Common use of Zahlungen Clause in Contracts

Zahlungen. Der Unternehmer ist aufgrund seiner schriftlichen Zahlungsbegehren, bis zu 90 % seiner ausgeführten Arbeiten, mittels Abschlagszahlungen zu entschädigen. Die Zahlungsfrist für die Abschlagszahlungen und die Schlussabrechnung beträgt 20 Tage ab Ausstelldatum, respektive nach der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist. Wenn der Bauherr mit der Zahlung eines dem Unternehmer geschuldeten Betrages in Rückstand gerät, wird ab der 2. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 5.00, ab der 3. Mahnung eine Mahngebühr und zusätzlich ein Zins von 7 % erhoben. Dieser Verzugszins ist geschuldet, ohne dass der Unternehmer den Bauherrn informieren muss. Für Arbeitsunterbrüche und –verzögerungen gelten die aufgeführten Vereinbarungen. Reklamationen betreffend eventuelle Baumängeln beeinflussen die vereinbarten Zahlungs- bedingungen in keiner Weise. Wenn der Bauherr seine Verpflichtungen nicht erfüllt, kann der Unternehmer gemäss Art. 107 des Obligationenrechts vorgehen. Gegenstand der Abnahme kann das vollendete Werk oder, wenn das so vereinbart wurde, auch ein in sich geschlossener vollendeter Werkteil sein. Die Abnahme erfolgt durch eine gemeinsame Kontrolle des ausgeführten Werks. Über das Ergebnis der Prüfung wird in der Regel ein Protokoll erstellt. Das Werk gilt als abgenommen, wenn keine oder unwesentliche Mängel festgestellt werden. Die Mängel sind vom Unternehmer in einer gemeinsam bestimmten Frist zu beheben. Werden bei der Abnahme wesentliche Mängel festgestellt, wird die Abnahme zurückgestellt. Die Mängel müssen vom Unternehmer innert einer gemeinsam bestimmten Frist behoben werden. Nach der Mängelbehebung werden die beanstandeten Bauteile erneut gemäss diesen Allgemeinen Bedingungen abgenommen. Ohne Abnahme gilt das Werk im Zeitpunkt der Ingebrauchnahme durch den Bauherrn als abgenommen. Allfällige Mängel sind dem Unternehmer dann innert 10 Tagen schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrechte bei erkennbaren Mängeln, die innert dieser Frist nicht angezeigt werden, sind verwirkt. AS Plättli GmbH Tel: 000 000 00 00 Fax: 000 000 00 00 0 Xxxxxxxxxxxx 00x Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx 0000 Xxxxxx Web: xxx.xxxxxxxxxx.xxx Mit der Abnahme geht das Werk (oder der Werkteil) in die Obhut und Gefahr des Bauherrn. Mit dem Datum der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

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Zahlungen. Der Unternehmer ist aufgrund seiner schriftlichen ZahlungsbegehrenAlle gelieferten Waren/Materialien bleiben unser Eigentum(Vorbehaltsware/verlängerter Eigentumsvorbehalt) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen,insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, bis zu 90 % seiner ausgeführten Arbeiten, mittels Abschlagszahlungen zu entschädigendie uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zusteht. Die Zahlungsfrist für die Materialien und Waren gehen nach Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über. Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen werden individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Skonto-oder Rabattabzüge werden nur akzeptiert, wenn dies im Zuge der Beauftragung ausdrücklich vereinbart wurde und die Schlussabrechnung beträgt 20 Tage ab AusstelldatumZahlungen innerhalb der vereinbarten Frist erfolgen. Kommt der Auftraggeber trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, respektive nach ist der vertraglich vereinbarten ZahlungsfristAuftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Zinssatz der EZB zu berechnen, falls nicht ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird. Wenn der Bauherr mit der Zahlung eines dem Unternehmer geschuldeten Betrages in Rückstand gerät, wird ab der 2Der Auftragnehmer ist zur Entgegennahme von Wechseln nicht verpflichtet. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 5.00, ab der 3Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Mahnung eine Mahngebühr und zusätzlich ein Zins von 7 % erhoben. Dieser Verzugszins ist geschuldet, ohne dass der Unternehmer den Bauherrn informieren muss. Für Arbeitsunterbrüche und –verzögerungen gelten Wird die aufgeführten Vereinbarungen. Reklamationen betreffend eventuelle Baumängeln beeinflussen die vereinbarten Zahlungs- bedingungen in keiner Weise. Wenn der Bauherr seine Verpflichtungen nicht erfülltZahlungsunfähigkeit des Auftraggebers erkennbar, kann der Unternehmer gemäss ArtAuftragnehmer die ihm obliegende Leistung so lange verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sichert für sie geleistet wird. 107 des Obligationenrechts vorgehen. Gegenstand Werden ordnungsgemäß angeforderte Abschlagzahlungen nicht geleistet, so ist der Abnahme kann das vollendete Werk oder, wenn das so vereinbart wurde, auch ein in sich geschlossener vollendeter Werkteil sein. Die Abnahme erfolgt durch eine gemeinsame Kontrolle des ausgeführten Werks. Über das Ergebnis der Prüfung wird in der Regel ein Protokoll erstelltAuftragnehmer nach nochmaliger Fristsetzung berechtigt,die Arbeiten einzustellen. Das Werk gilt als abgenommenRecht Forderungen abzutreten, wenn keine oder unwesentliche Mängel festgestellt werdenbleibt vorbehalten. Die Mängel Zur Erfüllung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft erforderliche Gerüste und Vorkehrungen werden nach der DIN 18338 gesondert berechnet. Verlangt der Auftraggeber, trotz unvorhergesehener Witterungseinflüsse, eine Weiterführung der Arbeiten, so sind vom Unternehmer in einer gemeinsam bestimmten Frist die hierfür erforderlichen Maßnahmen der Gerüste,Dächer-und Arbeitsflächen zusätzlich zu behebenvergüten.(zB.:beräumen der Dachfläche von Eis und Schnee, künstliche Trocknung,Planenabdeckungen ect.) Diese Leistungen werden nach Stundenverrechnungssätzen und Aufwand abgerechnet. Werden bei Wurde der Abnahme wesentliche Mängel festgestelltAuftragnehmer zur Abgabe eines Kostenvoranschlages mit Leistungsverzeichnis, wird die Abnahme zurückgestellt. Die Mängel müssen vom Unternehmer innert einer gemeinsam bestimmten Frist behoben werden. Nach der Mängelbehebung werden die beanstandeten Bauteile erneut gemäss diesen Allgemeinen Bedingungen abgenommen. Ohne Abnahme gilt das Werk im Zeitpunkt der Ingebrauchnahme ohne vorausgegangene umfassende Ausschreibung durch den Bauherrn als abgenommen. Allfällige Mängel Auftraggeber, aufgefordert und kommt es nicht zum Auftrag, sind dem Unternehmer dann innert 10 Tagen schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrechte bei erkennbaren Mängeln, Auftragnehmer die innert dieser Frist nicht angezeigt werden, sind verwirkt. AS Plättli GmbH Tel: 000 000 00 00 Fax: 000 000 00 00 0 Xxxxxxxxxxxx 00x Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx 0000 Xxxxxx Web: xxx.xxxxxxxxxx.xxx Mit der Abnahme geht das Werk (oder der Werkteil) in die Obhut und Gefahr des Bauherrn. Mit dem Datum der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfristbereits entstandenen Kosten zu erstatten.

