Common use of Zustandekommen des Vertrages Clause in Contracts

Zustandekommen des Vertrages. a) Der Versicherungsvertrag kommt mit der Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes (z. B. mit der Aushändigung des Versiche- rungsscheins) zustande. b) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und erfolgt die Beitragszahlung, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzw. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstituts) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordruckes. c) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und die vorgesehene Einzusgermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordrucks. d) Wird die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt und die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des E-Mail-Versands) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie innerhalb der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt haben. Für Personen, die die Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit nicht erfül- len, kommt der Versicherungsvertrag auch nicht durch Einzahlung oder Ent- gegennahme des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch der Beitrag gezahlt, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur Verfügung.

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Samples: Produktinformationsblatt, Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt

Zustandekommen des Vertrages. aGrundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere inhaltlich übereinstimmende Vertragserklärung (Willens- erklärungen) Der Versicherungsvertrag kommt mit der Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes (z. B. mit der Aushändigung des Versiche- rungsscheins) zustande. b) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und erfolgt die Beitragszahlung, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzw. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstituts) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordruckes. c) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und die vorgesehene Einzusgermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordrucks. d) Wird die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt und die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des E-Mail-Versands) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie Ihre Vertragserklärung nicht innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweisen auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist. Für den Fall, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht unverzüglich, sondern zu einem späteren Zeitpunkt zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Der Versicherungsschutz kann (weil z.B. noch Einzelheiten der Vertragsgestaltung zu klären sind) auch auf Grund einer vorläufi- gen Deckungszusage in Kraft treten. Diese ist zunächst ein eigenständiger Versicherungsvertrag, der insbesondere nach end- gültigem Abschluss der Vertragsverhandlungen oder Vorlage des Versicherungsscheins über den endgültigen Versicherungs- schutz endet. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) wider- rufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Ver- sicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: VHV Allgemeine Versicherung AG / 00000 Xxxxxxxx F 0511.907-89 99, xxxxxxx@xxx.xx Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrages, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Für PersonenDen Teil des Beitrages, der auf die die Voraussetzung Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der Versicherungsfähigkeit nicht erfül- lensich wie folgt berechnet: Anzahl der Tage, kommt der Versicherungsvertrag auch nicht durch Einzahlung oder Ent- gegennahme 1/360 des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch der Beitrag gezahlt, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten Jahresbeitrages an denen Versicherungsschutz X bzw. 1/ 30 des Versicherers – zur Verfügung.Monatsbeitrages

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Samples: Insurance Contract, Insurance Agreement, Bauleistungsversicherung

Zustandekommen des Vertrages. a) Der Versicherungsvertrag kommt 3.1. Zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit XTB hat der Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes (z. B. mit der Aushändigung des Versiche- rungsscheins) zustandeKunde folgende Dokumente auszufüllen und zu akzeptieren: Kundenkennkarte, WpHG-Kundenfragebogen, Risikohinweise, Orderausführungsgrundsätze, AGBs, Datenschutzhinweise, Kun- deninformationen sowie alle dazugehörigen Anlagen. b) Wird die Versicherung 3.2. Abhängig von der Art des Angebotes, welches für einen bestimmten Markt erhältlich ist, auf dem XTB tätig ist, kann der Kunde eines oder mehrere bestimmte Handelskonten von XTB gemäß dem Finanzdienstleistungsver- trag auswählen. Einzelheiten zu den Angeboten sind über das XTB-Büro oder die XTB Webseite erhältlich. Der Kunde hat sich vor Vertragsabschluss zu vergewissern, ob das entsprechende Konto für ihn erhältlich ist. Bei Unterzeichnung des Vertrages ist dem Kunden bekannt, dass XTB sich das Recht vorbehält, den Vertrag oder die Eröffnung eines bestimmten Xxxxxx nach freiem Ermessen abzulehnen. 3.3. Hinzu kommt: Vor Unterzeichnung des Vertrages sollte sich der Kunde mit den Besonderheiten des jeweiligen Handelskontos vertraut machen; hierzu gehört auch die entsprechend verfügbare Demoversion. Zudem hat der Kunde eine Mitteilung zu übermitteln, wonach er die in Klausel 3.1. der AGBs genannten Dokumente und Informationen zur Kenntnis genommen und ak- zeptiert hat. Für den Fall des Zustandekommens der Vertragsbeziehung über den Online-Kontoeröffnungsprozess finden wiede- rum die gesonderten Bestimmungen in Anlage 1 Anwendung. 3.4. Vor Einräumung eines Zugangs zu den XTB-Dienstleistungen wird XTB – auf der Grundlage der vom Versicherer hierfür vorgesehenen Kunden übermittelten In- formationen – prüfen, ob die gemäß Finanzdienstleistungsvertrag zu erbringenden Dienstleistungen für den betreffenden Kun- den geeignet sind. Dabei werden die bisherigen Kenntnisse und gültigen Formular beantragt und erfolgt Erfahrungen des Kunden auf dem Finanzdienstleistungsbereich mitberücksichtigt. XTB wird den Kunden darüber informieren, sofern eine bestimmte Finanzdienstleistung aufgrund eines über- mäßigen Investment-Risikos für ihn ungeeignet ist. Sollte der Kunden die Beitragszahlungoben genannten Informationen nicht oder nur in unzureichender Form übermitteln, so gilt wird er darüber in- formiert, dass XTB nicht in der VertragLage ist, vorbehaltlich eine ordentliche Beurteilung vorzunehmen, ob das entsprechende Finanzinstrument für ihn geeignet ist. 3.5. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen kann der Vertrag vom Kunden wie folgt abgeschlossen werden: a. in Gegenwart eines befugten Mitarbeiters von XTB, oder b. durch Postversand, oder c. mittels elektronischer Kommunikation. Für den Fall des Einganges Zustandekommens der Vertragsbeziehung über den Online-Kontoeröffnungsprozess finden wiederum die gesonderten Bestimmungen in Anlage 1 Anwen- dung. 3.6. Besondere Anforderungen hinsichtlich des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks Vertragsabschlusses können beim VersichererXTB-Büro erfragt oder von der XTB Webseite ab- gerufen werden. Der Kunde sollte sich insbesondere mit diesen Besonderheiten vor der Eröffnung des Xxxxxx bei XTB vertraut machen. XTB hat das Recht, bereits mit dem Tage weitere Dokumente und/oder Informationen zum Zwecke des Vertragsabschlusses zu erfragen. 3.7. Auf der Bezahlung bzwGrundlage der entsprechenden gesetzlichen Regelungen, kann XTB einem Kunden die Eröffnung eines Xxxxxx als “Mit- inhaber” gestatten, so insbesondere bei verheirateten Ehepaaren. Überweisung In diesem Fall wird XTB weitere Dokumente zum Zwecke des Beitrages Vertragsabschlusses weitere Dokumente (Datum sog. Kontovollmacht) von Kunden anfordern, die als „Mitinhaber“ des Poststempels bzwXxxxxx behan- delt werden möchten. 3.8. Datum Entsprechend gesetzlicher Anforderungen hat jeder “Mitinhaber” zu akzeptieren, dass jeder von ihnen berechtigt ist: a. ohne Beschränkungen über das Vermögen auf dem Quittungsabschnitt Konto zu verfügen; b. alleine und ohne Beschränkungen in der Lage ist, Verfügungen bzgl. des GeldinstitutsXxxxxx zu geben, so insbesondere: 1) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des AntragsvordruckesOrder zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten zu platzieren; 2) Verfügungen zu erteilen, um Order zu löschen oder zu verändern; 3) Zahlungen auf das oder vom Handelskonto vorzunehmen; 4) den Vertrag zu kündigen oder das Handelskonto zu schließen. c) Wird 3.9. “Mitinhaber” sind gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen gegenüber XTB verantwortlich, die Versicherung auf aus den Dienstleistungen von XTB resultieren, insbesondere solchen aus dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und Finanzdienstleistungsvertrag. Die Übermittlung von Mitteilungen oder Ankündi- gungen durch XTB gegenüber irgendeinem “Mitinhaber” gilt ebenfalls gegenüber den anderen “Mitinhabern”. Nach Abschluss des Vertrages gibt es keine Möglichkeit mehr, den Vertrag zu ändern, wie etwa die vorgesehene Einzusgermächtigung erteiltAnzahl der “Mitinhaber” des Xxxxxx. 3.10. Der Kunde hat XTB unverzüglich über sämtliche Änderungen seiner Daten zu informieren, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung insbesondere über seine persönli- chen (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordrucks. d) Wird die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt und die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des E-Mail-Versands) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie innerhalb der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt haben. Für PersonenKontakt-)Daten, die er bei der Kontoeröffnung gegenüber XTB angegeben hat. XTB ist nicht verantwortlich für Verluste zu Lasten des Kunden, die Voraussetzung aus der Versicherungsfähigkeit nicht erfül- len, kommt Nichterfüllung der Versicherungsvertrag auch nicht durch Einzahlung oder Ent- gegennahme des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch der Beitrag gezahlt, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur Verfügungoben genannten Verpflichtungen resultieren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Finanzdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Über Die Erbringung Von Finanzdienstleistungen

