Zuordnung Zur Sphäre Der Vertragspartner Musterklauseln

Zuordnung Zur Sphäre Der Vertragspartner. (es gilt Punkt 7.2 ÖNORM B 2118 unverändert)
Zuordnung Zur Sphäre Der Vertragspartner. Unter Punkt 7.2 der Ö-Norm A 2060:09 wird die Zuordnung zur Sphäre der Vertragspartner geregelt. Geringfügige Abänderungen der Ö-Norm-Texte sind erforderlich, beschränken sich aber ausschließlich auf die Anpassung von Begriffen, wie sie in der geistigen Dienstleistung verfestigt sind. Die Zuordnung der Sphäre der Vertragspartner wurde ebenfalls im Detail in Kapitel 3.2
Zuordnung Zur Sphäre Der Vertragspartner. Ergänzend zu Punkt 7.2.1 und 7.2.2 wird vereinbart: Beschaffungsschwierigkeiten berechtigen den Auftragnehmer nicht, Mehrkosten oder Bauzeitverlängerung zu verlangen. Der Auftragnehmer hat jedenfalls sicherzustellen, dass die notwendigen Materialien sowie Gerätschaften und die notwendige Anzahl an Mitarbeitern so rechtzeitig bereitgestellt werden, sodass die erforderlichen Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden können Punkt 7.2.1 (1) und Punkt 7.2.1 (2) gelten nicht. Anpassung der Leistungsfrist und/oder des Entgelts Ergänzend zu Punkt 7.3 und Punkt 7.4.1 wird vereinbart: Zusätzliche Leistungen werden nur vergütet, wenn der Auftragnehmer vor Ausführung der Leistungen ein Zusatzangebot gelegt hat und dieses schriftlich angenommen wurde. Hiefür gelten die Bedingungen des Hauptauftrages. Zusatzleistungen müssen vor Ausführung schriftlich so zeitgerecht angeboten werden, dass der Baufortschritt nicht behindert wird. Abweichend zu Punkt 7.4.4 wird vereinbart: Mengenminderungen berechtigen den Auftragnehmer nicht zur Anpassung des Einheitspreises. Anstatt Punkt 7.4.5 wird vereinbart: Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, Teile der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen oder die Gesamtleistung entfallen zu lassen. Im Falle des Entfalls von Teilen der Leistung oder der Gesamtleistung gebührt dem Auftragnehmer für die von ihm nicht erbrachten Teile der Leistung kein Entgelt, Aufwands- oder Schadenersatz. Ansprüche nach § 1168 ABGB oder aufgrund sonstiger Anspruchsgrundlagen sind ausgeschlossen. Die vom Auftragnehmer bis zum Zeitpunkt des Entfalls der Gesamtleistung erbrachten Leistungen sind ihm vertragsgemäß abzugelten.
Zuordnung Zur Sphäre Der Vertragspartner. Der AN hat vor Ablauf der Angebotsfrist sämtliche ihm zumutbaren Prüfungen (insb. des Baugrundes, des Bestands im Allgemeinen, vorhandener Vorleistungen Dritter, der offen gelegten Pläne und weiterer Unterlagen) vorzunehmen. Nachträglich festgestellte Abweichungen, die für den AN bei sorgfältiger und zumutbarer Überprüfung erkennbar gewesen wären und auf die der AN im Zuge seiner vor Ablauf der Angebotsfrist durchzuführenden Überprüfung nicht hingewiesen hat, fallen in seine Sphäre und führen zu keinem Anspruch auf Mehrkosten und/oder Bauzeitverlängerung. Daraus resultierende Risiken sind mit den vereinbarten Preisen abgegolten. Ebensolches gilt für Leistungsabweichungen, die durch Umstände verursacht wurden, die vor Ablauf der Angebotsfrist durch den AN bei sorgfältiger und zumutbarer Überprüfung vorhersehbar gewesen wären.
Zuordnung Zur Sphäre Der Vertragspartner. 19.3.1 Zuordnung zur Sphäre des AG
Zuordnung Zur Sphäre Der Vertragspartner. 9.1 Alle vom AG zur Verfügung gestellten Informationen bzw. Dokumente (z.B. Ausschreibungs-, Ausführungsun- terlagen), eine verzögerte Auftragserteilung, beigestellte Stoffe (z.B. Baugrund, Materialien, Vorleistungen) und Anordnungen (z.B. Leistungsänderungen, Weisungen) sind der Sphäre des AG zugeordnet. Die Prüf- und Warnpflicht des AN bleibt davon unberührt. Der Sphäre des AG werden außerdem Ereignisse zugeordnet, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und vom AN nicht in zumutbarer Weise abgewendet werden können. Das sind insbeson- dere:
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

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