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Zahlungen. Sofern nicht eine Vorauszahlung in Höhe der 3. abzunehmen, wenn diese im Wesentlichen fertiggestellt und nicht mit schwerwiegenden Mängeln behaftet sind. Bei der Abnahme festgestellte Mängel hat die SABIK Offshore GmbH innerhalb einer ange- und die Abnahme von Leistungen zu erklären. Sie sind insbesondere auch berechtigt, Erklä- rungen gemäß § 2 Nr. 3 VOB/B und § 5 Nr. 1 VOB/B (Bedenken gegen die Ausführung, Bau- behinderungsanzeigen) entgegenzunehmen. vollen vertraglichen Vergütung vereinbart wurde, messenen Frist zu beseitigen. Sofern die SABIK Zur Kündigung des Vertrages und zu sonstigen 1. gilt das folgende: Abschlagszahlungen auf den nachgewiesenen Offshore GmbH bei der Leistungserbringung Sub- oder Nachunternehmer eingesetzt hat, wird wesentlichen Vertragsänderungen sind sie jedoch nicht befugt. Leistungsstand erfolgen binnen 12 Werktagen nach Eingang der Zahlungsaufforderung beim bauleitenden Planer oder bei dem Besteller. Die Prüfungsfrist für die Schlussrechnung (§ 16 Nr. 3 vereinbart, dass die sonst anzusetzende an- gemessene Frist um 10 Tage verlängert wird, damit die SABIK Offshore GmbH ihrerseits einem Sub- oder Nachunternehmer unter Be- B12 Beschäftigung von Subunternehmern 1. Soweit nicht im Verhandlungsprotokoll anders 2. VOB/B) beträgt bei Abrechnung nach Aufmaß und Einheitspreisen vier Wochen, bei einem Pauschalpreisvertrag 12 Werktage. Sofern in dem vereinbarten Zahlungsplan die B10 rücksichtigung der Postlaufzeiten angemessene Fristen zur Mängelbeseitigung setzen kann. Gewährleistung vereinbart, ist die SABIK Offshore GmbH be- rechtigt, die ihr übertragenen Bauleistungen auch durch Subunternehmer erbringen zu las- sen. Fälligkeit einzelner Abschlagszahlungen an feste Bautenstände geknüpft ist, kann die SABIK Off- 1. Die SABIK Offshore GmbH übernimmt die Ge- 2. Die SABIK Offshore GmbH tritt sämtliche Ge- währleistungsansprüche gegenüber etwa zu be- shore GmbH Zahlung grundsätzlich nur verlan- gen, wenn die betreffenden Leistungen im Wesentlichen vollständig erbracht sind. Im Interesse der Begrenzung der Vorleistungs- pflicht der SABIK Offshore GmbH gilt jedoch Folgendes: währ, dass ihre Leistung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit aufheben oder mindern. Ein Mangel liegt auch vor, wenn die SABIK Offshore GmbH die allgemein aner- auftragenden Subunternehmern bereits jetzt an den Besteller ab. Die eigene Gewährleistungs- pflicht der SABIK Offshore GmbH wird hiervon nicht berührt. Der Unternehmer Besteller ermächtigt die SABIK Offshore GmbH insoweit, die abgetretenen Ansprüche gegenüber den Subunternehmern Hat die SABIK Offshore GmbH einen bestimm- ten im Zahlungsplan für eine Abschlagszahlung vorgesehenen Leistungsteil noch nicht im We- sentlichen vollständig fertiggestellt, aber bereits mit den nächsten im Zahlungsplan vorgese- kannten Regeln der Technik nicht eingehalten hat und dadurch eine nicht ganz unerhebliche Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit oder Verringerung des Wertes eingetreten ist. Eine Abweichung von den allgemein anerkannten durchzusetzen. B13 Bauhandwerkersicherheit (§ 648 a BGB) 1. Die SABIK Offshore GmbH hat das Recht, ge- henen Leistungsteilen begonnen, so kann die SABIK Offshore GmbH gleichwohl die vollstän- Regeln der Technik begründet keinen Mangel, wenn die Nichteinhaltung der allgemein aner- mäß § 648 a BGB vom Besteller eine Bauhand- werkersicherheit zu verlangen. Dies gilt auch, dige Zahlung der Abschlagsrechnung verlangen, wenn und soweit die von ihr in dem Folgegewerk bereits erbrachten Bauleistungen den Wert der im vorangegangenen Gewerk noch fehlenden 2. kannten Regeln der Technik auf eine Verein- barung zwischen dem Besteller und der SABIK Offshore GmbH zurückzuführen ist. Sofern im Verhandlungsprotokoll keine andere wenn der Besteller eine natürliche Person, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 2. Haben die Vertragsparteien einen Zahlungsplan Bauleistungen um mehr als 50 % übersteigt. Diese Regelung soll es der SABIK Offshore GmbH ermöglichen, im Interesse einer zügigen Frist vereinbart wurde, beträgt die Gewährleis- tungsfrist für Arbeiten an einem Bauwerk ein Jahr, für Arbeiten an einem Grundstück ein Jahr. vereinbart und ist aufgrund seiner schriftlichen Zahlungsbegehrendamit das Vorleistungsrisiko der SABIK Offshore GmbH begrenzt, bis kann die SABIK Offshore GmbH nur Sicherheit in Höhe Baudurchführung gleichzeitig zwei oder mehrere im Zahlungsplan für Abschlagsrechnungen vor- gesehen Teilleistungen in Angriff zu 90 % seiner ausgeführten Arbeiten, mittels nehmen und hierfür vor Vollendung Abschlagszahlungen zu entschädigenverlangen. 3. Bei maschinellen oder elektronischen/ elektro- technischen Anlagen oder Teilen davon beträgt die Verjährungsfrist für die Gewährleistungs- ansprüche ein Jahr. Die Zahlungsfrist für die SABIK Offshore GmbH ist verpflichtet, alle eines Betrages, welcher der Höhe von drei durchschnittlichen Abschlagszahlungen und die Schlussabrechnung beträgt 20 Tage ab Ausstelldatument- spricht, respektive nach verlangen. 3. Kommt der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist. Wenn der Bauherr Besteller mit der Zahlung eines dem Unternehmer geschuldeten Betrages der Abschlagsrechnungen mehr als einmal in Rückstand gerät, wird ab der 2. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 5.00, ab der 3. Mahnung eine Mahngebühr und zusätzlich ein Zins von 7 % erhoben. Dieser Verzugszins ist geschuldet, ohne dass der Unternehmer den Bauherrn informieren muss. Für Arbeitsunterbrüche und –verzögerungen gelten die aufgeführten Vereinbarungen. Reklamationen betreffend eventuelle Baumängeln beeinflussen die vereinbarten Zahlungs- bedingungen in keiner Weise. Wenn der Bauherr seine Verpflichtungen nicht erfüllt, kann der Unternehmer gemäss Art. 107 des Obligationenrechts vorgehen. Gegenstand der Abnahme kann das vollendete Werk oder, wenn das so vereinbart wurde, auch ein in sich geschlossener vollendeter Werkteil sein. Die Abnahme erfolgt durch eine gemeinsame Kontrolle des ausgeführten Werks. Über das Ergebnis der Prüfung wird in der Regel ein Protokoll erstellt. Das Werk gilt als abgenommen, wenn keine oder unwesentliche Mängel festgestellt werden. Die Mängel sind vom Unternehmer in einer gemeinsam bestimmten Frist zu beheben. Werden bei der Abnahme wesentliche Mängel festgestellt, wird die Abnahme zurückgestellt. Die Mängel müssen vom Unternehmer innert einer gemeinsam bestimmten Frist behoben werden. Nach der Mängelbehebung werden die beanstandeten Bauteile erneut gemäss diesen Allgemeinen Bedingungen abgenommen. Ohne Abnahme gilt das Werk im Zeitpunkt der Ingebrauchnahme durch den Bauherrn als abgenommen. Allfällige Mängel sind dem Unternehmer dann innert 10 Tagen schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrechte bei erkennbaren Mängeln, die innert dieser Frist nicht angezeigt werden, sind verwirkt. AS Plättli GmbH Tel: 000 000 00 00 Fax: 000 000 00 00 0 Xxxxxxxxxxxx 00x Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx 0000 Xxxxxx Web: xxx.xxxxxxxxxx.xxx Mit der Abnahme geht das Werk (oder der Werkteil) in die Obhut und Gefahr des Bauherrn. Mit dem Datum der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.einen

