Zeiterfassung. (1) Für die nachvollziehbare Erfassung der Anwesenheitszeiten und der Absenzen mit Entgeltanspruch sind vom Arbeitgeber die für die Zeitaufzeichnung erforderlichen Vorkehrungen sicherzustellen.
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Samples: www.programmierfabrik.at, www.lvs-eder.at, www.wko.at
Zeiterfassung. (1) Für die nachvollziehbare Erfassung der Anwesenheitszeiten und der Absenzen mit Entgeltanspruch sind vom Arbeitgeber Dienstgeber die für die Zeitaufzeichnung erforderlichen Vorkehrungen sicherzustellen.
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Samples: s89e287ac6d6d5119.jimcontent.com, amd.co.at
Zeiterfassung. (1) Für die nachvollziehbare Erfassung der Anwesenheitszeiten und der Absenzen mit Entgeltanspruch sind vom Arbeitgeber Dienstgeber die für die Zeitaufzeichnung Zeit- aufzeichnung erforderlichen Vorkehrungen sicherzustellen.
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Samples: www.ubit-stmk.at