Common use of Änderungen der Bedingungen Clause in Contracts

Änderungen der Bedingungen. 1. Ungeachtet des folgenden Unterabschnitts 2 behält sich SAP das Recht vor, die Preisliste sowie jedes Vertragsdokument, das im Rahmen eines bestimmten SAP PartnerEdge Modells als Preislistendokument betrachtet wird, ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung zu ändern. Jegliche Änderungen an diesen Dokumenten werden zu dem in dem Dokument angegebenen Zeitpunkt wirksam oder, wenn kein solcher Zeitpunkt angegeben ist, sobald sie (i) auf der für Partner vorgesehenen Website veröffentlicht werden oder (ii) dem Partner von einem Unternehmen des SAP-Konzerns auf andere Weise zur Kenntnis gebracht werden (das zuerst eintretende Ereignis ist maßgeblich). Bei einer Bestellung von SAP-Produkten ist die Preisliste ausschlaggebend, die zu dem Zeitpunkt gültig war, an dem der Partner bei SAP eine vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Bestellung für das betreffende SAP-Produkt aufgegeben hat. Angebote, die SAP einem Partner unterbreitet, werden für die Dauer ihrer Gültigkeit aufrechterhalten oder, wenn im Angebot keine Gültigkeitsdauer genannt ist, für den Zeitraum, in dem die Annahme des Angebots berechtigterweise erwartet werden kann. 2. SAP behält sich das Recht vor, programmatische Änderungen (die für alle Partner, oder – bei modellspezifischen Änderungen – für alle betroffenen Partner gelten) durch die Änderung bestimmter oder aller Teile dieses Vertrags vorzunehmen (insbesondere durch das Ersetzen von Teilen durch eine aktualisierte Fassung), insbesondere des SAP-PartnerEdge-Modells (insb. seiner Spezifischen Geschäftsbedingungen), der PartnerEdge-AGB, des PartnerEdge Program Guide, des PartnerEdge Branding Guide, der RSPI und aller anderen Guides oder Vertragsdokumente, deren Abschluss im Rahmen von oder in Verbindung mit einem Teil dieses Vertrags von SAP in Übereinstimmung mit ihren Praktiken vernünftigerweise verlangt werden kann. 3. SAP benachrichtigt den Partner unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Monaten in schriftlicher oder anderweitig dokumentierter Form über Änderungen an einzelnen oder allen Teilen des Vertrags gemäß Artikel 12 (Änderungen der Bedingungen) Nr. 2. Falls in der Benachrichtigung nicht anders angegeben, werden die Änderungen nach drei Monaten („Änderungszeitraum“) wirksam. In Fällen, in denen durch Änderungen die berechtigten Interessen des Partners beeinträchtigt werden, ist der Partner berechtigt, den betreffenden Teil dieses Vertrags mit Wirkung zum Ablauf des anwendbaren Änderungszeitraums zu kündigen. Erfolgt die Kündigung nicht innerhalb des anwendbaren Änderungszeitraums, gelten die Änderungen als vom Partner angenommen. Auf diese Folge wird SAP den Auftraggeber bei Mitteilung der Änderung hinweisen. 4. Jede Änderung, die SAP nach vernünftiger Einschätzung als vorteilhaft für den Partner erachtet, kann nach Ermessen von SAP und nach Mitteilung durch SAP Wirksamkeit erlangen. Solche Änderungen schließen unter anderem höhere Rabatte, Preisnachlässe und Programm- erweiterungen ein. Sollte der Partner eine Änderung nicht als vorteilhaft erachten, muss er SAP innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt einer diesbezüglichen Mitteilung schriftlich darüber informieren, dass er der Einschätzung von SAP nicht zustimmt, und die Gründe darlegen, aus denen die Änderung für den Partner nicht vorteilhaft wäre. In solchen Fällen gilt Artikel 12 (Änderungen der Bedingungen) Nr. 3. 5. SAP kann die Verbreitung bestimmter oder aller Komponenten oder Funktionen oder bestimmter oder aller SAP-Produkte einstellen.