Zustandekommen des Vertrages. a) 2.1. Ein Vertrag mit BMM kommt durch Übergabe von Sendungen oder deren Übernahme in die Obhut von BMM oder eines von BMM beauftragten Dritten zustande. Der Versicherungsvertrag kommt mit Einwurf einer Sendung in einen Briefkasten von BMM steht der Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes (z. B. mit Übernahme einer Sendung in die Obhut von BMM gleich. Das gilt nicht, wenn der Aushändigung des Versiche- rungsscheins) zustandeBriefkasten erkennbar beschädigt oder sonst in einem Zustand ist, der den gewöhnlichen Schutz der Sendung vor unbefugter Entnahme ausschließt, insbesondere bei Vandalismusschäden. b) 2.2. Der Absender darf nur beförderungsfähige Sendungen aufgeben. Beförderungsfähig sind alle Sendungen, die nach Größe, Format, Gewicht, Beschaffenheit und Inhalt diesen AGB sowie der Kategorisierung der Sendungen gemäß jeweils geltender Preisliste entsprechen. Die Beförderung durch BMM und ihre Erfüllungsgehilfen erfor- dert eine Verpackung, die das Gut vor Beanspruchung durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag ausreichend schützt. Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und erfolgt die Beitragszahlungeine nicht beförderungsfähige Sendung dennoch aufgegeben, so gilt steht BMM wahlweise frei: • die Annahme der VertragSendung zu verweigern, vorbehaltlich • eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben, • eine bereits übergebene/übernommene Sendung zur Abholung bereit zu halten, • die Sendung ohne Benachrichtigung des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzw. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstituts) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des AntragsvordruckesAbsenders zu befördern und ein Nachentgelt zu erheben. c) Wird 2.3. Unterfrankierte Sendungen, soweit es sich nicht um Abholsendungen mit Freimachung durch BMM han- delt, werden unter Entwertung des Wertzeichens zurückgegeben, soweit der Absender erkennbar ist. BMM bringt in diesem Fall einen Hinweis auf das Fehlporto auf der Sendung an. Der Absender ist berechtigt, die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen Sendung unter Anbringung des erforderlichen Differenzportos erneut an den ursprünglichen Empfänger aufzu- geben. Jeder Missbrauch der Regelungen über die Nachfrankierung unter Anrechnung des Ursprungsportos ist strafbar und gültigen Formular beantragt und verpflichtet zum Schadensersatz. Gleiches gilt für alle anderen Fälle, in denen bereits entwertete Marken wiederverwendet werden. BMM ist berechtigt, den entstandenen Schaden nach billigem Ermessen zu schätzen. Der Absender kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dass er wesent- lich niedriger ist als die vorgesehene Einzusgermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des AntragsvordrucksPauschale. d) Wird 2.4. Ebenfalls nicht beförderungsfähig sind: • Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen (z.B. für temperaturgefährdetes Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern, • Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschä- den verursacht werden können, • Sendungen, die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt lebende Tiere, Tierkadaver oder Teile derselben, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen enthalten, • Sendungen, deren Beförderung oder Lagerung gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt; gleiches gilt für medizinisches oder biologisches Untersuchungsgut; § 410 HGB bleibt unberührt, • Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstge- genstände, Unikate, Antiquitäten oder andere Kostbarkeiten oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und die Einzugsermächtigung erteiltErsatzverfahren durchgeführt werden können, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des E-Mail-Versands) als zustande gekommenenthalten. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigungDie Übernahme einer nicht beförderungsfähigen Sendung begründet kein Vertragsverhältnis. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag Ein Beförde- rungsvertrag kommt endgültig erst für solche Sendungen auch dann nicht zustande, wenn Sie innerhalb die Sendung in einen Briefkasten eingeworfen wird. Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von BMM sind nicht befugt, derartige Sendungen zu übernehmen. 2.5. BMM ist nicht zur Prüfung von Beförderungsausschlüssen verpflichtet. BMM ist jedoch zur Öffnung und Überprüfung der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht Sendung berechtigt, wenn ein berechtigter Zweifel an der Beförderungsfähigkeit besteht. BMM ist auch dann nicht ausgeübt habenzur Beförderung verpflichtet, wenn der Absender durch eine Kennzeichnung auf das Beförderungshindernis hinweist. 2.6. Der Absender ist mit einem Werbeaufdruck auf den von BMM zu befördernden Sendungen einverstanden, sofern der Absender nicht über ein eigenes Klischee für seine Sendungen verfügt. Für Personen, die die Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit nicht erfül- len, kommt der Versicherungsvertrag auch nicht durch Einzahlung oder Ent- gegennahme des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch der Beitrag gezahlt, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur Verfügungdiese Werbeaufdrucke verwendet BMM Klischees nach eigenem Ermessen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zustandekommen des Vertrages. a) 2.01 Die in den Katalogen und Verkaufsunterlagen des Lieferanten, sowie im Internet enthaltenen Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. 2.02 Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Der Versicherungsvertrag kommt Lieferant kann dieses Angebot nach seiner Xxxx innerhalb von drei Wochen durch Xxxxxxxxx einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellten Liefergegenstände geliefert oder die in Auftrag gegebenen Leistungen erbracht werden. 2.03 Soweit Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter des Lieferanten mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets einer schriftlichen Bestätigung des Lieferanten. 2.04 Soweit der Kunde Unternehmer ist, gilt ferner Folgendes: Zusätzliche Bedingungen, auch technischer Art, ergeben sich aus ergänzenden Lieferbedingungen, Preislisten, insbesondere auch betreffend Maße und deren Berechnung, Glasdicken, Preisermittlung, Kisten- oder Packungsinhalt, Verpackung, Frachtkosten, Pfandgeld etc. Soweit darin nichts enthalten ist und auch keine Sondervereinbarungen getroffen sind, gelten die handelsüblichen Gepflogenheiten. 2.05 Werden dem Lieferanten nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, ist der Lieferant berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Kunden nach dessen Xxxx Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden. 2.06 Wünsche des Kunden zur nachträglichen Änderung oder Stornierung des Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarung und nur so lange berücksichtigt werden, wie mit der Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes (z. B. mit Herstellung, dem Zuschnitt oder der Aushändigung des Versiche- rungsscheins) zustandeBearbeitung noch nicht begonnen worden ist. b) Wird 2.07 Der Lieferant kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er infolge einer von ihm nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten nicht lieferfähig ist, obwohl der Lieferant alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, die Versicherung auf Zuliefergegenstände zu beschaffen. Der Lieferant wird dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und erfolgt Kunden in diesem Fall unverzüglich über die Beitragszahlung, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzw. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstituts) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordruckes. c) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt Nichtverfügbarkeit informieren und die vorgesehene Einzusgermächtigung erteiltGegenleistung 2.08 Der Lieferant behält sich vor, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich vertraglich geschuldete Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. Die Rechte des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit Kunden gegenüber dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des AntragsvordrucksLieferanten bleiben davon unberührt. d) Wird die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt und die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des E-Mail-Versands) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie innerhalb der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt haben. Für Personen, die die Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit nicht erfül- len, kommt der Versicherungsvertrag auch nicht durch Einzahlung oder Ent- gegennahme des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch der Beitrag gezahlt, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur Verfügung.

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Samples: General Terms and Conditions

