Zusammenfassung. Mit dem Beschluss, bis 2035 klimaneutral zu werden, erkennt die Stadt Ludwigsburg die Dringlichkeit der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität an. Das für Deutschland verbleibende „Budget“ zum Ausstoß von Treibhausgasen ist durch die geringen Fortschritte der vergangenen Jahre nur noch sehr knapp. Auf Ludwigsburg heruntergebrochen umfasst es bei einem „Weiter wie bisher“ nur noch wenige Jahre. Gleichzeitig stecken zahlreiche Chancen im Klimaschutz, sei es beim Schutz der Biodiversität, der Weiterentwicklung als Wirtschaftsstandort oder der öffentlichen Gesundheit. Erfolgreicher Klimaschutz schützt vor unkontrollierbar schnellen Veränderungen, schafft Energieunabhängigkeit und Investitionssicherheit. Das 2019 erstellte integrierte Klimaschutz- und Energiekonzept muss hinsichtlich des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 aktualisiert werden. Vor diesem Hintergrund wurde im August 2022 die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V. beauftragt, ein Klimaneutralitätskonzept für und mit der Stadt Ludwigsburg zu erarbeiten. Das Konzept zeigt auf, wie die Stadt Ludwigsburg die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreicht. Dafür wird ein konkreter Handlungsrahmen gesetzt, der die Optionen zur Zielerreichung aufzeigt und priorisiert. Notwendige Anpassungen der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung auf politischer Ebene werden aufgezeigt. In Kapitel 5 erfolgen eine Evaluation und eine Analyse der Wirksamkeit der im integrierten Klimaschutz- und Energiekonzept (iKEK) aus dem Jahr 2019 vorgeschlagenen Maßnahmen. Anschließend werden auf dieser Basis in Kapitel 6 neue Maßnahmen entwickelt und bestehende Maßnahmen weiterentwickelt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf bisher wenig erprobten und deutlich beschleunigend wirkenden Maßnahmen. Kapitel 4 beschreibt den Zusammenhang zwischen notwendigen Treibhausgas- Reduktionspfaden und den neu entwickelten Maßnahmen. Außerdem wurde ein Monitoringkonzept entwickelt und die finanziellen Auswirkungen überschlägig abgeschätzt (Kapitel 7 und 8). Eine besondere Wichtigkeit wird in Kapitel 9 der Kommunikation und öffentlichkeitswirksamen Verbreitung der geplanten Maßnahmen beigemessen, inklusive Einbeziehung der Bürger:innenschaft und der Schlüsselakteur:innen.
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Samples: Klimaneutralitätskonzept, Klimaneutralitätskonzept 2035
Zusammenfassung. Mit dem Beschluss, bis 2035 klimaneutral zu werden, erkennt die Stadt Ludwigsburg die Dringlichkeit Abschnitt a) Einleitung mit Warnhinweisen Datum der Klimakrise Billigung des Prospekts: 2. September 2020 Warnhinweise: Diese Zusammenfassung sollte als Aufgabe von höchster Priorität an. Das für Deutschland verbleibende „Budget“ zum Ausstoß von Treibhausgasen ist durch die geringen Fortschritte der vergangenen Jahre nur noch sehr knapp. Auf Ludwigsburg heruntergebrochen umfasst es bei einem „Weiter wie bisher“ nur noch wenige Jahre. Gleichzeitig stecken zahlreiche Chancen im Klimaschutz, sei es beim Schutz der Biodiversität, der Weiterentwicklung als Wirtschaftsstandort oder der öffentlichen Gesundheit. Erfolgreicher Klimaschutz schützt vor unkontrollierbar schnellen Veränderungen, schafft Energieunabhängigkeit und Investitionssicherheit. Das 2019 erstellte integrierte Klimaschutz- und Energiekonzept muss hinsichtlich des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 aktualisiert Prospekteinleitung verstanden werden. Vor diesem Hintergrund wurde im August 2022 Der Anleger sollte sich bei jeder Entscheidung, in die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V. beauftragtAngebotenen Wertpapiere zu investieren, ein Klimaneutralitätskonzept für auf den Prospekt als Ganzes stützen und mit der Stadt Ludwigsburg zu erarbeitensich darüber bewusst sein, dass er das gesamte oder einen Teil des angelegten Kapitals verlieren könnte. Das Konzept zeigt aufFür den Fall, wie die Stadt Ludwigsburg die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreicht. Dafür wird ein konkreter Handlungsrahmen gesetzt, der die Optionen zur Zielerreichung aufzeigt und priorisiert. Notwendige Anpassungen der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung auf politischer Ebene werden aufgezeigt. In Kapitel 5 erfolgen eine Evaluation und eine Analyse der Wirksamkeit dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der im integrierten Klimaschutz- Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht wer- den, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Pros- pekts zu tragen haben. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und Energiekonzept (iKEKübermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht die Basisinformatio- nen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden.
Abschnitt b) aus dem Jahr 2019 vorgeschlagenen MaßnahmenBasisinformationen über die Emittentin Wer ist Emittentin der Wertpapiere?
1 Die Angaben auf der Internetseite sind nicht Teil des Prospekts, sofern diese nicht mittels Verweises in den Prospekt aufgenommen wurden. Anschließend werden auf dieser Basis in Kapitel 6 neue Maßnahmen entwickelt und bestehende Maßnahmen weiterentwickelt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf bisher wenig erprobten und deutlich beschleunigend wirkenden Maßnahmen. Kapitel 4 beschreibt den Zusammenhang zwischen notwendigen Treibhausgas- Reduktionspfaden und den neu entwickelten Maßnahmen. Außerdem wurde ein Monitoringkonzept entwickelt Alleinige Gesellschafterin der Emittentin ist die Karlsberg Holding, die wiederum von der Karlsberg Brauerei KG Xxxxx kontrolliert wird und die finanziellen Auswirkungen überschlägig abgeschätzt somit mittelbar die Emittentin kontrolliert. Die Emittentin und ihre Gesellschafterin, die Karlsberg Holding, haben einen unbefristeten Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Danach ist die Emit- tentin verpflichtet, ihren gesamten Jahresüberschuss an die Karlsberg Holding abzuführen. Die Karlsberg Holding ist verpflichtet, eventuelle Verluste der Emittentin auszugleichen. Die Karlsberg Brauerei-Gruppe ist eine traditionsreiche, familiengeführte Brauereigruppe. Das Unternehmen ver- folgt eine auf Konsumentenbedürfnisse fokussierte Strategie der Entwicklung, Produktion und des Vertriebs eines breiten Sortiments alkoholischer und alkoholfreier Getränkemarken im Handel (Kapitel 7 insb. Lebensmitteleinzelhandel und 8)Getränkefachhandel) sowie im Außer-Haus-Markt (insb. Eine Hotels, Gaststätten, Veranstaltungen). Dabei stehen die strategischen Marken „Karlsberg“ und „MiXery“ mit einem Portfolio an alkoholhaltigen und alkoholfreien Bieren und Biermischgetränken im Fokus. Diese werden begleitet durch ein Sortiment weiterer eigener Marken und Marken von Kooperationspartnern. Ergänzt wird dieses Markengeschäft in begrenztem Umfang durch Lohnproduktion ins- besondere Wichtigkeit wird für internationale Kunden. Die Karlsberg Brauerei-Gruppe teilt sich mit anderen Gesellschaften des Karlsberg-Konzerns Ressourcen, insbesondere im Rahmen sogenannter Shared Services, weiterhin gibt es finan- zielle Verflechtungen und Lieferbeziehungen. Die nachfolgend zusammengefassten Finanzdaten der Emittentin sind den geprüften Jahresabschlüssen und ge- prüften Kapitalflussrechnungen der Emittentin für die zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2019 en- denden Geschäftsjahre sowie dem ungeprüften Zwischenabschluss zum 30. Juni 2020 sowie dem Rechnungswe- sen der Emittentin entnommen oder daraus abgeleitet. Die zuvor genannten Jahresabschlüsse und Kapitalfluss- rechnungen sowie der ungeprüfte Zwischenabschluss wurden in Kapitel 9 Einklang mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften („HGB“) erstellt. Die Werte in den ausgewählten Finanzangaben können aufgrund der Kommunikation Rundungen von den Werten in den vorbezeichneten Abschlüssen geringfügig abweichen. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, einen Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 oder 2019 oder Konzernzwischenabschluss für das zum 30. Juni 2020 endende Halbjahr aufzustellen. Sofern Finanzdaten in den nachstehenden Tabellen als „geprüft“ gekennzeichnet sind, bedeutet dies, dass sie den oben genannten geprüften Jahresabschlüssen oder Kapitalfluss- rechnungen der Emittentin für die zum 31. Dezember 2018 und öffentlichkeitswirksamen Verbreitung 31. Dezember 2019 endenden Geschäftsjahre ent- nommen wurden. Finanzinformationen, die nicht diesen Jahresabschlüssen oder Kapitalflussrechnungen entnom- men wurden, werden in den nachfolgenden Tabellen als „ungeprüft“ bezeichnet. Ergebnis nach Steuern 8.504 4.319 5.549 6.603 Nettofinanzverbindlich- keiten2 (langfristige Verbindlichkeiten plus kurzfristige Schulden abzüglich Barmittel) 49.423 60.105 48.455 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 20.774 17.649 7.242 6.167 Cashflow aus der geplanten Maßnahmen beigemessenFi- nanzierungstätigkeit -6.882 -13.599 -6.163 -8.611 Cashflow aus der In- vestitionstätigkeit -3.897 -5.318 -1.211 -2.827
a) Risiken aus der Abhängigkeit von einzelnen Kunden sowie des Ausfalls von Forderungen gegenüber Xxxxxx.
b) Tatsächliche oder angebliche Produkt- / Produktionsmängel (auch z. B. durch höhere Gewalt) können zu Scha- densersatzansprüchen (z. B. Produkthaftung), inklusive Einbeziehung der Bürger:innenschaft Kosten für die Fehlersuche, Lieferengpässen und/oder Vertrags- strafenzahlungen an Kunden sowie zu einem Reputationsverlust führen.
c) Es besteht das Risiko von Betriebsstörungen oder -unterbrechungen und der Schlüsselakteur:inneneinem damit verbundenen Produkti- onsausfall.
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Samples: Wertpapierprospekt, Wertpapierprospekt
Zusammenfassung. 1. Die europäische und deutsche Postpolitik steht im Jahr 2007 vor wichtigen Weichen- stellungen. Die geplante Aufhebung der noch verbliebenen Monopole im Briefmarkt wird nicht nur Konsequenzen für die Qualität der postalischen Versorgung, sondern auch für die Beschäftigungsbedingungen im Briefsektor haben. Die vorliegende Studie befasst sich vor diesem Hintergrund mit der Frage, ob und in welchem Ausmaß bei den seit der begonnenen Liberalisierung in den Markt eingetretenen neuen Briefdienst- leistern prekäre Beschäftigung - insbesondere in den Dimensionen „Beschäftigungssta- bilität“, „Einkommen“ und „Teilhabe“ - festzustellen ist.
2. Die Problematik eines möglichen liberalisierungsbedingten Prekarisierungsschubs im Briefmarkt wurde in Deutschland bereits in der zweiten Hälfte der 90er Jahre im Zuge der Beratungen zum Postgesetz (PostG) intensiv erörtert. Ihren Niederschlag fand diese Besorgnis vor allem in der so genannten „Sozialklausel“ von § 6 Abs. 3 Nr. 3 PostG. Nach dieser ist die Erteilung einer Lizenz zum Angebot von Briefdienstleistungen dann zu versagen, „wenn … Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die wesentlichen Arbeitsbedingungen, die im lizenzierten Bereich üblich sind, nicht uner- heblich unterschreitet“.
3. Zwischen 1998 und 2005 sind die im Briefmarkt erzielten Umsätze in Deutschland um 3,8% gestiegen; dies entspricht einer sehr moderaten Wachstumsrate von durchschnitt- lich 0,54% pro Jahr. Für die kommenden Jahre wird in der Mehrzahl der Prognosen eine Stagnation, günstigstenfalls jedoch ein äußerst bescheidendes Wachstum des deutschen Briefmarktes erwartet. Im Jahr 2005 entfielen in Deutschland 704 Millionen Euro des gesamten Umsatzes von 10,2 Milliarden Euro auf die in Konkurrenz zur Deutschen Post AG stehenden Lizenznehmer, die ihren Marktanteil damit kontinuierlich von 0,8% in 1998 - dem Jahr des Inkrafttretens des Postgesetzes - auf 6,9% in 2005 steigern konn- ten.
