Zahlungsverkehr. a) Der Verwalter richtet für die Verwaltung des Objektes, soweit ein solches nicht bereits besteht, ein Girokonto bei einem Geldinstitut ein, das als offenes Fremdkonto geführt wird. Der Eigentümer verpflichtet sich, im erforderlichen Umfang hieran mitzuwirken. b) Neben dem Eigentümer werden im Kontoeröffnungsantrag als Einzelverfügungsbefugte folgende Personen genannt: c) Die Gläubigeridentifikationsnummer des Eigentümers lautet: . d) Soweit die Mieten im Wege der SEPA-Lastschrift bei den Mietern eingezogen werden, verwendet der Verwalter die bereits vorhandenen Mandatsreferenzen weiter. Ist eine neue Mandatsreferenz zu vergeben, hat er sich an dem bereits vorhande- nen Grundmuster für Referenzen zu orientieren: Der mit dem SEPA- Verfahren verbundene Aufwand des Verwalters ist mit der Grundvergütung abgegolten / wird wie folgt zusätzlich vergütet*: e) Kontoauszüge erhalten gesondert der Eigentümer und der Verwalter; f) Das Konto wird bis auf weiteres geführt bei IBAN BIC ; g) Der Verwalter zieht die Miete ein und überweist den monatlichen Mietüberschuss an den Eigentümer jeweils zum 10. eines Monats; der Überschuss ergibt sich nach Abzug eines monatlichen Einbehaltes für die laufende Bewirtschaftung in Höhe von sowie der fälligen Verwaltervergütung. Zudem muss das Konto für die Verwaltung des Ob- jektes eine stets verfügbare Rücklage für dringende Fälle, in denen eine Anforderung der erforderlichen Gelder nicht mehr rechtzeitig möglich wäre, in Höhe von aufweisen. Bei Unterschreitung wegen er- forderlicher Entnahmen ist das Konto durch den Eigentümer aufzufüllen. h) Der Verwalter ist ohne Zustimmung des Eigentümers zur Kreditaufnahme nicht berechtigt; i) Bewirken der Zahlungen an Dritte, ggf. auch nach Anweisung des Eigentümers und, soweit möglich, unter Nutzung etwa gewährter Skonti; zulässig ist die Erteilung von SEPA-Basislastschriftmandaten und von Daueraufträgen; j) Der Verwalter vereinbart mit dem Vermieter die in Betracht kommenden Möglichkeiten zur Xxxx einer Kautionsform gemäß § 551 BGB.
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Samples: Verwaltervertrag
Zahlungsverkehr. a) 4.1. Die Agentur ist nicht zum Inkasso berechtigt. Der Verwalter richtet komplette Zahlungsverkehr wird zwischen schauinsland-reisen und dem Kunden abgewickelt (Direktinkasso). Die Provisionsgutschrift erfolgt nach Reiseantritt des Kunden. Soweit schauinsland-reisen dem Kunden die Möglichkeit der Kreditkartenzahlung einräumt, ist es der Agentur untersagt, die Zahlung durch eigene Kreditkarten für den Kunden zu leisten. Im Fall des Zuwiderhandelns wird ein etwaig anfallendes Disagio der Agentur weiterbelastet durch Kürzung der Provision für die Verwaltung betreffenden Buchungen um 1%. 4.2. bis 4.5. gelten nur bei eingeräumten Agenturinkasso.
4.2. (Nur gültig bei eingeräumten Agenturinkasso) schauinsland-reisen kann der Agentur durch Erklärung (die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form genügt) das Agenturinkasso einräumen oder für die Zukunft entziehen. Im Falle des ObjektesAgenturinkassos erstreckt sich die Berechtigung auf das Inkasso des Reisepreises sowie der Stornogebühren einschließlich aller Zuschläge und Nebenleistungen. In diesen Fällen vereinnahmt die Agentur die Kundenzahlungen treuhänderisch für schauinsland-reisen. Für den Fall des Agenturinkassos erfolgen Zahlungen grundsätzlich durch das sogenannte Bankabbuchungsverfahren. Die Agentur ermächtigt schauinsland-reisen zum Einzug von Forderungen mittels SEPA-Lastschrift. Die Agentur hat sicherzustellen, soweit dass sämtliche Voraussetzungen für die Durchführung einer SEPA-Firmenlastschrift erfüllt sind. Insbesondere muss ein solches nicht bereits bestehtausreichendes Firmenlastschriftmandat erteilt werden und es muss sichergestellt sein, ein Girokonto bei einem Geldinstitut eindass das beteiligte Kreditinstitut das SEPA-Firmenlastschrift- Verfahren akzeptiert. Sollte die Abbuchung mangels Deckung oder aus sonstigen Gründen zurückgehen, so ist die Agentur schauinsland-reisen zur Erstattung der jeweils dadurch angefallenen Bankspesen und –gebühren verpflichtet. Diese Gebühren werden der Agentur in Rechnung gestellt und mit der nächsten Abbuchung eingezogen. schauinsland-reisen behält sich das Recht vor, das als offenes Fremdkonto geführt wirdAbrechnungsverfahren abzuändern und situationsbedingt anzupassen. Der Eigentümer verpflichtet sichWerden Rechnungen von schauinsland-reisen seitens der Agentur nicht oder nur teilweise fristgerecht gezahlt, im erforderlichen Umfang hieran mitzuwirken.
