Zahlungsperiode. Die Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie als laufende Beiträ- ge entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode zahlen. Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung einen Monat oder ein Jahr betragen. Wir geben sie im Versicherungsschein an. Die Beiträge sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode kalkuliert. Die Versicherungsperiode (§ 12 Versicherungsvertrags- gesetz) entspricht somit der vereinbarten Zahlungsperiode.
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Zahlungsperiode. Die Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie als einmaligen Bei- trag oder als laufende Beiträ- ge Beiträge entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode zahlen. Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung einen Monat Ver- einbarung ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Wir geben sie im Versicherungsschein an. Die Beiträge sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode kalkuliert. Die Versicherungsperiode (§ 12 Versicherungsvertrags- gesetzgesetz - VVG) entspricht somit der vereinbarten Zahlungsperiode.
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Zahlungsperiode. Die Beiträge Den Beitrag für Ihre Versicherung müssen Sie als laufende Beiträ- ge entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode zahlen. Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung einen Monat ein Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Wir geben sie im Versicherungsschein an. Die Beiträge sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode kalkuliert. Die Versicherungsperiode (§ 12 Versicherungsvertrags- gesetzgesetz - VVG) entspricht somit der vereinbarten Zahlungsperiode.
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Samples: www.tierversicherungen-schewe.de