Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.1. Die vom Kunden an die Gesellschaft zu zahlenden Rechnungsbeträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Eine vollständige, gül- tige Preisliste kann jederzeit in den Geschäftsräumen der Gesellschaft oder unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx eingesehen werden. 8.2. Die Gesellschaft stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) ver- einbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den im Vertrag und der/ den Anlage(n) genannten Preisen und Konditionen inklusive der gesetz- lichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- preis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) Preise, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sollte sich der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betreffende Steuer- und/oder Gebührensatz ändert. 8.3. Die Gesellschaft ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat. 8.4. Der Kunde ist zur Zahlung der laufenden Preise für die vereinbarten Dienste zum vereinbarten Fälligkeitstermin verpflichtet. Die Rechnungs- stellung für den Grundpreis und die nutzungsunabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils für den vorausgegangenen Monat, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses Tag genau berechnet. Die Rechnungsstellung für das nutzungsabhängige Entgelt (Einzelverbindungen) erfolgt spätestens am 15. Werktag eines Monats, jeweils für den Vormonat und wird frühestens fünf Werktage nach Rech- nungszugang eingezogen. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Frei- schaltung des jeweiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen. 8.5. Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren. Hat der Kunde der Gesellschaft ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die Entgelte von der Gesellschaft im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat er- teilt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt die Gesellschaft dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweis- lich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die Ge- sellschaft ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte. 8.6. Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der Gesellschaft umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann die Gesellschaft bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA- Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte adminis- trative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben. 8.7. Andere Zahlungsweisen sind kostenpflichtig und schriftlich zu verein- baren. Soweit der Kunde der Gesellschaft kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss das nutzungsunabhängige Entgelt (Grundpreis) zu den von der Gesellschaft festgelegten Zeitpunkten und das nutzungsabhän- gige Entgelt spätestens vierzehn Werktage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angege- benen Konto der Gesellschaft gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegebenen Zahlungs- frist ein. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs erhält der Kunde nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Last- schrifteinzugstermin erhält der Kunde eine weitere Vorabankündigung, welche ihm von der Gesellschaft an eine von ihm genannte E- Mail- Adresse versandt wird. 8.8. Alle übrigen Entgelte sind vom Kunden jeweils nach Leistungserbrin- gung zu zahlen. 8.9. Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet. Dem Kunden bleibt der Nach- weis eines geringeren Schadens; der Gesellschaft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zu berechnen, es sei denn, dass die Gesellschaft im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der Gesellschaft vorbe- halten. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o. g. Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche der Gesellschaft bleiben hiervon unberührt. 8.10. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, den Zu- gang des Kunden zu Diensten nach Maßgabe der gesetzlich veranker- ten Regelungen zu sperren. Die Grundgebühren fallen auch während der Sperrdauer an. Die Sperrung und Freischaltung eines Anschlusses (Telefon oder Internetzugang) wird entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet. 8.11. Wird der Gesellschaft nach Vertragsabschluss eine wesentliche Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät), so ist die Gesellschaft be- rechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann die Gesellschaft ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Gesellschaft ausdrücklich vorbehalten. 8.12. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschrieben. 8.13. Gegen Ansprüche der Gesellschaft kann der Kunde nur mit unbestrit- tenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Ge- genanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 8.14. Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der verein- barten monatlichen Grundgebühr. 8.15. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Ka- lendermonat als Abrechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berech- nung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tat- sächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.
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Samples: Thügaconnect Auftrag Privat VDSL, General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.1. 10.1 Die vom Kunden an die Gesellschaft net services zu zahlenden Rechnungsbeträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Eine vollständige, gül- tige gültige Preisliste kann jederzeit in den Geschäftsräumen Ge- schäftsräumen der Gesellschaft oder unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx xxx.xxxxx.xxx/xxxxxxxxxx eingesehen werden.
8.2. 10.2 Die Gesellschaft net services stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) ver- einbarten vereinbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den im Vertrag und der/ der/den Anlage(n) genannten Preisen und Konditionen inklusive der gesetz- lichen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- preis Grundpreis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) Preise, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sollte sich der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer Mehrwertsteuer-/ Umsatzsteuer- oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betreffende Steuer- und/oder Gebührensatz ändert.
8.3. 10.3 Die Gesellschaft net services ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
8.4. 10.4 Der Kunde ist zur Zahlung der laufenden Preise für die vereinbarten Dienste zum vereinbarten verein- barten Fälligkeitstermin verpflichtet. Die Rechnungs- stellung Rechnungsstellung für den Grundpreis und die nutzungsunabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils für den vorausgegangenen voraus- gegangenen Monat, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses Tag genau berechnet. Die Rechnungsstellung Rech- nungsstellung für das nutzungsabhängige Entgelt (Einzelverbindungen) erfolgt spätestens spätes- tens am 15. Werktag eines Monats, jeweils für den Vormonat und wird frühestens fünf Werktage nach Rech- nungszugang Rechnungszugang eingezogen. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Frei- schaltung des jeweiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen. Die jeweils zu zahlende feste monatliche Vergütung ist begin- nend mit dem Tage der betriebsfähigen Freischaltung der vertraglich geschuldeten Leis- tung für den Rest des Monats anteilig gerechnet und danach kalendermonatlich zu zahlen.
8.5. 10.5 Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren. Hat der Kunde der Gesellschaft net services ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die Entgelte von der Gesellschaft net services im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Hat der Kunde ein SEPA-SEPA- Lastschriftmandat er- teilterteilt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt die Gesellschaft net services dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift Rücklast- schrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweis- lich Verrichtungs- gehilfen nachweislich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die Ge- sellschaft net services ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung Kontoun- terdeckung nicht erfolgen konnte.
8.6. 10.6 Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der Gesellschaft net services umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann die Gesellschaft net services bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA- ord- nungsgemäßen SEPA-Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte adminis- trative administrative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
8.7. 10.7 Andere Zahlungsweisen sind kostenpflichtig und schriftlich zu verein- barenvereinbaren. Soweit der Kunde der Gesellschaft net services kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss das nutzungsunabhängige nutzungsunab- hängige Entgelt (Grundpreis) zu den von der Gesellschaft festgelegten Zeitpunkten und das nutzungsabhän- gige nutzungsabhängige Entgelt spätestens vierzehn Werktage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angege- benen angegebenen Konto der Gesellschaft Ge- sellschaft gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegebenen Zahlungs- frist Zahlungsfrist ein. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs Last- schrifteinzugs erhält der Kunde nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Last- schrifteinzugstermin erhält der Kunde eine weitere Vorabankündigung, welche ihm von der Gesellschaft an eine von ihm genannte E- Mail- Mail-Adresse versandt wird.
8.8. 10.8 Alle übrigen Entgelte sind vom Kunden jeweils nach Leistungserbrin- gung Leistungserbringung zu zahlen.
8.9. 10.9 Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden entsprechend der aktuell gültigen gülti- gen Preisliste berechnet. Dem Kunden bleibt der Nach- weis Nachweis eines geringeren Schadens; der Gesellschaft net services bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft net services berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten Prozent- punkten pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zu berechnen, es sei denn, dass die Gesellschaft net services im Einzelfall eine höhere Internet . Telefon . Fernsehen Zinsbelastung nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der Gesellschaft vorbe- haltennet services vorbehalten. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o. g. Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche der Gesellschaft net services bleiben hiervon unberührt.
8.10. 10.10 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft net services berechtigt, den Zu- gang Zugang des Kunden zu Diensten nach Maßgabe der gesetzlich veranker- ten verankerten Regelungen zu sperren. Die Grundgebühren Grund- gebühren fallen auch während der Sperrdauer an. Die Sperrung und Freischaltung eines Anschlusses (Telefon oder Internetzugang) wird entsprechend der aktuell gültigen Preisliste Preis- liste berechnet.
8.11. 10.11 Wird der Gesellschaft die net services nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse mögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil insbesondere wenn der Kunde in Zahlungsverzug Zahlungsver- zug gerät), so ist die Gesellschaft be- rechtigtnet services berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen Wo- chen nicht erbracht, so kann die Gesellschaft net services ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Gesellschaft net services ausdrücklich vorbehalten.
8.12. 10.12 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschriebengutgeschrie- ben.
8.13. 10.13 Gegen Ansprüche der Gesellschaft von net services kann der Kunde nur mit unbestrit- tenen unbestrittenen oder rechtskräftig rechts- kräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht Zurückbehaltungs- recht nur insoweit zu, als sein Ge- genanspruch Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8.14. 10.14 Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor Ablauf des Vertrages entbindet ent- bindet den Kunden nicht von der Zahlung der verein- barten vereinbarten monatlichen Grundgebühr.
8.15. 10.15 Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Ka- lendermonat Kalendermonat als AbrechnungszeitraumAb- rechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berech- nung Berechnung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tat- sächliche tatsächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.
10.16 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechts- kräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Ver- tragsverhältnis beruht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.19.1 Ist Gegenstand des Vertrages der Verkauf einer Anlage der in Punkt 1.1 beschriebenen Art einschließlich Montage, so hat der Auftraggeber mangels anderer Vereinbarung das geschuldete Entgelt in vier Teilen wie folgt zu bezahlen:
9.1.1 40 % des Gesamtentgelts sind bei Auftragserteilung bzw. Die vom Kunden an bei Vertragsabschluss zur Zahlung fällig,
9.1.2 45 % bei Lieferbereitschaft, die Gesellschaft dann vorliegt, sobald die Anlage im Werk des Auftragnehmers hergestellt ist und zu zahlenden Rechnungsbeträge ergeben sich aus Abholung oder Versand bereit steht,
9.1.3 10% mit Inbetriebnahme der jeweils gültigen Preisliste. Eine vollständigeAnlage,
9.1.4 die restlichen 5 % des Entgelts längstens binnen 60 Tage ab Lieferung, gül- tige Preisliste kann jederzeit in den Geschäftsräumen spätestens jedoch mit Abnahme der Gesellschaft oder unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx eingesehen werdenAnlage.
8.29.2 Ersatz‐ und Verschleißteile liefert der Auftragnehmer gegen vollständige Vorauszahlung. Die Gesellschaft stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) ver- einbarten Dienste In allen anderen Fällen sind Entgelt und sonstigen Leistungen zu den im Vertrag Nebenkosten ohne jeden Abzug und der/ den Anlage(n) genannten Preisen und Konditionen inklusive der gesetz- lichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- preis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen spesenfrei binnen 14 Tage ab Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung oder wegen behaupteter Mängel bzw. behaupteter Gewährleistungsansprüche zurückzuhalten.
9.3 Eingehende Zahlungen werden ungeachtet vom Auftraggeber allenfalls anderslautend erklärter Xxxxxxxxx zuerst auf (variablen) Preise, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sollte sich der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betreffende Steuer- gerichtliche und/oder Gebührensatz ändertaußergerichtliche) Einbringungskosten, dann auf Verzugszinsen und erst danach auf sonstige offene Forderungen angerechnet. Bei Vorhandensein mehrerer Forderungen werden einlangende Zahlungen in der beschriebenen Reihenfolge zuerst auf die älteste offene Forderung samt Nebengebühren angerechnet.
8.3. Die Gesellschaft ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
8.4. Der Kunde ist zur Zahlung der laufenden Preise für die vereinbarten Dienste zum vereinbarten Fälligkeitstermin verpflichtet. Die Rechnungs- stellung für den Grundpreis und die nutzungsunabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils für den vorausgegangenen Monat, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses Tag genau berechnet. Die Rechnungsstellung für das nutzungsabhängige Entgelt (Einzelverbindungen) erfolgt spätestens am 15. Werktag eines Monats, jeweils für den Vormonat und wird frühestens fünf Werktage nach Rech- nungszugang eingezogen. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Frei- schaltung des jeweiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen.
8.5. Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren. Hat der Kunde der Gesellschaft ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die Entgelte von der Gesellschaft im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat er- teilt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist. 9.4 Im Falle Fall des Zahlungsverzuges schuldet der Kontounterdeckung stellt die Gesellschaft dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift Auftraggeber Verzugszinsen in Rechnunggesetzlicher Höhe, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweis- lich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die Ge- sellschaft ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte.
8.6. Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der Gesellschaft umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann die Gesellschaft bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA- Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte adminis- trative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
8.7. Andere Zahlungsweisen sind kostenpflichtig und schriftlich zu verein- baren. Soweit der Kunde der Gesellschaft kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss das nutzungsunabhängige Entgelt (Grundpreis) zu den von der Gesellschaft festgelegten Zeitpunkten und das nutzungsabhän- gige Entgelt spätestens vierzehn Werktage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angege- benen Konto der Gesellschaft gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegebenen Zahlungs- frist ein. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs erhält der Kunde nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Last- schrifteinzugstermin erhält der Kunde eine weitere Vorabankündigung, welche ihm von der Gesellschaft an eine von ihm genannte E- Mail- Adresse versandt wird.
8.8. Alle übrigen Entgelte sind vom Kunden jeweils nach Leistungserbrin- gung zu zahlen.
8.9. Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet. Dem Kunden bleibt der Nach- weis eines geringeren Schadens; der Gesellschaft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an zumindest jedoch Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zu berechnen, es sei denn, dass die Gesellschaft im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der Gesellschaft vorbe- halten. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o. g. Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche der Gesellschaft bleiben hiervon unberührt12 % p.a.
8.109.5 Außer den Zinsen und anderer von ihm verschuldeter Schäden und anfallender Spesen und Barauslagen hat der Auftraggeber bei Zahlungsverzug dem Auftragnehmer sämtliche Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs‐ oder Einbringungsmaßnahmen zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Diese Kosten gebühren dem Auftragnehmer auch dann, wenn er die Gesellschaft berechtigt, Betreibungsmaßnahmen selbst vornimmt. Als Mindestbearbeitungsentgelt hat der Auftraggeber pro Korrespondenzstück den Zu- gang des Kunden Betrag von EUR 15,00 exklusive Mehrwertsteuer zu Diensten nach Maßgabe der gesetzlich veranker- ten Regelungen zu sperren. Die Grundgebühren fallen auch während der Sperrdauer an. Die Sperrung und Freischaltung eines Anschlusses (Telefon oder Internetzugang) wird entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnetbezahlen.
8.11. Wird der Gesellschaft nach Vertragsabschluss eine wesentliche Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät), so ist die Gesellschaft be- rechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann die Gesellschaft ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Gesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
8.12. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschrieben.
8.13. Gegen Ansprüche der Gesellschaft kann der Kunde nur mit unbestrit- tenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Ge- genanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8.14. Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der verein- barten monatlichen Grundgebühr.
8.15. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Ka- lendermonat als Abrechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berech- nung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tat- sächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.1. 8.1 Die vom Kunden an die Gesellschaft Telemark zu zahlenden Rechnungsbeträge Rechnungs‐ beträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Eine vollständige, gül- tige gültige Preisliste kann jederzeit in den Geschäftsräumen Geschäfts‐ räumen der Gesellschaft Telemark oder unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxx.xx eingesehen werden.
