Common use of Zielsetzung und Geltungsbereich Clause in Contracts

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtli- chen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festle- gungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grund- lage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Pro- zessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselpro- zess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertrag geregelt. 1.2. Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen Bestimmungen und wird durch einen Technischen Anhang ergänzt. 1.3. Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionen ergeben.

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Samples: Lieferantenrahmenvertrag Gas

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtli- chen rechtlichen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung „Netznutzungsabrechnung“ mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festle- gungen Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grund- lage Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen Mitteilun- gen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Pro- zessbeschreibungen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselpro- zess Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertrag geregeltgere- gelt und nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. 1.2. 1.2 Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen rechtlichen Bestimmungen und wird durch einen Technischen ei- nen technischen Anhang ergänzt. 1.3. 1.3 Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarung Vereinba- rung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionen Transak- tionen ergeben.

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Samples: Edi Agreement

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. 1.1 Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtli- chen Bedingungen rechtlichen Be- dingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festle- gungen Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grund- lage Grundlage dieser Festlegungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Pro- zessbeschreibungen Prozess- beschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselpro- zess Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich aus- schließlich im Lieferantenrahmenvertrag geregelt. 1.2. BDEW Mustervertrag Stand: 27. April 2012 Stadtwerke Herborn GmbH Seite 1 von 8 Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen Bestimmungen und wird durch einen Technischen Anhang die Anlagen 1-3 ergänzt. 1.3. 1.3 Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarung Verein- barung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionen ergeben.

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Samples: Edi Agreement

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtli- chen Bedingungen rechtlichen Bedingun- gen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI-Electronic Data Interchange) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festle- gungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der automati- sierte Datenaustausch erfolgt auf der Grund- lage dieser Grundlage der einschlägigen Festlegungen der Bundesnetz- agentur (BNetzA) in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen Mittei- lungen der BNetzA und den gültigen Nachrichten- und Pro- zessbeschreibungen Prozessbeschreibungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselpro- zess ist ausschließlich im Lieferantenrahmenvertrag geregeltFür die Datenübertragung sind die aktuell gültigen EDI@Energy-Dokumente zu verwen- den. 1.2. Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen rechtlichen Bestimmungen und wird durch einen Technischen Anhang die Anwendung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenaustausch, die in den EDI@Energy-Dokumenten „Allgemeine Festlegungen“ und „Regelungen zum Übertragungsweg“ in der jeweils gültigen Fassung geregelt sind, ergänzt. 1.3. Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionen ergeben.

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Samples: Edi Agreement

Zielsetzung und Geltungsbereich. 1.1. Die "EDI-Vereinbarung", nachfolgend "die Vereinbarung" genannt, legt die rechtli- chen Bedingungen und Vorschriften fest, denen die Parteien bei der Abwicklung von Transaktionen im Rahmen des Geschäftsprozesses Netznutzungsabrechnung mit Hilfe des elektronischen Datenaustausches (EDI) unterliegen. Hinsichtlich des automatisierten Datenaustauschs auto- matisierten Datenaustausches hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festle- gungen Festlegungen zu einheitlichen Geschäftsprozessen und Datenformaten für Strom (GPKE) und Gas (GeLi Gas) getroffen. Der Datenaustausch erfolgt auf der Grund- lage Grundlage dieser Festlegungen Festle- gung in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den entsprechenden Mitteilungen Mittei- lungen der BNetzA Bundesnetzagentur und den gültigen Nachrichten- und Pro- zessbeschreibungen Prozessbeschrei- bungen zu den festgelegten Formaten. Der Lieferantenwechselpro- zess Lieferantenwechselprozess ist ausschließlich aus- schließlich im Lieferantenrahmenvertrag geregelt. 1.2. Die Vereinbarung besteht aus den nachfolgenden Rechtlichen rechtlichen Bestimmungen und wird durch einen Technischen technischen Anhang ergänzt. 1.3. Sofern die Parteien nicht anderweitig übereinkommen, regeln die Bestimmungen der Vereinbarung nicht die vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus den über EDI abgewickelten Transaktionen ab- gewickelten Trankaktionen ergeben.

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Samples: Edi Vereinbarung