b) Neben dem Eigentümer werden im Kontoeröffnungsantrag als Einzelverfügungsbefugte folgende Personen genannt:
c) Die Gläubigeridentifikationsnummer des Eigentümers lautet: .
d) Soweit stellt die Mieten Agentur nicht sicher, dass eine Zahlung im Wege der des SEPA-Lastschrift bei den Mietern eingezogen werdenLastschriftverfahrens möglich ist oder widerruft die Agentur die Zustimmung zum Abbuchungsverfahren, verwendet der Verwalter die bereits vorhandenen Mandatsreferenzen weiter. Ist eine neue Mandatsreferenz zu vergebenso ist schauinsland-reisen, hat er sich an unbeschadet anderer Rechte nach diesem Vertrag oder nach dem bereits vorhande- nen Grundmuster für Referenzen zu orientieren: Der mit dem SEPA- Verfahren verbundene Aufwand Gesetz, berechtigt, das Inkasso beim Kunden direkt gegen Aushändigung des Verwalters ist mit der Grundvergütung abgegolten / wird wie folgt zusätzlich vergütet*:
e) Kontoauszüge erhalten gesondert der Eigentümer Sicherungsscheins und der Verwalter;Reiseunterlagen vorzunehmen, wobei die Agentur verpflichtet ist, die Kundenadressen offener Buchungen schauinsland-reisen sofort mitzuteilen und die Kunden davon in Kenntnis zu setzen, dass weitere Zahlungen mit befreiender Wirkung ausschließlich an schauinsland-reisen zu leisten sind. xxxxxxxxxxxx-reisen behält sich ergänzend die fristlose Kündigung des Agenturvertrages bei Missachtung der einzuhaltenden Zahlungsverpflichtungen vor.
f4.3. In den Fällen des eingeräumten Agenturinkassos ist schauinsland-reisen nach entsprechender Anzeige durch die Agentur bereit, das Inkasso wieder selbst zu übernehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Agentur hat unter Beachtung von Ziffer 3 und nach Maßgabe der Reise- und Geschäftsbedingungen von schauinsland-reisen bei dem Kunden die Anzahlungen vereinnahmt, für die wirksame Einbeziehung der Reise- und Geschäftsbedingungen von schauinsland-reisen Sorge getragen, den Kunden in Zahlungsverzug gesetzt und schauinsland-reisen mindestens einen Tag vor Abreise das gewünschte Inkasso durch schauinsland-reisen angezeigt. Die vorgenannte Regelung gilt für das Inkasso von Stornorechnungen durch schauinsland-reisen entsprechend, wobei die Verpflichtung zur Anzeige einen Tag vor Abreise entfällt. In allen anderen Fällen der Nichtzahlung durch den Kunden wird schauinsland-reisen die Agentur durch entsprechende Informationserteilung und Abgabe aller erforderlichen Erklärungen (Abtretung etc.) Das Konto wird bis beim Inkasso gegenüber dem Kunden unterstützen.
4.4. schauinsland-reisen verpflichtet sich ferner, ein sich aus den Abrechnungen ergebendes Guthaben unverzüglich zu überweisen.
