Änderungswünsche Musterklauseln

Änderungswünsche. 7.1 Der Vertragspartner kann bis zum Zeitpunkt der Abnahme jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn sofern diese für die Hutter Consult realisierbar und zumutbar sind. Die Hutter Consult prüft die Realisierbarkeit der Änderungen innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang und teilt dem Vertragspartner das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Mehrkosten und dem voraussichtlichen Zeitbedarf in Form einer Änderungs- oder Ergänzungsofferte mit.
Änderungswünsche. 15.1 Wenn der Auftraggeber eine Än- derung der vom Auftragnehmer geschul- deten Leistungen wünscht, muss er die- sen Änderungswunsch schriftlich an den Auftragnehmer richten.
Änderungswünsche. 7.1 Änderungen und Ergänzungen der Leistungen und Lieferungen können von einer Vertragspartei nach Vertragsschluss jederzeit beantragt wer- den, sofern sie der anderen Vertragspartei nicht unzumutbar sind.
Änderungswünsche. Nach Vorlage/Zusendung eines Arbeitsschrittes erhält der Kunde die Möglichkeit zu Änderungs- wünschen in Bezug auf den vorgelegten Arbeitsschritt. Änderungswünsche erfolgen entweder schriftlich oder per e- Mail oder werden entsprechend durch den Kunden bestätigt. Maßgabe für Änderungswünsche durch den Kunden im Rahmen der vereinbarten Vergütung sind die vorab (z.B. anhand eines Treatments, Storyboards, Konzeptes, VFX Breakdowns oder Storyboards etc.) festgelegten Parameter und die vereinbarten Lieferfristen (einschließlich Anlieferfristen von Ausgangsmaterial durch den Kunden) sowie bereits erfolgte Abnahmen von zuvor erfolgten Arbeitsschritten und/oder ggf. vorab erfolgte künstlerische oder szenische Anweisungen. Änderungswünsche, welche einem dieser vorgenannten Parameter widersprechen bzw. diese erweitern oder abändern werden gem. Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Erfolgte Änderungs- wünsche sind dann hinsichtlich der zu ändernden Elemente für die folgenden Arbeitsschritte für beide Parteien als verbindlich anzusehen. Nachträgliche Änderungswünsche, welche vorhergehenden widersprechen bzw. diese ergänzen oder erweitern werden durch die visavis Filmproduktion GmbH als neue Änderungswünsche behandelt. § 6 Lieferzeit und Lieferhindernisse
Änderungswünsche. 5.1. Änderungswünsche (Change Request) unterliegen primär der Exchange For Free-Regelung. Dies bedeutet, dass Anforderungen im Laufe des Projekts gegen nicht im Projektumfang beinhaltete Anforderungen ausgetauscht werden, sofern der Umfang für deren Umsetzung äquivalent ist und sich die ausgetauschte Anforderung noch nicht in der Umsetzung befindet. Ein etwaig dadurch entstehender Mehraufwand im Projektmanagement ist vom Auftraggeber zu 100% zu tragen.
Änderungswünsche. 303 Mit dem Erstangebot können Änderungswünsche zu den Leistungsbeschreibungen und dem Vertragsentwurf zum Zwecke der Verhandlung darüber vorgetragen werden. Ein- zelheiten sind im vorhergehenden Abschnitt 3 (Tz. 275 ff.) geregelt. 305 Das später ggf. abgeforderte endgültige Angebot stellt ebenfalls ein vertragsrechtlich bis zum Ablauf der oben (Tz. 80 ff.) bestimmten Zuschlags- und Bindefrist verbindliches Angebot im Sinne von § 145 BGB dar. 309 Es ist zu beachten, dass das vorliegende Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren strukturiert ist. Die Bieter können nach Maßgabe der dazu oben gesondert getroffenen Regelungen Änderungswünsche zur Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf vorbringen, die jedoch nicht kalkulatorisch zugrunde gelegt und/oder zu Bedingungen des Hauptangebots gemacht werden dürfen. Einzelheiten sind im Abschnitt 3 (Tz. 275 ff.) geregelt. Folgendem entspricht: (1) einer nationalen Norm, mit der eine europäische Norm umge- setzt wird, (2) einer Europäischen Technischen Bewertung, (3) einer gemeinsamen tech- nischen Spezifikation, (4) einer internationalen Norm oder (5) einem technischen Be- zugssystem, das von den europäischen Normungsgremien erarbeitet wurde, vorausge- setzt, das Unternehmen belegt in seinem Angebot, dass die jeweilige der Norm entspre- chende Liefer- oder Dienstleistung den Leistungs- oder Funktionsanforderungen des öf- fentlichen Auftraggebers entspricht (§ 33 Abs. 2 VgV). Belege können insbesondere eine technische Beschreibung des Herstellers oder ein Prüfbericht einer anerkannten Stelle sein.
Änderungswünsche. 300 Mit dem Erstangebot können Änderungswünsche zu den Leistungsbeschreibungen und dem Vertragsentwurf zum Zwecke der Verhandlung darüber vorgetragen werden. Ein- zelheiten sind im vorhergehenden Abschnitt 3 (Tz. 273 ff.) geregelt. 301 Das jetzt abgeforderte Erstangebot wird zwar nicht als Gegenstand der Zuschlagsent- scheidung, aber als für die Zwecke des Vergabeverfahrens wesentliche Grundlage in dem Sinne behandelt, dass ein späteres Abrücken des Bieters von seinem Angebot zum Abbruch der Verhandlungen führen oder Einfluss auf die Bewertung haben kann; dies gilt insbesondere bei Preiserhöhungen in nachfolgenden Angeboten. Zudem bedürfen spätere Abweichungen von dem Angebot zulasten des Auftraggebers einer plausiblen Begründung. Fehlt eine solche, kann das die Nichtberücksichtigung des Angebots zur Folge haben. 303 Das später ggf. abgeforderte endgültige Angebot stellt ein vertragsrechtlich bis zum Ab- lauf der oben (Tz. 78 ff.) bestimmten Zuschlags- und Bindefrist verbindliches Angebot im Sinne von § 145 BGB dar, das zuschlagsfähig ist. 307 Es ist zu beachten, dass das vorliegende Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren strukturiert ist. Die Bieter können nach Maßgabe der dazu oben gesondert getroffenen Regelungen Änderungswünsche zur Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf vorbringen, die jedoch nicht kalkulatorisch zugrunde gelegt und/oder zu Bedingungen des Hauptangebots gemacht werden dürfen. Einzelheiten sind im Abschnitt 3 (Tz. 273 ff.) geregelt. Mitteln nachweist, dass die vom Unternehmen vorgeschlagenen Lösungen diesen tech- nischen Anforderungen gleichermaßen entsprechen (§ 32 Abs. 1 VgV). anzukreuzen. Auch die Angaben zum tatsächlich gezahlten Mindestentgelt dürfen nicht weggelassen werden.
Änderungswünsche. 9.1 Jede wesentliche Änderung der Dienstleistungen oder Produkte be- darf der vorgängigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem PSI und dem Vertragspartner.
Änderungswünsche. (1) Die Quick Move GmbH ist nicht verpflich- tet, etwaige Änderungswünsche des Kun- den nach Vertragsabschluss zu berück- sichtigen.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und