8.2. 8.2 Die Gesellschaft Telemark stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) ver- einbarten vereinbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den im Vertrag und der/ der/den Anlage(n) genannten Preisen und Konditionen inklusive der gesetz- lichen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- preis Grundpreis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) Preise, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sollte sich der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer Mehrwertsteuer‐/Umsatzsteuer‐ oder Urheberrechtsgebührensatz Urheberrechtsgebühren‐ satz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betreffende Steuer- Steuer‐ und/oder Gebührensatz ändert.
8.3. 8.3 Die Gesellschaft Telemark ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung Gesamt‐ rechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen Dienst‐ leistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
8.4. 8.4 Der Kunde ist zur Zahlung der laufenden Preise für die vereinbarten Dienste zum vereinbarten Fälligkeitstermin verpflichtet. Die Rechnungs- stellung Rechnungsstellung für den Grundpreis und die nutzungsunabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils für den vorausgegangenen Monat, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses Tag genau berechnet. Die Rechnungsstellung für das nutzungsabhängige Entgelt (Einzelverbindungen) erfolgt spätestens am 15. Werktag eines Monats, jeweils für den Vormonat und wird frühestens fünf Werktage nach Rech- nungszugang Rechnungszugang eingezogen. Die Zahlungspflicht Zahlungs‐ pflicht beginnt mit der Frei- schaltung Freischaltung des jeweiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen.
8.5. 8.5 Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-LastschriftverfahrenSEPA‐Lastschriftverfahren. Hat der Kunde der Gesellschaft Telemark ein SEPA-Lastschriftmandat SEPA‐Lastschriftmandat erteilt, werden die Entgelte von der Gesellschaft Telemark im SEPA-Lastschriftverfahren SEPA‐Lastschrift‐ verfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat er- teiltSEPA‐Lastschriftmandat erteilt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages Rechnungs‐ betrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt die Gesellschaft Telemark dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- Erfüllungs‐ bzw. Verrichtungsgehilfen nachweis- lich nach‐ weislich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die Ge- sellschaft Telemark ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung Kontounter‐ deckung nicht erfolgen konnte.
8.6. 8.6 Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der Gesellschaft Telemark umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-SEPA‐ Lastschriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-SEPA‐ Lastschriftmandats kann die Gesellschaft Telemark bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA- Lastschriftmandates SEPA‐Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte adminis- trative administrative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
8.7. Andere Zahlungsweisen sind kostenpflichtig und schriftlich zu verein- barenvereinbaren. Soweit der Kunde der Gesellschaft Telemark kein SEPA-SEPA‐ Lastschriftmandat erteilt hat, muss das nutzungsunabhängige Entgelt (Grundpreis) zu den von der Gesellschaft Telemark festgelegten Zeitpunkten und das nutzungsabhän- gige nutzungsabhängige Entgelt spätestens vierzehn Werktage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angege- benen angegebenen Konto der Gesellschaft Telemark gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegebenen Zahlungs- frist Zahlungsfrist ein. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs Lastschrift‐ einzugs erhält der Kunde nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Last- schrifteinzugstermin Lastschrifteinzugstermin erhält der Kunde eine weitere Vorabankündigung, welche ihm von der Gesellschaft Telemark an eine von ihm genannte E- Mail- Adresse E‐ Mail‐Adresse versandt wird.
8.8. 8.7 Alle übrigen Entgelte sind vom Kunden jeweils nach Leistungserbrin- gung Leistungs‐ erbringung zu zahlen.
8.9. 8.8 Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden entsprechend ent‐ sprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet. Dem Kunden bleibt der Nach- weis Nachweis eines geringeren Schadens; der Gesellschaft Telemark bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft Telemark berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zu berechnen, es sei denn, dass die Gesellschaft Telemark im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung Zins‐ belastung nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der Gesellschaft vorbe- haltenTelemark vorbehalten. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o. g. o.g. Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche der Gesellschaft Telemark bleiben hiervon unberührt.
8.10. 8.9 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft Telemark berechtigt, den Zu- gang Zugang des Kunden zu Diensten nach Maßgabe der gesetzlich veranker- ten verankerten Regelungen zu sperren. Die Grundgebühren fallen auch während der Sperrdauer an. Die Sperrung und Freischaltung eines Anschlusses (Telefon oder Internetzugang) wird entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet.
8.11. 8.10 Wird der Gesellschaft die Telemark nach Vertragsabschluss eine wesentliche Ver- schlechterung Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät), so ist die Gesellschaft be- rechtigtTelemark berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann die Gesellschaft Telemark ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Gesellschaft Telemark ausdrücklich vorbehalten.
8.12. 8.11 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschrieben.
8.13. 8.12 Gegen Ansprüche der Gesellschaft von Telemark kann der Kunde nur mit unbestrit- tenen unbe‐ strittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Ge- genanspruch Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8.14. 8.13 Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der verein- barten vereinbarten monatlichen Grundgebühr.
8.15. 8.14 Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Ka- lendermonat Kalendermonat als Abrechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berech- nung Berechnung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tat- sächliche tatsächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.1. Die vom Kunden an (1) Der Kunde ist verpflichtet, die Gesellschaft vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlenden Rechnungsbeträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Preislistezahlen. Eine vollständige, gül- tige Preisliste kann jederzeit in den Geschäftsräumen der Gesellschaft oder unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx eingesehen werden.
8.2. Die Gesellschaft stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) ver- einbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den im Vertrag und der/ den Anlage(n) genannten Preisen und Konditionen inklusive der gesetz- lichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- preis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) Preise, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sollte sich der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betreffende Steuer- Sperrung und/oder Gebührensatz ändertdie Nichtinanspruchnahme von Leistungen entbinden den Kunden nicht von der Zahlungspflicht laufender Entgelte.
8.3(2) Alle von Cloumeo gestellten Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn Cloumeo über den Zahlbetrag verfügen kann.
(3) Generell versendet Cloumeo alle Rechnungen per E- Mail. Zudem stehen die Rechnungen als PDF zum Download über das Benutzerkonto bereit. Verlangt der Kunde seine Rechnung auf dem Postweg zu erhalten, ist Xxxxxxx berechtigt, Bearbeitungsgebühren und Portokosten in Höhe von EURO 1,90 exkl. MwSt. pro Rechnung zu verlangen.
(4) Cloumeo wird die nutzungsunabhängigen Entgelte (Monatsbeiträge für Tarife, Zusatzfunktionen, Zusatzleistungen, Transaktionsgebühren und etc.) jeweils für den abgelaufenen Monat berechnen. Der Abrechnungszeitraum beginnt am Tag nach dem Zugang der Auftragsbestätigung, bzw. am Tag nach Ablauf der Probezeit (vgl. Ziff. IX).
(5) Der Kunde ist verpflichtet, als Gegenleistung für den von der Cloumeo gebotenen Service eine nach Tranchen fällige Provision für die Artikel, die der Kunde auf der jeweiligen Online-Verkaufsplattformverkauft hat, zu zahlen (nutzungsabhängige Entgelte).
(a) Die Provisionen für die Funktion der Preisoptimierung an Cloumeo werden rückwirkend über die Gesamtanzahl der verkauften Artikel gestellt, die der Kunde innerhalb des Abrechnungszeitraumes auf der jeweiligen Online- Verkaufsplattform erzielt hat. Die Gesellschaft ist berechtigtProvisionen für die Funktion der Buy Box an Cloumeo setzen sich rückwirkend aus der Gesamtsumme der aktiven Buy Box Booster Artikelzusammen, die der Kunde innerhalb des Abrechnungszeitraumes auf der jeweiligen Online- Verkaufsplattform aktiv auf die Buy Box optimiert hat. Zudem fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr von 50,00 € pro Marktplatz an. Die Provisionen für die Funktion der Nachfrage- Optimierung an Cloumeo setzen sich rückwirkend aus dem Preis aus der Preisliste zusammen. Die Provisionen für die Funktion Erstattungsmanagement werden rückwirkend von den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellenvon Amazon erstatteten Rückerstattungen, wenn er erwarteten Rückerstattungen oder vom erstatteten Warenwert, gemäß aktueller Verkaufspreis berechnet. Es fallen nur für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
8.4noch nicht bekannte Erstattungsfälle Provisionen an. Der Kunde ist zur Zahlung hat den Nachweis zu führen, dass Xxx der laufenden Preise Fall bereits bekannt ist. Sollte die finanzielle Erstattung oder der Warenwert in einer Fremdwährung erfolgen, wird die getätigte Erstattung in Euro umgerechnet anhand des aktuellen Wechselkurses der EZB, um die Provision zu ermitteln. Die Provisionen für die vereinbarten Dienste zum vereinbarten Fälligkeitstermin verpflichtetFunktion der Buy Box an Cloumeo setzen sich rückwirkend aus der Gesamtsumme der aktiven Buy Box Booster Artikelzusammen, die der Kunde innerhalb des Abrechnungszeitraumes auf der jeweiligen Online- Verkaufsplattform aktiv auf die Buy Box optimiert hat. Die Rechnungs- stellung Zudem fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr von 50,00 € pro Marktplatz an. Der Abrechnungszeitraum beträgt einen Monat bezogen auf den Tag des Vertragsabschlusses. Beispiel: Vertragsabschluss ist der 20.07.2012, somit ist der Abrechnungszeitraum zwischen dem 21.07.2012 und dem 20.8.2012. Das Abrechnungsdatum ist somit immer der 20. des jeweiligen Monats.
(b) Als verkaufte Artikel, die als Grundlage für den Grundpreis und die nutzungsunabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlichBerechnung der zu zahlenden Provision für das Modul Preisoptimierung dient, jeweils für den vorausgegangenen Monatwerden alle Artikel hinzugezogen, sofern die auf der jeweiligen E-Commerce- Verkaufsplattform in einem Monat verkauft wurden, so wie sie dem Kunden auf der entsprechenden Verkaufsplattform im Vertrag nichts anderes vereinbart istBestellbericht mitgeteilt worden sind. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichtenZu den verkauften Artikeln zählen auch diejenigen, so wird dieses Tag genau berechnetdie nicht der Verkäufer selber, sondern ein dritter Dienstleister (z.B. die Verkaufsplattform) in seinem Auftrag versendet. Die Rechnungsstellung für das nutzungsabhängige Entgelt (Einzelverbindungen) erfolgt spätestens am 15. Werktag eines MonatsDies gilt unabhängig von Stornierungen, jeweils für den Vormonat Erstattungen und wird frühestens fünf Werktage nach Rech- nungszugang eingezogen. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Frei- schaltung des jeweiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen.
8.5. Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-LastschriftverfahrenRetouren. Hat der Kunde mehrere Marktplätze in ClouSale hinzugefügt, fallen Gebühren und Provisionen für jeden Marktplatz an. Die Vergütung ist unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der Gesellschaft ein Kunde die Software tatsächlich nutzt. Die Nutzungsgebühr für das Modul der Buy Box Funktion setzt sich rückwirkend aus der Gesamtsumme der aktiven Buy Box Booster Artikel zusammen, die der Kunde innerhalb des Abrechnungszeitraumes auf der jeweiligen Online- Verkaufsplattform aktiv auf die Buy Box optimiert hat. Zudem fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr von 50,00 € pro Marktplatz an. Die Nutzungsgebühr für das Modul der Nachfrage- Optimierung setzt sich rückwirkend aus dem monatlichen Festpreisaus der Preisliste zusammen. Die Nutzungsgebühr für das Erstattungsmanagement setzt sich rückwirkend aus den von Amazon erstatteten Rückerstattungen, erwarteten Rückerstattungen oder vom erstatteten Warenwert, gemäß Verkaufspreis zusammen.
(c) Entzieht der Kunde Cloumeo die Möglichkeit, die Anzahl der verkauften Artikel zum Abrechnungsdatum ordnungsgemäß zu ermitteln, so ist Cloumeo zu Folgendem berechtigt: • Wenn das Vertragsverhältniszwischen dem Kunden und Cloumeo am Tag der Rechnungserstellung zwei Monate oder länger besteht, so werden die Verkäufe der letzten, höchstens sechs Monatsrechnungen addiert und durch die Anzahl der jeweiligen Monate geteilt. Der so errechnete Durchschnittswert ergibt die Berechnungsgrundlage für diese Rechnung und für alle folgenden Rechnungen, bis der Zugang zu dem Online-Marktplatz des Kunden wieder möglich ist. • Besteht das Vertragsverhältnis weniger als zwei Monate, so werden die Verkäufe anhand der für den Kunden abgegebenen Bewertungen pro Monat, multipliziert mit dem Multiplikator neunzehn, berechnet und mit dem in der Preisliste genannten Preis pro verkauften Artikel multipliziert. Der so errechnete Durchschnittswert ergibt die Berechnungsgrundlage für diese Rechnung und für alle folgenden Rechnungen, bis der Zugang zu dem Online-Marktplatz des Kunden wieder möglich ist. Der Kunde stimmt diesen Berechnungsmethoden ausdrücklich zu. Zusätzlich zu dem berechneten Durchschnittswert fällt eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 Euro Netto pro Abrechnungszeitraum an. Die Bearbeitungsgebühr fällt nicht an, wenn der Kunde nachweisen kann, dass er den Verstoß gegen die Auskunftspflicht nicht verschuldet hat.
(d) Entzieht der Kunde Xxxxxxx die Möglichkeit, die Erstattungen von Amazon zum Abrechnungsdatum zu ermitteln, wird die Provision anhand der erwarteten Erstattung, wie sie im System angezeigt wird, berechnet. Unabhängig von der Auszahlung von Amazon, fallen auch Provisionen an, wenn der Kunde einen Erstattungsfall nicht innerhalb von 30 Tagen, ab dem Zeitpunkt des Auffindens, bei Amazon anmeldet. Zur nicht Anmeldung bei Amazon stehen auch die Fälle gleich, wo der Kunde auf Rückfragen von Amazon nicht innerhalb von 30 Tagen reagiert, bzw. Rückfragen von Amazon nicht an ClouSale weiterleitet. Im Falle einer Deaktivierung oder Kündigung durch den Kunden wird Xxxxxxx die Suche nach neuen Erstattungsfällen ab der Deaktivierung oder mit dem Vertragsende nicht fortführen und die bis zum Zeitpunkt der Deaktivierung oder Kündigung aufgefundenen Erstattungsfälle berechnen. Mit der letzten Vertragsrechnung werden alle noch offenen Erstattungsfälle kostenpflichtig anhand der erwarteten Erstattung, wie sie im ClouSale System angezeigt wird, gemäß Preisliste berechnet.
(6) Bucht der Kunde sonstige gebührenpflichtige Funktionen (vgl. Preisliste), erhält er hierüber unmittelbar nach Vertragsschluss eine Rechnung, die sofort zu Zahlung fällig ist.
(7) Im Rahmen des Nutzungsvertrages sind Kunden, die über eine Bankverbindung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, zur Teilnahme am Lastschriftverfahren verpflichtet. Ab Februar 2014 gilt die SEPA-Lastschriftmandat erteiltBasislastschrift als verpflichtende Zahlungsart. Der Cloumeo erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung gilt, werden sofern die Entgelte von der Gesellschaft beteiligten Bankinstitute nichts anderes verlangen, auch als Mandat für die SEPA-Basislastschrift. Die Zahlung per Überweisung wird nicht angeboten. Der Kunde erteilt Cloumeo im Rahmen des Bestellvorgangs eine entsprechende Einzugsermächtigung. Beim SEPA-Lastschriftverfahren wird für die Abbuchung des Rechnungsbetrages bei Kundeneine Vorankündigungsfrist von fünf Bankarbeitstagen vereinbart. Die Ankündigungsfrist beginnt mit der Rechnungsstellung.
