Zahlungsverzug. Wird die Prämie nicht termingerecht entrichtet, so erfolgt durch elipsLife eine schriftliche (oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht) Mahnung, die ausstehenden Prämien zuzüglich Mahnspesen in der Höhe von CHF 50 innert einer Frist von 14 Tagen (Schweiz) resp. 4 Wochen (Liechtenstein) zu bezahlen. Die Mahnung macht den Versicherungsnehmer auf die Folgen der Nichterfüllung der Zahlungspflicht aufmerksam. Erfolgt trotz Mahnung bis Ablauf der Mahnfrist keine Zahlung, ruht die Leistungspflicht ab Ablauf der Mahnfrist bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Prämien samt Zinsen. Für Leistungsfälle, die während des Ruhens der Leistungspflicht eintreten, besteht auch bei nachträglicher Bezahlung der rückständigen Prämie kein Leistungsanspruch. Wird die ausstehende Prämie nicht innert zweier Monate nach Ab- lauf der Mahnfrist rechtlich eingefordert, erlischt der Versicherungsvertrag.
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Zahlungsverzug. Wird die Prämie Prämienzahlungspflicht des Versicherungsnehmers auch innert Nachfrist von 30 Tagen nicht termingerecht entrichteterfüllt, so erfolgt durch elipsLife eine schriftliche (oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht) Mahnung, die ausstehenden Prämien zuzüglich Mahnspesen in der Höhe von CHF 50 innert einer Frist von 14 Tagen (Schweiz) resp. 4 Wochen (Liechtenstein) zu bezahlen. Die Mahnung macht den Versicherungsnehmer auf die Folgen der Nichterfüllung Nichter- füllung der Zahlungspflicht aufmerksam. Erfolgt trotz Mahnung bis Ablauf der Mahnfrist keine Zahlung, ruht die Leistungspflicht Leis- tungspflicht ab Ablauf der Mahnfrist bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Prämien samt Zinsen. Für Leistungsfälle, die während des Ruhens der Leistungspflicht eintreten, besteht auch bei nachträglicher Bezahlung der rückständigen Prämie kein Leistungsanspruch. Wird die ausstehende Prämie nicht innert zweier Monate nach Ab- lauf der Mahnfrist rechtlich eingefordert, erlischt der Versicherungsvertrag.
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Zahlungsverzug. Wird die Prämie Prämienzahlungspflicht des Versicherungsnehmers auch innert Nachfrist von 30 Tagen nicht termingerecht entrichteterfüllt, so erfolgt durch elipsLife eine schriftliche (oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht) Mahnung, die ausstehenden Prämien zuzüglich Mahnspesen in der Höhe von CHF 50 innert einer Frist von 14 Tagen (Schweiz) resp. 4 Wochen (Liechtenstein) zu bezahlen. Die Mahnung macht den Versicherungsnehmer auf die Folgen der Nichterfüllung Nichter- füllung der Zahlungspflicht aufmerksam. Erfolgt trotz Mahnung bis Ablauf der Mahnfrist keine Zahlung, ruht die Leistungspflicht Leis- tungspflicht ab Ablauf der Mahnfrist bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Prämien samt ZinsenZinsen und Ver- waltungskosten. Für Leistungsfälle, die während des Ruhens der Leistungspflicht eintreten, besteht auch bei nachträglicher Bezahlung der rückständigen Prämie kein Leistungsanspruch. Wird die ausstehende Prämie nicht innert zweier Monate nach Ab- lauf der Mahnfrist rechtlich eingefordert, erlischt der Versicherungsvertrag.
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Zahlungsverzug. Wird die Prämie nicht termingerecht entrichtet, so erfolgt durch elipsLife eine schriftliche (oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht) Mahnung, die ausstehenden Prämien zuzüglich Mahnspesen in der Höhe von CHF 50 innert einer Frist von 14 Tagen (Schweiz) resp. 4 Wochen (Liechtenstein) zu bezahlen. Die Mahnung macht den Versicherungsnehmer auf die Folgen der Nichterfüllung der Zahlungspflicht aufmerksam. Erfolgt trotz Mahnung bis Ablauf der Mahnfrist keine Zahlung, ruht die Leistungspflicht ab Ablauf der Mahnfrist bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Prämien samt ZinsenZinsen und Verwaltungskosten. Für Leistungsfälle, die während des Ruhens der Leistungspflicht eintreten, besteht auch bei nachträglicher Bezahlung der rückständigen Prämie kein Leistungsanspruch. Wird die ausstehende Prämie nicht innert zweier Monate nach Ab- lauf der Mahnfrist rechtlich eingefordert, erlischt der Versicherungsvertrag.
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Zahlungsverzug. Wird die Prämie nicht termingerecht entrichtet, so erfolgt durch elipsLife eine schriftliche (oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht) Mahnung, die ausstehenden Prämien zuzüglich Mahnspesen in der Höhe von CHF 50 innert einer Frist von 14 Tagen (Schweiz) resp. 4 Wochen (Liechtenstein) zu bezahlen. Die Mahnung macht den Versicherungsnehmer auf die Folgen der Nichterfüllung der Zahlungspflicht Zah- lungspflicht aufmerksam. Erfolgt trotz Mahnung bis Ablauf der Mahnfrist keine Zahlung, ruht die Leistungspflicht ab Ablauf Ab- lauf der Mahnfrist bis zur vollständigen Bezahlung der ausstehenden Prämien samt Zinsen. Für Leistungsfälle, die während des Ruhens der Leistungspflicht eintreten, besteht auch bei nachträglicher Bezahlung der rückständigen Prämie kein Leistungsanspruch. Wird die ausstehende Prämie nicht innert zweier Monate nach Ab- lauf der Mahnfrist rechtlich eingefordert, erlischt der Versicherungsvertrag.
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