4. Am deutschen Briefmarkt lassen sich neben der Deutschen Post AG derzeit drei ver- schiedene Akteursgruppen ausmachen: - Tochtergesellschaften ausländischer Postunternehmen (z.B. TNT), - Tochtergesellschaften von Zeitungsverlagen (z.B. PIN Group), - unabhängig operierende Briefdienstleister (z.B. Jurex). Im Vorfeld und nach der vollständigen Liberalisierung ist mit einer Konsolidierung des Marktes durch Übernahmen sowie dem Eintritt weiterer ausländischer Wettbewerber zu rechnen. Eine von Pricewaterhouse Xxxxxxx verfasste Studie für die Europäische Kom- mission geht davon aus, dass die neuen Anbieter nach erfolgter Marktöffnung ihre Stellung deutlich ausweiten und bis 2011 Marktanteile in der Größenordnung von rund 20% auf sich werden vereinen können.
5. Bei den rund 950 aktiven Lizenznehmern, die im deutschen Briefmarkt im Jahr 2004 im Wettbewerb zur Deutschen Post AG standen, waren insgesamt 34.410 Arbeitnehmer beschäftigt. Ausgehend von einem Stand von 17.650 Beschäftigten im Jahr 1999 hat sich deren Zahl damit fast verdoppelt. Den durch umfassende Rationalisierungsmaß- nahmen, elektronische Substitution und Marktanteilsverluste bedingten Abbau von 28.908 Arbeitsplätzen im Bereich Brief der Deutschen Post AG von 1999 bis 2004 konnten die 16.760 im gleichen Zeitraum neu geschaffenen Arbeitsplätze bei den Li- zenznehmern allerdings nicht kompensieren. Insgesamt ist die Zahl der Arbeitsplätze im deutschen Briefmarkt von 1999 bis 2004 um 6,2% oder 12.148 Stellen zurückgegangen. Umgerechnet auf Vollzeitstellen stellt sich der Arbeitsplatzsaldo im deutschen Brief- markt sogar noch deutlich schlechter dar: Wurden bei der Deutschen Post AG im Zeit- raum von 1999 bis 2004 rechnerisch 22.063 Vollzeitstellen abgebaut, so ist die Anzahl der auf Vollzeitstellen umgerechneten Arbeitsplätze bei den Lizenznehmern nur um 7.006 gestiegen. Insgesamt fallen die Beschäftigungseinbußen bei dieser Betrachtungs- weise mit minus 15.057 Arbeitsplätzen (-9,9%) wesentlich empfindlicher aus, als dies die reine Betrachtung der Kopfzahlen zum Ausdruck bringt.
6. In der Dimension „Beschäftigungsstabilität“ zeigt sich, dass sozialversicherungspflich- tige, langfristig angelegte Arbeitsverhältnisse bei den Lizenznehmern im Briefmarkt zu einem weitgehend atypischen Muster geworden sind. Mit einem Minijob-Anteil von 62,3% (2004) und einer weiten Verbreitung befristeter Arbeitsverträge dominieren bei den neuen Briefdienstleistern Beschäftigungsformen, die durch ein hohes Maß an Unsi- cherheit, Instabilität und Abhängigkeit charakterisiert sind. Der Anteil sozialversiche- rungspflichtiger Beschäftigung bei den Lizenznehmern ist von 45,9% im Jahr 1999 auf 37,7% im Jahr 2004 zurückgegangen. Während sich die im Zuge der Liberalisierung in den Markt eingetretenen Anbieter somit zu annähernd zwei Dritteln auf geringfügige Beschäftigung abstützen, operiert die Deutsche Post AG in diesem Bereich fast voll- ständig mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Der Anteil von Minijobs an der Gesamtbeschäftigtenzahl liegt bei den Lizenznehmern am Briefmarkt mit 62,3% mitt- lerweile höher als in dem Beschlusstraditionell von geringfügiger Beschäftigung geprägten Reini- gungsgewerbe (56,3%) oder in der Gastronomie (52,8%).
7. Der durchschnittliche Stundenlohn (Median), bis 2035 klimaneutral der von den neuen Briefdienstleistern an ihre Beschäftigten bezahlt wird, beträgt nach unseren Erhebungen in Westdeutschland 7,00 Euro und in Ostdeutschland 5,90 Euro; das auf Basis dieser Stundenlöhne durch- schnittlich zu werdenerzielende monatliche Brutto-Entgelt (Median) liegt im Falle einer 38,5- Stundenwoche bei 1.169 Euro in Westdeutschland und bei 985 Euro in den neuen Bun- desländern inklusive Berlin. In der Dimension „Einkommen“ ist damit festzustellen, erkennt dass die Stadt Ludwigsburg bei den Lizenznehmern im Durchschnitt erzielbaren Entgelte - in Westdeutschland um 40,9% und in Ostdeutschland um 50,2% unter dem Einstiegsgehalt für Zustellkräfte bei der Deutschen Post AG liegen; - in Westdeutschland um 31,5% und in Ostdeutschland um 19,9% unter den jeweili- gen Niedriglohnschwellen (zwei Drittel des Medianlohnes) dieser Regionen liegen; - insofern als nicht existenzsichernd einzustufen sind, als sie für Westdeutschland um 11,0% und für Ostdeutschland um 16,7% geringer ausfallen als ein Arbeitseinkom- men, mit dem sich der Mindestbedarf nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbu- ches II decken lässt. Relevante Teile der bei den neuen Briefdienstleistern Beschäf- tigten erfüllen folglich selbst im Falle einer Vollzeitbeschäftigung die Dringlichkeit Kriterien der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität anHilfebedürftigkeit nach SGB II und haben Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosen- geld II.
8. Das für Deutschland verbleibende In der Dimension „BudgetTeilhabe“ zum Ausstoß von Treibhausgasen ist zu konstatieren, dass es den Arbeitnehmern bei den neuen Briefdienstleistern in ihrer großen Mehrheit an der Möglichkeit fehlt, ihre beruf- lichen Interessen durch Nutzung institutionell gesicherter Partizipationschancen - z.B. durch die geringen Fortschritte Xxxx von Betriebsräten oder die Mitarbeit in diesen - zu vertreten oder ihre Arbeitsbedingungen mittels kollektiver Einflussnahme - z.B. durch Tarifverträge - zu gestalten. Aufgrund der vergangenen Jahre nur noch sehr knappdurch Hierarchie und Autorität geprägten und nicht selten mit den Ängsten der Beschäftigten kalkulierenden Personalführungsmethoden, wie sie für viele der Briefdienstleister typisch zu sein scheinen, dürften ihnen auch Optionen indi- vidueller und informeller Teilhabe an den sie betreffenden Entscheidungen weitestge- hend verwehrt bleiben.
9. Auf Ludwigsburg heruntergebrochen umfasst es Die Befunde der vorliegenden Studie machen insgesamt deutlich, dass die bei einem „Weiter wie bisher“ nur noch wenige Jahreden neuen Anbietern am deutschen Briefmarkt entstandenen Arbeitsplätze ein ausgeprägt prekäres Potenzial in puncto Beschäftigungsstabilität, Einkommen und Teilhabe auf- weisen. Gleichzeitig stecken zahlreiche Chancen Mit der Liberalisierung als entscheidender Voraussetzung haben vor allem die nachfolgend genannten fünf Faktoren ein Bedingungsgefüge entstehen lassen, in dessen Rahmen sich am Briefmarkt Anbieter etablieren konnten, deren Geschäftsmodell vor- nehmlich auf den Kostenvorteilen prekärer Beschäftigung basiert: - Hohe Arbeitslosigkeit mit ausgeprägten regionalen Schwerpunkten; - die arbeitsmarktpolitische Erleichterung und Subventionierung geringfügiger Beschäftigung; - staatliche Transferzahlungen an Niedriglohnbezieher, die bereits heute de facto im KlimaschutzSinne eines Kombilohnmodells wirken; - die mangelnde gewerkschaftliche Organisationsmacht bei den neuen Brief- dienstleistern; - die regulatorische Zurückhaltung der Bundesnetzagentur bei der Anwendung des Instruments der sozialen Lizenzauflagen. Es kann keinen begründeten Zweifel daran geben, sei dass sich die Prekarisierungsproble- matik bei unverändertem Fortbestand der genannten Bedingungen im Falle einer weite- ren wettbewerblichen Öffnung des Briefmarktes weiter verschärfen wird.
10. Prekarisierung führt zu einer Reihe problematischer Implikationen - für die betroffenen Beschäftigten, - für den Wettbewerb im Briefmarkt, - für die sozialen Sicherungssysteme.
11. Typische negative Begleiterscheinungen prekärer Beschäftigung sind für die betroffe- nen Arbeitnehmer u.a. - eine Blockade subjektiver Anforderungen an die Qualität der eigenen Arbeit, vor allem in puncto Einkommens- und Beschäftigungssicherheit; - eine mangelnde Planbarkeit des Lebens über längerfristige Zeiträume; - eine Existenz in der Nähe oder gar unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze; - eine unzulängliche soziale Absicherung im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder altersbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.
12. Die neuen Briefdienstleister setzen in der Konkurrenz mit der Deutschen Post AG auf einen preislichen Unterbietungswettbewerb, in dem sie ihre Kostenvorteile gegenüber dem marktbeherrschenden Unternehmen zur Geltung bringen. Dabei sind in wohl kei- nem anderen Markt vergleichbar große Lohnkostenunterschiede zwischen einem domi- nanten Anbieter und seinen Konkurrenten festzustellen, wie sie im deutschen Brief- markt gegeben sind. Problematisch ist hier insbesondere der Umstand, dass die Lizenz- nehmer ihre Kostenvorteile überwiegend aufgrund der prekären Arbeits- und Einkom- mensbedingungen ihrer Beschäftigten erreichen können. Solange dieses Geschäftsmo- dell funktionsfähig und erfolgreich bleibt, gibt es beim Schutz für die neuen Anbieter keine Anreize, die „low road“ zu verlassen und sich um anderweitige Unterscheidungsmerkmale von der BiodiversitätDeutschen Post AG - etwa in puncto Qualität, Service oder Innovation - zu bemü- hen.
13. Prekäre Beschäftigung, wie sie bei den Lizenznehmern im deutschen Briefmarkt in der Weiterentwicklung Form instabiler und geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse mit Niedriglöhnen weit verbreitet ist, hat problematische Konsequenzen für die Finanzarchitektur der sozialen Sicherung. Insbesondere gibt die forcierte Prekarisierung Anlass zu „Befürchtungen, dass dieser Wandel nicht nur die soziale Sicherung der einzelnen Beschäftigten (speziell die Rentenversicherung) beeinträchtigt, sondern auch die (vorrangig beitragsfinanzier- ten) sozialen Sicherungssysteme aushöhlt“ (Keller / Seifert 2006, S. 235). Diese Be- fürchtungen richten sich sowohl auf die Finanzierungsseite der sozialen Sicherungssys- teme als Wirtschaftsstandort oder auch auf die Ausgabenseite der öffentlichen GesundheitHand für steuerfinanzierte Sozial- transferleistungen.
14. Erfolgreicher Klimaschutz schützt vor unkontrollierbar schnellen Veränderungen, schafft Energieunabhängigkeit Die negativen Implikationen prekärer Beschäftigung begründen die Notwendigkeit ge- eigneter Gegenmaßnahmen. Im Bereich des Briefmarktes scheinen uns hierfür - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - die folgenden fünf Handlungsoptionen prinzipiell denk- bar und Investitionssicherheit. Das 2019 erstellte integrierte Klimaschutz- und Energiekonzept muss hinsichtlich des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 aktualisiert werden. Vor diesem Hintergrund wurde im August 2022 die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V. beauftragt, ein Klimaneutralitätskonzept für und mit der Stadt Ludwigsburg potenziell zielführend zu erarbeiten. Das Konzept zeigt auf, wie die Stadt Ludwigsburg die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreicht. Dafür wird ein konkreter Handlungsrahmen gesetzt, der die Optionen zur Zielerreichung aufzeigt und priorisiert. Notwendige Anpassungen der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung auf politischer Ebene werden aufgezeigt. In Kapitel 5 erfolgen eine Evaluation und eine Analyse der Wirksamkeit der im integrierten Klimaschutz- und Energiekonzept (iKEK) aus dem Jahr 2019 vorgeschlagenen Maßnahmen. Anschließend werden auf dieser Basis in Kapitel 6 neue Maßnahmen entwickelt und bestehende Maßnahmen weiterentwickelt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf bisher wenig erprobten und deutlich beschleunigend wirkenden Maßnahmen. Kapitel 4 beschreibt den Zusammenhang zwischen notwendigen Treibhausgas- Reduktionspfaden und den neu entwickelten Maßnahmen. Außerdem wurde ein Monitoringkonzept entwickelt und die finanziellen Auswirkungen überschlägig abgeschätzt (Kapitel 7 und 8). sein: - Eine besondere Wichtigkeit wird in Kapitel 9 der Kommunikation und öffentlichkeitswirksamen Verbreitung Aussetzung oder Verlangsamung der geplanten Maßnahmen beigemessen, inklusive Einbeziehung Marktöffnung; - eine Flankierung der Bürger:innenschaft und weiteren Liberalisierung durch effektive Anwendung des Regulierungsinstruments der Schlüsselakteur:innensozialen Lizenzauflagen; - die verstärkte Berücksichtigung sozialer Standards bei der Auftragsvergabe öffentli- cher Instanzen durch Tariftreueklauseln; - eine tarifvertragliche Regulierung der Beschäftigungsbedingungen bei den neuen Briefdienstleistern; - die Durchsetzung eines allgemeinen oder branchenspezifischen Mindestlohnes.
