Rückbuchungen Musterklauseln

Rückbuchungen. Wenn Sie eine Zahlung in Ihrem Konto erhalten, schulden Sie uns den vollen Betrag der Zahlung sowie den Ersatz der uns aus der Abwicklung der Zahlung entstehenden Kosten (einschließlich anfallender Rückbuchungsgebühren oder Konfliktgebühren ). Dies kann unsere Haftung (einschließlich anfallender Gebüh ren und Strafen) gegenüber Dritten (einschließlich des Zahlers und seines Zahlungsquellenanbieters) einschließen. Wenn wir unser Recht ausüben, die oben genannten Beträge von Ihrem Konto wie unter Rückerstattung für Ihre Haftun g in diesen Nutzungsbedingungen beschrieben auszugleichen, nehmen wir eine Rückbuchung vor. Wenn Ihr PayPal -Guthaben in einer bestimmten Währung nicht ausreicht, um den Betrag zu decken, den Sie uns in dieser Währung sch ulden, können wir zur Deckung des Fehlbetrags eine Währungsumrechnung von jedem PayPal-Guthaben in einer anderen Währung mit unserem Transaktionswechselkurs durchführen, der zum Zeitpunkt der Rückbuchung gültig ist. Für Verkäufer bedeutet dies z.B., dass B eträge aus Zahlungen von Ihrem Konto abgezogen werden können, nachdem Sie verkaufte Waren oder Dienstleistungen geliefert haben. Eine Rückbuchung kann stattfinden, wenn: • wir dem Zahlenden eine Forderung unter Berücksichtigung eines Antrags auf PayPal-Käufe rschutz erstatten, den der Zahlende gegen Sie gestellt hat, • wir den Zahler oder seine Bank oder seinen Kreditkartenanbieter entschädigen, da wir von einem/einer von diesen einen Käuferschutzantrag erhalten, um die Zahlung gemäß dem von dieser Bank oder dem Kreditkartenanbieter verwendeten Rückbuchungsverfahren zurückzubuchen. Dazu gehören alle Anträge auf Käuferschutz bei nicht autorisierten oder falschen Zahlungen, die an Ihr Konto vorgenommen wurden. Beispiel: • Wenn der Zahlende eine Kreditkarte für die Za hlung an Sie verwendet hat, kann der Kreditkartenanbieter eine Rückbuchung durchführen. Die endgültige Entscheidung über die Rückbuchung trifft der Kreditkartenanbieter, nicht wir. Weitere Informationen zu Rückbuchungen finden Sie unter "Rückbuchungen vermeiden" im PayPal-Sicherheits-Center im Abschnitt "Sicher verkaufen". Das PayPal-Sicherheits-Center erreichen Sie über die PayPa l-Website. Wir berechnen Ihnen eine Gebühr für einen Rückbuchungsantrag. • Wenn der Zahlende ein Bankkonto für die Zahlung verwendet hat, können er oder die Bank eine Rückbuchung veranlassen. Der geforderte Betrag kann aufgrund von Wechselkursschwankungen zwischen dem Zeitpunkt der Zahlung und dem Zeitpunkt des Schadens über dem...
Rückbuchungen. 8.1. Kommt es zu einer Rückbuchung des vom Kunden gezahlten Betrages (beispielsweise infolge fehlender Autorisierung) und hat Trade Republic diesen Betrag bereits dem Treuhandsammelkonto gutgeschrieben, wird Trade Republic den Betrag wieder dem für den Kunden geführten Verrechnungskonto belasten. 8.2. Ein etwaiges negatives Kundenguthaben hat der Kunde unverzüglich auszugleichen.
Rückbuchungen. Zahlungen oder Kosten, die anfallen, weil eine Bank oder Kreditkartengesellschaft einen Zahlungsvorgang verhindert oder rückgängig gemacht hat; dies gilt nicht für Ansprüche gemäß Ziffer 5.1.5 (Haftung für Sicherheitsverstöße beim Zahlungsverkehr).