4.5. Steht zum Zeitpunkt der Abbuchung fest, dass die Reise infolge Rücktritts oder aus sonstigen Gründen nicht durchgeführt wird, verzichtet schauinsland-reisen insoweit auf weiteres geführt bei IBAN BIC ;
g) Der Verwalter zieht die Miete ein Weiterleitung der vereinnahmten Gelder, als diese den tatsächlichen Anspruch von schauinsland- reisen, wie er z.B. aus Stornogebühren bestehen kann, übersteigen. In diesem Fall weist schauinsland-reisen die Agentur unwiderruflich an, die den tatsächlichen Anspruch von schauinsland-reisen übersteigenden Gelder unverzüglich und überweist den monatlichen Mietüberschuss direkt an den Eigentümer jeweils zum 10. eines Monats; der Überschuss ergibt sich nach Abzug eines monatlichen Einbehaltes für die laufende Bewirtschaftung in Höhe von sowie der fälligen Verwaltervergütung. Zudem muss das Konto für die Verwaltung des Ob- jektes eine stets verfügbare Rücklage für dringende Fälle, in denen eine Anforderung der erforderlichen Gelder nicht mehr rechtzeitig möglich wäre, in Höhe von aufweisen. Bei Unterschreitung wegen er- forderlicher Entnahmen ist das Konto durch den Eigentümer aufzufüllenKunden zu erstatten.
h) Der Verwalter ist ohne Zustimmung des Eigentümers zur Kreditaufnahme nicht berechtigt;
i) Bewirken der Zahlungen an Dritte, ggf. auch nach Anweisung des Eigentümers und, soweit möglich, unter Nutzung etwa gewährter Skonti; zulässig ist die Erteilung von SEPA-Basislastschriftmandaten und von Daueraufträgen;
j) Der Verwalter vereinbart mit dem Vermieter die in Betracht kommenden Möglichkeiten zur Xxxx einer Kautionsform gemäß § 551 BGB.
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Samples: Agenturvertrag
Zahlungsverkehr. a) Der Verwalter richtet für die Verwaltung des Objektes, soweit ein solches nicht bereits besteht, ein Girokonto bei einem Geldinstitut ein, das als offenes Fremdkonto geführt wird. Der Eigentümer verpflichtet sich, im erforderlichen Umfang hieran mitzuwirken.
b) Neben dem Eigentümer werden im Kontoeröffnungsantrag als Einzelverfügungsbefugte folgende Personen genannt:: ;
c) Die Gläubigeridentifikationsnummer des Eigentümers lautet: .
d) Soweit die Mieten im Wege der SEPA-Lastschrift bei den Mietern eingezogen werden, verwendet der Verwalter die bereits be- reits vorhandenen Mandatsreferenzen weiter. Ist eine neue Mandatsreferenz zu vergeben, hat er sich an dem bereits vorhande- nen vorhandenen Grundmuster für Referenzen zu orientieren: Der mit dem SEPA- SEPA-Verfahren verbundene Aufwand des Verwalters ist mit der Grundvergütung abgegolten / wird wie folgt zusätzlich zu- sätzlich vergütet*:
e) Kontoauszüge erhalten gesondert der Eigentümer und der Verwalter;.
f) Das Konto wird bis auf weiteres geführt bei IBAN BIC ;
g) Der Verwalter zieht die Miete ein und überweist den monatlichen Mietüberschuss an den Eigentümer jeweils zum 10. eines Monats; der Überschuss ergibt sich nach Abzug eines monatlichen Einbehaltes für die laufende Bewirtschaftung Bewirtschaf- tung in Höhe von sowie der fälligen Verwaltervergütung. Zudem muss das Konto für die Verwaltung Verwal- tung des Ob- jektes Objektes eine stets verfügbare Rücklage für dringende Fälle, in denen eine Anforderung der erforderlichen Gelder nicht mehr rechtzeitig möglich wäre, in Höhe von aufweisen. Bei Unterschreitung Unter- schreitung wegen er- forderlicher erforderlicher Entnahmen ist das Konto durch den Eigentümer aufzufüllen.
h) Der Verwalter ist ohne Zustimmung des Eigentümers zur Kreditaufnahme nicht berechtigt;
i) Dem Verwalter obliegt das Bewirken der Zahlungen an Dritte, ggf. auch nach Anweisung des Eigentümers und, soweit möglich, unter Nutzung etwa gewährter Skonti; zulässig ist die Erteilung von SEPA-Basislastschriftmandaten und von Daueraufträgen;
j) Der Verwalter vereinbart mit dem Vermieter die in Betracht kommenden Möglichkeiten zur Xxxx einer Kautionsform gemäß § 551 BGB.
