Zahnbehandlung. Zu 100% erstattungsfähig sind die Aufwendungen für folgende konservierende, chirurgische und parodonto- logische Leistungen einschließlich der zugehörigen Material- und Laborkosten, soweit sie der Zahnarzt nicht im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versor- gung bzw. der Heilfürsorge erbringen kann: INTER Krankenversicherung AG Seite 2 Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für Auf- bissbehelfe und Schienen, wenn diese im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung notwendig sind.
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Zahnbehandlung. Zu 100% erstattungsfähig sind die Aufwendungen für folgende konservierende, chirurgische und parodonto- logische Leistungen einschließlich der zugehörigen Material- und Laborkosten, soweit sie der Zahnarzt nicht im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versor- gung bzw. der Heilfürsorge erbringen kann: INTER Krankenversicherung AG Seite 2 Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für Auf- bissbehelfe und Schienen, wenn diese im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung notwendig sind.INTER Krankenversicherung aG Seite 2
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