Rückbuchungen. Sollte die Bank des Auftraggebers im Falle eines erteilten Bankeinzuges den abgebuchten Betrag zurückbuchen, so wird abaton den Auftraggeber darüber informieren und kann ihm bis zu EUR 15,- Spesen in Rechnung stellen. Diese Spesen dienen zur Abgeltung der zusätzlichen Bankspesen, die abaton dadurch entstehen, sowie für den entstehenden Mehraufwand durch die erneute Buchung.
Rückbuchungen. Die ConSalus GmbH behält sich vor, bei Rückbuchungen trotz unterzeichneter Einzugsermächtigung, die Mitgliedschaftsvereinbarung ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Die vom Mitglied nicht gezahlten Forderungen und Gebühren der Rücklastschrift/en sind vom Mitglied im vollen Umfang auch nach Beendigung der Mitgliedschaftsvereinbarung zu tragen.
Rückbuchungen a) Anfallende Gebühren, die bei Rücklastschriften durch unberechtigten Widerspruch, fehlende Kontodeckung oder durch das Mitglied zu verantwortende fehlerhafte Bankverbindung durch die Banken erhoben werden, werden in Rechnung gestellt, sofern die Gründe für die Rücklastschrift nicht nachweislich durch den V.F.G. verursacht worden sind. b) Der V.F.G. bzw. der von diesem beauftragte Zahlungsdienstleister berechnet für die Bearbeitung jeder Rücklastschrift zusätzlich zu den anfallenden Bankgebühren 7 EUR Bearbeitungsgebühren. Für die Bearbeitung jeder Mahnung betragen die Bearbeitungsgebühren 7,50 EUR. c) Bei offenen Forderungen wird der Zugang des betroffenen Mitglieds bis zur Klärung gesperrt. d) Befindet sich ein Mitglied mit der Zahlung eines fälligen Mitglieds-, Aufnahme- oder Teilnahmebeitrags bzw. einer Umlage mindestens einen Monat im Rückstand und hat das Mitglied den rückständigen Betrag auch nach Mahnung nicht innerhalb von einem Monat ab Versand der Mahnung voll entrichtet, so ist der Verein berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Falle ist der Verein berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
Rückbuchungen. Unter keinen Umständen darf ein Geschäftspartner einen Kreditkarteneinkauf zurückbuchen. Jeder Geschäftspartner, der dies tut, wird als freiwilliger Rücktritt von seiner Geschäftspartnerschaft angesehen und die Vereinbarung wird beendet. Wenn die Kreditkarte des Geschäftspartners fälschlicherweise belastet wird, sollte sich der Geschäftspartner sofort mit WellNetIQ in Verbindung setzen, um eine Untersuchung und mögliche Rückerstattung einzuleiten.