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Samples: Consulting Report, Consulting Report
Zusammenfassung. Mit dem BeschlussIm Juli 2020 verabschiedete der Deutsche Bundes- tag das Kohleausstiegsgesetz und wollte damit einen Schlusspunkt unter eine jahrelange und erbittert ge- führte Xxxxxxx um das Ende der deutschen Kohlever- stromung setzen. An die Schließung von Tagebauen und Kraftwerken bis spätestens 2038 – wie im Gesetz vereinbart – knüpfen weitreichende Umbauprozesse in den betroffenen Regionen an, bis 2035 klimaneutral die durch das Struktur- stärkungsgesetz gesteuert, abgefedert und finanziell unterfüttert werden sollen. Die vorliegende Studie betrachtet den anstehenden Transformationsprozess im Mitteldeutschen Braunkoh- lerevier in Sachsen-Anhalt aus sozial-ökologischer Per- spektive. So stehen die späten Abschaltdaten des Kraft- werksparks in der Kritik: Ein finales Ausstiegsdatum um 2038 ist nicht ausreichend, um die Pariser Klimaziele zu werdenerreichen. Gleichzeitig reaktiviert der Wandel der öko- nomischen Strukturen rund um einst bedeutsame In- dustriezweige und die Braunkohle im Revier Ängste vor einem erneuten Strukturbruch. Denn wie die indus- triellen Aktivitäten sich im Wortsinn in die Landschaften eingegraben haben, erkennt haben sich Brüche wie die Stadt Ludwigsburg Wende und die Dringlichkeit Eingliederung in die bundesdeutsche Ökono- mie in kollektive Identitäten eingeschrieben. Die Autor*innen dieser Studie nehmen eine Bewer- tung des Kohleausstiegsgesetzes vor und liefern ei- nen Überblick zu den gesetzlichen Rahmenbedin- gungen des Strukturwandels. Zudem analysieren sie die dominanten Diskurse, Akteursgruppen und po- litisch-administrativen Räume für Strukturwandel in der Klimakrise als Aufgabe Mitteldeutschen Region. Es wird deutlich, dass die verantwortlichen Akteure wie die Landesregierung, die länderübergreifenden Koordinierungsgremien und institutionelle Akteure mit einer wachstumsorientier- ten Vision für das Mitteldeutsche Revier ein verengtes Verständnis von höchster Priorität anregionaler Entwicklung haben. Das für Deutschland verbleibende „Budget“ zum Ausstoß von Treibhausgasen ist Ihnen geht es um die Förderung sogenannter Innovations- branchen rund um Wasserstoff bzw. die Ansiedlung großer Unternehmen. In Bezug auf die angestoßenen Umbauprozesse ver- suchen die Autor*innen folgende Fragen zu beantwor- ten: Welche Weichen werden durch die geringen Fortschritte spezifische Ar- chitektur des Strukturstärkungsgesetzes gestellt und wie sind diese aus sozial-ökologischer Perspektive zu bewerten? Welche Handlungsspielräume ergeben sich für den Umbau der vergangenen Jahre nur noch sehr knapp. Auf Ludwigsburg heruntergebrochen umfasst es bei einem „Weiter wie bisher“ nur noch wenige Jahre. Gleichzeitig stecken zahlreiche Chancen im KlimaschutzIndustrielandschaft und eine nachhaltige Energieversorgung, sei es beim Schutz der Biodiversität, der Weiterentwicklung welche für Demokra- tisierungsprozesse? Wie können zivilgesellschaftliche Akteure und Anwohner*innen stärker als Wirtschaftsstandort oder der öffentlichen Gesundheit. Erfolgreicher Klimaschutz schützt vor unkontrollierbar schnellen Veränderungen, schafft Energieunabhängigkeit bisher in den Strukturwandel einbezogen werden? Welche Hinder- nisse sind dabei vorzufinden und Investitionssicherheit. Das 2019 erstellte integrierte Klimaschutz- und Energiekonzept muss hinsichtlich des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 aktualisiert werden. Vor diesem Hintergrund wurde im August 2022 die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V. beauftragt, ein Klimaneutralitätskonzept für und mit der Stadt Ludwigsburg zu erarbeiten. Das Konzept zeigt welche Rolle spielt das Braunkohleunternehmen Mibrag? Die Autor*innen zeigen schließlich Möglichkeiten auf, wie Strukturpoli- tik in den betreffenden Landkreisen in Sachsen-Anhalt demokratisch, sozial und ökologisch ausgerichtet wer- den kann. EINLEITUNG EINLEITUNG Situation sein? Wächst die globale Fossilwirtschaft, also die durch internationale Lieferketten miteinander verknüpfte Ge- winnung und Verbrennung fossiler Energieträger, un- gebremst weiter, drohen die Lebensbedingungen von Milliarden Menschen zerstört zu werden. Angesichts der ökologischen Verheerungen durch den Tagebau und aufgrund der globalen Klimakrise müsste eigent- lich schon in den nächsten Jahren ein Kohleausstieg vollzogen werden. Dafür setzen sich hierzulande Be- wegungen wie Ende Gelände und Fridays for Future ein. Gleichzeitig arbeiten noch mehrere Tausend Men- schen im Mitteldeutschen Revier in der Kohleindustrie. Viele fürchten um ihren regionalen Wohlstand und ih- re Identität. Bergleute haben Angst, keinen neuen Job zu finden und ihren Hauskredit nicht abzahlen zu kön- nen. Das weckt Erinnerungen an die Kahlschlagpolitik der Treuhand nach der Wende, die damals zu einem Strukturbruch führte, von dem sich die Mitteldeutsche Region bis heute nicht richtig erholt hat. Doch auch in- nerhalb der Region gibt es große Unterschiede – nicht nur zwischen Klassen, sondern auch zwischen den ur- banen Ballungsräumen um Leipzig und Halle auf der einen und ländlichen Bergbauregionen wie dem Bur- genlandkreis und dem Kreis Mansfeld-Südharz auf der anderen Seite. Die gegenwärtigen Verunsicherungen bei der Bevölkerung kann die radikale Rechte teilweise für sich nutzen. Unter diesen schwierigen Bedingungen versuchen die etablierten politischen Akteure, den Struktur- wandel zu gestalten. In den letzten Jahren ist ein un- übersichtliches Geflecht von politischen Gremien auf unterschiedlichen Ebenen entstanden, die alle am ge- sellschaftlichen Umbau arbeiten – und sich gleichzeitig möglichst viel Einfluss und Fördermittel für ihre Projek- te sichern wollen. Umstritten ist bereits die Frage, wer von dem Umbruch betroffen ist und besonders geför- dert werden müsste: vor allem das sogenannte Kern- revier im Burgenlandkreis oder auch die weiter gefass- te Mitteldeutsche Region? Neben Landesregierung, Landkreisen und Kommunen arbeitet auch die länder- übergreifende «Europäische Metropolregion Mittel- deutschland» an Projektvorschlägen und Leitbildern. An dieser Stelle ist eine Klärung der Begriffe sinnvoll, mit denen die untersuchte Region bezeichnet wird. Denn die vermeintlich neutrale, bloß geografisch an- mutende Bezeichnung «Mitteldeutschland» hat ver- schiedene historische Quellen und wurde politisch unterschiedlich verwendet. In der Regel waren die Reichsgrenzen von 1937 der Bezugsrahmen, mit Mit- teldeutschland das heutige Ostdeutschland gemeint. Heute bezieht sich der Begriff – sofern er überhaupt noch verwendet wird – meist auf den Südwesten des heutigen Ostdeutschlands. Wir benutzen ihn im Fol- genden nicht. Dagegen sind «Mitteldeutsches Revier» und «Mit- teldeutsche Region» immer noch feststehende Be- griffe. Im Folgenden sprechen wir vom «Revier» bzw. vom «Kernrevier», wenn wir uns auf die traditionelle Bergbauregion im Burgendlandkreis beziehen. Dar- unter fassen wir die Kommunen und Gemeinden, die direkt mit dem Tagebau in Verbindung stehen und Anrainer sind, sowie die Stadt Ludwigsburg die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreichtZeitz. Dafür wird ein konkreter Handlungsrahmen gesetztHingegen benut- zen wir den Begriff «Mitteldeutsche Region», wenn wir von dem weiteren gesellschaftlichen Raum spre- chen, der von der «Europäischen Metropolregion Mit- teldeutschland» (EMMD) abgedeckt wird. Die EMMD ist ein institutioneller Zusammenschluss von Akteuren aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft und umfasst die Optionen zur Zielerreichung aufzeigt umsatzstärksten regionalen Unternehmen und priorisiertih- re Verbände, mehrere Hochschulen sowie die Städte und Landkreise der Mitteldeutschen Region: Land- kreis Altenburger Land, Burgenlandkreis, Saalekreis, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig, Stadt Halle, Landkreis Wittenberg, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Chemnitz, Zwickau, Dessau-Xxx- xxx, Xxxx und Gera. Notwendige Anpassungen Umweltverbände, Sozial- und EINLEITUNG Bildungsträger oder andere Akteure der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung Zivilgesell- schaft sind im EMMD hingegen nicht vertreten. Unser analytischer und politischer Fokus liegt auf politischer Ebene werden aufgezeigtder sach- sen-anhaltischen Seite des Reviers. Aber sowohl die herrschende Politik als auch alternative Akteure adres- sieren die gesamte Region, wenn es um den Struktur- wandel geht. In Kapitel 5 erfolgen eine Evaluation den angelaufenen Strukturwandelprozessen dro- hen Transparenz und eine Analyse demokratische Beteiligung auf der Wirksamkeit Strecke zu bleiben – zumal der Rahmen des zukünf- tigen Strukturwandels festzustehen scheint: Nicht nur Bundesgesetze begrenzen die förderfähigen Projekte im integrierten Klimaschutz- Wesentlichen auf digitale und Energiekonzept Verkehrsinfrastruktu- ren, Gewerbegebiete und Forschungsinstitute. Auch der dominante Diskurs in der Region setzt darauf, die ansässigen Leitbranchen und Unternehmen zu erhal- ten und gleichzeitig mit Hightechinnovationen zu ei- ner «grünen Ökonomie» umzubauen. Das sind neben der Energiewirtschaft vor allem die Chemie- und Nah- rungsmittelindustrie, Autobau und Logistik. Es ist je- doch zweifelhaft, ob diese Strategien den Ansprüchen eines gerechten ökologischen Umbaus genügen (iKEK) kön- nen). Das gilt umso mehr, als die regionalen Tagebau- und Kraftwerksfirmen vom tschechischen Finanzin- vestor EPH kontrolliert werden, der auf ein Scheitern der Energiewende setzt oder möglichst große Gewin- ne aus dem Jahr 2019 vorgeschlagenen MaßnahmenKohlegeschäft abschöpfen und sich dann womöglich zurückziehen will, ohne für die sozialen und ökologischen Folgen der Kohleindustrie aufzukom- men. Anschließend werden auf dieser Basis Ziel der vorliegenden Studie ist es, die Vorschläge für den Strukturwandel in Kapitel 6 neue Maßnahmen entwickelt und bestehende Maßnahmen weiterentwickeltder Mitteldeutschen Region aus einer sozial-ökologischen Perspektive zu bewer- ten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf bisher wenig erprobten und deutlich beschleunigend wirkenden Maßnahmen. Kapitel 4 beschreibt den Zusammenhang zwischen notwendigen Treibhausgas- Reduktionspfaden Dabei gehen wir von zwei Voraussetzungen aus: zum einen, dass Deutschland dringend aus der Kohle- verstromung aussteigen muss, um die Pariser Klima- ziele zu erreichen und den neu entwickelten MaßnahmenAnsprüchen globaler Ge- rechtigkeit zu entsprechen; zum zweiten, dass dabei die berechtigten Interessen von Beschäftigten an gu- ter Arbeit und einem guten Leben nicht übergangen werden. Außerdem wurde ein Monitoringkonzept entwickelt Der vorherrschenden Vorstellung von Struk- turwandel möchten wir einen alternativen Entwurf entgegensetzen, der soziale wie ökologische Interes- sen berücksichtigt, konkrete Alternativen beinhaltet und gleichzeitig die finanziellen Auswirkungen überschlägig abgeschätzt (Kapitel 7 und 8)Perspektive einer grundlegenden Transformation eröffnet. Eine besondere Wichtigkeit wird in Kapitel 9 der Kommunikation und öffentlichkeitswirksamen Verbreitung der geplanten Maßnahmen beigemessen, inklusive Einbeziehung der Bürger:innenschaft und der Schlüsselakteur:innen.DIE MITTELDEUTSCHE REGION – EIN POLITISCHES PORTRÄT 1 DIE MITTELDEUTSCHE REGION – EIN POLITISCHES PORTRÄT