(8) Der Kunde hat bei der Teilnahme am Lastschriftverfahren für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Schlägt der Forderungseinzug aus vom Konto des Kunden abgebucht. Hat zu vertretenden Gründen fehl, hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat er- teiltCloumeo die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu erstatten. Entstehende Bankgebühren durch Rücklastschriften, ist er verpflichtetgleich welcher Art, dafür Sorge werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn der Kunden die Lastschrift zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweistUnrecht widerruft. Im Falle der Kontounterdeckung Rückbelastung der Beträge ist Xxxxxxx berechtigt, das Benutzerkonto und des den Zugang zu ClouSale gemäß Ziffer X. Abs. 5 zu sperren. Für die die Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren berechnet Xxxxxxx eine Gebühr von 5,00 EUR pro Zahlungsvorgang.
(9) Achtung! Für Kunden, die ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben und über keine Bankverbindung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, behält sich Cloumeo vor, Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen. Hierfür stellt die Gesellschaft Xxxxxxx dem Kunden die Kosten monatlich eine Vorschussrechnung. Der gezahlte Vorschuss wird als Guthaben zugunsten des Kunden geführt und monatsweise mit den anfallenden Entgelten verrechnet. Ist Zahlung per Vorkasse vereinbart, verpflichtet sich der Rücklastschrift in RechnungKunde, es sei dennden Vorschuss spätestens 10 Tage nach Erhalt der Vorschussrechnung zu zahlen. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzwwenn Cloumeo über den Zahlbetrag verfügen kann. Verrichtungsgehilfen nachweis- lich die Vor Zahlungseingang ist Xxxxxxx nicht zur Leistung verpflichtet. Etwaige im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder Ausland zusätzlich anfallenden Transaktionskosten bei Zahlungs-und Buchungsvorgängen trägt der Schaden auch Kunde. Kunden, die kein Konto bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die Ge- sellschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank haben, können am SEPA- Lastschriftverfahren (SEPA-Basislastschrift) teilnehmen.
(10) Im Falle des Zahlungsverzugs ist zudem Cloumeo berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte.
8.6. Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der Gesellschaft umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann die Gesellschaft bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA- Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte adminis- trative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
8.7. Andere Zahlungsweisen sind kostenpflichtig und schriftlich zu verein- baren. Soweit der Kunde der Gesellschaft kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss das nutzungsunabhängige Entgelt (Grundpreis) zu den von der Gesellschaft festgelegten Zeitpunkten und das nutzungsabhän- gige Entgelt spätestens vierzehn Werktage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angege- benen Konto der Gesellschaft gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegebenen Zahlungs- frist ein. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs erhält der Kunde nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Last- schrifteinzugstermin erhält der Kunde eine weitere Vorabankündigung, welche ihm von der Gesellschaft an eine von ihm genannte E- Mail- Adresse versandt wird.
8.8. Alle übrigen Entgelte sind vom Kunden jeweils nach Leistungserbrin- gung zu zahlen.
8.9. Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet. Dem Kunden bleibt der Nach- weis eines geringeren Schadens; der Gesellschaft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von fünf 9 Prozentpunkten pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen sowie die gesetzliche Pauschale von vierzig Euro zu erheben. Befindet sich der Europäischen ZentralbankKunde gegenüber Xxxxxxx mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ab Verzugseintritt zu berechnen, es sei denn, dass die Gesellschaft im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung nachweistso werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche weiteren Schadensersatzes bleibt der Gesellschaft vorbe- halten. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o. g. Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche der Gesellschaft bleiben hiervon unberührt.
8.10. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, den Zu- gang des Kunden zu Diensten nach Maßgabe der gesetzlich veranker- ten Regelungen zu sperren. Die Grundgebühren fallen auch während der Sperrdauer an. Die Sperrung und Freischaltung eines Anschlusses (Telefon oder Internetzugang) wird entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet.
8.11. Wird der Gesellschaft nach Vertragsabschluss eine wesentliche Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät), so ist die Gesellschaft be- rechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann die Gesellschaft ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Gesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
8.12(11) Im Falle des Zahlungsverzugs ist Xxxxxxx zudem gemäß Ziffer X. Abs. Eventuelle Rückerstattungsansprüche 5 zur sofortigen Sperrung des KundenBenutzerkontos und des Zugangs zu ClouSale und unter den Voraussetzungen der Ziffer X. Abs. 7 zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ferner behält sich Xxxxxxx für den Fall des Zahlungsverzugs ausdrücklich vor, z. B. aufgrund weitere Leistungen auf unbestimmte Zeit nur noch gegen Vorkasse (vgl. Ziff. VI. 8.) zu erbringen.
(12) Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so werden Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
(13) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Zurückbehaltung von ÜberzahlungenZahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
(14) Der Kunde hat Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Tagen nach Erhalt in Textform zu erheben, Doppelzahlungen etcohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird. Die Einwendungen richtet der Kunde an: Cloumeo GmbH & Co. KG Xxxxxxxxxx 00-00 00000 Xxxxxxx Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
(15) Bei berechtigten Einwände gegen die Rechnung werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschriebenFehlbeträge gutgeschrieben und das Guthaben mit folgenden Gebühren verrechnet.
8.13. Gegen Ansprüche der Gesellschaft kann der Kunde nur mit unbestrit- tenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Ge- genanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8.14. Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der verein- barten monatlichen Grundgebühr.
8.15. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Ka- lendermonat als Abrechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berech- nung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tat- sächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.
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Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.1(1) Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Die vom Kunden an die Gesellschaft Ent- scheidend ist das Datum des Geldeinganges bei uns (Gutschrift des Rechnungsbetrages auf unserem Konto). Bei Überschreiten dieser Frist gerät der Besteller ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf in Zahlungsverzug, wir sind dann auch berechtigt, Verzugszin- sen in der gesetzlichen Höhe zu zahlenden Rechnungsbeträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Preislisteverlangen.
(2) Wir sind berechtigt, Teil- bzw. Eine vollständigeAbschlagsrechnungen zu stellen, gül- tige Preisliste kann jederzeit in den Geschäftsräumen der Gesellschaft oder unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx eingesehen wenn Teillieferungen er- bracht werden.
8.2(3) Bei einer vollständigen Zahlung der Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs- datum (Gutschrift des Geldes bei uns) gewähren wir 2% Skonto auf den Rechnungsbe- trag.
(4) Dienstleistung sofort netto Kasse (Strahlen, Polieren)
(5) Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so haben wir das Recht, noch nicht ausgeführte Lieferungen an den Besteller, seien es weitere Teillieferungen aus dem selben Vertrag, seien es Lieferungen aus anderweitigen Vereinbarungen mit demselben Besteller, zurück zu halten bzw. Die Gesellschaft stellt dem Kunden weitere Produktionen für ihn zu unterbrechen und erst nach vollständiger Zahlung (einschließlich etwaiger Nebenkosten und Zinsen) der ausstehenden Forderun- gen wieder zu starten, ohne dass der Besteller von seiner Abnahmepflicht entbunden wird. Gleichzeitig sind wir berechtigt, angemessene Vorkasse oder die im Vertrag nebst Anlage(nGestellung von Sicherheiten zu verlangen. Etwaige durch diese Unterbrechung und ggf. Wiederauf- nahme der Produktion uns entstehende Mehrkosten sind verzinslich und hat der Bestel- ler als Verzugsschaden zu tragen. Selbiges gilt für den uns ggf. entgangenen Gewinn. Lieferzeit- bzw. Lieferterminzusagen verlängern sich entsprechend um die Zeit des Zah- lungsverzuges. Kosten und Mehraufwand für Sonderfrachten und Expresslieferungen sind vom Besteller zu tragen. Jegliche Haftung für hieraus entstehende Lieferverzögerun- gen des Bestellers wird ausgeschlossen, eventuelle Pönalen aus Lieferverzug werden von uns nicht übernommen.
(6) ver- einbarten Dienste Bei uns eingehende Zahlungen dürfen von uns so verwendet werden, dass sie zunächst zur Erfüllung der ältesten Forderung verwendet werden, und sonstigen Leistungen zu den im Vertrag und der/ den Anlage(n) genannten Preisen und Konditionen inklusive der gesetz- lichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- preis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) Preisezwar zunächst für Kosten, soweit diese dann für Zinsen, schließlich für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sollte sich der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betreffende Steuer- und/oder Gebührensatz ändertHauptforderung.
8.3. Die Gesellschaft ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
8.4. Der Kunde ist zur Zahlung der laufenden Preise für die vereinbarten Dienste zum vereinbarten Fälligkeitstermin verpflichtet. Die Rechnungs- stellung für den Grundpreis und die nutzungsunabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils für den vorausgegangenen Monat, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses Tag genau berechnet. Die Rechnungsstellung für das nutzungsabhängige Entgelt (Einzelverbindungen7) erfolgt spätestens am 15. Werktag eines Monats, jeweils für den Vormonat und wird frühestens fünf Werktage nach Rech- nungszugang eingezogen. Die Zahlungspflicht beginnt Eine Aufrechnung mit der Frei- schaltung des jeweiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen.
8.5. Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren. Hat der Kunde der Gesellschaft ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die Entgelte von der Gesellschaft im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden abgebucht. Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat er- teilt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt die Gesellschaft dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweis- lich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die Ge- sellschaft ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konntegegen uns wird ausgeschlossen.
8.6. Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der Gesellschaft umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann die Gesellschaft bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA- Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte adminis- trative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
8.7. Andere Zahlungsweisen sind kostenpflichtig und schriftlich zu verein- baren. Soweit der Kunde der Gesellschaft kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss das nutzungsunabhängige Entgelt (Grundpreis) zu den von der Gesellschaft festgelegten Zeitpunkten und das nutzungsabhän- gige Entgelt spätestens vierzehn Werktage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angege- benen Konto der Gesellschaft gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegebenen Zahlungs- frist ein. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs erhält der Kunde nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Last- schrifteinzugstermin erhält der Kunde eine weitere Vorabankündigung, welche ihm von der Gesellschaft an eine von ihm genannte E- Mail- Adresse versandt wird.
8.8. Alle übrigen Entgelte sind vom Kunden jeweils nach Leistungserbrin- gung zu zahlen.
8.9. Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet. Dem Kunden bleibt der Nach- weis eines geringeren Schadens; der Gesellschaft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zu berechnen, es sei denn, dass die Gesellschaft im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der Gesellschaft vorbe- halten. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o. g. Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche der Gesellschaft bleiben hiervon unberührt.
8.10. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, den Zu- gang des Kunden zu Diensten nach Maßgabe der gesetzlich veranker- ten Regelungen zu sperren. Die Grundgebühren fallen auch während der Sperrdauer an. Die Sperrung und Freischaltung eines Anschlusses (Telefon oder Internetzugang) wird entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet.
8.11. Wird der Gesellschaft nach Vertragsabschluss eine wesentliche Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät), so ist die Gesellschaft be- rechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann die Gesellschaft ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Gesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
8.12. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschrieben.
8.13. Gegen Ansprüche der Gesellschaft kann der Kunde nur mit unbestrit- tenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Ge- genanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8.14. Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der verein- barten monatlichen Grundgebühr.
8.15. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Ka- lendermonat als Abrechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berech- nung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tat- sächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.
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Samples: Liefer Und Verkaufsbedingungen
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.1. 10.1 Die vom Kunden an die Gesellschaft net services zu zahlenden Rechnungsbeträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Eine vollständige, gül- tige gültige Preisliste kann jederzeit in den Geschäftsräumen Ge- schäftsräumen der Gesellschaft net services oder unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx eingesehen werden.
8.2. 10.2 Die Gesellschaft net services stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) ver- einbarten vereinbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den im Vertrag und der/ der/den Anlage(n) genannten Preisen und Konditionen inklusive der gesetz- lichen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- preis Grundpreis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) Preise, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sollte sich der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer Mehrwertsteuer-/ Umsatzsteuer- oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betreffende Steuer- und/oder Gebührensatz ändert.
8.3. 10.3 Die Gesellschaft net services ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
8.4. 10.4 Der Kunde ist zur Zahlung der laufenden Preise für die vereinbarten Dienste zum vereinbarten verein- barten Fälligkeitstermin verpflichtet. Die Rechnungs- stellung Rechnungsstellung für den Grundpreis und die nutzungsunabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils für den vorausgegangenen voraus- gegangenen Monat, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses Tag genau berechnet. Die Rechnungsstellung Rech- nungsstellung für das nutzungsabhängige Entgelt (Einzelverbindungen) erfolgt spätestens spätes- tens am 15. Werktag eines Monats, jeweils für den Vormonat und wird frühestens fünf Werktage nach Rech- nungszugang Rechnungszugang eingezogen. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Frei- schaltung des jeweiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen. Die jeweils zu zahlende feste monatliche Vergütung ist begin- nend mit dem Tage der betriebsfähigen Freischaltung der vertraglich geschuldeten Leis- tung für den Rest des Monats anteilig gerechnet und danach kalendermonatlich zu zahlen.
8.5. 10.5 Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren. Hat der Kunde der Gesellschaft net services ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die Entgelte von der Gesellschaft net services im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Hat der Kunde ein SEPA-SEPA- Lastschriftmandat er- teilterteilt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt die Gesellschaft net services dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift Rücklast- schrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweis- lich Verrichtungs- gehilfen nachweislich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die Ge- sellschaft net services ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung Kontoun- terdeckung nicht erfolgen konnte.
8.6. 10.6 Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der Gesellschaft net services umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann die Gesellschaft net services bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA- ord- nungsgemäßen SEPA-Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte adminis- trative administrative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
8.7. 10.7 Andere Zahlungsweisen sind kostenpflichtig und schriftlich zu verein- barenvereinbaren. Soweit der Kunde der Gesellschaft net services kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss das nutzungsunabhängige nutzungsunab- hängige Entgelt (Grundpreis) zu den von der Gesellschaft net services festgelegten Zeitpunkten und das nutzungsabhän- gige nutzungsabhängige Entgelt spätestens vierzehn Werktage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angege- benen angegebenen Konto der Gesellschaft net services gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegebenen Zahlungs- frist Zahlungsfrist ein. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs Last- schrifteinzugs erhält der Kunde nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Last- schrifteinzugstermin erhält der Kunde eine weitere Vorabankündigung, welche ihm von der Gesellschaft net services an eine von ihm genannte E- Mail- Mail-Adresse versandt wird.
8.8. 10.8 Alle übrigen Entgelte sind vom Kunden jeweils nach Leistungserbrin- gung Leistungserbringung zu zahlen.
8.9. 10.9 Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden entsprechend der aktuell gültigen gülti- gen Preisliste berechnet. Dem Kunden bleibt der Nach- weis Nachweis eines geringeren Schadens; der Gesellschaft net services bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft net services berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten Prozent- punkten pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zu berechnen, es sei denn, dass die Gesellschaft net services im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der Gesellschaft vorbe- haltennet services vorbehalten. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o. g. Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche der Gesellschaft net services bleiben hiervon unberührt.
