Zahnbehandlung. 2.1.1 Als Zahnbehandlung gelten: − Wurzelbehandlungen und Wurzelspitzenresektionen, − Kunststofffüllungen, − zahnprophylaktische Leistungen (z. B. professionelle Zahnreinigung, Fluoridierung, Fissurenversiegelung), − Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums, − Leistungen zur Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen, die nicht im Zusammenhang mit einer kieferorthopädischen Behandlung stehen, einschließlich der damit verbundenen zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien.
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