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Samples: Verwaltervertrag
Zahlungsverkehr. aDie Bank führt einen Zahlungsauftrag aus, wenn die von der Bank geforderten Angaben vorliegen, zum Zeitpunkt der Belastung der Kunde über ein frei verfügbares Guthaben oder eine frei verfüg- bare Kreditlimite (jeweils mindestens in der Höhe des Zahlungs- auftrags) verfügt, der Ausführung keine gesetzlichen oder regula- torischen Vorschriften, behördlichen Anordnungen, nationalen o- der internationalen Sanktionsmassnahmen oder andere Verbote oder Beschränkungen entgegenstehen. Der Verwalter richtet Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein ausgeführter Zahlungs- auftrag insbesondere von der Empfängerbank oder einer Korres- pondenzbank ohne Angaben von Gründen zurückgewiesen wer- den kann. Zahlungseingänge, bei denen Angaben fehlen, falsch oder unklar sind oder ein Abgleich mit bei der Bank vorhandenen Daten Wi- dersprüche ergibt, können von der Bank zurückgewiesen werden. Zahlungseingänge können auch aus anderen Gründen zurückge- wiesen werden (z.B. saldierte Geschäftsbeziehung, gesetzliche o- der regulatorische Vorschriften, behördliche Anordnungen oder nationale oder internationale Sanktionen), sofern keine Pflicht zur Blockierung der eingegangenen Zahlung besteht. Die Bank ist in diesen Zusammenhängen berechtigt, allen beteiligten Parteien (inkl. dem Zahlungsabsender) den Grund der nicht erfolgten Gut- schrift mitzuteilen. Unabhängig von der Währung erfolgt die Gutschrift oder die Be- lastung auf dem in der Überweisung angegebenen Konto und in der Währung dieses Xxxxxx. Wird eine Zahlung nicht ausgeführt oder zurückgewiesen, so schreibt die Bank den Betrag dem betreffenden Konto wieder gut, sofern er bereits belastet wurde. Es steht der Bank frei, den Zah- lungsauftrag nach erfolgter Beseitigung des Grundes für die Verwaltung des ObjektesNicht- ausführung oder Zurückweisung nochmals selbständig auszufüh- ren. Die Bank übernimmt keine Haftung für Schäden, soweit ein solches nicht bereits bestehtdie sich aus der Nichtausführung, ein Girokonto bei einem Geldinstitut ein, das als offenes Fremdkonto geführt wird. Der Eigentümer verpflichtet sich, im erforderlichen Umfang hieran mitzuwirkenZurückweisung oder nochmaligen Ausfüh- rung ergeben können.
b) Neben dem Eigentümer werden im Kontoeröffnungsantrag als Einzelverfügungsbefugte folgende Personen genannt:
c) Die Gläubigeridentifikationsnummer des Eigentümers lautet: .
d) Soweit die Mieten im Wege der SEPA-Lastschrift bei den Mietern eingezogen werden, verwendet der Verwalter die bereits vorhandenen Mandatsreferenzen weiter. Ist eine neue Mandatsreferenz zu vergeben, hat er sich an dem bereits vorhande- nen Grundmuster für Referenzen zu orientieren: Der mit dem SEPA- Verfahren verbundene Aufwand des Verwalters ist mit der Grundvergütung abgegolten / wird wie folgt zusätzlich vergütet*:
e) Kontoauszüge erhalten gesondert der Eigentümer und der Verwalter;
f) Das Konto wird bis auf weiteres geführt bei IBAN BIC ;
g) Der Verwalter zieht die Miete ein und überweist den monatlichen Mietüberschuss an den Eigentümer jeweils zum 10. eines Monats; der Überschuss ergibt sich nach Abzug eines monatlichen Einbehaltes für die laufende Bewirtschaftung in Höhe von sowie der fälligen Verwaltervergütung. Zudem muss das Konto für die Verwaltung des Ob- jektes eine stets verfügbare Rücklage für dringende Fälle, in denen eine Anforderung der erforderlichen Gelder nicht mehr rechtzeitig möglich wäre, in Höhe von aufweisen. Bei Unterschreitung wegen er- forderlicher Entnahmen ist das Konto durch den Eigentümer aufzufüllen.
h) Der Verwalter ist ohne Zustimmung des Eigentümers zur Kreditaufnahme nicht berechtigt;
i) Bewirken der Zahlungen an Dritte, ggf. auch nach Anweisung des Eigentümers und, soweit möglich, unter Nutzung etwa gewährter Skonti; zulässig ist die Erteilung von SEPA-Basislastschriftmandaten und von Daueraufträgen;
j) Der Verwalter vereinbart mit dem Vermieter die in Betracht kommenden Möglichkeiten zur Xxxx einer Kautionsform gemäß § 551 BGB.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlungsverkehr. a) Der Verwalter richtet Für die Bewirtschaftung der Immobilie steht ein Konto auf den Namen des Eigentümers zur Verfügung, für die Verwaltung des Objektes, soweit ein solches nicht bereits besteht, ein Girokonto bei einem Geldinstitut ein, das als offenes Fremdkonto geführt wird. Der Eigentümer verpflichtet sich, im erforderlichen Umfang hieran mitzuwirken.