8.10. 10.10 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft net services berechtigt, den Zu- gang Zugang des Kunden zu Diensten nach Maßgabe der gesetzlich veranker- ten verankerten Regelungen zu sperren. Die Grundgebühren Grund- gebühren fallen auch während der Sperrdauer an. Die Sperrung und Freischaltung eines Anschlusses (Telefon oder Internetzugang) wird entsprechend der aktuell gültigen Preisliste Preis- liste berechnet.
8.11. 10.11 Wird der Gesellschaft die net services nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse mögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil insbesondere wenn der Kunde in Zahlungsverzug Zahlungsver- zug gerät), so ist die Gesellschaft be- rechtigtnet services berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen Wo- chen nicht erbracht, so kann die Gesellschaft net services ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Gesellschaft net services ausdrücklich vorbehalten.
8.12. 10.12 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschriebengutgeschrie- ben.
8.13. 10.13 Gegen Ansprüche der Gesellschaft von net services kann der Kunde nur mit unbestrit- tenen unbestrittenen oder rechtskräftig rechts- kräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht Zurückbehaltungs- recht nur insoweit zu, als sein Ge- genanspruch Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8.14. 10.14 Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor Ablauf des Vertrages entbindet ent- bindet den Kunden nicht von der Zahlung der verein- barten vereinbarten monatlichen Grundgebühr.
8.15. 10.15 Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Ka- lendermonat Kalendermonat als AbrechnungszeitraumAb- rechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berech- nung Berechnung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tat- sächliche tatsächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.
10.16 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechts- kräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Ver- tragsverhältnis beruht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.1. 10.1 Die vom Kunden an die Gesellschaft net services zu zahlenden Rechnungsbeträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Eine vollständige, gül- tige gültige Preisliste kann jederzeit in den Geschäftsräumen Ge- schäftsräumen der Gesellschaft net services oder unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx eingesehen werdenwer- den.
8.2. 10.2 Die Gesellschaft net services stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) ver- einbarten vereinbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den im Vertrag und der/ der/den Anlage(n) genannten Preisen und Konditionen inklusive der gesetz- lichen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- preis Grundpreis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) Preise, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sollte sich der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer Mehrwertsteuer-/ Umsatzsteuer- oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betreffende Steuer- und/oder Gebührensatz ändert.
8.3. 10.3 Die Gesellschaft net services ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
8.4. 10.4 Der Kunde ist zur Zahlung der laufenden Preise für die vereinbarten Dienste zum vereinbarten verein- barten Fälligkeitstermin verpflichtet. Die Rechnungs- stellung Rechnungsstellung für den Grundpreis und die nutzungsunabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils für den vorausgegangenen voraus- gegangenen Monat, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses Tag genau berechnet. Die Rechnungsstellung Rech- nungsstellung für das nutzungsabhängige Entgelt (Einzelverbindungen) erfolgt spätestens spätes- tens am 15. Werktag eines Monats, jeweils für den Vormonat und wird frühestens fünf Werktage nach Rech- nungszugang Rechnungszugang eingezogen. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Frei- schaltung des jeweiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen. Die jeweils zu zahlende feste monatliche Vergütung ist begin- nend mit dem Tage der betriebsfähigen Freischaltung der vertraglich geschuldeten Leis- tung für den Rest des Monats anteilig gerechnet und danach kalendermonatlich zu zahlen.
8.5. 10.5 Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren. Hat der Kunde der Gesellschaft net services ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die Entgelte von der Gesellschaft net services im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Hat der Kunde ein SEPA-SEPA- Lastschriftmandat er- teilterteilt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt die Gesellschaft net services dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift Rücklast- schrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweis- lich Verrichtungs- gehilfen nachweislich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die Ge- sellschaft net services ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung Kontoun- terdeckung nicht erfolgen konnte.
8.6. 10.6 Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der Gesellschaft net services umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann die Gesellschaft net services bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA- ord- nungsgemäßen SEPA-Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte adminis- trative administrative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
8.7. 10.7 Andere Zahlungsweisen sind kostenpflichtig und schriftlich zu verein- barenvereinbaren. Soweit der Kunde der Gesellschaft net services kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss das nutzungsunabhängige nutzungsunab- hängige Entgelt (Grundpreis) zu den von der Gesellschaft net services festgelegten Zeitpunkten und das nutzungsabhän- gige nutzungsabhängige Entgelt spätestens vierzehn Werktage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angege- benen angegebenen Konto der Gesellschaft net services gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegebenen Zahlungs- frist Zahlungsfrist ein. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs Last- schrifteinzugs erhält der Kunde nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Last- schrifteinzugstermin erhält der Kunde eine weitere Vorabankündigung, welche ihm von der Gesellschaft net services an eine von ihm genannte E- Mail- Mail-Adresse versandt wird.
8.8. 10.8 Alle übrigen Entgelte sind vom Kunden jeweils nach Leistungserbrin- gung Leistungserbringung zu zahlen.
8.9. 10.9 Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden entsprechend der aktuell gültigen gülti- gen Preisliste berechnet. Dem Kunden bleibt der Nach- weis Nachweis eines geringeren Schadens; der Gesellschaft net services bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft net services berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten Prozent- punkten pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zu berechnen, es sei denn, dass die Gesellschaft net services im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der Gesellschaft vorbe- haltennet services vorbehalten. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o. g. Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche der Gesellschaft net services bleiben hiervon unberührt.
8.10. 10.10 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft net services berechtigt, den Zu- gang Zugang des Kunden zu Diensten nach Maßgabe der gesetzlich veranker- ten verankerten Regelungen zu sperren. Die Grundgebühren Grund- gebühren fallen auch während der Sperrdauer an. Die Sperrung und Freischaltung eines Anschlusses (Telefon oder Internetzugang) wird entsprechend der aktuell gültigen Preisliste Preis- liste berechnet.
8.11. 10.11 Wird der Gesellschaft die net services nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse mögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil insbesondere wenn der Kunde in Zahlungsverzug Zahlungsver- zug gerät), so ist die Gesellschaft be- rechtigtnet services berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen Wo- chen nicht erbracht, so kann die Gesellschaft net services ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Gesellschaft net services ausdrücklich vorbehalten.
8.12. 10.12 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschriebengutgeschrie- ben.
8.13. 10.13 Gegen Ansprüche der Gesellschaft von net services kann der Kunde nur mit unbestrit- tenen unbestrittenen oder rechtskräftig rechts- kräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht Zurückbehaltungs- recht nur insoweit zu, als sein Ge- genanspruch Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8.14. 10.14 Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor Ablauf des Vertrages entbindet ent- bindet den Kunden nicht von der Zahlung der verein- barten vereinbarten monatlichen Grundgebühr.
8.15. 10.15 Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Ka- lendermonat Kalendermonat als AbrechnungszeitraumAb- rechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berech- nung Berechnung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tat- sächliche tatsächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.
10.16 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechts- kräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Ver- tragsverhältnis beruht.
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Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.1Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hin- zukommt. Die vom Kunden Künstlersozialabgaben, Zölle oder sonstige auch nachträglich entstehende Ab- gaben werden an die Gesellschaft den Auftraggeber weiterberechnet. Das Entgelt für Leistungen von KMTO ist für KMTO kostenfrei in voller Höhe ohne Abzüge wie Skonti oder Rabatte binnen vierzehn Tagen (Zahlungseingang) nach Rechnungsstellung zu zahlenden Rechnungsbeträge ergeben sich aus zahlen. Das Entgelt ist grundsätzlich auf das auf den Geschäftsunterlagen von KMTO genanntem Konto zu überweisen. Stattdessen ist jedoch auch Barzahlung möglich. Der Auftraggeber gerät mit der Zahlung acht Tage nach Rechnungsstellung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt erhebt KMTO Verzugszinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweils gültigen PreislisteBasiszinssatz, der dem Bundesanzeiger oder dem Internet entnommen werden kann. Eine vollständigeIst an dem Rechtsgeschäft kein Verbraucher beteiligt, gül- tige Preisliste kann jederzeit in den Geschäftsräumen beträgt der Gesellschaft Zinssatz 8 % Punkte über dem Basiszinssatz. Über die Verzugszinsen hinaus behält sich KMTO die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor. Rügt der Auftraggeber, der Auftrag sei nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden, so tritt die Fälligkeit des Entgelts bzw. bei vereinbarter Ratenzahlung der letzten Rate erst mit der Behebung des gerügten Mangels ein, wenn KMTO diesen entweder anerkannt hat oder unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx eingesehen werden.
8.2. Die Gesellschaft stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) ver- einbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den Xxxxx einer streitigen Auseinandersetzung die Berechtigung der Rüge in der das entsprechende Verfahren abschließenden Entscheidung festgestellt wird. Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber KMTO die entstandenen Kosten im Vertrag und der/ den Anlage(n) genannten Preisen und Konditionen inklusive vollen Umfang zu ersetzen. Xxxxx vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, jede Änderung seiner Bankverbindung unverzüglich an KMTO mitzuteilen. Ist der gesetz- lichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- preis als auch Auftraggeber Xxxxxxxx oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) PreiseZurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von KMTO nicht anerkannten Gegenansprüche des Auftraggebers nicht statthaft, soweit diese für ebenso wenig die betroffenen Dienste erhoben Aufrechnung mit solchen. Bei länger andauernden Projekten behält KMTO sich die Erstellung von Teilrechnungen vor. Mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden. Sollte KMTO behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden. Bei Dauerschuldverhältnissen sind Leistungsentgelte, beginnend mit dem Tage der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betreffende Steuer- und/oder Gebührensatz ändert.
8.3. Die Gesellschaft ist berechtigtLeistungsbereitstellung, für den Kunden eine Gesamtrechnung Rest des Monats anteilig zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
8.4zahlen. Der Kunde ist zur Zahlung der laufenden Preise für die vereinbarten Dienste Danach sind diese Entgelte monatlich jeweils bis zum vereinbarten Fälligkeitstermin verpflichtet3. Die Rechnungs- stellung für den Grundpreis und die nutzungsunabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils für den vorausgegangenen Monat, sofern Werktag eines jeden Monats im Vertrag nichts anderes vereinbart Voraus zu zahlen, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, auf Anforderung von KMTO dieser eine Lastschriftermächtigung zu erteilen. Ist das Entgelt Entgelte für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses werden für jeden Tag genau mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet. Die Rechnungsstellung für das nutzungsabhängige Entgelt (Einzelverbindungen) erfolgt spätestens am 15. Werktag eines Monats, jeweils KMTO kann für den Vormonat und Folgemonat den Leistungsentgelten einen Mehraufwandsaufschlag hinzu berechnen, der sich nach dem Vormonatsmehraufkommen richtet (Heraufstufung). Minderverbrauch wird frühestens fünf Werktage in der Folgerechnung verrechnet. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von KMTO sind sofort nach Rech- nungszugang eingezogenRechnungserhalt, spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Frei- schaltung des jeweiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen.
8.5. Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren. Hat der Kunde der Gesellschaft ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die Entgelte von der Gesellschaft im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat er- teilt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweistUnterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungs- betrages oder der Kontounterdeckung stellt die Gesellschaft dem Kunden die Kosten Gefährdung der Rücklastschrift in RechnungZahlungsforderung von KMTO ist KMTO berechtigt, es sei dennsämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzwein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird i.S.d. Verrichtungsgehilfen nachweis- lich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die Ge- sellschaft ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte§ 321 BGB.
8.6. Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der Gesellschaft umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann die Gesellschaft bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA- Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte adminis- trative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
8.7. Andere Zahlungsweisen sind kostenpflichtig und schriftlich zu verein- baren. Soweit der Kunde der Gesellschaft kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss das nutzungsunabhängige Entgelt (Grundpreis) zu den von der Gesellschaft festgelegten Zeitpunkten und das nutzungsabhän- gige Entgelt spätestens vierzehn Werktage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angege- benen Konto der Gesellschaft gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegebenen Zahlungs- frist ein. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs erhält der Kunde nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Last- schrifteinzugstermin erhält der Kunde eine weitere Vorabankündigung, welche ihm von der Gesellschaft an eine von ihm genannte E- Mail- Adresse versandt wird.
8.8. Alle übrigen Entgelte sind vom Kunden jeweils nach Leistungserbrin- gung zu zahlen.
8.9. Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet. Dem Kunden bleibt der Nach- weis eines geringeren Schadens; der Gesellschaft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zu berechnen, es sei denn, dass die Gesellschaft im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der Gesellschaft vorbe- halten. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o. g. Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche der Gesellschaft bleiben hiervon unberührt.
8.10. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, den Zu- gang des Kunden zu Diensten nach Maßgabe der gesetzlich veranker- ten Regelungen zu sperren. Die Grundgebühren fallen auch während der Sperrdauer an. Die Sperrung und Freischaltung eines Anschlusses (Telefon oder Internetzugang) wird entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet.
8.11. Wird der Gesellschaft nach Vertragsabschluss eine wesentliche Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät), so ist die Gesellschaft be- rechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann die Gesellschaft ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Gesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
8.12. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschrieben.
8.13. Gegen Ansprüche der Gesellschaft kann der Kunde nur mit unbestrit- tenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Ge- genanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8.14. Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der verein- barten monatlichen Grundgebühr.
8.15. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Ka- lendermonat als Abrechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berech- nung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tat- sächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.
Appears in 1 contract
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.1. 10.1 Die vom Kunden an die Gesellschaft net services zu zahlenden Rechnungsbeträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Eine vollständige, gül- tige gültige Preisliste kann jederzeit in den Geschäftsräumen Ge- schäftsräumen der Gesellschaft oder unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx xxx.xxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx eingesehen werden.
8.2. 10.2 Die Gesellschaft net services stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) ver- einbarten vereinbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den im Vertrag und der/ der/den Anlage(n) genannten Preisen und Konditionen inklusive der gesetz- lichen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- preis Grundpreis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) Preise, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sollte sich der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer Mehrwertsteuer-/ Umsatzsteuer- oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betreffende Steuer- und/oder Gebührensatz ändert.
8.3. 10.3 Die Gesellschaft net services ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
8.4. 10.4 Der Kunde ist zur Zahlung der laufenden Preise für die vereinbarten Dienste zum vereinbarten verein- barten Fälligkeitstermin verpflichtet. Die Rechnungs- stellung Rechnungsstellung für den Grundpreis und die nutzungsunabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils für den vorausgegangenen voraus- gegangenen Monat, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses Tag genau berechnet. Die Rechnungsstellung Rech- nungsstellung für das nutzungsabhängige Entgelt (Einzelverbindungen) erfolgt spätestens spätes- tens am 15. Werktag eines Monats, jeweils für den Vormonat und wird frühestens fünf Werktage nach Rech- nungszugang Rechnungszugang eingezogen. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Frei- schaltung des jeweiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen. Die jeweils zu zahlende feste monatliche Vergütung ist begin- nend mit dem Tage der betriebsfähigen Freischaltung der vertraglich geschuldeten Leis- tung für den Rest des Monats anteilig gerechnet und danach kalendermonatlich zu zahlen.
