vom jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Preis Zustandekommen des Reisevertrages und der Touristikleistung angerechnet wird. Soweit es sich um Reisen Aushändigung des Siche- rungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der §§ 651a ff. BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen bzw. nach Übermittlung eines Sicherungsscheines mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, hat der Reiseteilnehmer in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 25% des Anbieters verlangt werdenReisepreises zuzüglich etwaiger Kosten einer abgeschlossenen Ver- sicherung zu leisten. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig; Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung Liegt dem Reisevertrag ein individuell unterbreitetes Angebot zugrunde, gilt abweichend von dieser Regelung die dort ausge- wiesene Anzahlungshöhe. Von der Compass Kreuzfahrten GmbH lediglich vermittelte Leistungen können je nach Zahlungsbedingungen der Leistungs- xxxxxx abweichende Fälligkeiten haben, über die der Reiseteilnehmer vor Vertragsschluss informiert wird. 2.3 Liegt dem Reisevertrag ein individuell unterbreitetes Angebot zugrunde, gilt abweichend von dieser Regelung die dort ausgewiesene Anzahlungshöhe. Bei Sondergruppentarifen (z.B. XXXX Xxxxx, Costa oder Zugang des Reiseplans TUI Cruise Flex) gelten ebenfalls gesonderte Rücktritts- bzw. der Reiseunterlagen Anzahlungsbedingungen. Diese wer- den in den jeweiligen Ausschreibungen/Reisebestätigungen ausgewiesen. 2.4 Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Abweichend Der restliche Reisepreis ist 4 Wochen vor Abreise fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den Gründen von Vorstehendem Ziff 9.b abgesagt werden Zahlungen kann. Bei Überweisungen aus dem Ausland hat der Reiseteilnehmer die zusätzlich anfallenden Gebühren für Luftbeförderungsverträge im Regelfall Auslandsüberweisungen vollständig zu tragen. Bei Buchungen, die weniger als zwei Wochen vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Rei- sepreis nach Aushändigung der Rechnung inkl. des Sicherungsscheines fällig. 2.5 Prämien für vermittelte Versicherungen, Rücktrittsentschädigungen, Be- arbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort bei Zugang der Bestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt bei Mietwagen. Bei Mietwagen ist darüber hinaus zu beachtenAufwen- dungen für das Besorgen von Visa (z.B. Visagebühren) werden, dass bei Anmietung außerhalb sobald der Öffnungszeiten Reiseteilnehmer die Compass Kreuzfahrten GmbH mit der Mietstation zusätzliche Entgelte anfallen könnenVisabeantragung beauftragt hat, die vom Kunden vor Ort zu zahlen sind. Abhängig von den gebuchten Touristikleistungen erfolgt der Zahlungseinzug durch den Anbieter selbst, durch TUI oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Soweit TUI oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Reisen- oder sonstige Leistungen ebenfalls unmittelbar in Rechnung stellt gestellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters. Ist TUI Inkassobevollmächtigte des Anbieters, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Anbietersfällig. b) Fällige Zahlungen an die Anbieter 2.6 Die Reiseunterlagen werden ausschließlich nach erfolgter Gutschrift des ge- samten Reisepreises auf dem Konto von Compass Kreuzfahrten GmbH aus- gehändigt oder zugesandt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Reisepreises steht der Touristikleistungen kann der Kunde mit den Kreditkarten TUI Card, VISA, MasterCard und American Express vornehmen, wenn und soweit diese vom Anbieter der Touristikleistungen als Zahlungsmittel angeboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsmitteln entnehmen Sie bitte den Angaben im Buchungsverlauf und direkt den Geschäftsbedingungen des Anbieters der TouristikleistungCompass Kreuzfahrten GmbH gegenüber dem Reiseteilnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht zu. c) Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels SEPA-Banklastschrift erfolgen. d) TUI behält sich das Recht vor2.7 Leistet der Reiseteilnehmer die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht, etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften an den Kunden weiter so ist die Compass Kreuzfahrten GmbH berechtigt, nach Mah- nung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Reiseteil- nehmer die Rücktrittskosten gemäß Xxxxxx 7.2 zu berechnen. 2.8 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h., wenn zwischen Buchung und Reisebeginn 28 Tage oder weniger liegen, ist der Reisepreis Zug um Zug gegen Aushändi- gung der Reiseunterlagen zu zahlen. 2.9 Der Reisepreis ist grundsätzlich per Überweisung auf das in der Rechnung an- gegebene deutsche Bankkonto der Compass Kreuzfahrten GmbH zu zahlen. 2.10 Bei Währungsumrechnungen gilt der Kurs des Abrechnungsdatums und nicht der des Datums der Buchung. Compass Kreuzfahrten GmbH haftet nicht für Kursdifferenzen. Bei Belastung im Ausland können zusätzliche Gebühren von der Bank erhoben werden.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Reisebedingungen, Allgemeine Reisebedingungen (Arb)

Zahlungen. a5.1 Ab Auftragserteilung durch den Kunden wird RW-ShowConcept einen projektbezogenen Zahlungsplan erstellen, dieser erlangt automatisch Gültigkeit, außer der Kunde widerspricht innerhalb von 5 Werktagen schriftlich. Für den Fall dass kein Zahlungsplan erstellt wird, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Zahlungsziele: 50 % bei Erteilung des Auftrages, 40 % ab Erbringen von Leistungen die zur Durchführung des Auftrages und im Auftrag notwendig sind, 10 % mit Vorlegen einer Schlussrechnung. 5.2 Depositzahlungen, welche zur Sicherstellung von Dienstleistungen (Fluggesellschaften, Hotel, lokale Agenten etc.) Mit Vertragsabschluss an Dritte zu zahlen sind, werden von RW-ShowConcept dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. 5.3 Für Absicherung von Kursrisiken kann vom jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert werdenRW-ShowConcept mit schriftlicher Zustimmung des Kunden, die den Gegenwert des Anteils der Fremdwährung am Auftragswert bei Auftragserteilung abrufen. Das Kursrisiko geht dann mit dem auf den Preis Geldeingang folgenden Werktag auf RW-ShowConcept über. 5.4 Für anfallende Personalkosten bei Sonderleistungen und explizit zusätzliche Bestellungen während der Touristikleistung angerechnet wirdLeistungserbringung werden nach Abschluss und/oder Rückkehr mit den RW-ShowConcept gültigen Honorarsätzen zuzüglich der entsprechend gültigen Mehrwertsteuer berechnet. Soweit es sich um Reisen Anfallende Fremdkosten werden in voller Höhe und zuzüglich der entsprechend gültigen Mehrwertsteuer an den Kunden weiterberechnet. 5.5 Sollte der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB sein, so ist er zu Aufrechnung, Einbehaltung und/oder Herabsetzung des Kaufpreises, selbst wenn Mängelrügen und/oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur dann berechtigt, wenn diese juristisch und rechtskräftig festgestellt werden und/oder unstrittig sind. 5.6 Mit der §§ 651a ffVerrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten erklärt sich der Kunde einverstanden. 5.7 Sämtliche anfallenden GEMA/AKM-Gebühren, Tantiemenleistungen und/oder Kosten für CI Leistungen Dritter gehen zu Lasten des Kunden. BGB handeltNachbelastungen, darf eine Anzahlung nur gegen auch zu einem späteren Zeitpunkt sowie nach Projektabschluss, wird RW-ShowConcept als Forderungen geltend machen. 5.8 Bei Endabrechnung ist RW-ShowConcept von der Fremdkostenbelegführung entbunden, sofern die Kosten (Budgetpositionen) mit dem Auftragsbudget identisch sind und/oder unterschritten wurden. Sollte der Kunde Einsicht in Originalbelege fordern bzw. nach Übermittlung eines Sicherungsscheines mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers des Anbieters verlangt werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig; Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang des Reiseplans bzw. der Reiseunterlagen fällig. Abweichend angefordert haben, gilt die gesetzliche Aufbewahrungspflicht von Vorstehendem werden Zahlungen 10 Jahren. 5.9 Bei allen anfallenden Barauslagen für Luftbeförderungsverträge im Regelfall sofort bei Zugang der Bestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt bei Mietwagen. Bei Mietwagen ist darüber hinaus zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte anfallen können, die vom Kunden vor Ort zu zahlen sind. Abhängig von den gebuchten Touristikleistungen erfolgt der Zahlungseinzug durch den Anbieter selbst, durch TUI oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Soweit TUI oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Reisen- beauftragtes Projekt und/oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters. Ist TUI Inkassobevollmächtigte des Anbieters, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten Kostenübernahme (RücktrittsentschädigungenZimmerextra/Barrechnungen/etc.) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Anbietersverrechnet RW-ShowConcept ein handling fee von 15 % zuzüglich der gesetzlichen gültigen Mehrwertsteuer. b) Fällige Zahlungen an die Anbieter der Touristikleistungen kann der Kunde mit den Kreditkarten TUI Card, VISA, MasterCard und American Express vornehmen, wenn und soweit diese vom Anbieter der Touristikleistungen als Zahlungsmittel angeboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsmitteln entnehmen Sie bitte den Angaben im Buchungsverlauf und direkt den Geschäftsbedingungen des Anbieters der Touristikleistung. c) Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels SEPA-Banklastschrift erfolgen. d) TUI behält sich das Recht vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften an den Kunden weiter zu berechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungen. a) Mit Vertragsabschluss kann vom jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert werden1. Der Veranstalter verpflichtet sich, den im Hotelaufnahmevertrag genannten Preis zu zahlen. Die Zahlungsbedingungen und die Bankdaten des Hotels stehen im Hotelaufnahmevertrag. 2. Sämtliche Zahlungen an Sircle Collection oder die Hotels müssen in Landeswährung erfolgen. Sircle Collection und die Hotels behalten sich das Recht vor, Zahlungen in Bargeld, mit EC-Karte, Scheck oder anderen Zahlungsmitteln abzulehnen oder solche Zahlungsweisen an Bedingungen zu knüpfen. 3. Der Veranstalter und die Gäste haften gemeinschaftlich und einzeln für die Beträge, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wirdsie Sircle Collection oder dem Hotel individuell oder gemeinsam schulden. Soweit es sich um Reisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB handeltSofern nichts anderes vereinbart wurde, darf eine Anzahlung nur gegen bzw. nach Übermittlung eines Sicherungsscheines mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers des Anbieters verlangt werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig; Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang des Reiseplans bzw. der Reiseunterlagen fällig. Abweichend von Vorstehendem werden Zahlungen für Luftbeförderungsverträge im Regelfall sofort bei Zugang der Bestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt bei Mietwagen. Bei Mietwagen ist darüber hinaus zu beachtenwird davon ausgegangen, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte anfallen können, die vom Kunden vor Ort zu zahlen sind. Abhängig von den gebuchten Touristikleistungen erfolgt der Zahlungseinzug durch den Anbieter selbst, durch TUI oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Soweit TUI oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Reisen- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies Hotelaufnahmevertrag gemeinschaftlich im Namen aller Gäste und auf Rechnung des jeweiligen AnbietersVeranstalters geschlossen wurde. Ist TUI Inkassobevollmächtigte Mit dem Check-in und/oder der Ankunft im Hotel bestätigt der Xxxx, dass er den Inhalt des AnbietersHotelaufnahmevertrags zur Kenntnis genommen hat und sich damit einverstanden erklärt sowie dass der Veranstalter berechtigt ist, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen den Xxxx beim Abschluss des vermittelten AnbietersHotelaufnahmevertrags zu vertreten. b) Fällige Zahlungen an die Anbieter der Touristikleistungen kann der Kunde mit den Kreditkarten TUI Card, VISA, MasterCard und American Express vornehmen, wenn und soweit diese vom Anbieter der Touristikleistungen als Zahlungsmittel angeboten werden4. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsmitteln entnehmen Sie bitte den Angaben im Buchungsverlauf und direkt den Geschäftsbedingungen des Anbieters der Touristikleistung. c) Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels SEPA-Banklastschrift erfolgen. d) TUI Das Hotel behält sich das Recht vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei alle Objekte einzubehalten, die die Gäste oder der Veranstalter im Hotel aufbewahren, solange der Veranstalter und/oder die Gäste ihren (Zahlungs-)Verpflichtungen gemäß dem Hotelaufnahmevertrag nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen nachgekommen sind. 5. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Rechnungen ab dem Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Sollten die Beträge für einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen nicht bezahlt werden, behält sich das Hotel das Recht vor, nach eigenem Ermessen 2 Prozent Zinsen pro Monat oder Banklastschriften an die gesetzlichen Zinsen für den Kunden weiter ausstehenden Betrag in Rechnung zu berechnenstellen, je nachdem welcher Betrag höher ist. 6. Falls und sofern der Veranstalter nicht fristgerecht zahlt, befindet er sich im Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung durch Sircle Collection oder das Hotel notwendig ist. 7. Befindet sich der Veranstalter mit der Zahlung in Verzug, ist er verpflichtet, Sircle Collection und/oder das Hotel für alle aus diesem Grund entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten nach geltendem Recht zu entschädigen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Gruppen Und Veranstaltungen

Zahlungen. a) 3.2.1 Abhängig von der gebuchten Reiseleistung erfolgt die Zahlungsentgegennahme bzw. der Zahlungseinzug durch den Reiseleistungsanbieter selbst oder durch alltours flugreisen. 3.2.2 Für die Zahlungsentgegennahme bzw. den Zahlungseinzug durch den Reiseleistungsanbieter gilt Folgendes: − Mit Vertragsabschluss Abschluss des Reiseleistungsvertrages kann vom jeweiligen Anbieter Reiseleistungsanbieter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wirdReiseleistung anzurechnen ist. Soweit es sich um Reisen Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a ff. bis 651m BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen bzw. nach Übermittlung eines Sicherungsscheines mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers des Anbieters Reiseleistungsanbieters verlangt werden. Weitere Zahlungen werden zu den mit dem Reiseleistungsanbieter vereinbarten Terminen fällig; . Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang des Reiseplans bzw. der Reiseunterlagen Reiseleistungsunterlagen fällig. Abweichend davon ist bei der Buchung von Vorstehendem Linienflügen zunächst der vollständige Ticketpreis zu entrichten. Nach Eingang der Zahlung werden Zahlungen für Luftbeförderungsverträge im Regelfall sofort bei Zugang der Bestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt bei Mietwagendie Flugtickets am darauf folgenden Werktag erstellt und versandt. Bei Mietwagen der Buchung von Mietwagenprodukten ist darüber hinaus zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte Gebühren anfallen können, die vom Kunden vor Ort zu zahlen sind. Abhängig Gleiches gilt für die Hotelzustellung von den gebuchten Touristikleistungen erfolgt Mietwagen, die Bereitstellung von Kindersitzen und Navigationsgeräten und sonstige Extrawünsche. Bei Buchung von Reiseleistungen innerhalb von zehn Tagen vor Reiseleistungsantritt ist der Zahlungseinzug durch den Anbieter selbstNutzer zur sofortigen Zahlung des gesamten Reiseleistungspreises gegen Aushändigung oder Übersendung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins, durch TUI oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Soweit TUI oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Reisen- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies soweit es sich um Reiseleistungen im Namen und auf Rechnung Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt, verpflichtet. Je nach Reiseleistungsanbieter hat die Zahlung des Reisepreises in einem solchen Falle ggf. auch per Barinkasso am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handling Partner) zu erfolgen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen AnbietersReiseleistungsanbieters. Ist TUI Inkassobevollmächtigte des Anbieters, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Anbieters. b) Fällige Zahlungen an die Anbieter der Touristikleistungen den jeweiligen Reiseleistungsanbieter kann der Kunde Nutzer mit den Kreditkarten TUI Card, VISA, MasterCard und EUROCARD, American Express Express, Diners Club, per Banklastschrift oder per Banküberweisung vornehmen, wenn und soweit diese Zahlungsweisen vom Anbieter der Touristikleistungen als Zahlungsmittel Reiseleistungsanbieter angeboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsmitteln entnehmen Sie bitte den Angaben Zahlungsweisen werden im Buchungsverlauf Buchungsstrang angegeben und direkt können den Geschäftsbedingungen des Anbieters der Touristikleistung. c) Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels SEPA-Banklastschrift erfolgen. d) TUI jeweiligen Reiseleistungsanbieters entnommen werden. alltours flugreisen behält sich das Recht vor, etwaige Rückbelastungsentgelte Entgelte der Kreditkartenunternehmen oder Banken, die alltours flugreisen und/oder dem Reiseleistungsanbieter im Zusammenhang mit den vorgenannten Zahlungswegen entstehen, dem Nutzer zusätzlich zu berechnen. Der Nutzer wird über diese zusätzlichen Entgelte benachrichtigt. alltours flugreisen ist zudem berechtigt, etwaige Rücklastbuchungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften Banklastschriften, die alltours flugreisen und/oder dem Reiseleistungsanbieter entstehen, dem Nutzer weiterzuberechnen. Des Weiteren behält sich alltours flugreisen vor, gelegentliche Sicherheitskontrollen durchzuführen, um Kreditkartenmissbrauch entgegenzuwirken. Aus diesem Grund kann der Nutzer dazu aufgefordert werden, alltours flugreisen einen Nachweis bzgl. Anschrift und eine Kopie der Kreditkarte per Fax oder Post zu übersenden, bevor die Reiseleistungsunterlagen ausgehändigt werden. Bei Kreditkartenzahlung und Banklasteinzugsverfahren werden sensible persönliche Daten des Nutzers - wie Kreditkartennummer, Bankleitzahl, Kontonummer, Name und Adresse im Dienst - unter Verwendung der SSL- Technologie verschlüsselt. − Erfolgt die Buchung von Reiseleistungen sehr kurzfristig, werden die entsprechenden Reiseleistungsdokumente – je nach Reiseleistungsanbieter – am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handling Partner) hinterlegt und sind dort ggf. per Barinkasso zu bezahlen. Je nach Reiseleistungsanbieter fallen für die Hinterlegung der Reiseleistungsdokumente und/oder das Barinkasso zusätzliche Gebühren an. Nähere Informationen dazu, ab welcher Zeitspanne zwischen Buchung und Reiseantritt eine Buchung von einem Reiseleistungsanbieter als kurzfristig angesehen wird und ob von dem Reiseleistungsanbieter Gebühren für eine Hinterlegung von Reiseleistungsdokumenten und/oder für ein etwaiges Barinkasso erhoben werden, entnehmen Sie bitte den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. − Wird der Reiseleistungspreis bis zum Reiseleistungsantritt vom Nutzer nicht vollständig bewirkt und ist dem Nutzer - soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt - ein Sicherungsschein übergeben worden, ist alltours flugreisen berechtigt, ohne nochmalige Mahnung vom Geschäftsbesorgungsvertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der entsprechenden pauschalen Rücktrittsgebühren des Reiseleistungsanbieters gemäß dessen Geschäftsbedingungen zu verlangen, es sei denn, der Nutzer hat bereits zu diesem Zeitpunkt ein gesetzliches Rücktrittsrecht. 3.2.3 Für die Zahlungsentgegennahme bzw. den Zahlungseinzug durch alltours flugreisen gilt Folgendes: − Soweit die Rechnungserstellung und der Zahlungseinzug durch alltours flugreisen erfolgt, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. − Mit Abschluss des Reiseleistungsvertrages und Erhalt der Reisebestätigung sind innerhalb einer Woche mindestens 10% des Reiseleistungspreises als Anzahlung fällig. Je nach Reiseleistungsanbieter kann der Anzahlungsbetrag auch mehr als 10% des Reiseleistungspreises betragen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. Die Anzahlung ist auf den Preis der Reiseleistung anzurechnen. Soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen Übermittlung eines Sicherungsscheines des Reiseleistungsanbieters verlangt werden. Der Restbetrag des Reiseleistungspreises ist ohne gesonderte Anforderung vier Wochen vor Reiseleistungsantritt an alltours flugreisen zu zahlen. In einzelnen Fällen verlangen Reiseleistungsanbieter bereits sechs bis acht Wochen vor Reiseleistungsantritt die Zahlung des Restbetrages des Reiseleistungspreises; der Kunde wird über eine solchermaßen abgeänderte Zahlungsfrist ausdrücklich von alltours flugreisen informiert. Die Reiseunterlagen werden dem Nutzer nach Eingang der Zahlung fünf bis zehn Tage vor Reiseleistungsantritt zugestellt. Dies gilt nicht bei kurzfristigen Buchungen (Zeitspanne zwischen Buchung und Reiseantritt zehn und weniger Tage). Abweichendes gilt ebenfalls bei der Buchung von Linienflügen: alltours flugreisen übernimmt für den bei der Buchung mitgeteilten Ticketpreis eine Garantie für 24 Stunden. Innerhalb dieser Zeit ist der Ticketpreis zu begleichen. Es genügt insoweit rechtzeitiger Zahlungsnachweis durch Faxübersendung einer Kopie des Bareinzahlungsbeleges oder durch Faxübersendung einer Kopie des Kontoauszuges, aus dem sich die Überweisung des Ticketpreises per Online-Banking ergibt. Die Flugtickets werden in diesem Fall am auf den Eingang der Zahlung des Reisepreises folgenden Werktag erstellt und versandt. Erfolgt kein Zahlungsnachweis innerhalb von 24 Stunden nach Buchung, ist die von alltours flugreisen übernommene Ticketpreisgarantie hinfällig. Bei der Buchung von Mietwagenprodukten ist zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Gebühren anfallen können, die vor Ort beim jeweiligen Reiseleistungsanbieter zu zahlen sind. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. Bei Buchung von Reiseleistungen innerhalb von zehn Tagen vor Reiseleistungsantritt ist der Nutzer zur sofortigen Zahlung des gesamten Reiseleistungspreises gegen Aushändigung oder Übersendung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins, soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt, verpflichtet. Die Zahlung des Reisepreises kann in einem solchen Fall ausschließlich per Bankeinzahlung bzw. durch Banküberweisung erfolgen. Ist die Reisepreiszahlung durch den Kunden weiter nachgewiesen worden, erfolgt der Versand der Reiseunterlagen bzw. von Vouchern oder Berechtigungsscheinen per E-Mail oder Fax. Bei einzelnen Reiseleistungsanbietern sind die übersandten Voucher bzw. Berechtigungsscheine bei Reiseantritt am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handling Partner) gegen die Reiseunterlagen einzutauschen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. − So die Zahlung des Reiseleistungspreises nicht direkt über den Reiseleistungsanbieter sondern über alltours flugreisen abgewickelt wird, können fällige Zahlungen vom Nutzer per Bankeinzahlung bzw. per Banküberweisung vorgenommen werden. alltours flugreisen behält sich vor, etwaige Entgelte der Banken, die alltours flugreisen und/oder dem Reiseleistungsanbieter im Zusammenhang mit den vorgenannten Zahlungswegen entstehen, dem Nutzer zusätzlich zu berechnen. Der Nutzer wird über diese zusätzlichen Entgelte - sobald diese alltours flugreisen bekannt werden - benachrichtigt. − Erfolgt die Buchung von Reiseleistungen sehr kurzfristig, werden die entsprechenden Reiseleistungsdokumente bzw. Voucher oder Berechtigungsscheine – je nach Reiseleistungsanbieter – per E-Mail oder Fax zugesandt. Bei einzelnen Reiseleistungsanbietern sind die übersandten Voucher bzw. Berechtigungsscheine bei Reiseantritt am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handling Partner) gegen die Reiseunterlagen einzutauschen. Je nach Reiseleistungsanbieter fallen hierfür zusätzliche Gebühren an. Nähere Informationen dazu, ab welcher Zeitspanne zwischen Buchung und Reiseantritt eine Buchung von einem Reiseleistungsanbieter als kurzfristig angesehen wird und ob von dem Reiseleistungsanbieter Gebühren für eine Hinterlegung von Reiseleistungsdokumenten bzw. einen Eintausch von Vouchern bzw. von Berechtigungsscheinen in Reiseleistungsdokumente erhoben werden, entnehmen Sie bitte den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. − Wird der Reiseleistungspreis bis zum Reiseleistungsantritt vom Nutzer nicht vollständig bewirkt und ist dem Nutzer - soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt - ein Sicherungsschein übergeben worden, ist alltours flugreisen berechtigt, ohne nochmalige Mahnung vom Geschäftsbesorgungsvertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der entsprechenden pauschalen Rücktrittsgebühren des Reiseleistungsanbieters gemäß dessen Geschäftsbedingungen zu verlangen, es sei denn, der Nutzer hat bereits zu diesem Zeitpunkt ein gesetzliches Rücktrittsrecht.