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Samples: Sap Partneredge General Terms and Conditions, Sap Partneredge General Terms and Conditions, Sap Partneredge General Terms and Conditions

Änderungen der Bedingungen. 1. Ungeachtet des folgenden Unterabschnitts 2 behält sich SAP das Recht vor, die Preisliste sowie jedes Vertragsdokument, das im Rahmen eines bestimmten SAP PartnerEdge Modells als Preislistendokument betrachtet wird, ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung zu ändern. Jegliche Änderungen an diesen Dokumenten werden zu dem in dem Dokument angegebenen Zeitpunkt wirksam oder, wenn kein solcher Zeitpunkt angegeben ist, sobald sie (i) auf der für Partner vorgesehenen Website veröffentlicht werden oder (ii) dem Partner von einem Unternehmen des SAP-Konzerns auf andere Weise zur Kenntnis gebracht werden (das zuerst eintretende Ereignis ist maßgeblichmassgeblich). Bei einer Bestellung von SAP-Produkten ist die Preisliste ausschlaggebend, die zu dem Zeitpunkt gültig war, an dem der Partner bei SAP eine vollständig und ordnungsgemäß ordnungsgemäss ausgefüllte Bestellung für das betreffende SAP-Produkt aufgegeben hat. Angebote, die SAP einem Partner unterbreitet, werden für die Dauer ihrer Gültigkeit aufrechterhalten oder, wenn im Angebot keine Gültigkeitsdauer genannt ist, für den Zeitraum, in dem die Annahme des Angebots berechtigterweise erwartet werden kann. 2. SAP behält sich das Recht vor, programmatische Änderungen (die für alle Partner, oder – bei modellspezifischen Änderungen – für alle betroffenen Partner gelten) durch die Änderung bestimmter oder aller Teile dieses Vertrags vorzunehmen (insbesondere durch das Ersetzen von Teilen durch eine aktualisierte Fassung), insbesondere des SAP-PartnerEdge-Modells (insb. seiner Spezifischen Geschäftsbedingungen), der PartnerEdge-AGB, des PartnerEdge Program Guide, des PartnerEdge Branding Guide, der RSPI und aller anderen Guides oder Vertragsdokumente, deren Abschluss im Rahmen von oder in Verbindung mit einem Teil dieses Vertrags von SAP in Übereinstimmung mit ihren Praktiken vernünftigerweise verlangt werden kann. 3. SAP benachrichtigt den Partner unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Monaten in schriftlicher oder anderweitig dokumentierter Form über Änderungen an einzelnen oder allen Teilen des Vertrags gemäß gemäss Artikel 12 (Änderungen der Bedingungen) Nr. 2. Falls in der Benachrichtigung nicht anders angegeben, werden die Änderungen nach drei Monaten („Änderungszeitraum“) wirksam. In Fällen, in denen durch Änderungen die berechtigten Interessen des Partners beeinträchtigt werden, ist der Partner berechtigt, den betreffenden Teil dieses Vertrags mit Wirkung zum Ablauf des anwendbaren Änderungszeitraums zu kündigen. Erfolgt die Kündigung nicht innerhalb des anwendbaren Änderungszeitraums, gelten die Änderungen als vom Partner angenommen. Auf diese Folge wird SAP den Auftraggeber bei Mitteilung der Änderung hinweisen. 4. Jede Änderung, die SAP nach vernünftiger Einschätzung als vorteilhaft für den Partner erachtet, kann nach Ermessen von SAP und nach Mitteilung durch SAP Wirksamkeit erlangen. Solche Änderungen schließen schliessen unter anderem höhere Rabatte, Preisnachlässe und Programm- erweiterungen ein. Sollte der Partner eine Änderung nicht als vorteilhaft erachten, muss er SAP innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt einer diesbezüglichen Mitteilung schriftlich darüber informieren, dass er der Einschätzung von SAP nicht zustimmt, und die Gründe darlegen, aus denen die Änderung für den Partner nicht vorteilhaft wäre. In solchen Fällen gilt Artikel 12 (Änderungen der Bedingungen) Nr. 3. 5. SAP kann die Verbreitung bestimmter oder aller Komponenten oder Funktionen oder bestimmter oder aller SAP-Produkte einstellen.

