Common use of Zusammenfassung Clause in Contracts

Zusammenfassung. Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A – E gegliedert und nummeriert (A.1 – E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, ist die Nummerierung zum Teil nicht durchgängig und es kann zu Lücken kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punkts keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung der Schlüsselinformation und den Hinweis "Nicht anwendbar".

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Samples: assets.ctfassets.net, daten.comdirect.de, assets.ctfassets.net

Zusammenfassung. Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichtengeforderten Angaben, den sogenannten "Punkten"die als „Punkte“ bezeichnet werden. Diese Punkte sind in werden nummeriert und den nachfolgenden Abschnitten A bis E gegliedert und nummeriert zugeordnet (A.1 – E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in für eine Zusammenfassung für diese hinsichtlich dieser Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen dieser Art von Emittentin vorgeschrieben sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen verpflichtend anzugeben sind, ist die Nummerierung zum Teil nicht durchgängig und es kann zu Lücken kommensich eine lückenhafte Aufzählungsreihenfolge ergeben. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art der Wertpapiere und des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die ein bestimmter Punkt als Bestandteil der Zusammenfassung aufgenommen werden mussvorgeschrieben ist, ist kann es möglichvorkommen, dass bezüglich dieses Punkts für den betreffenden Punkt keine relevante Information zu geben istrelevanten Informationen vorliegen. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung der Schlüsselinformation und den Hinweis "Nicht anwendbar"des Punkts mit dem Vermerk „entfällt“.

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Zusammenfassung. Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A – E gegliedert und nummeriert (A.1 – E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, ist die Nummerierung zum Teil nicht durchgängig und es kann zu Lücken kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung Zusam- menfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punkts keine relevante Information In- formation zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung der Schlüsselinformation und den Hinweis "Nicht anwendbarEntfällt".

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Samples: dl.bourse.lu