8.5. 10.5 Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren. Hat der Kunde der Gesellschaft net services ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die Entgelte von der Gesellschaft net services im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Hat der Kunde ein SEPA-SEPA- Lastschriftmandat er- teilterteilt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt die Gesellschaft net services dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift Rücklast- schrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweis- lich Verrichtungs- gehilfen nachweislich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die Ge- sellschaft net services ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung Kontoun- terdeckung nicht erfolgen konnte.
8.6. 10.6 Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der Gesellschaft net services umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann die Gesellschaft net services bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA- ord- nungsgemäßen SEPA-Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte adminis- trative administrative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
8.7. 10.7 Andere Zahlungsweisen sind kostenpflichtig und schriftlich zu verein- barenvereinbaren. Soweit der Kunde der Gesellschaft net services kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss das nutzungsunabhängige nutzungsunab- hängige Entgelt (Grundpreis) zu den von der Gesellschaft festgelegten Zeitpunkten und das nutzungsabhän- gige nutzungsabhängige Entgelt spätestens vierzehn Werktage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angege- benen angegebenen Konto der Gesellschaft Ge- sellschaft gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegebenen Zahlungs- frist Zahlungsfrist ein. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs Last- schrifteinzugs erhält der Kunde nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Last- schrifteinzugstermin erhält der Kunde eine weitere Vorabankündigung, welche ihm von der Gesellschaft an eine von ihm genannte E- Mail- Mail-Adresse versandt wird.
8.8. 10.8 Alle übrigen Entgelte sind vom Kunden jeweils nach Leistungserbrin- gung Leistungserbringung zu zahlen.
8.9. 10.9 Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden entsprechend der aktuell gültigen gülti- gen Preisliste berechnet. Dem Kunden bleibt der Nach- weis Nachweis eines geringeren Schadens; der Gesellschaft net services bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft net services berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten Prozent- punkten pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zu berechnen, es sei denn, dass die Gesellschaft net services im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der Gesellschaft vorbe- haltennet services vorbehalten. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o. g. Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche der Gesellschaft net services bleiben hiervon unberührt.
8.10. 10.10 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft net services berechtigt, den Zu- gang Zugang des Kunden zu Diensten nach Maßgabe der gesetzlich veranker- ten verankerten Regelungen zu sperren. Die Grundgebühren Grund- gebühren fallen auch während der Sperrdauer an. Die Sperrung und Freischaltung eines Anschlusses (Telefon oder Internetzugang) wird entsprechend der aktuell gültigen Preisliste Preis- liste berechnet.
8.11. 10.11 Wird der Gesellschaft die net services nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse mögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil insbesondere wenn der Kunde in Zahlungsverzug Zahlungsver- zug gerät), so ist die Gesellschaft be- rechtigtnet services berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen Wo- chen nicht erbracht, so kann die Gesellschaft net services ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Gesellschaft net services ausdrücklich vorbehalten.
8.12. 10.12 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschriebengutgeschrie- ben.
8.13. 10.13 Gegen Ansprüche der Gesellschaft von net services kann der Kunde nur mit unbestrit- tenen unbestrittenen oder rechtskräftig rechts- kräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht Zurückbehaltungs- recht nur insoweit zu, als sein Ge- genanspruch Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8.14. 10.14 Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor Ablauf des Vertrages entbindet ent- bindet den Kunden nicht von der Zahlung der verein- barten vereinbarten monatlichen Grundgebühr.
8.15. 10.15 Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Ka- lendermonat Kalendermonat als AbrechnungszeitraumAb- rechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berech- nung Berechnung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tat- sächliche tatsächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.
10.16 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechts- kräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Ver- tragsverhältnis beruht.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.1. 10.1 Die vom Kunden an die Gesellschaft net services zu zahlenden Rechnungsbeträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Eine vollständige, gül- tige gültige Preisliste kann jederzeit in den Geschäftsräumen Ge- schäftsräumen der Gesellschaft net services oder unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx eingesehen werden.
8.2. 10.2 Die Gesellschaft net services stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) ver- einbarten vereinbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den im Vertrag und der/ der/den Anlage(n) genannten Preisen und Konditionen inklusive der gesetz- lichen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- preis Grundpreis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) Preise, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sollte sich der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer Mehrwertsteuer-/ Umsatzsteuer- oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betreffende Steuer- und/oder Gebührensatz ändert.
8.3. 10.3 Die Gesellschaft net services ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
8.4. 10.4 Der Kunde ist zur Zahlung der laufenden Preise für die vereinbarten Dienste zum vereinbarten verein- barten Fälligkeitstermin verpflichtet. Die Rechnungs- stellung Rechnungsstellung für den Grundpreis und die nutzungsunabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils für den vorausgegangenen voraus- gegangenen Monat, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses Tag genau berechnet. Die Rechnungsstellung Rech- nungsstellung für das nutzungsabhängige Entgelt (Einzelverbindungen) erfolgt spätestens spätes- tens am 15. Werktag eines Monats, jeweils für den Vormonat und wird frühestens fünf Werktage nach Rech- nungszugang Rechnungszugang eingezogen. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Frei- schaltung des jeweiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen. Die jeweils zu zahlende feste monatliche Vergütung ist begin- nend mit dem Tage der betriebsfähigen Freischaltung der vertraglich geschuldeten Leis- tung für den Rest des Monats anteilig gerechnet und danach kalendermonatlich zu zahlen.
8.5. 10.5 Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren. Hat der Kunde der Gesellschaft net services ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die Entgelte von der Gesellschaft net services im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Hat der Kunde ein SEPA-SEPA- Lastschriftmandat er- teilterteilt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt die Gesellschaft net services dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift Rücklast- schrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweis- lich Verrichtungs- gehilfen nachweislich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die Ge- sellschaft net services ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung Kontoun- terdeckung nicht erfolgen konnte.
8.6. 10.6 Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der Gesellschaft net services umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann die Gesellschaft net services bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA- ord- nungsgemäßen SEPA-Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte adminis- trative administrative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
8.7. 10.7 Andere Zahlungsweisen sind kostenpflichtig und schriftlich zu verein- barenvereinbaren. Soweit der Kunde der Gesellschaft net services kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss das nutzungsunabhängige nutzungsunab- hängige Entgelt (Grundpreis) zu den von der Gesellschaft net services festgelegten Zeitpunkten und das nutzungsabhän- gige nutzungsabhängige Entgelt spätestens vierzehn Werktage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angege- benen angegebenen Konto der Gesellschaft net services gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegebenen Zahlungs- frist Zahlungsfrist ein. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs Last- schrifteinzugs erhält der Kunde nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Last- schrifteinzugstermin erhält der Kunde eine weitere Vorabankündigung, welche ihm von der Gesellschaft net services an eine von ihm genannte E- Mail- Mail-Adresse versandt wird.
8.8. 10.8 Alle übrigen Entgelte sind vom Kunden jeweils nach Leistungserbrin- gung Leistungserbringung zu zahlen.
8.9. 10.9 Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden entsprechend der aktuell gültigen gülti- gen Preisliste berechnet. Dem Kunden bleibt der Nach- weis Nachweis eines geringeren Schadens; der Gesellschaft net services bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft net services berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten Prozent- punkten pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zu berechnen, es sei denn, dass die Gesellschaft net services im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der Gesellschaft vorbe- haltennet services vorbehalten. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o. g. Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche der Gesellschaft net services bleiben hiervon unberührt.
8.10. 10.10 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft net services berechtigt, den Zu- gang Zugang des Kunden zu Diensten nach Maßgabe der gesetzlich veranker- ten verankerten Regelungen zu sperren. Die Grundgebühren Grund- gebühren fallen auch während der Sperrdauer an. Die Sperrung und Freischaltung eines Anschlusses (Telefon oder Internetzugang) wird entsprechend der aktuell gültigen Preisliste Preis- liste berechnet.
8.11. 10.11 Wird der Gesellschaft die net services nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse mögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil insbesondere wenn der Kunde in Zahlungsverzug Zahlungsver- zug gerät), so ist die Gesellschaft be- rechtigtnet services berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen Wo- chen nicht erbracht, so kann die Gesellschaft net services ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Gesellschaft net services ausdrücklich vorbehalten.
8.12. 10.12 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschriebengutgeschrie- ben.
8.13. 10.13 Gegen Ansprüche der Gesellschaft von net services kann der Kunde nur mit unbestrit- tenen unbestrittenen oder rechtskräftig rechts- kräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht Zurückbehaltungs- recht nur insoweit zu, als sein Ge- genanspruch Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8.14. 10.14 Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor Ablauf des Vertrages entbindet ent- bindet den Kunden nicht von der Zahlung der verein- barten vereinbarten monatlichen Grundgebühr.
8.15. 10.15 Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Ka- lendermonat Kalendermonat als AbrechnungszeitraumAb- rechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berech- nung Berechnung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tat- sächliche tatsächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.
10.16 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechts- kräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Ver- tragsverhältnis beruht.
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Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.1. Die vom Kunden an die Gesellschaft zu zahlenden Rechnungsbeträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Eine vollständige, gül- tige Preisliste kann jederzeit in den Geschäftsräumen der Gesellschaft oder unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx eingesehen werden.
8.2. Die Gesellschaft stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) ver- einbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den im Vertrag und der/ den Anlage(n) genannten Preisen und Konditionen inklusive der gesetz- lichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- preis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) Preise, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sollte sich der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betreffende Steuer- und/oder Gebührensatz ändert.
8.3. Die Gesellschaft ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
8.4. Der Kunde ist zur Zahlung der laufenden Preise für die vereinbarten Dienste zum vereinbarten Fälligkeitstermin verpflichtet. Die Rechnungs- stellung für den Grundpreis und die nutzungsunabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils für den vorausgegangenen Monat, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses Tag genau berechnet. Die Rechnungsstellung für das nutzungsabhängige Entgelt (Einzelverbindungen) erfolgt spätestens am 15. Werktag eines Monats, jeweils für den Vormonat und wird frühestens fünf Werktage nach Rech- nungszugang eingezogen. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Frei- schaltung des jeweiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen.
8.5. Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren. Hat der Kunde der Gesellschaft ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die Entgelte von der Gesellschaft im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat er- teilt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist1. Im Falle eines Kaufs von Motoren oder anderen Ersatzteilen erfolgt der Kontounterdeckung stellt Versand der Ware gegen Vorleistung des Kunden. Die Vergütung wird mit Erhalt der Auftragsbestätigung fällig.
2. Im Falle einer Reparatur eines Pkw oder des Einbaus eines Motors oder eines anderen Ersatzteils sowie eines Kaufs von Gebrauchtwagen wird die Gesellschaft Vergütung in vollem Umfang bei Abnahme oder Übergabe fällig.
3. Die Bezahlung kann durch Überweisung oder über PayPal vorgenommen werden. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der Boxengasse GmbH & Co. KG geleistet werden. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Eine Gutschrift auf den Kaufpreis erfolgt erst nach Einlösung des Schecks und Wegfall der Regressgefahr unter Abzug etwaiger Scheckkosten.
4. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung der Boxengasse GmbH & Co. KG 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
5. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden die ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Rücklastschrift in RechnungNacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Ist der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht auch darüber hinaus nicht zu, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. Verrichtungsgehilfen nachweis- lich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäreAbnahme zu. Die Ge- sellschaft Der Kunde ist zudem nicht berechtigt, den Bankeinzug einzustellenAnsprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung wenn er fällige Zahlungen nicht erfolgen konntegeleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht.
8.66. Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Der Kunde der Gesellschaft umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann die Gesellschaft bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA- Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte adminis- trative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
8.7. Andere Zahlungsweisen sind kostenpflichtig und schriftlich zu verein- baren. Soweit der Kunde der Gesellschaft kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss das nutzungsunabhängige Entgelt (Grundpreis) zu den von der Gesellschaft festgelegten Zeitpunkten und das nutzungsabhän- gige Entgelt spätestens vierzehn Werktage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angege- benen Konto der Gesellschaft gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegebenen Zahlungs- frist ein. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs erhält der Kunde nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Last- schrifteinzugstermin erhält der Kunde eine weitere Vorabankündigung, welche ihm von der Gesellschaft an eine von ihm genannte E- Mail- Adresse versandt wird.
8.8. Alle übrigen Entgelte sind vom Kunden jeweils nach Leistungserbrin- gung zu zahlen.
8.9. Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet. Dem Kunden bleibt der Nach- weis eines geringeren Schadens; der Gesellschaft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zu berechnen, es sei denn, dass die Gesellschaft im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der Gesellschaft vorbe- halten. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o. g. Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche der Gesellschaft bleiben hiervon unberührt.
8.10. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, den Zu- gang des Kunden zu Diensten nach Maßgabe der gesetzlich veranker- ten Regelungen zu sperren. Die Grundgebühren fallen auch während der Sperrdauer an. Die Sperrung und Freischaltung eines Anschlusses (Telefon oder Internetzugang) wird entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet.
8.11. Wird der Gesellschaft nach Vertragsabschluss eine wesentliche Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät), so ist die Gesellschaft be- rechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann die Gesellschaft ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Gesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
8.12. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschrieben.
8.13. Gegen Ansprüche der Gesellschaft kann der Kunde nur mit unbestrit- tenen solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Ge- genanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtfestgestellt sind.
8.14. Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der verein- barten monatlichen Grundgebühr.
8.15. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Ka- lendermonat als Abrechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berech- nung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tat- sächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.
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Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.1. 10.1 Die vom Kunden an die Gesellschaft net services zu zahlenden Rechnungsbeträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Eine vollständige, gül- tige gültige Preisliste kann jederzeit in den Geschäftsräumen Ge- schäftsräumen der Gesellschaft net services oder unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx xxx.xxxxx.xxx/xxxxxxxxxx eingesehen werden.
8.2. 10.2 Die Gesellschaft net services stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) ver- einbarten vereinbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den im Vertrag und der/ der/den Anlage(n) genannten Preisen und Konditionen inklusive der gesetz- lichen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- preis Grundpreis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) Preise, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sollte sich der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer Mehrwertsteuer-/ Umsatzsteuer- oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betreffende Steuer- und/oder Gebührensatz ändert.
8.3. 10.3 Die Gesellschaft net services ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
8.4. 10.4 Der Kunde ist zur Zahlung der laufenden Preise für die vereinbarten Dienste zum vereinbarten verein- barten Fälligkeitstermin verpflichtet. Die Rechnungs- stellung Rechnungsstellung für den Grundpreis und die nutzungsunabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils für den vorausgegangenen voraus- gegangenen Monat, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses Tag genau berechnet. Die Rechnungsstellung Rech- nungsstellung für das nutzungsabhängige Entgelt (Einzelverbindungen) erfolgt spätestens spätes- tens am 15. Werktag eines Monats, jeweils für den Vormonat und wird frühestens fünf Werktage nach Rech- nungszugang Rechnungszugang eingezogen. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Frei- schaltung des jeweiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen. Die jeweils zu zahlende feste monatliche Vergütung ist begin- nend mit dem Tage der betriebsfähigen Freischaltung der vertraglich geschuldeten Leis- tung für den Rest des Monats anteilig gerechnet und danach kalendermonatlich zu zahlen.