Zustandekommen des Vertrages. 3.1. Zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit XTB hat der Kunde folgende Dokumente auszufüllen und zu akzeptieren: Kundenkennkarte, WpHG-Kundenfragebogen, Risikohinweise, Orderausführungsgrundsätze, AGB’s, Datenschutzhinweise, Kun- deninformationen sowie alle dazugehörigen Anlagen. 3.2. Abhängig von der Art des Angebotes, welches für einen bestimmten Markt erhältlich ist, auf dem XTB tätig ist, kann der Kunde eines oder mehrere bestimmte Handelskonten von XTB gemäß dem Finanzdienstleistungsver- trag auswählen. Einzelheiten zu den Angeboten sind über das XTB-Büro oder die XTB-Webseite erhältlich. Der Kunde hat sich vor Vertragsabschluss zu vergewissern, ob das entsprechende Konto für ihn erhältlich ist. Bei Unterzeichnung des Vertrages ist dem Kunden bekannt, dass XTB sich das Recht vorbehält, den Vertrag oder die Eröffnung eines bestimmten Xxxxxx nach freiem Ermessen abzulehnen. 3.3. Hinzu kommt: Vor Unterzeichnung des Vertrages sollte der Kunde das Benutzerhandbuch lesen und sich mit den Besonderhei- ten des jeweiligen Handelskontos vertraut zu machen; hierzu gehört auch die entsprechend verfügbare Demoversion. Zudem hat der Kunde eine Mitteilung zu übermitteln, wonach er die in Klausel 3.1. der AGB’s genannten Dokumente und Informationen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Für den Fall des Zustandekommens der Vertragsbeziehung über den Online- Kontoeröffnungsprozess finden wiederum die gesonderten Bestimmungen in Anlage 1 Anwendung. 3.4. Vor Einräumung eines Zugangs zu den XTB-Dienstleistungen wird XTB – auf der Grundlage der vom Kunden übermittelten In- formationen – prüfen, ob die gemäß Finanzdienstleistungsvertrag zu erbringenden Dienstleistungen für den betreffenden Kun- den geeignet sind. Dabei werden die bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden auf dem Finanzdienstleistungsbereich mitberücksichtigt. XTB wird den Kunden darüber informieren, sofern eine bestimmte Finanzdienstleistung aufgrund eines über- mäßigen Investment-Risikos für ihn ungeeignet ist. Sollte der Kunden die oben genannten Informationen nicht oder nur in unzureichender Form übermitteln, so wird er darüber in- formiert, dass XTB nicht in der Lage ist, eine ordentliche Beurteilung vorzunehmen, ob das entsprechende Finanzinstrument für ihn geeignet ist. 3.5. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen kann der Vertrag vom Kunden wie folgt abgeschlossen werden: (a) Der Versicherungsvertrag kommt mit in Gegenwart eines befugten Mitarbeiters von XTB; (b) durch Postversand, oder (c) mittels elektronischer Kommunikation. Für den Fall des Zustandekommens der Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes (z. B. mit der Aushändigung des Versiche- rungsscheins) zustandeVertragsbeziehung über den Online-Kontoeröffnungsprozess finden wiederum die ge- sonderten Bestimmungen in Anlage 1 Anwendung. b3.6. Besondere Anforderungen hinsichtlich des Vertragsabschlusses können beim XTB-Büro erfragt oder von der XTB-Webseite ab- gerufen werden. Der Kunde sollte sich insbesondere mit diesen Besonderheiten vor der Eröffnung des Xxxxxx bei XTB vertraut machen. XTB hat das Recht, weitere Dokumente und/oder Informationen zum Zwecke des Vertragsabschlusses zu erfragen. 3.7. Auf der Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Regelungen, kann XTB einem Kunden die Eröffnung eines Xxxxxx als “Mit- inhaber” gestatten, so insbesondere bei verheirateten Ehepaaren. In diesem Fall wird XTB weitere Dokumente zum Zwecke des Vertragsabschlusses weitere Dokumente (sog. Kontovollmacht) Wird von Kunden anfordern, die Versicherung als „Mitinhaber“ des Xxxxxx behan- delt werden möchten. 3.8. Entsprechend gesetzlicher Anforderungen hat jeder “Mitinhaber” zu akzeptieren, dass jeder von ihnen berechtigt ist: a. ohne Beschränkungen über das Vermögen auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen Konto zu verfügen; b. alleine und gültigen Formular beantragt und erfolgt die Beitragszahlungohne Beschränkungen in der Lage ist, Anweisungen bzgl. des Xxxxxx zu geben, so gilt der Vertraginsbesondere: 1) Order zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten zu platzieren; 2) Anweisungen zu erteilen, vorbehaltlich des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzw. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum um Order zu löschen oder zu verändern; 3) Zahlungen auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstitutsdas oder vom Handelskonto vorzunehmen; 4) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordruckesden Vertrag zu kündigen oder das Handelskonto zu schließen. c) Wird 3.9. “Mitinhaber” sind gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen gegenüber XTB verantwortlich, die Versicherung auf aus den Dienstleistungen von XTB resultieren, insbesondere solchen aus dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und Finanzdienstleistungsvertrag. Die Übermittlung von Mitteilungen oder Ankündi- gungen durch XTB gegenüber irgendeinem “Mitinhaber” gilt ebenfalls gegenüber den anderen “Mitinhabern”. Nach Abschluss des Vertrages gibt es keine Möglichkeit mehr, den Vertrag zu ändern, wie etwa die vorgesehene Einzusgermächtigung erteiltAnzahl der “Mitinhaber” des Xxxxxx. 3.10. Der Kunde hat XTB unverzüglich über sämtliche Änderungen seiner Daten zu informieren, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordrucks. d) Wird die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt und die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des E-Mail-Versands) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie innerhalb der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt haben. Für Personeninsbesondere über seine persönli- chen Daten, die er bei der Kontoeröffnung gegenüber XTB angegeben hat. XTB ist nicht verantwortlich für Verluste zu Lasten des Kunden, die Voraussetzung aus der Versicherungsfähigkeit nicht erfül- len, kommt Nichterfüllung der Versicherungsvertrag auch nicht durch Einzahlung oder Ent- gegennahme des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch der Beitrag gezahlt, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur Verfügungoben genannten Verpflichtungen resultieren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zustandekommen des Vertrages. (a) Der Versicherungsvertrag Ein Vertrag kommt durch ein Angebot und die Annahme des Angebotes zustande. (b) Alle Angebote des Auftragnehmers erfolgen stets freibleibend. Aufträge des Auftraggebers gelten erst dann als angenommen, wenn des Auftragnehmers sie schriftlich bestätigt hat. Rechnungsstellung oder Lieferung durch den Auftragnehmer gelten stets als Auftragsbestätigung. Bei Versandbestätigung per E-Mail kommt der Vertrag durch das Verschicken der E-Mail zustande. (c) Unvollständige oder zweifelhafte Angaben in der Bestellung/ im Auftrag, die zu Falschlieferungen führen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Maßgeblich für alle Lieferungen ist die Artikelnummer unserer Firma. Alle nachträglichen Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet. (d) Angebote spezieller Art, die mit Planungs- und Entwicklungsarbeiten verbunden sind, bleiben das geistige Eigentum des Auftragnehmers und dürfen weder ganz, noch in Teilen Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben, ohne dass der Auftraggeber Xxxxxx davon anfertigt. (e) Werden Gegenstände nach Weisung des Auftraggebers angefertigt (Bestellarbeiten), so ist dieser allein dafür verantwortlich und haftend, dass mit der Annahme Herstellung kein Verstoß gegen Patent- oder Musterschutzrechte (insbesondere Eigentums-, Urheber- und Vervielfältigungsrechte) etc. von Dritten erfolgt. (f) Werden Gegenstände nach Weisung des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes Auftraggebers angefertigt (Bestellarbeiten), so ist dieser allein dafür verantwortlich und haftend für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten und gewünschten Produktdaten, z. B. Maße, Farben, Materialbeschaffenheit und Verträglichkeit der Materialien untereinander. Sämtliche Informationen müssen vom Auftraggeber eindeutig und schriftlich an den Auftragnehmer bereitgestellt werden. (g) Zusätzliche Services wie x. X. Xxxxxxxxx, physikalische Installationen und Montage angebotener Hardwarekomponenten, sowie auftraggeberspezifischer Zusatzleistungen (z. B. mit Ausleuchtung der Aushändigung des Versiche- rungsscheinslokaler Funkabdeckung vor Ort, Zubehör, Verkabelung u. a. Strom und Ethernet etc.) zustandekönnen dem Auftraggeber separat auf Anfrage angeboten werden. b(h) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen Ggf. im Angebot enthaltene Bilder dienen nur der Illustration der Artikel und gültigen Formular beantragt können von den tatsächlich gelieferten Produkten abweichen. Abbildungen, Abmessungen und erfolgt die Beitragszahlung, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzw. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstituts) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des AntragsvordruckesGewichtsangaben in Informations- und Werbeunterlagen sind stets unverbindlich. c(i) Wird die Versicherung auf dem Alternativ/optional ("Alt."/"Opt.") aufgeführte Positionen sind nicht im Angebotspreis enthalten und müssen vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und die vorgesehene Einzusgermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des AntragsvordrucksAuftraggeber schriftlich explizit beauftragt werden. d(j) Wird die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt Laufende Kosten/ zeitlich abgerechnete Positionen werden im Voraus gem. vereinbarter Regelung separat in Rechnung gestellt. (k) Auftragsänderungen und die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des E-Mail-Versands) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie innerhalb der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt haben. Für Personen-stornierungen für Waren, die die Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit sich bereits in Fertigung oder Zustellung befinden, sind grundsätzlich nicht erfül- lenmöglich. (l) Druckfehler, kommt der Versicherungsvertrag auch Irrtümer und Änderungen, insbesondere technische Änderungen zur Produktverbesserung, bleiben vorbehalten. (m) Alle Verträge sind ausschließlich als Dienstverträge und nicht durch Einzahlung oder Ent- gegennahme des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch der Beitrag gezahlt, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur Verfügungals Werkverträge zu verstehen.

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Samples: General Terms and Conditions