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Zusammenfassung. Mit Der Bachelor-Studiengang Internationales Tourismus- und Eventmanagement (B.A.) der SRH Hochschule Berlin an den Standorten Berlin und Dresden erfüllt mit wenigen Ausnah- men die FIBAA-Anforderungen für Bachelor-Studiengänge und kann von der Foundation for International Business Administration Accreditation (FIBAA) für einen Zeitraum von sieben Jahren vom 15. Juli 2016 bis Ende Wintersemester 2023/24 re-akkreditiert werden. Er ent- spricht mit wenigen Ausnahmen den European Standards and Guidelines, dem BeschlussEuropäi- schen Qualifikationsrahmen und ist Bologna-konform. Handlungsbedarf sehen die Gutachter bei der Regelung des Zulassungsverfahrens, der Prü- fungsordnung, der (notenfreien) Vergabe von ECTS-Punkten, der Besetzung offener Profes- sorenstellen sowie bei der Evaluation durch das Lehrpersonal. Daher empfehlen sie, die Akkreditierung mit folgenden Auflagen zu verbinden: Auflage 1: Die Hochschule legt rechtskräftige Studien- und Prüfungsordnungen für den Studien- gang vor (siehe Kapitel 3). Auflage 2: Die Hochschule legt den Nachweis für die erfolgten Berufungen für die Professuren für Finanzen und für Eventmanagement einschließlich der jeweiligen CVs vor. Auflage 3: Die Hochschule entwickelt ein Evaluierungsverfahren für das Lehrpersonal, das sys- tematisch auch die jeweiligen individuellen (Selbst-) Einschätzungen und Bewertun- gen enthält oder verdeutlicht. (siehe Kapitel 5). Die Erfüllung der Auflagen ist bis 2035 klimaneutral zum 15. April 2017 nachzuweisen. Die Gutachter sehen darüber hinaus Weiterentwicklungspotenzial für den Studiengang zu werden, erkennt die Stadt Ludwigsburg die Dringlichkeit folgenden Aspekten: • Ergänzung der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität anStudienganges-Prüfungsordnung um inhaltliche Zielsetzung des Stu- dienganges (siehe Kapitel 1.1). Das für Deutschland verbleibende „Budget“ zum Ausstoß von Treibhausgasen ist durch die geringen Fortschritte • Der Anteil der vergangenen Jahre nur noch sehr knapp. Auf Ludwigsburg heruntergebrochen umfasst es bei einem „Weiter wie bisher“ nur noch wenige Jahre. Gleichzeitig stecken zahlreiche Chancen fachspezifischen englischsprachigen Lehrveranstaltungen im Klimaschutz, sei es beim Schutz der Biodiversität, der Weiterentwicklung als Wirtschaftsstandort oder der öffentlichen Gesundheit. Erfolgreicher Klimaschutz schützt vor unkontrollierbar schnellen Veränderungen, schafft Energieunabhängigkeit und Investitionssicherheit. Das 2019 erstellte integrierte Klimaschutz- und Energiekonzept muss hinsichtlich des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 aktualisiert Curricu- lum sollte erhöht werden. Vor diesem Hintergrund wurde Die ggf. getroffenen Maßnahmen der Hochschule zur Umsetzung der Empfehlungen werden im August 2022 Rahmen einer allfälligen Re-Akkreditierung betrachtet. Des Weiteren gibt es eine Reihe von Kriterien, welche die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V. beauftragt, ein Klimaneutralitätskonzept für Qualitätsanforderungen übertref- fen: • Betreuung der Studierenden (siehe Kapitel 4.1) • Ablauforganisation und mit der Stadt Ludwigsburg zu erarbeiten. Das Konzept zeigt auf, wie die Stadt Ludwigsburg die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreicht. Dafür wird ein konkreter Handlungsrahmen gesetzt, der die Optionen zur Zielerreichung aufzeigt und priorisiert. Notwendige Anpassungen der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung auf politischer Ebene werden aufgezeigt. In Verwaltungsunterstützung (siehe Kapitel 5 erfolgen eine Evaluation und eine Analyse der Wirksamkeit der im integrierten Klimaschutz- und Energiekonzept (iKEK4.2.2) aus dem Jahr 2019 vorgeschlagenen Maßnahmen. Anschließend werden auf dieser Basis in Kapitel 6 neue Maßnahmen entwickelt und bestehende Maßnahmen weiterentwickelt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf bisher wenig erprobten und deutlich beschleunigend wirkenden Maßnahmen. Kapitel 4 beschreibt den Zusammenhang zwischen notwendigen Treibhausgas- Reduktionspfaden und den neu entwickelten Maßnahmen. Außerdem wurde ein Monitoringkonzept entwickelt und die finanziellen Auswirkungen überschlägig abgeschätzt (Kapitel 7 und 8). Eine besondere Wichtigkeit wird in Kapitel 9 der Kommunikation und öffentlichkeitswirksamen Verbreitung der geplanten Maßnahmen beigemessen, inklusive Einbeziehung der Bürger:innenschaft und der Schlüsselakteur:innenZur Gesamtbewertung siehe das Qualitätsprofil am Ende des Gutachtens.
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Samples: Akkreditierungsbeschluss
Zusammenfassung. Mit dem Beschluss, bis 2035 klimaneutral zu werden, erkennt die Stadt Ludwigsburg die Dringlichkeit Abschnitt a) Einleitung mit Warnhinweisen Bezeichnung und Internationale Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität an. Wertpapiere: Das für Deutschland verbleibende „Budget“ zum Ausstoß von Treibhausgasen ist durch die geringen Fortschritte der vergangenen Jahre nur noch sehr knapp. Auf Ludwigsburg heruntergebrochen umfasst es bei einem „Weiter wie bisher“ nur noch wenige Jahre. Gleichzeitig stecken zahlreiche Chancen öffentliche Angebot im KlimaschutzGroßherzogtum Luxemburg, sei es beim Schutz in der BiodiversitätBundesrepublik Deutschland und in der Republik Österreich umfasst bis zu 60.000 nicht nachrangige, untereinander gleichberechtigte und nicht besicherte auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 60.000.000,00 (ISIN DE000A383SJ3 Datum der Weiterentwicklung Billigung des Prospekts: 6. November 2024 Warnhinweise: Diese Zusammenfassung sollte als Wirtschaftsstandort oder der öffentlichen Gesundheit. Erfolgreicher Klimaschutz schützt vor unkontrollierbar schnellen Veränderungen, schafft Energieunabhängigkeit und Investitionssicherheit. Das 2019 erstellte integrierte Klimaschutz- und Energiekonzept muss hinsichtlich des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 aktualisiert Prospekteinleitung verstanden werden. Vor diesem Hintergrund wurde im August 2022 Der Anleger sollte sich bei jeder Entscheidung, in die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V. beauftragtAngebotenen Wertpapiere zu investieren, ein Klimaneutralitätskonzept für auf den Prospekt als Ganzes stützen und mit der Stadt Ludwigsburg zu erarbeitensich darüber bewusst sein, dass er das gesamte oder einen Teil des angelegten Kapitals verlieren könnte. Das Konzept zeigt aufFür den Fall, wie die Stadt Ludwigsburg die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreicht. Dafür wird ein konkreter Handlungsrahmen gesetzt, der die Optionen zur Zielerreichung aufzeigt und priorisiert. Notwendige Anpassungen der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung auf politischer Ebene werden aufgezeigt. In Kapitel 5 erfolgen eine Evaluation und eine Analyse der Wirksamkeit dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der im integrierten Klimaschutz- Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht wer- den, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Pros- pekts zu tragen haben. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und Energiekonzept übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht die Basisinformatio- nen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden.
Abschnitt b) Basisinformationen über die Emittentin Wer ist Emittentin der Wertpapiere?
1 Die Angaben auf der Internetseite sind nicht Teil des Prospekts, sofern diese nicht mittels Verweises in den Prospekt aufgenommen wurden. werden. Der unabhängige Abschlussprüfer der Emittentin ist die BW PARTNER, Bauer Schätz Hasenclever Part- nerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hauptstr. 41, 70563 Stuttgart, (iKEK) „BW Partner“). Hauptgesellschafter der Emittentin ist der Geschäftsführer Xxxx Xxxxx Xxxxxxxxx mit 64,98 % der Geschäftsanteile. Weitere 34,99 % hält die Erbengemeinschaft nach Xxxxxx Xxxxxxxxx, bestehend aus dem Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxx und Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxx. Die verbleibenden 0,03 % hält der weitere Geschäftsführer Xxxxx Xxxxxxxxx. Die Emittentin ist die Konzernobergesellschaft der Gubor-Gruppe, einem der führenden Schokoladenhersteller in Familienbesitz mit eigenen Produktionsanlagen, die hochwertige Süßwarenprodukte im Marken- und Private Label Segment in Europa anbietet. Der Schokoladenhersteller Gubor wurde 1939 in der Schweiz gegründet. Im Jahr 2008 hat die Xxxxx und Xxxxxx Xxxxxxxxx GbR die Markenrechte der Schokoladenmarke Gubor übernommen. Im Jahr 2019 vorgeschlagenen Maßnahmen. Anschließend werden auf dieser Basis in Kapitel 6 neue Maßnahmen entwickelt und bestehende Maßnahmen weiterentwickelt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf bisher wenig erprobten und deutlich beschleunigend wirkenden Maßnahmen. Kapitel 4 beschreibt den Zusammenhang zwischen notwendigen Treibhausgas- Reduktionspfaden und den neu entwickelten Maßnahmen. Außerdem wurde ein Monitoringkonzept entwickelt haben sich die Xxxx Xxxxxxxxx & Sohn GmbH & Co. KG und die finanziellen Auswirkungen überschlägig abgeschätzt Rübezahl Schokoladen GmbH zusammen- geschlossen und zusammen mit der Emittentin die Gubor-Gruppe gegründet, die sich als saisonaler Eigenmarken- Schokoladenhersteller in Europa etabliert hat. Die Gubor-Gruppe ist nach eigenen Angaben der größte Private Label Saisonartikel Schokoladenhersteller in Eu- ropa. An sechs Produktionsstandorten in Deutschland und Polen stellt die Gubor-Gruppe die Produkte unter den fünf eigenen Marken Riegelein, Sun Rice, Gubor, Friedel und Eichetti auf 40 Produktionslinien her. Das Sortiment der Süßwaren besteht aus Schokoladen-Saisonartikel, insbesondere für Ostern und Weihnachten (Kapitel 7 Hohlkörper, ge- füllte und 8)massive Produkte, Adventskalender), sowie ganzjährig Lizenzartikel, Tafelschokolade, Dragees, Pre- mium-Produkte (Pralinen, Tafeln, Hohlkörperfiguren u.v.m.), Eiskonfekt-Spezialitäten, Zuckerwaren (Fondant-, Creme-, Gelee- und Schaumzuckerartikel) sowie Brauseartikel. Eine besondere Wichtigkeit Diese werden dann über die Xxxx Xxxxxxxxx & Sohn GmbH & Co. KG und die Rübezahl Schokoladen GmbH an die Supermärkte, Discounter, Lebensmitteleinzel- händler und Drogerieketten weiterverkauft. Der Kernmarkt der Produkte ist Deutschland, es werden aber auch in weiteren ca. 50 Ländern die Produkte der Gubor-Gruppe vertrieben. Die nachfolgend zusammengefassten Finanzinformationen der Emittentin sind dem geprüften Jahresabschluss der Emittentin für das zum 30. April 2024 endende Geschäftsjahr, den geprüften Konzernabschlüssen der Emittentin für die zum 30. April 2024 und zum 30. April 2023 endenden Geschäftsjahre, die durch Aufnahme mittels Verweis in diesen Prospekt aufgenommen sind, entnommen oder daraus abgeleitet. Die zuvor genannten Abschlüsse wur- den in Einklang mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften („HGB“) aufgestellt. Die Werte in den ausge- wählten Finanzinformationen können aufgrund der Rundungen von den Werten in den vorbezeichneten Abschlüs- sen geringfügig abweichen. Sofern Finanzinformationen in den nachstehenden Tabellen als „geprüft“ gekennzeich- net sind, bedeutet dies, dass sie den oben genannten geprüften Abschlüssen der Emittentin entnommen wurden. Die Bezeichnung "ungeprüft" wird in Kapitel 9 den nachfolgenden Tabellen verwendet, um Finanzinformationen zu kenn- zeichnen, die dem Konzernzwischenabschluss der Kommunikation Emittentin entnommen oder daraus abgeleitet wurden oder auf Berechnungen von Finanzinformationen aus den oben genannten Quellen basieren.