8.5. 10.5 Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren. Hat der Kunde der Gesellschaft net services ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die Entgelte von der Gesellschaft net services im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Hat der Kunde ein SEPA-SEPA- Lastschriftmandat er- teilterteilt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt die Gesellschaft net services dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift Rücklast- schrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweis- lich Verrichtungs- gehilfen nachweislich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die Ge- sellschaft net services ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung Kontoun- terdeckung nicht erfolgen konnte.
8.6. 10.6 Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der Gesellschaft net services umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann die Gesellschaft net services bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA- ord- nungsgemäßen SEPA-Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte adminis- trative administrative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
8.7. 10.7 Andere Zahlungsweisen sind kostenpflichtig und schriftlich zu verein- barenvereinbaren. Soweit der Kunde der Gesellschaft net services kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss das nutzungsunabhängige nutzungsunab- hängige Entgelt (Grundpreis) zu den von der Gesellschaft net services festgelegten Zeitpunkten und das nutzungsabhän- gige nutzungsabhängige Entgelt spätestens vierzehn Werktage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angege- benen angegebenen Konto der Gesellschaft net services gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegebenen Zahlungs- frist Zahlungsfrist ein. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs Last- schrifteinzugs erhält der Kunde nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Last- schrifteinzugstermin erhält der Kunde eine weitere Vorabankündigung, welche ihm von der Gesellschaft net services an eine von ihm genannte E- Mail- Mail-Adresse versandt wird.
8.8. 10.8 Alle übrigen Entgelte sind vom Kunden jeweils nach Leistungserbrin- gung Leistungserbringung zu zahlen.
8.9. 10.9 Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden entsprechend der aktuell gültigen gülti- gen Preisliste berechnet. Dem Kunden bleibt der Nach- weis Nachweis eines geringeren Schadens; der Gesellschaft net services bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft net services berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten Prozent- punkten pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zu berechnen, es sei denn, dass die Gesellschaft net services im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der Gesellschaft vorbe- haltennet services vorbehalten. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o. g. Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. Etwaige weitere gesetzliche Internet . Telefon . Fernsehen Ansprüche der Gesellschaft net services bleiben hiervon unberührt.
8.10. 10.10 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft net services berechtigt, den Zu- gang Zugang des Kunden zu Diensten nach Maßgabe der gesetzlich veranker- ten verankerten Regelungen zu sperren. Die Grundgebühren Grund- gebühren fallen auch während der Sperrdauer an. Die Sperrung und Freischaltung eines Anschlusses (Telefon oder Internetzugang) wird entsprechend der aktuell gültigen Preisliste Preis- liste berechnet.
8.11. 10.11 Wird der Gesellschaft die net services nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse mögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil insbesondere wenn der Kunde in Zahlungsverzug Zahlungsver- zug gerät), so ist die Gesellschaft be- rechtigtnet services berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen Wo- chen nicht erbracht, so kann die Gesellschaft net services ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Gesellschaft net services ausdrücklich vorbehalten.
8.12. 10.12 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschriebengutgeschrie- ben.
8.13. 10.13 Gegen Ansprüche der Gesellschaft von net services kann der Kunde nur mit unbestrit- tenen unbestrittenen oder rechtskräftig rechts- kräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht Zurückbehaltungs- recht nur insoweit zu, als sein Ge- genanspruch Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8.14. 10.14 Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor Ablauf des Vertrages entbindet ent- bindet den Kunden nicht von der Zahlung der verein- barten vereinbarten monatlichen Grundgebühr.
8.15. 10.15 Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Ka- lendermonat Kalendermonat als AbrechnungszeitraumAb- rechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berech- nung Berechnung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tat- sächliche tatsächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.
10.16 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechts- kräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Ver- tragsverhältnis beruht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.11. Die vom Kunden Sämtliche Zahlungen sind in Euro ausschließlich an die Gesellschaft Firma Xxxxxxxxx Konzept e. K. zu zahlenden Rechnungsbeträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Eine vollständige, gül- tige Preisliste kann jederzeit in den Geschäftsräumen der Gesellschaft oder unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx eingesehen werdenleisten.
8.22. Die Gesellschaft stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) ver- einbarten Dienste und sonstigen Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis für Lieferungen oder sonstige Leistungen zu den im Vertrag und der/ den Anlage(n) genannten Preisen und Konditionen inklusive zahlbar innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug nach Rechnungsdatum, nach Ablauf dieser Frist gerät der gesetz- lichen Mehrwertsteuer Besteller ohne Mahnung in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- preis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) Preise, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sollte sich der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betreffende Steuer- und/oder Gebührensatz ändertZahlungsverzug.
8.33. Die Gesellschaft ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hatVorkasse nach Auftragserteilung bleibt generell vorbehalten.
8.4. Der Kunde ist zur Zahlung der laufenden Preise für die vereinbarten Dienste zum vereinbarten Fälligkeitstermin verpflichtet. Die Rechnungs- stellung für den Grundpreis und die nutzungsunabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils für den vorausgegangenen Monat, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses Tag genau berechnet. Die Rechnungsstellung für das nutzungsabhängige Entgelt (Einzelverbindungen) erfolgt spätestens am 15. Werktag eines Monats, jeweils für den Vormonat und wird frühestens fünf Werktage nach Rech- nungszugang eingezogen. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Frei- schaltung des jeweiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen.
8.5. Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren. Hat der Kunde der Gesellschaft ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die Entgelte von der Gesellschaft im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat er- teilt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt die Gesellschaft dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweis- lich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die Ge- sellschaft ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte.
8.6. Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der Gesellschaft umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat4. Bei Nichterteilung oder Widerruf Überschreitung des SEPA-Lastschriftmandats kann die Gesellschaft bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA- Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte adminis- trative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
8.7. Andere Zahlungsweisen sind kostenpflichtig und schriftlich zu verein- baren. Soweit der Kunde der Gesellschaft kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss das nutzungsunabhängige Entgelt (Grundpreis) zu den von der Gesellschaft festgelegten Zeitpunkten und das nutzungsabhän- gige Entgelt spätestens vierzehn Werktage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angege- benen Konto der Gesellschaft gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegebenen Zahlungs- frist ein. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs erhält der Kunde nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Last- schrifteinzugstermin erhält der Kunde eine weitere Vorabankündigung, welche ihm von der Gesellschaft an eine von ihm genannte E- Mail- Adresse versandt wird.
8.8. Alle übrigen Entgelte sind vom Kunden jeweils nach Leistungserbrin- gung zu zahlen.
8.9. Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten Zahlungstermines werden entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet. Dem Kunden bleibt der Nach- weis eines geringeren Schadens; der Gesellschaft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes von fünf 8 Prozentpunkten pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen ZentralbankEZB berechnet, ab Verzugseintritt zu berechnen, es sei denn, dass sofern die Gesellschaft im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung Firma Xxxxxxxxx Konzept e. K. nicht einen höheren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche Dem Besteller bleibt der Gesellschaft vorbe- halten. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o. g. Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche der Gesellschaft bleiben hiervon unberührt.
8.10. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, den Zu- gang des Kunden zu Diensten nach Maßgabe der gesetzlich veranker- ten Regelungen zu sperren. Die Grundgebühren fallen auch während der Sperrdauer an. Die Sperrung und Freischaltung Nachweis eines Anschlusses (Telefon oder Internetzugang) wird entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet.
8.11. Wird der Gesellschaft nach Vertragsabschluss eine wesentliche Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät), so ist die Gesellschaft be- rechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann die Gesellschaft ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Gesellschaft ausdrücklich niedrigeren Schadens vorbehalten.
8.125. Eventuelle Rückerstattungsansprüche Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt vorbehalten. Schecks und rediskontfähige Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen, sämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschriebenBestellers.
8.136. Gegen Ansprüche der Gesellschaft Der Besteller kann der Kunde nur mit unbestrit- tenen aufrechnen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zugeltend machen, als sein Ge- genanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhtwenn seine Forderungen unbestritten oder rechts- kräftig festgestellt sind.
8.147. Die unaufgeforderte Rückgabe nachhaltige Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände welche erste Zweifel an der überlassenen Hardware vor Ablauf Kreditwürdigkeit des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der verein- barten monatlichen GrundgebührBestellers begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lie- ferers zur folge. Ferner ist die Firma Xxxxxxxxx Konzept e. K. berech- tigt, die Zahlungsbedingungen entsprechend zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten.
8.158. Soweit Ist der Besteller aufgrund mehrerer Lieferungen zur Zahlung ver- pflichtet, so werden Zahlungen wie folgt angerechnet: Zunächst wird auf die fällige Schuld gezahlt, bei mehreren fälligen Schulden auf diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet. Eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart istausreichende Leistung wird zunächst auf die Kosten, gilt dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet. Eine vom Vertragspartner getroffene abweichende Tilgungsbestimmung ist unwirksam.
9. Bei Kunden außerhalb Deutschlands ist die ID/Steuernummer zwin- gend MIT oder VOR der Ka- lendermonat als AbrechnungszeitraumBestellung anzugeben, da eine Lieferung bzw. Dies gilt auch für die Berech- nung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tat- sächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln eine Auftragsbestätigung nur MIT gültiger und korrekter ID/Steuer- nummer möglich ist.
10. Bei IBAN Zahlungen gehen die Kosten zu Lasten des Bezahlers.
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Samples: Sales Contracts
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.114.1 Alle Zahlungen sind für CELSIO spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Die vom Kunden an Bei Montage, Repara- tur, Prüfung und sonstiger Dienstleistung ist der Rechnungsbetrag sofort fällig. Bei Lieferung von Waren, die Gesellschaft zu zahlenden Rechnungsbeträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Eine vollständige, gül- tige Preisliste kann jederzeit in den Geschäftsräumen der Gesellschaft oder unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx eingesehen werden.
8.2. Die Gesellschaft stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) ver- einbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den im Vertrag und der/ den Anlage(n) genannten Preisen und Konditionen inklusive der gesetz- lichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- preis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) Preise, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sollte sich der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betreffende Steuer- und/oder Gebührensatz ändert.
8.3. Die Gesellschaft ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
8.4. Der Kunde ist zur Zahlung der laufenden Preise für die vereinbarten Dienste zum vereinbarten Fälligkeitstermin verpflichtet. Die Rechnungs- stellung für den Grundpreis und die nutzungsunabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils für den vorausgegangenen Monat, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses Tag genau berechnet. Die Rechnungsstellung für das nutzungsabhängige Entgelt (Einzelverbindungen) erfolgt spätestens am 15. Werktag eines Monats, jeweils für den Vormonat und wird frühestens fünf Werktage nach Rech- nungszugang eingezogen. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Frei- schaltung des jeweiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen.
8.5. Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren. Hat der Kunde der Gesellschaft ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die Entgelte von der Gesellschaft im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat er- teiltCELSIO herzustellen sind, ist er verpflichtetein Teilbetrag von 40% nach Vertragsab- schluss und der Restbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Betriebsfertigkeit der Anlage, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem spä- testens jedoch 2 Monate nach Anzeige der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt die Gesellschaft dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- Versand- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweis- lich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die Ge- sellschaft ist zudem berechtigtMontagebereitschaft, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte.
8.6. Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der Gesellschaft umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann die Gesellschaft bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA- Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte adminis- trative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
8.7. Andere Zahlungsweisen sind kostenpflichtig und schriftlich zu verein- baren. Soweit der Kunde der Gesellschaft kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss das nutzungsunabhängige Entgelt (Grundpreis) zu den von der Gesellschaft festgelegten Zeitpunkten und das nutzungsabhän- gige Entgelt spätestens vierzehn Werktage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angege- benen Konto der Gesellschaft gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegebenen Zahlungs- frist ein. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs erhält der Kunde nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Last- schrifteinzugstermin erhält der Kunde eine weitere Vorabankündigung, welche ihm von der Gesellschaft an eine von ihm genannte E- Mail- Adresse versandt wird.
8.8. Alle übrigen Entgelte sind vom Kunden jeweils nach Leistungserbrin- gung zu zahlen.
8.914.2 Bestehen mehrere Forderungen gegenüber einem Geschäftspartner und reicht die Zahlung nicht zur Tilgung sämtlicher Forderungen aus, so werden Zahlungen zunächst auf die Kosten, sodann auf Zinsen und schliesslich auf die Hauptforderung verrechnet. Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten Bestehen insoweit mehrere Ansprüche, erfolgt die Anrechnung nach Massgabe von Art. 86 f. OR. Eine abwei- chende Tilgungsbestimmung des Geschäftspartners ist ausgeschlossen.
14.3 Wechsel werden entsprechend grundsätzlich nicht akzeptiert. Ist ausnahmsweise die Annahme von Schecks vereinbart worden, erfolgt diese nur erfüllungshalber. Die Kosten einer Diskontie- rung und der aktuell gültigen Preisliste berechnetEinziehung trägt der Geschäftspartner. Dem Kunden bleibt der Nach- weis eines geringeren Schadens; der Gesellschaft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. CELSIO haftet nicht für rechtzeitige Vor- legung.
14.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden Geschäftspartners ist die Gesellschaft CELSIO berechtigt, für Zahlungsaufforderungen einen Kostenersatz i.H.v. jeweils 5,00 CHF zu verlangen und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
14.5 Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners sowie bei Vorliegen von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen Umständen, die die Zah- lungsfähigkeit des Geschäftspartners bedenklich erscheinen lassen, ist CELSIO zur Fälligstel- lung sämtlicher Forderungen gegen den Geschäftspartner oder zum gänzlichen oder teilwei- sen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Macht CELSIO von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, ist der Geschäftspartner zur Bezahlung einer Abstandsgebühr in Höhe von fünf Prozentpunkten pro Jahr über 25% des verein- barten Gesamtpreises verpflichtet. Soweit Vertragsgegenstand die Lieferung von Sonderan- fertigungen war, ist CELSIO alternativ berechtigt, die bereits begonnenen Leistungen dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen ZentralbankGeschäftspartner zur Verfügung zu stellen und den Ersatz ihrer bisherigen Aufwendungen zu verlangen.
14.6 Ist Teilzahlung vereinbart, ab Verzugseintritt steht CELSIO bei Verzug auch nur einer Teilzahlung das Recht zu, den gesamten Preis sofort fällig zu berechnenstellen.
14.7 Der Geschäftspartner ist verpflichtet, es sei dennalle Kosten, dass die Gesellschaft durch eine nicht ordnungsgemässe Er- füllung seiner vertraglichen Zahlungspflichten veranlasst werden, insbesondere die Kosten einer Rechtsverfolgung, zu ersetzen. Gleiches gilt für Kosten, die CELSIO im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt Zusammenhang mit der Gesellschaft vorbe- halten. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o. g. Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche der Gesellschaft bleiben hiervon unberührtAbwehr von exekutiven Eingriffen Dritter auf ihr Vorbehaltseigentum entstehen.
8.10. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, den Zu- gang des Kunden zu Diensten nach Maßgabe der gesetzlich veranker- ten Regelungen zu sperren. Die Grundgebühren fallen auch während der Sperrdauer an. Die Sperrung und Freischaltung eines Anschlusses (Telefon oder Internetzugang) wird entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet.