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungen. a) Mit Vertragsabschluss kann vom jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wird. Soweit es sich um Reisen im Sinne der §§ 651a ff. 651a- m BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen bzw. nach Übermittlung eines Sicherungsscheines mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers des Anbieters verlangt werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig; Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang des Reiseplans bzw. der Reiseunterlagen fällig. Abweichend von Vorstehendem vorstehendem werden Zahlungen für Luftbeförderungsverträge im Regelfall sofort bei Zugang der Bestätigung Buchungsbestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt darüber hinaus bei Mietwagen. Bei Mietwagen ist darüber hinaus zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte anfallen können, die vom Kunden Nutzer vor Ort zu zahlen sind. Abhängig von den gebuchten Touristikleistungen erfolgt der Zahlungseinzug durch den Anbieter selbst, durch TUI oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Soweit TUI oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister XXX.xxx Reisen- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters. Ist TUI Inkassobevollmächtigte des Anbieters, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Anbieters. b) Fällige Zahlungen an die Anbieter der Touristikleistungen kann der Kunde Nutzer mit den Kreditkarten TUI Card, VISA, MasterCard und Eurocard, American Express vornehmen, und Diners Club vornehmen wenn und soweit diese vom Anbieter der Touristikleistungen Touristikleistung als Zahlungsmittel angeboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsmitteln entnehmen Sie bitte den Angaben im Buchungsverlauf Buchungsstrang und direkt den Geschäftsbedingungen des Anbieters der Touristikleistung. c) Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels SEPA-Banklastschrift erfolgen. Ausgenommen hiervon ist die Vermittlung/Buchung von Linienflügen. d) TUI XXX.xxx behält sich das Recht vor, etwaige Entgelte der Kreditkartenunternehmen oder Banken, die XXX.xxx und/oder dem Anbieter der Touristikleistung im Zusammenhang mit der unter b) und c) genannten Zahlungsabwicklung entstehen, dem Nutzer zusätzlich zu berechnen. Der Nutzer wird über entsprechende Entgelte benachrichtigt. XXX.xxx ist zudem berechtigt, etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften an den Kunden weiter Nutzer weiterzuberechnen. e) Bei Vermittlungen mit einem Gesamtwert über € 5.000 wird eine alternative Abwicklung durchgeführt. Der Nutzer erhält die Möglichkeit, entweder den geschuldeten Gesamtbetrag schnellstmöglich auf ein von XXX.xxx genanntes Konto zu berechnenüberweisen oder ein von XXX.xxx bereitgestelltes Kostenübernahmeformular unter Angabe seiner Kreditkartendaten (s. Buchst. b) zu unterzeichnen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungen. a) Mit Die Zahlung sämtlicher Rechnungen hat sofort bei Lieferung in bar und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Bei Zahlung durch Schecks, Wechsel Banklastschrift oder Abbuchung gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Zur Annahme von Xxxxxxx oder Wechsel ist Getränke Xxxxxx nicht verpflichtet. Kommt der Käufer im Falle abweichender Zahlungsvereinbarungen in Zahlungsverzug oder werden der Firma Xxxxxx nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers herabsetzen (z.B. Scheck- oder Wechselprotest, Rücklastschrift, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen usw.), so ist Getränke Xxxxxx berechtigt, sofortigen Forderungsausgleich zu verlangen. Bei Nichtzahlung kann vom die Firma Getränke Xxxxxx die gelieferte Xxxx sofort herausverlangen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten gegenüber Verbrauchern und acht Prozentpunkten gegenüber Unternehmern über dem jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert werdenBasis- Zinssatz p.a. der Europäischen Zentralbank und Bankprovision berechnet. Getränke Xxxxxx ist im Falle des Zahlungsverzuges darüber hinaus berechtigt, die auf den Preis jede weitere Lieferung von der Touristikleistung angerechnet wirddirekten Barzahlung abhängig zu machen. Soweit es sich um Reisen im Sinne der §§ 651a ffKunde in Verzug befindet, ist Getränke Xxxxxx trotz anders lautender Zustimmung des Kunden berechtigt, ihre Zahlung zunächst zur Tilgung des eingetretenen Verzugsschadens und erst danach zur Tilgung der jeweils ältesten Schuld zu verwenden. BGB handeltZahlungen sind nur dann rechtsverbindlich, darf eine Anzahlung nur gegen bzwwenn sie unmittelbar an die Firma Getränke Xxxxxx oder auf deren Bankkonten oder an einen schriftlich Bevollmächtigten erfolgen. nach Übermittlung eines Sicherungsscheines mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers des Anbieters verlangt werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig; Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang des Reiseplans bzw. der Reiseunterlagen fällig. Abweichend von Vorstehendem werden Zahlungen für Luftbeförderungsverträge im Regelfall sofort Das Risiko bei Zugang der Bestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt bei Mietwagen. Bei Mietwagen ist darüber hinaus zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte anfallen können, die vom Kunden vor Ort zu zahlen sind. Abhängig von den gebuchten Touristikleistungen erfolgt der Zahlungseinzug durch den Anbieter selbst, durch TUI oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Soweit TUI oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Reisen- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters. Ist TUI Inkassobevollmächtigte des Anbieters, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Anbieters. b) Fällige Zahlungen an die Anbieter nicht empfangsberechtigte Personen trägt der Touristikleistungen Käufer. Eine Aufrechnung ist nur mit von der Firma Mahler Getränke anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Der Käufer kann der Kunde mit den Kreditkarten TUI Cardein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, VISA, MasterCard soweit es auf dem jeweiligen Vertrags- und American Express vornehmen, wenn und soweit diese vom Anbieter der Touristikleistungen als Zahlungsmittel angeboten werdenLieferverhältnis beruht. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsmitteln entnehmen Sie bitte den Angaben im Buchungsverlauf und direkt den Geschäftsbedingungen des Anbieters der TouristikleistungGetränke Xxxxxx ist ihrerseits zur Abtretung von Forderungen berechtigt. c) Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels SEPA-Banklastschrift erfolgen. d) TUI behält sich das Recht vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften an den Kunden weiter zu berechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Liefer Und Geschäftsbedingungen

Zahlungen. a) 3.2.1 Abhängig von der gebuchten Reiseleistung erfolgt die Zahlungsentgegennahme bzw. der Zahlungseinzug durch den Reiseleistungsanbieter selbst oder durch Reisecenter alltours. 3.2.2 Für die Zahlungsentgegennahme bzw. den Zahlungseinzug durch den Reiseleistungsanbieter gilt Folgendes: - Mit Vertragsabschluss Abschluss des Reiseleistungsvertrages kann vom jeweiligen Anbieter Reiseleistungsanbieter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wirdReiseleistung anzurechnen ist. Soweit es sich um Reisen Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a ff. bis 651m BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen bzw. nach Übermittlung eines Sicherungsscheines mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers des Anbieters Reiseleistungsanbieters verlangt werdenwer- den. Weitere Zahlungen werden zu den mit dem Reiseleistungsanbieter vereinbarten Terminen fällig; . Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang des Reiseplans bzw. der Reiseunterlagen Reiseleistungsunterlagen fällig. Abweichend davon ist bei der Buchung von Vorstehendem Linienflügen zunächst der vollständige Ticketpreis zu entrichten. Nach Eingang der Zahlung werden Zahlungen für Luftbeförderungsverträge im Regelfall sofort bei Zugang der Bestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt bei Mietwagendie Flugtickets am darauf folgenden Werktag erstellt und versandt. Bei Mietwagen der Buchung von Mietwagenprodukten ist darüber hinaus zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte Gebühren anfallen können, die vom Kunden vor Ort zu zahlen sind. Abhängig Gleiches gilt für die Hotelzustellung von Mietwagen, die Bereitstellung von Kindersitzen und Navigationsgeräten und sonstige Extrawünsche. Bei Buchung von Reiseleistungen innerhalb von zehn Tagen vor Reiseleistungsantritt ist der Nutzer zur sofortigen Zahlung des gesamten Reiseleistungspreises gegen Aushändigung oder Übersendung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins, soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt, verpflichtet. Je nach Reiseleistungsanbieter hat die Zahlung des Reisepreises in einem solchen Falle ggf. auch per Barinkasso am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handlingpartner) zu erfolgen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den gebuchten Touristikleistungen erfolgt Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. - Fällige Zahlungen an den jeweiligen Reiseleistungsanbieter kann der Nutzer mit den Kredit- karten VISA, EUROCARD, American Express, Diners Club, per Banklastschrift oder per Banküberweisung vornehmen, wenn diese Zahlungsweisen vom Reiseleistungsanbieter an- geboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsweisen werden im Buchungsstrang angegeben und können den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters entnommen werden. Reisecenter alltours behält sich vor, etwaige Entgelte der Kreditkartenunternehmen oder Banken, die Reisecenter alltours und/oder dem Reiseleistungsanbieter im Zusammenhang mit den vorgenannten Zahlungswegen entstehen, dem Nutzer zusätzlich zu berechnen. Der Nutzer wird über diese zusätzlichen Entgelte benachrichtigt. Reisecenter alltours ist zudem berechtigt, etwaige Rücklastbuchungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften, die Reisecenter alltours und/oder dem Reiseleistungsanbieter entstehen, dem Nutzer weiterzuberechnen. Des Weiteren behält sich Reisecenter alltours vor, gelegentliche Sicherheitskontrollen durchzuführen, um Kreditkartenmissbrauch entgegenzuwirken. Aus diesem Grund kann der Nutzer dazu aufgefordert werden, Reisecenter alltours einen Nachweis bzgl. Anschrift und eine Kopie der Kreditkarte per Fax oder Post zu übersenden, bevor die Reiseleistungsunterlagen ausgehändigt werden. Bei Kreditkartenzahlung und Banklasteinzugsverfahren werden sensible persönliche Daten des Nutzers - wie Kreditkartennummer, Bankleitzahl, Kontonummer, Name und Adresse im Dienst - unter Verwendung der SSL-Technologie verschlüsselt. - Erfolgt die Buchung von Reiseleistungen sehr kurzfristig, werden die entsprechenden Reise- leistungsdokumente – je nach Reiseleistungsanbieter – am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handlingpartner) hinterlegt und sind dort ggf. per Barinkasso zu bezahlen. Je nach Reiseleistungsanbieter fallen für die Hinterlegung der Reiseleistungsdokumente und/oder das Barinkasso zusätzliche Gebühren an. Nähere Informationen dazu, ab welcher Zeitspanne zwischen Buchung und Reiseantritt eine Buchung von einem Reiseleistungsanbieter als kurzfristig angesehen wird und ob von dem Reiseleistungsanbieter Gebühren für eine Hinterlegung von Reiseleistungsdokumenten und/oder für ein etwaiges Barinkasso erhoben werden, entnehmen Sie bitte den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. - Wird der Reiseleistungspreis bis zum Reiseleistungsantritt vom Nutzer nicht vollständig be- wirkt und ist dem Nutzer - soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt - ein Sicherungsschein übergeben worden, ist Reisecenter alltours berechtigt, ohne nochmalige Mahnung vom Geschäftsbesorgungsvertrag zurückzutreten und Schadener- satz wegen Nichterfüllung in Höhe der entsprechenden pauschalen Rücktrittsgebühren des Reiseleistungsanbieters gemäß dessen Geschäftsbedingungen zu verlangen, es sei denn, der Xxxxxx hat bereits zu diesem Zeitpunkt ein gesetzliches Rücktrittsrecht. 