Zustandekommen des Vertrages. Der Vertrag kommt durch einen Auftrag des Kunden und die nachfolgende Bereitstellung der Leistung durch Vodafone zustande. Sofern mit dem Kunden Selbstinstallation vereinbart wird, kommt der Vertrag durch einen Auftrag des Kunden und Annahme von Vodafone durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande; sofern die Installation vor Erhalt der Auftragsbestätigung erfolgt, bereits mit Installation. Den Auftrag kann der Kunde unter Verwendung eines hierfür vorgesehenen Auftragsformulars (schriftlich oder online) oder telefonisch erteilen.
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