b) Neben dem Eigentümer werden im Kontoeröffnungsantrag als Einzelverfügungsbefugte folgende Personen genannt:
c) abschlie- ßend verfügungsbefugt sind: IBAN BIC Die Gläubigeridentifikationsnummer des Eigentümers lautet: .
db) Soweit die Mieten im Wege der SEPA-Lastschrift bei den Mietern eingezogen werden, verwendet der Verwalter die bereits be- reits vorhandenen Mandatsreferenzen weiter. Ist eine neue Mandatsreferenz zu vergeben, hat er sich an dem bereits vorhande- nen vorhandenen Grundmuster für Referenzen zu orientieren: Der mit dem SEPA- SEPA-Verfahren verbundene Aufwand des Verwalters ist mit der Grundvergütung abgegolten / abgegolten/ wird wie folgt zusätzlich vergütet*:
ec) Kontoauszüge erhalten gesondert der Eigentümer und der Verwalter;.
f) Das Konto wird bis auf weiteres geführt bei IBAN BIC ;
gd) Der Verwalter zieht die Miete ein und überweist den monatlichen Mietüberschuss an den Eigentümer jeweils zum 10. eines Monats; der Überschuss ergibt sich nach Abzug eines monatlichen Einbehaltes für die laufende Bewirtschaftung in Höhe von sowie der fälligen Verwaltervergütung. Zudem muss das Konto für die Verwaltung des Ob- jektes eine stets verfügbare Rücklage für dringende Fälle, in denen eine Anforderung der erforderlichen Gelder nicht mehr rechtzeitig möglich wäre, in Höhe von aufweisen. Bei Unterschreitung wegen er- forderlicher Entnahmen ist das Konto durch den Eigentümer aufzufüllen.
he) Die laufende Bewirtschaftung umfasst die Erfüllung der laufenden Versicherungs-, Wartungs- und Dienstleistungsverträge ⬜ sowie die Zahlung der laufenden Beitragsschulden an die Wohnungseigentümergemeinschaft (Hausgeld). Rechnun- gen, die dem Eigentümer direkt zugesandt werden, wie Steuerbescheide, Begleichungen von laufenden Darlehen, etc. werden durch den Eigentümer direkt beglichen. Oder – Auswahl treffen: * ⬜ Der übrige Zahlungsverkehr, wie Grundsteuer und nicht umlagefähige Kosten sowie Beitragszahlungen an die Woh- nungseigentümergemeinschaft, erfolgt durch den Eigentümer über ein auf seinen Namen lautendes Konto.
f) Lässt der Mieter oder dessen Kreditinstitut im Rahmen des Lastschriftverfahrens die Miete zur Rücklastschrift kommen, wurde der Mietüberschuss aber bereits an den Eigentümer ausgeschüttet, so kann der Verwalter ist ohne Zustimmung des Eigentümers zur Kreditaufnahme nicht berechtigt;die Ausschüttung um- gehend vom Eigentümer zurückfordern.
i) Bewirken der Zahlungen an Dritte, ggf. auch nach Anweisung des Eigentümers und, soweit möglich, unter Nutzung etwa gewährter Skonti; zulässig ist die Erteilung von SEPA-Basislastschriftmandaten und von Daueraufträgen;
jg) Der Verwalter vereinbart mit dem Vermieter die in Betracht kommenden Möglichkeiten zur Xxxx einer Kautionsform gemäß § 551 BGB.. Der Vermieter führt zudem ein Kautionskonto für Barkautionen, für das abschließend verfügungsbe- fugt sind: IBAN BIC Nicht verpflichtet ist der Verwalter zur Mitwirkung bei Steuererklärungen. Sofern der Eigentümer dies dennoch wünscht, erhält der Verwalter eine gesonderte Vergütung nach Aufwand und Stundensatz (VV) zur Vorbereitung der Umsatzsteuer- Voranmeldungen zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen; Vorbereitung der Jahresumsatzsteuererklärungen usw. Grundsätzlich werden ausschließlich folgende steuerliche Leistungen erbracht: Ausweis des Anteils nach § 35 a EStG in den Betriebskostenab- rechnungen, Kosten:
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Samples: Verwaltervertrag