Zusammenarbeit der Vertragspartner Musterklauseln

Zusammenarbeit der Vertragspartner. Ansprechpartner der Vertragsparteien sind ausschließlich die im Vertrag benannten verantwortlichen Ansprechpartner. Der Auftraggeber wird Xxxxxxx wegen der zu erbringenden Dienstleistung ausschließlich dem vom Auftragnehmer benannten verantwortlichen Ansprechpartner übermitteln und den übrigen vom Auftragnehmer eingesetzten Personen keine Weisungen erteilen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch soweit sie Leistungen in dessen Räumen erbringen.
Zusammenarbeit der Vertragspartner. 2.1 Der Kunde teilt seine fachlichen und funktionalen Anforderungen an die Software dem Anbieter vollständig und detailliert mit und übergibt dem Anbieter rechtzeitig alle für die Erstellung der Software benötigten Unterlagen, Informationen und Daten. Dazu gehört auch die Beschreibung praxisgerechter und geeigneter Testfälle und -daten für die Beschaffenheitsprüfung (Ziffer 7.1).
Zusammenarbeit der Vertragspartner. 1. Zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes arbeiten die Vertragspartner eng zusammen und informieren sich gegenseitig über den Stand und die Entwicklung der vertraglichen Leistungen sowie über die dabei auftretenden Probleme.
Zusammenarbeit der Vertragspartner. 1.1 INTERPORT REAL wird die vereinbarten Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: Leistungen) sorgfältig und termingerecht und mit eigenem Personal durchführen. INTERPORT REAL ist jedoch berechtigt, Subunternehmen einzusetzen.
Zusammenarbeit der Vertragspartner. 2.1 Die Ansprechpartner (Ziffer 2.1 der AV AKI) haben die mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen und für notwendige Informationen zur Verfügung zu stehen. Die Entscheidungen der Ansprechpartner sind zu dokumentieren.
Zusammenarbeit der Vertragspartner. 2.1 Der Kunde teilt seine fachlichen und funktionalen Anforderungen an die Software dem Anbieter vollstän- dig und detailliert mit und übergibt dem Anbieter rechtzeitig alle für die Erstellung der Software benötig- ten Unterlagen, Informationen und Daten. Dazu gehört auch die Beschreibung praxisgerechter und geeigneter Testfälle und -daten für die Beschaffenheitsprüfung (Ziffer 7.1). 2.2 Die Leistungsbeschreibung gibt die geschuldete Beschaffenheit der Software abschließend wieder. Än- derungen der Leistungsbeschreibung erfolgen nur ge- mäß Ziffer 3. Der Anbieter erbringt Analyse-, Planungs- und Beratungsleistungen auch im Zusammenhang mit der Leistungsbeschreibung nur auf Grundlage eines gesonderten Vertrages gegen gesonderte Vergütung (siehe auch Ziffer 1.5). 2.3 Der Anbieter hat den vom Kunden als Ansprech- partner (Ziffer 2.1 der AV Bitkom) benannten Projekt- leiter einzuschalten, soweit die Durchführung des Ver- trages dies erfordert. Die Entscheidungen der An- sprechpartner sind schriftlich festzuhalten. 2.4 Ein Anspruch des Kunden auf Leistungserbringung bei ihm besteht nicht. 2. Collaboration of the Parties 2.1 The Customer shall inform the Provider of the tech- nical and functional requirements for the software in full and in detail and hand over to the Provider in good time all documents, information and data required for the creation of the software. This shall also include the description of practical and suitable test cases and data for the consistency check (Section 7.1). 2.2 The service specification shall present the owed nature (properties) of the software exhaustively. Modi- fications to the service specification shall only be made in accordance with Section 3. The Provider shall provide analysis, planning and consulting services also in con- nection with the service specification only on the basis of a separate agreement in return for separate remu- neration (see also Section 1.5). 2.3 The Provider shall involve the project manager des- ignated by the Customer as the contact person (Sec- tion 2.1 of Bitkom’s GCTC (AV Bitkom)), insofar as re- quired for the fulfilment of the Agreement. The deci- sions of the contact persons shall be noted in writing. 2.4 The Customer shall have no claim to service provi- sion on site, i.e. at the Customer’s premises. Vertragsbedingungen des Bitkom für die Erstellung von Software - VES Bitkom - (VES Bitkom, Version 2.1) Own translation of Terms and Conditions of Bitkom for the Development of Software The o...
Zusammenarbeit der Vertragspartner. 2.1 Die Ansprechpartner (Ziffer 2.1 der AV GLUT BERLIN UG & CO. KG) haben die mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen und für notwendige Informationen zur Verfügung zu stehen. Die Entscheidungen der Ansprechpartner sind zu dokumentieren.
Zusammenarbeit der Vertragspartner a) Der Der Auftraggeber teilt seine fachlichen und funktionalen Anfor- derungen an die Software Telution vollständig und detailliert mit und übergibt rechtzeitig alle für die Erstellung der Software benö- tigten Unterlagen, Informationen und Daten. Dazu gehört auch die Beschreibung praxisgerechter und geeigneter Testfälle und -daten für die Beschaffenheitsprüfung (Ziffer 7 a).
Zusammenarbeit der Vertragspartner. Die Vertragspartner tauschen regelmässig Informationen aus über Massnahmen von personalpoli- tischer Tragweite (z.B. wirtschaftliche Situation, Betriebsergebnis, Umstrukturierungen, Rationali- sierungsmassnahmen, Fusion etc.).
Zusammenarbeit der Vertragspartner. Die Abwicklung über die „Ansprechpartner“