3.2.3 Für die Zahlungsentgegennahme bzw. den Zahlungseinzug durch Reisecenter alltours gilt Fol- gendes: - Soweit die Rechnungserstellung und der Zahlungseinzug durch den Anbieter selbst, durch TUI oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Soweit TUI oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Reisen- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einziehtReisecenter alltours erfolgt, geschieht dies im Namen und auf für Rechnung des jeweiligen AnbietersReiseleistungsanbieters. Ist TUI Inkassobevollmächtigte - Mit Abschluss des Anbieters, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) Reiseleistungsvertrages und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen Erhalt der Reisebestätigung sind innerhalb ei- ner Woche mindestens 10% des vermittelten Anbieters. b) Fällige Zahlungen an die Anbieter der Touristikleistungen Reiseleistungspreises als Anzahlung fällig. Je nach Reiseleistungsanbieter kann der Kunde mit den Kreditkarten TUI Card, VISA, MasterCard und American Express vornehmen, wenn und soweit diese vom Anbieter der Touristikleistungen Anzahlungsbetrag auch mehr als Zahlungsmittel angeboten werden10% des Reiseleistungspreises betragen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. Die Anzahlung ist auf den Preis der Reiseleistung anzurechnen. Soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen Übermittlung eines Sicherungsscheines des Reiseleistungsanbieters verlangt werden. Der Restbetrag des Reiseleistungspreises ist ohne gesonderte Anforderung vier Wochen vor Reiseleistungsantritt an Reisecenter alltours zu zahlen. In einzelnen Fällen verlangen Reiseleistungsanbieter bereits sechs bis acht Wochen vor Reiseleistungsantritt die Zahlung des Restbetrages des Reiseleistungspreises; der Kunde wird über eine solchermaßen abgeänderte Zahlungsfrist ausdrücklich von Reisecenter alltours informiert. Die Reiseunterlagen werden dem Nutzer nach Eingang der Zahlung fünf bis zehn Tage vor Reiseleistungsantritt zugestellt. Dies gilt nicht bei kurzfristigen Buchungen (Zeitspanne zwischen Buchung und Reiseantritt zehn und weniger Tage). Preis der Reiseleistung anzurechnen. Soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen Übermittlung eines Sicherungsscheines des Reiseleistungsanbieters verlangt werden. Der Restbetrag des Reiseleistungspreises ist ohne gesonderte Anforderung vier Wochen vor Reiseleistungsantritt an Reisecenter alltours zu zahlen. In einzelnen Fällen verlangen Reiseleistungsanbieter bereits sechs bis acht Wochen vor Reiseleistungsantritt die Zahlung des Restbetrages des Reiseleistungspreises; der Kunde wird über eine solchermaßen abgeänderte Zahlungsfrist ausdrücklich von Reisecenter alltours informiert. Die Reiseunterlagen werden dem Nutzer nach Eingang der Zahlung fünf bis zehn Tage vor Reiseleistungsantritt zugestellt. Dies gilt nicht bei kurzfristigen Buchungen (Zeitspanne zwischen Buchung und Reiseantritt zehn und weniger Tage). Abweichendes gilt ebenfalls bei der Buchung von Linienflügen: Reisecenter alltours übernimmt für den angebotenen Zahlungsmitteln bei der Buchung mitgeteilten Ticketpreis eine Garantie für 24 Stunden. Innerhalb dieser Zeit ist der Ticketpreis zu begleichen. Es genügt insoweit rechtzeitiger Zahlungsnachweis durch Faxübersendung einer Kopie des Bareinzahlungsbeleges oder durch Faxübersendung einer Kopie des Kontoauszuges, aus dem sich die Überweisung des Ticketpreises per Online-Banking ergibt. Die Flugtickets werden in diesem Fall am auf den Eingang der Zahlung des Reisepreises folgenden Werktag erstellt und versandt. Erfolgt kein Zahlungsnachweis innerhalb von 24 Stunden nach Buchung, ist die von Reisecenter alltours übernommene Ticketpreisgarantie hinfällig. Bei der Buchung von Mietwagenprodukten ist zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Gebühren anfallen können, die vor Ort beim jeweiligen Reiseleistungsanbieter zu zahlen sind. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. Bei Buchung von Reiseleistungen innerhalb von zehn Tagen vor Reiseleistungsantritt ist der Nutzer zur sofortigen Zahlung des gesamten Reiseleistungspreises gegen Aushändigung oder Übersendung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins, soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt, verpflichtet. Die Zahlung des Reisepreises kann in einem solchen Fall ausschließlich per Bankeinzahlung bzw. durch Banküberweisung erfolgen. Ist die Reisepreiszahlung durch den Kunden nachgewiesen worden, erfolgt der Versand der Reiseunterlagen bzw. von Vouchern oder Berechtigungsscheinen per E-Mail oder Fax. Bei einzelnen Reiseleistungsanbietern sind die übersandten Voucher bzw. Berechtigungsscheine bei Reiseantritt am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handlingpartner) gegen die Reiseunterlagen einzutauschen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. - So die Zahlung des Reiseleistungspreises nicht direkt über den Reiseleistungsanbieter son- dern über Reisecenter alltours abgewickelt wird, können fällige Zahlungen vom Nutzer per Bankeinzahlung bzw. per Banküberweisung vorgenommen werden. Reisecenter alltours behält sich vor, etwaige Entgelte der Banken, die Reisecenter alltours und/oder dem Reiseleistungsanbieter im Zusammenhang mit den vorgenannten Zahlungswegen entstehen, dem Nutzer zusätzlich zu berechnen. Der Nutzer wird über diese zusätzlichen Entgelte - sobald diese Reisecenter alltours bekannt werden - benachrichtigt. - Erfolgt die Buchung von Reiseleistungen sehr kurzfristig, werden die entsprechenden Reiseleistungsdokumente bzw. Voucher oder Berechtigungsscheine – je nach Reiseleistungsanbieter – per E-Mail oder Fax zugesandt. Bei einzelnen Reiseleistungsanbietern sind die übersandten Voucher bzw. Berechtigungsscheine bei Reiseantritt am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handlingpartner) gegen die Reiseunterlagen einzutauschen. Je nach Reiseleistungsanbieter fallen hierfür zusätzliche Gebühren an. Nähere Informationen dazu, ab welcher Zeitspanne zwischen Buchung und Reiseantritt eine Buchung von einem Reiseleistungsanbieter als kurzfristig angesehen wird und ob von dem Reiseleistungsanbieter Gebühren für eine Hinterlegung von Reiseleistungsdokumenten bzw. einen Eintausch von Vouchern bzw. von Berechtigungsscheinen in Reiseleistungsdokumente erhoben werden, entnehmen Sie bitte den Angaben Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. - Wird der Reiseleistungspreis bis zum Reiseleistungsantritt vom Nutzer nicht vollständig be- wirkt und ist dem Nutzer - soweit es sich um Reiseleistungen im Buchungsverlauf Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt - ein Sicherungsschein übergeben worden, ist Reisecenter alltours berechtigt, ohne nochmalige Mahnung vom Geschäftsbesorgungsvertrag zurückzutreten und direkt den Schadener- satz wegen Nichterfüllung in Höhe der entsprechenden pauschalen Rücktrittsgebühren des Reiseleistungsanbieters gemäß dessen Geschäftsbedingungen des Anbieters zu verlangen, es sei denn, der TouristikleistungNutzer hat bereits zu diesem Zeitpunkt ein gesetzliches Rücktrittsrecht. c) Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels SEPA-Banklastschrift erfolgen. d) TUI behält sich das Recht vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften an den Kunden weiter zu berechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungen. a) 3.2.1 Abhängig von der gebuchten Reiseleistung erfolgt die Zahlungsentgegennahme bzw. der Zahlungseinzug durch den Reiseleistungsanbieter selbst oder - für einzelne Reiseleistungsanbieter - durch Reisecenter alltours. 3.2.2 Für die Zahlungsentgegennahme bzw. den Zahlungseinzug durch den Reiseleistungsanbieter gilt Folgendes: - Mit Vertragsabschluss Abschluss des Reiseleistungsvertrages kann vom jeweiligen Anbieter Reiseleistungsanbieter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wirdReiseleistung anzurechnen ist. Soweit es sich um Reisen Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a ff. bis 651m BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen bzw. nach Übermittlung eines Sicherungsscheines mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers des Anbieters Reiseleistungsanbieters verlangt werdenwer- den. Weitere Zahlungen werden zu den mit dem Reiseleistungsanbieter vereinbarten Terminen fällig; . Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang des Reiseplans bzw. der Reiseunterlagen Reiseleistungsunterlagen fällig. Abweichend davon ist bei der Buchung von Vorstehendem Linienflügen zunächst der vollständige Ticketpreis zu entrichten. Nach Eingang der Zahlung werden Zahlungen für Luftbeförderungsverträge im Regelfall sofort bei Zugang der Bestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt bei Mietwagendie Flugtickets am darauf folgenden Werktag erstellt und versandt. Bei Mietwagen der Buchung von Mietwagenprodukten ist darüber hinaus zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte Gebühren anfallen können, die vom Kunden vor Ort zu zahlen sind. Abhängig Gleiches gilt für die Hotelzustellung von Mietwagen, die Bereitstellung von Kindersitzen und Navigationsgeräten und sonstige Extrawünsche. Bei Buchung von Reiseleistungen innerhalb von zehn Tagen vor Reiseleistungsantritt ist der Nutzer zur sofortigen Zahlung des gesamten Reiseleistungspreises gegen Aushändigung oder Übersendung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins, soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt, verpflichtet. Je nach Reiseleistungsanbieter hat die Zahlung des Reisepreises in einem solchen Falle ggf. auch per Barinkasso am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handlingpartner) zu erfolgen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den gebuchten Touristikleistungen erfolgt Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. - Fällige Zahlungen an den jeweiligen Reiseleistungsanbieter kann der Nutzer mit den Kredit- karten VISA, EUROCARD, American Express, Diners Club, per Banklastschrift oder per Banküberweisung vornehmen, wenn diese Zahlungsweisen vom Reiseleistungsanbieter an- geboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsweisen werden im Buchungsstrang angegeben und können den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters entnommen werden. Reisecenter alltours behält sich vor, etwaige Entgelte der Kreditkartenunternehmen oder Banken, die Reisecenter alltours und/oder dem Reiseleistungsanbieter im Zusammenhang mit den vorgenannten Zahlungswegen entstehen, dem Nutzer zusätzlich zu berechnen. Der Nutzer wird über diese zusätzlichen Entgelte benachrichtigt. Reisecenter alltours ist zudem berechtigt, etwaige Rücklastbuchungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften, die Reisecenter alltours und/oder dem Reiseleistungsanbieter entstehen, dem Nutzer weiter zuberechnen. Des Weiteren behält sich Reisecenter alltours vor, gelegentliche Sicherheitskontrollen durchzuführen, um Kreditkartenmissbrauch entgegenzuwirken. Aus diesem Grund kann der Nutzer dazu aufgefordert werden, Reisecenter alltours einen Nachweis bzgl. Anschrift und eine Kopie der Kreditkarte per Fax oder Post zu übersenden, bevor die Reiseleistungsunterlagen ausgehändigt werden. Bei Kreditkartenzahlung und Banklasteinzugsverfahren werden sensible persönliche Daten des Nutzers - wie Kreditkartennummer, Bankleitzahl, Kontonummer, Name und Adresse im Dienst - unter Verwendung der SSL-Technologie verschlüsselt. - Erfolgt die Buchung von Reiseleistungen sehr kurzfristig, werden die entsprechenden Reise- leistungsdokumente – je nach Reiseleistungsanbieter – am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handlingpartner) hinterlegt und sind dort ggf. per Barinkasso zu bezahlen. Je nach Reiseleistungsanbieter fallen für die Hinterlegung der Reiseleistungsdokumente und/oder das Barinkasso zusätzliche Gebühren an. Nähere Informationen dazu, ab welcher Zeitspanne zwischen Buchung und Reiseantritt eine Buchung von einem Reiseleistungsanbieter als kurzfristig angesehen wird und ob von dem Reiseleistungsanbieter Gebühren für eine Hinterlegung von Reiseleistungsdokumenten und/oder für ein etwaiges Barinkasso erhoben werden, entnehmen Sie bitte den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. - Wird der Reiseleistungspreis bis zum Reiseleistungsantritt vom Nutzer nicht vollständig be- wirkt und ist dem Nutzer - soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt - ein Sicherungsschein übergeben worden, ist Reisecenter alltours berechtigt, ohne nochmalige Mahnung vom Geschäftsbesorgungsvertrag zurückzutreten und Schadener- satz wegen Nichterfüllung in Höhe der entsprechenden pauschalen Rücktrittsgebühren des Reiseleistungsanbieters gemäß dessen Geschäftsbedingungen zu verlangen, es sei denn, der Nutzer hat bereits zu diesem Zeitpunkt ein gesetzliches Rücktrittsrecht. 