Zustandekommen des Vertrages. 3.1. Zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung sind von Ihnen nachfolgende Dokumente auszufüllen und zu akzeptieren sowie mit den dort vorhandenen Regelungen vertraut zu machen: Vertrag, Kundenkennkarte, WpHG-Kundenfragebogen, Risikohinweise, Orderausführungsgrundsätze, AGBs, Datenschutzhinwei- se, Kundeninformationen sowie alle dazugehörigen Anlagen. 3.2. Abhängig von der Art des Angebotes, welches für den Markt erhältlich ist, auf dem wir tätig sind, können Sie ei- nes oder mehrere Handelskonten auswählen. Einzelheiten zu den Angeboten sind über das Büro von XTB oder die XTB Webseite erhältlich. Vor Vertragsabschluss haben Sie sich zu vergewissern, dass das entsprechende Konto und das bestimmte Angebot von Finanzinstrumenten für Sie erhältlich ist. Mit Unterzeichnung des Vertra- ges bestätigen Sie, dass Ihnen das Recht von XTB bekannt ist: Nach freiem Ermessen können wir den Vertrag oder die Eröffnung eines bestimmten Xxxxxx ablehnen. 3.3. Vor Unterzeichnung des Vertrages sollten Sie sich mit den Besonderheiten des jeweiligen Handelskontos vertraut machen und eine Mitteilung übermitteln, wonach Ihnen die in Klausel 3.1 der AGBs genannten Dokumente und Informationen bekannt und vertraut sind. 3.4. Vor Einräumung eines Zugangs zu unseren Dienstleistungen werden wir – auf der Grundlage der von Ihnen übermittelten In- formationen – prüfen, ob diese gemäß Finanzdienstleistungsvertrag zu erbringenden Dienstleistungen und die Finanzinstrumen- te geeignet sind. Dabei werden wir Ihre bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Finanzdienstleistungsbereich mitbe- rücksichtigen. Wir werden Sie darüber informieren, sofern die bestimmte Finanzdienstleistung aufgrund eines übermäßigen In- vestment-Risikos für Sie ungeeignet ist. Sollten Sie die oben genannten Informationen nicht übermitteln oder diese nicht korrekt sein, so werden Sie darüber informiert, dass wir nicht in der Lage sind, eine zuverlässige Beurteilung vorzunehmen, ob das entsprechende Finanzinstrument für Sie ge- eignet ist. 3.5. Sie können den Vertrag entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen wie folgt abschließen: a. in Gegenwart eines befugten Mitarbeiters von XTB, b. durch normalen Postversand, c. mittels elektronischer Kommunikation. Für den Fall des Zustandekommens der Vertragsbeziehung über den Online-Kontoeröffnungsprozess finden wiederum die gesonderten Bestimmungen in Anlage 1 Anwen- dung. 3.6. Wir stellen besondere Anforderungen hinsichtlich des Vertragsabschlusses, die im Büro von XTB erfragt oder auf der XTB Web- seite abgerufen werden können. Sie sollten sich mit diesen Besonderheiten vor der Eröffnung des Xxxxxx bei XTB vertraut ma- chen. Wir haben das Recht, weitere vor dem Vertragsabschluss notwendige Dokumente und/oder Informationen zu erfragen. 3.7. Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages durch eine juristische Person, eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlich- keit oder durch eine natürliche Person, die eine Geschäftstätigkeit ausübt, ist unter anderem die Bereitstellung von Informatio- nen über die gültige LEI. 3.8. Auf der Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Regelungen, können wir einem Kunden die Eröffnung eines Xxxxxx als “Mitinhaber” gestatten, so insbesondere bei verheirateten Ehepaaren. Wir werden dann weitere Dokumente (sog. Xxxxxxxxx- macht) von Xxxxxx anfordern, die als „Mitinhaber“ des Xxxxxx behandelt werden möchten. 3.9. Entsprechend gesetzlicher Anforderungen hat jeder “Mitinhaber” zu bestätigen, dass jeder von ihnen berechtigt ist: a) Der Versicherungsvertrag kommt mit der Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes (z. B. mit der Aushändigung des Versiche- rungsscheins) zustande.ohne Beschränkungen über das Vermögen auf dem Konto zu verfügen, b) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen eigenständig und gültigen Formular beantragt und erfolgt die Beitragszahlungohne Beschränkungen Verfügungen bzgl. des Xxxxxx zu geben, so gilt der Vertraginsbesondere: 1) Order zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten zu platzieren, 2) Verfügungen zu erteilen, vorbehaltlich des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzw. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum um Order zu löschen oder zu verändern, 3) Zahlungen auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstitutsdas oder vom Handelskonto vorzunehmen, 4) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordruckesden Vertrag zu kündigen oder das Handelskonto zu schließen. c) Wird 3.10. “Mitinhaber” sind gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen gegenüber XTB verantwortlich, die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und aus unseren Dienstleistungen resultieren, insbesondere für solche, die vorgesehene Einzusgermächtigung erteiltim Finanzdienstleistungsvertrag vorgesehen sind. Wenn wir einem „Mitinhaber“ eine Mitteilung oder sonstige Korrespondenz zukommen lassen, betrachten wir diese ebenfalls gegenüber den anderen “Mitinha- bern” als geltend. Nach Abschluss des Vertrages kann die Anzahl der “Mitinhaber” des Xxxxxx nicht mehr geändert werden. 0 800 987 23 30 xxxx@xxx.xx 3.11. Sie haben uns unverzüglich über sämtliche Änderungen Ihrer Daten zu informieren, so gilt insbesondere über Ihre bei Kontoeröff- nung gegenüber XTB angegebenen persönlichen (Kontakt-)Daten. Wir sind nicht verantwortlich für Verluste, die aus Ihrer Nichterfüllung der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordrucksoben genannten Verpflichtungen resultieren. d) Wird 3.12. Sie nehmen hiermit zur Kenntnis und akzeptieren, dass uns selbst nach Vertragsabschluss noch zusteht, nach eigenem Ermes- sen und unter Zugrundelegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt und Eröffnung eines bestimmten Handelskontos abzu- lehnen oder ein solches zu schließen. In derartigen Fällen können wir Ihnen die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich Eröffnung eines anderweitigen Handelskontos innerhalb des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des E-Mail-Versands) als zustande gekommenAngebots vorschlagen. 3.13. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie innerhalb der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt haben. Für PersonenWir haften ausschließlich für Schäden, die die Voraussetzung durch unseren Verstoß gegen geltendes Recht, Bestimmungen des Vertrages oder der Versicherungsfähigkeit nicht erfül- len, kommt AGBs sowie durch böswilliges Verhalten oder Nichtbeachtung der Versicherungsvertrag auch nicht durch Einzahlung oder Ent- gegennahme des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch Sorgfaltspflicht bei der Beitrag gezahlt, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur VerfügungErbringung von Finanz- und Bro- kerdienstleistungen entstehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Finanzdienstleistungen