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Zahlungen. Der Unternehmer ist aufgrund seiner schriftlichen ZahlungsbegehrenBei Beträgen über 1000,- € wird eine Vorauszahlung von 50% fällig, bis zu 90 % seiner ausgeführten Arbeiten, mittels Abschlagszahlungen zu entschädigender Restbetrag bei Übergabe nach Auftragserfüllung. Barzahlung oder Überweisung bevorzugt. Es werden keine Schecks oder Kreditkartenzahlung akzeptiert. Bei Airbrusharbeiten im Versandwege erfolgt die Zahlung per Vorkasse. Die Zahlungsfrist für die Abschlagszahlungen und die Schlussabrechnung beträgt 20 Tage ab Ausstelldatum, respektive Rechnung wird umgehend nach der vertraglich vereinbarten ZahlungsfristAuslieferung bzw. Wenn der Bauherr mit Bereitstellung der Zahlung eines dem Unternehmer geschuldeten Betrages in Rückstand gerätWare ausgestellt. Soweit nicht anders vereinbart, wird ab der 2. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 5.00, ab der 3. Mahnung eine Mahngebühr und zusätzlich ein Zins von 7 % erhoben. Dieser Verzugszins ist geschuldet, ohne dass der Unternehmer den Bauherrn informieren muss. Für Arbeitsunterbrüche und –verzögerungen gelten die aufgeführten Vereinbarungenjeweils gültigen Zahlungs- und Lieferkonditionen. Reklamationen betreffend eventuelle Baumängeln beeinflussen Bei Zahlungsverzug kann die vereinbarten Zahlungs- bedingungen Firma Epic Wheels /Heuser Design Verzugszinsen in keiner WeiseHöhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. Wenn der Bauherr seine Verpflichtungen nicht erfüllt, kann der Unternehmer gemäss Art. 107 des Obligationenrechts vorgehen. Gegenstand der Abnahme kann das vollendete Werk oder, wenn das so vereinbart wurde, auch ein in sich geschlossener vollendeter Werkteil seinverlangen. Die Abnahme Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen. Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrags zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers. Schecks gelten erst nach Eingang auf dem Bankkonto von Epic Wheels /Heuser Design als Zahlung. Alle ausgewiesenen Preise sind Endpreise und verstehen sich exklusive Versandkosten und inklusive der zum Lieferzeitpunkt gültigen deutschen Umsatzsteuer (sofern nicht anders angegeben). Unter Vorauskasse versteht Epic Wheels/ Heuser Design die Überweisung des fälligen Betrages (oder per PayPal) innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach Bestelldatum. Schecks und Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Der Versand der bestellten Produkte erfolgt durch eine gemeinsame Kontrolle des ausgeführten Werkserst nach Zahlungseingang. Über das Ergebnis Werden Lieferzeiten länger als 14 Tage auf den Seiten von Epic Wheels /Heuser Design Shop ausgewiesen, oder wird dieses telefonisch oder per E-Mail dem Kunden bekannt gegeben, dann endet die Überweisungsfrist 7 Tage vor dem auf der Prüfung wird Website, telefonisch oder in der Regel ein Protokoll erstelltE-Mail angegebenem Liefertermin. Das Werk gilt als abgenommen, wenn keine oder unwesentliche Mängel festgestellt werden. Die Mängel sind vom Unternehmer in einer gemeinsam bestimmten Frist zu beheben. Werden bei Lässt der Abnahme wesentliche Mängel festgestelltKunde die hiernach abgeleitete Zahlungsfrist verstreichen, wird die Abnahme zurückgestelltBestellung automatisch storniert. Die Mängel müssen Wird eine Bestellung per Nachnahme bezahlt, erhebt Epic Wheels /Heuser Design eine Nachnahmegebühr in Höhe von 9,00 Euro. Auf die vom Unternehmer innert einer gemeinsam bestimmten Frist behoben werden. Nach Paketdienstleister erhobene Überweisungsgebühr hat Epic Wheels /Heuser Design keinen Einfluss und kann diese auch nicht in der Mängelbehebung werden die beanstandeten Bauteile erneut gemäss diesen Allgemeinen Bedingungen abgenommen. Ohne Abnahme gilt das Werk im Zeitpunkt der Ingebrauchnahme durch den Bauherrn als abgenommen. Allfällige Mängel sind dem Unternehmer dann innert 10 Tagen schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrechte bei erkennbaren Mängeln, die innert dieser Frist nicht angezeigt werden, sind verwirkt. AS Plättli GmbH Tel: 000 000 00 00 Fax: 000 000 00 00 0 Xxxxxxxxxxxx 00x Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx 0000 Xxxxxx Web: xxx.xxxxxxxxxx.xxx Mit der Abnahme geht das Werk (oder der Werkteil) in die Obhut und Gefahr des Bauherrn. Mit dem Datum der Abnahme beginnt die GewährleistungsfristRechnung ausweisen.

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Zahlungen. Zahlungen haben – unter Angabe der Rechnungsnummer – aus- schließlich an BS PAYONE zu erfolgen. Laufende Vergütungen werden per (SEPA-)Lastschrift von dem vom VP schriftlich angegebenen Bankkonto abgebucht. Der Unternehmer ist aufgrund VP erteilt BSPAYONE hierzu die erforderliche Einzugsermächtigung bzw. ein entsprechendes SEPA-Mandat. Im Falle einer vom VP zu vertretenden Rückgabe der Lastschrift wird eine Bearbeitungs- pauschale von EUR 15,00 erhoben. Der VP wird BS PAYONE Änderungen seiner schriftlichen ZahlungsbegehrenBankverbindung unverzüglich schriftlich mitteilen. BS PAYONE GmbH · 00000-00-00 V 3.0 Seite 5 von 6 Der VP trägt alle vom VP verursachten Gebühren, bis zu 90 % seiner ausgeführten Arbeitendie BS PAYONE von Dritten in Rechnung gestellt werden (z.B. für Rücklastschrif- ten). Entgeltpflichtige „Transaktionen“ sind Kauf-, mittels Abschlagszahlungen zu entschädigenGutschrifts-, Stornierungstransaktionen und Kassenschnitte sowie auch Di- agnosen und Initialisierungen des Händlerterminals. Die Zahlungsfrist Monat- spauschale und, soweit vereinbart, die Zahl der Transaktionen für die Abschlagszahlungen und Gebührenstaffel verstehen sich jeweils pro einzelnes Ter- minal, auch wenn der VP mehrere Terminals betreibt. Bei Verzug schuldet der VP Zinsen in Höhe von 8 (acht) Prozent- punkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB). Darüber hinaus ist der VP verpflichtet, als Verzugsschaden Gebühren für die Schlussabrechnung beträgt 20 Tage ab Ausstelldatumnot- wendige Einschaltung von Rechtsanwälten oder Inkassobüros zu tragen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. BS PAYONE ist für den Fall des Verzuges des VP wei- ter berechtigt, respektive die Auslieferung von Waren zurückzuhalten oder nach eigener Xxxx Vorauszahlungen oder angemessene Sicher- heitsleistung zu verlangen. Stellt der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist. Wenn der Bauherr mit der Zahlung eines dem Unternehmer geschuldeten Betrages in Rückstand gerätVP seine Zahlungen ein oder beantragt das Insolvenz- verfahren, wird ab das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröff- nung mangels Masse abgelehnt oder wurde eine Zwangsvoll- streckung in das Vermögen des VP erfolglos versucht, ist der 2VP verpflichtet, dies BS PAYONE unverzüglich anzuzeigen, alle not- wendigen Auskünfte zu erteilen und auf erstes Anfordern ent- sprechende Unterlagen auszuhändigen. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 5.00BS PAYONE ist in die- sen Fällen berechtigt, ab alle in ihrem Eigentum stehenden Gegenstände (einschließlich der 3unter Eigentumsvorbehalt gelieferten) auch ohne Rücktritt vom Vertrag sicherzustellen und zurück zu nehmen. Mahnung eine Mahngebühr Der VP darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestell- ten Ansprüchen aufrechnen. Zur Zurückbehaltung wegen An- sprüchen, die nicht mit diesen Verträgen zusammenhängen, ist er nicht berechtigt. Alle an BS PAYONE zu zahlenden Vergütungen einschließlich Entschädigungen und zusätzlich ein Zins von 7 % erhoben. Dieser Verzugszins ist geschuldetEntschädigungspauschalen verstehen sich, ohne dass der Unternehmer den Bauherrn informieren muss. Für Arbeitsunterbrüche und –verzögerungen gelten die aufgeführten Vereinbarungen. Reklamationen betreffend eventuelle Baumängeln beeinflussen die vereinbarten Zahlungs- bedingungen in keiner Weise. Wenn der Bauherr seine Verpflichtungen nicht erfülltsoweit sie umsatzsteuerpflichtig sind, kann der Unternehmer gemäss Art. 107 des Obligationenrechts vorgehen. Gegenstand der Abnahme kann das vollendete Werk oder, wenn das so vereinbart wurde, auch ein in sich geschlossener vollendeter Werkteil seinzuzüglich Umsatz- steuer zum jeweils geltenden Satz. Die Abnahme erfolgt durch eine gemeinsame Kontrolle des ausgeführten Werks. Über das Ergebnis vom Vertragspartner an die deutsche Kreditwirtschaft zu zahlenden Entgelte (die für ihn von BS PAYONE entrichtet werden) unterliegen derzeit nicht der Prüfung wird in der Regel ein Protokoll erstellt. Das Werk gilt als abgenommen, wenn keine oder unwesentliche Mängel festgestellt werden. Die Mängel sind vom Unternehmer in einer gemeinsam bestimmten Frist zu beheben. Werden bei der Abnahme wesentliche Mängel festgestellt, wird die Abnahme zurückgestellt. Die Mängel müssen vom Unternehmer innert einer gemeinsam bestimmten Frist behoben werden. Nach der Mängelbehebung werden die beanstandeten Bauteile erneut gemäss diesen Allgemeinen Bedingungen abgenommen. Ohne Abnahme gilt das Werk im Zeitpunkt der Ingebrauchnahme durch den Bauherrn als abgenommen. Allfällige Mängel sind dem Unternehmer dann innert 10 Tagen schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrechte bei erkennbaren Mängeln, die innert dieser Frist nicht angezeigt werden, sind verwirkt. AS Plättli GmbH Tel: 000 000 00 00 Fax: 000 000 00 00 0 Xxxxxxxxxxxx 00x Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx 0000 Xxxxxx Web: xxx.xxxxxxxxxx.xxx Mit der Abnahme geht das Werk (oder der Werkteil) in die Obhut und Gefahr des Bauherrn. Mit dem Datum der Abnahme beginnt die GewährleistungsfristUmsatzsteuer.