3.2.3 Für die Zahlungsentgegennahme bzw. den Zahlungseinzug durch Reisecenter alltours gilt Fol- gendes: - Soweit die Rechnungserstellung und der Zahlungseinzug durch den Anbieter selbst, durch TUI oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Soweit TUI oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Reisen- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einziehtReisecenter alltours erfolgt, geschieht dies im Namen und auf für Rechnung des jeweiligen AnbietersReiseleistungsanbieters. Ist TUI Inkassobevollmächtigte - Mit Abschluss des Anbieters, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) Reiseleistungsvertrages und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen Erhalt der Reisebestätigung sind innerhalb ei- ner Woche mindestens 10% des vermittelten Anbieters. b) Fällige Zahlungen an die Anbieter der Touristikleistungen Reiseleistungspreises als Anzahlung fällig. Je nach Reiseleistungsanbieter kann der Kunde mit den Kreditkarten TUI Card, VISA, MasterCard und American Express vornehmen, wenn und soweit diese vom Anbieter der Touristikleistungen Anzahlungsbetrag auch mehr als Zahlungsmittel angeboten werden10% des Reiseleistungspreises betragen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. Die Anzahlung ist auf den Preis der Reiseleistung anzurechnen. Soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen Übermittlung eines Sicherungsscheines des Reiseleistungsanbieters verlangt werden. Der Restbetrag des Reiseleistungspreises ist ohne gesonderte Anforderung vier Wochen vor Reiseleistungsantritt an Reisecenter alltours zu zahlen. In einzelnen Fällen verlangen Reiseleistungsanbieter bereits sechs bis acht Wochen vor Reiseleistungsantritt die Zahlung des Restbetrages des Reiseleistungspreises; der Kunde wird über eine solchermaßen abgeänderte Zahlungsfrist ausdrücklich von Reisecenter alltours informiert. Die Reiseunterlagen werden dem Nutzer nach Eingang der Zahlung fünf bis zehn Tage vor Reiseleistungsantritt zugestellt. Dies gilt nicht bei kurzfristigen Buchungen (Zeitspanne zwischen Buchung und Reiseantritt zehn und weniger Tage). Abweichendes gilt ebenfalls bei der Buchung von Linienflügen: Reisecenter alltours übernimmt für den angebotenen Zahlungsmitteln bei der Buchung mitgeteilten Ticketpreis eine Garantie für 24 Stunden. Innerhalb dieser Zeit ist der Ticketpreis zu begleichen. Es genügt insoweit rechtzeitiger Zahlungsnachweis durch Faxübersendung einer Kopie des Bareinzahlungsbeleges oder durch Faxübersendung einer Kopie des Kontoauszuges, aus dem sich die Überweisung des Ticketpreises per Online-Banking ergibt. Die Flugtickets werden in diesem Fall am auf den Eingang der Zahlung des Reisepreises folgenden Werktag erstellt und versandt. Erfolgt kein Zahlungsnachweis innerhalb von 24 Stunden nach Buchung, ist die von Reisecenter alltours übernommene Ticketpreisgarantie hinfällig. Bei der Buchung von Mietwagenprodukten ist zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Gebühren anfallen können, die vor Ort beim jeweiligen Reiseleistungsanbieter zu zahlen sind. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. Bei Buchung von Reiseleistungen innerhalb von zehn Tagen vor Reiseleistungsantritt ist der Nutzer zur sofortigen Zahlung des gesamten Reiseleistungspreises gegen Aushändigung oder Übersendung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins, soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt, verpflichtet. Die Zahlung des Reisepreises kann in einem solchen Fall ausschließlich per Bankeinzahlung bzw. durch Banküberweisung erfolgen. Ist die Reisepreiszahlung durch den Kunden nachgewiesen worden, erfolgt der Versand der Reiseunterlagen bzw. von Vouchern oder Berechtigungsscheinen per E-Mail oder Fax. Bei einzelnen Reiseleistungsanbietern sind die übersandten Voucher bzw. Berechtigungsscheine bei Reiseantritt am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handlingpartner) gegen die Reiseunterlagen einzutauschen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. - So die Zahlung des Reiseleistungspreises nicht direkt über den Reiseleistungsanbieter son- dern über Reisecenter alltours abgewickelt wird, können fällige Zahlungen vom Nutzer per Bankeinzahlung bzw. per Banküberweisung vorgenommen werden. Reisecenter alltours behält sich vor, etwaige Entgelte der Banken, die Reisecenter alltours und/oder dem Reiseleistungsanbieter im Zusammenhang mit den vorgenannten Zahlungswe- gen entstehen, dem Nutzer zusätzlich zu berechnen. Der Nutzer wird über diese zusätzlichen Entgelte - sobald diese Reisecenter alltours bekannt werden - benachrichtigt. - Erfolgt die Buchung von Reiseleistungen sehr kurzfristig, werden die entsprechenden Reise- leistungsdokumente bzw. Voucher oder Berechtigungsscheine – je nach Reiseleistungsanbie- ter – per E-Mail oder Fax zugesandt. Bei einzelnen Reiseleistungsanbietern sind die über- sandten Voucher bzw. Berechtigungsscheine bei Reiseantritt am Flughafenschalter des Rei- seleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handling- partner) gegen die Reiseunterlagen einzutauschen. Je nach Reiseleistungsanbieter fallen hierfür zusätzliche Gebühren an. Nähere Informationen dazu, ab welcher Zeitspanne zwi- schen Buchung und Reiseantritt eine Buchung von einem Reiseleistungsanbieter als kurzfri- stig angesehen wird und ob von dem Reiseleistungsanbieter Gebühren für eine Hinterlegung von Reiseleistungsdokumenten bzw. einen Eintausch von Vouchern bzw. von Berechtigungs- scheinen in Reiseleistungsdokumente erhoben werden, entnehmen Sie bitte den Angaben Geschäfts- bedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. - Wird der Reiseleistungspreis bis zum Reiseleistungsantritt vom Nutzer nicht vollständig be- wirkt und ist dem Nutzer - soweit es sich um Reiseleistungen im Buchungsverlauf Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt - ein Sicherungsschein übergeben worden, ist Reisecenter alltours berechtigt, ohne nochmalige Mahnung vom Geschäftsbesorgungsvertrag zurückzutreten und direkt den Schadener- satz wegen Nichterfüllung in Höhe der entsprechenden pauschalen Rücktrittsgebühren des Reiseleistungsanbieters gemäß dessen Geschäftsbedingungen des Anbieters zu verlangen, es sei denn, der TouristikleistungNutzer hat bereits zu diesem Zeitpunkt ein gesetzliches Rücktrittsrecht. c) Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels SEPA-Banklastschrift erfolgen. d) TUI behält sich das Recht vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften an den Kunden weiter zu berechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungen. a) Mit Vertragsabschluss kann vom jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wird. Soweit es sich um Reisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen bzw. nach Übermittlung eines Sicherungsscheines mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers des Anbieters verlangt werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig; Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang des Reiseplans bzw. der Reiseunterlagen fällig. Abweichend von Vorstehendem werden Zahlungen für Luftbeförderungsverträge im Regelfall sofort bei Zugang der Bestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt bei Mietwagen. Bei Mietwagen ist darüber hinaus zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte anfallen können, die vom Kunden vor Ort zu zahlen sind. Abhängig von den gebuchten Touristikleistungen erfolgt der Zahlungseinzug durch den Anbieter selbst, durch TUI oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Soweit TUI oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Reisen- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters. Ist TUI Inkassobevollmächtigte des Anbieters, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Anbieters. b) Fällige Zahlungen an die Anbieter der Touristikleistungen kann der Kunde mit den Kreditkarten TUI Card, VISA, MasterCard und American Express vornehmen, wenn und soweit diese vom Anbieter der Touristikleistungen als Zahlungsmittel angeboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsmitteln entnehmen Sie bitte den Angaben im Buchungsverlauf und direkt den Geschäftsbedingungen des Anbieters der Touristikleistung. c) Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels SEPA-SEPA- Banklastschrift erfolgen. d) TUI behält sich das Recht vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften an den Kunden weiter zu berechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Vermittlerbedingungen

Zahlungen. aDie Rechnungen der Marós GmbH sind, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, bar bei Lieferung, im Voraus oder innerhalb einer Zahlungsfrist von maximal 30 (dreißig) Mit Vertragsabschluss kann vom Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Fristen sind genau einzuhalten. Die Marós GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Marós GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Marós GmbH über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Marós GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins (Fälligkeitstermin) und in anderen Fällen des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken durchschnittlich berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% (fünf Prozent) über dem jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder einer Nachfolgeorganisation der Deutschen Bundesbank berechnet. Falls die Marós GmbH in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Marós GmbH andere Umstände bekannt werden, die auf den Preis die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die Marós GmbH berechtigt, die gesamt Restschuld fällig zu stellen. Die Marós GmbH ist außerdem berechtigt, solchenfalls Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Touristikleistung angerechnet wirdKäufer dem Verlangen nach Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen binnen einer Frist von 4 (vier) Tagen nicht nach, so ist die Marós GmbH berechtigt, nach ihrer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Soweit es sich um Reisen im Sinne Das Gleiche gilt, wenn bereits vor oder bei Vertragsabschluss vorliegende Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, der §§ 651a ffMarós GmbH aber erst nach Vertragsabschluss bekannt werden. BGB handeltDie nicht fristgerechte Bezahlung berechtigt die Marós GmbH bei Teillieferungen zur Verweigerung der Weiterlieferung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen, darf ohne dass dadurch eine Anzahlung nur gegen bzwSchadenersatzpflicht der Marós GmbH entsteht. nach