Zahlungsweise. Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Bezahlung erfolgt spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der von ihr benannten Abrechnungsstelle, unabhängig von später erhobenen Beanstandungen. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.
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Samples: Rahmenvertrag Über Die Pflegerische Versorgung in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Rahmenvertrag Über Die Pflegerische Versorgung in Einrichtungen Der Teilstationären Pflege
Zahlungsweise. Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Bezahlung Be- zahlung der Rechnungen erfolgt spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der von ihr benannten Abrechnungsstelle, unabhängig von später erhobenen Beanstandungen. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungserbringung Leistungs- erbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung, Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung
Zahlungsweise. Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt spätestens innerhalb von 21 28 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der von ihr benannten Abrechnungsstelle, unabhängig von später erhobenen Beanstandungen. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.,
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Samples: Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung
Zahlungsweise. Der dem pflegebedürftigen Menschen zustehende Leistungsbetrag ist von seiner Pflegekasse mit befreiender Wirkung unmittelbar an die Tagespflegeeinrichtung zu zahlen. Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt monatlichvon den Pflegekassen zu zahlenden Leistungsbeträge sind 14 Tage, spätestens jedoch 21 Tage nach Rechnungseingang zu zahlen. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Bezahlung erfolgt spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der von ihr benannten Abrechnungsstelle, unabhängig von später erhobenen Beanstandungen. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Teilstationären Pflege (Tagespflege)
Zahlungsweise. Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der einer von ihr benannten Abrechnungsstelle, unabhängig von später erhobenen Beanstandungen. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurdewird. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung Zahlung verweigern. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach Erbringung der einzelnen Leistung.
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Samples: Versorgungsvertrag
Zahlungsweise. Die Abrechnung Bezahlung der Pflegeleistungen Rechnung erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Bezahlung erfolgt spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der von ihr benannten Abrechnungsstelle, unabhängig von später erhobenen Beanstandungen. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist Zeit dem Geldinstitut erteilt wurde. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung Zahlung verweigern.
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Samples: Vertrag Über Die Versorgung Der Versicherten Mit Zum Verbrauch Bestimmten Pflegehilfsmitteln
Zahlungsweise. Die Abrechnung der Pflegeleistungen Leistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der einer von ihr benannten Abrechnungsstelle, unabhängig von später erhobenen Beanstandungen. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Beanstandete Rechnungen (§ 17), die in Teilen unstrittig sind, sind insoweit zu begleichen. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungserbringung Leistungs-erbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung
Zahlungsweise. Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt spätestens innerhalb von 21 28 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der von ihr der Pflegekasse benannten Abrechnungsstelle, unabhängig von später erhobenen Beanstandungen. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Pflegerischen Versorgung in Der Kurzzeitpflege
Zahlungsweise. Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 21 Tagen 17 Kalendertagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der von ihr der Pflegekasse benannten Abrechnungsstelle, unabhängig von später erhobenen Beanstandungen. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung
Zahlungsweise. Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse dem jeweiligen Kostenträger oder einer von ihr ihm benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt spätestens hinsichtlich des unstrittigen Zahlungsbetrages spätes- tens innerhalb von 21 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse dem Kostenträger oder der von ihr dem Kos- tenträger benannten Abrechnungsstelle, unabhängig von später erhobenen Beanstandungen. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse der Kostenträger die Bezahlung verweigern.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung
Zahlungsweise. Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureicheneinzurei- chen. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt spätestens innerhalb von 21 Tagen Ta- gen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der von ihr benannten Abrechnungsstelle, unabhängig von später erhobenen BeanstandungenAbrech- nungsstelle. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Sollten Rechnungen Rech- nungen später als 12 Monate nach Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.
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Samples: R a H M E N v E R T R a G
Zahlungsweise. Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt spätestens innerhalb von 21 14 Tagen nach Eingang Ein- gang bei der Pflegekasse oder der von ihr der Pflegekasse benannten Abrechnungsstelle, unabhängig von später erhobenen BeanstandungenAbrechnungs- stelle. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Die Zahlungen erfolgen vor- behaltlich der Beanstandungen gemäß § 16 dieser Rahmenvereinbarung. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.
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Samples: Rahmenvertrag Über Die Ambulante Pflegerische Versorgung
Zahlungsweise. Die Abrechnung der Pflegeleistungen Leistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der einer von ihr benannten Abrechnungsstelle, unabhängig von später erhobenen Beanstandungen. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Beanstandete Rechnungen (§ 17), die in Teilen unstrittig sind, sind insoweit zu begleichen. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.
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Samples: Rahmenvertrag Zur Ambulanten Pflegerischen Versorgung
Zahlungsweise. Die Abrechnung der Pflegeleistungen erfolgt monatlich. Die Rechnungen sind bei der Pflegekasse oder einer von ihr benannten Abrechnungsstelle einzureichen. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt spätestens innerhalb von 21 28 Tagen nach Eingang bei der Pflegekasse oder der von ihr benannten Abrechnungsstelle, unabhängig von später erhobenen Beanstandungen. Bei Zahlung durch Überweisung gilt die Frist als gewahrt, wenn der Auftrag innerhalb dieser Frist dem Geldinstitut erteilt wurde. Sollten Rechnungen später als 12 Monate nach Leistungserbringung eingereicht werden, kann die Pflegekasse die Bezahlung verweigern.
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