Zustandekommen des Vertrages. a(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, in unserem Angebot ist ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt. (2) Wenn wir dem Kunden im Vorfeld des Vertragsschlusses Kataloge, Produktbeschreibungen oder technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen) überlassen, bewirkt dies nicht den Übergang oder die Einräumung eventueller Rechte oder Lizenzen an diesen Gegenständen; insbesondere bleiben jegliche Eigentums- und Schutzrechte, insbesondere urheberrechtliche Verwertungsrechte vorbehalten. (3) Der Versicherungsvertrag kommt mit Kunde ist dafür verantwortlich, zu klären, ob unsere Waren und Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Erforderlichenfalls kann sich der Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes (z. B. mit Kunde bei uns zu der Aushändigung des Versiche- rungsscheins) zustandeWare oder Leistung erkundigen oder sich in eigener Verantwortung durch fachkundige Dritte beraten lassen. b(4) Wird Wenn wir dem Kunden ein unverbindliches Angebot unterbreiten, stellt die Versicherung Bestellung des Kunden (z.B. die Übersendung des von dem Kunden unterzeichneten Bestellscheins an uns) einen verbindlichen Antrag auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und erfolgt die Beitragszahlung, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzwAbschluss eines Vertrages dar. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstituts) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordruckes. c) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und die vorgesehene Einzusgermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordrucks. d) Wird die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt und die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des Auch Bestellungen per E-Mail-VersandsMail sind verbindlich. Der Kunde hält sich vierzehn (14) als zustande gekommenKalendertage ab Zugang des Antrags bei uns an diesen Antrag gebunden, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Abweichendes angegeben. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag Vertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie innerhalb dem Kunden unsere Erklärung zur Annahme des Antrags zugegangen ist (z.B. der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht von uns gegengezeichnete Bestellschein oder unsere Auftragsbestätigung). Die Annahmeerklärung kann auch stilschweigend erfolgen, z.B. durch Auslieferung der Ware. Der Vertrag kommt darüber hinaus durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Kunden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht ausgeübt habenzu erwarten ist oder der Kunde auf sie verzichtet hat. (5) Wenn wir dem Kunden ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages unterbreiten, halten wir uns vierzehn (14) Kalendertage ab dessen Zugang beim Kunden daran gebunden, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Abweichendes angegeben. Für PersonenDer Vertrag kommt zustande, wenn uns die die Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit nicht erfül- len, kommt der Versicherungsvertrag auch nicht Erklärung des Kunden zur Annahme des Angebots zugegangen ist (z.B. durch Einzahlung oder Ent- gegennahme ein Schreiben zur Erteilung des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch der Beitrag gezahlt, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur VerfügungAuftrags). (6) Abweichende individuelle Abreden zwischen den Parteien bleiben vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zustandekommen des Vertrages. 3.1. Zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit XTB hat der Kunde folgende Dokumente auszufüllen und zu akzeptieren: Kundenkennkarte, WpHG-Kundenfragebogen, Risikohinweise, Orderausführungsgrundsätze, AGB’s, Datenschutzhinweise, Kun- deninformationen sowie alle dazugehörigen Anlagen. 3.2. Abhängig von der Art des Angebotes, welches für einen bestimmten Markt erhältlich ist, auf dem XTB tätig ist, kann der Kunde eines oder mehrere bestimmte Handelskonten von XTB gemäß dem Finanzdienstleistungsver- trag auswählen. Einzelheiten zu den Angeboten sind über das XTB-Büro oder die XTB-Webseite erhältlich. Der Kunde hat sich vor Vertragsabschluss zu vergewissern, ob das entsprechende Konto für ihn erhältlich ist. Bei Unterzeichnung des Vertrages ist dem Kunden bekannt, dass XTB sich das Recht vorbehält, den Vertrag oder die Eröffnung eines bestimmten Xxxxxx nach freiem Ermessen abzulehnen. 3.3. Hinzu kommt: Vor Unterzeichnung des Vertrages sollte der Kunde das Benutzerhandbuch lesen und sich mit den Besonderhei- ten des jeweiligen Handelskontos vertraut zu machen; hierzu gehört auch die entsprechend verfügbare Demoversion. Zudem hat der Kunde eine Mitteilung zu übermitteln, wonach er die in Klausel 3.1. der AGB’s genannten Dokumente und Informationen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Für den Fall des Zustandekommens der Vertragsbeziehung über den Online- Kontoeröffnungsprozess finden wiederum die gesonderten Bestimmungen in Anlage 1 Anwendung. 3.4. Vor Einräumung eines Zugangs zu den XTB-Dienstleistungen wird XTB – auf der Grundlage der vom Kunden übermittelten In- formationen – prüfen, ob die gemäß Finanzdienstleistungsvertrag zu erbringenden Dienstleistungen für den betreffenden Kun- den geeignet sind. Dabei werden die bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden auf dem Finanzdienstleistungsbereich mitberücksichtigt. XTB wird den Kunden darüber informieren, sofern eine bestimmte Finanzdienstleistung aufgrund eines über- mäßigen Investment-Risikos für ihn ungeeignet ist. Sollte der Kunden die oben genannten Informationen nicht oder nur in unzureichender Form übermitteln, so wird er darüber in- formiert, dass XTB nicht in der Lage ist, eine ordentliche Beurteilung vorzunehmen, ob das entsprechende Finanzinstrument für ihn geeignet ist. 3.5. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen kann der Vertrag vom Kunden wie folgt abgeschlossen werden: (a) Der Versicherungsvertrag kommt mit in Gegenwart eines befugten Mitarbeiters von XTB; (b) durch Postversand, oder (c) mittels elektronischer Kommunikation. Für den Fall des Zustandekommens der Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes (z. B. mit der Aushändigung des Versiche- rungsscheins) zustandeVertragsbeziehung über den Online-Kontoeröffnungsprozess finden wiederum die ge- sonderten Bestimmungen in Anlage 1 Anwendung. b3.6. Besondere Anforderungen hinsichtlich des Vertragsabschlusses können beim XTB-Büro erfragt oder von der XTB-Webseite ab- gerufen werden. Der Kunde sollte sich insbesondere mit diesen Besonderheiten vor der Eröffnung des Xxxxxx bei XTB vertraut machen. XTB hat das Recht, weitere Dokumente und/oder Informationen zum Zwecke des Vertragsabschlusses zu erfragen. 3.7. Auf der Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Regelungen, kann XTB einem Kunden die Eröffnung eines Xxxxxx als “Mit- inhaber” gestatten, so insbesondere bei verheirateten Ehepaaren. In diesem Fall wird XTB weitere Dokumente zum Zwecke des Vertragsabschlusses weitere Dokumente (sog. Kontovollmacht) Wird von Kunden anfordern, die Versicherung als „Mitinhaber“ des Xxxxxx behan- delt werden möchten. 3.8. Entsprechend gesetzlicher Anforderungen hat jeder “Mitinhaber” zu akzeptieren, dass jeder von ihnen berechtigt ist: a. ohne Beschränkungen über das Vermögen auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen Konto zu verfügen; b. alleine und gültigen Formular beantragt und erfolgt die Beitragszahlungohne Beschränkungen in der Lage ist, Anweisungen bzgl. des Xxxxxx zu geben, so gilt der Vertraginsbesondere: 1) Order zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten zu platzieren; 2) Anweisungen zu erteilen, vorbehaltlich des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzw. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum um Order zu löschen oder zu verändern; 3) Zahlungen auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstitutsdas oder vom Handelskonto vorzunehmen; 4) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordruckesden Vertrag zu kündigen oder das Handelskonto zu schließen. c) Wird 3.9. “Mitinhaber” sind gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen gegenüber XTB verantwortlich, die Versicherung auf aus den Dienstleistungen von XTB resultieren, insbesondere solchen aus dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und Finanzdienstleistungsvertrag. Die Übermittlung von Mitteilungen oder Ankündi- gungen durch XTB gegenüber irgendeinem “Mitinhaber” gilt ebenfalls gegenüber den anderen “Mitinhabern”. Nach Abschluss des Vertrages gibt es keine Möglichkeit mehr, den Vertrag zu ändern, wie etwa die vorgesehene Einzusgermächtigung erteiltAnzahl der “Mitinhaber” des Xxxxxx. 3.10. Der Kunde hat XTB unverzüglich über sämtliche Änderungen seiner Daten zu informieren, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung insbesondere über seine persönli- chen (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordrucks. d) Wird die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt und die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des E-Mail-Versands) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie innerhalb der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt haben. Für PersonenKontakt-)Daten, die er bei der Kontoeröffnung gegenüber XTB angegeben hat. XTB ist nicht verantwortlich für Verluste zu Lasten des Kunden, die Voraussetzung aus der Versicherungsfähigkeit nicht erfül- len, kommt Nichterfüllung der Versicherungsvertrag auch nicht durch Einzahlung oder Ent- gegennahme des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch der Beitrag gezahlt, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur Verfügungoben genannten Verpflichtungen resultieren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zustandekommen des Vertrages. a) Der Versicherungsvertrag kommt mit der Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes (z. B. mit der Aushändigung des Versiche- rungsscheins) zustande. b) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und erfolgt die Beitragszahlung, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzw. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstituts) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordruckes. c) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und die vorgesehene Einzusgermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordrucks. d) Wird die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt und die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des E-Mail-Versands) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag kommt endgültig erst zustandeist wirksam geschlossen, wenn Sie innerhalb von uns die Versicherungspolice bzw. eine schriftliche Bestätigung über die Annahme Ihres Antrages erhalten. Ihr Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht Vertrag geschlossen ist, jedoch nicht ausgeübt habenvor dem mit Ihnen vereinbarten, in der Versicherungspolice angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings entfällt gemäß Versicherungsvertragsgesetz (§ 37 Absatz 2 VVG) unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Beitragszahlung. Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Versicherung mit aufgeschobener, lebenslanger Rentenzahlung und einem Todesfallschutz während der Aufschubzeit. Vor Rentenzahlungsbeginn sind Sie unmittelbar an der Wertentwicklung des Anlagestocks beteiligt. Der Anlagestock besteht aus Anteilen von Fonds, an die die Leistungen aus Ihrem Vertrag gebunden sind. Er wird gesondert von unserem sonstigen Vermögen angelegt. Die auf Ihren Vertrag anfallenden Anteileinheiten der Fonds bilden das fondsgebundene Deckungskapital. Für PersonenIhre Anlagebeiträge erwerben wir Anteile der von Ihnen gewählten Fonds. Während der Aufschubzeit können Sie Ihre Anlagestrategie ändern, das heißt Sie können neu bestimmen, in welche neu gewählten Fonds aus unserer Fondspalette Ihre Anlagebeiträge ab dem von Ihnen genannten Zeitpunkt investiert werden sollen. Sie können während der Aufschubzeit auch bereits vorhandenes Fondsvermögen in andere von Ihnen gewählte Fonds umschichten. Optional kann die fondsgebundene Rentenversicherung best value rent auch mit der Beitragsgarantie Select abgeschlossen werden. Einzelheiten dazu finden Sie in den Bedingungen zur Beitragsgarantie Select. Falls Sie die Voraussetzung Beitragsgarantie Select gewählt haben, erwerben wir für einen Teil Ihrer Anlagebeiträge Anteile eines Sondervermögens mit geringer erwarteter Volatilität (sogenannte „konservative Anlage“). Der übrige Teil Ihrer Anlagebeiträge bildet die sogenannte „freie Anlage“. Eine Änderung der Versicherungsfähigkeit nicht erfül- len, kommt Anlagestrategie bzw. eine Umschichtung ist in diesem Fall nur für die freie Anlage bzw. die im Rahmen der Versicherungsvertrag freien Anlage erworbenen Fondsanteile möglich. Im Rahmen der in diesen Verbraucherinformationen genannten Bedingungen können Sie Ihre fondsgebundene Rentenversicherung an Ihre Bedürfnisse anpassen. Sie haben zum Beispiel die folgenden Möglichkeiten: Für die Rentenzahlung kann eine Mindestlaufzeit (Rentengarantiezeit) vereinbart werden. Anstelle der Rentenzahlung kann auch nicht durch Einzahlung oder Ent- gegennahme des Beitrages zustandeeine Kapitalabfindung gewählt werden. Wird für Im Todesfall während der Aufschubzeit wird eine nichtversicherungsfähige Person dennoch Todesfallleistung gewährt. Optional kann die fondsgebundene Rentenversicherung best value rent auch mit der Beitrag gezahlt, so steht Beitragsgarantie Select abgeschlossen werden. Einzelheiten dazu finden Sie in den Bedingungen zur Beitragsgarantie Select. Gegebenenfalls ist der Beitrag dem Absender – unter Abzug Abschluss von Zusatzversicherungen möglich. In diesem Fall finden Sie Einzelheiten in den Bedingungen der Kosten des Versicherers – zur Verfügungjeweiligen Zusatzversicherung.

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Samples: Verbraucherinformationen Für Die Fondsgebundene Rentenversicherung