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Zahlungen. Zahlungen haben – unter Angabe der Rechnungsnummer – aus- schließlich an BS PAYONE zu erfolgen. Laufende Vergütungen werden per (SEPA-)Lastschrift von dem vom VP schriftlich angegebenen Bankkonto abgebucht. Der Unternehmer ist aufgrund VP erteilt BSPAYONE hierzu die erforderliche Einzugsermächtigung bzw. ein entsprechendes SEPA-Mandat. Im Falle einer vom VP zu vertretenden Rückgabe der Lastschrift wird eine Bearbeitungs- pauschale von EUR 15,00 erhoben. Der VP wird BS PAYONE Änderungen seiner schriftlichen ZahlungsbegehrenBankverbindung unverzüglich schriftlich mitteilen. BS PAYONE GmbH · 00000-00-00 V 2.0 Seite 5 von 6 Der VP trägt alle vom VP verursachten Gebühren, bis zu 90 % seiner ausgeführten Arbeitendie BS PAYONE von Dritten in Rechnung gestellt werden (z.B. für Rücklastschrif- ten). Entgeltpflichtige „Transaktionen“ sind Kauf-, mittels Abschlagszahlungen zu entschädigenGutschrifts-, Stornierungstransaktionen und Kassenschnitte sowie auch Di- agnosen und Initialisierungen des Händlerterminals. Die Zahlungsfrist Monat- spauschale und, soweit vereinbart, die Zahl der Transaktionen für die Abschlagszahlungen und Gebührenstaffel verstehen sich jeweils pro einzelnes Ter- minal, auch wenn der VP mehrere Terminals betreibt. Bei Verzug schuldet der VP Zinsen in Höhe von 8 (acht) Prozent- punkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB). Darüber hinaus ist der VP verpflichtet, als Verzugsschaden Gebühren für die Schlussabrechnung beträgt 20 Tage ab Ausstelldatumnot- wendige Einschaltung von Rechtsanwälten oder Inkassobüros zu tragen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. BS PAYONE ist für den Fall des Verzuges des VP wei- ter berechtigt, respektive die Auslieferung von Waren zurückzuhalten oder nach eigener Xxxx Vorauszahlungen oder angemessene Sicher- heitsleistung zu verlangen. Stellt der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist. Wenn der Bauherr mit der Zahlung eines dem Unternehmer geschuldeten Betrages in Rückstand gerätVP seine Zahlungen ein oder beantragt das Insolvenz- verfahren, wird ab das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröff- nung mangels Masse abgelehnt oder wurde eine Zwangsvoll- streckung in das Vermögen des VP erfolglos versucht, ist der 2VP verpflichtet, dies BS PAYONE unverzüglich anzuzeigen, alle not- wendigen Auskünfte zu erteilen und auf erstes Anfordern ent- sprechende Unterlagen auszuhändigen. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 5.00BS PAYONE ist in die- sen Fällen berechtigt, ab alle in ihrem Eigentum stehenden Gegenstände (einschließlich der 3unter Eigentumsvorbehalt gelieferten) auch ohne Rücktritt vom Vertrag sicherzustellen und zurück zu nehmen. Mahnung eine Mahngebühr Der VP darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestell- ten Ansprüchen aufrechnen. Zur Zurückbehaltung wegen An- sprüchen, die nicht mit diesen Verträgen zusammenhängen, ist er nicht berechtigt. Alle an BS PAYONE zu zahlenden Vergütungen einschließlich Entschädigungen und zusätzlich ein Zins von 7 % erhoben. Dieser Verzugszins ist geschuldetEntschädigungspauschalen verstehen sich, ohne dass der Unternehmer den Bauherrn informieren muss. Für Arbeitsunterbrüche und –verzögerungen gelten die aufgeführten Vereinbarungen. Reklamationen betreffend eventuelle Baumängeln beeinflussen die vereinbarten Zahlungs- bedingungen in keiner Weise. Wenn der Bauherr seine Verpflichtungen nicht erfülltsoweit sie umsatzsteuerpflichtig sind, kann der Unternehmer gemäss Art. 107 des Obligationenrechts vorgehen. Gegenstand der Abnahme kann das vollendete Werk oder, wenn das so vereinbart wurde, auch ein in sich geschlossener vollendeter Werkteil seinzuzüglich Umsatz- steuer zum jeweils geltenden Satz. Die Abnahme erfolgt durch eine gemeinsame Kontrolle des ausgeführten Werks. Über das Ergebnis vom Vertragspartner an die deutsche Kreditwirtschaft zu zahlenden Entgelte (die für ihn von BS PAYONE entrichtet werden) unterliegen derzeit nicht der Prüfung wird in der Regel ein Protokoll erstellt. Das Werk gilt als abgenommen, wenn keine oder unwesentliche Mängel festgestellt werden. Die Mängel sind vom Unternehmer in einer gemeinsam bestimmten Frist zu beheben. Werden bei der Abnahme wesentliche Mängel festgestellt, wird die Abnahme zurückgestellt. Die Mängel müssen vom Unternehmer innert einer gemeinsam bestimmten Frist behoben werden. Nach der Mängelbehebung werden die beanstandeten Bauteile erneut gemäss diesen Allgemeinen Bedingungen abgenommen. Ohne Abnahme gilt das Werk im Zeitpunkt der Ingebrauchnahme durch den Bauherrn als abgenommen. Allfällige Mängel sind dem Unternehmer dann innert 10 Tagen schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrechte bei erkennbaren Mängeln, die innert dieser Frist nicht angezeigt werden, sind verwirkt. AS Plättli GmbH Tel: 000 000 00 00 Fax: 000 000 00 00 0 Xxxxxxxxxxxx 00x Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx 0000 Xxxxxx Web: xxx.xxxxxxxxxx.xxx Mit der Abnahme geht das Werk (oder der Werkteil) in die Obhut und Gefahr des Bauherrn. Mit dem Datum der Abnahme beginnt die GewährleistungsfristUmsatzsteuer.

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Samples: www.ekom21.de

Zahlungen. Der Unternehmer Die Zahlung sämtlicher Rechnungen hat sofort bei Lieferung in bar und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine andere Zahlungsweise bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Bei Zahlung durch Schecks, Wechsel Banklastschrift oder Abbuchung gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Zur Annahme von Xxxxxxx oder Wechsel ist aufgrund seiner schriftlichen ZahlungsbegehrenGetränke Xxxxxx nicht verpflichtet. Kommt der Käufer im Falle abweichender Zahlungsvereinbarungen in Zahlungsverzug oder werden der Firma Xxxxxx nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, bis welche die Kreditwürdigkeit des Käufers herabsetzen (z.B. Scheck- oder Wechselprotest, Rücklastschrift, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen usw.), so ist Getränke Xxxxxx berechtigt, sofortigen Forderungsausgleich zu 90 % seiner ausgeführten Arbeitenverlangen. Bei Nichtzahlung kann die Firma Getränke Xxxxxx die gelieferte Xxxx sofort herausverlangen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten gegenüber Verbrauchern und acht Prozentpunkten gegenüber Unternehmern über dem jeweiligen Basis- Zinssatz p.a. der Europäischen Zentralbank und Bankprovision berechnet. Getränke Xxxxxx ist im Falle des Zahlungsverzuges darüber hinaus berechtigt, mittels Abschlagszahlungen jede weitere Lieferung von der direkten Barzahlung abhängig zu entschädigenmachen. Die Zahlungsfrist für die Abschlagszahlungen Soweit sich der Kunde in Verzug befindet, ist Getränke Xxxxxx trotz anders lautender Zustimmung des Kunden berechtigt, ihre Zahlung zunächst zur Tilgung des eingetretenen Verzugsschadens und die Schlussabrechnung beträgt 20 Tage ab Ausstelldatum, respektive nach erst danach zur Tilgung der vertraglich vereinbarten Zahlungsfristjeweils ältesten Schuld zu verwenden. Wenn der Bauherr mit der Zahlung eines dem Unternehmer geschuldeten Betrages in Rückstand gerät, wird ab der 2. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 5.00, ab der 3. Mahnung eine Mahngebühr und zusätzlich ein Zins von 7 % erhoben. Dieser Verzugszins ist geschuldet, ohne dass der Unternehmer den Bauherrn informieren muss. Für Arbeitsunterbrüche und –verzögerungen gelten die aufgeführten Vereinbarungen. Reklamationen betreffend eventuelle Baumängeln beeinflussen die vereinbarten Zahlungs- bedingungen in keiner Weise. Wenn der Bauherr seine Verpflichtungen nicht erfüllt, kann der Unternehmer gemäss Art. 107 des Obligationenrechts vorgehen. Gegenstand der Abnahme kann das vollendete Werk oderZahlungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn das so vereinbart wurde, auch ein in sich geschlossener vollendeter Werkteil sein. Die Abnahme erfolgt durch eine gemeinsame Kontrolle des ausgeführten Werks. Über das Ergebnis der Prüfung wird in der Regel ein Protokoll erstelltsie unmittelbar an die Firma Getränke Xxxxxx oder auf deren Bankkonten oder an einen schriftlich Bevollmächtigten erfolgen. Das Werk gilt als abgenommenRisiko bei Zahlungen an nicht empfangsberechtigte Personen trägt der Käufer. Eine Aufrechnung ist nur mit von der Firma Mahler Getränke anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn keine oder unwesentliche Mängel festgestellt werdensoweit es auf dem jeweiligen Vertrags- und Lieferverhältnis beruht. Die Mängel sind vom Unternehmer in einer gemeinsam bestimmten Frist zu beheben. Werden bei der Abnahme wesentliche Mängel festgestellt, wird die Abnahme zurückgestellt. Die Mängel müssen vom Unternehmer innert einer gemeinsam bestimmten Frist behoben werden. Nach der Mängelbehebung werden die beanstandeten Bauteile erneut gemäss diesen Allgemeinen Bedingungen abgenommen. Ohne Abnahme gilt das Werk im Zeitpunkt der Ingebrauchnahme durch den Bauherrn als abgenommen. Allfällige Mängel sind dem Unternehmer dann innert 10 Tagen schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrechte bei erkennbaren Mängeln, die innert dieser Frist nicht angezeigt werden, sind verwirkt. AS Plättli GmbH Tel: 000 000 00 00 Fax: 000 000 00 00 0 Xxxxxxxxxxxx 00x Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx 0000 Getränke Xxxxxx Web: xxx.xxxxxxxxxx.xxx Mit der Abnahme geht das Werk (oder der Werkteil) in die Obhut und Gefahr des Bauherrn. Mit dem Datum der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfristist ihrerseits zur Abtretung von Forderungen berechtigt.