Übermittlung eines Sicherungsscheines mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers des Anbieters Für Mahnschreiben kann eine pauschale Gebühr in Höhe von 10 (zehn) Euro verlangt werden. Weitere Zahlungen werden Die Firma Marós GmbH ist berechtigt, Ausgangsrechnungen mit Eingangsrechnungen von Lieferanten zu den vereinbarten Terminen fällig; Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang des Reiseplans bzw. der Reiseunterlagen fällig. Abweichend von Vorstehendem werden Zahlungen für Luftbeförderungsverträge im Regelfall sofort bei Zugang der Bestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt bei Mietwagen. Bei Mietwagen ist darüber hinaus zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte anfallen können, die vom Kunden vor Ort zu zahlen sind. Abhängig von den gebuchten Touristikleistungen erfolgt der Zahlungseinzug durch den Anbieter selbst, durch TUI oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Soweit TUI oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Reisen- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters. Ist TUI Inkassobevollmächtigte des Anbieters, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Anbietersverrechnen. b) Fällige Zahlungen an die Anbieter der Touristikleistungen kann der Kunde mit den Kreditkarten TUI Card, VISA, MasterCard und American Express vornehmen, wenn und soweit diese vom Anbieter der Touristikleistungen als Zahlungsmittel angeboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsmitteln entnehmen Sie bitte den Angaben im Buchungsverlauf und direkt den Geschäftsbedingungen des Anbieters der Touristikleistung. c) Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels SEPA-Banklastschrift erfolgen. d) TUI behält sich das Recht vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften an den Kunden weiter zu berechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungen. a) Mit Vertragsabschluss kann vom jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wird. Soweit es sich um Reisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen bzw. nach Übermittlung eines Sicherungsscheines mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers des Anbieters verlangt werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig; Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang des Reiseplans bzw. der Reiseunterlagen fällig. Abweichend von Vorstehendem werden Zahlungen für Luftbeförderungsverträge im Regelfall sofort bei Zugang der Bestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt bei Mietwagen. Bei Mietwagen ist darüber hinaus zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte anfallen können, die vom Kunden vor Ort zu zahlen sind. Abhängig von den gebuchten Touristikleistungen erfolgt der Zahlungseinzug durch den Anbieter selbst, durch TUI FRB GÜTTLER GMBH oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Soweit TUI FRB GÜTTLER GMBH oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Reisen- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters. Ist TUI FRB GÜTTLER GMBH Inkassobevollmächtigte des Anbieters, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Anbieters. b) Fällige Zahlungen an die Anbieter der Touristikleistungen kann der Kunde mit den Kreditkarten TUI FRB GÜTTLER GMBH Card, VISA, MasterCard und American Express vornehmen, wenn und soweit diese vom Anbieter der Touristikleistungen als Zahlungsmittel angeboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsmitteln entnehmen Sie bitte den Angaben im Buchungsverlauf und direkt den Geschäftsbedingungen des Anbieters der Touristikleistung. c) Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels SEPA-Banklastschrift erfolgen. d) TUI FRB GÜTTLER GMBH behält sich das Recht vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften an den Kunden weiter zu berechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Vermittlungsbedingungen

Zahlungen. a4.1 Die Zahlungsart wird durch TUI 4U GmbH festgelegt und über die Buchungs- bestätigung und/oder Rechnung der TUI 4U GmbH pro Vorgang mitgeteilt. 4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet und berechtigt, mit nachstehenden Ein- schränkungen vor Aushändigung des Flugscheins bzw. Übermittlung des Bu- chungscodes bei elektronischen Tickets den Flugscheinpreis vom Kunden ein- zuziehen. 4.3 Das Erfüllungsrisiko für die ordnungsgemäße, rechtzeitige und vollständige Zahlung des Kunden liegt immer beim Vertragspartner, welcher für die Bezah- lung der angeforderten Flugscheine gegenüber SPARFLUG in jedem Fall haf- tet. Dies beinhaltet auch die Kundenzahlung per SEPA-Endkundenlastschrift, Kreditkarte oder weitere angebotene Zahlungsmittel, auch wenn der Inkasso- auftrag an TUI 4U GmbH oder die Airline erteilt wurde. Eine besondere Sorg- faltspflicht obliegt dem Vertragspartner bei der Zahlung per Kreditkarte, hier sind die Bedingungen der Kreditkartengesellschaften zu beachten. Der Ver- tragspartner stellt sicher, dass eine nachweisbare und beweiskräftige Berechti- gung des Kunden zur Kreditkartennutzung besteht. Wird diese nicht eingehal- ten und es erfolgt eine Rückbelastung durch das Kreditkarteninstitut, so ist der Vertragspartner verpflichtet, entsprechende Zahlungsausfälle seiner Kunden zu übernehmen. Bei Zahlungen im SEPA-Endkundenlastschriftverfahren benö- tigt SPARFLUG ein sog. SEPA Basislastschrift-Mandat, das die Belastung des Girokontos des Kunden mit der Zahlung im Wege der Lastschrift erlaubt. Dies hat der Vertragspartner einzuholen und auf Verlangen vorzulegen. 4.4 Der Vertragspartner garantiert im Zusammenhang mit der Speicherung und Verarbeitung von Kreditkartendaten die Einhaltung der Sicherheitsbestimmun- gen auf der Grundlage des Payment Card Industry Data Security Standards (PCI DSS). Bei Zahlung über die Kreditkarte von Kunden des Vertragspartners ist der Kunde bei Nutzung des Netto-Kreditkartenverfahrens vom Vertrags- partner darauf hinzuweisen, dass SPARFLUG (TUI 4U GmbH) Mit Vertragsabschluss kann berechtigt ist, den anfallenden Rechnungsbetrag ganz oder teilweise einzuziehen; eine Be- lastungsermächtigung hat der Vertragspartner vom jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert werdenKunden legitimieren zu las- sen. Das gilt entsprechend für das Bankeinzugsverfahren, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet soweit dieses ange- boten wird. Soweit es sich um Reisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen bzw. nach Übermittlung eines Sicherungsscheines mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers des Anbieters verlangt werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig; Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang des Reiseplans bzw. der Reiseunterlagen fällig. Abweichend von Vorstehendem werden Zahlungen für Luftbeförderungsverträge im Regelfall sofort bei Zugang der Bestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt bei Mietwagen. Bei Mietwagen ist darüber hinaus zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte anfallen können, die vom Kunden vor Ort zu zahlen sind. Abhängig von den gebuchten Touristikleistungen erfolgt der Zahlungseinzug durch den Anbieter selbst, durch TUI oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Soweit TUI oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Reisen- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters. Ist TUI Inkassobevollmächtigte des Anbieters, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Anbieters. b) Fällige Zahlungen an die Anbieter der Touristikleistungen kann der Kunde mit den Kreditkarten TUI Card, VISA, MasterCard und American Express vornehmen, wenn und soweit diese vom Anbieter der Touristikleistungen als Zahlungsmittel angeboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsmitteln entnehmen Sie bitte den Angaben im Buchungsverlauf und direkt den Geschäftsbedingungen des Anbieters der Touristikleistung. c) Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels SEPA-Banklastschrift erfolgen. d) TUI SPARFLUG behält sich das Recht vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften an den Kunden weiter zu berechnenBelastungsermächtigungen stichpro- benweise anzufordern. Das Recht der Fluggesellschaft, das ihr zustehende Flugentgelt selbst einzuziehen, bleibt unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Zahlungen. a) 3.2.1 Abhängig von der gebuchten Reiseleistung erfolgt die Zahlungsentgegennahme bzw. der Zahlungseinzug durch den Reiseleistungsanbieter selbst oder - für einzelne Reiseleistungsanbieter - durch alltours flugreisen. 3.2.2 Für die Zahlungsentgegennahme bzw. den Zahlungseinzug durch den Reiseleistungsanbieter gilt Folgendes: − Mit Vertragsabschluss Abschluss des Reiseleistungsvertrages kann vom jeweiligen Anbieter Reiseleistungsanbieter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wirdReiseleistung anzurechnen ist. Soweit es sich um Reisen Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a ff. bis 651m BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen bzw. nach Übermittlung eines Sicherungsscheines mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers des Anbieters Reiseleistungsanbieters verlangt werden. Weitere Zahlungen werden zu den mit dem Reiseleistungsanbieter vereinbarten Terminen fällig; . Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang des Reiseplans bzw. .Zugang der Reiseunterlagen Reiseleistungsunterlagen fällig. Abweichend davon ist bei der Buchung von Vorstehendem Linienflügen zunächst der vollständige Ticketpreis zu entrichten. Nach Eingang der Zahlung werden Zahlungen für Luftbeförderungsverträge im Regelfall sofort bei Zugang der Bestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt bei Mietwagendie Flugtickets am darauf folgenden Werktag erstellt und versandt. Bei Mietwagen der Buchung von Mietwagenprodukten ist darüber hinaus zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte Gebühren anfallen können, die vom Kunden vor Ort zu zahlen sind. Abhängig Gleiches gilt für die Hotelzustellung von den gebuchten Touristikleistungen erfolgt Mietwagen, die Bereitstellung von Kindersitzen und Navigationsgeräten und sonstige Extrawünsche. Bei Buchung von Reiseleistungen innerhalb von zehn Tagen vor Reiseleistungsantritt ist der Zahlungseinzug durch den Anbieter selbstNutzer zur sofortigen Zahlung des gesamten Reiseleistungspreises gegen Aushändigung oder Übersendung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins, durch TUI oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Soweit TUI oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Reisen- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies soweit es sich um Reiseleistungen im Namen und auf Rechnung Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt, verpflichtet. Je nach Reiseleistungsanbieter hat die Zahlung des Reisepreises in einem solchen Falle ggf. auch per Barinkasso am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handling Partner) zu erfolgen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen AnbietersReiseleistungsanbieters. Ist TUI Inkassobevollmächtigte des Anbieters, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Anbieters. b) Fällige Zahlungen an die Anbieter der Touristikleistungen den jeweiligen Reiseleistungsanbieter kann der Kunde Nutzer mit den Kreditkarten TUI Card, VISA, MasterCard und EUROCARD, American Express Express, Diners Club, per Banklastschrift oder per Banküberweisung vornehmen, wenn und soweit diese Zahlungsweisen vom Anbieter der Touristikleistungen als Zahlungsmittel Reiseleistungsanbieter angeboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsmitteln entnehmen Sie bitte den Angaben Zahlungsweisen werden im Buchungsverlauf Buchungsstrang angegeben und direkt können den Geschäftsbedingungen des Anbieters der Touristikleistung. c) Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels SEPA-Banklastschrift erfolgen. d) TUI jeweiligen Reiseleistungsanbieters entnommen werden. alltours flugreisen behält sich das Recht vor, etwaige Rückbelastungsentgelte Entgelte der Kreditkartenunternehmen oder Banken, die alltours flugreisen und/oder dem Reiseleistungsanbieter im Zusammenhang mit den vorgenannten Zahlungswegen entstehen, dem Nutzer zusätzlich zu berechnen. Der Nutzer wird über diese zusätzlichen Entgelte