Zustandekommen des Vertrages. 3.1. Zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung sind von Ihnen nachfolgende Dokumente auszufüllen und zu akzeptieren sowie mit den dort vorhandenen Regelungen vertraut zu machen: Vertrag, Kundenkennkarte, WpHG-Kundenfragebogen, Risikohinweise, Orderausführungsgrundsätze, AGBs, Datenschutzhinwei- se, Kundeninformationen sowie alle dazugehörigen Anlagen. 3.2. Abhängig von der Art des Angebotes, welches für den Markt erhältlich ist, auf dem wir tätig sind, können Sie ei- nes oder mehrere Handelskonten auswählen. Einzelheiten zu den Angeboten sind über das Büro von XTB oder die XTB Webseite erhältlich. Vor Vertragsabschluss haben Sie sich zu vergewissern, dass das entsprechende Konto und das bestimmte Angebot von Finanzinstrumenten für Sie erhältlich ist. Mit Unterzeichnung des Vertra- ges bestätigen Sie, dass Ihnen das Recht von XTB bekannt ist: Nach freiem Ermessen können wir den Vertrag oder die Eröffnung eines bestimmten Xxxxxx ablehnen. X-Trade Brokers DM S.A. German Branch xxx.xxx.xx 3.3. Vor Unterzeichnung des Vertrages sollten Sie sich mit den Besonderheiten des jeweiligen Handelskontos vertraut machen und eine Mitteilung übermitteln, wonach Ihnen die in Klausel 3.1 der AGBs genannten Dokumente und Informationen bekannt und vertraut sind. 3.4. Vor Einräumung eines Zugangs zu unseren Dienstleistungen werden wir – auf der Grundlage der von Ihnen übermittelten In- formationen – prüfen, ob diese gemäß Finanzdienstleistungsvertrag zu erbringenden Dienstleistungen und die Finanzinstrumen- te geeignet sind. Dabei werden wir Ihre bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Finanzdienstleistungsbereich mitbe- rücksichtigen. Wir werden Sie darüber informieren, sofern die bestimmte Finanzdienstleistung aufgrund eines übermäßigen In- vestment-Risikos für Sie ungeeignet ist. Sollten Sie die oben genannten Informationen nicht übermitteln oder diese nicht korrekt sein, so werden Sie darüber informiert, dass wir nicht in der Lage sind, eine zuverlässige Beurteilung vorzunehmen, ob das entsprechende Finanzinstrument für Sie ge- eignet ist. 3.5. Sie können den Vertrag entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen wie folgt abschließen: a. in Gegenwart eines befugten Mitarbeiters von XTB, b. durch normalen Postversand, c. mittels elektronischer Kommunikation. Für den Fall des Zustandekommens der Vertragsbeziehung über den Online-Kontoeröffnungsprozess finden wiederum die gesonderten Bestimmungen in Anlage 1 Anwen- dung. 3.6. Wir stellen besondere Anforderungen hinsichtlich des Vertragsabschlusses, die im Büro von XTB erfragt oder auf der XTB Web- seite abgerufen werden können. Sie sollten sich mit diesen Besonderheiten vor der Eröffnung des Xxxxxx bei XTB vertraut ma- chen. Wir haben das Recht, weitere vor dem Vertragsabschluss notwendige Dokumente und/oder Informationen zu erfragen. 3.7. Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages durch eine juristische Person, eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlich- keit oder durch eine natürliche Person, die eine Geschäftstätigkeit ausübt, ist unter anderem die Bereitstellung von Informatio- nen über die gültige LEI. 3.8. Auf der Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Regelungen, können wir einem Kunden die Eröffnung eines Xxxxxx als “Mitinhaber” gestatten, so insbesondere bei verheirateten Ehepaaren. Wir werden dann weitere Dokumente (sog. Xxxxxxxxx- macht) von Xxxxxx anfordern, die als „Mitinhaber“ des Xxxxxx behandelt werden möchten. 3.9. Entsprechend gesetzlicher Anforderungen hat jeder “Mitinhaber” zu bestätigen, dass jeder von ihnen berechtigt ist: a) Der Versicherungsvertrag kommt mit der Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes (z. B. mit der Aushändigung des Versiche- rungsscheins) zustande.ohne Beschränkungen über das Vermögen auf dem Konto zu verfügen, b) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen eigenständig und gültigen Formular beantragt und erfolgt die Beitragszahlungohne Beschränkungen Verfügungen bzgl. des Xxxxxx zu geben, so gilt der Vertraginsbesondere: 1) Order zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten zu platzieren, 2) Verfügungen zu erteilen, vorbehaltlich des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzw. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum um Order zu löschen oder zu verändern, 3) Zahlungen auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstitutsdas oder vom Handelskonto vorzunehmen, 4) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordruckesden Vertrag zu kündigen oder das Handelskonto zu schließen. c) Wird 3.10. “Mitinhaber” sind gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen gegenüber XTB verantwortlich, die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und aus unseren Dienstleistungen resultieren, insbesondere für solche, die vorgesehene Einzusgermächtigung erteiltim Finanzdienstleistungsvertrag vorgesehen sind. Wenn wir einem „Mitinhaber“ eine Mitteilung oder sonstige Korrespondenz zukommen lassen, betrachten wir diese ebenfalls gegenüber den anderen “Mitinha- bern” als geltend. Nach Abschluss des Vertrages kann die Anzahl der “Mitinhaber” des Xxxxxx nicht mehr geändert werden. 3.11. Sie haben uns unverzüglich über sämtliche Änderungen Ihrer Daten zu informieren, so gilt insbesondere über Ihre bei Kontoeröff- nung gegenüber XTB angegebenen persönlichen (Kontakt-)Daten. Wir sind nicht verantwortlich für Verluste, die aus Ihrer Nichterfüllung der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordrucksoben genannten Verpflichtungen resultieren. d) Wird 3.12. Sie nehmen hiermit zur Kenntnis und akzeptieren, dass uns selbst nach Vertragsabschluss noch zusteht, nach eigenem Ermes- sen und unter Zugrundelegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt und Eröffnung eines bestimmten Handelskontos abzu- lehnen oder ein solches zu schließen. In derartigen Fällen können wir Ihnen die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich Eröffnung eines anderweitigen Handelskontos innerhalb des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des E-Mail-Versands) als zustande gekommenAngebots vorschlagen. 3.13. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie innerhalb der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt haben. Für PersonenWir haften ausschließlich für Schäden, die die Voraussetzung durch unseren Verstoß gegen geltendes Recht, Bestimmungen des Vertrages oder der Versicherungsfähigkeit nicht erfül- len, kommt AGBs sowie durch böswilliges Verhalten oder Nichtbeachtung der Versicherungsvertrag auch nicht durch Einzahlung oder Ent- gegennahme des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch Sorgfaltspflicht bei der Beitrag gezahlt, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur VerfügungErbringung von Finanz- und Bro- kerdienstleistungen entstehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Über Die Erbringung Von Finanzdienstleistungen

Zustandekommen des Vertrages. 3.1. Zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung sind von Ihnen nachfolgende Dokumente auszufüllen und zu akzeptieren sowie mit den dort vorhandenen Regelungen vertraut zu machen: Vertrag, Kundenkennkarte, WpHG-Kundenfragebogen, Risikohinweise, Orderausführungsgrundsätze, AGBs, Datenschutzhinwei- se, Kundeninformationen sowie alle dazugehörigen Anlagen. 3.2. Abhängig von der Art des Angebotes, welches für den Markt erhältlich ist, auf dem wir tätig sind, können Sie ei- nes oder mehrere Handelskonten auswählen. Einzelheiten zu den Angeboten sind über das Büro von XTB oder die XTB Webseite erhältlich. Vor Vertragsabschluss haben Sie sich zu vergewissern, dass das entsprechende Konto und das bestimmte Angebot von Finanzinstrumenten für Sie erhältlich sind. Mit Unterzeichnung des Ver- trages bestätigen Sie, dass Ihnen das Recht von XTB bekannt ist: Nach freiem Ermessen können wir den Vertrag oder die Eröffnung eines bestimmten Xxxxxx ablehnen. 3.3. Vor Unterzeichnung des Vertrages sollten Sie sich mit den Besonderheiten des jeweiligen Handelskontos vertraut machen und eine Mitteilung übermitteln, wonach Ihnen die in Klausel 3.1 der AGBs genannten Dokumente und Informationen bekannt und vertraut sind. 3.4. Vor Einräumung eines Zugangs zu unseren Dienstleistungen werden wir – auf der Grundlage der von Ihnen übermittelten In- formationen – prüfen, ob diese gemäß Finanzdienstleistungsvertrag zu erbringenden Dienstleistungen und die Finanzinstrumen- te geeignet sind. Dabei werden wir Ihre bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Finanzdienstleistungsbereich mitbe- rücksichtigen. Wir werden Sie darüber informieren, sofern die bestimmte Finanzdienstleistung aufgrund eines übermäßigen In- vestment-Risikos für Sie ungeeignet ist. Sollten Sie die oben genannten Informationen nicht übermitteln oder diese nicht korrekt sein, so werden Sie darüber informiert, dass wir nicht in der Lage sind, eine zuverlässige Beurteilung vorzunehmen, ob das entsprechende Finanzinstrument für Sie ge- eignet ist. 3.5. Sie können den Vertrag entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen wie folgt abschließen: a. in Gegenwart eines befugten Mitarbeiters von XTB, b. durch normalen Postversand, c. mittels elektronischer Kommunikation. Für den Fall des Zustandekommens der Vertragsbeziehung über den Online-Kontoeröffnungsprozess finden wiederum die gesonderten Bestimmungen in Anlage 1 Anwen- dung. 3.6. Wir stellen besondere Anforderungen hinsichtlich des Vertragsabschlusses, die im Büro von XTB erfragt oder auf der XTB Web- seite abgerufen werden können. Sie sollten sich mit diesen Besonderheiten vor der Eröffnung des Xxxxxx bei XTB vertraut ma- chen. Wir haben das Recht, weitere vor dem Vertragsabschluss notwendige Dokumente und/oder Informationen zu erfragen. 3.7. Voraussetzung für den Abschluss des Vertrages durch eine juristische Person, eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlich- keit oder durch eine natürliche Person, die eine Geschäftstätigkeit ausübt, ist unter anderem die Bereitstellung von Informatio- nen über die gültige LEI. 3.8. Auf der Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Regelungen, können wir einem Kunden die Eröffnung eines Xxxxxx als “Mitinhaber” gestatten, so insbesondere bei verheirateten Ehepaaren. Wir werden dann weitere Dokumente (sog. Xxxxxxxxx- macht) von Xxxxxx anfordern, die als „Mitinhaber“ des Xxxxxx behandelt werden möchten. 3.9. Entsprechend gesetzlicher Anforderungen hat jeder “Mitinhaber” zu bestätigen, dass jeder von ihnen berechtigt ist: a) Der Versicherungsvertrag kommt mit der Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes (z. B. mit der Aushändigung des Versiche- rungsscheins) zustande.ohne Beschränkungen über das Vermögen auf dem Konto zu verfügen, b) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen eigenständig und gültigen Formular beantragt und erfolgt die Beitragszahlungohne Beschränkungen Verfügungen bzgl. des Xxxxxx zu geben, so gilt der Vertraginsbesondere: 1) Order zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten zu platzieren, 2) Verfügungen zu erteilen, vorbehaltlich des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzw. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum um Order zu löschen oder zu verändern, 3) Zahlungen auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstitutsdas oder vom Handelskonto vorzunehmen, 4) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordruckesden Vertrag zu kündigen oder das Handelskonto zu schließen. c) Wird 3.10. “Mitinhaber” sind gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen gegenüber XTB verantwortlich, die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und aus unseren Dienstleistungen resultieren, insbesondere für solche, die vorgesehene Einzusgermächtigung erteiltim Finanzdienstleistungsvertrag vorgesehen sind. Wenn wir einem „Mitinhaber“ eine Mitteilung oder sonstige Korrespondenz zukommen lassen, betrachten wir diese ebenfalls gegenüber den anderen “Mitinha- bern” als geltend. Nach Abschluss des Vertrages kann die Anzahl der “Mitinhaber” des Xxxxxx nicht mehr geändert werden. 3.11. Sie haben uns unverzüglich über sämtliche Änderungen Ihrer Daten zu informieren, so gilt insbesondere über Ihre bei Kontoeröff- nung gegenüber XTB angegebenen persönlichen (Kontakt-)Daten. Wir sind nicht verantwortlich für Verluste, die aus Ihrer Nichterfüllung der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordrucksoben genannten Verpflichtungen resultieren. d) Wird 3.12. Sie nehmen hiermit zur Kenntnis und akzeptieren, dass uns selbst nach Vertragsabschluss noch zusteht, nach eigenem Ermes- sen und unter Zugrundelegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt und Eröffnung eines bestimmten Handelskontos abzu- lehnen oder ein solches zu schließen. In derartigen Fällen können wir Ihnen die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich Eröffnung eines anderweitigen Handelskontos innerhalb des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des E-Mail-Versands) als zustande gekommenAngebots vorschlagen. 3.13. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie innerhalb der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt haben. Für PersonenWir haften ausschließlich für Schäden, die durch unseren Verstoß gegen geltendes Recht, Bestimmungen des Vertrages oder der AGBs sowie durch böswilliges Verhalten oder Nichtbeachtung der Sorgfaltspflicht bei der Erbringung von Finanz- und Bro- kerdienstleistungen entstehen. 0 800 987 23 30 xxxx@xxx.xx 3.14. Sie erkennen an, dass Sie nach dem 31. Dezember 2020 (1) der wirtschaftliche Eigentümer der gegenüber XTB S.A. fälligen Forderungen im Rahmen der Transaktion sind, (2) kein Steueroasen-Unternehmen der wirtschaftliche Eigentümer der gegen- über XTB S.A. fälligen Forderungen ist und (3) während der gesamten Laufzeit des Vertrages sowie im Kalenderjahr, in dem der Vertrag geschlossen wird, in der Zeit vor seinem Abschluss und in der Zeit bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Vertrag in Kraft war, keine Zahlungen oder andere Formen von Ausgleichen vornehmen, die Voraussetzung den Betrag von 500.000 PLN an eine Steu- eroasen-Einheit übersteigen. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt ein Ereignis eintritt, das die Gültigkeit der Versicherungsfähigkeit vorstehenden Erklärung beeinträchtigt, verpflichten Sie sich, uns diese Informationen innerhalb von 14 Tagen nach diesem Ereignis, jedoch nicht erfül- lenspäter als 60 Tage nach Ende eines jeden Jahres, kommt auf einem dafür vorgesehenen Formular zu übermitteln, welches zum Zweck dieser Auskunft auf der Versicherungsvertrag Webseite von XTB verfügbar ist. Gleichzeitig verpflichten Sie sich, XTB auch nicht durch Einzahlung zusätzliche Auskunft zu erteilen oder Ent- gegennahme des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch der Beitrag gezahltErläuterungen einzureichen, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur Verfügungsofern diese von XTB verlangt werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Finanzdienstleistungen