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Samples: Sap Partneredge General Terms and Conditions, Sap Partneredge General Terms and Conditions

Änderungen der Bedingungen. 1. Ungeachtet des folgenden Unterabschnitts 2 behält sich SAP das Recht vor, die Preisliste sowie jedes Vertragsdokument, das im Rahmen eines bestimmten SAP PartnerEdge SAP-PartnerEdge-Modells als Preislistendokument betrachtet wird, ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung zu ändern. Jegliche Änderungen an diesen Dokumenten werden zu dem in dem Dokument angegebenen Zeitpunkt wirksam oder, wenn kein solcher Zeitpunkt angegeben ist, sobald sie (i) auf der für Partner vorgesehenen Website veröffentlicht werden oder (ii) dem Partner von einem Unternehmen des SAP-Konzerns auf andere Weise zur Kenntnis gebracht werden (das zuerst eintretende Ereignis ist maßgeblich). Bei einer Bestellung von SAP-Produkten ist die Preisliste ausschlaggebend, die zu dem Zeitpunkt gültig war, an dem der Partner bei SAP eine vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Bestellung für das betreffende SAP-Produkt aufgegeben hat. Angebote, die SAP einem Partner unterbreitet, werden für die Dauer ihrer Gültigkeit aufrechterhalten oder, wenn im Angebot keine Gültigkeitsdauer genannt ist, für den Zeitraum, in dem die Annahme des Angebots berechtigterweise erwartet werden kann. 2. SAP behält sich das Recht vor, programmatische Änderungen (die für alle Partner, oder – bei modellspezifischen Änderungen – für alle betroffenen Partner gelten) durch die Änderung bestimmter oder aller Teile dieses Vertrags vorzunehmen (insbesondere durch das Ersetzen von Teilen durch eine aktualisierte Fassung), insbesondere des SAP-PartnerEdge-Modells (insb. seiner Spezifischen Geschäftsbedingungen), der PartnerEdge-AGB, des PartnerEdge Program Guide, des PartnerEdge Branding Guide, der RSPI und aller anderen Guides oder Vertragsdokumente, deren Abschluss im Rahmen von oder in Verbindung mit einem Teil dieses Vertrags von SAP in Übereinstimmung mit ihren Praktiken vernünftigerweise verlangt werden kann. 3. SAP benachrichtigt den Partner unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Monaten in schriftlicher oder anderweitig dokumentierter Form über Änderungen an einzelnen oder allen Teilen des Vertrags gemäß Artikel 12 (Änderungen der Bedingungen) Nr. 2. Falls in der Benachrichtigung nicht anders angegeben, werden die Änderungen nach drei Monaten („Änderungszeitraum“) wirksam. In Fällen, in denen durch Änderungen die berechtigten Interessen des Partners beeinträchtigt werden, ist der Partner berechtigt, den betreffenden Teil dieses Vertrags mit Wirkung zum Ablauf des anwendbaren Änderungszeitraums zu kündigen. Erfolgt die Kündigung nicht innerhalb des anwendbaren Änderungszeitraums, gelten die Änderungen als vom Partner angenommen. Auf diese Folge wird SAP den Auftraggeber bei Mitteilung der Änderung hinweisen. 4. Jede Änderung, die SAP nach vernünftiger Einschätzung als vorteilhaft für den Partner erachtet, kann nach Ermessen von SAP und nach Mitteilung durch SAP Wirksamkeit erlangen. Solche Änderungen schließen unter anderem höhere Rabatte, Preisnachlässe und Programm- erweiterungen ein. Sollte der Partner eine Änderung nicht als vorteilhaft erachten, muss er SAP innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt einer diesbezüglichen Mitteilung schriftlich darüber informieren, dass er der Einschätzung von SAP nicht zustimmt, und die Gründe darlegen, aus denen die Änderung für den Partner nicht vorteilhaft wäre. In solchen Fällen gilt Artikel 12 (Änderungen der Bedingungen) Nr. 3. 5. SAP kann die Verbreitung bestimmter oder aller Komponenten oder Funktionen oder bestimmter oder aller SAP-Produkte einstellen.

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