8.11. Wird der Gesellschaft nach Vertragsabschluss eine wesentliche Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät), so ist die Gesellschaft be- rechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann die Gesellschaft ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Gesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
8.12. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschrieben.
8.13. Gegen Ansprüche der Gesellschaft kann der Kunde nur mit unbestrit- tenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Ge- genanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8.14. Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der verein- barten monatlichen Grundgebühr.
8.15. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Ka- lendermonat als Abrechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berech- nung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tat- sächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.1. 8.1 Die vom Kunden an die Gesellschaft zu zahlenden Rechnungsbeträge Rech- nungsbeträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Eine vollständige, gül- tige gültige Preisliste kann jederzeit in den Geschäftsräumen Ge- schäftsräumen der Gesellschaft oder unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx eingesehen xxx.xxx.xx einge- sehen werden.
8.2. 8.2 Die Gesellschaft stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(nAn- lage(n) ver- einbarten vereinbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den im Vertrag und der/ der/den Anlage(n) genannten Preisen und Konditionen Kondi- tionen inklusive der gesetz- lichen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- preis Grundpreis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) Preise, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sollte sich der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer Mehrwert- steuer-/Umsatzsteuer- oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betreffende Steuer- Steu- er- und/oder Gebührensatz ändert.
8.3. 8.3 Die Gesellschaft ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung Gesamt- rechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen Dienstleis- tungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
8.4. 8.4 Der Kunde ist zur Zahlung der laufenden Preise für die vereinbarten Dienste zum vereinbarten Fälligkeitstermin verpflichtetver- pflichtet. Die Rechnungs- stellung Rechnungsstellung für den Grundpreis und die nutzungsunabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlichmonat- lich, jeweils für den vorausgegangenen Monat, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats Ka- lendermonats zu entrichten, so wird dieses Tag genau berechnetberech- net. Die Rechnungsstellung für das nutzungsabhängige Entgelt (Einzelverbindungen) erfolgt spätestens am 15. Werktag eines Monats, jeweils für den Vormonat und wird frühestens fünf Werktage nach Rech- nungszugang Rechnungszugang eingezogen. Die Zahlungspflicht Zahlungs- pflicht beginnt mit der Frei- schaltung Freischaltung des jeweiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen.
8.5. 8.5 Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-LastschriftverfahrenLastschriftverfah- ren. Hat der Kunde der Gesellschaft ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die Entgelte von der Gesellschaft im SEPA-Lastschriftverfahren Last- schriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat er- teilterteilt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweistauf- weist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt die Gesellschaft dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweis- lich Verrichtungs- gehilfen nachweislich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die Ge- sellschaft Gesellschaft ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte.
8.6. 8.6 Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der Gesellschaft umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-SEPA- Lastschriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-SEPA- Lastschriftmandats kann die Gesellschaft bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA- SEPA-Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte adminis- trative Abwicklung administrative Ab- wicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
8.7. 8.7 Andere Zahlungsweisen sind kostenpflichtig und schriftlich zu verein- barenvereinbaren. Soweit der Kunde der Gesellschaft kein SEPA-SEPA- Lastschriftmandat erteilt hat, muss das nutzungsunabhängige Entgelt (Grundpreis) zu den von der Gesellschaft festgelegten Zeitpunkten und das nutzungsabhän- gige nutzungsabhängige Entgelt spätestens vierzehn Werktage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen bargeld- losen Zahlung auf einem in der Rechnung angege- benen angegebenen Konto der Gesellschaft gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch auto- matisch am Tag nach der in der Rechnung angegebenen Zahlungs- frist Zah- lungsfrist ein. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs Lastschrift- einzugs erhält der Kunde nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Last- schrifteinzugstermin Lastschrifteinzugstermin erhält der Kunde eine weitere Vorabankündigung, welche ihm von der Gesellschaft an eine von ihm genannte E- Mail- Mail-Adresse versandt wird.
8.8. 8.8 Alle übrigen Entgelte sind vom Kunden jeweils nach Leistungserbrin- gung Leis- tungserbringung zu zahlen.
8.9. 8.9 Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet. Dem Kunden bleibt der Nach- weis Nachweis eines geringeren Schadens; der Gesellschaft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehaltenvor- behalten. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zu berechnen, es sei denn, dass die Gesellschaft im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung Zins- belastung nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der Gesellschaft vorbe- haltenvorbehalten. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o. g. Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche der Gesellschaft Ge- sellschaft bleiben hiervon unberührt.
8.10. 8.10 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigtbe- rechtigt, den Zu- gang Zugang des Kunden zu Diensten nach Maßgabe der gesetzlich veranker- ten verankerten Regelungen zu sperren. Die Grundgebühren Grundgebüh- ren fallen auch während der Sperrdauer an. Die Sperrung und Freischaltung eines Anschlusses (Telefon oder Internetzugang) wird entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet.
8.11. 8.11 Wird der die Gesellschaft nach Vertragsabschluss eine wesentliche Ver- schlechterung wesent- liche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät), so ist die Gesellschaft be- rechtigtberechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen Wo- chen nicht erbracht, so kann die Gesellschaft ganz oder teilweise teilwei- se den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Gesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
8.12. 8.12 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschrieben.
8.13. 8.13 Gegen Ansprüche der Gesellschaft kann der Kunde nur mit unbestrit- tenen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Ge- genanspruch Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis Vertrags- verhältnis beruht.
8.14. 8.14 Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der verein- barten vereinbarten monatlichen Grundgebühr.
8.15. 8.15 Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Ka- lendermonat Kalendermonat als Abrechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berech- nung Berechnung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tat- sächliche tatsächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.
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Samples: Vorvertragliche Informationen
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.16.1 Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Die vom Kunden Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Bei Werbemittlung sind die Gesellschaft zu zahlenden Rechnungsbeträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Eine vollständige, gül- tige Preisliste kann jederzeit in den Geschäftsräumen Listenpreise der Gesellschaft oder unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx eingesehen werdenWerbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
8.2. Die Gesellschaft stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) ver- einbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den im Vertrag und der/ den Anlage(n) genannten Preisen und Konditionen inklusive der gesetz- lichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- preis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) Preise, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sollte sich der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betreffende Steuer- und/oder Gebührensatz ändert6.3 Rechnungen von zengamedia... sind 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
8.3. Die Gesellschaft ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
8.4. Der Kunde ist zur Zahlung der laufenden Preise für die vereinbarten Dienste zum vereinbarten Fälligkeitstermin verpflichtet. Die Rechnungs- stellung für den Grundpreis und die nutzungsunabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils für den vorausgegangenen Monat, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses Tag genau berechnet. Die Rechnungsstellung für das nutzungsabhängige Entgelt (Einzelverbindungen) erfolgt spätestens am 15. Werktag eines Monats, jeweils für den Vormonat und wird frühestens fünf Werktage nach Rech- nungszugang eingezogen. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Frei- schaltung des jeweiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen.
8.5. Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren. Hat der Kunde der Gesellschaft ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die Entgelte von der Gesellschaft im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat er- teilt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt die Gesellschaft dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweis- lich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die Ge- sellschaft ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte.
8.6. Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der Gesellschaft umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann die Gesellschaft bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA- Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte adminis- trative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
8.7. Andere Zahlungsweisen sind kostenpflichtig und schriftlich zu verein- baren. Soweit der Kunde der Gesellschaft kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss das nutzungsunabhängige Entgelt (Grundpreis) zu den von der Gesellschaft festgelegten Zeitpunkten und das nutzungsabhän- gige Entgelt spätestens vierzehn Werktage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angege- benen Konto der Gesellschaft gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegebenen Zahlungs- frist ein. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs erhält der Kunde nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Last- schrifteinzugstermin erhält der Kunde eine weitere Vorabankündigung, welche ihm von der Gesellschaft an eine von ihm genannte E- Mail- Adresse versandt wird.
8.8. Alle übrigen Entgelte sind vom Kunden jeweils nach Leistungserbrin- gung zu zahlen.
8.9. Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet. Dem Kunden bleibt der Nach- weis eines geringeren Schadens; der Gesellschaft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an 6.4 zengamedia... berechnet Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten pro Jahr 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen ZentralbankDeutschen Bundesbank gemäß §1 Diskontsatzüberleitungsgesetz ((DüG). Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, ab Verzugseintritt wenn zengamedia... eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.
6.5 Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber zengamedia... die entstandenen Kosten im vollem Umfang zu berechnenersetzen. zengamedia... kann ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von EUR 7,50 verlangen. Xxxxx vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, es sei dennverpflichtet sich dieser, zengamedia... jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.
6.6 Ist der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von zengamedia... nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.
6.7 Bei länger andauernden Projekten behält zengamedia... sich die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.
6.8 zengamedia... behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.
6.9 Bei Dauerschuldverhältnissen sind Leistungsentgelte, beginnend mit dem Tage der Leistungsbereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich jeweils bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus zu zahlen, wobei der Auftraggeber verpflichtet ist, auf Anforderung von zengamedia... dieser eine Lastschriftermächtigung zu erteilen. Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet. zengamedia... kann für den Folgemonat den Leistungsentgelten einen Mehraufwandaufschlag hinzuberechnen, der sich nach dem Vormonatsmehraufkommen richtet (Heraufstufung). Minderverbrauch wird in der Folgerechnung verrechnet.
6.10 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von zengamedia... sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
6.11 Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von zengamedia... wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ein Anspruch auf die Gesellschaft im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung nachweist. Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird i.S.d.§321 BGB ist zengamedia... berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
6.12 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt der Gesellschaft vorbe- halten. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o. g. Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche der Gesellschaft bleiben hiervon unberührt.
8.10. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, den Zu- gang des Kunden zu Diensten nach Maßgabe der gesetzlich veranker- ten Regelungen zu sperren. Die Grundgebühren fallen auch während der Sperrdauer an. Die Sperrung und Freischaltung eines Anschlusses (Telefon oder Internetzugang) wird entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet.
8.11. Wird der Gesellschaft nach Vertragsabschluss eine wesentliche Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät), so ist die Gesellschaft be- rechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann die Gesellschaft ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Gesellschaft ausdrücklich zengamedia... vorbehalten.
8.12. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschrieben.
8.13. Gegen Ansprüche der Gesellschaft kann der Kunde nur mit unbestrit- tenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Ge- genanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8.14. Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der verein- barten monatlichen Grundgebühr.
8.15. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Ka- lendermonat als Abrechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berech- nung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tat- sächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.1. 8.1 Die vom Kunden an die Gesellschaft zu zahlenden Rechnungsbeträge Rech- nungsbeträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Eine vollständige, gül- tige gültige Preisliste kann jederzeit in den Geschäftsräumen Ge- schäftsräumen der Gesellschaft oder unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx eingesehen xxx.xxx.xx einge- sehen werden.
8.2. 8.2 Die Gesellschaft stellt dem Kunden dem:der Kund:in die im Vertrag nebst Anlage(n) ver- einbarten vereinbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den im Vertrag und der/ der/den Anlage(n) genannten Preisen und Konditionen inklusive der gesetz- lichen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- preis Grundpreis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) Preise, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sollte sich der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuer- oder Urheberrechtsgebührensatz Urheberrechtsgebüh- rensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betreffende Steuer- und/oder Gebührensatz ändert.
8.3. 8.3 Die Gesellschaft ist berechtigt, für den Kunden den:die Kund:in eine Gesamtrechnung Ge- samtrechnung zu erstellen, wenn er er:sie für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung Einzie- hung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
8.4. Der Kunde 8.4 Der:die Kund:in ist zur Zahlung der laufenden Preise für die vereinbarten Dienste zum vereinbarten Fälligkeitstermin verpflichtetver- pflichtet. Die Rechnungs- stellung Rechnungsstellung für den Grundpreis und die nutzungsunabhängigen nut- zungsunabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils je- weils für den vorausgegangenen Monat, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats Kalender- monats zu entrichten, so wird dieses Tag genau berechnet. Die Rechnungsstellung für das nutzungsabhängige Entgelt (EinzelverbindungenEinzel- verbindungen) erfolgt spätestens am 15. Werktag eines Monats, jeweils für den Vormonat und wird frühestens fünf Werktage nach Rech- nungszugang Rechnungszugang eingezogen. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Frei- schaltung Freischaltung des jeweiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen.
8.5. 8.5 Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-LastschriftverfahrenLastschriftverfah- ren. Hat der Kunde der:die Kund:in der Gesellschaft ein SEPA-Lastschriftmandat Lastschrift- mandat erteilt, werden die Entgelte von der Gesellschaft im SEPASE- PA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden des:der Kund:in abgebucht. Hat der Kunde der:die Kund:in ein SEPA-Lastschriftmandat er- teilterteilt, ist er er:sie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt die Gesellschaft dem Kunden dem:der Kund:in die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde der:die Kund:in und seine Erfüllungs- seine:ihre Er- füllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweis- lich nachweislich die im Rechtsverkehr Rechts- verkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die Ge- sellschaft ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte.
8.6. 8.6 Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der:die Kund:in der Gesellschaft umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann die Gesellschaft bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA- SEPA-Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte adminis- trative Abwicklung administrative Ab- wicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
8.7. 8.7 Andere Zahlungsweisen sind kostenpflichtig und schriftlich zu verein- barenvereinbaren. Soweit der Kunde der:die Kund:in der Gesellschaft kein SEPASE- PA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss das nutzungsunabhängige Entgelt (Grundpreis) zu den von der Gesellschaft festgelegten Zeitpunkten und das nutzungsabhän- gige nutzungsabhängige Entgelt spätestens vierzehn vier- zehn Werktage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angege- benen angegebenen Konto der Gesellschaft Ge- sellschaft gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegebenen Zahlungs- frist Zahlungsfrist ein. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs erhält der Kunde der:die Kund:in nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Last- schrifteinzugstermin verein- barten Lastschrifteinzugstermin erhält der Kunde der:die Kund:in eine weitere wei- tere Vorabankündigung, welche ihm ihm:ihr von der Gesellschaft an eine von ihm ihm:ihr genannte E- Mail- Mail-Adresse versandt wird.
8.8. 8.8 Alle übrigen Entgelte sind vom Kunden jeweils nach Leistungserbrin- gung Leis- tungserbringung zu zahlen.
8.9. 8.9 Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet. Dem Kunden Dem:der Kund:in bleibt der Nach- weis Nachweis eines geringeren Schadens; der Gesellschaft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehaltenvor- behalten. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden des:der Kund:in ist die Gesellschaft berechtigtberech- tigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz Basis- zinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zu berechnen, es sei denn, dass die Gesellschaft im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der Gesellschaft vorbe- haltenvorbehalten. Handelt es sich bei dem Kunden dem:der Kund:in nicht um einen Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o. g. Basiszinssatz. Dem Kunden Dem:der Kund:in bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens Ver- zugsschadens nachzuweisen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche An- sprüche der Gesellschaft bleiben hiervon unberührt.
