Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. a) Alle Zahlungen sind für XXXX XXXX spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rech- nungen angegeben ist, ist die Gegenleistung zwei Wochen nach Lieferung bzw. Abnahme der Ware fällig und in der Weise zu zahlen, dass XXXX XXXX spätestens am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Wir sind jedoch auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, eine Liefe- rung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Ei- nen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt unser Geschäftspartner. b) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Geschäfts- partner in Verzug. Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Zinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, es sei denn, höhere Zinssätze sind verein- bart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. c) Außerdem ist XXXX XXXX gem. § 288 Abs. 5 BGB berechtigt, bei Verzug des Geschäftspartners eine Zahlungspauschale in Höhe von 40,00 € zu erheben. d) Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners sowie bei Vorliegen von Umständen, die die Zahlungsfähigkeit des Geschäftspart- ners bedenklich erscheinen lassen, ist XXXX XXXX zur Fälligstel- lung sämtlicher Forderungen gegen den Geschäftspartner oder zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit Vertragsgegenstand die Lieferung von Sonderanfertigun- gen war, ist XXXX XXXX alternativ berechtigt, die bereits begon- nenen Leistungen dem Geschäftspartner zur Verfügung zu stel- len und den Ersatz ihrer bisherigen Aufwendungen zu verlangen. e) Ist Teilzahlung vereinbart, steht XXXX XXXX bei Verzug auch nur einer Teilzahlung das Recht zu, den gesamten Preis sofort fällig zu stellen. f) Wechsel werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Ist ausnahms- weise die Annahme von Schecks vereinbart worden, erfolgt diese nur erfüllungshalber. Die Kosten einer Diskontierung und der Einziehung trägt der Geschäftspartner. XXXX XXXX haftet nicht für die rechtzeitige Vorlegung.
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Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. a) 8.1. Alle Zahlungen Leistungen, die von Xxxxxx Xxxxxxxxxx vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Kunde sie nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen. Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen, so ist ein neuer Vertrag zu schließen oder der bestehende zu erwei- tern; letzteres bedarf der Schriftform.
8.2. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich nach Rechnungslegung durch Xxxxxx Xxxxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxxxx steht aber das Recht zu, zu verlangen, dass eine Einzugsermächtigung durch den Kun- den erteilt und Vorauszahlungen geleistet werden. Die Rechnungsstellung über laufende Dienstleis- tungen erfolgt zu von Xxxxxx Xxxxxxxxxx frei zu bestimmenden bzw. den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten für XXXX XXXX spesenfrei erbrachte oder zukünftige Leistungen, die Xxxxxx Xxxxxxxxxx dem Kunden mitteilt (Abrechnungszeitraum). Die Rechnungsstellung über einmalige Leistungen erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der Leistung durch Xxxxxx Xxxxxxxxxx, bei größeren Projekten darf Xxxxxx Xxxxxxxxxx Abschlagsrechnungen in 20-Prozent-Schritten legen; wie der Leistungsfortschritt gemessen wird, ergibt sich aus den vertraglichen Leistungsbestimmungen/Pflichtenheften und wird ansonsten von Xxxxxx Xxxxxxxxxx nach billigem Ermessen bestimmt. Rechnungen sind mit Zugang beim Kunden ohne Abzug zu leistensofort fällig. Falls nichts anderes vereinbart Als zugegangen gilt eine Rechnung am 2. (zweiten) Tage nach Absendung bei Xxxxxx Xxxxxxxxxx, egal ob sie per Post, Telefax oder in unseren Rech- nungen angegeben istE-Mail versandt wird.
8.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, ist die Gegenleistung zwei Wochen nach Lieferung bzw. Abnahme der Ware fällig und in der Weise zu zahlen, dass XXXX XXXX spätestens am Fälligkeitstag wenn Xxxxxx Xxxxxxxxxx über den Betrag verfügen kann. Wir sind jedoch auch ; im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist; im Fall von Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto von Xxxxxx Xxxxxxxxxx.
8.4. Xxxxxx Xxxxxxxxxx ist berechtigt, eine Liefe- rung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführenZahlungen zunächst mit älteren Schulden des Kunden zu ver- rechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen; entgegenstehende Tilgungsbestimmungen gelten als nicht erfolgt, es sei denn sie sind ausdrücklich schriftlich durch Xxxxxx Xxxxxxxxxx bestä- tigt. Ei- nen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens Sind bereits Kosten und Xxxxxx entstanden, so ist Xxxxxx Xxxxxxxxxx berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Auftragsbestätigung. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt unser GeschäftspartnerHauptleistung zu verrechnen.
b8.5. Werden Xxxxxx Xxxxxxxxxx Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist Xxxxxx Xxxxxxxxxx berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen bis zur Höhe der Restforderungen und Sicherheitsleistungen (ggf. in übersteigender Höhe, sofern Xxxxxx Xxxxxxxxxx vom Kunden zu vertretende weitere Inanspruchnahmen /Ausfälle drohen) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Geschäfts- partner in Verzugzu verlangen.