benachrichtigt. alltours flugreisen ist zudem berechtigt, etwaige Rücklastbuchungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften an den Kunden Banklastschriften, die alltours flugreisen und/oder dem Reiseleistungsanbieter entstehen, dem Nutzer weiter zu berechnen. Des Weiteren behält sich alltours flugreisen vor, gelegentliche Sicherheitskontrollen durchzuführen, um Kreditkartenmissbrauch entgegenzuwirken. Aus diesem Grund kann der Nutzer dazu aufgefordert werden, alltours flugreisen einen Nachweis bzgl. Anschrift und eine Kopie der Kreditkarte per Fax oder Post zu übersenden, bevor die Reiseleistungsunterlagen ausgehändigt werden. Bei Kreditkartenzahlung und Banklasteinzugsverfahren werden sensible persönliche Daten des Nutzers - wie Kreditkartennummer, Bankleitzahl, Kontonummer, Name und Adresse im Dienst - unter Verwendung der SSL-Technologie verschlüsselt. − Erfolgt die Buchung von Reiseleistungen sehr kurzfristig, werden die entsprechenden Reiseleistungsdokumente – je nach Reiseleistungsanbieter – am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handling Partner) hinterlegt und sind dort ggf. per Barinkasso zu bezahlen. Je nach Reiseleistungsanbieter fallen für die Hinterlegung der Reiseleistungsdokumente und/oder das Barinkasso zusätzliche Gebühren an. Nähere Informationen dazu, ab welcher Zeitspanne zwischen Buchung und Reiseantritt eine Buchung von einem Reiseleistungsanbieter als kurzfristig angesehen wird und ob von dem Reiseleistungsanbieter Gebühren für eine Hinterlegung von Reiseleistungsdokumenten und/oder für ein etwaiges Barinkasso erhoben werden, entnehmen Sie bitte den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. − Wird der Reiseleistungspreis bis zum Reiseleistungsantritt vom Nutzer nicht vollständig bewirkt und ist dem Nutzer - soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt - ein Sicherungsschein übergeben worden, ist alltours flugreisen berechtigt, ohne nochmalige Mahnung vom Geschäftsbesorgungsvertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der entsprechenden pauschalen Rücktrittsgebühren des Reiseleistungsanbieters gemäß dessen Geschäftsbedingungen zu verlangen, es sei denn, der Nutzer hat bereits zu diesem Zeitpunkt ein gesetzliches Rücktrittsrecht. 3.2.3 Für die Zahlungsentgegennahme bzw. den Zahlungseinzug durch alltours flugreisen gilt Folgendes: − Soweit die Rechnungserstellung und der Zahlungseinzug durch alltours flugreisen erfolgt, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. − Mit Abschluss des Reiseleistungsvertrages und Erhalt der Reisebestätigung sind innerhalb einer Woche mindestens 10% des Reiseleistungspreises als Anzahlung fällig. Je nach Reiseleistungsanbieter kann der Anzahlungsbetrag auch mehr als 10% des Reiseleistungspreises betragen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. Die Anzahlung ist auf den Preis der Reiseleistung anzurechnen. Soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen Übermittlung eines Sicherungsscheines des Reiseleistungsanbieters verlangt werden. Der Restbetrag des Reiseleistungspreises ist ohne gesonderte Anforderung vier Wochen vor Reiseleistungsantritt an alltours flugreisen zu zahlen. In einzelnen Fällen verlangen Reiseleistungsanbieter bereits sechs bis acht Wochen vor Reiseleistungsantritt die Zahlung des Restbetrages des Reiseleistungspreises; der Kunde wird über eine solchermaßen abgeänderte Zahlungsfrist ausdrücklich von alltours flugreisen informiert. Die Reiseunterlagen werden dem Nutzer nach Eingang der Zahlung fünf bis zehn Tage vor Reiseleistungsantritt zugestellt. Dies gilt nicht bei kurzfristigen Buchungen (Zeitspanne zwischen Buchung und Reiseantritt zehn und weniger Tage). Abweichendes gilt ebenfalls bei der Buchung von Linienflügen: alltours flugreisen übernimmt für den bei der Buchung mitgeteilten Ticketpreis eine Garantie für 24 Stunden. Innerhalb dieser Zeit ist der Ticketpreis zu begleichen. Es genügt insoweit rechtzeitiger Zahlungsnachweis durch Faxübersendung einer Kopie des Bareinzahlungsbeleges oder durch Faxübersendung einer Kopie des Kontoauszuges, aus dem sich die Überweisung des Ticketpreises per Online-Banking ergibt. Die Flugtickets werden in diesem Fall am auf den Eingang der Zahlung des Reisepreises folgenden Werktag erstellt und versandt. Erfolgt kein Zahlungsnachweis innerhalb von 24 Stunden nach Buchung, ist die von alltours flugreisen übernommene Ticketpreisgarantie hinfällig. Bei der Buchung von Mietwagenprodukten ist zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Gebühren anfallen können, die vor Ort beim jeweiligen Reiseleistungsanbieter zu zahlen sind. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. Bei Buchung von Reiseleistungen innerhalb von zehn Tagen vor Reiseleistungsantritt ist der Nutzer zur sofortigen Zahlung des gesamten Reiseleistungspreises gegen Aushändigung oder Übersendung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheins, soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt, verpflichtet. Die Zahlung des Reisepreises kann in einem solchen Fall ausschließlich per Bankeinzahlung bzw. durch Banküberweisung erfolgen. Ist die Reisepreiszahlung durch den Kunden nachgewiesen worden, erfolgt der Versand der Reiseunterlagen bzw. von Vouchern oder Berechtigungsscheinen per E-Mail oder Fax. Bei einzelnen Reiseleistungsanbietern sind die übersandten Voucher bzw. Berechtigungsscheine bei Reiseantritt am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handling Partner) gegen die Reiseunterlagen einzutauschen. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung sowie den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. − So die Zahlung des Reiseleistungspreises nicht direkt über den Reiseleistungsanbieter sondern über alltours flugreisen abgewickelt wird, können fällige Zahlungen vom Nutzer per Bankeinzahlung bzw. per Banküberweisung vorgenommen werden. alltours flugreisen behält sich vor, etwaige Entgelte der Banken, die alltours flugreisen und/oder dem Reiseleistungsanbieter im Zusammenhang mit den vorgenannten Zahlungswegen entstehen, dem Nutzer zusätzlich zu berechnen. Der Nutzer wird über diese zusätzlichen Entgelte - sobald diese alltours flugreisen bekannt werden - benachrichtigt. − Erfolgt die Buchung von Reiseleistungen sehr kurzfristig, werden die entsprechenden Reiseleistungsdokumente bzw. Voucher oder Berechtigungsscheine – je nach Reiseleistungsanbieter – per E-Mail oder Fax zugesandt. Bei einzelnen Reiseleistungsanbietern sind die übersandten Voucher bzw. Berechtigungsscheine bei Reiseantritt am Flughafenschalter des Reiseleistungsanbieters oder eines vom Reiseleistungsanbieter benannten Vertreters (Handling Partner) gegen die Reiseunterlagen einzutauschen. Je nach Reiseleistungsanbieter fallen hierfür zusätzliche Gebühren an. Nähere Informationen dazu, ab welcher Zeitspanne zwischen Buchung und Reiseantritt eine Buchung von einem Reiseleistungsanbieter als kurzfristig angesehen wird und ob von dem Reiseleistungsanbieter Gebühren für eine Hinterlegung von Reiseleistungsdokumenten bzw. einen Eintausch von Vouchern bzw. von Berechtigungsscheinen in Reiseleistungsdokumente erhoben werden, entnehmen Sie bitte den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseleistungsanbieters. − Wird der Reiseleistungspreis bis zum Reiseleistungsantritt vom Nutzer nicht vollständig bewirkt und ist dem Nutzer - soweit es sich um Reiseleistungen im Sinne der §§ 651a bis 651m BGB handelt - ein Sicherungsschein übergeben worden, ist alltours flugreisen berechtigt, ohne nochmalige Mahnung vom Geschäftsbesorgungsvertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der entsprechenden pauschalen Rücktrittsgebühren des Reiseleistungsanbieters gemäß dessen Geschäftsbedingungen zu verlangen, es sei denn, der Nutzer hat bereits zu diesem Zeitpunkt ein gesetzliches Rücktrittsrecht.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungen. aAlle gelieferten Waren/Materialien bleiben unser Eigentum(Vorbehaltsware/verlängerter Eigentumsvorbehalt) Mit Vertragsabschluss kann vom bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen,insbesondere auch der jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert werdenSaldoforderungen, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wird. Soweit es sich um Reisen uns im Sinne Rahmen der §§ 651a ffGeschäftsbeziehung zusteht. BGB handeltDie Materialien und Waren gehen nach Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über. Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen werden individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Skonto-oder Rabattabzüge werden nur akzeptiert, darf eine Anzahlung nur gegen bzw. nach Übermittlung eines Sicherungsscheines mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers des Anbieters verlangt werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig; Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang des Reiseplans bzw. der Reiseunterlagen fällig. Abweichend von Vorstehendem werden Zahlungen für Luftbeförderungsverträge im Regelfall sofort bei Zugang der Bestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt bei Mietwagen. Bei Mietwagen ist darüber hinaus zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte anfallen können, die vom Kunden vor Ort zu zahlen sind. Abhängig von den gebuchten Touristikleistungen erfolgt der Zahlungseinzug durch den Anbieter selbst, durch TUI oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Soweit TUI oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Reisen- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht wenn dies im Namen Zuge der Beauftragung ausdrücklich vereinbart wurde und auf Rechnung die Zahlungen innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen. Kommt der Auftraggeber trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Zinssatz der EZB zu berechnen, falls nicht ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird. Der Auftragnehmer ist zur Entgegennahme von Wechseln nicht verpflichtet. Wechselspesen gehen zu Lasten des jeweiligen AnbietersAuftraggebers. Ist TUI Inkassobevollmächtigte Wird die Zahlungsunfähigkeit des AnbietersAuftraggebers erkennbar, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Anbieters. b) Fällige Zahlungen an die Anbieter der Touristikleistungen kann der Kunde Auftragnehmer die ihm obliegende Leistung so lange verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sichert für sie geleistet wird. Werden ordnungsgemäß angeforderte Abschlagzahlungen nicht geleistet, so ist der Auftragnehmer nach nochmaliger Fristsetzung berechtigt,die Arbeiten einzustellen. Das Recht Forderungen abzutreten, bleibt vorbehalten. Zur Erfüllung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft erforderliche Gerüste und Vorkehrungen werden nach der DIN 18338 gesondert berechnet. Verlangt der Auftraggeber, trotz unvorhergesehener Witterungseinflüsse, eine Weiterführung der Arbeiten, so sind die hierfür erforderlichen Maßnahmen der Gerüste,Dächer-und Arbeitsflächen zusätzlich zu vergüten.(zB.:beräumen der Dachfläche von Eis und Schnee, künstliche Trocknung,Planenabdeckungen ect.) Diese Leistungen werden nach Stundenverrechnungssätzen und Aufwand abgerechnet. Wurde der Auftragnehmer zur Abgabe eines Kostenvoranschlages mit Leistungsverzeichnis, ohne vorausgegangene umfassende Ausschreibung durch den Kreditkarten TUI CardAuftraggeber, VISAaufgefordert und kommt es nicht zum Auftrag, MasterCard und American Express vornehmen, wenn und soweit diese vom Anbieter der Touristikleistungen als Zahlungsmittel angeboten werden. Nähere Informationen sind dem Auftragnehmer die bereits entstandenen Kosten zu den angebotenen Zahlungsmitteln entnehmen Sie bitte den Angaben im Buchungsverlauf und direkt den Geschäftsbedingungen des Anbieters der Touristikleistungerstatten. c) Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels SEPA-Banklastschrift erfolgen. d) TUI behält sich das Recht vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften an den Kunden weiter zu berechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungen. a) Mit Vertragsabschluss kann vom jeweiligen Anbieter 4.1 Die Zahlungsart wird durch den TUI TICKET SHOP festgelegt und über die Buchungsbestätigung und/oder Rechnung des TUI TICKET SHOP pro Vorgang mitgeteilt. Die Zahlung ist bei Ticketausstellung sofort in voller Höhe fällig. Für das über XXXX.xxxx angebotene Produkt - TTS Baustein - gilt abweichend: Erfolgt bei den als Touroperator-Tarifen gekennzeichneten Flügen eine Buchung bis 34 Tage vor Reiseantritt, wird, mit dem Zugang der Buchungsbestätigung und/oder Rechnung des TUI TICKET SHOP, eine Anzahlung gefordert werdenin Höhe von 20% des Flugscheinpreises fällig. Verlangt eine Fluggesellschaft die sofortige Ausstellung eines TTS Baustein- Fluges während der Optionsfrist, wird die Anzahlung erhoben, das Ticket sofort ausgestellt und die Restzahlung erfolgt 31 Tage vor Abflug. Mit der Anzahlung erhält die Option den Status einer Festbuchung. Im Falle einer Stornierung von ausgestellten Flügen während der Optionsfrist, fallen die dem Tarif zugrunde liegenden Stornogebühren an. Für Buchungen ab 33 Tagen vor Reiseantritt ist der Flugscheinpreis sofort in voller Höhe fällig 4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet und berechtigt, mit nachstehenden Einschränkungen vor Aushändigung des Flugscheins bzw. Übermittlung des Buchungscodes bei elektronischen Tickets den Flugscheinpreis vom Kunden einzuziehen. 