Rückbuchungen. Die Bank wird dazu autorisiert, die Beträge aller Arten von Gut- und Lastschriften zurückzubuchen, wenn diese irrtümlich erfolgt sind, vorbehaltlich des guten Ausgangs bzw., wenn dies nicht gegeben ist, vorbehaltlich der unverzüglichen Deckung des Sollsaldos seitens der Kontoinhaber. Die Bank wird zur Durchführung besagter Rückbuchung autorisiert, auch wenn dies zu einem nicht gedeckten Saldo des Xxxxxx der Kontoinhaber führt, der von diesen unverzüglich ausgeglichen werden muss. A.7. Beweiskraft der Bücher und Register der Bank Die Kontoinhaber ermächtigen die Bank ausdrücklich und unwiderruflich zu Aufbewahrung und Archivierung von Dokumenten, Aufnahme von Gesprächen und/oder zu Registrierung aller elektronischer und anderweitig erfolgten Mitteilungen und Transaktionen, die im Rahmen des Distanzbanking (per E-Mail, Telefon oder anderweitig) gemacht wurden. Bücher, Register und sonstige Buchführungsunterlagen der Bank haben Beweiskraft für den Betrag, den die Kontoinhaber für alle Konzepte zu jedem Zeitpunkt als Guthaben oder Sollsaldi auf ihrem Konto haben. Die Vertragsparteien können bei der anderen Partei Kopien bzw. Transkriptionen der Mitteilungen und Gespräche anfordern. Die Bank erhebt für die Übergabe dieser Kopien und Transkriptionen vom Vertragsnehmer die in dem jeweils gültigen Tarifverzeichnis der Bank aufgeführte Gebühr. A.8. Xxxxxx, Gebühren und Kosten Effektiver Jahreszins (TAE) • Zinsen. Für bestimmte Transaktionen fallen Zinsen an: - Habenzinsen sind Zinsen, die für Guthaben zugunsten der Kontoinhaber anfallen, der jeweilige Nominalzinssatz p.a. wird in den Besonderen Bedingungen des jeweiligen Vertrags aufgeführt. - Für Salden zugunsten der Bank werden Sollzinsen fällig, die nach dem jeweils geltenden nominalen Zinssatz p.a. für Negativsalden auf Konten bestimmt werden, die der spanischen Zentralbank mitgeteilt und auf der Website der Bank veröffentlicht werden. • Gebühren und Kosten der Verträge. Die Gebühren und Entgelte, auf welche die Bank Anspruch hat, werden in den Besonderen, Spezifischen und Allgemeinen Bedingungen der von den Kontoinhabern abgeschlossenen Verträgen aufgeführt. Die Bank hat Anspruch auf die Erhebung der Gebühren und Kosten, im jeweils geltenden Tarifverzeichnis der Bank für die Produkte und Dienste aufgeführt sind. Die Tarife können jederzeit eingesehen werden und stehen den Kontoinhabern in allen Zweigstellen der Bank jederzeit zur Konsultation zur Verfügung und werden ebenfalls auf dem Internetportal der Bank v...