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Zahlungen. Zahlungen haben – unter Angabe der Rechnungsnummer – aus- schließlich an B+S zu erfolgen. Laufende Vergütungen werden per (SEPA-)Lastschrift von dem vom VP schriftlich angegebenen Bankkonto abgebucht. Der Unternehmer ist aufgrund VP erteilt B+S hierzu die erforderliche Einzugsermächtigung bzw. ein entsprechendes SEPA-Mandat. Im Falle einer vom VP zu vertreten- den Rückgabe der Lastschrift wird eine Bearbeitungspauschale von EUR 15,00 erhoben. Der VP wird B+S Änderungen seiner schriftlichen ZahlungsbegehrenBankver- bindung unverzüglich schriftlich mitteilen. Der VP trägt alle vom VP verursachten Gebühren, bis zu 90 % seiner ausgeführten Arbeitendie B+S von Drit- ten in Rechnung gestellt werden (z.B. für Rücklastschriften). Ent- geltpflichtige „Transaktionen“ sind Kauf-, mittels Abschlagszahlungen zu entschädigenGutschrifts-, Stornierungs- transaktionen und Kassenschnitte sowie auch Diagnosen und Initia- lisierungen des Händlerterminals. Die Zahlungsfrist Monatspauschale und, soweit vereinbart, die Zahl der Transaktionen für die Abschlagszahlungen und Gebührenstaffel ver- stehen sich jeweils pro einzelnes Terminal, auch wenn der VP meh- rere Terminals betreibt. Bei Verzug schuldet der VP Zinsen in Höhe von 8 (acht) Prozent- punkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB). Darüber hinaus ist der VP verpflichtet, als Verzugsschaden Gebühren für die Schlussabrechnung beträgt 20 Tage ab Ausstelldatumnotwen- dige Einschaltung von Rechtsanwälten oder Inkassobüros zu tragen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unbe- rührt. B+S ist für den Fall des Verzuges des VP weiter berechtigt, respektive die Auslieferung von Waren zurückzuhalten oder nach eigener Xxxx Vorauszahlungen oder angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Stellt der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist. Wenn der Bauherr mit der Zahlung eines dem Unternehmer geschuldeten Betrages in Rückstand gerätVP seine Zahlungen ein oder beantragt das Insolvenzver- fahren, wird ab das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt oder wurde eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen des VP erfolglos versucht, ist der 2VP verpflichtet, dies B+S unverzüglich anzuzeigen, alle notwendigen Auskünfte zu erteilen und auf erstes Anfordern entsprechende Unterlagen auszu- händigen. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 5.00B+S ist in diesen Fällen berechtigt, ab alle in ihrem Eigen- tum stehenden Gegenstände (einschließlich der 3unter Eigentums- vorbehalt gelieferten) auch ohne Rücktritt vom Vertrag sicherzustel- len und zurück zu nehmen. Mahnung eine Mahngebühr Der VP darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Zur Zurückbehaltung wegen Ansprüchen, die nicht mit diesen Verträgen zusammenhängen, ist er nicht berechtigt. Alle an B+S zu zahlenden Vergütungen einschließlich Entschädi- gungen und zusätzlich ein Zins von 7 % erhoben. Dieser Verzugszins ist geschuldetEntschädigungspauschalen verstehen sich, ohne dass der Unternehmer den Bauherrn informieren muss. Für Arbeitsunterbrüche und –verzögerungen gelten die aufgeführten Vereinbarungen. Reklamationen betreffend eventuelle Baumängeln beeinflussen die vereinbarten Zahlungs- bedingungen in keiner Weise. Wenn der Bauherr seine Verpflichtungen nicht erfülltsoweit sie umsatzsteuerpflichtig sind, kann der Unternehmer gemäss Art. 107 des Obligationenrechts vorgehen. Gegenstand der Abnahme kann das vollendete Werk oder, wenn das so vereinbart wurde, auch ein in sich geschlossener vollendeter Werkteil seinzuzüglich Umsatzsteuer zum jeweils gel- tenden Satz. Die Abnahme erfolgt durch eine gemeinsame Kontrolle des ausgeführten Werks. Über das Ergebnis vom Vertragspartner an die deutsche Kreditwirt- schaft zu zahlenden Entgelte (die für ihn von B+S entrichtet werden) unterliegen derzeit nicht der Prüfung wird in der Regel ein Protokoll erstellt. Das Werk gilt als abgenommen, wenn keine oder unwesentliche Mängel festgestellt werden. Die Mängel sind vom Unternehmer in einer gemeinsam bestimmten Frist zu beheben. Werden bei der Abnahme wesentliche Mängel festgestellt, wird die Abnahme zurückgestellt. Die Mängel müssen vom Unternehmer innert einer gemeinsam bestimmten Frist behoben werden. Nach der Mängelbehebung werden die beanstandeten Bauteile erneut gemäss diesen Allgemeinen Bedingungen abgenommen. Ohne Abnahme gilt das Werk im Zeitpunkt der Ingebrauchnahme durch den Bauherrn als abgenommen. Allfällige Mängel sind dem Unternehmer dann innert 10 Tagen schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrechte bei erkennbaren Mängeln, die innert dieser Frist nicht angezeigt werden, sind verwirkt. AS Plättli GmbH Tel: 000 000 00 00 Fax: 000 000 00 00 0 Xxxxxxxxxxxx 00x Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx 0000 Xxxxxx Web: xxx.xxxxxxxxxx.xxx Mit der Abnahme geht das Werk (oder der Werkteil) in die Obhut und Gefahr des Bauherrn. Mit dem Datum der Abnahme beginnt die GewährleistungsfristUmsatzsteuer.

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Zahlungen. Abschlagsrechnung und Abschlagszahlung Die AN ist berechtigt, Abschlagsrechnungen für vertragsgemäß erbrachte Leistungen einschließlich etwaiger Nachtragsleistungen zu stellen. Zeitpunkt und Höhe der einzelnen Abschlagszahlungen ergeben sich aus dem Zahlungsplan (Anlage ./3.1.2; allenfalls erhöht um einen anteiligen Änderungs-Pauschalfestpreis gemäß Punkt 10.1.6) und dem darin jeweils genannten Bautenstand/Stand der Planungsleistungen. Der Unternehmer jeweils maßgebliche Bautenstand/Stand der Planungsleistungen muss, um die AN zur Stellung einer Abschlagsrechnung zu berechtigen, jeweils vollständig und frei von wesentlichen Mängeln erreicht sein. Abschlagsrechnungen sind nach Ablauf einer Prüffrist von zehn Werktagen (ab Eingangsdatum) mit einer Zahlungsfrist von 45 Werktagen zur Zahlung unter Berücksichtigung des von der AG einzubehaltenden Deckungsrücklasses sowie allfällig gemäß Punkt 12 abzuziehenden Pönalen gemäß Punkt 20.3 fällig. Die Prüffrist beginnt mit Einlangen der Rechnungen bei der AG, zH der [●] ("Prüfstelle"). Eine Neuvorlage einer Rechnung verlängert die verbleibende Prüffrist um sieben Werktage. Die Bezahlung von Abschlagsrechnungen ist aufgrund seiner schriftlichen Zahlungsbegehrenkein Anerkenntnis des erreichten Bautenstandes und gilt nicht als Abnahme der ausgeführten Leistungen. Ist der maßgebliche Bautenstand/Stand der Planungsleistungen nicht mangelfrei, ist die AG berechtigt, von der jeweiligen Abschlagsrechnung einen hinsichtlich des Mangels oder der Mängelbehebungskosten angemessener Betrag bis zur Beseitigung der Mängel einzubehalten. Die AN ist im Fall, dass die AG die Zahlung einer Abschlagsrechnung (zum Teil) unter Verweis auf die nicht im Wesentlichen mangelfreie Ausführung des Leistungsteils bei Vorliegen eines augenscheinlichen Mangels verweigert, berechtigt, den Vorsitzenden der Xxxxxx der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland um Bestellung eines Sachverständigen zur Feststellung anzurufen, ob ein solcher Mangel betreffend die Ausführung des betroffenen Leistungsteils besteht und wie hoch die zu erwartenden Mängelbehebungskosten sind. Stellt der so angerufene Sachverständige das Bestehen eines solchen Mangels fest, hat die AN seine Kosten zu tragen; andernfalls hat die AG die Kosten des Sachverständigen zu tragen.19 Schlussrechnung und Schlusszahlung Die Schlussrechnung ist innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung aller Leistungen und Durchführung der Schlussabnahme nach diesem Vertrag mit allen notwendigen Unterlagen in prüffähiger Form auszustellen und der AG sowie der Prüfstelle zur Prüfung zuzuleiten. Die Schlussrechnungsstellung setzt in jedem Fall die ordnungsgemäß erfolgte Schlussabnahme nach diesem Vertrag voraus. In der Schlussrechnung müssen die bisher geleisteten Abschlagszahlungen jeweils nochmals einzeln aufgeführt werden. Die Umsatzsteuer ist auszuweisen, soweit nicht die AN nach UStG Steuerschuldner ist. Mit der Schlussrechnung hat die AN der AG die Unterlagen gemäß Punkt 5.2.5ff zu übergeben, soweit diese Unterlagen nicht schon bei der Schlussabnahme übergeben wurden. Die Schlussrechnung ist nach Ablauf einer Prüffrist von 30 Werktagen (ab Eingangsdatum) mit einer Zahlungsfrist von 20 Werktagen netto, abzüglich allen von der AG auf Basis der Abschlagsrechnungen nach Punkt 14.1 bezahlten Beträgen, zuzüglich den als Deckungsrücklass iZm den Abschlagsrechnungen gemäß Punkt 20.3 einbehaltenen Beträgen sowie abzüglich dem Haftrücklass gemäß Punkt 20.2 zur Zahlung fällig. Im Falle der Übernahme trotz Vorliegen von Mängeln, die der Abnahme iSd Punkts 15 nicht entgegenstehen, ist die AG berechtigt, bis zu 90 % seiner ausgeführten Arbeiten, mittels Abschlagszahlungen zu entschädigenzur vollständigen Behebung der Mängel einen Betrag in Höhe des 2-fachen (zweifachen) der voraussichtlichen Kosten einer Ersatzvornahme zurückzubehalten. Die Zahlungsfrist für Prüffrist beginnt mit Einlangen der Rechnungen bei der Prüfstelle. Eine Neuvorlage einer Rechnung verlängert die Abschlagszahlungen und die Schlussabrechnung beträgt 20 Tage ab Ausstelldatum, respektive nach der vertraglich vereinbarten Zahlungsfristverbleibende Prüffrist um fünf Werktage. Wenn der Bauherr mit Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Als Tag der Zahlung eines dem Unternehmer geschuldeten Betrages in Rückstand gerät, wird ab gilt bei Überweisung von einem Konto der 2. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 5.00, ab Tag der 3. Mahnung eine Mahngebühr und zusätzlich ein Zins von 7 % erhoben. Dieser Verzugszins ist geschuldet, ohne dass der Unternehmer den Bauherrn informieren muss. Für Arbeitsunterbrüche und –verzögerungen gelten die aufgeführten Vereinbarungen. Reklamationen betreffend eventuelle Baumängeln beeinflussen die vereinbarten Zahlungs- bedingungen in keiner Weise. Wenn der Bauherr seine Verpflichtungen nicht erfüllt, kann der Unternehmer gemäss Art. 107 Abgabe oder Absendung des Obligationenrechts vorgehen. Gegenstand der Abnahme kann Zahlungsauftrags an das vollendete Werk oderGeldinstitut, wenn das so vereinbart wurde, auch ein in sich geschlossener vollendeter Werkteil seinKonto eine ausreichende Deckung aufweist. Die Abnahme erfolgt durch eine gemeinsame Kontrolle des ausgeführten Werks. Über das Ergebnis der Prüfung wird in der Regel ein Protokoll erstellt. Das Werk gilt als abgenommen, wenn keine oder unwesentliche Mängel festgestellt werden. Die Mängel sind vom Unternehmer in einer gemeinsam bestimmten Frist zu beheben. Werden bei der Abnahme wesentliche Mängel festgestellt, wird die Abnahme zurückgestellt. Die Mängel müssen vom Unternehmer innert einer gemeinsam bestimmten Frist behoben werden. Nach der Mängelbehebung werden die beanstandeten Bauteile erneut gemäss diesen Allgemeinen Bedingungen abgenommen. Ohne Abnahme gilt das Werk AN hat im Zeitpunkt der Ingebrauchnahme durch Falle einer Überzahlung den Bauherrn als abgenommen. Allfällige Mängel sind dem Unternehmer dann innert 10 Tagen schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrechte bei erkennbaren Mängeln, zu viel erhaltenen Betrag herauszugeben und die innert dieser Frist nicht angezeigt werden, sind verwirkt. AS Plättli GmbH Tel: 000 000 00 00 Fax: 000 000 00 00 0 Xxxxxxxxxxxx 00x Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx 0000 Xxxxxx Web: xxx.xxxxxxxxxx.xxx Mit der Abnahme geht das Werk (oder der Werkteil) in die Obhut und Gefahr des Bauherrn. Mit dem Datum der Abnahme beginnt die GewährleistungsfristAG auf diese Überzahlung hinzuweisen.

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Samples: zivilrecht.univie.ac.at

Zahlungen. Der Unternehmer ist aufgrund seiner schriftlichen ZahlungsbegehrenDie Rechnungen der Marós GmbH sind, bis zu 90 % seiner ausgeführten Arbeitensoweit nicht etwas anderes vereinbart ist, mittels Abschlagszahlungen zu entschädigenbar bei Lieferung, im Voraus oder innerhalb einer Zahlungsfrist von maximal 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Fristen sind genau einzuhalten. Die Zahlungsfrist Marós GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Marós GmbH berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Marós GmbH über den Betrag verfügen kann. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Marós GmbH ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins (Fälligkeitstermin) und in anderen Fällen des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken durchschnittlich berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% (fünf Prozent) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder einer Nachfolgeorganisation der Deutschen Bundesbank berechnet. Falls die Abschlagszahlungen und die Schlussabrechnung beträgt 20 Tage ab AusstelldatumMarós GmbH in der Lage ist, respektive nach der vertraglich vereinbarten Zahlungsfristeinen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Wenn der Bauherr mit Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Zahlung eines Marós GmbH andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist die Marós GmbH berechtigt, die gesamt Restschuld fällig zu stellen. Die Marós GmbH ist außerdem berechtigt, solchenfalls Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Käufer dem Unternehmer geschuldeten Betrages in Rückstand gerätVerlangen nach Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen binnen einer Frist von 4 (vier) Tagen nicht nach, wird ab so ist die Marós GmbH berechtigt, nach ihrer Xxxx vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das Gleiche gilt, wenn bereits vor oder bei Vertragsabschluss vorliegende Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, der 2Marós GmbH aber erst nach Vertragsabschluss bekannt werden. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 5.00, ab Die nicht fristgerechte Bezahlung berechtigt die Marós GmbH bei Teillieferungen zur Verweigerung der 3. Mahnung eine Mahngebühr und zusätzlich ein Zins von 7 % erhoben. Dieser Verzugszins ist geschuldetWeiterlieferung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Mengen, ohne dass dadurch eine Schadenersatzpflicht der Unternehmer den Bauherrn informieren mussMarós GmbH entsteht. Für Arbeitsunterbrüche und –verzögerungen gelten die aufgeführten Vereinbarungen. Reklamationen betreffend eventuelle Baumängeln beeinflussen die vereinbarten Zahlungs- bedingungen Mahnschreiben kann eine pauschale Gebühr in keiner Weise. Wenn der Bauherr seine Verpflichtungen nicht erfüllt, kann der Unternehmer gemäss Art. 107 des Obligationenrechts vorgehen. Gegenstand der Abnahme kann das vollendete Werk oder, wenn das so vereinbart wurde, auch ein in sich geschlossener vollendeter Werkteil sein. Die Abnahme erfolgt durch eine gemeinsame Kontrolle des ausgeführten Werks. Über das Ergebnis der Prüfung wird in der Regel ein Protokoll erstellt. Das Werk gilt als abgenommen, wenn keine oder unwesentliche Mängel festgestellt Höhe von 10 (zehn) Euro verlangt werden. Die Mängel sind vom Unternehmer in einer gemeinsam bestimmten Frist Firma Marós GmbH ist berechtigt, Ausgangsrechnungen mit Eingangsrechnungen von Lieferanten zu beheben. Werden bei der Abnahme wesentliche Mängel festgestellt, wird die Abnahme zurückgestellt. Die Mängel müssen vom Unternehmer innert einer gemeinsam bestimmten Frist behoben werden. Nach der Mängelbehebung werden die beanstandeten Bauteile erneut gemäss diesen Allgemeinen Bedingungen abgenommen. Ohne Abnahme gilt das Werk im Zeitpunkt der Ingebrauchnahme durch den Bauherrn als abgenommen. Allfällige Mängel sind dem Unternehmer dann innert 10 Tagen schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrechte bei erkennbaren Mängeln, die innert dieser Frist nicht angezeigt werden, sind verwirkt. AS Plättli GmbH Tel: 000 000 00 00 Fax: 000 000 00 00 0 Xxxxxxxxxxxx 00x Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx 0000 Xxxxxx Web: xxx.xxxxxxxxxx.xxx Mit der Abnahme geht das Werk (oder der Werkteil) in die Obhut und Gefahr des Bauherrn. Mit dem Datum der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfristverrechnen.

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Zahlungen. Zahlungen haben – unter Angabe der Rechnungsnummer – aus- schließlich an BS PAYONE zu erfolgen. Laufende Vergütungen werden per (SEPA-)Lastschrift von dem vom VP schriftlich angegebenen Bankkonto abgebucht. Der Unternehmer ist aufgrund VP erteilt BSPAYONE hierzu die erforderliche Einzugsermächtigung bzw. ein entsprechendes SEPA-Mandat. Im Falle einer vom VP zu vertretenden Rückgabe der Lastschrift wird eine Bearbeitungs- pauschale von EUR 15,00 erhoben. Der VP wird BS PAYONE Änderungen seiner schriftlichen ZahlungsbegehrenBankverbindung unverzüglich schriftlich mitteilen. Der VP trägt alle vom VP verursachten Gebühren, bis zu 90 % seiner ausgeführten Arbeitendie BS PAYONE von Dritten in Rechnung gestellt werden (z.B. für Rücklastschrif- ten). Entgeltpflichtige „Transaktionen“ sind Kauf-, mittels Abschlagszahlungen zu entschädigenGutschrifts-, Stornierungstransaktionen und Kassenschnitte sowie auch Di- agnosen und Initialisierungen des Händlerterminals. Die Zahlungsfrist Monat- spauschale und, soweit vereinbart, die Zahl der Transaktionen für die Abschlagszahlungen und Gebührenstaffel verstehen sich jeweils pro einzelnes Ter- minal, auch wenn der VP mehrere Terminals betreibt. Bei Verzug schuldet der VP Zinsen in Höhe von 8 (acht) Prozent- punkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB). Darüber hinaus ist der VP verpflichtet, als Verzugsschaden Gebühren für die Schlussabrechnung beträgt 20 Tage ab Ausstelldatumnot- wendige Einschaltung von Rechtsanwälten oder Inkassobüros zu tragen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. BS PAYONE ist für den Fall des Verzuges des VP wei- ter berechtigt, respektive die Auslieferung von Waren zurückzuhalten oder nach eigener Xxxx Vorauszahlungen oder angemessene Sicher- heitsleistung zu verlangen. Stellt der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist. Wenn der Bauherr mit der Zahlung eines dem Unternehmer geschuldeten Betrages in Rückstand gerätVP seine Zahlungen ein oder beantragt das Insolvenz- verfahren, wird ab das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröff- nung mangels Masse abgelehnt oder wurde eine Zwangsvoll- streckung in das Vermögen des VP erfolglos versucht, ist der 2VP verpflichtet, dies BS PAYONE unverzüglich anzuzeigen, alle not- wendigen Auskünfte zu erteilen und auf erstes Anfordern ent- sprechende Unterlagen auszuhändigen. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 5.00BS PAYONE ist in die- sen Fällen berechtigt, ab alle in ihrem Eigentum stehenden Gegenstände (einschließlich der 3unter Eigentumsvorbehalt gelieferten) auch ohne Rücktritt vom Vertrag sicherzustellen und zurück zu nehmen. Mahnung eine Mahngebühr Der VP darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestell- ten Ansprüchen aufrechnen. Zur Zurückbehaltung wegen An- sprüchen, die nicht mit diesen Verträgen zusammenhängen, ist er nicht berechtigt. Alle an BS PAYONE zu zahlenden Vergütungen einschließlich Entschädigungen und zusätzlich ein Zins von 7 % erhoben. Dieser Verzugszins ist geschuldetEntschädigungspauschalen verstehen sich, ohne dass der Unternehmer den Bauherrn informieren muss. Für Arbeitsunterbrüche und –verzögerungen gelten die aufgeführten Vereinbarungen. Reklamationen betreffend eventuelle Baumängeln beeinflussen die vereinbarten Zahlungs- bedingungen in keiner Weise. Wenn der Bauherr seine Verpflichtungen nicht erfülltsoweit sie umsatzsteuerpflichtig sind, kann der Unternehmer gemäss Art. 107 des Obligationenrechts vorgehen. Gegenstand der Abnahme kann das vollendete Werk oder, wenn das so vereinbart wurde, auch ein in sich geschlossener vollendeter Werkteil seinzuzüglich Umsatz- steuer zum jeweils geltenden Satz. Die Abnahme erfolgt durch eine gemeinsame Kontrolle des ausgeführten Werks. Über das Ergebnis vom Vertragspartner an die deutsche Kreditwirtschaft zu zahlenden Entgelte (die für ihn von BS PAYONE entrichtet werden) unterliegen derzeit nicht der Prüfung wird in der Regel ein Protokoll erstellt. Das Werk gilt als abgenommen, wenn keine oder unwesentliche Mängel festgestellt werden. Die Mängel sind vom Unternehmer in einer gemeinsam bestimmten Frist zu beheben. Werden bei der Abnahme wesentliche Mängel festgestellt, wird die Abnahme zurückgestellt. Die Mängel müssen vom Unternehmer innert einer gemeinsam bestimmten Frist behoben werden. Nach der Mängelbehebung werden die beanstandeten Bauteile erneut gemäss diesen Allgemeinen Bedingungen abgenommen. Ohne Abnahme gilt das Werk im Zeitpunkt der Ingebrauchnahme durch den Bauherrn als abgenommen. Allfällige Mängel sind dem Unternehmer dann innert 10 Tagen schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrechte bei erkennbaren Mängeln, die innert dieser Frist nicht angezeigt werden, sind verwirkt. AS Plättli GmbH Tel: 000 000 00 00 Fax: 000 000 00 00 0 Xxxxxxxxxxxx 00x Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx 0000 Xxxxxx Web: xxx.xxxxxxxxxx.xxx Mit der Abnahme geht das Werk (oder der Werkteil) in die Obhut und Gefahr des Bauherrn. Mit dem Datum der Abnahme beginnt die GewährleistungsfristUmsatzsteuer.

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Zahlungen. Zahlungen haben – unter Angabe der Rechnungsnummer – ausschließlich an B+S zu erfolgen. B+S Card Service GmbH · 00000-00-00 Seite 5 von 6 Laufende Vergütungen werden per (SEPA-)Lastschrift von dem vom VP schriftlich angegebenen Bankkonto abgebucht. Der Unternehmer ist aufgrund VP erteilt B+S hierzu die erforderliche Einzugsermächtigung bzw. ein entsprechendes SEPA-Mandat. Im Falle einer vom VP zu vertretenden Rückgabe der Lastschrift wird eine Bearbei- tungspauschale von EUR 15,00 erhoben. Der VP wird B+S Änderungen seiner schriftlichen ZahlungsbegehrenBankverbindung unverzüglich schriftlich mitteilen. Der VP trägt alle vom VP verursachten Gebühren, bis zu 90 % seiner ausgeführten Arbeitendie B+S von Dritten in Rechnung gestellt werden (z.B. für Rücklastschriften). Entgeltpflichtige „Transaktionen“ sind Kauf-, mittels Abschlagszahlungen zu entschädigenGutschrifts-, Stornierungstransaktionen und Kassenschnitte sowie auch Diagnosen und Initialisierungen des Händlerterminals. Die Zahlungsfrist Monatspauschale und, soweit vereinbart, die Zahl der Trans- aktionen für die Abschlagszahlungen und Gebührenstaffel verstehen sich jeweils pro einzelnes Terminal, auch wenn der VP mehrere Terminals betreibt. Bei Verzug schuldet der VP Zinsen in Höhe von 8 (acht) Pro- zentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB). Darüber hinaus ist der VP verpflichtet, als Verzugsschaden Gebühren für die Schlussabrechnung beträgt 20 Tage ab Ausstelldatumnotwendige Einschaltung von Rechtsanwälten oder Inkassobüros zu tragen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. B+S ist für den Fall des Verzuges des VP weiter berechtigt, respektive die Auslieferung von Waren zurück- zuhalten oder nach eigener Xxxx Vorauszahlungen oder angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Stellt der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist. Wenn der Bauherr mit der Zahlung eines dem Unternehmer geschuldeten Betrages in Rückstand gerätVP seine Zahlungen ein oder beantragt das Insol- venzverfahren, wird ab das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt oder wurde eine Zwangsvollstreckung in das Vermögen des VP erfolglos ver- sucht, ist der 2VP verpflichtet, dies B+S unverzüglich anzuzei- gen, alle notwendigen Auskünfte zu erteilen und auf erstes Anfordern entsprechende Unterlagen auszuhändigen. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 5.00B+S ist in diesen Fällen berechtigt, ab alle in ihrem Eigentum ste- henden Gegenstände (einschließlich der 3unter Eigentums- vorbehalt gelieferten) auch ohne Rücktritt vom Vertrag sicherzustellen und zurück zu nehmen. Mahnung eine Mahngebühr Der VP darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festge- stellten Ansprüchen aufrechnen. Zur Zurückbehaltung wegen Ansprüchen, die nicht mit diesen Verträgen zusammenhän- gen, ist er nicht berechtigt. Alle an B+S zu zahlenden Vergütungen einschließlich Ent- schädigungen und zusätzlich ein Zins von 7 % erhoben. Dieser Verzugszins ist geschuldetEntschädigungspauschalen verstehen sich, ohne dass der Unternehmer den Bauherrn informieren muss. Für Arbeitsunterbrüche und –verzögerungen gelten die aufgeführten Vereinbarungen. Reklamationen betreffend eventuelle Baumängeln beeinflussen die vereinbarten Zahlungs- bedingungen in keiner Weise. Wenn der Bauherr seine Verpflichtungen nicht erfülltsoweit sie umsatzsteuerpflichtig sind, kann der Unternehmer gemäss Art. 107 des Obligationenrechts vorgehen. Gegenstand der Abnahme kann das vollendete Werk oder, wenn das so vereinbart wurde, auch ein in sich geschlossener vollendeter Werkteil seinzuzüglich Umsatzsteuer zum jeweils geltenden Satz. Die Abnahme erfolgt durch eine gemeinsame Kontrolle des ausgeführten Werks. Über das Ergebnis vom Vertragspartner an die deutsche Kreditwirtschaft zu zahlenden Entgelte (die für ihn von B+S entrichtet werden) unterliegen derzeit nicht der Prüfung wird in der Regel ein Protokoll erstellt. Das Werk gilt als abgenommen, wenn keine oder unwesentliche Mängel festgestellt werden. Die Mängel sind vom Unternehmer in einer gemeinsam bestimmten Frist zu beheben. Werden bei der Abnahme wesentliche Mängel festgestellt, wird die Abnahme zurückgestellt. Die Mängel müssen vom Unternehmer innert einer gemeinsam bestimmten Frist behoben werden. Nach der Mängelbehebung werden die beanstandeten Bauteile erneut gemäss diesen Allgemeinen Bedingungen abgenommen. Ohne Abnahme gilt das Werk im Zeitpunkt der Ingebrauchnahme durch den Bauherrn als abgenommen. Allfällige Mängel sind dem Unternehmer dann innert 10 Tagen schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrechte bei erkennbaren Mängeln, die innert dieser Frist nicht angezeigt werden, sind verwirkt. AS Plättli GmbH Tel: 000 000 00 00 Fax: 000 000 00 00 0 Xxxxxxxxxxxx 00x Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx 0000 Xxxxxx Web: xxx.xxxxxxxxxx.xxx Mit der Abnahme geht das Werk (oder der Werkteil) in die Obhut und Gefahr des Bauherrn. Mit dem Datum der Abnahme beginnt die GewährleistungsfristUmsatzsteuer.

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Zahlungen. Zahlungen haben – unter Angabe der Rechnungsnummer – aus- schließlich an PAYONE zu erfolgen. Laufende Vergütungen werden per (SEPA-)Lastschrift von dem vom VP schriftlich angegebenen Bankkonto abgebucht. Der Unternehmer ist aufgrund VP erteilt PAYONE hierzu die erforderliche Einzugsermächtigung bzw. ein entsprechendes SEPA-Mandat. Im Falle einer vom VP zu vertretenden Rückgabe der Lastschrift wird eine Bearbeitungs- pauschale von EUR 15,00 erhoben. Der VP wird PAYONE Ände- rungen seiner schriftlichen ZahlungsbegehrenBankverbindung unverzüglich schriftlich mitteilen. Der VP trägt alle vom VP verursachten Gebühren, bis zu 90 % seiner ausgeführten Arbeitendie PAYONE von Dritten in Rechnung gestellt werden (z.B. für Rücklastschriften). Entgeltpflichtige „Transaktionen“ sind Kauf-, mittels Abschlagszahlungen zu entschädigenGutschrifts-, Stor- nierungstransaktionen und Kassenschnitte sowie auch Diagno- sen und Initialisierungen des Händlerterminals. Die Zahlungsfrist Monatspau- schale und, soweit vereinbart, die Zahl der Transaktionen für die Abschlagszahlungen und Gebührenstaffel verstehen sich jeweils pro einzelnes Terminal, auch wenn der VP mehrere Terminals betreibt. Bei Verzug schuldet der VP Zinsen in Höhe von 8 (acht) Prozent- punkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB). Darüber hinaus ist der VP verpflichtet, als Verzugsschaden Gebühren für die Schlussabrechnung beträgt 20 Tage ab Ausstelldatumnot- wendige Einschaltung von Rechtsanwälten oder Inkassobüros zu tragen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. XXXXXX ist für den Fall des Verzuges des VP weiter berechtigt, respektive die Auslieferung von Waren zurückzuhalten oder nach eigener Xxxx Vorauszahlungen oder angemessene Sicher- heitsleistung zu verlangen. Stellt der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist. Wenn der Bauherr mit der Zahlung eines dem Unternehmer geschuldeten Betrages in Rückstand gerätVP seine Zahlungen ein oder beantragt das Insol- venzverfahren, wird ab das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt oder wurde eine Zwangs- vollstreckung in das Vermögen des VP erfolglos versucht, ist der 2VP verpflichtet, dies PAYONE unverzüglich anzuzeigen, alle notwendigen Auskünfte zu erteilen und auf erstes Anfordern entsprechende Unterlagen auszuhändigen. Mahnung eine Mahngebühr von CHF 5.00XXXXXX ist in die- sen Fällen berechtigt, ab alle in ihrem Eigentum stehenden Gegenstände (einschließlich der 3unter Eigentumsvorbehalt gelieferten) auch ohne Rücktritt vom Vertrag sicherzustellen und zurück zu nehmen. Mahnung eine Mahngebühr Der VP darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestell- ten Ansprüchen aufrechnen. Zur Zurückbehaltung wegen An- sprüchen, die nicht mit diesen Verträgen zusammenhängen, ist er nicht berechtigt. Alle an PAYONE zu zahlenden Vergütungen einschließlich Ent- schädigungen und zusätzlich ein Zins von 7 % erhoben. Dieser Verzugszins ist geschuldetEntschädigungspauschalen verstehen sich, ohne dass der Unternehmer den Bauherrn informieren muss. Für Arbeitsunterbrüche und –verzögerungen gelten die aufgeführten Vereinbarungen. Reklamationen betreffend eventuelle Baumängeln beeinflussen die vereinbarten Zahlungs- bedingungen in keiner Weise. Wenn der Bauherr seine Verpflichtungen nicht erfülltsoweit sie umsatzsteuerpflichtig sind, kann der Unternehmer gemäss Art. 107 des Obligationenrechts vorgehen. Gegenstand der Abnahme kann das vollendete Werk oder, wenn das so vereinbart wurde, auch ein in sich geschlossener vollendeter Werkteil seinzuzüglich Umsatzsteuer zum jeweils geltenden Satz. Die Abnahme erfolgt durch eine gemeinsame Kontrolle des ausgeführten Werks. Über das Ergebnis vom Vertragspartner an die deutsche Kreditwirtschaft zu zahlenden Entgelte (die für ihn von PAYONE entrichtet werden) unterliegen derzeit nicht der Prüfung wird in der Regel ein Protokoll erstellt. Das Werk gilt als abgenommen, wenn keine oder unwesentliche Mängel festgestellt werden. Die Mängel sind vom Unternehmer in einer gemeinsam bestimmten Frist zu beheben. Werden bei der Abnahme wesentliche Mängel festgestellt, wird die Abnahme zurückgestellt. Die Mängel müssen vom Unternehmer innert einer gemeinsam bestimmten Frist behoben werden. Nach der Mängelbehebung werden die beanstandeten Bauteile erneut gemäss diesen Allgemeinen Bedingungen abgenommen. Ohne Abnahme gilt das Werk im Zeitpunkt der Ingebrauchnahme durch den Bauherrn als abgenommen. Allfällige Mängel sind dem Unternehmer dann innert 10 Tagen schriftlich anzuzeigen. Die Mängelrechte bei erkennbaren Mängeln, die innert dieser Frist nicht angezeigt werden, sind verwirkt. AS Plättli GmbH Tel: 000 000 00 00 Fax: 000 000 00 00 0 Xxxxxxxxxxxx 00x Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx 0000 Xxxxxx Web: xxx.xxxxxxxxxx.xxx Mit der Abnahme geht das Werk (oder der Werkteil) in die Obhut und Gefahr des Bauherrn. Mit dem Datum der Abnahme beginnt die GewährleistungsfristUmsatzsteuer.

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