Zusammenfassung. Dieser Abschnitt gibt einen Kurzüberblick über einige wichtige Informationen in diesem Prospekt. Er stellt keine vollständige Beschreibung aller wichtigen Informationen dar, die in Verbindung mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds zu berücksichtigen sind. Der Abschnitt gilt vorbehaltlich der ausführlichen Bestimmungen in diesem Prospekt und dem Nachtrag zu den jeweiligen Anteilen des Fonds und ist in Verbindung mit diesen zu lesen. Gesellschaft Die Gesellschaft ist ein offener Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung der Teilfonds und eine am 17. November 2004 gegründete Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die in Irland als Organismus für Gemeinsame Anlagen in Übertragbare Wertpapiere (OGAW) gemäß den Vorschriften zugelassen wurde. Die Gesellschaft hat die Haftung ihrer Fonds getrennt, und folglich werden sämtliche Verbindlichkeiten, die ein Fonds eingegangen ist oder die einem Fonds zuzuschreiben sind, ausschließlich aus dem Vermögen dieses Fonds beglichen. Fonds Anteile, die Beteiligungen an verschiedenen Fonds darstellen, können vom Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit ausgegeben werden. In Bezug auf einen Fonds können Anteile in mehreren Klassen ausgegeben werden. Alle Anteile einer Klasse sind, sofern im entsprechenden Nachtrag nicht anders vorgesehen, untereinander gleichrangig. Bei der Auflegung eines neuen Fonds (wofür die vorherige Genehmigung der Central Bank erforderlich ist) oder einer neuen Anteilsklasse (die gemäß den Vorgaben in den OGAW- Vorschriften ausgegeben werden muss) erstellt die Gesellschaft einen Nachtrag, der vom Verwaltungsrat herausgegeben wird und die maßgeblichen Informationen zu dem neuen Fonds bzw. der neuen Anteilsklasse enthält. Für jeden Fonds (und demzufolge nicht für jede Anteilsklasse) wird ein separates Vermögensportfolio geführt, das in Übereinstimmung mit dem Anlageziel und der Anlagepolitik des jeweiligen Fonds angelegt wird. Einzelheiten zu den einzelnen Fonds und deren jeweiligen Anteilsklassen sind im maßgeblichen Nachtrag aufgeführt.
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Zusammenfassung. Dieser Die Gesellschaft hat eine getrennte Haftung zwischen ihren Fonds, und dementsprechend sind sämtliche Verbindlichkeiten, die im Namen eines Fonds eingegangen werden bzw. einem Fonds zuzurechnen sind, ausschließlich aus dem Vermögen des betreffenden Fonds zu begleichen. Der folgende Abschnitt gibt einen Kurzüberblick liefert eine kurze Übersicht über einige wichtige Informationen der wichtigen in diesem ProspektProspekt enthaltenen Informationen. Er stellt keine Es handelt sich nicht um eine vollständige Beschreibung aller wichtigen Informationen darInformationen, die in Verbindung im Zusammenhang mit einer Anlage in die Anteile den auszugebenden Anteilen eines Fonds zu berücksichtigen sind. Der Abschnitt gilt vorbehaltlich der ausführlichen Bestimmungen Sie sollte in Verbindung mit den vollständigen in diesem Prospekt und dem Nachtrag zu den Anhang für die jeweiligen Anteilen Anteile des Fonds enthaltenen Bestimmungen gelesen werden und ist in Verbindung mit diesen zu lesensteht unter dem Vorbehalt derselben. Gesellschaft Die Gesellschaft ist ein offener Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung der Teilfonds und eine am 17. November 2004 gegründete Investmentgesellschaft mit variablem Kapital, die am 5. November 2008 gegründet und in Irland als Organismus für Gemeinsame gemeinsame Anlagen in Übertragbare Wertpapiere (OGAW) Wertpapieren gemäß den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaften (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren betreffend) von 2011 (Durchführungsverordnung Nr. 352 von 2011) in ihrer jeweils geltenden geänderten, ergänzten oder konsolidierten Fassung zugelassen wurdeist. Fonds Die Gesellschaft hat die Haftung ihrer Fonds getrenntist als offene Umbrella-Gesellschaft strukturiert, und folglich werden sämtliche Verbindlichkeiten, die ein Fonds eingegangen