a) Jahresabschluss der Emittentin zum 30. April 2024:
b) Konzernabschlüsse der Emittentin:
2 Für die Berechnung der Nettofinanzverbindlichkeiten (auch Total Net Debt genannt) sind im vorliegenden Fall konkret folgende Bilanzpositionen bzw. Teile von Bilanzposten herangezogen worden: Verbindlichkeiten abzüglich Kassenbestand und öffentlichkeitswirksamen Verbreitung Guthaben bei Kreditinstituten. Diese Definition ist in der geplanten Maßnahmen beigemessenDelegierten Verordnung 2019/979 vorgegeben und wird allein an dieser Stelle des Prospekts verwendet. Es handelt es sich um eine Alternative Leis- tungskennzahlen gemäß der Definition in den Leitlinien Alternative Leistungskennzahlen (APM) der Europäische Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde ESMA vom 5. Oktober 2015. Die von der Emittentin im Rahmen der Anleihe definierte Größe für Finanzverbindlichkeiten lautet „Nettofinanzverschuldung“ und wird im restlichen Prospekt aus- schließlich in dieser Bedeutung verwendet. Für die Berechnung der Nettofinanzverschuldung im Sinne der Anlei- hebedingungen sind folgende Bilanzpositionen bzw. Teile von Bilanzpositionen herangezogen worden: Bankver- bindlichkeiten zuzüglich sonstige zinstragende Verbindlichkeiten (z.B. bilanzielle Leasing- oder Mietkaufverbind- lichkeiten sowie der Saldo aus Factoring-Verbindlichkeiten und Sonstigen Vermögensgegenständen Factoring) zu- züglich zinstragende Konzernverbindlichkeiten abzüglich Flüssige Mittel (Guthaben bei Kreditinstituten, inklusive Einbeziehung Schecks, Kassenbestand sowie Zahlungsmitteläquivalente (Restlaufzeit bis zu einem Jahr)) abzüglich Wertpapiere (sofern einschlägig). Die Nettofinanzverschuldung, errechnet auf Grundlage der Bürger:innenschaft geprüften Konzernabschlüsse der Emit- tentin, betrug zum 30. April 2024 TEUR 68.312, sowie zum 30. April 2023 TEUR 66.559. Es handelt es sich auch bei der Nettofinanzverschuldung um eine Alternative Leistungskennzahlen gemäß der Definition in den Leitlinien Alternative Leistungskennzahlen (APM) der Europäische Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde ESMA vom 5. Ok- tober 2015.
3 Im Rahmen der Schlüsselakteur:innenKonzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2023/24 wurde die Veränderung der Verbind- lichkeiten gegenüber Factorer erstmalig dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Zur Herstellung der Vergleichbarkeit wurde der entsprechende Vorjahresausweis für den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit sowie aus der Finanzierungstätigkeit angepasst, sodass sich für das Geschäftsjahr 2022/23 folgende Vergleichs- zahlen in TEUR ergeben: Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit: 1.042, Cashflow aus der Finanzierungstätig- keit: 826.
a) Der Erfolg der Gubor-Gruppe hängt von einzelnen Schlüsselpersonen ab.
b) Es bestehen Risiken aufgrund der saisonalen Ausrichtung der Geschäftstätigkeit.
c) Es bestehen Risiken aus der Abhängigkeit von einzelnen Kunden.
d) Es bestehen Risiken aus Produkt-/und Produktionsmängeln und damit verbundenen Zahlungen.
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Samples: Wertpapierprospekt
Zusammenfassung. Mit dem BeschlussVeränderungsbewegung Die Untersuchung der Veränderungsbewegungen zielt darauf ab, bis 2035 klimaneutral erste Veränderungen in der Zusam- mensetzung der Bevölkerung abzubilden und wenn möglich zu werdenbewerten. Zusammenfassend sind Ver- änderungsbewegungen in allen untersuchten Ebenen, erkennt die Stadt Ludwigsburg die Dringlichkeit der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität an. Das wenn auch in unterschiedlicher Intensität, im Unter- suchungsgebiet für Deutschland verbleibende „Budget“ zum Ausstoß von Treibhausgasen ist durch die geringen Fortschritte den Zeitraum der vergangenen 20 Jahre nur noch sehr knapperkennbar. Auf Ludwigsburg heruntergebrochen umfasst Anhand der Analyse der Haushaltsformen wird erkenntlich, dass seit dem Zuzugsjahr 2015 mehr Paare ohne Kinder sowie Wohngemeinschaften in das Gebiet Klausenerplatz/Schlossgarten gezogen sind, wodurch der Anteil der alleinlebenden zuziehenden Personen auf etwa 32 % gesunken ist. Bis zu die- sem Zeitpunkt bildeten die Alleinlebenden mit anteilig bis zu 50 % die dominierende Zuzugsgruppe. Im Gebiet Schlossstraße sind es bei einem „Weiter wie bisher“ nur noch wenige Jahrevor allem Paare mit Kindern, die seit dem Jahr 2000 zunehmend in das Gebiet ziehen. Gleichzeitig stecken zahlreiche Chancen im Klimaschutz, sei es beim Schutz der Biodiversität, der Weiterentwicklung als Wirtschaftsstandort oder der öffentlichen Gesundheit. Erfolgreicher Klimaschutz schützt vor unkontrollierbar schnellen Veränderungen, schafft Energieunabhängigkeit und Investitionssicherheit. Das 2019 erstellte integrierte Klimaschutz- und Energiekonzept muss hinsichtlich des Ziels der Klimaneutralität In das Gebiet Amtsgerichtsplatz zogen bis zum Jahr 2035 aktualisiert werden1999 überwiegend Paare ohne Kinder. Vor diesem Hintergrund wurde Seit dem Jahr 2000 ziehen sowohl Paare mit als auch Paare ohne Kinder in das Gebiet, sodass Paare mit Kindern in den letzten Jahren mit zum Teil deutlich höheren Anteilen die Bevölkerungsstruktur prägen als noch zu Beginn der 2000er Jahre. Auch eine Veränderung des Bildungsniveaus sowie der (Berufs-)Tätigkeit der Gebietsbevölkerung ist in allen Gebieten nach Zuzugsjahren festzustellen. Im gesamten Untersuchungsgebiet ist der Anteil der Akademiker/innen kontinuierlich gestiegen. Im Gebiet Klausenerplatz/Schlossgarten sowie im August 2022 Gebiet Schlossstraße ist der Anteil der Personen, die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V. beauftragtüber einen (Fach-)Hochschulabschluss verfügen, um etwa 20 % gestiegen. Im Gebiet Amtsgerichtsplatz ist der Anteil der Akademiker/innen sogar um 30 % ge- stiegen. Demgegenüber ist der Anteil der Personen, die über einen Hauptschulabschluss als höchsten Bildungsabschluss verfügen, im gesamten Untersuchungsgebiet seit dem Zuzugsjahr 1999 deutlich zu- rückgegangen. Die Veränderung des Bildungsniveaus spiegelt sich auch in den (Berufs-)Tätigkeiten der Gebietsbewoh- nerschaft wider. In allen Gebieten ist ein Klimaneutralitätskonzept deutlicher Zuzug von Angestellten und Studierenden zu ver- zeichnen, während der Zuzug von Arbeitenden und Xxxxxxx/innen rückläufig ist. Am deutlichsten ist die- se Verschiebung im Gebiet Amtsgerichtsplatz: dort ist der Anteil der Rentner/innen von 50 % im Zuzu- gsjahr bis 1999 auf weniger als 10 % ab dem Zuzugsjahr 2015 gesunken. Die Veränderung der Einkommenshöhe zuziehender Haushalte – die in enger Korrelation zum Bildungs- niveau und der (Berufs-)Tätigkeit steht – verweist als weiterer Indikator für Veränderungsbewegungen auf eine bereits stattfindende Veränderung der Wohnbevölkerungszusammensetzung. Die Analyse veranschaulicht, dass eine Veränderung der Einkommenshöhe in unterschiedlicher Intensität und auch auf unterschiedlichem Niveau in allen Gebieten zu finden ist. Im Gebiet Klausenerplatz/Schlossgarten ist insgesamt das niedrigste Haushaltseinkommensniveau im Untersuchungsgebiet vorhanden, welches sich in der Betrachtung eines längeren Zeitraums vergleichs- weise stabil zeigt. Zwar ist insbesondere seit dem Jahr 2005 der Zuzug von Haushalten mit einem mo- natlichen Netto-Haushaltseinkommen von über 5.000 Euro von ca. 8 % auf 12 % gestiegen, gleichzeitig ist der Stadt Ludwigsburg zu erarbeitenZuzug von Haushalten mit einem monatlichen Netto-Haushaltseinkommen von maximal 2.000 Euro mit anteilig 35 bis 40 % stabil. Das Konzept zeigt auf, wie die Stadt Ludwigsburg die Klimaneutralität Im Gebiet Schlossstraße ist der Zuzug von Haushalten mit einem monatlichen Netto-Haushaltseinkommen von maximal 2.000 Euro von anteilig 30 % bis zum Jahr 2035 erreicht1999 auf 25 % der Zuziehenden seit dem Jahr 2015 zurückgegangen. Dafür wird ein konkreter Handlungsrahmen gesetztDementsprechend ist der Zuzug von Haushalten mit einem monatlichen Netto-Haushaltseinkommen ab 2.000 Euro gestiegen. Einen starken Zuwachs verzeichnet insbesondere die Einkommensgruppe von 3.200 bis 5.000 Euro monatliches Netto-Haushaltseinkommen. Sie ist seit dem Zuzugsjahr 1999 um 10 % bis zum Jahr 2015 gestiegen. Im Gebiet Amtsgerichtsplatz ist die Veränderung der Einkommensstruktur am deutlichsten. Seit dem Zuzugsjahr 1999 ist der Anteil der Haushalte, die bis zu 2.000 Euro monatliches Netto- Haushaltseinkommen zur Verfügung haben von 20 % auf ca. 12 % gesunken, während der die Optionen zur Zielerreichung aufzeigt Zuzug von Haushalten mit sehr hohen Einkommen von mehr als 5.000 Euro monatliches Netto-Einkommen von 15 % auf 35 % gestiegen ist. Der Zuzug von Haushalten mit einem monatlichen Netto-Haushaltseinkommen zwischen 2.000 und priorisiert3.200 Euro ist dagegen von anteilig ca. Notwendige Anpassungen 45 % im Zuzugsjahr 1999 auf anteilig ca. 25 % seit dem Zuzugsjahr 2015 gesunken. Ausgehend von einem hohen Einkommensniveau (das höchste im Untersuchungsgebiet) zeichnet sich eine Verschiebung in Richtung der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung auf politischer Ebene werden aufgezeigtsehr hohen Einkommen bei den Zugezogenen ab dem Jahr 2000 ab. In Kapitel 5 erfolgen eine Evaluation und eine Die Analyse der Wirksamkeit Veränderungsbewegungen verdeutlicht, dass in das gesamte Untersuchungsgebiet seit dem Jahr 2000 vermehrt Paare und Familien hinzuziehen. Ebenfalls ist das Bildungsniveau der Zugezo- gen gestiegen, was sich auch in den höheren Netto-Haushalteinkommen widerspiegelt. Insgesamt ist anhand aller Indikatoren der Analyseebene Veränderungsbewegung ein deutliches Nord-Südgefälle im integrierten Klimaschutz- Untersuchungsgebiet erkennbar. Im Gebiet Klausenerplatz/Schlossgarten war und Energiekonzept (iKEK) aus dem Jahr 2019 vorgeschlagenen Maßnahmen. Anschließend werden auf dieser Basis in Kapitel 6 neue Maßnahmen entwickelt und bestehende Maßnahmen weiterentwickelt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf bisher wenig erprobten und ist das Haushaltsein- kommen der Zugezogenen am niedrigsten, wohingegen im Gebiet Amtsgerichtsplatz die Zugezogenen im gesamten Betrachtungszeitraum über deutlich beschleunigend wirkenden Maßnahmen. Kapitel 4 beschreibt den Zusammenhang zwischen notwendigen Treibhausgas- Reduktionspfaden und den neu entwickelten Maßnahmen. Außerdem wurde ein Monitoringkonzept entwickelt und die finanziellen Auswirkungen überschlägig abgeschätzt (Kapitel 7 und 8). Eine besondere Wichtigkeit wird in Kapitel 9 der Kommunikation und öffentlichkeitswirksamen Verbreitung der geplanten Maßnahmen beigemessen, inklusive Einbeziehung der Bürger:innenschaft und der Schlüsselakteur:innenhöhere Einkommen verfügen.