Zustandekommen des Vertrages. a(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, in unserem Angebot ist ausdrücklich etwas Abwei- chendes bestimmt. (2) Wenn wir dem Kunden im Vorfeld des Vertragsschlusses Kataloge, Produktbeschreibungen oder technische Dokumen- tationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen) überlassen, bewirkt dies nicht den Übergang oder die Einräumung eventueller Rechte oder Lizenzen an diesen Gegenständen; insbesondere bleiben jegliche Eigentums- und Schutzrechte, insbesondere urheberrechtliche Verwertungsrechte vorbehalten. (3) Der Versicherungsvertrag kommt mit Kunde ist dafür verantwortlich, zu klären, ob unsere Waren und Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Erforderlichenfalls kann sich der Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes (z. B. mit Kunde bei uns zu der Aushändigung des Versiche- rungsscheins) zustandeWare oder Leistung erkundigen oder sich in eigener Verantwortung durch fachkundige Dritte beraten lassen. b(4) Wird Wenn wir dem Kunden ein unverbindliches Angebot unterbreiten, stellt die Versicherung Bestellung des Kunden (z.B. die Übersendung des von dem Kunden unterzeichneten Bestellscheins an uns) einen verbindlichen Antrag auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und erfolgt die Beitragszahlung, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzwAbschluss eines Vertrages dar. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstituts) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordruckes. c) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und die vorgesehene Einzusgermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordrucks. d) Wird die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt und die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des Auch Bestellungen per E-Mail-VersandsMail sind verbindlich. Der Kunde hält sich vierzehn (14) als zustande gekommenKalendertage ab Zugang des Antrags bei uns an diesen Antrag gebunden, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Abweichendes angegeben. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag Vertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie innerhalb dem Kunden unsere Erklärung zur Annahme des Antrags zugegangen ist (z.B. der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht von uns gegengezeich- nete Bestellschein oder unsere Auftragsbestätigung). Die Annahmeerklärung kann auch stilschweigend erfolgen, z.B. durch Auslieferung der Ware. Der Vertrag kommt darüber hinaus durch die Annahme des Antrags zustande, ohne dass die Annahme dem Kunden gegenüber erklärt zu werden braucht, wenn eine solche Erklärung nach der Verkehrssitte nicht ausgeübt habenzu erwarten ist oder der Kunde auf sie verzichtet hat. (5) Wenn wir dem Kunden ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages unterbreiten, halten wir uns vierzehn (14) Kalendertage ab dessen Zugang beim Kunden daran gebunden, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Abweichendes angegeben. Für PersonenDer Vertrag kommt zustande, wenn uns die die Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit nicht erfül- len, kommt der Versicherungsvertrag auch nicht Erklärung des Kunden zur Annahme des Angebots zugegangen ist (z.B. durch Einzahlung oder Ent- gegennahme ein Schreiben zur Erteilung des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch der Beitrag gezahlt, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur VerfügungAuftrags). (6) Abweichende individuelle Abreden zwischen den Parteien bleiben vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zustandekommen des Vertrages. aDer Anlegervertrag kommt wie folgt zustande: • Der Anleger erklärt durch Anklicken des Buttons „Gebot abgeben“ auf der Plattform einen Teil der zukünftigen Kreditforderung aus dem Kreditprojekt gegen den Kreditnehmer in der von ihm zuvor individuell festgelegten Höhe erwerben zu wollen. Dies ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes auf Abschluss des Anlegervertrages (invitatio ad offerendum). • Der Anleger erhält sodann via E-Mail eine pdf-Datei mit dem Anlegervertrag, welchem die vorliegenden Verbraucherinformationen nach § 312d Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246b EGBGB beigefügt sind. Dies stellt ein Angebot durch Kapilendo Funding und Kapilendo auf Abschluss des Anlegervertrages dar. Mit der E-Mail bekommt der Anleger zudem die Investment AGB samt Anhängen (Informationen für Fernabsatzverträge und die Widerrufsbelehrung) Der Versicherungsvertrag kommt sowie die nach der Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV) vorgeschriebenen Informationen und, bei Kreditprojekten größer EUR 100.000, das Vermögensanlagen-Informationsblatt über die zu tätigende Anlage, zugesandt. (i) das Textfeld ankreuzt, wonach er den Erhalt der vorgenannten Vertragsunterlagen bestätigt, deren Inhalt akzeptiert und sich ausdrücklich mit dem mit der Investition einhergehenden Risiko einverstanden erklärt, (ii) das Textfeld ankreuzt, mit dem er seine Vermögensverhältnisse bestätigt (diese Bestätigung wird nur abgefragt, soweit das Gebot den Betrag von 1.000,00 € übersteigt) und (iii) das Textfeld „Jetzt Gebote kostenpflichtig abgeben“ anklickt. • Nach Erhalt der vorgenannten E-Mail kann der Anleger die Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes Angebotes erklären, indem er auf der Plattform innerhalb der Finanzierungsphase wie unter Ziffer 2 definiert (z. B. i) das Textfeld ankreuzt, wonach er den Erhalt der vorgenannten Vertragsunterlagen bestätigt, deren Inhalt akzeptiert und sich ausdrücklich mit dem mit der Aushändigung des Versiche- rungsscheinsInvestition einhergehenden Risiko einverstanden erklärt, (ii) zustande. b) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und erfolgt die Beitragszahlungdas Textfeld ankreuzt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzwer seine Vermögensverhältnisse bestätigt (diese Bestätigung wird nur abgefragt, soweit das Gebot den Betrag von 1.000,00 € übersteigt) und (iii) das Textfeld „Gebot kostenpflichtig absenden“ anklickt. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstituts) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des AntragsvordruckesEines gesonderten schriftlichen Vertragsschlusses bedarf es nicht. c) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und die vorgesehene Einzusgermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordrucks. d) Wird die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt und die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des E-Mail-Versands) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie innerhalb der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt haben. Für Personen, die die Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit nicht erfül- len, kommt der Versicherungsvertrag auch nicht durch Einzahlung oder Ent- gegennahme des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch der Beitrag gezahlt, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur Verfügung.