ist oder die einem Fonds zuzuschreiben sind, ausschließlich aus dem Vermögen dieses Fonds beglichen. Fonds in der der Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit Anteile, die Beteiligungen an verschiedenen Fonds darstellenrepräsentieren, können vom Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit ausgegeben werdenausgeben kann. In Bezug auf Für einen Fonds können Anteile in mehreren Klassen von mehr als einer Anteilsklasse ausgegeben werden. Alle Anteile einer Klasse sindsind untereinander gleichrangig, sofern im entsprechenden Nachtrag jeweiligen Anhang nicht anders vorgesehen, untereinander gleichrangigAbweichendes festgelegt ist. Bei der Auflegung Einführung eines neuen Fonds (wofür die vorherige Genehmigung der Central Bank Zentralbank erforderlich ist) oder einer neuen Anteilsklasse (die gemäß in Einklang mit den Vorgaben in den OGAW- Vorschriften der Zentralbank ausgegeben werden muss) erstellt die Gesellschaft einen Nachtrag, der vom Verwaltungsrat herausgegeben wird und die maßgeblichen Informationen Anhang mit den relevanten Angaben zu dem neuen jedem dieser Fonds bzw. der jeder neuen Anteilsklasse enthältAnteilsklasse. Dieser Anhang wird vom Verwaltungsrat herausgegeben. Für jeden Fonds wird ein gesonderter Pool von Vermögenswerten unterhalten (und demzufolge dementsprechend nicht für jede Anteilsklasse) wird ein separates Vermögensportfolio geführt), das der in Übereinstimmung mit dem Anlageziel und der Anlagepolitik des jeweiligen dieses Fonds angelegt wird. Einzelheiten Die Details zu den einzelnen Fonds und deren jeweiligen den innerhalb dieser Fonds erhältlichen Anteilsklassen sind im maßgeblichen Nachtrag jeweiligen Anhang enthalten. Anlageziele und - politik Die Satzung sieht vor, dass das Anlageziel und die Anlagepolitik der einzelnen Fonds vom Verwaltungsrat zum Zeitpunkt der Auflegung des jeweiligen Fonds festgelegt werden. Einzelheiten zum Anlageziel und der Anlagepolitik der einzelnen Fonds der Gesellschaft sind im Anhang für den jeweiligen Fonds aufgeführt. Jede Änderung des Anlageziels oder jede wesentliche Änderung der Anlagepolitik eines Fonds erfordert die Zustimmung der Anteilsinhaber des Fonds durch einfachen Mehrheitsbeschluss. Vorbehaltlich und unbeschadet des vorangegangenen Satzes in diesem Absatz muss die Gesellschaft im Falle einer Änderung des Anlageziels und/oder der Anlagepolitik eines Fonds diese jedem Anteilsinhaber mit einer angemessenen Frist ankündigen, damit Anteilsinhaber vor der Einführung dieser Änderung die Möglichkeit haben, die Rücknahme ihrer Anteile in die Wege zu leiten. Gemäß den Vorschriften der irischen Börse müssen das Anlageziel und die Anlagepolitik jedes börsennotierten Fonds – wenn keine unvorhergesehenen Umstände eintreten – über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nach Zulassung der Anteile des betreffenden Fonds zur amtlichen Notierung und zum Handel am Hauptmarkt der irischen Börse verfolgt werden. Die Vorschriften sehen ferner vor, dass jede wesentliche Änderung des Anlageziels eines börsennotierten Fonds oder seiner Anlagepolitik innerhalb dieses Zeitraums der Zustimmung der irischen Börse und der Zustimmung der Anteilsinhaber des betreffenden Fonds durch einfachen Mehrheitsbeschluss bedarf. Anteilsklassen Der Verwaltungsrat kann beschließen, in jedem Fonds verschiedene Anteilsklassen aufzulegen. Alle Anteilsklassen desselben Fonds werden in Einklang mit dem Anlageziel dieses Fonds investiert, können sich aber unter anderem in Hinblick auf ihre Gebührenstruktur, Währung, den Mindestbetrag der Erstanlage, den Mindestbetrag für Folgeanlagen, den Mindestanteilsbestand, den Mindestrücknahmebetrag, die Ausschüttungspolitik (einschließlich der Ausschüttungstermine, die Höhe und die Auszahlung), die Kriterien für die Auswahl der Anleger und weitere besondere Merkmale, die der Verwaltungsrat beschließt, unterscheiden. Für jede ausgegebene Anteilsklasse eines Fonds wird ein separater Nettoinventarwert je Anteil errechnet. Die verschiedenen Merkmale der einzelnen verfügbaren Anteilsklassen eines Fonds werden im entsprechenden Anhang im Detail beschrieben. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen in einem bestimmten Hoheitsgebiet nur eine oder mehrere Anteilsklassen zum Kauf durch Anleger anzubieten. Die Gesellschaft behält sich ferner das Recht vor, Standards für bestimmte Klassen von Anlegern oder Transaktionen im Hinblick auf den Kauf einer bestimmten Anteilsklasse festzulegen. Ausschüttungspolitik Der Verwaltungsrat entscheidet über die Ausschüttungspolitik und Strukturen für jeden Fonds, und die Einzelheiten hierzu werden, wo zutreffend, im jeweiligen Anhang festgelegt. Gemäß der Satzung ist der Verwaltungsrat berechtigt, für den jeweiligen Fonds Ausschüttungen zu beschließen, bei denen es sich um: (i) die aufgelaufenen Erträge (die sich aus allen aufgelaufenen Erträgen, einschließlich Zinsen und Dividenden zusammensetzen), abzüglich der Aufwendungen des jeweiligen Fonds, und/oder (ii) den realisierten und nicht realisierten Kapitalgewinnen aus der Veräußerung/Bewertung von Anlagen und anderen finanziellen Mitteln, abzüglich der realisierten und nicht realisierten aufgelaufenen Kapitalverluste des jeweiligen Fonds, und/oder (iii) das Kapital des jeweiligen Fonds handelt. Wenn Ausschüttungen aus dem Kapital des jeweiligen Fonds erfolgen wird dies im jeweiligen Anhang angegeben. Der Verwaltungsrat kann an Anteilsinhaber zu leistende Ausschüttungen ganz oder teilweise durch Sachauskehrung von Vermögenswerten des betreffenden Fonds und insbesondere von Anlagen, auf die der betreffende Fonds Anspruch hat, erfüllen. Ein Anteilsinhaber kann vom Verwaltungsrat statt einer Übertragung von Sachwerten auf ihn auch einen Verkauf der Vermögenswerte und Zahlung der Nettoerlöse aus diesem Verkauf an den Anteilsinhaber verlangen. Die Gesellschaft ist verpflichtet und berechtigt, von Ausschüttungen, die an einen Anteilsinhaber eines Fonds, der eine in Irland ansässige Person ist oder als solche zu betrachten ist, zu zahlen sind, einen Betrag für irische Steuern abzuziehen und an die irische Steuerbehörde abzuführen. Anteilsinhaber sollten beachten, dass das Anteilskapital der Gesellschaft, das bestimmten Fonds zugeordnet ist, mit der Zeit geringer wird, wenn die Gesellschaft im Namen dieser Fonds Ausschüttungszahlungen aus dem Anteilskapital der Gesellschaft, das diesen Fonds zugeordnet ist, leistet. Risikofaktoren Eine Anlage in einem Fonds ist mit einer Reihe von Risiken verbunden, einschließlich des möglichen Verlustes des angelegten Betrages. Es gibt außerdem keine Garantie oder Zusicherung, dass ein Fonds sein Anlageziel erreichen wird. Eine detailliertere Beschreibung bestimmter Risikofaktoren, die für Anleger des Fonds relevant sind, ist im Abschnitt „Risikofaktoren“ sowie im Abschnitt des jeweiligen Anhangs unter der Überschrift „Sonstige Informationen – Risikofaktoren“ enthalten, und potenzielle Anleger sollten diese aufmerksam lesen. Zeichnung von Anteilen Anteile werden, wo zutreffend, während des Erstausgabezeitraums zum Erstausgabepreis, gegebenenfalls zuzüglich eines Ausgabeaufschlags, zur Zeichnung angeboten, wie im Abschnitt „Handel mit Anteilen – Anteilszeichnungen“ beschrieben. Weitere Zeichnungen erfolgen zum Nettoinventarwert je Anteil der jeweiligen Klasse, gegebenenfalls zuzüglich des Ausgabeaufschlags, wie unter „Anteilszeichnungen“ beschrieben. Rücknahme von Anteilen Anteile werden zum entsprechenden Nettoinventarwert je Anteil der jeweiligen Klasse, gegebenenfalls abzüglich der Rücknahmegebühr zurückgenommen, wie unter „Handel mit Anteilen – Rücknahme von Anteilen“ beschrieben. Umtausch von Anteilen Anteile einer Klasse eines Fonds können in Anteile einer anderen Klasse, die zum jeweiligen Zeitpunkt angeboten wird, umgetauscht werden (wobei es sich um eine Klasse desselben Fonds oder eines anderen Fonds handeln kann), soweit dies gemäß Anhang möglich ist und wie unter „Handel mit Anteilen – Umtausch von Anteilen“ beschrieben.
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