Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 11.1. Grundsätzlich ist die Mietgebühr bei Herausgabe der Mietsache an den Vermieter fällig. Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. 11.2. Bei einer Mietdauer über 8 Tage ist der Vermieter berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 11.3. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner Xxxx vom Mieter zu verlangen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 11.4. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein. 11.5. Bei Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen und deren sofortige Rückgabe zu verlangen. 11.6. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, zur Deckung der Auslagen und des Aufwandes Mahngebühren wie folgt zu verlangen: 1. Mahnung 5,00 EUR, 2. Mahnung 7,50 EUR, 3. Mahnung 9,00 EUR, darüber hinaus kann der Vermieter für den fälligen Betrag Verzugszinsen verlangen. 11.7. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 11.113.1. Grundsätzlich ist die Mietgebühr bei Herausgabe der Mietsache an den Vermieter fällig. Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
11.213.2. Bei einer Mietdauer über 8 Tage ist der Vermieter berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
11.313.3. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner Xxxx vom Mieter zu verlangen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
11.413.4. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein.
11.513.5. Bei Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen und deren sofortige Rückgabe zu verlangen.
11.613.6. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, zur Deckung der Auslagen und des Aufwandes Mahngebühren wie folgt zu verlangen:
1. Mahnung 5,00 EUR,
2. Mahnung 7,50 EUR,
3. Mahnung 9,00 EUR, darüber hinaus kann der Vermieter für den fälligen Betrag Verzugszinsen verlangen.
11.713.7. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
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Samples: Mietbedingungen
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 11.113.1. Grundsätzlich ist die Mietgebühr bei Herausgabe der Mietsache an den Vermieter fällig. Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
11.213.2. Bei einer Mietdauer über 8 Tage ist der Vermieter berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
11.313.3. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner Xxxx vom Mieter zu verlangen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
11.413.4. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein.
11.513.5. Bei Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen und deren sofortige Rückgabe zu verlangen.
11.613.6. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, zur Deckung der Auslagen und des Aufwandes Mahngebühren wie folgt zu verlangen:
: 1. Mahnung 5,00 EUR,
, 2. Mahnung 7,50 EUR,
, 3. Mahnung 9,00 EUR, darüber hinaus kann der Vermieter für den fälligen Betrag Verzugszinsen verlangen.
11.713.7. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
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Samples: Mietvertrag
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. 11.112.1. Grundsätzlich ist die Mietgebühr bei Herausgabe der Mietsache an den Vermieter fällig. Rechnungen sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
11.212.2. Bei einer Mietdauer über 8 Tage ist der Vermieter berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
11.312.3. Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner Xxxx vom Mieter zu verlangen, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
11.412.4. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein.
11.512.5. Bei Zahlungsverzug ist es dem Vermieter gestattet, die weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen und deren sofortige Rückgabe zu verlangen.
11.612.6. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, zur Deckung der Auslagen und des Aufwandes Mahngebühren wie folgt zu verlangen:
: 1. Mahnung 5,00 EUR,
, 2. Mahnung 7,50 EUR,
, 3. Mahnung 9,00 EUR, darüber hinaus kann der Vermieter für den fälligen Betrag Verzugszinsen verlangen.
11.712.7. Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
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Samples: Mietvertrag