8.10. 8.10 Bei Zahlungsverzug des Kunden des:der Kund:in ist die Gesellschaft berechtigtbe- rechtigt, den Zu- gang des Kunden Zugang des:der Kund:in zu Diensten nach Maßgabe der gesetzlich veranker- ten verankerten Regelungen zu sperren. Die Grundgebühren Grundge- bühren fallen auch während der Sperrdauer an. Die Sperrung und Freischaltung eines Anschlusses (Telefon oder Internetzugang) wird entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet.
8.11. 8.11 Wird der die Gesellschaft nach Vertragsabschluss eine wesentliche Ver- schlechterung we- sentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden des:der Kund:in bekannt (etwa weil der Kunde der:die Kund:in in Zahlungsverzug gerät), so ist die Gesellschaft be- rechtigtberechtigt, noch ausstehende Leistungen Leis- tungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen Sicherheits- leistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann die Gesellschaft ganz oder teilweise den Vertrag kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Gesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
8.12. 8.12 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kundendes:der Kund:in, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden des:der Kund:in unverzinst gutgeschrieben.
8.13. 8.13 Gegen Ansprüche der Gesellschaft kann der Kunde der:die Kund:in nur mit unbestrit- tenen unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Ansprü- chen aufrechnen. Dem Kunden Dem:der Kund:in steht ein Zurückbehaltungsrecht Zurückbehaltungs- recht nur insoweit zu, als sein Ge- genanspruch Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8.14. 8.14 Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden den:die Kund:in nicht von der Zahlung der verein- barten vereinbarten monatlichen Grundgebühr.
8.15. 8.15 Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Ka- lendermonat Kalendermonat als Abrechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berech- nung Berechnung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tat- sächliche tatsächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.
Appears in 1 contract
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.11. Die vom Kunden an die Gesellschaft Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlenden Rechnungsbeträge ergeben sich aus der jeweils gültigen Preislisteleisten. Eine vollständigeZahlungen, gül- tige Preisliste kann jederzeit in auch bei Wechsel- oder Scheckzahlung, gelten erst dann als erbracht, wenn Bernholz über den Geschäftsräumen der Gesellschaft oder unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx eingesehen werdenRechnungsbetrag zuzüglich aller Nebenforderungen verfügen kann.
8.22. Die Gesellschaft stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) ver- einbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2% auf den im Vertrag und der/ den Anlage(n) genannten Preisen und Konditionen inklusive der gesetz- lichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- preis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) PreiseRechnungsbetrag gewährt, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sollte sich der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer oder Urheberrechtsgebührensatz zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betreffende Steuer- und/oder Gebührensatz ändert.
8.3. Die Gesellschaft ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat.
8.4. Der Kunde ist zur Zahlung der laufenden Preise für die vereinbarten Dienste zum vereinbarten Fälligkeitstermin verpflichtet. Die Rechnungs- stellung für den Grundpreis und die nutzungsunabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils für den vorausgegangenen Monatjedoch, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses Tag genau berechnet. Die Rechnungsstellung für das nutzungsabhängige Entgelt (Einzelverbindungen) erfolgt spätestens am 15. Werktag eines Monats, jeweils für den Vormonat und wird frühestens fünf Werktage nach Rech- nungszugang eingezogen. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Frei- schaltung des jeweiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen.
8.5. Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren. Hat der Kunde der Gesellschaft ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die Entgelte von der Gesellschaft im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat er- teilt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist. Im Falle der Kontounterdeckung stellt die Gesellschaft dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung, es sei denn, dass der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweis- lich die im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die Ge- sellschaft ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte.
8.6. Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der Gesellschaft umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann die Gesellschaft bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA- Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte adminis- trative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
8.7. Andere Zahlungsweisen sind kostenpflichtig und schriftlich zu verein- baren. Soweit der Kunde der Gesellschaft kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss das nutzungsunabhängige Entgelt (Grundpreis) zu den von der Gesellschaft festgelegten Zeitpunkten und das nutzungsabhän- gige Entgelt spätestens vierzehn Werktage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angege- benen Konto der Gesellschaft gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegebenen Zahlungs- frist ein. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs erhält der Kunde nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Last- schrifteinzugstermin erhält der Kunde eine weitere Vorabankündigunggesondert ausgewiesen, welche ihm von der Gesellschaft an eine von ihm genannte E- Mail- Adresse versandt wirdohne Kosten für Fracht, Porto, Versicherung, sonstige Versandkosten sowie Kosten für eingesetzte Betriebs- gegenstände.
8.83. Alle übrigen Entgelte sind vom Kunden jeweils nach Leistungserbrin- gung zu zahlenMit Ablauf des Zahlungsziels gerät der Abnehmer ohne besondere Mahnung in Zahlungsverzug. Ansprüche auf bewilligte Rabatte entfallen, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug, auch nur mit Teilzahlungen, gerät.
8.94. Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet. Dem Kunden bleibt der Nach- weis eines geringeren Schadens; der Gesellschaft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührtBei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier-, Pappen- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden
5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft Bernholz berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten pro Jahr 8%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zu berechnen, es sei denn, dass die Gesellschaft im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche eines darüber hinaus gehenden, weiteren Schadens bleibt der Gesellschaft vorbe- halten. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o. g. Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche der Gesellschaft bleiben hiervon unberührt.
8.106. Bei Zahlungsverzug Werden Zahlungsbedingungen und/oder -fristen nicht eingehalten oder Umstände bekannt, die nach pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen von Bernholz begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, den Zu- gang des Kunden zu Diensten nach Maßgabe der gesetzlich veranker- ten Regelungen zu sperren. Die Grundgebühren fallen auch während der Sperrdauer an. Die Sperrung und Freischaltung eines Anschlusses (Telefon oder Internetzugang) wird entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet.
8.11. Wird der Gesellschaft nach Vertragsabschluss eine wesentliche Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät)Abnehmers entstehen lassen, so ist die Gesellschaft be- rechtigtBernholz unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte berechtigt, für noch ausstehende Leistungen nur gegen Lieferungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Stellung genehmer Sicherheiten zu erbringenverlangen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf Nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen für die Leistung solcher Sicherheiten ist Bernholz berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Daneben ist Bernholz berechtigt, bei Vorliegen einer der Voraussetzungen des Satzes 1 sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht erbrachtfälligen Rechnungen zu verlangen, so kann noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten, die Gesellschaft ganz oder teilweise den Vertrag kündigenWeiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen sowie unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware heraus zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Gesellschaft ausdrücklich vorbehalten§ 449 Abs. 2 BGB findet keine Anwendung.
8.12. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschrieben.
8.137. Gegen Ansprüche der Gesellschaft Zahlungsansprüche von Bernholz kann der Kunde Abnehmer nur mit unbestrit- tenen aufrechnen, wenn die Gegen- forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellten festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Abnehmer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Ge- genanspruch auf dem gleichen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
8.14. Die unaufgeforderte Rückgabe der überlassenen Hardware vor Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden nicht von der Zahlung der verein- barten monatlichen Grundgebühr.
8.15. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Ka- lendermonat als Abrechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berech- nung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tat- sächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 8.15.1. Alle vertraglich vereinbarten Preise verstehen sich exkl. MWSt., ab Betrieb / Werk und ohne Verpackung, Transport, allfällige Abgaben, Gebühren (insb. Zoll) und Überprüfungskos- ten, solange nichts Gegenteiliges vereinbart wird. Sämtliche Kosten für Verpackung, Transport, Zoll, Wägen, Messen sowie alle üb- rigen Lieferungsspesen gehen in der Folge zu Lasten des Kunden.
5.2. Wurde im Rahmen des Vertragsabschlusses kein Preis festgelegt, gilt der für die Leistung übliche Marktpreis als vereinbart.
5.3. Die vom Kunden an die Gesellschaft zu zahlenden Rechnungsbeträge ergeben sich aus Preise sind aufgrund der jeweils am Tage der Offertenstellung resp. des Vertragsabschlusses gültigen PreislisteGeldwertverhältnisse, Löhne und Ma- terialpreise berechnet. Eine vollständigeSollten während der Vertragsdauer Änderungen eintreten, gül- tige Preisliste kann jederzeit in den Geschäftsräumen bleibt ei- ne entsprechende Preisanpassung seitens der Gesellschaft oder unter xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx eingesehen werdenCoratec AG vorbehalten.
8.25.4. Die Gesellschaft stellt Rechnungen der Coratec AG sind innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung netto zur Zahlung fällig (ausgenommen spezielle Vereinbarun- gen), unberechtigte Abzüge des Kunden wer- den nachbelastet. Ungeachtet des verwendeten Zahlungsmittels gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der volle Rechnungsbetrag un- widerruflich dem Konto der Coratec AG gut- geschrieben wird. Mängelrügen berechtigen den Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) ver- einbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den im Vertrag und der/ den Anlage(n) genannten Preisen und Konditionen inklusive der gesetz- lichen Mehrwertsteuer in Rechnung; sie umfassen sowohl den Grund- preis als auch die angefallenen nutzungsabhängigen (variablen) Preise, soweit diese für die betroffenen Dienste erhoben werden. Sollte sich der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer oder Urheberrechtsgebührensatz nicht zum Zeitpunkt der Rechnungslegung ändern, erfolgt eine Anpassung des Endpreises in dem Maße, in dem sich der betreffende Steuer- und/oder Gebührensatz ändertRückbehalt von Zah- lungen.
8.35.5. Die Gesellschaft Nach Ablauf der vorgenannten Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne vorangehende Mahnung in Verzug. Der Zinssatz ist berechtigt, für von den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge Parteien vertraglich festzulegen. Mangels einer solchen Bestimmung gilt ein jährlicher Zinssatz von demselben Konto angegeben hat9%.
8.4. Der Kunde ist zur Zahlung der laufenden Preise für die vereinbarten Dienste zum vereinbarten Fälligkeitstermin verpflichtet. Die Rechnungs- stellung für den Grundpreis und die nutzungsunabhängigen Entgelte erfolgt grundsätzlich monatlich, jeweils für den vorausgegangenen Monat, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses Tag genau berechnet. Die Rechnungsstellung für das nutzungsabhängige Entgelt (Einzelverbindungen) erfolgt spätestens am 15. Werktag eines Monats, jeweils für den Vormonat und wird frühestens fünf Werktage nach Rech- nungszugang eingezogen. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Frei- schaltung des jeweiligen Dienstes. Die Freischaltung kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen.
8.5. Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschriftverfahren. Hat der Kunde der Gesellschaft ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, werden die Entgelte von der Gesellschaft im SEPA-Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Hat der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat er- teilt, ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Konto, von dem der Einzug des Rechnungsbetrages erfolgt, eine ausreichende Deckung aufweist5.6. Im Falle verzögerter Zahlung kann die Coratec AG nach schriftlicher Mitteilung die noch aus- stehenden Leistungen bis zum Erhalt der Kontounterdeckung stellt die Gesellschaft dem Kunden die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung, es sei denn, dass Zah- lungen einstellen. Ist der Kunde und seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nachweis- lich die mit seinen fäl- ligen Zahlungen mehr als zwei Monate im Rechtsverkehr gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. Die Ge- sellschaft ist zudem berechtigt, den Bankeinzug einzustellen, sofern die Lastschrift aufgrund einer Kontounterdeckung nicht erfolgen konnte.
8.6. Etwaige Änderungen der Bankverbindung teilt der Kunde der Gesellschaft umgehend mit und erteilt sodann erneut ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei Nichterteilung oder Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats kann die Gesellschaft bis zur (erneuten) Erteilung eines ordnungsgemäßen SEPA- Lastschriftmandates eine Bearbeitungsvergütung für die erhöhte adminis- trative Abwicklung pro Rechnung gemäß der gültigen Preisliste erheben.
8.7. Andere Zahlungsweisen sind kostenpflichtig und schriftlich zu verein- baren. Soweit der Kunde der Gesellschaft kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss das nutzungsunabhängige Entgelt (Grundpreis) zu den von der Gesellschaft festgelegten Zeitpunkten und das nutzungsabhän- gige Entgelt spätestens vierzehn Werktage nach Rechnungsdatum im Wege der bargeldlosen Zahlung auf einem in der Rechnung angege- benen Konto der Gesellschaft gutgeschrieben sein. Zahlungsverzug tritt automatisch am Tag nach der in der Rechnung angegebenen Zahlungs- frist ein. Eine weitere Vorabankündigung des Lastschrifteinzugs erhält der Kunde nicht. Lediglich bei Abweichungen zum vereinbarten Last- schrifteinzugstermin erhält der Kunde eine weitere Vorabankündigung, welche ihm von der Gesellschaft an eine von ihm genannte E- Mail- Adresse versandt wird.
8.8. Alle übrigen Entgelte sind vom Kunden jeweils nach Leistungserbrin- gung zu zahlen.
8.9. Durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten werden entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet. Dem Kunden bleibt der Nach- weis eines geringeren Schadens; der Gesellschaft bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ab Verzugseintritt zu berechnen, es sei denn, dass die Gesellschaft im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der Gesellschaft vorbe- halten. Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o. g. Basiszinssatz. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, eine geringere Höhe des Verzugsschadens nachzuweisen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche der Gesellschaft bleiben hiervon unberührt.
8.10. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Gesellschaft berechtigt, den Zu- gang des Kunden zu Diensten nach Maßgabe der gesetzlich veranker- ten Regelungen zu sperren. Die Grundgebühren fallen auch während der Sperrdauer an. Die Sperrung und Freischaltung eines Anschlusses (Telefon oder Internetzugang) wird entsprechend der aktuell gültigen Preisliste berechnet.
8.11. Wird der Gesellschaft nach Vertragsabschluss eine wesentliche Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt (etwa weil der Kunde in Zahlungsverzug gerät), so ist die Gesellschaft be- rechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Werden die Vorauszahlungen oder die Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbrachtRückstand, so kann die Gesellschaft ganz oder teilweise Coratec AG mittels schriftlicher Mitteilung an den Kunden vom Vertrag kündigenzurücktreten und vom Kunden Ersatz des entstandenen Schadens verlangen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt der Gesellschaft ausdrücklich vorbehaltenCoratec AG ihrerseits kann aus dem Vertrags- rücktritt nicht schadenersatzpflichtig werden.
8.12. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden unverzinst gutgeschrieben.
8.13. Gegen Ansprüche der Gesellschaft kann der Kunde nur mit unbestrit- tenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als sein Ge- genanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8.145.7. Die unaufgeforderte Rückgabe Coratec AG bleibt Eigentümerin des Ihrerseits zu leistenden Vertragsgegenstandes, bis sie die vertragsgemässe Zahlung vollstän- dig erhalten hat. Die Coratec AG wird in der überlassenen Hardware vor Ablauf Folge ermächtigt, mit Abschluss des Vertrages entbindet den Kunden nicht von und auf Kosten der Zahlung der verein- barten monatlichen Grundgebühranderen Vertragspartei die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes im amt- lichen Register vorzunehmen; die andere Ver- tragspartei verpflichtet sich, alle diesbezügli- chen Formalitäten zu erfüllen.
8.15. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist, gilt der Ka- lendermonat als Abrechnungszeitraum. Dies gilt auch für die Berech- nung des durchschnittlichen Entgelts in den Fällen, in denen das tat- sächliche Verbindungsaufkommen nicht zu ermitteln ist.
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