Rückbuchungen. 8.1. Der Betrag einer Transaktion kann vom SumUp-Account des Nutzers rückbelastet werden, wenn die Transaktion streitig ist, von dem betreffenden Kreditkartenunternehmen, von dem Processor von SumUp, von dem Karteninhaber oder einem von SumUp benannten Finanzinstitut storniert wird, nicht autorisiert wird, oder wenn SumUp Grund zu der Annahme hat, dass die Transaktion nicht autorisiert wurde, oder mutmaßlich rechtswidrig ist oder diese Geschäftsbedingungen verletzt („Rückbuchung“). [Die folgende Klausel 8.2 gilt nur für Xxxxxx, die sich vor dem 11. Dezember 2014 registriert haben] 8.2. Für alle unter Ziffer 8.1 genannten Fälle, die eine Rückbuchung begründen, garantiert SumUp dem Nutzer gleichwohl die Auszahlung des vollen Betrags einer Transaktion („Auszahlungsgarantie“). Sofern der Nutzer eine nach eigenem Ermessen von SumUp übermäßige Anzahl an Rückbuchungen verursacht, ist SumUp jederzeit berechtigt, die Auszahlungsgarantie für den Nutzer einzustellen und für jegliche Rückbuchung die nachstehenden Ziffern 8.3-8.5 anzuwenden. 8.3. Auf Aufforderung von XxxXx hat der Nutzer auf eigene Kosten SumUp bei der Untersuchung von Transaktionen, die mithilfe der Services durchgeführt wurden, zu unterstützen. Der Nutzer erkennt an, dass das Unterlassen der rechtzeitigen Unterstützung, einschließlich des Bereitstellens von notwendigen Dokumenten innerhalb von zehn (10) Werktagen, zu einer unwiderruflichen Rückbuchung führen kann. SumUp behält sich das Recht vor, für die Untersuchung von Rückbuchungen eine Gebühr zu berechnen. Die Gebühren werden regelmäßig auf der SumUp Webseite (xxxx://xxxxx.xx/xxxxxxx) bekanntgegeben. 8.4. Falls ein Rückbuchungskonflikt nicht von der ausstellenden Bank oder dem Kreditkartenunternehmen zu Gunsten des Nutzers gelöst wurde oder falls der Nutzer entscheidet, einer Rückbuchung nicht zu widersprechen, hat SumUp das Recht, die ursprüngliche Transaktionssumme zuzüglich der Gebühren vom Nutzer einzuziehen und dem Karteninhaber die ursprüngliche Transaktionssumme gutzuschreiben. [Die folgende Klausel 8.5 gilt nur für Xxxxxx, die sich vor dem 11. Dezember 2014 registriert haben] 8.5. Falls SumUp feststellt, dass der Nutzer eine überhöhte Anzahl an Rückbuchungen verursacht, ist SumUp berechtigt: i) die Auszahlungsgarantie gemäß Ziffer 1.3 zu beschränken oder zurückzunehmen und in diesem Zuge Auszahlungen vom SumUp-Account auf das Bankkonto des Nutzers zurückzubehalten; ii) eine Rücklage in einer von SumUp als angemessen bestimmten Höhe zu bil...

