Zustandekommen des Vertrages. 1.3.1. Der Betreiber kann durch physische oder elektronische Unterschrift (z.B. mittels Signaturpad) oder elektronisch (ggf. elektronisch durch einen Fachhandelspartner des Anbieters im Namen des Betreibers) durch Anklicken eines Bestell- oder Bestätigungsbuttons oder -links sowie durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail) seine Absicht zum Abschluss des Betreibervertrages erklären.
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Zustandekommen des Vertrages. 1.3.1. Der Betreiber kann durch physische oder elektronische Unterschrift (z.B. mittels Signaturpad) oder elektronisch (ggf. elektronisch durch einen Fachhandelspartner des Anbieters im Namen des Betreibers) durch Anklicken eines Bestell- oder Bestätigungsbuttons oder -links sowie durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail) Bestellbuttons seine Absicht zum Abschluss des Betreibervertrages erklären.
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Zustandekommen des Vertrages. 1.3.1. Der Betreiber kann durch physische oder elektronische Unterschrift (z.B. mittels Signaturpad) oder elektronisch (ggf. elektronisch durch einen Fachhandelspartner des Anbieters im Namen des Betreibers) durch Anklicken eines Bestell- oder Bestätigungsbuttons oder -links sowie durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail) seine Absicht zum Abschluss des Betreibervertrages erklären.
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Zustandekommen des Vertrages. 1.3.1. Der Betreiber kann durch physische oder elektronische Unterschrift (z.B. mittels Signaturpad) Unterschrift oder elektronisch (ggf. elektronisch durch einen Fachhandelspartner des Anbieters im Namen des Betreibers) durch Anklicken eines Bestell- oder Bestätigungsbuttons oder -links sowie durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail) Bestellbuttons seine Absicht zum Abschluss des Betreibervertrages erklären.
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Zustandekommen des Vertrages. 1.3.1. Der Betreiber kann durch physische oder elektronische Unterschrift (z.B. mittels Signaturpad) oder elektronisch (ggf. elektronisch durch einen Fachhandelspartner des Anbieters im Namen des Betreibers) durch Anklicken eines Bestell- oder Bestätigungsbuttons oder -links sowie durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail) seine Absicht zum Abschluss des Betreibervertrages erklären.
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Zustandekommen des Vertrages. 1.3.12.3.1. Der Betreiber kann durch physische oder elektronische Unterschrift (z.B. mittels Signaturpad) oder elektronisch (ggf. elektronisch durch einen Fachhandelspartner des Anbieters im Namen des Betreibers) durch Anklicken eines Bestell- oder Bestätigungsbuttons oder -links sowie durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail) seine Absicht zum Abschluss des Betreibervertrages erklären.
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