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Samples: Vertrag Über Den Verkauf Und Die Abtretung Einer Zukünftigen Kreditforderung Sowie Deren Verwaltung

Zustandekommen des Vertrages. 3.1. Zur Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit XTB hat der Kunde folgende Dokumente auszufüllen und zu akzeptieren: Kundenkennkarte, WpHG-Kundenfragebogen, Risikohinweise, Orderausführungsgrundsätze, AGB’s, Datenschutzhinweise, Kun- deninformationen sowie alle dazugehörigen Anlagen. 3.2. Abhängig von der Art des Angebotes, welches für einen bestimmten Markt erhältlich ist, auf dem XTB tätig ist, kann der Kunde eines oder mehrere bestimmte Handelskonten von XTB gemäß dem Finanzdienstleistungsver- trag auswählen. Einzelheiten zu den Angeboten sind über das XTB-Büro oder die XTB Webseite erhältlich. Der Kunde hat sich vor Vertragsabschluss zu vergewissern, ob das entsprechende Konto für ihn erhältlich ist. Bei Unterzeichnung des Vertrages ist dem Kunden bekannt, dass XTB sich das Recht vorbehält, den Vertrag oder die Eröffnung eines bestimmten Xxxxxx nach freiem Ermessen abzulehnen. 3.3. Hinzu kommt: Vor Unterzeichnung des Vertrages sollte der Kunde das Benutzerhandbuch lesen und sich mit den Besonderhei- ten des jeweiligen Handelskontos vertraut zu machen; hierzu gehört auch die entsprechend verfügbare Demoversion. Zudem hat der Kunde eine Mitteilung zu übermitteln, wonach er die in Klausel 3.1. der AGB’s genannten Dokumente und Informationen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Für den Fall des Zustandekommens der Vertragsbeziehung über den Online- Kontoeröffnungsprozess finden wiederum die gesonderten Bestimmungen in Anlage 1 Anwendung. 3.4. Vor Einräumung eines Zugangs zu den XTB-Dienstleistungen wird XTB – auf der Grundlage der vom Kunden übermittelten In- formationen – prüfen, ob die gemäß Finanzdienstleistungsvertrag zu erbringenden Dienstleistungen für den betreffenden Kun- den geeignet sind. Dabei werden die bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden auf dem Finanzdienstleistungsbereich mitberücksichtigt. XTB wird den Kunden darüber informieren, sofern eine bestimmte Finanzdienstleistung aufgrund eines über- mäßigen Investment-Risikos für ihn ungeeignet ist. Sollte der Kunden die oben genannten Informationen nicht oder nur in unzureichender Form übermitteln, so wird er darüber in- formiert, dass XTB nicht in der Lage ist, eine ordentliche Beurteilung vorzunehmen, ob das entsprechende Finanzinstrument für ihn geeignet ist. 3.5. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen kann der Vertrag vom Kunden wie folgt abgeschlossen werden: (a) Der Versicherungsvertrag kommt mit in Gegenwart eines befugten Mitarbeiters von XTB; (b) durch Postversand, oder (c) mittels elektronischer Kommunikation. Für den Fall des Zustandekommens der Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes (z. B. mit der Aushändigung des Versiche- rungsscheins) zustandeVertragsbeziehung über den Online-Kontoeröffnungsprozess finden wiederum die ge- sonderten Bestimmungen in Anlage 1 Anwendung. b3.6. Besondere Anforderungen hinsichtlich des Vertragsabschlusses können beim XTB-Büro erfragt oder von der XTB Webseite ab- gerufen werden. Der Kunde sollte sich insbesondere mit diesen Besonderheiten vor der Eröffnung des Xxxxxx bei XTB vertraut machen. XTB hat das Recht, weitere Dokumente und/oder Informationen zum Zwecke des Vertragsabschlusses zu erfragen. 3.7. Auf der Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Regelungen, kann XTB einem Kunden die Eröffnung eines Xxxxxx als “Mit- inhaber” gestatten, so insbesondere bei verheirateten Ehepaaren. In diesem Fall wird XTB weitere Dokumente zum Zwecke des Vertragsabschlusses weitere Dokumente (sog. Kontovollmacht) Wird von Kunden anfordern, die Versicherung als „Mitinhaber“ des Xxxxxx behan- delt werden möchten. 3.8. Entsprechend gesetzlicher Anforderungen hat jeder “Mitinhaber” zu akzeptieren, dass jeder von ihnen berechtigt ist: a. ohne Beschränkungen über das Vermögen auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen Konto zu verfügen; b. alleine und gültigen Formular beantragt und erfolgt die Beitragszahlungohne Beschränkungen in der Lage ist, Anweisungen bzgl. des Xxxxxx zu geben, so gilt der Vertraginsbesondere: 1) Order zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten zu platzieren; 2) Anweisungen zu erteilen, vorbehaltlich des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzw. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum um Order zu löschen oder zu verändern; 3) Zahlungen auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstitutsdas oder vom Handelskonto vorzunehmen; 4) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordruckesden Vertrag zu kündigen oder das Handelskonto zu schließen. c) Wird 3.9. “Mitinhaber” sind gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen gegenüber XTB verantwortlich, die Versicherung auf aus den Dienstleistungen von XTB resultieren, insbesondere solchen aus dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und Finanzdienstleistungsvertrag. Die Übermittlung von Mitteilungen oder Ankündi- gungen durch XTB gegenüber irgendeinem “Mitinhaber” gilt ebenfalls gegenüber den anderen “Mitinhabern”. Nach Abschluss des Vertrages gibt es keine Möglichkeit mehr, den Vertrag zu ändern, wie etwa die vorgesehene Einzusgermächtigung erteiltAnzahl der “Mitinhaber” des Xxxxxx. 3.10. Der Kunde hat XTB unverzüglich über sämtliche Änderungen seiner Daten zu informieren, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung insbesondere über seine persönli- chen (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordrucks. d) Wird die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt und die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des E-Mail-Versands) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie innerhalb der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt haben. Für PersonenKontakt-)Daten, die er bei der Kontoeröffnung gegenüber XTB angegeben hat. XTB ist nicht verantwortlich für Verluste zu Lasten des Kunden, die Voraussetzung aus der Versicherungsfähigkeit nicht erfül- len, kommt Nichterfüllung der Versicherungsvertrag auch nicht durch Einzahlung oder Ent- gegennahme des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch der Beitrag gezahlt, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur Verfügungoben genannten Verpflichtungen resultieren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zustandekommen des Vertrages. a) 2.1. Angebote des Vermieters - gleich welcher Art und Form - sind lediglich Aufforderungen an den Mieter, seinerseits Angebote abzugeben. Das Angebot auf Abschluss eines Vertrages an den Vermieter liegt erst in der schriftlichen Bestellung des Mieters.. 2.2. Der Versicherungsvertrag Vermieter kommt mit der dem Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters bei dem Kunden zustande oder mit einer erstmaligen Leistungsbereitstellung des Mietgegenstandes durch den Vermieter an den Mieter. Der Vermieter ist berechtigt, vor Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes Antrages die Bonität des Kunden zu prüfen. Erbeben sich aufgrund dieser Prüfung begründete Zweifel an der Bonität des Kunden, kann der Vermieter die Annahme des Antrages von der Leistung einer angemessenen Sicherheit abhängig machen. Erbringt der Kunde die Sicherheitsleistung nicht, ist der Vermieter berechtigt,den Antrag des Kunden abzulehnen. 3.1. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag, an dem die Mietsache durch den Vermieter bereitgestellt wird oder - für den Versand an den Mieter - unsere Betriebsstätte verlässt, Mit der Abholung / Versendung des Mietgerätes geht die Gefahr der Beförderung auf den Mieter über. 3.2. Die Mindestmietzeit beträgt einen (z. B. 1) Tag. 3.3. Befindet sich der Vermieter mit der Aushändigung Bereitstellung / Versendung des Versiche- rungsscheins) zustandeMietgerätes in Verzug, so kann der Mieter nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurück treten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. b3.4. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem das Mietgerät an unserer Ausgabestelle oder an einem vereinbarten anderen Bestimmungsort wieder eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. 3.5. Für Berechnung der Miete gilt folgendes: - Rückgabe bis 9:00 Uhr: Berechnung der Miete zum Vortag - Rückgabe nach 9:00 Uhr - 13:00 Uhr: Berechnung der Miete bis zur Hälfte des Laufenden Tages. 3.6. Eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit bedarf unserer vorheriger schriftlichen Zustimmung. Der Mieter hat uns rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit - mindestens aber 48 Stunden vorher - einen schriftlichen Antrag einzureichen. Eine Fortführung des Gebrauchs des Mietgerätes nach Ende der Nutzungsberechtigung (Mietzeitüberschreitung) Wird ohne schriftlichen Antrag führt nicht zu einer Verlängerung des Mietvertrages. Der Mieter ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, für jeden weiteren Tag ein Nutzungsentgelt in Höhe des normalen Tagesmietsatzes zzgl. Maschinenbruchversicherung an den Vermieter zu zahlen. Vergünstigungen aufgrund von Staffelpreisen gelten nach einer Mietzeitüberschreitung nicht. Des Weiteren ist der Vermieter berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Versicherung Mietsache abzuholen und zu diesem Zweck den Verwahrung - bzw. Einsatzort des Mietgegenstandes zu betreten. 3.7. Falls die Abholung der Mietsache durch den Mieter nicht zum vereinbarten Tag erfolgt, beginnt dennoch an diesem Tag die Mietzeit. Wir sind in einem Solchen Fall berechtigt, die Mietsache auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen Kosten des Mieters einzulagern und gültigen Formular beantragt nach Ablauf einer angemessenen Frist, den Mietvertrag zu kündigen. 3.8. Kann eine vereinbarte Abholung der Mietsache durch uns auf Grund von Umständen. die der Mieter zu vertreten hat (z.B. kein Zugang, fehlender Schlüssel, keine Person zur Übergabe anwesend) nicht durchgeführt werden, verlängert sich die Mietzeit entsprechend und erfolgt die BeitragszahlungKosten für eine weitere Anfahrt sind durch den Mieter zu tragen. 3.9. Kommt der Mieter seinen Unterhalts - und Verwahrungspflichten ( siehe Pflichten des Mieters) nachgewiesener Maßen nicht nach, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzw. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstituts) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt verlängert sich die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordruckes. c) Wird Mietzeit um die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen Dauer von Wahrungs- und gültigen Formular beantragt und die vorgesehene Einzusgermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordrucks. d) Wird die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt und die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des E-Mail-Versands) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie innerhalb der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt haben. Für PersonenReparaturarbeiten, die die Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit nicht erfül- len, kommt der Versicherungsvertrag auch nicht durch Einzahlung oder Ent- gegennahme des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch der Beitrag gezahlt, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur Verfügungdadurch erforderlich werden.

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Samples: Mietbedingungen