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  • Bekanntmachungen 43 - Bekanntmachungen - (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

  • Schulungen 20 Leistungserbringer (1) Die teilnehmenden Krankenkassen und die KVH informieren die teil- nahmeberechtigten Leistungserbringer umfassend über Ziele, Inhalte und evi- denzbasierte Grundlagen des DMP KHK. Die teilnehmenden Krankenkassen und die KVH informieren gemeinsam in geeigneter Weise die teilnahmeberech- tigten Vertragsärzte gemäß §§ 3 und 4 umfassend über Ziele und Inhalte, die konform den Richtlinien des G-BA sind. (2) Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen trans- parent dargestellt. Die teilnahmeberechtigten Leistungserbringer bestätigen den Erhalt und die Kenntnisnahme der Informationen auf der Teilnahmeerklärung gemäß § 6. (3) Die im Zusammenhang mit der Strukturqualität geforderten Fort- und Weiterbil- dungsmaßnahmen finden im Rahmen der allgemeinen ärztlichen Fortbildungs- veranstaltungen statt und sind gegenüber der KVH nachzuweisen. In diese Fort- und Weiterbildungsprogramme sollen die strukturierten medizinischen Inhalte, insbesondere zur qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie gemäß Anlage 5 der DMP-A-RL einbezogen werden. (4) Schulungen der teilnahmeberechtigten Leistungserbringer gemäß §§ 3 und 4 dienen der Erreichung der vertraglich vereinbarten Versorgungsziele. Die Inhalte der Schulungen zielen auf die vereinbarten Managementkomponenten, insbe- sondere bezüglich der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit und der Ein- schreibekriterien nach Anlage 5 Ziffer 3 der DMP-A-RL ab. (5) Schulungsbestandteile, die bei der Schulung der Leistungserbringer vermittelt werden und die für die Durchführung von DMP in anderen Krankheitsbildern ebenfalls erforderlich sind, müssen für diese nicht wiederholt werden. (1) Die Krankenkassen informieren bei der Einschreibung ihre Versicherten anhand der Anlage 8 umfassend über Ziele und Inhalte des strukturierten Behandlungs- programms sowie durch eine Liste der beteiligten Leistungserbringer. Hierbei werden auch die vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, die zu Grunde ge- legten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieempfehlungen transpa- rent dargestellt. Im Übrigen haben sie schulungsersetzende, kassen-spezifische Patienteninformationen vorzuhalten, die die Patienten bei Bedarf anfordern kön- nen. Die teilnehmenden Krankenkassen verpflichten sich zur Rücksichtnahme auf das Arzt-Patienten-Verhältnis. (2) Unter Berücksichtigung bestehender Folge- und Begleiterkrankungen erhält je- der teilnehmende Versicherte Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, ziel- gruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm, das sich an internationalen Standards orientiert, durch das Bundesversiche- rungsamt zugelassen ist sowie vertraglich vereinbart wurde. Die Voraussetzun- gen für die Teilnahme und Abrechnung an einer DMP-Schulung sind im § 36 des Vertrages geregelt. Patientenschulungen dienen der Befähigung des Versicher- ten zur besseren Bewältigung des Krankheitsverlaufs und der Befähigung zu in- formierten Patientenentscheidungen. Nach dieser Vereinbarung können nur Pa- tienten geschult werden, die körperlich und geistig schulungsfähig sowie für ihre Ernährung selbst verantwortlich sind. Der bestehende Schulungsstand der Ver- sicherten ist zu berücksichtigen. (3) In das Schulungsprogramm sind die strukturierten medizinischen Inhalte der DMP-A-RL, insbesondere die evidenzbasierte Arzneimitteltherapie, einzubezie- hen. Als Schulungsprogramme werden die in Anlage 12 beschriebenen Schulungen in der jeweils gültigen vom BVA als verwendungsfähig erklärten Auflage angeboten. Bei den Schulungen muss auf Inhalte, die der DMP-A-RL widersprechen, verzichtet wer- den.

  • Veröffentlichungen Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Investmentanteile sowie etwaige Mitteilungen an die Anleger werden in der Bundesrepublik Deutschland auf xxx.xxxxxxxxx.xx veröffentlicht.

  • Vorauszahlungen 3.1 Der Versorger ist berechtigt, für den Verbrauch des Kunden in einem Abrechnungszeitraum von diesen Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Vorauszahlung wird der Kunde hierüber vorher ausdrücklich und in verständlicher Form unterrichtet. 3.2 Die Annahme, dass der Kunde seinen Zahlungs- verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, ist insbesondere gegeben: a) bei zweimaliger unpünktlicher oder unvollständiger Zahlung, b) bei zweimal erfolgter und berechtigter Mahnung durch den Versorger im laufenden Vertragsverhältnis, c) bei Zahlungsrückständen aus einem vorhergehenden Lieferverhältnis zum Versorger, wenn diesbezüglich ein Fall von lit. a) oder b) vorliegt, oder d) nach einer Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung fälliger Beträge für die Unterbrechung der Versorgung und deren Wiederherstellung. 3.3 Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde in Textform glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Erstreckt sich der Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt der Versorger Abschlagszahlungen, so wird er die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung ist bei der nächsten Rechnungserteilung zu verrechnen. 3.4 Ist ein Fall nach Ziffer 3.2 gegeben und verlangt der Versorger berechtigterweise Vorauszahlungen, so entfällt die Verpflichtung des Kunden zur Leistung von Vorauszahlungen erst, wenn der Kunde sämtliche Rückstände gegenüber dem Versorger einschließlich gesetzlicher Zinsen vollständig gezahlt hat und seine laufenden Zahlungsverpflichtungen für einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten in voller Höhe und pünktlich erfüllt. 3.5 Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Versorger beim Kunden einen Bargeld- oder Chipkartenzähler oder sonstige vergleichbare Vorkassensysteme errichten. In diesem Fall ist der Versorger berechtigt, die hierfür anfallenden Kosten dem Kunden gesondert nach tatsächlichem Anfall oder nach einer Pauschale zu berechnen.