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Samples: Untersuchung Zur Prüfung Der Anwendungsvoraussetzungen Für Den Erlass Einer Verordnung
Zusammenfassung. Mit dem BeschlussDer Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist Bestandteil der Antragsunterlagen für den wasserrechtlichen Bewilligungsantrag der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) für das Wasserwerk Nordheide. Im LBP wird nach § 17 Abs. 4 BNatSchG die Eingriffsregelung bearbeitet und in Text und Kartenanlagen dargestellt. Gleiches gilt für die (zum Teil vorsorglichen) Kohärenzsicherungsmaßnahmen. In der UVS (Umweltverträglichkeitsstudie mit integrierter FFH-Verträglichkeits- untersuchung, bis 2035 klimaneutral ENTERA, 2014) werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen und Biotope, Fauna (u. a. Fische, Amphibien, Makrozoobenthos), Boden, Wasser (Grundwasser, Fließgewässer) Klima und Luft sowie auf das Landschaftsbild unter- sucht. Die UVS zum Wasserrechtsantrag der HWW weist einige methodische Besonderheiten auf, die auch bei der Erstellung des LBP zu werden, erkennt berücksichtigen waren. So werden inner- halb des LBP neben den (zum Teil vorsorglichen) kohärenzsichernden Maßnahmen und den Kompensationsmaßnahmen auch vorsorgliche Kompensationsmaßnahmen beschrieben. Aufgrund erheblicher betriebsbedingter Beeinträchtigungen der Schutzgüter ergibt sich das Erfordernis der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Der Kompen- sationsbedarf besteht im Hinblick auf das Schutzgut „Pflanzen und Biotope“ (2,71 ha) sowie das Schutzgut „Boden“ (2,4 ha). Der Kompensationsbedarf für die Stadt Ludwigsburg die Dringlichkeit der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität an. Das für Deutschland verbleibende „Budget“ zum Ausstoß von Treibhausgasen ist Schutzgüter wird im Verhältnis 1:1 durch die geringen Fortschritte Vernäs- sung vorentwässerter Standorte ausgeglichen. Daneben besteht das Erfordernis für die Umsetzung von (zum Teil vorsorglichen) ko- härenzsichernden Maßnahmen auf 1,35 ha innerhalb des FFH-Gebietes Lüneburger Heide. Die bereits erfolgte und die in Planung befindliche Maßnahmenumsetzung der vergangenen Jahre nur noch sehr knappKom- pensationsmaßnahmen und der (zum Teil vorsorglichen) Kohärenzsicherungsmaß- nahmen wird über verschiedene Maßnahmenblätter (Anhang I, Lfd.-Nr. Auf Ludwigsburg heruntergebrochen umfasst es bei einem „Weiter wie bisher“ nur noch wenige Jahre1-2) konkret beschrieben. Gleichzeitig stecken zahlreiche Chancen Durch die von HWW bereits in den 80er-Jahren erfolgreich umgesetzten Vernässun- gen im Klimaschutz, sei es beim Schutz der Biodiversität, der Weiterentwicklung als Wirtschaftsstandort oder der öffentlichen GesundheitRandbereich des Schierhorner Moores sind die geforderten kohärenzsichern- den Maßnahmen bereits erbracht worden. Erfolgreicher Klimaschutz schützt vor unkontrollierbar schnellen Veränderungen, schafft Energieunabhängigkeit und InvestitionssicherheitDie Kohärenz des Netzes Natura 2000 bleibt damit gewährleistet. Das 2019 erstellte integrierte Klimaschutz- und Energiekonzept muss hinsichtlich des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 aktualisiert werden. Vor diesem Hintergrund wurde Auch die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen im August 2022 Rahmen der Eingriffsregelung sind durch die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V. beauftragt, ein Klimaneutralitätskonzept für und mit der Stadt Ludwigsburg zu erarbeiten. Das Konzept zeigt auf, wie die Stadt Ludwigsburg die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreicht. Dafür wird ein konkreter Handlungsrahmen gesetzt, der die Optionen zur Zielerreichung aufzeigt und priorisiert. Notwendige Anpassungen der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung auf politischer Ebene werden aufgezeigt. In Kapitel 5 erfolgen eine Evaluation und eine Analyse der Wirksamkeit der Vernässungsmaßnahmen im integrierten Klimaschutz- und Energiekonzept (iKEK) aus dem Jahr 2019 vorgeschlagenen MaßnahmenSchierhorner Moor bereits etwa zur Hälfte erbracht worden. Anschließend werden auf dieser Basis in Kapitel 6 neue Weitere Maßnahmen entwickelt und bestehende Maßnahmen weiterentwickelt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf bisher wenig erprobten und deutlich beschleunigend wirkenden Maßnahmen. Kapitel 4 beschreibt den Zusammenhang zwischen notwendigen Treibhausgas- Reduktionspfaden und den neu entwickelten Maßnahmen. Außerdem wurde ein Monitoringkonzept entwickelt und die finanziellen Auswirkungen überschlägig abgeschätzt (Kapitel 7 und 8). Eine besondere Wichtigkeit wird in Kapitel 9 der Kommunikation und öffentlichkeitswirksamen Verbreitung der geplanten Maßnahmen beigemessen, inklusive Einbeziehung der Bürger:innenschaft und der Schlüsselakteur:innenim Bereich des Wehlener Moorbaches sollen bis 2020 umgesetzt werden.
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Samples: Landschaftspflegerischer Begleitplan
Zusammenfassung. Mit dem Beschluss, bis 2035 klimaneutral zu werden, erkennt die Stadt Ludwigsburg die Dringlichkeit Abschnitt a) Einleitung mit Warnhinweisen Datum der Klimakrise Billigung des Prospekts: 3. April 2024 Warnhinweise: Diese Zusammenfassung sollte als Aufgabe von höchster Priorität an. Das für Deutschland verbleibende „Budget“ zum Ausstoß von Treibhausgasen ist durch die geringen Fortschritte der vergangenen Jahre nur noch sehr knapp. Auf Ludwigsburg heruntergebrochen umfasst es bei einem „Weiter wie bisher“ nur noch wenige Jahre. Gleichzeitig stecken zahlreiche Chancen im Klimaschutz, sei es beim Schutz der Biodiversität, der Weiterentwicklung als Wirtschaftsstandort oder der öffentlichen Gesundheit. Erfolgreicher Klimaschutz schützt vor unkontrollierbar schnellen Veränderungen, schafft Energieunabhängigkeit und Investitionssicherheit. Das 2019 erstellte integrierte Klimaschutz- und Energiekonzept muss hinsichtlich des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 aktualisiert Prospekteinleitung verstanden werden. Vor diesem Hintergrund wurde im August 2022 Der Anleger sollte sich bei jeder Entscheidung, in die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V. beauftragtAngebotenen Wertpapiere zu investieren, ein Klimaneutralitätskonzept für auf den Prospekt als Ganzes stützen und mit der Stadt Ludwigsburg zu erarbeitensich darüber bewusst sein, dass er das gesamte oder einen Teil des angelegten Kapitals verlieren könnte. Das Konzept zeigt aufFür den Fall, wie die Stadt Ludwigsburg die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreicht. Dafür wird ein konkreter Handlungsrahmen gesetzt, der die Optionen zur Zielerreichung aufzeigt und priorisiert. Notwendige Anpassungen der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung auf politischer Ebene werden aufgezeigt. In Kapitel 5 erfolgen eine Evaluation und eine Analyse der Wirksamkeit dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der im integrierten Klimaschutz- Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht wer- den, könnte der als Kläger auftretende Anleger nach nationalem Recht die Kosten für die Übersetzung des Pros- pekts zu tragen haben. Zivilrechtlich haften nur diejenigen Personen, die die Zusammenfassung samt etwaiger Übersetzungen vorgelegt und Energiekonzept übermittelt haben, und dies auch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird, nicht die Basisinformatio- nen vermittelt, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die Anleger eine Entscheidungshilfe darstellen würden.
Abschnitt b) Basisinformationen über die Emittentin Wer ist Emittentin der Wertpapiere?
1 Die Angaben auf der Internetseite sind nicht Teil des Prospekts, sofern diese nicht mittels Verweises in den Prospekt aufgenommen wurden. zern“) gehalten wird. Der unabhängige Abschlussprüfer der Emittentin ist die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft (iKEK) aus dem Jahr 2019 vorgeschlagenen Maßnahmenvormals Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), Xxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 0-0, 00000 Xxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx („EY“). Anschließend werden auf dieser Basis in Kapitel 6 neue Maßnahmen entwickelt und bestehende Maßnahmen weiterentwickelt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf bisher wenig erprobten und deutlich beschleunigend wirkenden Maßnahmen. Kapitel 4 beschreibt den Zusammenhang zwischen notwendigen Treibhausgas- Reduktionspfaden und den neu entwickelten Maßnahmen. Außerdem wurde ein Monitoringkonzept entwickelt Alleinige Gesellschafterin der Emittentin ist die Karlsberg Holding, die wiederum von der Karlsbergbrauerei Kom- manditgesellschaft Weber kontrolliert wird und die finanziellen Auswirkungen überschlägig abgeschätzt somit mittelbar die Emittentin kontrolliert. Die Emittentin und ihre Gesellschafterin, die Karlsberg Holding, haben einen unbefristeten Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Da- nach ist die Emittentin verpflichtet, ihren gesamten Jahresüberschuss an die Karlsberg Holding abzuführen. Die Karlsberg Holding ist verpflichtet, eventuelle Verluste der Emittentin auszugleichen. Die Karlsberg Brauerei-Gruppe ist eine traditionsreiche, familiengeführte Brauereigruppe. Das Unternehmen ver- folgt eine auf Konsumentenbedürfnisse fokussierte Strategie der Entwicklung, Produktion und des Vertriebs eines breiten Sortiments alkoholischer und alkoholfreier Getränkemarken im Handel (Kapitel 7 insb. Lebensmitteleinzelhandel und 8)Getränkefachhandel) sowie im Außer-Haus-Markt (insb. Eine Hotels, Gaststätten, Veranstaltungen). Dabei stehen die strategischen Marken „Karlsberg“ und „MiXery“ mit einem Portfolio an alkoholhaltigen und alkoholfreien Bieren und Biermischgetränken im Fokus. Diese werden begleitet durch ein Sortiment weiterer eigener Marken und Marken von Kooperationspartnern. Ergänzt wird dieses Markengeschäft in begrenztem Umfang durch Lohnproduktion ins- besondere Wichtigkeit für internationale Kunden. Die Karlsberg Brauerei-Gruppe teilt sich mit anderen Gesellschaften des Karlsbergbrauerei KG Weber-Konzerns Ressourcen, insbesondere im Rahmen sogenannter Shared Services, wei- terhin gibt es finanzielle Verflechtungen und Lieferbeziehungen. Die nachfolgend zusammengefassten Finanzinformationen der Emittentin sind den geprüften Jahresabschlüssen und geprüften Kapitalflussrechnungen der Emittentin für die zum 31. Dezember 2023 und zum 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahre, die durch Aufnahme mittels Verweis in diesen Prospekt aufgenommen sind, sowie dem Rechnungswesen der Emittentin entnommen oder daraus abgeleitet. Die zuvor genannten Jahresabschlüsse und Kapitalflussrechnungen wurden in Einklang mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften („HGB“) aufgestellt. Die Werte in den ausgewählten Finanzinformationen können aufgrund der Rundungen von den Werten in den vorbezeichneten Jahresabschlüssen und Kapitalflussrechnungen geringfügig abweichen. Die Emittentin ist nicht verpflichtet, einen Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2022 oder das zum 31. Dezember 2023 endende Geschäftsjahre aufzustellen. Sofern Finanzinformationen in den nachstehenden Tabellen als „geprüft“ gekenn- zeichnet sind, bedeutet dies, dass sie den oben genannten geprüften Jahresabschlüssen oder Kapitalflussrech- nungen der Emittentin für die zum 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2022 endenden Geschäftsjahre entnom- men wurden. Die Bezeichnung "ungeprüft" wird in Kapitel 9 den nachfolgenden Tabellen verwendet, um Finanzinformationen zu kennzeichnen, die dem Rechnungswesen der Kommunikation Emittentin entnommen oder daraus abgeleitet wurden oder auf Berechnungen von Finanzinformationen aus den oben genannten Quellen basieren. Ergebnis nach Steuern 5.957 6.637 Nettofinanzverbindlichkeiten2 3 49.895 42.591 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 19.297 21.707 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -19.336 2.342 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -8.183 -11.322
a) Risiken aus der Abhängigkeit von einzelnen Kunden.
