Common use of Zahlungsverkehr Clause in Contracts

Zahlungsverkehr. Tages- und Festgeldkonten dienen nicht der Abwicklung von Zahlungsverkehr (siehe Punkt II.1 und III.1.3. dieser Geschäftsbedingungen). Von Tagesgeldkonten können jedoch Guthaben auf das jeweilige Referenzkonto und von diesem sowie von sonstigen innerhalb des SEPA- Raums geführten Girokonten auf Tagesgeldkonten überwiesen werden. Auch sind bankinterne Eigenüberträge zwischen Tages- und Festgeldkonten desselben KONTOINHABERS möglich (siehe Punkt II.1. und III.4. dieser Geschäftsbedingungen). Für diese Transaktionen (in der Folge gemeinsam als „Zahlungsaufträge“ bezeichnet) gelten nachstehende Regelungen:

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