8.6. Bei Überschreitung vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzug über mindestens 2 (zwei) Abrechnungszeit- räume ist Xxxxxx Xxxxxxxxxx berechtigt, bestehende Verträge außerordentlich zu kündigen und die Forderungen/Restforderungen sofort fällig zu stellen. Ebenso ist Xxxxxx Xxxxxxxxxx berechtigt, ab Zahlungsverzug des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Kunden Zinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten von 5% (fünf Prozent)-Punkten über dem BasiszinssatzBasiszins der Euro- päischen Zentralbank zu berechnen, es sei denn, dass Xxxxxx Xxxxxxxxxx eine höhere Zinssätze sind verein- bartZinslast nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) Weitere Ansprüche bleiben unberührt.
c) Außerdem ist XXXX XXXX gem. § 288 Abs. 5 BGB berechtigt, bei Verzug des Geschäftspartners eine Zahlungspauschale in Höhe von 40,00 € zu erheben.
d) Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners sowie bei Vorliegen von Umständen, die die Zahlungsfähigkeit des Geschäftspart- ners bedenklich erscheinen lassen, ist XXXX XXXX zur Fälligstel- lung sämtlicher Forderungen gegen den Geschäftspartner oder zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit Vertragsgegenstand die Lieferung von Sonderanfertigun- gen war, ist XXXX XXXX alternativ berechtigt, die bereits begon- nenen Leistungen dem Geschäftspartner zur Verfügung zu stel- len und den Ersatz ihrer bisherigen Aufwendungen zu verlangen.
e) Ist Teilzahlung vereinbart, steht XXXX XXXX bei Verzug auch nur einer Teilzahlung das Recht zu, den gesamten Preis sofort fällig zu stellen.
f) Wechsel werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Ist ausnahms- weise die Annahme von Schecks vereinbart worden, erfolgt diese nur erfüllungshalber. Die Kosten einer Diskontierung und der Einziehung trägt der Geschäftspartner. XXXX XXXX haftet nicht für die rechtzeitige Vorlegung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. a) Alle Zahlungen 8.1 Falls nicht anders vereinbart, sind für XXXX XXXX spesenfrei und unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zu leisten. Falls nichts anderes vereinbart oder in unseren Rech- nungen angegeben ist, ist die Gegenleistung zwei Wochen nach Lieferung bzw. Abnahme der Ware fällig und in der Weise zu zahlen, dass XXXX XXXX spätestens am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Wir sind jedoch auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, eine Liefe- rung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Ei- nen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt unser Geschäftspartnerzahlbar.
b) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt 8.2 Gegenansprüche einschließlich der Geschäfts- partner in Verzug. Bei Überschreitung Gewährleistungsan- sprüche des Zahlungsziels Bestellers berechtigen ihn nicht zur Aufrech- nung oder bei Verzug berechnen wir Zinsen i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem BasiszinssatzZurückbehaltung, es sei denn, höhere Zinssätze es läge ein unbe- strittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenanspruch vor.
8.3 Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung begleicht. Der Kunde gerät auch dann ohne Mahnung in Verzug, wenn vereinbart ist, dass der Kaufpreis an einem kalendermäßig bestimm- ten Zeitpunkt gezahlt werden soll, und der Kunde nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet. Unbeschadet dessen steht es uns frei, den Kunden nach Fälligkeit unseres Kaufpreisanspruchs zu mahnen. In diesem Falle gerät der Kunde mit der Mahnung in Verzug, es sei denn die Leistung unterbleibt aus einem Umstand, den er nicht zu vertreten hat.
8.4 Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so sind verein- bartwir berechtigt, vom Zeitpunkt des Verzugsbeginns an Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pau- schalen Schadensersatz zu verlangen. Der Schaden ist dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch Zambelli ist zulässig.
8.5 Zahlt der Kunde den vereinbarten Preis nicht bei Fälligkeit und liegt kein Zahlungsverzug vor, haben wir Anspruch auf Fälligkeitszinsen in Höhe von 7 % für das Jahr (§§ 352, 353 HGB).
8.6 Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens oder höheren Scha- dens bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch Leistet der Kunde fällige Zahlun- gen nicht, sind wir ferner nach Maßgabe des § 323 Abs. 1 BGB zum Rücktritt berechtigt. Wir sind zum sofortigen Rück- tritt berechtigt, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, wenn er einen Antrag auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührtEröffnung eines Insolvenzver- fahrens stellt oder wenn über seinem Vermögen ein solches Verfahren eröffnet wird.
c) Außerdem ist XXXX XXXX gem8.7 Zahlungen mit Wechseln und/oder Schecks werden vorbe- haltlich der Einlösung erfüllungshalber angenommen. § 288 Abs. 5 BGB berechtigt, bei Verzug des Geschäftspartners eine Zahlungspauschale in Höhe von 40,00 € zu erheben.
d) Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners sowie bei Vorliegen von Umständen, die die Zahlungsfähigkeit des Geschäftspart- ners bedenklich erscheinen lassen, ist XXXX XXXX zur Fälligstel- lung sämtlicher Forderungen gegen den Geschäftspartner oder zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit Vertragsgegenstand die Lieferung von Sonderanfertigun- gen war, ist XXXX XXXX alternativ berechtigt, die bereits begon- nenen Leistungen dem Geschäftspartner zur Verfügung zu stel- len und den Ersatz ihrer bisherigen Aufwendungen zu verlangen.
e) Ist Teilzahlung vereinbart, steht XXXX XXXX bei Verzug auch nur einer Teilzahlung das Recht zu, den gesamten Preis sofort fällig zu stellen.
f) Wechsel werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Ist ausnahms- weise die Die Annahme von Schecks vereinbart wordenWechseln erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung, erfolgt diese nur erfüllungshalber. Die Kosten einer Diskontierung wenn die entsprechenden Wechselbege- bungskosten voll in bar vergütet werden und der Einziehung trägt der Geschäftspartner. XXXX XXXX haftet nicht für die rechtzeitige Vorlegunges sich um rediskontierbare Papiere handelt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug. a) Alle Zahlungen sind für XXXX XXXX spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Falls nichts anderes 9.1 Soweit nicht anders vereinbart oder in unseren Rech- nungen angegeben ist, ist die Gegenleistung zwei Wochen nach Lieferung bzw. Abnahme der Ware fällig und in der Weise Rechnung selbst nicht abweichend angegeben, sind Rechnungen von QiTEC innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum ohne Abzug durch Über- weisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlenbegleichen. Rechnungen über wiederkehrende Leistungen sind in dem in der Rech- nung angegebenen Turnus zu bedienen.
9.2 QiTEC ist - auch in laufenden Geschäftsbeziehungen - jederzeit be- rechtigt, dass XXXX XXXX spätestens am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Wir sind jedoch auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung jederzeit berechtigt, eine Liefe- rung Lieferungen und Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführenzu erbringen. Ei- nen Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir hat QiTEC spätestens mit der Auftragsbestätigung. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt unser GeschäftspartnerAuftragsbestätigung zu erklären.
b) 9.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn QiTEC über den ge- zahlten Betrag frei verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
9.4 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Geschäfts- partner jeweils geltenden, unter Ziff. 9.1 benannten Frist gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung be- darf. Bei Überschreitung Während des Zahlungsziels oder bei Verzug berechnen wir Zinsen i. H. v. Verzugs stehen QiTEC Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu (derzeit 9 Prozentpunkten Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, es sei denn, höhere Zinssätze sind verein- bart). Die Geltendmachung Der Nach- weis eines weiteren höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührtdurch QiTEC ist zulässig.
c) Außerdem ist XXXX XXXX gem. § 288 Abs. 5 BGB berechtigt, bei Verzug des Geschäftspartners 9.5 Für Mahnschreiben berechnet QiTEC eine Zahlungspauschale Mahnpauschale in Höhe von 40,00 € je 5,00 EUR. Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus ei- nem anderen vom Kunden zu erhebenvertretenen Grund nicht eingelöst bzw. storniert wird, stellt QiTEC dem Kunden als Ausgleich für die durch das Kreditinstitut berechneten Rücklastschriftgebühren und den Bearbei- tungsaufwand pauschal 7,50 EUR in Rechnung, wobei die Geltendma- chung eines höheren Schadens vorbehalten bleibt. Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Scha- den entstanden ist.
d) Bei 9.6 Gerät der Kunde wiederholt in Zahlungsverzug des Geschäftspartners sowie bei Vorliegen von Umständenoder werden QiTEC nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Kredit- würdigkeit des Kunden begründen und die Zahlungsfähigkeit des Geschäftspart- ners bedenklich erscheinen lassengeeignet sind, den An- spruch von QiTEC auf Gegenleistung zu gefährden (z.B. Zwangsvoll- streckung, Insolvenz, Nichteinlösung von Schecks), kann QiTEC für ihre weiteren Leistungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Kun- den verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht nach, ist XXXX XXXX zur Fälligstel- lung sämtlicher Forderungen gegen den Geschäftspartner oder QiTEC zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit Vertragsgegenstand die Lieferung Die gesetzlichen Rechte von Sonderanfertigun- gen warQiTEC (insbes. ge- mäß §§ 321, ist XXXX XXXX alternativ berechtigt, die bereits begon- nenen Leistungen dem Geschäftspartner zur Verfügung zu stel- len und den Ersatz ihrer bisherigen Aufwendungen zu verlangen323 BGB) bleiben unberührt.
e) Ist Teilzahlung vereinbart9.7 Sofern Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen sind, steht XXXX XXXX bei Verzug auch nur wird die gesamte davon erfasste Forderung sofort fällig, wenn der Kunde mit einer Teilzahlung das Recht zu, den gesamten Preis sofort fällig zu stellenlänger als 10 Tage in Verzug gerät.
f) Wechsel werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Ist ausnahms- weise die Annahme von Schecks vereinbart worden, erfolgt diese nur erfüllungshalber. Die Kosten einer Diskontierung und der Einziehung trägt der Geschäftspartner. XXXX XXXX haftet nicht für die rechtzeitige Vorlegung.
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