  • Zusatzleistungen Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Beistellungen 8.1 Das von uns beigestellte Material darf nur für unsere Bestellung verwendet werden. 8.2 Auf Mängel des beigestellten Materials, die bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären, kann sich der Auftragnehmer nach Verarbeitung des Materials nicht mehr berufen. Die Bereitstellung von Material durch uns entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Gewährleis- tungsverpflichtung. Sofern sich bei den gestellten Materialien Abweichungen ergeben, z. B. zwi- schen Muster und Zeichnung, hat uns der Auftragnehmer vor Aufnahme der Produktion auf die Abweichungen schriftlich hinzuweisen. 8.3 Der Auftragnehmer haftet für den Verlust oder die Beschädigung beigestellten Materials. Er hat uns von Verlust oder Beschädigung unverzüglich zu unterrichten. Außerdem hat uns der Auftragnehmer zu unterrichten, wenn beigestelltes Material gepfändet wird, eine Pfändung droht oder in sonstiger Weise gefährdet wird. Der Auftragnehmer hat für einen angemessenen Versicherungsschutz auf eigene Kosten Sorge zu tragen. 8.4 Das von uns beigestellte Material bleibt in jeder Verarbeitungsstufe unser Eigentum. Verarbei- tungen oder Umbildungen durch den Auftragnehmer werden für uns vorgenommen. Wird unser Material mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Mitei- gentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unseres Materials zu den anderen verarbei- teten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. 8.5 Wird die von uns beigestellte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unseres Materials zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so geht die bestellte Ware anteilig in Höhe der geleisteten Vorauszahlung in unser Miteigentum über. Der Auftragnehmer verwahrt das Miteigentum für uns unentgeltlich. 8.6 Werkzeuge, die dem Auftragnehmer leihweise überlassen worden sind, werden von Lieferanten pfleglich behandelt und gelagert sowie auf den neuesten Zeichnungsstand einsatzfähig gehalten. Die Werkzeuge werden ausschließlich für die Herstellung der von uns bestellten Ware eingesetzt. Der Auftragnehmer hat die Werkzeuge auf seine Kosten gegen Feuer, Diebstahl und sonstige Schä- den zu versichern. 8.7 Auftragsbezogene Fertigungsmittel, die auf unsere Kosten vom Auftragnehmer hergestellt oder beschafft werden, gehen nach Bezahlung in unser Eigentum über und sind uns zu übergeben. Der Auftragnehmer verwahrt bis zur Übergabe die Fertigungsmittel für uns unentgeltlich.

  • Zuwendungen Die Verwaltungsgesellschaft behält sich vor, Dritten für die Akquisition von Anlegern und/oder die Erbringung von Dienstleistungen Zuwendungen zu gewähren. Bemessungsgrundlage für solche Zuwendungen bilden in der Regel die den Anlegern belasteten Kommissionen, Gebühren usw. und/oder bei der Verwaltungsgesellschaft platzierte Vermögenswerte/Vermögensbestandteile. Ihre Höhe entspricht einem prozentualen Anteil der jeweiligen Bemessungsgrundlage. Auf Verlangen legt die Verwaltungsgesellschaft jederzeit weitere Einzelheiten über die mit Dritten getroffenen Vereinbarungen offen. Auf einen weiter gehenden Informationsanspruch gegenüber der Verwaltungsgesellschaft verzichtet der Anleger hiermit ausdrücklich, insbesondere trifft die Verwaltungsgesellschaft keine detaillierte Abrechnungspflicht hinsichtlich effektiv bezahlter Zuwendungen. Der Anleger nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Verwaltungsgesellschaft von Dritten (inklusive Gruppengesellschaften) im Zusammenhang mit der Zuführung von Anlegern, dem Erwerb/Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen, Zertifikaten, Notes usw. (nachfolgend «Produkte» genannt; darunter fallen auch solche, die von einer Gruppengesellschaft verwaltet und/oder herausgegeben werden) Zuwendungen in der Regel in der Form von Bestandeszahlungen gewährt werden können. Die Höhe solcher Zuwendungen ist je nach Produkt und Produktanbieter unterschiedlich. Bestandeszahlungen bemessen sich in der Regel nach der Höhe des von der Verwaltungsgesellschaft gehaltenen Volumens eines Produkts oder einer Produktgruppe. Ihre Höhe entspricht üblicherweise einem prozentualen Anteil der dem jeweiligen Produkt belasteten Verwaltungsgebühren, welche periodisch während der Haltedauer vergütet werden. Zusätzlich können Vertriebsprovisionen von Wertpapieremittenten auch in Form von Abschlägen auf dem Emissionspreis (prozentmässiger Rabatt) geleistet werden oder in Form von Einmalzahlungen, deren Höhe einem prozentualen Anteil des Emissionspreises entspricht. Vorbehältlich einer anderen Regelung kann der Anleger jederzeit vor oder nach Erbringung der Dienst- leistung (Kauf des Produkts) weitere Einzelheiten über die mit Dritten betreffend solcher Zuwendungen getroffenen Vereinbarungen von der Verwaltungsgesellschaft verlangen. Der Informationsanspruch auf weitere Einzelheiten hinsichtlich bereits getätigter Transaktionen ist jedoch begrenzt auf die der Anfrage vorausgegangenen 12 Monate. Auf einen weiter gehenden Informationsanspruch verzichtet der Anleger ausdrücklich. Verlangt der Anleger keine weiteren Einzelheiten vor Erbringung der Dienstleistung oder bezieht er die Dienstleistung nach Einholung weiterer Einzelheiten, verzichtet er auf einen allfälligen Herausgabeanspruch im Sinne von § 1009 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB).

  • Voraussetzungen Die Bank bietet MeinInvest nur natürlichen Personen mit Wohnsitz

  • Vorbemerkungen Mit Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz- PflBRefG) vom 17.07.2017 wurde das Pflegeberufegesetz (PflBG) erlassen (BGBl. I 2017). Teil 2 des PflBG regelt die berufliche Ausbildung in der Pflege; deren Finanzierung erfolgt nach Maßgabe des Abschnitts 3 (§§ 26 bis 36 PflBG). Mit Inkrafttreten der §§ 26 bis 36 PflBG zum 1. Januar 2019 und weiterer Regelungen zum 1. Januar 2020 werden die soziale Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung an der Finanzierung der Kosten der Pflegeausbildung beteiligt. Der Anteil der sozialen Pflegeversicherung an der Aufbringung des Finanzierungsbedarfs beträgt 3,6 Prozent. Der Finanzierungsbeitrag der Pflegeversicherung wird in Form jährlicher Direktzahlungen an die nach § 26 Abs. 2 PflBG auf Landesebene organisierten und verwalteten Ausgleichsfonds geleistet. Die Direktzahlung (Einzahlung) erfolgt aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung nach § 65 SGB XI (§ 33 Abs. 5 iVm. Abs. 1 PflBG). Die private Pflegepflichtversicherung erstattet der sozialen Pflegeversicherung 10 Prozent ihrer jeweiligen Direktzahlung (§ 33 Abs. 1 Nr. 4 PflBG); in diesem Umfang ist sie an der Finanzierung beteiligt. Zum Zwecke der Erstattung leistet der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. den Betrag in Höhe von 10 Prozent aller aus Mitteln des Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung nach § 65 SGB XI jährlich vorgenommenen Direktzahlungen an das Bundesversicherungsamt, das den Erstattungsbetrag vereinnahmt. Die jährlichen Direktzahlungen der sozialen Pflegeversicherung erfolgen jeweils zum 30. November des Festsetzungsjahres, erstmals zum 30. November 2019 (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV, BGBl. I 2018,1622)). Abweichend davon leistet die soziale Pflegeversicherung ihre jährlichen Direktzahlungen erstmals zum letzten Tag des vorletzten Monats, vor dem die Ausbildung nach dem PflBG beginnt, wenn in dem Land, dessen Finanzierungsbedarf aufzubringen ist, die Ausbildung nach dem PflBG nicht bereits zum 1. Januar 2020 beginnt (§ 13 Abs. 2 Satz 2 PflAFinV). Mit der nachfolgenden Vereinbarung regeln das Bundesversicherungsamt, der GKV- Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. das Nähere über das Verfahren zur Leistung der Direktzahlungen sowie über die Zahlung und Abrechnung des Finanzierungsanteils der privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflegepflichtversicherung durchführen.