b) Tatsächliche oder angebliche Produkt- / Produktionsmängel (auch z. B. durch höhere Gewalt) können zu Scha- densersatzansprüchen (z. B. Produkthaftung), Kosten für die Fehlersuche, Lieferengpässen und/oder Vertrags- strafzahlungen an Kunden sowie zu einem Reputationsverlust führen.
c) Es besteht das Risiko von Betriebsstörungen oder -unterbrechungen und öffentlichkeitswirksamen Verbreitung der geplanten Maßnahmen beigemessen, inklusive Einbeziehung der Bürger:innenschaft und der Schlüsselakteur:inneneinem damit verbundenen Produkti- onsausfall.
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Samples: Wertpapierprospekt
Zusammenfassung. Mit dem BeschlussDie Stadt Esslingen am Neckar plant die Aufstellung des Bebauungsplans Pfaffenacker- straße / Am Schönen Rain. In diese Zusammenhang wurden vorhandene Daten aus einer Untersuchung ausgewer- tet. Dabei ist der Nachweis bewertungsrelevanter Arten (Vögel und Fledermäuse) er- folgt. Die Realisierung des Vorhabens ist mit Auswirkungen auf die nachgewiesenen europa- rechtlich geschützten Arten verbunden. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG müssen aus diesem Grund Maßnahmen realisiert werden. Hierbei handelt es sich um eine zeitliche Beschränkung der Baufeldräumung auf No- vember – Februar und eine Gebäudekontrolle vor Abriss-, bis 2035 klimaneutral zu Ausbau- und Sanierungsmaß- nahmen zur Umgehung einer vermeidbaren Tötung § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG im Falle der Vögel und der Fledermäuse Zur Sicherung der ökologischen Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten müssen für die Kohlmeise Maßnahmen (Anbringung von Nistkästen) realisiert werden, erkennt die Stadt Ludwigsburg die Dringlichkeit . Zudem ist eine ökologische Baubegleitung zum Aufhängen der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität anKästen erforderlich. Das für Deutschland verbleibende „Budget“ zum Ausstoß von Treibhausgasen Durch geeignete Standorte kann dabei eine hohe Maßnahmeneffizienz erreicht werden. Weiteres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial ist durch die geringen Fortschritte der vergangenen Jahre nur noch sehr knappdas geplante Vorhaben nicht zu erwarten. Auf Ludwigsburg heruntergebrochen umfasst es bei einem „Weiter wie bisher“ nur noch wenige Jahre. Gleichzeitig stecken zahlreiche Chancen im Klimaschutz, sei es beim Schutz der Biodiversität, der Weiterentwicklung als Wirtschaftsstandort oder der öffentlichen Gesundheit. Erfolgreicher Klimaschutz schützt vor unkontrollierbar schnellen Veränderungen, schafft Energieunabhängigkeit und Investitionssicherheit. Das 2019 erstellte integrierte Klimaschutz- und Energiekonzept muss hinsichtlich des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 aktualisiert Die Maßnahmen müssen formalrechtlich gesichert werden. Vor diesem Hintergrund wurde im August 2022 die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V. beauftragt, ein Klimaneutralitätskonzept für und mit der Stadt Ludwigsburg zu erarbeiten. Das Konzept zeigt auf, wie die Stadt Ludwigsburg die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreicht. Dafür wird ein konkreter Handlungsrahmen gesetzt, der die Optionen zur Zielerreichung aufzeigt und priorisiert. Notwendige Anpassungen der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung auf politischer Ebene werden aufgezeigt. In Kapitel 5 erfolgen eine Evaluation und eine Analyse der Wirksamkeit der im integrierten Klimaschutz- und Energiekonzept (iKEK) aus dem Jahr 2019 vorgeschlagenen Maßnahmen. Anschließend werden auf dieser Basis in Kapitel 6 neue Maßnahmen entwickelt und bestehende Maßnahmen weiterentwickelt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf bisher wenig erprobten und deutlich beschleunigend wirkenden Maßnahmen. Kapitel 4 beschreibt den Zusammenhang zwischen notwendigen Treibhausgas- Reduktionspfaden und den neu entwickelten Maßnahmen. Außerdem wurde ein Monitoringkonzept entwickelt und die finanziellen Auswirkungen überschlägig abgeschätzt (Kapitel 7 und 8). Eine besondere Wichtigkeit wird in Kapitel 9 der Kommunikation und öffentlichkeitswirksamen Verbreitung der geplanten Maßnahmen beigemessen, inklusive Einbeziehung der Bürger:innenschaft und der Schlüsselakteur:innen.Artenschutzrechtliche Prüfung I Bebauungsplan Pfaffenackerstraße / Am Schönen Rain Mai 2021
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Samples: Artenschutzrechtliche Prüfung
Zusammenfassung. Mit Die SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG, Stuttgart (SVL) tritt am Markt als Erst- versicherer im Lebensversicherungsgeschäft in Form von Kapital- und Risikolebensversicherun- gen, Rentenversicherungen, fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen sowie Be- rufsunfähigkeitsversicherungen auf. Im Wesentlichen ist sie ein Regionalversicherer, der seine Geschäfte in Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen sowie Teilen von Rheinland-Pfalz ausübt. Das Geschäftsgebiet mit ca. 20 Mio. Einwohnern wird über verschiedene Vertriebswege bearbei- tet. Die Gesellschaften der SV Gruppe werden von personenidentischen Vorständen geleitet. Die Aufsichtsgremien sind überwiegend unterschiedlich besetzt. Die Geschäftsorganisation der SVL gewährleistet ein solides und vorsichtiges Management des Lebensversicherungsgeschäftes. Sie umfasst eine angemessene transparente Organisations- struktur mit einer klaren Zuweisung und angemessenen Trennung der Zuständigkeiten sowie ein wirksames System zur Gewährleistung der Übermittlung von Informationen. Hierzu wurden di- verse schriftliche Leitlinien zur Sicherstellung dieser Anforderungen vom Vorstand verabschie- det. Insbesondere wurden in diesem Zusammenhang Leitlinien zu den vier Schlüsselfunktionen (Interne Revisionsfunktion, Versicherungsmathematische Funktion, Unabhängige Risikocontrol- lingfunktion und Compliance-Funktion) sowie zur Erfüllung der "Fit & Proper"-Anforderungen an den Vorstand, den Generalbevollmächtigten und die Schlüsselfunktionen verabschiedet. Im Ver- gleich zum Vorjahr haben sich keine wesentlichen Änderungen in der Geschäftsorganisation der SVL ergeben. Des Weiteren ist in der SVL ein Risikomanagementsystem implementiert, welches sich aufbauor- ganisatorisch aus dem BeschlussVorstand, bis 2035 klimaneutral zu dem Zentralen Risikomanagement, dem dezentralen Risikoma- nagement, dem Risikorundengremium und dem Risikokernteam zusammensetzt. Ein Schwer- punkt im Risikomanagementsystem liegt auf der Identifikation, der Bewertung, der Steuerung und Überwachung von Risiken. Diese Prozesse werden im Risikokontrollprozess vereinigt. Sämt- liche Risiken, die in den Risikokategorien bzw. den Handlungsfeldern der SVL erfasst werden, erkennt zählen zu den allgemeinen Geschäftsrisiken, welche den bestehenden Risikokontrollprozess re- gelmäßig durchlaufen. Gemäß der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung nach Art. 45 Abs. 6 SII-RRL erfüllt die Stadt Ludwigsburg SVL sämtliche Anforderungen des Regelwerks nach Sol- vency II. Für die Dringlichkeit Berechnung der Klimakrise als Aufgabe Solvenzkapitalanforderung (SCR) wird die Standardformel, unter Berück- sichtigung der Volatilitätsanpassung (VA) und des Rückstellungstransitionals, verwendet. Zudem wird von höchster Priorität ander Übergangsmaßnahme für den Standardparameter im Aktienrisiko Gebrauch ge- macht. Unternehmensspezifische Parameter werden nicht angewendet. Das SCR betrug zum Stichtag 446.279 Tsd. Euro (Vj. 419.174 Tsd. Euro). Der Großteil entfällt, aufgrund des großen Be- stands an Kapitalanlagen und den langfristigen, passivseitigen Verpflichtungen aus der Lebens- versicherung (insbesondere Rentenversicherungen mit einer festen Zinszusage), weiterhin auf das Marktrisiko und dort insbesondere auf das Spread- und Zinsänderungsrisiko. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere in einem höheren Exposure begründet. Neben einer po- sitiven Aktienmarktentwicklung trägt der planmäßige Bestandsaufbau hierzu bei. Die Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für Deutschland verbleibende „Budget“ Solvabilitätszwecke erfolgt grund- sätzlich anhand von marktkonformen Bewertungsmethoden unter Einhaltung einer Bewertungs- hierarchie. Damit ist sichergestellt, dass diese zu dem Betrag bewertet werden, zu dem sie zwi- schen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht bzw. übertragen oder beglichen werden könnten. Der Wert der versicherungstechni- schen Rückstellungen ergibt sich aus der Summe des Best Estimates (erwarteter Barwert künfti- ger Zahlungsströme) und einer Risikomarge. Ansatz und Bewertung für Solvabilitätszwecke erfolgt nach §§ 74 bis 87 VAG unter Berücksichti- gung der delegierten Verordnung (EU) 2015/35 (DVO) in Verbindung mit der delegierten Verord- nung (EU) 2016/467, den gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 von der Europäischen Kom- mission übernommenen Internationalen Rechnungslegungsstandards, den zugehörigen technischen Durchführungsstandards und Leitlinien sowie sich aus Auslegungsentscheidungen der BaFin ergebenden Anforderungen. Die lokale Finanzberichterstattung der SVL erfolgt nach den Vorschriften des HGB. In der Gegen- überstellung zwischen der Solvabilitätsübersicht nach Solvency II und der Bilanz nach lokaler Fi- nanzberichterstattung bestehen Ansatz- und Bewertungsdifferenzen. Diese Bewertungsdifferen- zen sind im Wesentlichen auf unrealisierte Gewinne in den nach HGB zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Finanzinstrumenten zurückzuführen, welche insbesondere aus dem niedrigen allgemeinen Marktzinsniveau zum Ausstoß Stichtag resultieren. Diese werden gemäß Sol- vency II zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Gegenläufig, allerdings in geringerem Umfang, wirkt sich das niedrige Zinsniveau auf die Höhe der versicherungstechnischen Rückstellungen aus, welche somit nach Solvency II mit einem höheren Verpflichtungswert ausgewiesen werden würden. Aufgrund der Inanspruchnahme des Rückstellungstransitionals (Art. 308d SII-RRL) wurde allerdings die Differenz zwischen den versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen gemäß Bewertungsmethoden nach Solvency II und denen nach lokaler Finanzberichterstattung anteilig zu 13/16 von Treibhausgasen ist den versicherungstechnischen Brutto-Rückstellungen nach Solvency II in Abzug gebracht. Dabei wurde die Begrenzung des Abzugsbetrags gemäß § 352 Abs. 4 VAG be- rücksichtigt. Saldiert ergibt sich somit aus diesen Effekten eine nach Solvency II im Vergleich zur Finanzberichterstattung nach HGB niedrigere versicherungstechnische Rückstellung. Die Basiseigenmittel ergeben sich aus dem Überschuss der Vermögenswerte über die Verbind- lichkeiten in der Solvabilitätsübersicht zuzüglich der nachrangigen Verbindlichkeiten. Die SVH hat mit der Gesellschaft einen Beherrschungsvertrag und einen Ergebnisabführungsvertrag ab- geschlossen. Daher sind in den Basiseigenmitteln keine vorhersehbaren Dividenden und Aus- schüttungen zu berücksichtigen. Die ergänzenden Eigenmittel setzen sich aus Bestandteilen zu- sammen, die nicht zu den Basiseigenmitteln zählen und die zum Ausgleich von Verlusten eingefordert werden können. Derzeit werden keine ergänzenden Eigenmittel bei der SVL ange- setzt. Die verfügbaren und anrechnungsfähigen Eigenmittel zur Erfüllung der Solvenzkapitalanforde- rung betrugen zum Stichtag 2.895.831 Tsd. Euro (Vj. 3.100.526 Tsd. Euro). Der Rückgang gegen- über dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem rückläufigen Zinsniveau zum Stichtag. Da- bei wird der Anstieg der Kapitalanlagen durch die geringen Fortschritte Zunahme der vergangenen Jahre nur noch sehr knappversicherungstechnischen Rückstellungen überkompensiert, sodass der Überschuss der Vermögenswerte über die Verbind- lichkeiten in der Solvabilitätsübersicht gegenüber dem Vorjahr zurückgeht. Auf Ludwigsburg heruntergebrochen umfasst es Es ergab sich somit aus der Überdeckung eine SCR-Quote i. H. v. 648,9 % (Vj. 739,7 %). Die SCR- Quote ohne die Anwendung des Rückstellungstransitionals beträgt 329,9 % (Vj. 417,3 %) und bei einem „Weiter wie bisher“ nur noch wenige Jahrezusätzlicher Nichtanwendung der Volatilitätsanpassung 249,2 % (Vj. Gleichzeitig stecken zahlreiche Chancen 301,7 %). Während des Berichtszeitraums wurden die Mindest- und die Solvenzkapitalanforderung zu jedem Zeitpunkt eingehalten. Die weltweite Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) stellt eine wichtige Entwick- lung auch in Bezug auf die Aussagen in diesem Bericht dar. Die Pandemie schreitet mit erhebli- cher Geschwindigkeit voran, sodass neben der gesundheitlichen Gefährdung der Bevölkerung, auch mit Belastungen der Weltwirtschaft zu rechnen sein wird. Die SVL sorgt sich daher um die Sicherheit und das Wohl ihrer Mitarbeiter und hat umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen getrof- fen, um einen funktionierenden Geschäftsbetrieb für ihre Kunden und Geschäftspartner weiter aufrecht erhalten zu können. Die Entwicklungen werden für die SVL insgesamt als nicht existenzbedrohend eingeordnet. Zur Sicherstellung des Betriebs wurden im KlimaschutzRahmen des Business Continuity Managements weitrei- chende Maßnahmen beschlossen, sei es beim Schutz die sich stets an den Empfehlungen und Einschätzungen des Xxxxxx-Xxxx-Instituts orientieren. Materielle Auswirkungen auf den Versicherungsbetrieb sind derzeit noch nicht absehbar. Zu beobachten ist hingegen bereits eine hohe Volatilität der Biodiversität, Bewer- tungsreserven der Weiterentwicklung als Wirtschaftsstandort oder der öffentlichen GesundheitKapitalanlagen. Erfolgreicher Klimaschutz schützt vor unkontrollierbar schnellen Veränderungen, schafft Energieunabhängigkeit und Investitionssicherheit. Das 2019 erstellte integrierte Klimaschutz- und Energiekonzept muss hinsichtlich des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 aktualisiert werden. Vor diesem Hintergrund Daher wurde bereits im August 2022 Vorfeld unter anderem durch deriva- tive Absicherung, das Setzen von Stop-Loss-Marken sowie einer angemessenen Steuerung der Bewertungsreserven risikomindernd agiert, sodass die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V. beauftragt, ein Klimaneutralitätskonzept für und mit aktuellen Marktturbulenzen zum Großteil aufgefangen werden können. Insgesamt ist die Erfüllung der Stadt Ludwigsburg zu erarbeitenVerpflichtungen durch die SVL aktuell nicht gefährdet. Das Konzept zeigt auf, wie Die kurz- fristigen Auswirkungen auf die Stadt Ludwigsburg die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreichtErtragslage werden als gering eingestuft. Dafür wird ein konkreter Handlungsrahmen gesetzt, der die Optionen zur Zielerreichung aufzeigt und priorisiert. Notwendige Anpassungen der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung auf politischer Ebene werden aufgezeigt. In Kapitel 5 erfolgen eine Evaluation und eine Analyse der Wirksamkeit der im integrierten Klimaschutz- und Energiekonzept (iKEK) aus dem Jahr 2019 vorgeschlagenen Maßnahmen. Anschließend werden auf dieser Basis in Kapitel 6 neue Maßnahmen entwickelt und bestehende Maßnahmen weiterentwickelt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf bisher wenig erprobten und deutlich beschleunigend wirkenden Maßnahmen. Kapitel 4 beschreibt den Zusammenhang zwischen notwendigen Treibhausgas- Reduktionspfaden und den neu entwickelten Maßnahmen. Außerdem wurde ein Monitoringkonzept entwickelt und die finanziellen Auswirkungen überschlägig abgeschätzt (Kapitel 7 und 8). Eine besondere Wichtigkeit wird in Kapitel 9 der Kommunikation und öffentlichkeitswirksamen Verbreitung der geplanten Maßnahmen beigemessen, inklusive Einbeziehung der Bürger:innenschaft und der Schlüsselakteur:innenDie Risikotragfähigkeit ist weiterhin gewährleistet.
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Zusammenfassung. Mit dem BeschlussA.1 Dieser Prospekt, dessen wesentlicher Bestandteil diese Zusammenfassung ist, bezieht sich auf ein öffentliches Angebot in der Bundesrepublik Deutschland („Deutschland“) von Neuen Aktien (wie nachfolgend unter Abschnitt A.3 definiert) der Deutsche Real Estate Invest AG (die „DREI AG“, die „Emittentin“ oder die „Gesellschaft“ und gemeinsam mit den im Wege des von der Emittentin geplanten Umtausch- und Barangebots (wie nachfolgend unter Abschnitt D.1 definiert und näher beschrieben) teilweise zu erwerbenden Zielgesellschaften sowie ggf. weiteren zukünftig von der Emittentin jeweils mehrheitlich zu erwerbenden Fondsgesellschaften (zusammen mit den Zielgesellschaften, die „DREI Fondsgesellschaften“), die „Deutsche Real Estate Invest Gruppe“, die „DREI Gruppe“, „Deutsche Real Estate Invest“, „DREI“ oder die „Gruppe“). Das in diesem Prospekt beschriebene Barangebot und die Barkapitalerhöhung (jeweils wie nachfolgend unter Abschnitt D.1 definiert und näher beschrieben) sind nicht Gegenstand dieses Prospekts. Die Rechtsträgererkennung („LEI“) der Gesellschaft lautet 39120087PHJ2XEZPSU10. Die internationale Wertpapier-Identifikationsnummer („ISIN“) der Neuen Aktien lautet DE000DRE1AG5.
A.2 Die Geschäftsadresse der Gesellschaft lautet: Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, Telefon; +00 000 0000000. Die Website der Gesellschaft ist xxx.xxxx.xx. Informationen auf unserer Website sind nicht Bestandteil dieses Prospekts.
A.3 Die Gesellschaft beabsichtigt, im Zuge des Umtauschangebots bis 2035 klimaneutral zu 79.772.690 neue, auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) (jeweils eine „Neue Aktie“ und zusammen die „Neuen Aktien“ oder „Angebotsaktien“) im Wege einer Sachkapitalerhöhung (jeweils wie nachfolgend unter Abschnitt D.1 definiert und näher beschrieben) auszugeben.
A.4 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“), Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 24-28, 60439 Frankfurt am Main, Deutschland, Telefonnummer +49 (228) 4108-0, hat diesen Prospekt am 9. September 2024 als zuständige Behörde gem. der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017, in ihrer derzeit gültigen Fassung (die „Prospektverordnung“), gebilligt.
A.5 Diese Zusammenfassung sollte als Einleitung zu diesem Prospekt verstanden werden. Jede Entscheidung, in die Neuen Aktien zu investieren, sollte unter Berücksichtigung des gesamten Prospekts erfolgen. Eine Investition in die Neuen Aktien birgt Risiken. Anleger könnten das gesamte investierte Kapital oder einen Teil davon verlieren.
A.6 Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Prospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, erkennt könnte der als Anleger auftretende Kläger nach nationalem Recht die Stadt Ludwigsburg Kosten für die Dringlichkeit der Klimakrise als Aufgabe von höchster Priorität anÜbersetzung dieses Prospekts zu tragen haben.
A.7 Nur diejenigen Personen haften zivilrechtlich, die für diese Zusammenfassung samt etwaigen Übersetzungen die Verantwortung übernommen haben. Das Dies gilt jedoch nur für Deutschland verbleibende „Budget“ zum Ausstoß von Treibhausgasen den Fall, dass diese Zusammenfassung, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen dieses Prospekts gelesen wird, irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist durch oder dass sie, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen dieses Prospekts gelesen wird, nicht die geringen Fortschritte der vergangenen Jahre nur noch sehr knapp. Auf Ludwigsburg heruntergebrochen umfasst es bei einem „Weiter wie bisher“ nur noch wenige Jahre. Gleichzeitig stecken zahlreiche Chancen im KlimaschutzBasisinformationen vermittelt, sei es beim Schutz der Biodiversität, der Weiterentwicklung als Wirtschaftsstandort oder der öffentlichen Gesundheit. Erfolgreicher Klimaschutz schützt vor unkontrollierbar schnellen Veränderungen, schafft Energieunabhängigkeit und Investitionssicherheit. Das 2019 erstellte integrierte Klimaschutz- und Energiekonzept muss hinsichtlich des Ziels der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 aktualisiert werden. Vor diesem Hintergrund wurde im August 2022 die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e. V. beauftragt, ein Klimaneutralitätskonzept in Bezug auf Investitionen in Neue Aktien für und mit der Stadt Ludwigsburg zu erarbeiten. Das Konzept zeigt auf, wie die Stadt Ludwigsburg die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreicht. Dafür wird ein konkreter Handlungsrahmen gesetzt, der die Optionen zur Zielerreichung aufzeigt und priorisiert. Notwendige Anpassungen der Voraussetzungen für Investoren eine erfolgreiche Umsetzung auf politischer Ebene werden aufgezeigt. In Kapitel 5 erfolgen eine Evaluation und eine Analyse der Wirksamkeit der im integrierten Klimaschutz- und Energiekonzept (iKEK) aus dem Jahr 2019 vorgeschlagenen Maßnahmen. Anschließend werden auf dieser Basis in Kapitel 6 neue Maßnahmen entwickelt und bestehende Maßnahmen weiterentwickelt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf bisher wenig erprobten und deutlich beschleunigend wirkenden Maßnahmen. Kapitel 4 beschreibt den Zusammenhang zwischen notwendigen Treibhausgas- Reduktionspfaden und den neu entwickelten Maßnahmen. Außerdem wurde ein Monitoringkonzept entwickelt und die finanziellen Auswirkungen überschlägig abgeschätzt (Kapitel 7 und 8). Eine besondere Wichtigkeit wird in Kapitel 9 der Kommunikation und öffentlichkeitswirksamen Verbreitung der geplanten Maßnahmen beigemessen, inklusive Einbeziehung der Bürger:innenschaft und der Schlüsselakteur:innenEntscheidungshilfe darstellen würden.
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