4.3 Das Erfüllungsrisiko für die ordnungsgemäße, rechtzeitige und vollständige Zahlung des Kunden liegt immer beim Vertragspartner, welcher für die Bezahlung der angeforderten Flugscheine gegenüber TUI TICKET SHOP in jedem Fall haftet. Dies beinhaltet auch die Kundenzahlung per SEPA- Endkundenlastschrift, Kreditkarte oder Sofortüberweisung oder weitere angebotene Zahlungsmittel, auch wenn der Inkassoauftrag an den TUI TICKET SHOP oder die Airline erteilt wurde. Eine besondere Sorgfaltspflicht obliegt dem Vertragspartner bei der Zahlung per Kreditkarte, hier sind die Bedingungen der Kreditkartengesellschaften zu beachten. Der Vertragspartner stellt sicher, dass eine nachweisbare und beweiskräftige Berechtigung des Kunden zur Kreditkartennutzung besteht. Wird diese nicht eingehalten und es erfolgt eine Rückbelastung durch das Kreditkarteninstitut, so ist der Vertragspartner verpflichtet, entsprechende Zahlungsausfälle seiner Kunden zu übernehmen. Bei Zahlung im SEPA- Basislastschriftverfahren (SEPA Core Direct Debit) benötigt TUI Ticket Shop ein sog. SEPA Basislastschrift-Mandat, das die Belastung des Girokontos des Kunden mit der Zahlung im Wege der Lastschrift erlaubt. Eine Erstattung des Zahlungstransaktionsentgeltes für Kreditkarten und Sofortüberweisung ist ausgeschlossen. 4.4 Der Vertragspartner garantiert im Zusammenhang mit der Speicherung und Verarbeitung von Kreditkartendaten die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen auf der Grundlage des Payment Card Industry Data Security Standards (PCI DSS). Bei Zahlung über die Kreditkarte von Kunden des Vertragspartners ist der Kunde bei Nutzung des Netto- Kreditkartenverfahrens vom Vertragspartner darauf hinzuweisen, dass TUI TICKET SHOP (TUI 4U GmbH) berechtigt ist, den Preis anfallenden Rechnungsbetrag ganz oder teilweise einzuziehen; eine Belastungsermächtigung hat der Touristikleistung angerechnet Vertragspartner vom Kunden legitimieren zu lassen. Das gilt entsprechend für das Bankeinzugsverfahren, soweit dieses angeboten wird. Soweit es TUI TICKET SHOP behält sich um Reisen vor, Belastungsermächtigungen stichprobenweise anzufordern. Das Recht der Fluggesellschaft, das ihr zustehende Flugentgelt selbst einzuziehen, bleibt unberührt. 4.5 Die Zahlung eines Vermittlungsentgeltes an den Vertragspartner erfolgt gemäß der jeweils von TUI TICKET SHOP im Sinne Internet veröffentlichten gültigen Bedingungen. 4.6 TUI TICKET SHOP ist berechtigt, Forderungen gegenüber dem Vertragspartner an konzernverbundene Gesellschaften der TUI Travel PLC Gruppe abzutreten und Forderungen solcher Gesellschaften gegenüber dem Vertragspartner nach vorheriger Abtretung an TUI TICKET SHOP mit Provisionsansprüchen des Vertragspartners aufzurechnen. 4.7 Abweichend von §§ 651a ff406ff. BGB handeltist TUI TICKET SHOP berechtigt, darf eine Anzahlung nur sowohl gegenüber dem Vertragspartner als auch gegenüber verbundenen Unternehmen des Vertragspartners i. S. d. §§ 15ff AktG mit fälligen Forderungen aufzurechnen. Dieses Recht besteht nicht, soweit die Aufrechnung gegen bzw. nach Übermittlung eines Sicherungsscheines mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers des Anbieters verlangt werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig; Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang des Reiseplans bzw. gesetzliche Vorschriften, insbesondere die der Reiseunterlagen fällig. Abweichend von Vorstehendem werden Zahlungen für Luftbeförderungsverträge im Regelfall sofort bei Zugang der Bestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt bei Mietwagen. Bei Mietwagen ist darüber hinaus zu beachtenInsolvenzordnung, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte anfallen können, die vom Kunden vor Ort zu zahlen sind. Abhängig von den gebuchten Touristikleistungen erfolgt der Zahlungseinzug durch den Anbieter selbst, durch TUI oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Soweit TUI oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Reisen- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters. Ist TUI Inkassobevollmächtigte des Anbieters, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Anbietersverstoßen würde. b) Fällige Zahlungen an die Anbieter der Touristikleistungen kann der Kunde mit den Kreditkarten TUI Card, VISA, MasterCard und American Express vornehmen, wenn und soweit diese vom Anbieter der Touristikleistungen als Zahlungsmittel angeboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsmitteln entnehmen Sie bitte den Angaben im Buchungsverlauf und direkt den Geschäftsbedingungen des Anbieters der Touristikleistung. c) Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels SEPA-Banklastschrift erfolgen. d) TUI behält sich das Recht vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften an den Kunden weiter zu berechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlungen. a) Mit 2.1.1 In der Regel wird mit Vertragsabschluss kann vom jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert werdengefordert, die auf den Preis der Touristikleistung Ferienunterkunft angerechnet wird. Soweit es sich um Reisen iIm Sinne Allgemeinen ist die Anzahlung sofort bei Buchung fällig, die Restzahlung in der §§ 651a ffRegel 42 Tage vor Reiseantritt. BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen bzwBei Buchungen ab 49 Tagen vor Reisebeginn ist sofort der gesamte Mietbetrag zu zahlen. nach Übermittlung eines Sicherungsscheines mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers des Anbieters verlangt werden. Weitere Zahlungen werden Einzelheiten zu den vereinbarten Terminen fällig; Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang Fälligkeiten und Zahlungsbedingungen finden sich in der Buchungsbestätigung sowie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseplans bzwjeweiligen Anbieters der Ferienunterkunft. der Reiseunterlagen fällig. Abweichend von Vorstehendem werden Zahlungen für Luftbeförderungsverträge im Regelfall sofort bei Zugang der Bestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt bei Mietwagen. Bei Mietwagen ist darüber hinaus zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte anfallen können, die vom Kunden vor Ort zu zahlen sind. Abhängig von den gebuchten Touristikleistungen Der Zahlungseinzug erfolgt der Zahlungseinzug durch den Anbieter selbstAnbieter, durch TUI Wolters oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Angaben sind in der Buchungsbestätigung/ Rechnung enthalten. Soweit TUI Wolters oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Reisen- oder sonstige Leistungen Ferienunterkunft in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters. Ist TUI Inkassobevollmächtigte des Anbieters, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Anbieters. b) Fällige Zahlungen an 2.1.2 Die Bezahlung der Ferienunterkunft kann je nach Anbieter per Banküberweisung, mittels SEPA- Lastschrift von Girokonten, mit Kreditkarte oder in Ausnahmefällen auch bar vor Ort erfolgen. Lastschriften werden von Wolters grundsätzlich in SEPA-Lastschriften umgewandelt. Der Kunde wird mindestens zwei Tage vor Abbuchung von Wolters benachrichtigt. Wolters erhebt kein Zahlungsentgelt – unabhängig von der gewählten Zahlweise. Mögliche Bankgebühren für die Anbieter der Touristikleistungen kann der Kunde mit den Kreditkarten TUI Card, VISA, MasterCard und American Express vornehmen, wenn und soweit diese vom Anbieter der Touristikleistungen als Zahlungsmittel angeboten werdeninländische oder ausländische Banküberweisung gehen zu Lasten des Kunden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsmitteln entnehmen Sie bitte Zahlungsarten und -entgelten können den Angaben im Buchungsverlauf Buchungsauftrag und direkt den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters der TouristikleistungFerienunterkunft entnommen werden. c) Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels SEPA-Banklastschrift erfolgen2.1.3 Werden Kreditkartenbelastungen oder Lastschriften durch die ausführende Bank beziehungsweise das Kreditkartenunternehmen abgewiesen oder rückbelastet, sind Wolters und/oder der Anbieter berechtigt, dem Kunden die Rückbelastungsentgelte in Rechnung zu stellen. Der Kunde wird über entsprechende Entgelte benachrichtigt. d) TUI 2.1.4 Wenn der Kunde Zahlungen trotz Fälligkeit nicht leistet, behält sich das Recht Wolters vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften an den Kunden weiter für die zweite Mahnung eine Mahnkostenpauschale von drei Euro zu berechnenerheben.

Appears in 1 contract

Samples: Vermittlungsbedingungen

Zahlungen. a) Mit Vertragsabschluss kann vom jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wird. Soweit es sich um Reisen im Sinne der §§ 651a ff. 651 a-m BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen bzw. nach Übermittlung eines Sicherungsscheines mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers des Anbieters verlangt werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig; Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang des Reiseplans bzw. der Reiseunterlagen fällig. Abweichend von Vorstehendem vorstehendem werden Zahlungen für Luftbeförderungsverträge im Regelfall sofort bei Zugang der Bestätigung der Fluggesellschaft fällig. Entsprechendes gilt darüber hinaus bei Mietwagen. Bei Mietwagen ist darüber hinaus zu beachten, dass bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten der Mietstation zusätzliche Entgelte anfallen können, die vom Kunden Nutzer vor Ort zu zahlen sind. Abhängig von den gebuchten Touristikleistungen Produkten erfolgt der jeweilige Zahlungseinzug durch den Anbieter selbst, durch TUI die XXX.xxx GmbH oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Soweit TUI XXX.xxx GmbH oder ein von ihr zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Reisen- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters. Ist TUI Inkassobevollmächtigte des Anbieters, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Anbieters. b) Fällige Zahlungen an die Anbieter der Touristikleistungen kann der Kunde Nutzer mit den Kreditkarten TUI Card, VISA, MasterCard und MasterCard, American Express vornehmen, und Diners Club vornehmen wenn und soweit diese vom Anbieter der Touristikleistungen Touristikleistung als Zahlungsmittel angeboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsmitteln entnehmen Sie bitte den Angaben im Buchungsverlauf Buchungsstrang und direkt den Geschäftsbedingungen des Anbieters der Touristikleistung. c) Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels SEPA-Banklastschrift erfolgen. d) TUI XXX.xxx GmbH behält sich das Recht vor, etwaige Entgelte der Kreditkartenunternehmen oder Banken, die XXX.xxx GmbH und/oder dem Anbieter der Touristikleistung im Zusammenhang mit der unter b) und c) genannten Zahlungsabwicklung entstehen, dem Nutzer zusätzlich zu berechnen. Der Nutzer wird über entsprechende Entgelte benachrichtigt. XXX.xxx GmbH ist zudem berechtigt, etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften an den Kunden Nutzer weiter zu berechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen