Zahlungsbedingungen, Verzug. 1. Der Kaufpreis ist sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Kunden (ohne jeden Abzug) zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt.
2. Zahlung darf nur auf eines unserer auf dem Rechnungsbeleg aufgeführten Konten oder an eine von uns mit einer Inkassovollmacht ausgestattete Person erfolgen.
3. Schecks und Wechsel, deren Annahme wir uns ausdrücklich vorbehalten, gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Etwaige Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Soweit wir mit dem Kunden Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheck-/Wechselverfahrens vereinbart haben, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptieren Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns.
4. Ist aus dem Land, aus dem die Zahlung zu erfolgen hat, ein Transfer der Zahlungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht möglich, so hat der Kunde dennoch den Gegenwert des geschuldeten Betrages termingemäß bei einer Bank in diesem Land einzuzahlen. Im Falle der Kursverschlechterung der in nicht vereinbarter Währung eingezahlten Beträge ist der Kunde verpflichtet, diese durch Nachzahlung auszugleichen.
5. Werden Tatsachen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen die Kreditwürdigkeit des Kunden gefährdet erscheinen lassen, sind wir auch nach Vertragsabschluss berechtigt, Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche zu verlangen. Kommt der Kunde weder der Anzahlung noch dem Sicherheitsverlangen nach, steht uns ein Zurückbehaltungsrecht zu. Alternativ dürfen wir nach einer ergebnislosen Mahnung unter Fristsetzung zur Beibringung der Anzahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche können wir daneben verlangen.
6. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich unter Angabe der konkreten Einwände widersprochen wird. Die Anerkennung tritt ein, wenn hierauf zuvor in der Rechnung gesondert hingewiesen wurde.
7. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Forderungen möglich.
8. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
9. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Hierbei entstehende Verzugszinsen auf Zahlungsansprüche von uns sind von dem Kunden zu einem Zinssatz in H...
Zahlungsbedingungen, Verzug. 4.1. Die Zahlung erfolgt wahlweise per: Rechnung per Vorkasse, Rechnung Kreditkarte, Paypal oder Lastschrift.
4.2. Die Auswahl der jeweils verfügbaren Bezahlmethoden obliegt uns. Wir behalten uns insbesondere vor, Ihnen für die Bezahlung nur ausgewählte Bezahlmethoden anzubieten, beispielweise zur Absicherung unseres Kreditrisikos nur Vorkasse.
4.3. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen.
4.4. Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung auf Ihrer Kreditkarte reserviert („Autorisierung“). Die tatsächliche Belastung Ihres Kreditkartenkontos erfolgt in dem Zeitpunkt, in dem wir die Ware an Sie versenden.
4.5. Bei Zahlung per Lastschrift haben Sie ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
4.6. Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an Sie versandt wird, wird Ihnen mindestens eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.
Zahlungsbedingungen, Verzug. 1. Der Zuschlag ist bindend. Er verpflichtet zur sofortigen Zahlung des Kaufpreises.
2. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagpreis), einem Aufgeld von 19,5 % aus dem Zuschlagpreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
3. Fremdwährungen werden angenommen zum Tageskurs für Barumtausch. Schecks höher als 1.500,00 Euro werden nur nach Absprache an Zahlung statt angenommen. Bei Auslandsschecks werden die üblichen Bankgebühren für die Einlösung berechnet.
4. Der Versteigerer ist berechtigt, die Ware bei Scheckzahlung bis zur Einlösung des Schecks zurückzuhalten.
5. Der Kaufpreis ist nach dem Zuschlag und der Aushändigung der Rechnung sofort fällig und bar an den Versteigerer zu bezahlen, wenn der Ersteigerer bei der Auktion anwesend war; andernfalls ist die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig und zu leisten.
6. Bei Zahlungsverzug des Ersteigerers können unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche zu denen auch Rechtsverfolgungskosten gehören Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Höhe verlangt werden.
7. Gerät der Ersteigerer mit der Zahlung in Verzug, ist der Versteigerer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Versteigerer kann in diesem Fall Schadensersatz verlangen. Der Schaden ergibt sich aus dem entstandenen Mindererlös aus dem entgangenen Verkauf.
8. Die Höhe des Schadensersatzes beläuft sich in diesem Fall auf ca. 30,5 % zzgl. MwSt. des Kaufpreises, wird jedoch in jedem Einzelfall konkret dargelegt. Der Gegenstand wird auf Kosten des Ersteigerers noch einmal versteigert. Dieser Ersteigerer wird zu einem erneuten Gebot nicht mehr zugelassen.
Zahlungsbedingungen, Verzug. Alle Rechnungen sind unbeschadet anderweitiger Vereinbarungen sofort ab Rechnungszugang zahlbar, weil lohnintensiv. Skonti
u. Zahlungsziele müssen von Fall zu Fall schriftlich vereinbart werden. Jede Einzelleistung Lieferung gilt als gesonderter Auftrag. Bis zur endgültigen Regulierung gilt Eigentumsvorbehalt. Zahlungsverzug setzt 20 Tage nach Rechnungsdatum ein. Unabhängig der Geltendmachung von Inkassogebühren oder eines höheren Schadens, werden bei Verzug in Folge Mahnung, ohne besondere Ankündigung, Verzugszinsen berechnet (3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank). Im Falle eines Zwangsinkassos werden alle weiteren offenen Rechnungen des Vertragspartners automatisch einbezogen. Die Firma Die Signmaker GmbH + Co. KG ist berechtigt Abschlagszahlungen zu verlangen, soweit die Durchführung des Vertrages einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt und Firma Die Signmaker GmbH + Co. KG ihrerseits bereits an den jeweiligen Lieferanten Abschlagszahlungen leisten muss. Wird Firma Die Signmaker GmbH + Co. KG Vermögensverfall des Vertragspartners bekannt, oder enthält der Auftrag ganz besondere Nebenkosten, ist abweichend von Ziff. 10 der Endbetrag des Gesamtauftrags, oder Teile davon, auf Anforderung hin sofort zahlbar
Zahlungsbedingungen, Verzug. 5.1 Die nutzungsabhängigen Entgelte für die abgerufenen Video-on-demand-Sendungen oder für die sonstigen beauftragten Dienste werden von VSE NET in Rechnung gestellt.
5.2 Der Kunde hat VSE NET bereits auf dem Bestellschein eine Einzugsermächtigung zu erteilen, mit der er VSE NET ermächtigt, die monatlichen Entgelte, das einmalige Freischaltungsentgelt und ggf. den Kaufpreis für den Kabelreceiver (Set-Top-Box) von seinem Girokonto einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Deckung auf seinem Konto zu gewährleisten.
5.3 Der Kunde haftet in voller Höhe für die Entgelte der Video-on-demand-Sendungen bzw. der sonstigen Dienste, die für seinen Kabelreceiver (Set-Top-Box) bestellt oder mit ihm empfangen wurden.
5.4 Die Zahlungspflicht des monatlichen Entgelts für Pay-TV-Programme beginnt mit dem Tag der Bereitstellung der Pay-TV-Programmpakete bzw. des Pay-TV-Programms und wird für den Monat der erstmaligen Bereitstellung tagegenau abgerechnet. Das Entgelt wird monatlich von VSE NET abgebucht.
5.5 Ist der Kunde mit der Zahlung von Nutzungsentgelten in Höhe von zwei aufeinanderfolgenden Monaten in Verzug, so kann VSE NET die Nutzung entziehen und/oder die Inanspruchnahme weiterer Leistungen verweigern. VSE NET ist befugt, die Smart-Card nach einer vorherge- henden Zahlungsaufforderung (Mahnung) zu sperren und den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
5.6 Gesetzlich ist VSE NET verpflichtet, dem Kunden für die Nutzung der Video-on-demand- Sendungen eine summarische Abrechnung, die die Einzelnutzung nicht erkennen lässt, zu- erstellen. Wünscht der Kunde den Nachweis über Einzelbuchungen, so hat er dies VSE NET mit- zuteilen.
5.7 Bei künftigen, technisch notwendigen Änderungen der Satelliten- oder Hausverteilanlage oder Einspeisung von weiteren, zusätzlichen Signalen oder Programmen oder sollten künftig höhere Gebühren durch eine Rechteverwertungsgesellschaft oder von Programmanbietern oder von Programmlieferanten erhoben werden, ist VSE NET berechtigt, den Endpreis anzupassen. Die nachfolgenden Bestimmungen der VSE NET regeln das Angebot von Sprachtelefonie. Sie gelten zusätzlich, vorrangig und ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VSE NET sowie zu den weiteren Besonderen Geschäftsbedingungen, soweit auf diese nachfolgend Bezug genommen wird.
Zahlungsbedingungen, Verzug. 1. Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen werden 2% Skonto gewährt, wobei die Gutschrift auf unserem Konto entscheidet. Ausgenommen sind Rechnungen für Kundendienstleistungen. Diese sind sofort ohne Abzug fällig.
2. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfristen kommt der Besteller in Verzug, es sei denn, er hat den Verzug nicht zu vertreten. Der Kaufpreis ist während des Verzuges zum jeweils geltenden Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
3. Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der jeweilige Gegenanspruch von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
4. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
Zahlungsbedingungen, Verzug. 14.1 Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig und zahlbar. Zahlt der Kunde innerhalb von 10 Valutatagen ab Fälligkeit nicht, kommt er ohne Mahnung in Verzug.
Zahlungsbedingungen, Verzug. 5.1. Sofern sich aus dem Angebot oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Werden die beauftragten Arbeiten in abgrenzbaren Zeiten erbracht, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils nach der Erbringung fällig.
5.2. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist die ReachLab GmbH berechtigt, dem Kunden ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz in Rechnung zu stellen.
5.3. Haben die Parteien einen Vertrag über einen Workshop abgeschlossen, ist die Absage des Workshops durch den Kunden kostenfrei möglich, wenn die Absage bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Workshops erfolgt. Erfolgt die Absage nicht rechtzeitig, hat der Kunde eine Ausfallentschädigung in Höhe der Hälfte der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der ReachLab GmbH kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
Zahlungsbedingungen, Verzug. (a) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen mit Zugang fällig und binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
(b) Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
(c) Bei Zahlungsverzug ist Kontron berechtigt, Verzugszinsen von 8% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank zu verrechnen. Zudem ist der Kunde im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet, sämtliche Kontron durch Inkassobüros oder Anwaltskanzleien anfallende Kosten zu refundieren.
(d) Verschlechtert sich die Vermögenslage oder Kreditwürdigkeit eines Kunden, oder gerät dieser in Zahlungsverzug, ist Kontron weiters berechtigt, mit der Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden inne zu halten, alle offenen Forderungen, auch Wechsel oder Schulden mit späterer Fälligkeit, sofort fällig zu stellen und/oder von noch nicht oder nur teilweise erfüllten Verträgen oder Dauerschuldverhältnissen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Weiters ist Kontron in diesem Falle berechtigt, die Rückgabe aller nicht vollständig bezahlten Waren zu verlangen, wobei jegliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden ausgeschlossen sind. Für die Rückabwicklung kann ohne gesonderten Nachweis zumindest eine pauschale Schadenersatzsumme von mindestens 25% des Kaufpreises gefordert werden. Kontron ist berechtigt, Verbindlichkeiten gegenüber (verbundenen) Unternehmen aufzurechnen.
Zahlungsbedingungen, Verzug. Zahlungen an den Computer-Service-Weiland sind nach Zugang der Rechnung sofort fällig. Schecks und Wechsel jeder Art sind nur nach schriftlicher Absprache möglich. Diskont-, Bank- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners von dem Computer-Service-Weiland. Teillieferungen berechtigen den Vertragspartner des Computer-Service-Weiland nicht, fällig gestellte Zahlungen bis zur vollständigen Lieferung zurückzubehalten; im Zweifel ist dieser vorausleistungspflichtig. Eine Aufrechnung gegenüber Zahlungsansprüchen von dem Computer- Service-Weiland ist nur möglich mit von dem Computer-Service-Weiland ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig titulierten Forderungen. Eine Anrechnung eines Rabattgutscheins kann nur erfolgen, wenn dieser bereits bei der Bestellung vorgelegt bzw. angekündigt wird. Die Anrechnung von Rabatten erfolgt grundsätzlich nur auf Dienstleistungen, die von dem Computer-Service-Weiland selbst ausgeführt werden. Explizit ausgenommen sind Verkabelungsarbeiten und Datenrettung und jegliche Art von Warenlieferungen. Zur Anrechnung kommt jeweils nur ein Rabattgutschein oder ein prozentualer Rabatt, eine Aufaddierung ist ausgeschlossen. Auf bereits individualvertraglich reduzierte Preise können keine weiteren Rabattgutscheine angerechnet werden. Ist ein Rabattgutschein auf einen prozentualen Rabatt ausgestellt, so gilt dieser Rabatt für maximal an einem Kalendertag und Ausführungsort ausgeführten Arbeiten. Dies ist im Sinne eines Willkommensrabattgutscheins ein Auftrag. Rabattgutscheine, die nach einem Betrag in Euro lauten, können maximal einmal pro Quartal angerechnet werden. Weitere Regelungen auf den Rabattgutscheinen bleiben hiervon unberührt.